Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.01.2022, OF 165/12 Betreff: Mehr Sicherheit für Anliegerinnen und Anlieger sowie Fußgängerinnen und Fußgänger in der Talstraße Das hohe Verkehrsaufkommen in der Talstraße - deren Grundsanierung unter Bezug auf die ST 1314 vom 20.07.2020 beginnend in 2023 ansteht (trotz der erst kürzlich aufgetragenen provisorischen Straßendecke) - durch viele Zustelldienste, private Personenkraftwagen sowie dem Busverkehr in beide Fahrtrichtungen sorgt dafür, dass häufig von der Alten Riedbergstraße Richtung Kirche unter Missachtung der Straßenverkehrsordnung widerrechtlich der rechtsseitige Bürgersteig befahren wird. Besonders gefährlich ist die Situation vor dem Eingang Talstraße 77, da das Eingangstor direkt an der Straße liegt, und die Anwohner*innen beim Herausgehen aus dem Eingangstor, welches nach innen sich öffnet, die Straße nicht einsehen kann (siehe Foto, privat). Wenn Gegenverkehr ist, befahren die in Richtung Kalbach Mitte fahrenden Autos häufig in voller Geschwindigkeit den Bürgersteig. Ein Bewohner des Hauses ist bereits zweimal fast überfahren worden. Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Befahren des Bürgersteigs zu verhindern. Dies könnte z. B. im Bereich der Hausnummer 77 durch die Aufstellung eines Pfostens wie im weiteren Verlauf der Talstraße bereits erfolgt ist oder durch eine deutliche Erhöhung der Bordsteinkanten erfolgen, so dass das Befahren für die Fahrzeuge deutlich wahrnehmbar wird. Möglich wäre auch z. B. die Aufstellung eines Pollers im Hinblick auf die Grundsanierung und 2. zeitgleich wird um einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherheit mit allen Beteiligten gebeten, um die gefährliche Situation zu beseitigen.

Begründung:

Nach § 25 Abs. 1 StVO sind für Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege verwenden. Wenn Fahrzeugführer*innen entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Um zur Sicherheit für alle Personen, die zu Fuß im o. g. Bereich unterwegs sind, möglichst schnell zu einer effektiven Lösung zu kommen, ist von Seiten des Magistrates unabhängig von der Schulwegsicherheitskommission die Gefahrenstelle durch die Aufstellung eines Postens zu entschärfen. Da im kommenden Jahr 2023 eine komplette Grundsanierung der Talstraße ansteht, wäre es sinnvoll, dass bis dahin vor Haus-Nr. 77 ein Poller aufgestellt wird, der dann bei der Sanierung durch einen Pfosten ersetzt wird.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1732 2022 Die Vorlage OF 165/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der zweite Satz wie folgt lautet: "Besonders gefährlich ist die Situation vor dem linken Eingang Talstraße 77 (kleines Gartentor), da das Eingangstor direkt an der Straße liegt und die Anwohner*innen beim Herausgehen aus dem Eingangstor, welches sich nach innen öffnet, die Straße nicht einsehen können."; 2. die Ziffer 2. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme