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Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend am Wochenende

Details im PARLIS OF_872-3_2025
24.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend

Details im PARLIS OM_6830_2025
21.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend

Details im PARLIS ST_1217_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6830 entstanden aus Vorlage: OF 872/3 vom 13.03.2025

Betreff: Zusätzliche Müllbehälter für das Nordend
Die öffentlichen Plätze im Nordend sowie der neu gestaltete Oeder Weg erfreuen sich großer Beliebtheit. Die ständig steigende Zahl an Kiosken versorgt das Publikum den ganzen Abend mit Speisen und Getränken. Die vorhandenen Mülleimer sind darauf nicht ausgelegt und können das entstehende Müllaufkommen nicht aufnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Plätze mit zusätzlichen Mülltonnen zu bestücken: - Oeder Weg im Bereich der Kreuzung Jahnstraße/Ecke Querstraße; - Oeder Weg im Bereich der Parklets und Aufenthaltsflächen in den Bereichen am Eiscafé Olimpio, am Imbiss Aroma Vegetarian & More und am Oedi Kiosk an der Kreuzung Stalburgstraße; - Matthias-Beltz-Platz im Bereich um den Kiosk Gudes; - auf dem Luisenplatz im Bereich um das Restaurant Forno d'Oro; - auf dem Merianplatz im Bereich um die Bänke auf den Lüftungsschächten. Sollte der Magistrat Möglichkeiten sehen, die Müllbeseitigung gemeinsam mit den dort jeweils ansässigen Gastronomiebetrieben zu organisieren, wäre das sicherlich ein zielführender Lösungsansatz.

Begründung:

Die Müllmenge, die auf den Straßen liegt, ist für die Anwohnerschaft ein ständiges Ärgernis und die Beseitigung könnte durch zusätzliche Mülltonnen sicherlich verbessert werden. Entstehende zusätzliche Kosten könnten sicherlich über die Tourismusabgabe finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1217