Einrichtung fester Stromanschluss und E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.08.2022, OF 264/12 Betreff: Einrichtung fester Stromanschluss und E-Ladestation auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie entsprechend der ST 551 vom 28.02.2022 gewünscht, um die Unterstützung, die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit der Verlegung der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich auf den Kalbacher Kerbeplatz zu beauftragen. Es geht hierbei nur um die Einrichtung des Stromanschlusses, nicht um die anfallenden Stromkosten, die selbstverständlich von den Kalbacher Vereinen und Gruppierungen getragen werden, die diesen dann nutzen. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch die Möglichkeit hier eine E-Ladesäule der Mainova zu installieren mit sich bringen.
Begründung:
Der Magistrat wurde bereits mit der OM 976 vom 29.10.2022 gebeten, einen festen Stromanschluss und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten, denn für die temporäre Einrichtung der Stromversorgung für Veranstaltungen wie die gerade erst erfolgreich gefeierte Kalbacher Gickelkerb oder den Weihnachtsmarkt fallen jeweils ca. 3.700 Euro an. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren, Veranstaltungen an dieser Stelle abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort, um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Darüber hinaus würde mit dem Einrichten einer E-Ladesäule auch der Wunsch vieler Bürger entsprochen, die sich mehr öffentliche zugängliche Ladestationen wünschen. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e. V.) abgesprochen werden.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2652 2022 Die Vorlage OF 264/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme