Antrag vom 17.11.2021, OF 81/8 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen zur Kenntnis angenommen. 1. Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. 2. Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. 3. Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9tt Monaten verlangt werden. 4. Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessisches Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. Mittelkronige Bäume sind daher in Reihenhaussiedlungen nicht zwingend. 5. Leichtbautden (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden.
Begründung:
Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen und Vorgaben sollte für eine erleichterte und erhöhte Investitionsbereitschaft im Gebäudebestand ein "Runder Tisch" von Mieter- und Vermieterverbänden und der Politik, die Reduzierung von Hemmnissen und Bündnisse "für Wohnen" gefordert werden. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 81/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, LINKE. und 1 SPD gegen CDU, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)