Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
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Bisheriger Verlauf
07.05.2021
29.06.2021
29.06.2021
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Details im PARLIS M_63_2021Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OF_106-1_2021Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OA_31_202107.05.2021
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Details im PARLIS M_63_202129.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OF_106-1_202129.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OA_31_2021 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.06.2021, OF 106/1
Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: In der Magistratsvorlage M63 sollen folgende textliche Passagen geändert werden: I.1 Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. Die zugehörigen Absätze 3 und 4 Begründung / Bebauungspläne sollen ersatzlos gestrichen werden. Folgender Satz ist hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zur Gestaltungssatzung Nr. 4 - Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an PKWStellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist auf Grund der zusätzlichen Wohnnutzung und auf Grund der wenigen verfügbaren Kitaplätze vorzusehen." Begründung:
Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung Nr. 4 - Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der PKW-Verkehr und Parkdruck ist jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher PKW-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 31 2021 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf OA 31 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 106/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, LINKE. und Volt gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); CDU, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)