Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren
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Partei(en):GRÜNE•SPD•FDP•LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.03.2024, OF 485/12 Betreff: Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen informieren Der Ortsbeirat möge beschließen, die Anwohner der Straße "Im Kirschenwäldchen" über die Probleme und Risiken zu informieren, die sich ergeben, wenn diese weiterhin verkehrsregelwidrig auf der Straße parken. Die Verteilung kann durch bereits benannte Freiwillige aus dem Ortsbeirat erfolgen. Der Wortlaut des Briefes wäre wie folgt: An die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Im Kirschenwäldchen, seitens der Ortsbeirates Kalbach-Riedberg möchten wir Sie darüber informieren, dass die Parksituation in ihrer Straße mit großer Sorge betrachtet wird. Die Müllabfuhr hat große Schwierigkeiten, durch ihre Straße zu fahren und auch die Feuerwehr ist sehr besorgt, im Einsatzfall nicht zügig zu Ihnen kommen zu können. Davon haben wir uns bei einer Befahrung mit einem Löschfahrzeug im vergangenen Sommer selbst überzeugen können. Bei einem Ortstermin am 30.1.2024, an dem neben Mitgliedern des Ortsbeirats der Schutzmann vor Ort, Mitglieder der Frankfurter Feuerwehr, der FES, des Straßenverkehrsamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung teilnahmen, wurde nach Lösungen gesucht, zum einen den Wunsch der Anwohner nach Parkplätzen, zum anderen dem berechtigten Interesse der Anwohner gerecht zu werden, im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten. Leider stellte sich dabei heraus, dass die Straße Im Kirschenwäldchen insgesamt sehr schmal und an einigen Stellen nicht mehr als 4 m breit ist, was keinen Spielraum lässt. Die rechtliche Lage sieht dabei so aus: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich in §12, Absatz 1 Nr. 1 die Festlegung: "Das Halten [und somit auch Parken] ist unzulässig [...] an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...]". Dabei bedeutet "eng", dass noch mindestens 3,05 m Straße frei bleiben müssen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug direkt auf der Straße parken, ist an den meisten Stellen der restliche Platz geringer. Somit kann an den meisten Stellen ihrer Straße nicht gehalten oder geparkt werden, ohne gegen die StVO zu verstoßen - Sie riskieren also auch noch ein Bußgeld, welches je nach konkretem Fall zwischen 35,- und 55,- € liegen würde. Bitte beachten Sie auch, dass das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt ist sowie (der Vollständigkeit halber erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Daher unsere Bitte an Sie: Nutzen Sie, wo immer möglich, Stellplätze und Garagen auf den Grundstücken. Wenn Sie auf der Straße parken, stellen Sie bitte sicher, dass dort noch mindestens 3,05 m Platz frei bleiben. Ihre Nachbarn, die Feuerwehr und die Mitarbeiter der FES werden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner, Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg
Begründung:
An den meisten Stellen der Straße ist der Querschnitt so eng, dass die Durchfahrt von Müllwagen oder Einsatzfahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Ortstermin wurde seitens der beteiligten Ämter angeregt, durch eine Sensibilisierung durch den Ortsbeirat dieses Problem zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Mit diesem Versuch soll auch vermieden werden, direkt durch erhöhten Kontrolldruck großen Unmut unter den Anwohnerinnen und Anwohnern auszulösen.Beratung im Ortsbeirat: 12