Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 929/10 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg - Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6216 2024 Die Vorlage OF 929/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 930/10 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende gegen die Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in Oberer Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberer Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z.B. ein konkreter Vorfall berichtet, an dem es zu einem Zusammenstoß von einem an dieser Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2024 Die Vorlage OF 930/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 912/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle Alt Bonames sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zurecht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder, eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Fußgängerüberweg auf Höhe Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 875/10 Betreff: Müllsituation in der Straße Unterer Kalbacher Weg vor Hausnummer 59 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man an o. g. Stelle einen großen Mülleimer installieren kann. Begründung: Aktuell gibt es in der Straße Unterer Kalbacher Weg eine unrechtsmäßig abgestellte Mülltonne, die wohl von allen U-Bahn und Bus Fahrenden genutzt wird, aber von der FES nicht abgeholt wird. Um die dort anfallenden Müllmengen ordnungsgemäß zu Entsorgen, sollte die FES eine angemessen große Mülltonne dort aufstellen und regelmäßig leeren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5905 2024 Die Vorlage OF 875/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 735/10 Betreff: Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der markierten Fläche in der Kurve der Bonameser Hainstrasse (Höhe Hausnummer 42) durch Bügel oder ähnliches das Parken verhindern werden kann Begründung: Anwohnende ärgern sich jeden Tag darüber das die Sperrfläche in der Kurve der "Bonameser Hainstraße" zugeparkt ist und die Sicht versperren, um zu sehen ob ein Fahrzeug entgegen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4999 2024 Die Vorlage OF 735/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 163/12 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, rechts neben der Straße "Am Burghof", vor der Kreuzung zur Pferdekoppel, in der Nähe der dort befindlichen Sitzbänke eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox ("Dogstation") aufzustellen. Begründung: Die Lage zwischen tierärztlicher Praxis und den angrenzenden Freiflächen wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Der OBR 10 hat mit OF 164/10 bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, wurde durch das Grünflächenamt aber auf die Zuständigkeit des OBR 12 an dieser Stelle hingewiesen. Auch der OBR 12 unterstützt diesen Antrag, sofern die Bestückung weiterhin durch die Patin, die die bereits vorhandene Dogstation am Nordpark betreut, erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1493 2022 Die Vorlage OF 163/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 205/10 Betreff: Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Begründung: Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, was an Rückstauwänden in diesem Bereich nach der Starkregengefahrenkarte zu violetten Gefahrenbereichen führt. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser-Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2022 Die Vorlage OF 205/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 126/10 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße "Am Burghof" im Bereich östlich der "Bonameser Mittelgasse" gelöst werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1014 2021 Die Vorlage OF 126/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 1007/10 Betreff: Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz Nach vorliegenden Informationen hat der Magistrat einen für den 10.06.2020 geplanten Vor-Ort-Termin kurzfristig in eine andere städtische Liegenschaft verlegt. Die Bewohner der Unterkunft Am Burghof 53 sahen dadurch ihr Hauptanliegen, aus deren Sicht vorhandene Missstände, insbesondere durch visuelle Darstellung am/im Objekt untermauern zu können, als verhindert an. Die Bewohner fühlten sich deshalb genötigt, u.a. durch Demonstrationen auf den Straßen von Bonames auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dies führte beispielsweise zu längeren, massiven Verkehrsbehinderungen in und um Bonames. Es ist durchaus zu befürchten, dass dies in Unkenntnis der Hintergründe, wie auch die mitunter hohe präventive und besonnene Polizeipräsenz, insbesondere bei der Bonameser Bevölkerung zu einer Beeinträchtigung der bislang sehr positiven Haltung zu dieser Einrichtung geführt haben kann. Die Unterkunft liegt zwar im Zuständigkeitsbereich des OBR 12, ist aber nicht nur gefühlt eine Bonameser Örtlichkeit. Die Nutzung des Objektes ist abschließend bis Dezember 2021 vorgesehen. Aktuell vorhandene Mängel und Probleme sind, sofern tatsächlich vorhanden, aufgrund der verbleibenden langen Nutzungsdauer nicht nur festzustellen sondern auch zeitnah zu beseitigen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 12, zeitnah einen Termin in der Einrichtung zu realisieren. Ein Dialog vor Ort scheint dringend geboten. Trotz Corona-Regeln sollte es möglich sein, dass je 1 Vertreter*in der jeweiligen OBR-Fraktionen, die LINKEN und BFF-Vertreterinnen im OBR 12, 1 Vertreter*in des Magistrats, 1 Vertreter*in des Betreibers sowie 1 bis 2 Vertreter*innen der Bewohner daran teilnehmen kann. Zielsetzung soll sein, dass Mängel bzw. Probleme dargestellt und tatsächliche festgestellt werden sowie für diese dann schnellstmögliche Lösungen fixiert und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 2 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1007/10 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1007/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 939/10 Betreff: Oberer Kalbacher Weg in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Fußgängerweg im Bereich zwischen der Zufahrt zur Frankfurter Volksbank und der Bonameser Hainstraße beispielsweise durch zusätzliche Poller von störend abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: Fußgängerbereich und Einfahrten werden ständig von nicht legal abgestellten Fahrzeugen zugeparkt, sodass weder für Fußgänger noch für Autofahrer dort ein Durchkommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2020 Die Vorlage OF 939/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2019, OF 745/10 Betreff: Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das wilde Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof unmöglich zu machen, z. B. mit Findlingen oder Baumstämmen, eventuell auch mit Bügeln. Begründung: Leider wird auf dem von der Stadt Frankfurt angelegten Grün- und Blühstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof immer wieder wild geparkt und somit dem Ansinnen der Stadt Frankfurt, Grün- und Blühstreifen für Insekten anzulegen, zuwidergehandelt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 745/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2019 Die Vorlage OF 745/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das wilde Parken auf dem Blüh- und Grünstreifen an der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof verhindert werden kann - z. B. mit Findlingen, Baumstämmen oder Bügeln-, wobei die Belange von Landwirtschafts- und Fahrradverkehr dabei berücksichtigt werden sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 350/12 Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich müssen je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach STVO jeweils 1 Schild gemäß VZ250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u.a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 ist hiervon zu unterrichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2018 Die Vorlage OF 350/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 275/12 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instandgesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station Kalbach und zum Park-and-Ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wiederinstandgesetzt werden, z.B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2018 Die Vorlage OF 275/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "der Weg" die Worte "südlich der A 661" eingefügt werden und der Antrag um erläuternde Bilder ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 317/10 Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass beispielsweise durch die FES mittels Sonderreinigungen der Bereich zwischen der U-Bahnhaltestelle Kalbach und der Einmündung Fleckenbühlstraße verstärkt gereinigt wird. Begründung: Entsprechende Verschmutzungen nehmen zu, in dem genannten Bereich gibt es mehr als 100 Krähennester. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler klagen über massive Verschmutzungen, der Ortsbeirat 10 bittet um rasche Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1758 2017 Die Vorlage OF 317/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016 Die Vorlage OF 59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte "und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2002, M 131 Bericht des Magistrats vom 21.11.2016, B 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 461, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 90 34
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 45/12 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch unsere Gemarkung fließenden Kalbach. Im Gebiet des Durchlasses Höhe "Am Burghof", wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 131 vom 07.06.2002 hinsichtlich des zweiten Bauabschnittes auf Seite 5 des Berichtes unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Es wird um Überweisung an den OBR 10 gebeten. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertig gestellte erste Baumaßnahme aus dem Bericht M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 m langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 cm verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 35 2016 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2016, OA 715 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 01.02.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets "Bonames-Ost" Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von "Bonames-Ost" vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1.250 WE/1.560 WE/1.800 WE auszugehen. 2. Ferner wird auf auf dieser Grundlage der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Ortskern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In den Berichten des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 und B 449, stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von Bonames-Ost vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1250 WE/1560 WE/1800 WE auszugehen. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Kern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In B 448/449 stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets Bonames-Ost auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 715 2016 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 910/10 Betreff: Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor Vorlage eines Bebauungsplanentwurfs für Bonames-Ost folgende Fragen zu klären: Wie kann der Individualverkehr so geführt werden, dass es nicht zu einer Verstärkung des Individualverkehrs im Kernort von Bonames kommt und auch keine Eingriffe in den bestehenden Grüngürtel erforderlich werden? Sind die zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im Bereich des ÖPNV bei der Vorstellung des Baugebiets am 4. November 2015 ins Spiel gebrachten Vier-Wagen-Züge realistisch, nachdem so lange Züge bei der Weiterfahrt Richtung Innenstadt im Haupttunnel zusätzliche Kapazität beanspruchen werden? Wie wirkten sich solche langen Züge aus Richtung Bad-Homburg auf die anderen im Haupttunnel verkehrenden U-Bahnlinien aus Hohemark, Ginnheim und vom Riedberg aus? Begründung: Zu 1: Bei der Vorstellung des Baugebietes für den Ortsbeirat am 04. November 2015 gingen die Zuständigen vom Stadtplanungsamt selbst davon aus, dass es bei Realisierung ihrer Planungen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Wendelsgarten, Alt Bonames und Am Burghof kommen wird. Dies ist in Anbetracht der dort jetzt schon herrschenden Überlastung keine Option und muss auf jeden Fall verhindert werden. Ansonsten würde erneut im Bezirk 10 mangels leistungsfähiger Erschließungsstraßen der Verkehr bewusst in Wohngebiete gezogen. Andererseits sind auch Umfahrungen von Bonames in südlicher Richtung, weil sie massiv in den bestehenden Grüngürtel eingreifen würden, keine Option. Zu 2: Bürgermeister Cunitz hat in selbiger Vorstellung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich des ÖPNV keine Probleme geben werde, weil man vierzügige U-Bahn-Züge einsetzen werde, die die erforderliche Kapazität bieten würden. In Anbetracht der Überlastung des Haupttunnels ab "Weißem Stein" stellt sich allerdings die Frage, ob so lange Züge dort überhaupt weiterfahren könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1533 2015 Die Vorlage OF 910/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 746/10 Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der dort ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dieses ist aber nicht unbehindert möglich. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstr., von Ecke Unterer Kalbacher Weg bis gegenüber der betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann. Sodas auch LKWs ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3856 2015 Die Vorlage OF 746/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße in der Weise instandzusetzen, daß der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von ca .1,5 Meter wiederhergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den abgesunkenen, auf eine schmale vertiefte Rinne, aus der die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu 6 cm herausragen, geschrumpften Weg instandzusetzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.7.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für RadfahrerInnen als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor; eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2014 Die Vorlage OF 376/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile des Tenors nach "Alte Riedbergstraße" die Worte "als Teil des Hölderlinpfades" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße durch Aufbringung eines festen, wasserdurchlässigen mineralischen Belags instandzusetzen. Begründung: Der in der Anregung OM 2249 beschriebene schlechte Zustand des Uferweges am Kalbach hat sich , nachdem über ein Jahr vergangen ist, weiter deutlich verschlechtert: Die mineralische Wegbefestigung ist weiter abgesunken, die Kanaldeckel ragen noch höher und gefährlicher in den verbliebenen rinnenförmigen Pfad hinein. Insbesondere nach Regen ist der Weg für FußgängerInnen wegen des in der schmalen Wegrinne stehenbleibenden Wassers fast unpassierbar , für RadfahrerInnen wegen der hochstehenden Kanaldeckelkanten sehr gefährlich. Die ist um so ärgerlicher, als es sich bei dem Weg um die kürzeste und landschaftlich schönste Wegverbindung zwischen Kalbach und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames handelt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 504/10 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamensschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369 eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e.V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. an der Straße "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße", 2. an der Straße "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße", 3. an der Straße "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse", 4. an der Straße "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen, noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, so dass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e.V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2013 Die Vorlage OF 504/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2013, OF 240/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, daß die SEF den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse instandsetzen lässt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Riedbergstraße und Bonifatiusstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren eingebaute Wegbefestigung durch ein mineralisches Granulat ist abgesunken und bis auf einen ca.30 cm breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. In den vertieften Pfad ragen die 4-bis 5 cm hochstehenden gusseisenen vier Kanaldeckel hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen. Nach Regenfällen bleibt das Wasser im Trampelpfad stehen und führt im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung. Anlässlich der Gewässerschau am 18.März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2249 2013 Die Vorlage OF 240/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 208/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse in der Breite des weiteren Wegverlaufs ( In der Käthcheslach ) zu asphaltieren. Begründung: Der Kalbacher Niddapfad, auf dem auch der überörtliche Hölderlinpfad verläuft, ist Teil der direkten Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kalbach und dem Erholungsgebiet "Alter Flugplatz" und dem Niddauferweg. Die Wegverbindung ist durchgehend betoniert oder asphaltiert mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Kreuzung mit der Bonifatiusstraße im Südosten und der alten Riedbergstraße im Nordwesten. Dieses ungefähr 350 Meter lange Wegstück entlang des Kalbachs besteht im Bereich des anliegenden Gärtnereibetriebs (ca 60 m) aus einem mit etwas Kies und Schutt befestigten Fahrweg und im weiteren Verlauf aus einem 30 bis 40 cm breiten vertieften Trampelpfad durch Gras und Krautbewuchs in den an vier Stellen die bis zu 5cm über Niveau liegenden scharfen Kanten von gusseisernen Kanaldeckelumrandungen hineinragen. Bei und nach Regenfällen bleibt das Regenwasser in der Wegerinne stehen und führt , besonders im südöstlichen Bereich, wo von der Bearbeitung des angrenzenden Ackers Erde auf den Weg geriet, zu unpassierbarer Verschlammung. Die herausstehenden Kanaldeckel gefährden insbesondere Radfahrerinnen erheblich. Auf dem schmalen Pfad ist die gefahrlose Begegnung zu Fuß oder per Rad nicht möglich. Eine Person muss jeweils ins Gras , das in der Regel noch durch Pferdehufe aufgewühlt ist, ausweichen. Der Weg wurde vor einigen Jahren durch ein mineralhaltiges Granulat befestigt. Diese Befestigung ist inzwischen nachverdichtet und abgesunken und von den Seiten her zugewachsen. Sie kann als Unterbau des neuen Asphaltbelags dienen. Eine Beeinträchtigung der Bäume am Kalbachufer ist nicht zu befürchten, wie der weitere Verlauf des Kalbacher Niddapfads als autobefahrener Asphaltweg im Bereich des Carbone-Werkgeländes deutlich zeigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 208/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2012 Die Vorlage OF 182/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2011, OF 55/12 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Weg: Kalbacher Niddapfad (4899667) Aus: OpenStreetMap Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 540 2011 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2011, OF 16/12 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine der etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 10.06.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2011 Die Vorlage OF 16/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 929/10 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg - Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6216 2024 Die Vorlage OF 929/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 930/10 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende gegen die Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in Oberer Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberer Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z.B. ein konkreter Vorfall berichtet, an dem es zu einem Zusammenstoß von einem an dieser Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2024 Die Vorlage OF 930/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 912/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle Alt Bonames sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zurecht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder, eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Fußgängerüberweg auf Höhe Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 875/10 Betreff: Müllsituation in der Straße Unterer Kalbacher Weg vor Hausnummer 59 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man an o. g. Stelle einen großen Mülleimer installieren kann. Begründung: Aktuell gibt es in der Straße Unterer Kalbacher Weg eine unrechtsmäßig abgestellte Mülltonne, die wohl von allen U-Bahn und Bus Fahrenden genutzt wird, aber von der FES nicht abgeholt wird. Um die dort anfallenden Müllmengen ordnungsgemäß zu Entsorgen, sollte die FES eine angemessen große Mülltonne dort aufstellen und regelmäßig leeren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5905 2024 Die Vorlage OF 875/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 735/10 Betreff: Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der markierten Fläche in der Kurve der Bonameser Hainstrasse (Höhe Hausnummer 42) durch Bügel oder ähnliches das Parken verhindern werden kann Begründung: Anwohnende ärgern sich jeden Tag darüber das die Sperrfläche in der Kurve der "Bonameser Hainstraße" zugeparkt ist und die Sicht versperren, um zu sehen ob ein Fahrzeug entgegen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4999 2024 Die Vorlage OF 735/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 163/12 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, rechts neben der Straße "Am Burghof", vor der Kreuzung zur Pferdekoppel, in der Nähe der dort befindlichen Sitzbänke eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox ("Dogstation") aufzustellen. Begründung: Die Lage zwischen tierärztlicher Praxis und den angrenzenden Freiflächen wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Der OBR 10 hat mit OF 164/10 bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, wurde durch das Grünflächenamt aber auf die Zuständigkeit des OBR 12 an dieser Stelle hingewiesen. Auch der OBR 12 unterstützt diesen Antrag, sofern die Bestückung weiterhin durch die Patin, die die bereits vorhandene Dogstation am Nordpark betreut, erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1493 2022 Die Vorlage OF 163/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 205/10 Betreff: Verringerung Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Begründung: Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, was an Rückstauwänden in diesem Bereich nach der Starkregengefahrenkarte zu violetten Gefahrenbereichen führt. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser-Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2022 Die Vorlage OF 205/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 126/10 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße "Am Burghof" im Bereich östlich der "Bonameser Mittelgasse" gelöst werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1014 2021 Die Vorlage OF 126/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 1007/10 Betreff: Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz Nach vorliegenden Informationen hat der Magistrat einen für den 10.06.2020 geplanten Vor-Ort-Termin kurzfristig in eine andere städtische Liegenschaft verlegt. Die Bewohner der Unterkunft Am Burghof 53 sahen dadurch ihr Hauptanliegen, aus deren Sicht vorhandene Missstände, insbesondere durch visuelle Darstellung am/im Objekt untermauern zu können, als verhindert an. Die Bewohner fühlten sich deshalb genötigt, u.a. durch Demonstrationen auf den Straßen von Bonames auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dies führte beispielsweise zu längeren, massiven Verkehrsbehinderungen in und um Bonames. Es ist durchaus zu befürchten, dass dies in Unkenntnis der Hintergründe, wie auch die mitunter hohe präventive und besonnene Polizeipräsenz, insbesondere bei der Bonameser Bevölkerung zu einer Beeinträchtigung der bislang sehr positiven Haltung zu dieser Einrichtung geführt haben kann. Die Unterkunft liegt zwar im Zuständigkeitsbereich des OBR 12, ist aber nicht nur gefühlt eine Bonameser Örtlichkeit. Die Nutzung des Objektes ist abschließend bis Dezember 2021 vorgesehen. Aktuell vorhandene Mängel und Probleme sind, sofern tatsächlich vorhanden, aufgrund der verbleibenden langen Nutzungsdauer nicht nur festzustellen sondern auch zeitnah zu beseitigen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 12, zeitnah einen Termin in der Einrichtung zu realisieren. Ein Dialog vor Ort scheint dringend geboten. Trotz Corona-Regeln sollte es möglich sein, dass je 1 Vertreter*in der jeweiligen OBR-Fraktionen, die LINKEN und BFF-Vertreterinnen im OBR 12, 1 Vertreter*in des Magistrats, 1 Vertreter*in des Betreibers sowie 1 bis 2 Vertreter*innen der Bewohner daran teilnehmen kann. Zielsetzung soll sein, dass Mängel bzw. Probleme dargestellt und tatsächliche festgestellt werden sowie für diese dann schnellstmögliche Lösungen fixiert und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 2 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1007/10 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1007/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 939/10 Betreff: Oberer Kalbacher Weg in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Fußgängerweg im Bereich zwischen der Zufahrt zur Frankfurter Volksbank und der Bonameser Hainstraße beispielsweise durch zusätzliche Poller von störend abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: Fußgängerbereich und Einfahrten werden ständig von nicht legal abgestellten Fahrzeugen zugeparkt, sodass weder für Fußgänger noch für Autofahrer dort ein Durchkommen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5864 2020 Die Vorlage OF 939/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2019, OF 745/10 Betreff: Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das wilde Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof unmöglich zu machen, z. B. mit Findlingen oder Baumstämmen, eventuell auch mit Bügeln. Begründung: Leider wird auf dem von der Stadt Frankfurt angelegten Grün- und Blühstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof immer wieder wild geparkt und somit dem Ansinnen der Stadt Frankfurt, Grün- und Blühstreifen für Insekten anzulegen, zuwidergehandelt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 745/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2019 Die Vorlage OF 745/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das wilde Parken auf dem Blüh- und Grünstreifen an der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof verhindert werden kann - z. B. mit Findlingen, Baumstämmen oder Bügeln-, wobei die Belange von Landwirtschafts- und Fahrradverkehr dabei berücksichtigt werden sollen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 350/12 Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich müssen je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach STVO jeweils 1 Schild gemäß VZ250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u.a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 ist hiervon zu unterrichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2018 Die Vorlage OF 350/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 275/12 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instandgesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station Kalbach und zum Park-and-Ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wiederinstandgesetzt werden, z.B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2940 2018 Die Vorlage OF 275/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "der Weg" die Worte "südlich der A 661" eingefügt werden und der Antrag um erläuternde Bilder ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 317/10 Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass beispielsweise durch die FES mittels Sonderreinigungen der Bereich zwischen der U-Bahnhaltestelle Kalbach und der Einmündung Fleckenbühlstraße verstärkt gereinigt wird. Begründung: Entsprechende Verschmutzungen nehmen zu, in dem genannten Bereich gibt es mehr als 100 Krähennester. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler klagen über massive Verschmutzungen, der Ortsbeirat 10 bittet um rasche Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1758 2017 Die Vorlage OF 317/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016 Die Vorlage OF 59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte "und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2002, M 131 Bericht des Magistrats vom 21.11.2016, B 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 461, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 90 34
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 45/12 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch unsere Gemarkung fließenden Kalbach. Im Gebiet des Durchlasses Höhe "Am Burghof", wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 131 vom 07.06.2002 hinsichtlich des zweiten Bauabschnittes auf Seite 5 des Berichtes unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Es wird um Überweisung an den OBR 10 gebeten. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertig gestellte erste Baumaßnahme aus dem Bericht M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 m langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 cm verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 35 2016 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2016, OA 715 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 01.02.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets "Bonames-Ost" Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von "Bonames-Ost" vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1.250 WE/1.560 WE/1.800 WE auszugehen. 2. Ferner wird auf auf dieser Grundlage der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Ortskern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In den Berichten des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 und B 449, stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von Bonames-Ost vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1250 WE/1560 WE/1800 WE auszugehen. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Kern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In B 448/449 stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets Bonames-Ost auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 715 2016 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 910/10 Betreff: Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor Vorlage eines Bebauungsplanentwurfs für Bonames-Ost folgende Fragen zu klären: Wie kann der Individualverkehr so geführt werden, dass es nicht zu einer Verstärkung des Individualverkehrs im Kernort von Bonames kommt und auch keine Eingriffe in den bestehenden Grüngürtel erforderlich werden? Sind die zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im Bereich des ÖPNV bei der Vorstellung des Baugebiets am 4. November 2015 ins Spiel gebrachten Vier-Wagen-Züge realistisch, nachdem so lange Züge bei der Weiterfahrt Richtung Innenstadt im Haupttunnel zusätzliche Kapazität beanspruchen werden? Wie wirkten sich solche langen Züge aus Richtung Bad-Homburg auf die anderen im Haupttunnel verkehrenden U-Bahnlinien aus Hohemark, Ginnheim und vom Riedberg aus? Begründung: Zu 1: Bei der Vorstellung des Baugebietes für den Ortsbeirat am 04. November 2015 gingen die Zuständigen vom Stadtplanungsamt selbst davon aus, dass es bei Realisierung ihrer Planungen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Wendelsgarten, Alt Bonames und Am Burghof kommen wird. Dies ist in Anbetracht der dort jetzt schon herrschenden Überlastung keine Option und muss auf jeden Fall verhindert werden. Ansonsten würde erneut im Bezirk 10 mangels leistungsfähiger Erschließungsstraßen der Verkehr bewusst in Wohngebiete gezogen. Andererseits sind auch Umfahrungen von Bonames in südlicher Richtung, weil sie massiv in den bestehenden Grüngürtel eingreifen würden, keine Option. Zu 2: Bürgermeister Cunitz hat in selbiger Vorstellung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich des ÖPNV keine Probleme geben werde, weil man vierzügige U-Bahn-Züge einsetzen werde, die die erforderliche Kapazität bieten würden. In Anbetracht der Überlastung des Haupttunnels ab "Weißem Stein" stellt sich allerdings die Frage, ob so lange Züge dort überhaupt weiterfahren könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1533 2015 Die Vorlage OF 910/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 746/10 Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der dort ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dieses ist aber nicht unbehindert möglich. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstr., von Ecke Unterer Kalbacher Weg bis gegenüber der betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann. Sodas auch LKWs ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3856 2015 Die Vorlage OF 746/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße in der Weise instandzusetzen, daß der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von ca .1,5 Meter wiederhergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den abgesunkenen, auf eine schmale vertiefte Rinne, aus der die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu 6 cm herausragen, geschrumpften Weg instandzusetzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.7.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für RadfahrerInnen als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor; eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2014 Die Vorlage OF 376/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Zeile des Tenors nach "Alte Riedbergstraße" die Worte "als Teil des Hölderlinpfades" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung OM 2249 vom 24.5.2013 den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße durch Aufbringung eines festen, wasserdurchlässigen mineralischen Belags instandzusetzen. Begründung: Der in der Anregung OM 2249 beschriebene schlechte Zustand des Uferweges am Kalbach hat sich , nachdem über ein Jahr vergangen ist, weiter deutlich verschlechtert: Die mineralische Wegbefestigung ist weiter abgesunken, die Kanaldeckel ragen noch höher und gefährlicher in den verbliebenen rinnenförmigen Pfad hinein. Insbesondere nach Regen ist der Weg für FußgängerInnen wegen des in der schmalen Wegrinne stehenbleibenden Wassers fast unpassierbar , für RadfahrerInnen wegen der hochstehenden Kanaldeckelkanten sehr gefährlich. Die ist um so ärgerlicher, als es sich bei dem Weg um die kürzeste und landschaftlich schönste Wegverbindung zwischen Kalbach und dem alten Flugplatz Kalbach/Bonames handelt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 364/12 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 504/10 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamensschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369 eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e.V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. an der Straße "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße", 2. an der Straße "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße", 3. an der Straße "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse", 4. an der Straße "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen, noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, so dass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e.V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2013 Die Vorlage OF 504/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2013, OF 240/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, daß die SEF den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse instandsetzen lässt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Riedbergstraße und Bonifatiusstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren eingebaute Wegbefestigung durch ein mineralisches Granulat ist abgesunken und bis auf einen ca.30 cm breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. In den vertieften Pfad ragen die 4-bis 5 cm hochstehenden gusseisenen vier Kanaldeckel hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen. Nach Regenfällen bleibt das Wasser im Trampelpfad stehen und führt im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung. Anlässlich der Gewässerschau am 18.März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2249 2013 Die Vorlage OF 240/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 208/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse in der Breite des weiteren Wegverlaufs ( In der Käthcheslach ) zu asphaltieren. Begründung: Der Kalbacher Niddapfad, auf dem auch der überörtliche Hölderlinpfad verläuft, ist Teil der direkten Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kalbach und dem Erholungsgebiet "Alter Flugplatz" und dem Niddauferweg. Die Wegverbindung ist durchgehend betoniert oder asphaltiert mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Kreuzung mit der Bonifatiusstraße im Südosten und der alten Riedbergstraße im Nordwesten. Dieses ungefähr 350 Meter lange Wegstück entlang des Kalbachs besteht im Bereich des anliegenden Gärtnereibetriebs (ca 60 m) aus einem mit etwas Kies und Schutt befestigten Fahrweg und im weiteren Verlauf aus einem 30 bis 40 cm breiten vertieften Trampelpfad durch Gras und Krautbewuchs in den an vier Stellen die bis zu 5cm über Niveau liegenden scharfen Kanten von gusseisernen Kanaldeckelumrandungen hineinragen. Bei und nach Regenfällen bleibt das Regenwasser in der Wegerinne stehen und führt , besonders im südöstlichen Bereich, wo von der Bearbeitung des angrenzenden Ackers Erde auf den Weg geriet, zu unpassierbarer Verschlammung. Die herausstehenden Kanaldeckel gefährden insbesondere Radfahrerinnen erheblich. Auf dem schmalen Pfad ist die gefahrlose Begegnung zu Fuß oder per Rad nicht möglich. Eine Person muss jeweils ins Gras , das in der Regel noch durch Pferdehufe aufgewühlt ist, ausweichen. Der Weg wurde vor einigen Jahren durch ein mineralhaltiges Granulat befestigt. Diese Befestigung ist inzwischen nachverdichtet und abgesunken und von den Seiten her zugewachsen. Sie kann als Unterbau des neuen Asphaltbelags dienen. Eine Beeinträchtigung der Bäume am Kalbachufer ist nicht zu befürchten, wie der weitere Verlauf des Kalbacher Niddapfads als autobefahrener Asphaltweg im Bereich des Carbone-Werkgeländes deutlich zeigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 208/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2012 Die Vorlage OF 182/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2011, OF 55/12 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Weg: Kalbacher Niddapfad (4899667) Aus: OpenStreetMap Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 540 2011 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2011, OF 16/12 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine der etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 10.06.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2011 Die Vorlage OF 16/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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