Antrag vom 18.11.2024, OF 930/10 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende gegen die Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in Oberer Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberer Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z.B. ein konkreter Vorfall berichtet, an dem es zu einem Zusammenstoß von einem an dieser Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2024 Die Vorlage OF 930/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme