Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen in leerstehenden Gewerbeimmobilien in Kalbach zu fördern. Dies soll durch institutionelle Anmietungen geschehen, um die Rahmenbedingungen für Firmengründungen und künstlerische Projekte zu verbessern und somit den Stadtteil zu beleben.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leerstehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 109, die derzeit offenbar leerstehen.
Begründung
Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2025Sie sind hierOFOF 603/12Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2025OMOM 6887Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachDirektanregung
- 12. September 2025STST 1540Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachStellungnahme
- 24. November 2025OFOF 657/12Planungen Talstraße 107 vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025VV 1337Planungen Talstraße 107 vorstellenAnfrage
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 643Planungen Talstraße 107 vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme