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Thema

Wohnen

Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 7)

Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen

26.11.2024 | Aktualisiert am: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6178 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 09.11.2024 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück Hausener Weg 120 vorbeiführt, als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrradabstellfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 338/15 Betreff: Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ihm bekannt sind, um lange währenden Wohnungsleerstand zu beenden. Wann ist dann mit einer Umsetzung zu rechnen? Wie ist die Stadt Frankfurt vorbereitet, eine solche Gesetzesvorgabe umzusetzen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 338/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren

07.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 333/15 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Photovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen ... Das Dach kann geeignet zur Montage von Photovoltaikmodulen gebaut werden; diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6158 2024 Die Vorlage OF 333/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6

Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)

29.10.2024 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen

28.10.2024 | Aktualisiert am: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5958 entstanden aus Vorlage: OF 657/11 vom 23.09.2024 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung des ersten Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: - zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen; - mehrere Tempo-30-Fahrbahnmarkierungen; - Aufstellung mehrerer Tempo-30-Schilder; - Installation einer Blitzanlage oder mindestens einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus; - Einwirkung auf die Landespolizei, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für Lkws über 7,5 Tonnen strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet. Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung zum ersten Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Tenor aufgeführten Maßnahmen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppen

13.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 51/7 Betreff: Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Alle Vertreter*innen der Stadt Frankfurt in den Gremien der Nassauischen Heimstätte (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass, 1. die Nassauische Heimstätte den Verkauf von Häusern und Wohnungen in Westhausen unverzüglich stoppt, 2. notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsobjekten zeitnah durchgeführt werden, 3. leerstehende Häuser und Wohnungen unverzüglich wieder dauerhaft vermietet werden, 4. in einer Untersuchung geklärt wird, ob Verantwortliche der Nassauischen Heimstätte den Verkauf an externe Interessenten entgegen den politischen Vorgaben der Anteilseigner aktiv vorangetrieben haben. Obwohl die Nassauische Heimstätte zu 100 % in öffentlichem Besitz ist, verkauft die Wohnungsbaugesellschaft in der Siedlung Westhausen dieses öffentliche Eigentum. Nur aufgrund des politischen Drucks wurde das Verkaufsprogramm vor einigen Jahren weitestgehend auf die Mieterinnen und Mieter beschränkt. Einige Mieterinnen und Mieter haben von diesem Angebot bislang Gebrauch gemacht und das von ihnen bewohnte Haus, zu vergleichsweise günstigen Konditionen erworben. Nach Kenntnis-stand des Ortsbeirats ist der Kauf aber nicht mit einer Haltefrist bzw. zumindest einem befristeten Weiterverkaufsverbots verbunden. Diesen Umstand nutzen nun ganz legal Investoren. Es wird berichtet, dass Mieterinnen und Mieter das von ihnen bewohnte Haus mit finanzieller Unterstützung der Investoren kaufen, um es gleich danach an die Investoren weiterzuverkaufen. Die Mieterinnen und Mieter erhalten dafür die Zusicherung langfristig zu den bisherigen Konditionen bzw. zu den Konditionen der NH in den Häusern/Wohnungen zu verbleiben. Diese für die Mieterinnen und Mieter durchaus günstige Regelung führt dazu, dass die Investoren zu sehr günstigen Konditionen in den Besitz der Häuser gelangen, die dann bei einem Weiterverkauf auf dem freien Markt deutlich höhere Preise erzielen können. Diese Vorgehensweise kann - wenngleich legal - nicht im Sinne einer vorausschauenden Wohnungspolitik einer im Besitz aller Bürgerinnen und Bürger befindlichen Gesellschaft sein. Gleichzeitig wird berichtet, dass die NH nicht mehr in ihr Eigentum investiert und so den Druck auf die Mieterinnen und Mieter zum Kauf der Häuser erhöht. Zudem wird berichtet, dass die NH die oben geschilderte Verkaufspraxis aktiv unterstützt, um den Hausverkauf rasch voranzutreiben. Der Wahrheitsgehalt dieser Berichte sollte schnellstmöglich intern geprüft werden. Antragsteller: SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2021, OF 54/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlagen OF 51/7 und OF 54/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 53 2021 1. a) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 51/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 1. und 4. der Vorlage OF 51/7 werden abgelehnt. 2. Ziffer 5 der Vorlage OF 54/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Ziffer 6 der Vorlage OF 54/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); FDP und CDU (= Enthaltung) zu b) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2. Ziffer 5.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Annahme)

Parteien: SPD, die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9

Geschichte des Neuen Frankfurt auch in der Platensiedlung bekannt machen!

09.08.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 98/9 Betreff: Geschichte des Neuen Frankfurt auch in der Platensiedlung bekannt machen! In der Platenstr. befindet sich ein Gebäude des "neuen Frankfurt". Laut der Ernst- May-Gesellschaft stammt dieses Gebäude aus der Zeit von 1931 und es handelte sich früher um ein sogenanntes "Ledigenheim".( https://ernst-may-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteure/Seiten%20Anlagen/DNF/Wohn siedlungen/Raimundstr/Siedlung%20Raimundstr.pdf (Seite 3-4)) Das Gebäude ist derzeit im Besitz der ABG, die Wohnungen werden offensichtlich vor allem an Studierende vermietet. Der Orstbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist dem Magistrat über die Geschichte des Gebäudes bekannt? 2. Plant der Magistrat im Zusammenhang mit den Jubiläumsfeiern für das "Neue Frankfurt" auch dieses Gebäude zu würdigen und wenn ja in welcher Form? 3. Wenn nein: Welche Möglichkeiten der Würdigung sieht der Magistrat? 4. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In welchem baulichen Zustand ist das Gebäude? Welche Schritte zum Erhalt des Gebäudes sind geplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 98/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 227 2021 Die Vorlage OF 98/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Geschichte des Neuen Frankfurt bekannt machen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

09.07.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 entstanden aus Vorlage: OF 29/12 vom 28.05.2021 Betreff: Lärmschutzwall A 5 vorantreiben Vorgang: V 1685/20 OBR 12; ST 1794/20; OA 618/20 OBR 8; OA 627/20 OBR 7; OM 6903/20 OBR 6; ST 683/21; ST 776/21; ST 778/21; ST 817/21 Der Magistrat wird gebeten, zur Errichtung des Lärmschutzwalls entlang der A 5 die jeweils notwendigen Teile der folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kalbach anzukaufen: - Flur 13, Flurstück 5; - Flur 13, Flurstück 8; - Flur 15, Flurstück 9; - Flur 15, Flurstück 3; - Flur 15, Flurstück 2/1; - Flur 5, Flurstück 15. Angesichts des vom Ortsbeirat 12 und anderen Ortsbeiräten abgelehnten zehn streifigen Ausbaus wird der Magistrat außerdem gebeten, übergangsweise schon mit Zwischenlösungen eines Lärmschutzes zu beginnen. Begründung: Die genannten Flurstücke fehlen noch für den Lärmschutzwall (ST 1794). Ein zehnstreifiger Ausbau widerspricht allen aktuellen Planungen zum Klimaschutz auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Der Bebauungsplan Nr. 840 ist rechtsgültig und kann umgesetzt werden. Zwischenlösungen können gemäß Stellungnahme ST 817 in Betracht gezogen werden. Die Ortsbeiräte 6 (OM 6903), 7 (OA 627) und 8 (OA 618) haben sich ebenfalls gegen einen zehnstreifigen Ausbau ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1794 Anregung vom 22.10.2020, OA 618 Anregung vom 27.10.2020, OA 627 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6903 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 683 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 778 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12

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Anregung Ortsbeirat 8

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 | Aktualisiert am: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos

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Anregung Ortsbeirat 16

Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen

06.07.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 46 entstanden aus Vorlage: OF 39/16 vom 21.06.2021 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Vorgang: OM 6993/20 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen. Begründung: Offensichtlich ist dem Magistrat das Schelmenburgspiel nicht bekannt, sonst wäre bekannt, dass das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Antrag vom 11.10.2022, OF 140/16 Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Antrag vom 24.04.2023, OF 179/16 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 530, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 16)

Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang

06.07.2021 | Aktualisiert am: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 535 entstanden aus Vorlage: OF 43/16 vom 15.06.2021 Betreff: Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang Der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist. Begründung: Mit der Coronakrise kommen sehr viel mehr Besucher in die Bergen-Enkheimer Gemarkung, die in zunehmender Zahl die Wege befahren, zuparken und ungeniert fremde Grundstücke betreten und zum Teil auch abernten. Das Thema ist nicht neu, hat aber unerträgliche Ausmaße angenommen, sodass an etlichen Stellen breite Trampelpfade auf den Wiesen entstanden sind. Nachdem demnächst die Kirschen reif werden, werden wieder viele "Besucher" die Gelegenheit nutzen, im "Frankfurter Grüngürtel" das Obst zu ernten. Grundstückseigentümern wurde schon einmal Prügel angeboten, weil sie Besucher vom Grundstück verwiesen, die der Meinung waren, dass sie das im "Frankfurter Grüngürtel" dürfen. So ist mit der Zeit aus dem Landschafts- und Naturschutzgebiet eine in großen Teilen verwilderte "DRECKE", Dreckecke geworden, weil viele Grundstückseigentümer sich nicht mehr die Arbeit mit den Grundstücken machen wollen, wenn die Früchte ihrer Arbeit gestohlen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1896 Aktenzeichen: 66 7

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Kiosk Mitscherlichplatz

05.07.2021 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 479 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen; 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre; 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben; 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden, als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt, und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1315 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

05.07.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 471 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Prüfung für alle Gebäude im Baugebiet, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potenzial. Begrünung und Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [. .] sind ‚kalte' Dächer, die deshalb auch sehr gut mit [F]otovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 843, S.51, abrufbar unter https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_31_2021_AN3_Begr.pdf). Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaikanlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt (https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2017/69300/ pdf/report30.pdf, siehe Abschnitt 4.4). Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaikanlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaikanlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/defa ult/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf, siehe Abschnitte 2.3 und 3.1). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2077 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 00

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?

05.07.2021 | Aktualisiert am: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 526 entstanden aus Vorlage: OF 51/4 vom 18.06.2021 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: OM 6877/20 OBR 4; ST 902/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstraße 41 bis 45 a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Eine Anregung im November 2020 (Vorlage OM 6877) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieterinnen und Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja, welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6877 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 902 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1994 Beratung im Ortsbeirat: 4

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen

02.07.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 417 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 15.06.2021 Betreff: Wilden Hecken- und Baumwuchs von privaten Grundstücken auf öffentlichen Wegen eindämmen Der Magistrat wird gebeten, private Grundstücksbesitzer aufzufordern, ihre Hecken usw. so zurückzuschneiden, dass die öffentlichen Wege wieder uneingeschränkt und verkehrssicher für alle Fußgänger, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, benutzt werden können. Dies gilt im übrigen auch für städtische Grundstücke. Begründung: Es ist auffallend, dass von Jahr zu Jahr immer weniger Bürger ihrer Anliegerpflicht nachkommen und über die Grundstücksgrenzen auf öffentliche Wege wachsendes Gestrüpp/Hecken vorschriftsmäßig zurückschneiden. Oftmals bekommt herauswachsendes Grün nur einen Schönschnitt, aber keinen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Besonders hinderlich ist dies insbesondere bei den vielen schmalen Gehwegen in Nieder-Eschbach, die meist nur einen Meter Breite aufweisen und zusätzlich straßenseitig durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt sind. Bei Regen wirken sich diese Behinderungen noch einmal zusätzlich aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2069 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Erstellung eines konkreten Zeitplanes zur Sanierung und Erweiterung der Gebäude der IGS Süd

02.07.2021 | Aktualisiert am: 20.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 439 entstanden aus Vorlage: OF 110/5 vom 14.06.2021 Betreff: Erstellung eines konkreten Zeitplanes zur Sanierung und Erweiterung der Gebäude der IGS Süd Der Magistrat wird gebeten, einen konkreten Zeitplan zur Sanierung und Erweiterung der Gebäude der IGS Süd zu erstellen und vorzulegen. Begründung: Mit Antwort auf die Frage vom 21.01.2021, F 3138, führt Stadtrat Josef Folgendes aus: "Erste Planungsvarianten liegen den Denkmalbehörden seit dem 20.01.2021 vor und werden nun als Grundlage für weitere Abstimmungsgespräche mit dem ABI auf deren Denkmalverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit hin geprüft. Zurzeit ist seitens des ABI geplant, die Wettbewerbsauslobung bis Mitte/Ende April 2021 für die EU-weite Veröffentlichung zu überarbeiten. Unter Berücksichtigung der Fristen für Architekturwettbewerbe könne dann Ende Oktober die Preisgerichtssitzung stattfinden." Da der Zeithorizont für die weitere Umsetzung völlig unklar ist, bittet der Ortsbeirat um den entsprechenden Zeitplan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 30

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße

29.06.2021 | Aktualisiert am: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 371 entstanden aus Vorlage: OF 113/6 vom 27.06.2021 Betreff: Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen. Begründung: Nach einer Inaugenscheinnahme durch ein Mitglied des Ortsbeirates erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20 bis 100 Zentimeter über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1779 Aktenzeichen: 67 2

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Anregung Ortsbeirat 1

Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss

29.06.2021 | Aktualisiert am: 25.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 31 entstanden aus Vorlage: OF 106/1 vom 29.06.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss Vorgang: M 63/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Magistratsvorlage M 63 folgende Änderungen zu berücksichtigen: 1. Im Tenor unter Ziffer I.1: Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. In der Begründung sollen unter "Bebauungspläne" die zugehörigen Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen werden. 2. Im Tenor ist folgender Satz hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zu der Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist aufgrund der zusätzlichen Wohnnutzung und aufgrund der wenigen verfügbaren Kita-Plätze vorzusehen." Begründung: Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss. Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der Pkw-Verkehr und der Parkdruck sind jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher Pkw-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 441 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 31 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 479, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 61 00

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Anregung Ortsbeirat 1

Verschönerung der Alten Gasse

29.06.2021 | Aktualisiert am: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 32 entstanden aus Vorlage: OF 65/1 vom 19.05.2021 Betreff: Verschönerung der Alten Gasse Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Alte Gasse in das Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen, damit das dortige stadträumliche Umgestaltungspotenzial genutzt werden kann. Es sollen Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege und die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind einige bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 60 Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Antrag vom 02.12.2022, OF 699/1 Anregung vom 06.12.2022, OA 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 32 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 32 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 480, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1130, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 60 10

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Antrag Ortsbeirat 6

Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße

27.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 113/6 Betreff: Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße Dem Antrag V 99/6 (Tagesordnungspunkt 27) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass er wie folgt gefasst wird: Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen. Begründung: Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Antragsteller erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20-100 cm über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll. Der Antrag sollte zudem nicht auf einen möglicherweise anstehenden Rechtsstreit Bezug nehmen und die Sache damit inhaltlich präjudizieren, zumal der Zusammenhang zwischen den Schäden am Putz und einer vom Spielplatz ausgehenden Einwirkung als fraglich erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 99/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 113/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 371 2021 1. Die Vorlage OF 99/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 113/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Satz und in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah?

24.06.2021 | Aktualisiert am: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Pacht- bzw. Mietvertragsrevision auf Naxos

21.06.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 50/4 Betreff: Pacht- bzw. Mietvertragsrevision auf Naxos Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen vertraulichen Gesprächstermin mit den zuständigen Dezernenten zu vereinbaren, bei dem den OBR-Mitgliedern die Vertragsverhältnisse der Anlieger auf dem Naxos-Gelände erläutert werden. Begründung: Der Ortsbeirat möchte seinen Beitrag zu einer Befriedung der Situation auf dem Naxos-Gelände leisten. Hierzu ist es erforderlich die Grundlagen zu kennen, die von den jeweiligen Mietern/Pächtern mit den Vermietern/Verpächtern abgeschlossen wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 50/4 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [...] sind "kalte" Dächer, die deshalb auch sehr gut mit Photovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." [1] Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. [2] Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. [3] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 471 2021 Die Vorlage OF 96/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?

18.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 51/4 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: M 171/18 Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstr. 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Str. 2 - 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der MieterInnen ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Ein Antrag im November 2020 (OF 522/4 vom 08.11.2020) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 526 2021 Die Vorlage OF 51/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 43/16 Betreff: Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist, z.B. Landschaftsschutzgebiet, Obstanbaugebiet, Ackerflächen, Hochstammwiesen usw. und mit denen das Betreten der Grundstücke und Befahren der Wege durch Unbefugte untersagt, kontrolliert und ggf. auch geahndet wird. Begründung: Mit der Coronakrise kommen sehr viel mehr Besucher in die Bergen-Enkheimer Gemarkung, die in zunehmender Zahl die Wege befahren, zuparken und ungeniert fremde Grundstücke betreten und zum Teil auch abernten. Das Thema ist nicht neu, hat aber unerträgliche Ausmaße angenommen, so daß an etlichen Stellen breite Trampelpfade auf den Wiesen entstanden sind. Nachdem demnächst die Kirschen reif werden, werden wieder viele "Besucher" die Gelegenheit nutzen im "Frankfurter Grüngürtel" das Obst zu ernten. Mir hat ein "Besucher" schon mal Prügel angeboten, weil ich ihn von meinem Grundstück verwiesen habe und er der Meinung war, daß er das im "Frankfurter Grüngürtel" dürfe. So ist mit der Zeit aus dem Landschafts- und Naturschutzgebiet eine in großen Teilen verwilderte "DRECKE", Dreckecke geworden, weil viele Grundstückseigentümer sich nicht mehr die Arbeit mit den Grundstücken machen wollen, wenn die Früchte ihrer Arbeit gestohlen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 535 2021 Die Vorlage OF 43/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist." Abstimmung: WBE, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16

Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/16 Betreff: Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen wieder Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim einzusetzen, um das Sicherheitsgefühl der Grundstückseigentümer zu stärken, die Obst- und sonstigen Diebe abzuschrecken und den zunehmenden Vandalismus, das Beschädigen, Abbrennen und Zerstören von Gartenhäusern, Hecken und Zäunen einzudämmen und das Befahren und Beparken der Wege und Grundstücke mit Mopeds, Autos und Motorrädern zu unterbinden. Begründung: Zu Zeiten der Feldschützen, einstmals in Bergen-Enkheim liebevoll "Gemüsesheriffs" genannt, war die Bergen-Enkheimer Gemarkung jedenfalls wesentlich sicherer und ordentlicher als heutzutage, obwohl in diesem unserem heutigen Sozialwunderland niemand Obst aus Hunger stehlen und fremdes Eigentum beschädigen oder entwenden müßte. Nur das Rechtsgefühl hat bei etlichen Vandalen wohl ziemlich gelitten, denn die Gefahr erwischt zu werden ist äußerst gering. Das wäre leicht zu ändern, denn auch für ihre Sicherheit zahlen die Bürger Steuern! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 58/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 58/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 990 2021 1. Die Vorlage OF 42/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern

11.06.2021 | Aktualisiert am: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 296 entstanden aus Vorlage: OF 17/5 vom 07.05.2021 Betreff: Erhaltung des denkmalgeschützten Frauenhoftores sichern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 177 Baugesetzbuch (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) vorliegen, um den Eigentümer zu verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung des denkmalgeschützten Barockgebäudes Frauenhoftor zeitnah durchzuführen." Begründung: Das denkmalgeschützte Gebäude Frauenhoftor ist ein einem baulich schlechten Zustand. Ein aktueller Artikel der FNP spricht gar von "Verfall". Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Frauenhoftores muss sichergestellt werden, dass notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht unangemessen verzögert oder gar versäumt werden. §177 Baugesetzbuch bietet eine entsprechende Rechtsgrundlage, damit der Magistrat und die zuständigen Behörden tätig werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 60 3

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände

10.06.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Ausreichendes Angebot in Tagestreffs für Obdachlose?

10.06.2021 | Aktualisiert am: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 278 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 27.05.2021 Betreff: Ausreichendes Angebot in Tagestreffs für Obdachlose? Vorgang: OM 7164/21 OBR 3; ST 858/21 In der Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 858, schreibt der Magistrat, er sei in einem "regelmäßigen fachlichen Austausch" mit Trägern der Wohnungslosenhilfe, u nd weiter: "Bei diesen Betrachtungen und durch die Erfahrungen in der praktischen Arbeit zeigt sich, dass derzeit die vorhandenen Angebote im Bereich der gemeinsamen Tagestreffs, wie auch Tagestreffs nur für Frauen, ausreichen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, was der Magistrat als ausreichend ansieht: 1. Wie viele Plätze in Tagestreffs für Obdachlose stehen zur Verfügung, wie viele davon im Nordend, wie viele davon für Frauen oder Menschen, die sich nicht durch das binäre Geschlechtersystem abgebildet sehen? 2. Wie viele Obdachlose halten sich in Frankfurt auf? Wie viele davon sind nicht männlich? 3. Wie sind die Bedingungen der Tagestreffs hinsichtlich Öffnungszeiten, Beratungsangeboten, Hygieneräume, Ruhemöglichkeiten, Zugang zu Computern/Internet und Freizeitangeboten? Wie sind die Öffnungszeiten? Begründung: In der o. g. Stellungnahme liefert der Magistrat keine Begründung für die Annahme, das Angebot sei ausreichend. Es wäre wünschenswert, wenn der Magistrat erläuterte, wie im Austausch mit Trägern der Wohnungslosenhilfe Angebot und Bedarf in diesem Bereich abgewogen werden. Auf Nachfragen unsererseits bei Einrichtungen, die Tagestreffs anbieten, wurde der Eindruck nicht bestätigt, das Angebot sei ausreichend. Die Nachfrage wurde als wesentlich höher als das Angebot eingeschätzt. Auch Einrichtungen im Nordend bestätigten diesen Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7164 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 858 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1604 Aktenzeichen: 51

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 4)

Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes

08.06.2021 | Aktualisiert am: 21.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 241 entstanden aus Vorlage: OF 27/4 vom 24.05.2021 Betreff: Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes Der Magistrat wird aufgefordert , dass Abstandspfosten vor der Hofeinfahrt zur Bornheimer Landwehr 39 aufgestellt werden, um das Parken in dem Bereich der Hofeinfahrt zu verhindern. Begründung: Der Hauseigentümer der Bornheimer Landwehr 39 möchte in seinem Hof einen Carsharing-Parkplatz für ein Elektrofahrzeug mit Ladesäule und einen weiteren Parkplatz für ein E-Lastenbike einrichten. Die Fahrzeuge können über das Carsharing Model Hop-On der Mainova und book-n-drive angemietet werden und stehen der öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Termin ist voraussichtlich der 01.07.2021. Leider kommt es immer wieder vor, dass Pkws sich neben die Markierung der offiziellen Parkplätze stellen und somit die Ein- und Ausfahrt behindern. Die Mieterinnen und Mieter der Carsharing-Fahrzeuge würden dann erheblich bei Abholung oder Rückgabe behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1658

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren

07.06.2021 | Aktualisiert am: 15.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 228 entstanden aus Vorlage: OF 61/2 vom 17.05.2021 Betreff: Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Überlegungen zur hoffentlich zeitnahen Entwicklung des bezeichneten Areals im Ortsbeirat 2 ggf. gemeinsam mit Vertretern des Landes Hessen öffentlich vorzustellen; und 2. in diesem Zusammenhang auch explizit zu prüfen und zu berichten, wie auf den (städtischen Teil-) Flächen des Areals bezahlbare Studentenwohnungen realisiert werden können, ggf. auch in Form von Aufstockungen auf geplanten oder bereits vorhandenen Funktionsbauten. Der Magistrat wird gebeten, dabei die Expertise des Studentenwerks Frankfurt am Main einzubeziehen und sich entsprechend abzustimmen. Begründung: Das Präsidium und der AStA der Goethe-Universität sowie das Studentenwerk Frankfurt fordern gemeinsam die dringende Weiterentwicklung studentischen Wohnens am Hochschulstandort Frankfurt. Obwohl sich die Hessische Landesregierung zu dem Ziel bekennt, für zehn Prozent der Studierenden einen Wohnheimplatz der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen, liegt die tatsächliche Versorgungsquote in Frankfurt bei lediglich viereinhalb Prozent. Bei der Entwicklung des Areals in der Siesmayerstraße sollte daher die Schaffung von bezahlbaren Studentenwohnungen - Miete inkl. Nebenkosten orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz von 325 Euro - bevorzugt berücksichtigt werden. Das Areal an der Siesmayerstraße ist aufgrund seiner fußläufigen Anbindung an den Campus Westend sowie den geplanten Kulturcampus Bockenheim ein idealer Standort für studentisches Wohnen. Zudem müssen auf dem bisherigen Campus Bockenheim entfallende Wohnheimplätze sinnvoll im Gebiet des Ortsbeirat 2 kompensiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen

01.06.2021 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 15.05.2021 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunusstraße und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich, ihre Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2003 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Nicht sachgerecht abgestellte und störende Mietelektroroller

01.06.2021 | Aktualisiert am: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 185 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 17.05.2021 Betreff: Nicht sachgerecht abgestellte und störende Mietelektroroller Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie dem Blinden- und Sehbehindertenbund um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen er schnellstens das Problem der in Preungesheim und den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu oft nicht sachgerecht und teils gefährlich abgestellten Mietelektrorollern in den Griff bekommen möchte. Begründung: Mietelektroroller werden erfahrungsgemäß bewusst an stark frequentierten Stellen abgestellt. Leider erfolgt dies augenscheinlich vom Anbieter sowie in der Folge nach Mietnutzung nicht immer sachgerecht. Es entstehen Nachteile und teils auch zum Schaden Dritter. Rasche Abhilfe ist hier angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1586 Aktenzeichen: 66 5

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?

01.06.2021 | Aktualisiert am: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 38/1 vom 11.05.2021 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Laut Berichterstattung des Fernsehsenders Hessischer Rundfunk in der Sendung Maintower vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürgerinnen bzw. Bürger des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten: "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen." Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1458 Aktenzeichen: 64 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Sindlingen: Sanierung der Kreuzungsbereiche Allesinastraße

01.06.2021 | Aktualisiert am: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 149 entstanden aus Vorlage: OF 53/6 vom 12.05.2021 Betreff: Sindlingen: Sanierung der Kreuzungsbereiche Allesinastraße Vorgang: OM 3103/18 OBR 6; ST 1565/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit Stellungnahme vom 10.08.2018, ST 1565, zugesagte sukzessive Sanierung der gefährlichen Basalt-Aufpflasterungen mittels "Street-Print"-Verfahren in den Kreuzungsbereichen der Straßen Krümmling, Weinbergstraße und Huthmacherstraße endlich zu realisieren. Begründung: Die Sanierungsmaßnahmen wurden in 2018 (!) dem Ortsbeirat 6 vom Magistrat fest zugesagt, jedoch bis heute ohne Begründung nicht durchgeführt. Die besonders in den Nachtstunden schlafstörenden Rollgeräusche, die Rutschgefahr für Zweiradfahrer sowie die Reparaturanfälligkeit des Pflasterbelags sollten durch den Einbau eines Asphaltbelags mit Kopfsteinpflaster-Muster ("Street-Print") jetzt endlich beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3103 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1565 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1562 Aktenzeichen: 66 5

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 5

Kein Betrieb der Nordwestlandebahn bei niedriger Zahl der Flugbewegungen

19.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 61/5 Betreff: Kein Betrieb der Nordwestlandebahn bei niedriger Zahl der Flugbewegungen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Aufsichtsrat Fraport und in der Fluglärmkommission dafür einzutreten, dass die Nordwestlandebahn nicht in Betrieb genommen wird, solange die Zahl der Flugbewegungen noch derart niedrig ist. Begründung: Mit einem Erreichen der Flugbewegungen auf Vorpandemielevel ist in diesem Jahr keinesfalls zu rechnen. Die Wiedereröffnung der Landebahn ist offenbar nur politisch und nicht sachlich oder wirtschaftlich begründet. Zugleich beeinträchtigt der dadurch ohne Not entstehende Lärmteppich die Lebensqualität im auch durch den Pendlerverkehr ohnehin stark belasteten Frankfurter Süden. Fraport begründet Schließung und Wiedereröffnung der Nordwestlandebahn in erster Linie betriebswirtschaftlich, als wolle sie ein Exempel statuieren. Unverrückbar setzt sie auf die Maximierung der Anzahl der Flugbewegungen. Das ist kurzsichtig und unwirtschaftlich. Die außerordentliche Umwelt- und Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs machen es unwahrscheinlich, dass die Luftfahrtbranche je wieder in die alten Wachstumspfade zurückkehren wird. Es wäre sinnvoller, den Stillstand im Zuge der Corona-Krise für eine wirtschaftliche Neuausrichtung der Fraport zu nutzen. Schon jetzt liegt die Hauptertragsquelle der Fraport nicht in der Abwicklung der Flugbewegungen. Die Fraport sollte sich zu einem multimodalen Mobilitätskonzern weiter entwickeln und umweltfreundliche Mobilitätsangebote in ihre Produktpalette integrieren. Auch gesundheitliche Aspekte wie der Anstieg des besonders lungengängigen Ultrafeinstaubs in den südlichen Stadtteilen und im Stadtwald durch den Bodenbetrieb der NW-Landebahn, sollten bei den Überlegungen zur Wiedereröffnung dieser Bahn berücksichtigt werden. Die Schließung der NW-Landebahn hat für die Bevölkerung im Frankfurter Süden zu einer spürbaren Lärmentlastung geführt. Das ist in der Pandemie besonders wichtig, weil die meisten Freizeiteinrichtungen geschlossen sind und die Entlastung von Lärm und Luftschadstoffen im Stadtwald als Naherholungsgebiet besonders dringend geboten ist. Fraport begründet die Wiedereröffnung der Landebahn mit den Planzahlen der europäischen Flugsicherungsbehörde. Das erscheint als Erklärung beliebig. Offenbar besteht genügend Spielraum, um die Wiedereröffnung der Bahn zu verschieben. Die Stadt sollte daher ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, um bei der Fraport ein Umdenken zu erwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2021 Die Vorlage OF 61/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am Westkreuz

15.05.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 96/6 Betreff: Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am Westkreuz Vorgang: OM 5039/19 OBR 6; ST 1238/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH den Sachstand und Zeitplan der Brückensanierung am Frankfurter Westkreuz und der in OM 5039 beantragten Lärmschutzwand abzufragen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren läuft die Sanierung der Autobahnbrücken in schleppendem Tempo und mit langen Unterbrechungen. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Zuständigkeit für die Maßnahme von Hessen Mobil auf die Autobahn GmbH übergegangen. Im Gegensatz zu anderen Bauprojekten finden sich hierzu aber auf der Website der Autobahn GmbH keinerlei Informationen. Die Antragstellerinnen befürchten daher, dass Anliegen aus OM 5039 könnte im Rahmen der Übergabe in Vergessenheit geraten sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5039 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 367 2021 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim

14.05.2021 | Aktualisiert am: 16.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.

Partei: AfD

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Antrag Ortsbeirat 1

Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?

11.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 38/1 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Laut Berichterstattung des Fernsehsenders "Hessischer Rundfunk" in der Sendung "Maintower" vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürger*innen des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen". Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 197 2021 Die Vorlage OF 38/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 16)

Überbauung von Parkplätzen

04.05.2021 | Aktualisiert am: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 4/16 vom 19.04.2021 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u. a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden (siehe https://www. merkur.de/ lokales/muenchen/stadt-muenchen/spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-s telzen-6975572.html) Quelle: wochenanzeiger-muenchen.de "Wohnen auf Stelzen" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1352 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude

04.05.2021 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 entstanden aus Vorlage: OF 13/1 vom 16.04.2021 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Anwohner der Baustelle des FAZ-Hochhauses an der Europa-Allee (Ecke Pariser Straße) wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten geschützt werden. Unvermeidbare, stark lärmverursachende Tätigkeiten sollen tagsüber ausgeführt werden. Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Aktuell werden auf der Baustelle vom frühen Morgen an sehr lärmintensive Betonierarbeiten durchgeführt, ohne dass die Anwohner hierüber informiert worden wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 697 Aktenzeichen: 63 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 6)

Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof

04.05.2021 | Aktualisiert am: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 26 entstanden aus Vorlage: OF 10/6 vom 15.04.2021 Betreff: Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Gedenkstätte für die Opfer der beiden Weltkriege auf dem Nieder Friedhof zu veranlassen. Begründung: Die Gedenkstätte ist in die Jahre gekommen und befindet sich nunmehr in einem schlechten Zustand. So ist die Abdeckplatte der hohen Stele mit der Plastik einer Trauernden aus Bronze nunmehr so marode, dass sie anfängt abzubröckeln, auch dringt Regenwasser in die Stele ein. Die um die Stele liegenden und stehenden Sandsteinquader (Kunststein) sind vermoost. Die Schrift mit den Jahreszahlen ist teilweise nicht mehr zu lesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 216 Antrag vom 28.02.2022, OF 396/6 Antrag vom 28.02.2022, OF 397/6 Auskunftsersuchen vom 15.03.2022, V 339 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.04.2022, OIB 111 Aktenzeichen: 67 4

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss

04.05.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 7/7 Betreff: Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 41 wird abgelehnt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden vollendete Tatsachen zur Abstimmung vorgelegt. Das Anhörungsrecht ist damit ad absurdum geführt. Der freiwillige Investitionskostenzuschuss für eine konfessionelle Schule in dieser Höhe wurde von der früheren Mehrheit der Stadtverordneten bereits bewilligt, noch dazu in einer Sitzung, in der gerade das Haushaltsbudget für alle Bereiche mit Kürzungen von 143 Millionen aufwartet. Hinzu kommt noch ein Grundstücksgeschäft zugunsten der Kirche, mit dem das Projekt zum Vorzugspreis gefördert wird. Nutznießer ist das Bistum Limburg, eher bekannt für den Skandal um die Verschleierung der Kosten für einen rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitzumbau. Der Zuschuss des Bistums zum Bauprojekt beträgt mit 7.5 Millionen noch nicht einmal die Hälfte des öffentlichen Zuschusses. Bei einem Gesamtvolumen von 52 Millionen ist der städtische Anteil mehr als 25% - ohne das Grundstücksgeschäft! Wenn Eltern den Wunsch nach einer katholischen Schulbildung für ihre Kinder haben, spricht nichts dagegen, es ist verfassungsrechtlich garantiert. Nicht garantiert ist, dass dafür die Allgemeinheit aufkommen muss. Mit Blick auf den Zustand vieler städtischer Schulen und dem dortigen Sanierungsstau ist aber diese Förderung eines privaten Bauvorhabens umso unverständlicher. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

03.05.2021 | Aktualisiert am: 23.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 12/11 vom 19.04.2021 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80-Prozent- Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken sowie diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an marktpreisgerechten Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen. Begründung: Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt, und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten zehn der Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030 85 Prozent der Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn keine entsprechenden Angebote geschaffen werden, fahren die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg, aber nicht bei uns. Die Stadt Frankfurt hat Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollte daher die Angebote, dort wo ein Hebel angesetzt werden kann, umgehend umsetzen. Mit einer 80-Prozent-Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und sollte wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer, bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. Auf den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigsten Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich, auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 355 Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 240 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 4 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 405, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 92-40

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Grillplatz Schwanheim

01.05.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2021, OF 28/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Antrag OF 16/06 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass I. der Magistrat neben der Anberaumung eines Ortstermins mitteilt: 1. warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden ist, obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist; 2. wie nach Aufhebung des nächtlichen Grillverbotes von dem Grillplatz ausgehende Lärmbelästigungen wirksam bekämpft werden können; 3. wie bei dem fast gänzlichen Fehlen einer Begrenzung des Grillplatzes sichergestellt werden soll, dass nicht auch neben dem Grillplatz im unmittelbar angrenzenden Forst gegrillt wird; 4. wie sichergestellt werden kann, dass Fleisch, das in nicht unerheblichen Mengen liegen gelassen wird, nicht von Wildtieren gefressen wird (insbesondere bei Seuchengefahr); und 5. wie künftig verhindert werden soll, dass trotz der in ca. 300m Entfernung aufgestellten mobilen Toiletten die Umgebung des Grillplatzes erheblich mit Fäkalien verunreinigt wird. II. der Magistrat den Orttermin an einem Freitag- oder Samstagabend und nicht zu früh im Jahr anberaumt, um sicherzustellen, dass sich ein Bild über die starke Frequentierung des Grillplatzes und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für Natur und Sicherheit vermittelt. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt über die - massive Vermüllung; - nächtliche Lärmbelästigungen; - durch das Verbrennen von Plastikflaschen verursachte unzumutbare Luftverschmutzungen; - herumliegende Fäkalien und - offenes Feuer rund um den Grillplatz beschwert. Unter anderem wurde gefordert, dass die Bestreifung des Grillplatzes insbesondere zu den Abendstunden ausgeweitet wird. Nach einem Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim[1], wonach jeglicher von einem Grillplatz ausgehender Lärm unzumutbar ist, wenn dieser nach der offiziellen Schließung weiterbenutzt wird, wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die zeitliche Beschränkung, die dem Schutz der Nachbarschaft dient, aufgehoben worden ist, nachdem sich die Nachbarn insbesondere über den Lärm beschwert haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Nachbarn ein effektiver Schutz gegen den von dem Grillplatz ausgehender Lärm genommen wird, indem die zeitliche Nutzungsbeschränkung aufgehoben wird, anstatt sich effektiv durchzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2021, OF 16/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 30 2021 1. Die Vorlage OF 16/6 wird mit der Ergänzung der Vorlage OF 28/6 beschlossen. 2. Die Vorlage OF 28/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Maßgabe" durch das Wort "Ergänzung" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Denkmal auf dem Preungesheimer Friedhof

20.04.2021 | Aktualisiert am: 29.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 8/10 Betreff: Denkmal auf dem Preungesheimer Friedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71 entstandene und nachträglich später auf den Preungesheimer Friedhof versetzte Denkmal künftig über ein kleines Schild mit einem QR-Code auf die Erläuterungen, Informationen und Fotos des Gemeindebriefes Nummer 2, Jahrgang 13 der ev. Kreuzgemeinde für April/Mai 2019 hinweisen kann. Da die Prüfung sowie die hier erhoffte Aufstellung des QR-Codes noch einige Zeit beanspruchen dürfte, wird darum gebeten, nach Möglichkeit das Schild feierlich im Rahmen der in Mitte 2022 anstehenden 1250-Jahrfeier Preungesheims einzuweihen. Begründung: Die entsprechenden Erläuterungen sind ebenso interessant wie hilfreich. Sie berücksichtigen unter anderem auch die Situation der hier Lebenden vor den Ereignissen 1870/71 und die Jahrzehnte bis weit in die 1960-ziger Jahre hinein. Die Informationen sprechen auch den im 19. Jahrhundert weit verbreiteten Nationalismus an, der für heutige Generationen schwer nachvollziehbar und erträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 66 2021 Die Vorlage OF 8/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16

Überbauung von Parkplätzen

19.04.2021 | Aktualisiert am: 06.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/16 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u.a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden. https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-stelzen-6975572.html https://www.wochenanzeiger-muenchen.de/images/2018/09/ 114410_wide__xl.jpg Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 17 2021 Die Vorlage OF 4/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 7

Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung

19.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 3/7 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Vorgang: OA 665/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarkt-entwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen (Aufschlüsselung in Miet- und Eigentumswohnungen) - Bestand Förderweg 1 - Bestand Förderweg 2 - Bestand Genossenschaftliche Wohnungen - Bestand Gemeinschaftliche Wohnungen - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente wie z.B. dem Baulandbeschluss von 2020 die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen und somit zur Lösung der Wohnungskrise beizutragen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken sowie über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Auch mit einer entsprechenden Anfrage beim Bürgeramt für Statistik und Wahlen konnten lediglich die allgemeinen Wohnungsdaten für die Stadt Frankfurt bzw. den Ortsbezirk 7 in Erfahrung gebracht werden, jedoch ohne spezifische Aufschlüsselung. Auch beim Amt für Wohnungswesen konnte keine entsprechende Auskunft erteilt werden. Unserer Auffassung nach müssen die wohnungspolitischen Entscheidungen auf eine transparente statistische Grundlage gestellt werden - in Frankfurt im Allgemeinen und im Ortsbezirk 7 im Speziellen. Diese Informationen sind notwendig, um eine wirksame Wohnungspolitik betreiben zu können. Daher ist es sinnvoll, dass ein umfassendes, aktuelles, kostenfreies und für jede*n digital zugängliches Informationsportal geschaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 6 2021 Die Vorlage OF 3/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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