Antrag vom 16.11.2021, OF 47/13 Betreff: Begrünung der Lärmschutzwand am Kurmarkviertel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat geeignete Mittel zu ergreifen um die im Bebauungsplan B862 festgelegte Begrünung der Lärmschutzwand entlang der L3008 endlich zu realisieren.
Begründung:
Die Lärmschutzwand des Kurmarkviertels wurde in sehr einfacher Bauweise rasch und unansehnlich umgesetzt. Von der L3008 aus besehen ist die Wand mit ihrer hellen Plastikfolie hinter Drahtgeflecht kein schöner Anblick. Im Bebauungsplan B862 wurde deutlich festgelegt, dass die genannte Lärmschutzwand zu begrünen ist. Siehe hierzu auch den Text des B862, Abschnitt A, Punkt 10: 10. Begrünung der Lärmschutzwand § 9 (1) Nr. 20 und Nr.25 BauGB Die Lärmschutzwand ist entlang der L 3008 auf beiden Seiten flächig mit standortgerechten Kletterpflanzen zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Im Norden und Süden, senkrecht zur L 3008, ist die Lärmschutzwand innenseitig zum Wohngebiet flächig mit standortgerechten Kletterpflanzen zu begrünen. Es würde den ersten Eindruck, den ein Besucher von Nieder Erlenbach bekommt, deutlich aufwerten, wenn die Lärmschutzwand gemäß dem geltenden Bebauungsplan vollständig begrünt wäre.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 13 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1177 2021 Die Vorlage OF 47/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "endlich" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme