Antrag vom 18.11.2021, OF 139/3 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen angenommen. - Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. - Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. - Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9 Monaten verlangt werden. - Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. - Leichtbauten (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden.
Begründung:
Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen sollte zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft in den Gebäudebestand ein "Runder Tisch" eingerichtet werden, an dem Mieter- und Vermieterverbände gemeinsam mit der Politik Lösungen zur Reduzierung von Hemmnissen erarbeiten. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 147 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung)