Skip to main content

Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße.

Begründung:

Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme