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Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich?

Begründung:

Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen!Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme