S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 112/4 Betreff: Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. es Überlegungen gab oder gibt, die Flachdächer der Bauten der Ernst-May-Siedlung am Bornheimer Hang sowie am Ernst-May-Platz zu begrünen, um das Stadtklima im Ortsbezirk und damit in Frankfurt am Main zu verbessern und den Hitzestress zukünftig zu reduzieren, 2. die Dächer das Gewicht einer einfachen Intensivbegrünung bautechnisch dauerhaft tragen können, 3. regulatorische oder administrative Hemmnisse dem gegenüberstehen (z.B. Denkmalschutz). Begründung: "Je mehr Gründächer, desto besser für das Stadtklima" (NABU). So lautet das Fazit eines Informationsblatts des NABU zur Wirkung von begrünten innerstädtischen Gebäudedächern. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Klimawandel längst auch in Frankfurt angekommen ist. Dies zeigt sich in Form von längeren Trockenperioden und Hitzestress. Die Stadt hat dies erkannt und das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" ins Leben gerufen (vgl. Stadt Frankfurt am Main). Die Bauten der Ernst-May-Siedlung in Bornheim haben in den meisten Fällen Flachdächer, die sich prinzipiell für eine einfache Intensivbegrünung eignen. So bieten sich bspw. die Häuserdächer in der über 800 m langen Straße "Im Burgfeld auf beiden Straßenseiten für eine durchgehende einfache Intensivbegrünung an. Einige der Gebäude der Bornheimer May-Siedlung stehen unter Denkmalschutz; eine einfache Intensivbegrünung wird das Erscheinungsbild der Gebäude indes kaum verändern. Eine solche Maßnahme verbessert das lokale Mikroklima, indem sie das Erhitzen und Speichern von Wärme der Dachflächen und damit der Gebäude selbst in den Sommermonaten verringert. Gleichzeitig ist die Maßnahme einfach zu realisieren, minimal invasiv und nicht pflegeintensiv. Auch in Anbetracht der Dringlichkeit, die Temperaturen in Städten für die Bewohner:innen, Flora und Fauna auf einem akzeptablen Maß zu halten, sollten zügig umsetzbare Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die zur Senkung der hohen Durchschnittstemperaturen beitragen. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die May-Siedlung für eine klimafreundliche Zukunft zu rüsten. Quellen Stadt Frankfurt am Main: Frankfurt frischt auf - 50 % Klimabonus, https://frankfurt.de/de-de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus (17.12.2021). NABU: Gutes Klima durch Grün am Haus - Begrünte Dächer, https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/Stadtklimawandel/090814_nabu_infob latt_gruendach.pdf (17.12.2021). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1421 2022 Die Vorlage OF 112/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der zweite Satz gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 139/3 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen angenommen. - Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. - Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. - Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9 Monaten verlangt werden. - Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. - Leichtbauten (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden. Begründung: Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen sollte zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft in den Gebäudebestand ein "Runder Tisch" eingerichtet werden, an dem Mieter- und Vermieterverbände gemeinsam mit der Politik Lösungen zur Reduzierung von Hemmnissen erarbeiten. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 147 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 145/9 Betreff: Begrünung neben Schallschutzwand Main-Weser-Strecke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich des Themas Schallschutzwand nochmals anzunehmen. Die Planfeststellung ist bereits Jahrzehnte alt und würde heute so nicht mehr genehmigungsfähig sein, die die Erweiterung der Bahntrassen soll neben den BAB's erfolgen. Ursprünglich wurde von einer begrünten Schallschutzwand gesprochen, die nun nicht mehr durchführbar ist. Die Anwohner schauen von Ihren Fenstern, Balkonen, Terrassen direkt auf eine mehre Meter hohe Wand. Bei der Video-Konferenz: Informationsgespräch Ortsbeirat 9 Ginnheim Eschersheim wurde uns mitgeteilt, dass die Begrünung nur an einer separaten Wand oder an einem daneben errichtetem Schutzzaun. Der Ortsbeirat erwartet eine Vorlage seitens der Stadt über die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzzaunes an den Grundstückgrenzen an dem Pflanzkübel eingehängt werden können. Die Begrünung kann dann von den Anliegern erfolgen. Der Zaun/Schutzwand sollte wegen des einheitlichen Bildes von der Stadt Frankfurt errichtet werden, z.B. aus dem Projekt Frankfurt frischt auf. Pflanzkübel sollten z.T. auch von Frankfurt finanziert werden oder den Anliegern zum Kauf angeboten werden. Die Bepflanzung erfolgt von den Anwohnern, so dass der Stadt für die Pflege der Pflanzen keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Anwohner mussten auf einen Teil ihres Grundstücks verzichten und das passierte z.T. in Nacht- und Nebelaktionen. Einen kleinen Bonus sollten die Betroffenen erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1252 2021 Die Vorlage OF 145/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 142/11 Betreff: La ̈rmschutzwand Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge vorsorglich Mittel in den Haushalt einzustellen, um bei den Verhandlungen im Falle einer Ablehnung seitens Hessen Mobil, die nötige Lärmschutzwand zum Schutze der Pestalozzischule sicherzustellen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hatte angeregt, notfalls diese Lärmschutzwand selbst zu errichten, falls Hessen Mobil diese nicht errichten würde. Der Schulträger der Stadt Frankfurt hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Lärmschutzwand für eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen von Grundschule, Kita und Hort unabdingbar ist - sowohl für die Kinder, als auch für die dort Beschäftigten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2021, B 383 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 100 2021 1. Die Vorlage B 383 dient unter Hinweis auf OA 100 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 142/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte Hessen Mobil gegen Autobahn GmbH ausgetauscht werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 136/12 Betreff: Solar-Kataster auch für Balkone errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Solar-Kataster für Balkone etc. zu errichten, damit Mieter*innen sich für die Nutzung der kostenlosen Sonne über eine PV Anlage zur eigenen Stromproduktion informieren können oder 2. das Land Hessen zu bitten, ein Solar-Kataster entsprechend zu erweitern. Begründung: Damit die Stadt Frankfurt am Main möglichst schnell klimaneutral wird, sollten alle Möglichkeiten genutzt werden. Mit einem erweiterten Solarkataster können auch Mieter*innen, die über Balkone, Terrassen, Schrebergärten etc. verfügen, Sonnenenergie nutzen und damit ihren Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Zwar gibt es inzwischen eine Nr. 156/2021 (Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik / Solarthermie ermitteln) im Geschäftsgang, doch beschränkt sich diese nur auf städtische Immobilien. Es gibt zudem ein hessisches Solar-Kataster. Dieses bewertet u.a. die Dachflächen Frankfurts entsprechend der Solartauglichkeit. Balkone, Garagen oder auch Wandflächen sind darin jedoch nicht berücksichtigt. Es sollte daher dem Antrag entsprechend überarbeitet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 108 2021 Die Vorlage OF 136/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BIMA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Hochbaubunker am Marbachweg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu kaufen. Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Bunker brandschutztechnisch so ertüchtigt werden kann, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Nach Presseberichten bietet die BIMA Immobilien, die für Zwecke des Bundes entbehrlich sind, in der Regel zuerst den Kommunen zum Kauf an. Die Stadt könnte so das Grundstück und den Bunker für eine kulturelle oder anderweitige Nutzung sichern. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 133/11 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 147, wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungssatzung nur für Neubauten Gültigkeit entfaltet und nicht für bereits bestehende Grundstücke, auch wenn diese zukünftig Änderungen nach §§ 63,64,65 oder §66HBO unterworfen sind. Begründung: 1. Die "Freiraumsatzung" geht weit über das Verbot von Schottergärten hinaus und wird erhebliche Kosten für Eigentümer (private Eigentümer, gewerbliche Eigentümer, Wohneigentumsgesellschaften usw.) von Frankfurter Immobilien generieren. In der Folge wird sich dies in noch höheren Mietpreisen für Frankfurter Bürger manifestieren. Eine weitere Folge wird sein, dass Immobilien nicht auf einen neuen Stand gebracht werden, sondern in einem alten Zustand verbleiben werden. 2. Durch die verborgenen " Drangsalierungen" in dieser Satzung, muss sich jeder Eigentümer "dreimal" überlegen, ob er nur für eine kleine Änderung zum Positiven, zur Nachhaltigkeit, bereit ist, um den ganzen damit verbundenen "Rattenschwanz" der Freiraumsatzung zu akzeptieren. Werden wir dadurch einen Sanierungs- und Investitionsstau bei Frankfurter Immobilien erleben ? Kein Eigentümer baut noch etwas um, aus Furcht vor der Satzung ? Was passiert zukünftig, wenn ein Eigentümer für seinen Mieter z.B. einen Fahrradschuppen, einen Kinderspielplatz am Haus oder eine neue modernere Heizung einbauen möchte, oder etwa das Gebäude Wärmedämmen möchte, damit die Betriebskosten für die Mieter niedriger werden? Der Eigentümer wird sich bei seiner Bestandsimmobilie den Umbau oder Ausbau sehr gut überlegen, ob die neuen "Nebenkosten" gemäß der "Freiraumsatzung", dies überhaupt noch wirtschaftlich durchführbar erscheinen lassen. Denn bei jeder Änderung nach §63 und 64HBO, auch wenn keine Baugenehmigung dafür nötig sein sollte, muss der Vermieter nun: dafür Sorge tragen, dass alle untenstehenden Vorgaben erfüllt werden: - Auf Kinderspielplätzen ausreichende Verschattung durch Sonnensegel, Pergolen o.ä. angebracht wird. - Alle Mülltonnenplätze mit Rank-Pflanzen oder hohen Hecken begrünt werden. - Grundstückseinfriedungen (Zäune und Mauern) sind derart zu ändern, dass sie Licht,- Luft- und Blickdurchlässig werden. Mauern sind zu entfernen, damit Tiere sich frei hin und her bewegen können. Sockel sind so umzugestalten, dass diese so rauh sind, dass Tiere daran hochlaufen können. - Alle Flachdächer, sogar bis zu einem Winkel von 20 Grad, müssen zu Gründächern umgebaut werden. Dafür müssen Tonnen von Erdmaterial (12cm Schichtdicke) aufs Dach aufgebracht werden. Eventuell müssen dazu sogar die Dachkonstruktionen statisch ertüchtigt werden, um die schweren Lasten tragen zu können. Dazu zählen ebenfalls alle Garagen oder Terrassendächer. - Für jede bestehenden vier Parkplätze ist jeweils ein großer Laubbaum zu pflanzen. - Eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen ist nur noch zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung dadurch nicht eingeschränkt wird. - Alle Häuser sind bis zu einer Höhe von 6 Metern mit Fassadenpflanzen zu begrünen. Allerdings nur bis zu einer Fläche, die 25% aller Gesamtseitenflächen des Hauses entspricht. - Häuser dürfen nur noch in sehr hellen Farben gestrichen werden. Fassaden-, Balkonplatten in anderen Farben sind nur auf der Nordseite zulässig. - Die Häuserflächen sind nun sofort zu mindestens 50% in heller Farbe zu streichen. Ganze Holzverkleidungen oder andere dunkle moderne Elemente z.B. sind nicht mehr erlaubt. - Große Laubbäume müssen auf den Freiflächen gepflanzt werden. (Der Artentypus ist bereits festgelegt). Laubbäume mit mindestens 12m oder 20m Kronendurchmesser für Grundstücke ab einer Größe von 200qm und für jede weitere angefangenen 200qm Bereich jeweils einen weiteren großen Laubbaum. Für jeden Baum sind mindestens 24 Kubikmeter geeignete Pflanzerde in die Freifläche einzubringen. - Ein 50cm breiter wasserdurchlässiger Vegetationsstreifen ist umläufig an der Wand des Hauses anzulegen. Platten o.ä. sind dort zu entfernen und der Vegetationsstreifen einzurichten. - 10% Prozent der gesamten Freifläche muss nun nur mit Sträuchern bepflanzt werden. - Zur Durchsetzung der Freiraum soll neues Personal eingestellt werden, welches die Kotrollen durchführen soll. Man geht bei der Implementierung dieser Satzung von keinen Kosten für die Stadt Frankfurt aus. Die dadurch entstehenden Kosten für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sind dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Man geht anscheinend von der Kostenneutralität durch die zukünftigen Bußgelder für Eigentümer von Grundbesitz aus. Jede kleine Änderung, wie oben beschrieben, und auch z.B. nur ein neues Dachfenster, würden alle diese verpflichtenden Maßnahmen für den Eigentümer einer Immobilie auslösen. Was würden Sie als Eigentümer machen? Der Magistrat schreibt, "die Mehrkosten für Eigentümer stehen wirtschaftlich aber in jedem Fall im Verhältnis zur wirtschaftlichen und vor allem nachhaltigen Nutzung der Baugrundstücke". Betrachtet man diese angeführten Punkte, fragt man sich, ob hier nicht "über das Ziel hinausgeschossen" worden ist. Die Ausführungen im Bericht zeugen von dem starkem Willen der Umsetzung der Maßnahmen, doch zeugen sie ebenfalls von einer generellen Unkenntnis und enthalten Tatsachenbehauptungen, die schlichtweg falsch sind. Es wird behauptet, Gründächer würden eine doppelte Lebenszeit gegenüber konventionellen Dächern haben. Es wird behauptet, die durchschnittliche Lebenszeit einer Flachdachabdeckung im Wohnbau läge nur bei 20 Jahren und könne durch eine Dachbegrünung auf 40 Jahre verlängert werden. Dies ist einfach nicht richtig und völlig aus der Luft gegriffen. Photovoltaikanlagen auf Carports und Terrassenüberdachungen böten sich gerade zur Unterstützung der E-Mobilität an. Dies ist schlichtweg falsch. Die Anlagengröße ist in der Regel viel kleiner als konventionelle Anlagen und dadurch in Relation viel teurer als größere Anlagen auf Hausdächern. Durch die liegenden Panels ist die Wirkleistung der Panels erheblich reduziert und damit der Ertrag. Die Selbstreinigung der Panels ist erheblich geringer. Verdrahtungen zu den Verteilern ist meist umständlicher, als bei einer Dachkonstruktion bei einem normalen Hausdach. Verschattungen der Panels sind bei Garagendächern und Terrassendächern meist eher vorhanden und daher ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Als teurer Zusatz zu einer PV-Anlage ist dies möglich. Alleinstehend zum Laden von E-Autos, ohnehin nicht ausreichend, da die Leistung der Panels nicht die Mindestwerte für eine unschädliche Ladung der Akkus erreicht, geschweige denn eine ausreichende tägliche Fahrleistung ermöglicht. Es wird in dem Bericht zur Satzung zwar auf das Problem der städtischen Überhitzung eingegangen. Nicht aber auf die Problematik der größten Wärmeerzeuger in der Stadt Frankfurt. Die riesigen Cluster an Rechenzentren, die größten Verbraucher an Energie in Frankfurt, die mit ihrer erzeugten Abwärme dreimal die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme versorgen könnten, heizen die Luft in Frankfurt zu sehr auf. Die Energie wird von den Rechenzentren einfach "zum Fenster hinausgepustet" und trägt maßgeblich zum Klimaproblem bei. Die Bürger in Frankfurt sollen nun für die Erstellung der vielen Rechenzentren und deren Auswirkungen und der verschleppten Klimaproblematik der Stadt Frankfurt zahlen. Dies mit zusätzlichen grünen Hauswandberankungen, weißen Wänden und Gründächern, um so das Problem "Erhitzung der Stadt" abzufangen. Finanziell soll das alles nun von den Bürgern der Stadt Frankfurt "gestemmt" werden. Das ist den Bürgern der Stadt Frankfurt nicht zuzumuten. Wärme in den Großstädten fördert und füttert Gewitterwolken. Die warmen Luftmassen der Rechenzentren sorgen bei den über die Stadt ziehenden Gewitterwolken für weiteres starkes Wachstum der Wolken und tragen maßgeblich zu der Problematik der Überschwemmungen in Frankfurt bei. Man sollte ehrlich sein und dies klar sagen. Das Verwaltungssystem hat versagt und die Bürger der Stadt Frankfurt haben nun ein Problem. Die Problematik der Rechenzentren wird völlig verkannt und momentan nur "weggeschwiegen". Dafür werden Pseudo-Notnägel mit Fassadenbegrünungen eingeführt, die nie aufholen werden können, was an heißer Luft durch die Rechenzentrum herausgepustet wird. Der Bund baut nun zusätzlich eine "Autobahn" durch die Stadt Frankfurt und fällt dafür Hektarweise Eichenwald und die Stadt Frankfurt lässt es zu, dass bald zusätzliche 130Tausend Autos mit Verbrennermotoren täglich durch die Stadt Frankfurt fahren. Alles ist zusätzliche Wärme in der Stadt. Die Fahrzeuge wandeln 70% ihres verbrauchten Treibstoffs einfach nur in Wärme um. Dort liegt das Problem. Die Lösung kann nicht sein, dass Wände berankt werden müssen, sondern hier muss ein ganz anderer Ansatz gewählt werden, um das Problem lösen zu können. Wäre es nicht sinnvoller, einen anderen Ansatz zu finden, um damit schnellere Erfolge zu erzielen und zum Beispiel endlich einmal die E-Mobilität in Frankfurt zu fördern? Die 500 Jahre alten Eichenwälder zu schützen und nicht zu fällen, das wäre schon mal ein Anfang. Keine Autobahn mehr durch Frankfurt zu bauen und z.B. die E-Mobilität zu fördern, wie bereits schon so viele Ortsbeiräte gefordert haben. Das wäre ein weiterer guter Ansatz. Und auch die Erhöhung der Frequenz der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie ein weiterer sinnvoller Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, wäre ein weiteres besseres Ziel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 80 2021 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 80 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 133/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 129/10 Betreff: Neue Planungen im Bereich des alten Straßenbahndepots in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich ersten Überlegungen und weiteren Planungen für das alte Straßenbahn-Depot in Eckenheim zu prüfen und zu berichten. Von besonderem Interesse dabei sind folgende Fragen: 1. Wann eine möglichst frühe Vorstellung der ersten Ideen im Ortsbeirat 10 erfolgt? 2. Ob das vorhandene Grundstück eingehalten wird? 3. Wie die schwierige Verkehrserschließung für Wohnraum, etc. erfolgen soll, auch mit Blick auf die ohnehin angespannte Situation des ruhenden Verkehrs vor Ort? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1016 2021 Die Vorlage OF 129/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 110/12 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten 1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gem. geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV) 2. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden. 3. Sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärm zu reduzieren. Zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu §45 Abs. 1 S. 2 Punkt 3 StVO. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B . übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden, wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden. Begründung: Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gem. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren. Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Quellen, abgerufen am 13.10.2021: [1] https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm/ballungsr%C3%A 4ume [2] https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktio nsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsr%C3%A4ume%20Darmstadt%2 0Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf [3] Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 975 2021 Die Vorlage OF 110/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Ziffer 3. des Tenors um die Worte "z. B. Geschwindigkeitsreduzierung" ergänzt wird und die erste Grafik in der Begründung den Lärmpegel 2017 tagsüber darstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 114/12 Betreff: Packstation auf dem Riedberg In der ST 1608 2021 ist zu lesen, dass sich die Deutsche Post AG gegenüber dem Magistrat geäußert habe, dass sie auf dem Riedberg zu den in Betracht kommenden privaten Standorten ausnahmslos Ablehnungen erfahren habe. Und da auch keine öffentlichen Flächen zur Verfügung ständen, eine Aufstellung von Packstationen weiter ausgeschlossen bleibe. Auf Nachfrage bekräftigte die Deutsche Post AG allerdings, eine bis drei Packstationen in Riedberg errichten zu wollen. Da leider keine Privatgrundstücke gefunden werden konnten, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung darauf hinzuwirken, dass die mit der ST 1699 vom 03.09.2018 in Aussicht gestellte Packstation auf dem Riedberg endlich realisiert wird. Vor allem die vorgeschlagenen Standorte Nelly-Sachs-Platz an der Endhaltestelle U8 und der Parkplatz am SC Riedberg sind dabei noch einmal zu prüfen. Außerdem sollen Gespräche mit der Goethe-Universität geführt werden um zu klären, ob nicht ein Standort am Campus Riedberg realisiert werden kann. Begründung: Mittlerweile wohnen auf dem Riedberg ca. 15.000 Einwohner und er erfährt ein weiteres Wachstum mit der Errichtung des Westflügels. Viele Bewohner sind berufstätig und haben keine Möglichkeit, ihre Pakete tagsüber persönlich in Empfang zu nehmen und müssen sie dann teils im Mertonviertel oder in Kalbach abholen. Mit der Realisierung einer Packstation an einem zentralen Standort könnte den Bürgern ein nützlicher Service angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 979 2021 Die Vorlage OF 114/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2021, OF 118/9 Betreff: Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Musiker, die wegen der Kündigung zum Jahresende ihre Proberäume verlieren, zu unterstützen, indem ihnen Hinweise auf eventuelle Alternativen angeboten werden. Hilfreich wäre auch, beim Bundesamt für Immobilienaufgaben eine Fristverlängerung z.B. um ein Vierteljahr zu erwirken. Begründung: Im Herbst wurde den Mietern zum Jahresende gekündigt. Schon vorher waren Proberäume nur schwer zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 118/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 122/11 Betreff: Bereitstellung von Flächen für Elektromobile Ladeinfrastruktur Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Um den Ausbau von elektromobiler Ladeinfrastruktur für das Frankfurter Stadtgebiet zu fördern, sind geeignete Flächen in ausreichender Menge auszuweisen und in einem "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" festzuhalten. Der "Elektro-Ladeinfrastrukturatlas" soll unterscheiden zwischen Infrastruktur welche für die lokale Nutzung (Wohnen und Arbeit) und der für Fern- und Mittelstrecken-reisende (Verpflegung, Hygiene, Sicherheit) genutzt werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt hinkt bei der Anzahl der Lademöglichkeiten anderen Großstädten weit hinterher. Da viele Menschen in Frankfurt in Mehrfamilienhäusern wohnen und deren Arbeitsplätze in der Regel keine Lademöglichkeiten bieten, ist dies besonders an Orten mit wenigen Einfamilienhäusern besonders wichtig, eine alternative gewerbliche Ladestruktur anzusiedeln. Die Stadt Frankfurt sollte die drohenden Defizite in der eigenen elektromobilen Versorgung benennen und den gewerblichen Unternehmen entsprechende Flächen zur Verfügung stellen, damit die europaweit und bundesweit operierenden CPOs (= Charging Point Operator) Möglichkeiten haben, Investitionen zu tätigen und Infrastruktur für die Bewohner Frankfurts aufzubauen. Ähnlich dem Baulückenatlas soll ein Ladeinfrastrukturatlas entstehen, der die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt und die Interessen von Besuchern der Stadt Frankfurt in Einklang bringt. Es ist sehr schwierig für Unternehmen, welche Ladeinfrastruktur anbieten, geeignete Flächen zu finden. Diese Unternehmen kommen zum Teil aus dem europäischen Ausland oder sind nicht örtlich ansässige große Energiekonzerne. Eine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt, wo neue Elektro-Tankstellen in Frankfurt sein werden, ist sehr wichtig. Es ist ebenfalls wichtig, darauf zu achten, das die besten Orte nicht sofort von nur einem Unternehmen besetzt werden und andere Unternehmen keine Möglichkeiten mehr haben, sich dort niederzulassen. Eine Parzellisierung größerer Flächen wäre dabei hilfreich. Bei der Entwicklung des Planes ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer abzustellen. Es macht keinen Sinn, solche Ladepunkte auf Hinterhöfe in Industriegebieten zu bauen. Bewohner brauchen Ladeinfrastruktur nahe an deren Wohnorten (langsame Ladepunkte, ca. 4-8h) Fern- und Mittelstreckenreisenden ist es wichtig, sichere helle Flächen, Toiletten, Cafés, Supermarkt, Speisenangebote, Bänke, Spielplatz, Park und andere Einkaufsmöglichkeiten für Kurzaufenthalte von 20-50 Minuten zu haben. Das "neue" Tanken unterscheidet sich wesentlich von dem klassischen Tanken mit Ölen und Benzin. Viele klassische Tankstellen werden sich daher nicht unbedingt eignen, um einen angenehmen Aufenthaltsraum während der Wartezeit zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits in der Vergangenheit beschlossen, selber nicht aktiv als Gewerbetreibender für Ladeinfrastruktur aufzutreten. Dies ist gut und richtig. Trotzdem ist die Stadt Frankfurt verantwortlich dafür, dass es generell eine gute Infrastruktur in Frankfurt gibt. Seien dies Wasserleitungen, Bahnhöfe, Schulen, Toilettenhäuschen, Telefon und Datenleitungen, Entwässerung oder zukünftig ebenfalls die neue Kategorie der Elektro-Ladeinfrastruktur. In ein paar Jahren werden die meisten Menschen sich elektrisch fortbewegen. Jetzt beginnt eine neue Ära, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Werden wir diese Entwicklung behindern oder sogar verschlafen, werden wir in Frankfurt großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. In Zukunft wird die Elektromobilität einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigung und das Wachstum der Stadt Frankfurt haben. Es gilt in der Wirtschaft, ständig konkurrenzfähig zu sein und immer günstiger operieren zu können. Dies gilt für alle Produktionsbereiche und Dienstleistungen. Elektromobilität ist gerade dabei, wesentlich günstiger zu werden als die herkömmliche Mobilität. Das Elektromobilitätskonzept und die Umsetzungsstrategie der Stadt Frankfurt ist bereits zwei Jahre nach Erstellung bereits völlig überholt. Die konservativsten Annahmen gehen bereits in acht Jahren von einem Viertel des Gesamtbestandes an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. 2025 werden zwei von drei Neufahrzeugen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sein. Europaweite Fahrverbote für Diesel (z.B. 2024 in Paris) und Benziner in Großstädten werden diese Tendenz noch zusätzlich weiter beschleunigen. Amsterdam wird in der niederländischen Hauptstadt ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren. Andere Städte in Europa werden folgen. Das neue Wachstum im Automobilsegment wird verstärkt im Bereich der Elektromobilität stattfinden. Klassische Verbrennerfahrzeuge werden verschwinden. In acht Jahren bereits werden fast keine Verbrenner mehr verkauft. Namhafte deutsche Hersteller stellen ihre gesamte Produktion auf e-Mobilität um. Aufgabe für uns ist es, dafür den Weg zu bereiten. Es sind Möglichkeiten für die nötige Infrastruktur in der Stadt Frankfurt zu suchen und zur Verfügung zu stellen. Dies kann über Pachtverträge von Grundstücken oder durch Verkauf von Flächen passieren. Diese Infrastrukturmaßnahmen dienen dem Vorteil aller Bewohner der Stadt Frankfurt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sich finanziell nicht an dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beteiligen, bedeutet nicht, anderen Unternehmen das Bauen von Lade-infrastruktur zu verweigern oder diese gar nicht erst zu unterstützen. Ein solches Verhalten würde zu großem Schaden in der Stadt Frankfurt führen. Mit Gestalten und die Orte für nötige Ladeinfrastruktur selber definieren. In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene große Ladestellenanbieter darüber öffentlich in der Presse geäußert, wie die Stadt Frankfurt den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur behindere. Es hatten sich z.B. einer der größten Anbieter "Allego" von der Stadt Frankurt als Investitionsort komplett abgewendet. Tesla hat sich beschwert über die Schwerfälligkeit der Stadt Frankfurt und die fehlenden Möglichkeiten des Aufbaus von Ladeinfrastruktur und Qwello hat sich nun ebenfalls schon über die Schwierigkeiten, auf die man in Frankfurt trifft, geäußert. Letztere Firma konnte nur einen kleinen Prozentsatz der geplanten Ladeinfrastruktur für Frankfurt überhaupt umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird jetzt und heute mit starker Unterstützung des Bundes gebaut. Wenn wir den Anschluss jetzt verlieren, werden wir zukünftig eine schlechtere Infrastruktur in Frankfurt haben. Die Fördergelder für Ladeinfrastruktur werden ebenfalls an Frankfurt vorbei gehen. Ein Nachbau der Ladeinfrastruktur wird viel schwieriger zu stemmen sein, als es das heute sein kann. Daher ist es an der Zeit, seitens der Stadt Frankfurt aktiv gute geeignete Flächen für elektromobile Ladeinfrastrukturprojekte in einem Ladeinfrastrukturplan anzubieten, damit Frankfurt in zehn Jahren nicht bekannt dafür ist, dass Menschen ihre Fahrzeuge auf dunklen Hinterhöfen laden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 85 2021 Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 129/5 Betreff: Luftfilter Containerschule im Länderweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat schnellstens mobile Luftfilter für die Containerschule im Länderweg anzuschaffen. Begründung: Gerade im Herbst und Winter wird der Unterricht durch das ständige Öffnen der Fenster durch den Verkehrslärm und den Lärm des Bahnverkehrs erheblich gestört und die Klassenräume kühlen sich in den Containern dadurch ab. Da der Umzug voraussichtlich nicht in diesem Schuljahr erfolgt, ist es erforderlich, die Filter unverzüglich bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 767 2021 Die Vorlage OF 129/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 137/1 Betreff: Nachtruhe für die Anwohner am Galluspark/Julius-Munk-Anlage sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) am Bolzplatz Galluspark / Julius-Munk-Anlage größere Schilder mit klar erkennbaren Öffnungs- bzw. Ruhezeiten anzubringen b) zu berichten warum die vom Sportring Gallus angebrachten Schilder mit dem Hinweis, dass ab 21 Uhr Ruhe sein sollte wegen der guten Nachbarschaft, vom Grünflächenamt entfernt wurden und c) die Stadtpolizei in den nächsten Wochen verstärkt zur Kontrolle dieses Gebietes einzuteilen. Begründung: Zurzeit wird der Bolzplatz quasi rund um die Uhr bespielt. Durch die Besiedelung der Weilburger Str. sind natürlich viele Menschen vor Ort, die den Platz zur sportlichen Betätigung nutzen. Die direkten Anwohner finden allerdings keine Ruhe mehr, sowohl nachts als auch am Wochenende. Viele Gruppen, vor allem erwachsener Spieler, nutzen den Bolzplatz wann immer sie möchten und lassen noch zusätzlich Musik dazu laufen. Laut Grünanlagenverordnung und Aushang am Sportplatz darf dieser von 7-20 Uhr genutzt werden. Leider hält sich hier niemand dran und Anwohner werden nicht ernst genommen, wenn sie die Spieler darauf hinweisen. Deswegen ist neben einer klareren Beschilderung auch - zumindest vorübergehend - eine höhere Präsenz der Stadtpolizei in den Abendstunden nötig. Ansonsten gehen die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin jede Nacht ins Bett in der Ungewissheit, ob sie diese Nacht durchschlafen können oder ob sie wieder jemand weckt. Anlage: Lärmprotokoll der Anwohnerinnen und Anwohner Lärmprotokoll: 24.05.21 01:30 Uhr - Es fangen 4 junge Erwachsene an Fußball zu spielen. Als wir sie auf die Nachtruhe angesprochen haben, werden wir bedroht und beleidigt. 26.05.21 22:30 Uhr - 2 Basketballspieler fangen an zu spielen. Ich bin raus und habe sie auf die Nachtruhe angesprochen. Sie haben es verstanden und haben den Platz geräumt. 27.05.21 00:03 Uhr - 4 Erwachsene fangen an Fußball zu spielen. Stadtpolizei gerufen. Die ist auch schnell gekommen und hat den Platz geräumt. 29.05.21 00:15 Uhr - 5 Erwachsene spielen Basketball/Fußball. Stadtpolizei angerufen. Es hat sich trotz zweimaligen Versuches niemand gemeldet. 30.05.21 22:25 Uhr - 4 Personen spielen Fußball. 3 Personen spielen Basketball. Erst beim zweiten Anruf geht die Stadtpolizei ran. Sie hat nur einen Streifenwagen im Einsatz und kann nicht kommen. 31.05.21 22:30 Uhr - 6 Personen spielen Fußball. 4 Personen spielen Basketball. Wir haben die Personen angesprochen. Sie haben nur widerwillig nach Diskussionen das Spiel beendet. - Nachdem 10 Minuten Ruhe war, kamen dann wieder zwei Spieler. Wieder draußen gewesen. 02.06.21 23:50 Uhr - 9 Personen spielen Fußball. 2 Personen spielen Basketball. Um 22:30 Uhr habe ich schon die Stadtpolizei gerufen. Die war bis Mitternacht nicht da. Keine Streife verfügbar. 07.06.21 22:25 Uhr - 1 Erwachsener spielt Basketball. Draußen gewesen und auf die Nachtruhe hingewiesen. 08.06.21 22:30 Uhr - 3 Personen spielen Basketball. 10.06.21 22:30 Uhr - 2 Personen spielen Basketball. 11.06.21 22:10 Uhr - 5 Personen spielen Fußball. Draußen gewesen und angesprochen. Platz wurde geräumt. 13.06.21 23:00 Uhr - Mehrere Personen spielen Basketball. 14.06.21 01:30 Uhr - Es wird wieder Fußball gespielt. 17.06.21 22:30 Uhr - 2 Personen spielen Basketball. Draußen gewesen angesprochen. Platz wurde geräumt. 18.06.21 22:47 Uhr - 4 Personen spielen Fußball, 3 Basketball. Platz leert sich gegen 23 Uhr von alleine. 19.06.21 06:23 Uhr - Eine Person spielt Fußball 22.06.21 22:40 Uhr - 20 Personen spielen Fußball. Angesprochen und diskutiert. Kein Einsehen, spielen weiter. Stadtpolizei 20 Minuten nicht erreicht. Polizeirevier 16 nicht zuständig. Polizeirevier 4 keine Streifenwagen verfügbar: "Körperverletzung geht vor Ruhestörung." 23.06.21. 22:39 Uhr 3 Personen spielen Basketball. Angesprochen und Platz geräumt. 24.06.21 22:00 Uhr - Stadtpolizei bestreift den Platz. Es ist niemand da. 22:30 Uhr - 8 Personen spielen Fußball. Platz wird um 23:00 Uhr von alleine geräumt. 25.06.21 22:35 Uhr - 8 Personen spielen Fußball. Stadtpolizei gerufen. Stadtpolizei hat keine Streifenwagen und kann nicht kommen. 02.07.21 22:50 Uhr- 5 Personen spielen Fußball. Draußen gewesen und angesprochen. Platz wurde geräumt. 04.07.21 22:30 Uhr - 1 Erwachsener spielt Basketball. (Urlaub) 20.07.2021 22:30 Uhr - 5 Personen spielen Basketball. Draußen gewesen, auf Nachtruhe angesprochen. Platz wurde geräumt. 22.07.2021 22:25 Uhr - 3 Personen spielen Basketball. Draußen gewesen angesprochen. Platz wurde geräumt. 23.07.2021 22:45 Uhr - 3 Personen spielen Basketball. (Urlaub) 02.08.2021 22:30 Uhr - 2 Personen spielen Basketball. Wir hatten letztes Jahr auch motivierte Fußballer die um 02:30, 04:00 oder um 05:27 Uhr gespielt haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 686 2021 Die Vorlage OF 137/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt werden und der FES erlauben, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht tut. Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit dem Eigentümer des Bolzplatzes am Ende des Schwarzerlenweges zu prüfen, ob auf der Fläche ein Parkhaus errichtet werden kann mit einem Bolzplatz auf dem Dach des Parkhauses. Begründung: Die ST 1309 vom 09.07.2021 kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befindet sich die S-Bahnhaltestelle FFM-Griesheim in unmittelbarer Nähe, eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen. Alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mind. 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Autos und Einrichtung von carsharing würde das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als ca. 3 km sind. Regelmäßig ist der Kreisel verparkt trotz aller Halteverbotsmaßnahmen. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch von CDU und GRÜNE wird über die Vorlage OF 128/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 60 2021 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 128/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 128/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 132/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke Vorgang: Schr. vom Amt 79 v. 12.04.10 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen schlagen wir vor: 2. Einführung eines Tempolimits von 80 km/h 3. Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative 4 . Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge Begründung: Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohner:innen, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrations- ,Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohner*innen bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010 (AZ 79.32 Mu) die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 / 80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material". Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohner:innen unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch von CDU und fraktionslos wird über die Vorlage OF 132/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 649 2021 Die Vorlage OF 132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und Modernisierung der Lärmschutzwände". Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung) Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 113/6 Betreff: Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße Dem Antrag V 99/6 (Tagesordnungspunkt 27) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass er wie folgt gefasst wird: Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen. Begründung: Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Antragsteller erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20-100 cm über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll. Der Antrag sollte zudem nicht auf einen möglicherweise anstehenden Rechtsstreit Bezug nehmen und die Sache damit inhaltlich präjudizieren, zumal der Zusammenhang zwischen den Schäden am Putz und einer vom Spielplatz ausgehenden Einwirkung als fraglich erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 99/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 113/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 371 2021 1. Die Vorlage OF 99/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 113/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Satz und in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 117/6 Betreff: Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden aufgefordert zu beschließen: Die B 222 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat dem Ortsbeirat den aktuellen Stand des Entwicklungskonzepts für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte vorstellt. Sollte dieser noch nicht erarbeitet sein, wird der Magistrat aufgefordert, ein solches Konzept umgehend zu erarbeiten und vorzustellen. Zugleich sollten dem Ortsbeirat die angesprochenen 'ersten Planungen und Entwicklungskonzepte' der BEOS AG vorgestellt werden Begründung: Es ist richtig, dass der ganze Bereich Griesheim-Mitte im Rahmen des Bund-Länderprogramms Stadtumbau ein Quartiers- bzw. Stadtumbaumanagement erhalten hat. Dieses arbeiten intensiv mit der lokalen Partnerschaft - bestehend aus Bürgern, Institutionen und Gewerbetreibende - an einzelnen Bereichen innerhalb dieses Areals. Zurzeit erleben wir aber auch, dass Grundstücke verkauft und neu genutzt werden, viele mindergenutzte Grundstücke weiterhin mindergenutzt sind oder sich weitere Abstellflächen für Autos etc. etablieren. Ebenso ist nicht klar, ob alle Flächen und Betriebe legal dort genutzt werden oder angesiedelt sind. Dieses Gewerbegebiet, welches optimal liegt und angeschlossen ist, muss jetzt für die Zukunft entwickelt werden. Das Gebiet würde sich z.B. auch gut für die Etablierung von Handwerker-, Gewerbe- oder Kulturhöfe. anbieten. Um eine zukunftsfähige und optimale Nutzung in einem gut erschlossenen und verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebiet zu erreichen, ist es deshalb wichtig, dass man rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreift, um die vorhandenen Flächen parallel zum Stadtumbauprogramm für eine zukunftsweisende Entwicklung beplant anstelle von vollendeten Tatsachen den vertanenen Chancen hinterher trauert. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 222 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 36 2021 1. Die Vorlage B 222 dient unter Hinweis auf OA 36 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 136/1 Betreff: Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke? Vorgang: OM 2994/18; ST 1281/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zu berichten, wann nun die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke und der Straßenrampe zur Galluswarte vorgesehen ist (laut ST 1281 frühestens in 2020...?). 2. Auf der gesamten Länge der Camberger Brücke eine ordentliche Markierung des Radweges anzulegen und im zu sanierenden Teil zumindest die Piktogramme zu erneuern. Begründung: Die südlichen drei Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in die Gutleutstraße wurden bereits saniert, der restliche Teil verzögert sich, laut ST 1281 wegen Absprachen mit der Bahn. Doch wollen Pendler, die die Camberger Brücke mit Autos, Fahrrädern, zu Fuß etc. benutzen zu Recht wissen wie es weitergeht und - wenn auch nur provisorisch - eine klare Abgrenzung bzw. Markierung der Räume für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Entsprechende Piktogramme sind teilweise abgenutzt oder werden von anderen Markierungen, welche während der Bauarbeiten vorgenommen wurden, verdeckt. Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 685 2021 Die Vorlage OF 136/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 13/2 Betreff: Lärmschutz für Anwohner am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, - daß der Belag der Straße "Am Römerhof" zwischen Katharinenkreisel und "Straße der Nationen" geglättet wird, da der Asphalt hier aufgerissen und zu rauh angelegt ist, so daß der Straßenverkehr hier starken Lärm verursacht; und - die Ampelschaltung zu verbessern, die durch "rote Welle" die Autofahrer zu ständigem Bremsen und Wiederanfahren zwingt, was unnütz Lärm und Abgase erzeugt. Begründung: Die Straße hat einen extrem rauen Belag und ist an verschiedenen Stellen aufgerissen bzw. notdürftig geflickt: (Bildquelle: Antragsteller) Das führt für die Anwohner der Kuhwaldsiedlung und des Rebstockviertels zu vermeidbarem Lärm. Weitere Lärmquellen sind der Messeverkehr (insbesondere LKW) und - insbesondere nachts - Raser. Außerdem sind alle 5 Ampeln auf diesem Straßenabschnitt auf "rot" geschaltet, so dass durch ständiges Abbremsen und Wiederanfahren weiterer Lärm und vermeidbare Abgase entstehen. Als Lösung bietet sich an, die Straßenoberfläche mit einem "Flüsterasphalt" neu zu belegen und für die Ampeln eine "grüne Welle" zu programmieren. Im Hinblick auf die Restbebauung des Rebstockviertels am Katharinenkreisel ist auch hier Eile geboten, da in diesem Zusammenhang ohnehin neue Straßenanbindungen und Ampelsteuerungen notwendig werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 65/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 13/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 13/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 13/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 65/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 12/11 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80% Förderung für Kommunen des BMVI für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken und diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an "marktpreisgerechten" Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen. Begründung: Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten 10 derer Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste, direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030, 85% der verkauften Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn wir keine entsprechenden Angebote schaffen, werden die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg fahren und nicht bei uns. Wir haben die Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollten daher die Angebote, dort wo wir einen Hebel ansetzen können, umgehend umsetzen. Mit einer 80% Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und solle wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. An den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigstens Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 4 2021 Die Vorlage OF 12/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 13/1 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Anwohner der Baustelle des FAZ-Hochhauses an der Europaallee (Ecke Pariser Straße) wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten geschützt werden. Unvermeidbare, stark lärmverursachende Tätigkeiten sollen tagsüber ausgeführt werden. Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Aktuell werden auf der Baustelle vom frühen Morgen an sehr lärmintensive Betonierarbeiten durchgeführt, ohne dass die Anwohner hierüber informiert worden wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 49 2021 Die Vorlage OF 13/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19, V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürger*innenbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürger*innen. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M199 vom 12.12.2019) und fordert seine Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf die V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Er fordert, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z.B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z.B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Hierzu fordert der Ortsbeirat, dass für alle zu fällenden Bäume gleichwertige Bäume im Sinne von Stammumfang und klimarelevanten Nutzen gepflanzt werden müssen und hierfür notfalls die Bauten so anzupassen sind, dass eine tiefgründige Verwurzelung möglich ist. 7. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung fordert der Ortsbeirat, dass der in der M31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahn-Mitarbeiter*innen so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohner*innen vollumfänglich geplant werden. 8. Für die zukünftige Stadtentwicklung fordert der Ortsbeirat eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1336/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7244 2021 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 3. bis 5. und 8. der Vorlage OF 1336/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 2. und 7. der Vorlage OF 1336/2 werden mit den Maßgaben beschlossen, dass das Wort "Bürger*innenbeteiligung" durch die Worte "Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung", das Wort "Bürger*innen" durch die Worte "Bürgerinnen bzw. Bürgern", das Wort "Bahn-Mitarbeiter*innen" durch die Worte "Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter" und das Wort "Einwohner*innen" durch die Worte "Einwohnerinnen bzw. Einwohner" ersetzt werden. c) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1336/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Piraten (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 4.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 5.: 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 8.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und Piraten (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Piraten Ziffer 7.: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) zu c) CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1327/2 Betreff: Die Odina-Bott-Gesellschaft: Mietwohnungen in öffentlicher Hand Vorgang: EA 91/18 OBR 2; ST 1550/18 Der Magistrat wird aufgefordert, eine nach Odina Bott benannte gGmbH in kommunalen Besitz zu etablieren. Unternehmensziel der Odina-Bott-Gesellschaft ist es, Anlagevermögen in Form von Mietwohnungsobjekten zu halten und dieses in kontrollierter Expansion über die vollumfängliche Reinvestition des erhaltenen Mietzinses in die Unternehmensziele stetig zu mehren. Um den lokalen Wohnungsmarkt zu befrieden, wird bezüglich dieses Mietzinses festgesetzt, dass dieser mindestens 10 % unter dem qualifizierten Mietspiegel liegt. Die Neuinvestitionstätigkeiten der Odina-Bott-Gesellschaft konzentrieren sich dabei überwiegend auf die Erhaltungssatzungsgebiete der Stadt Frankfurt am Main. Der eventuelle Umbau erworbener Objekte folgt allein aus Nachhaltigkeitsgründen und jedenfalls in der Absicht, dass vorhandene Milieu zu erhalten. Es wird insgesamt beabsichtigt, dass der Kauf von Marktanteilen im Bestand als wohnungsmarktstabilisierendes Squeeze-out fungiert. Begründung: "Mit was für Mächten haben wir es zu tun! Diese Kapitalgewalten! Diese vermurkste duckmäuserische Stadtverwaltung!" - Odina Bott (1923-2000, Ehemalige des OBR2) Wozu Volkswirtschaft? Wer den einleitenden Teil eines entsprechenden Lehrbuchs liest, stößt unweigerlich auf den Begriff "Wohlfahrt". Dies kann aber nicht gewährleistet werden, wenn keine demokratische Kontrolle dessen erfolgt, was die Besitzenden von Produktionsmitteln damit anstellen. Zumal, wenn dies dermaßen lebensnotwendig ist, wie das "Recht auf Wohnen". Nicht das Kapital wird heute enteignet, sondern die Mieter:innen im angestammten Wohnumfeld der Großstädte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1327/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1332/2 Betreff: Über die Schaffung von Wohnraum durch Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung Vorgang: OA 488/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich bei der hessischen Landesregierung für die Wiedereinführung eines Schutzgesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verwenden; 2. dem erfolgreichen Beispiel Münchens folgend (raum-fuer-muenchen.de), Sorge dafür zu tragen, dass ein Online-Portal eingerichtet wird, über das (gegebenenfalls anonym) das Wohnungsamt über vermutete Zweckentfremdungen von Wohnraum informiert werden kann; 3. zu veranlassen, dass die bestehenden Möglichkeiten der Baugesetzgebung zur Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung gezogen werden. Hierzu ist a) ein Richtlinienwerk zum Umgang mit Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung vorzustellen; b) bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main (BaF) unter Beteiligung des Amts für Wohnungswesen eine Abteilung Wohnraumerhalt zu etablieren. Begründung: Aus der Perspektive der Wohlfahrtsökonomik führt ein überhitzter Wohnungsmarkt, wie er in Frankfurt am Main evident ist, in einem selbstverstärkenden Prozess zu spekulativem Leerstand, der weiterhin vermietbaren Wohnraum dem Mietmarkt entzieht. Dieses Allokationsproblem findet seine Verschärfung zudem noch im speziellen Vorgang der Wohnraumzweckentfremdung, wie es sich gerade am Beispiel Frankfurts zeigen lässt: So konnten hier während des Bestehens des hessischen Gesetzes zur Zweckentfremdung von Wohnraum zwischen 1985 und 2004 etwa 8500 Wohnungen dem Frankfurter Wohnungsmarkt zugeführt werden. Manche würden bei dieser Größenordnung von neu verfügbaren Wohnungen von einer wachsenden Stadt sprechen. Mithin ist gerade Wohnraumzweckentfremdung aus öffentlichem Interesse unerwünscht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 488 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7243 2021 Die Vorlage OF 1332/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1316/2 Betreff: Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Nach jahrelangen Planungen zur Zukunft des Kulturcampus Bockenheim soll nun zumindest die Umwidmung des derzeitigen Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen zeitnah ermöglicht werden. Hierfür sollen im Gespräch mit dem Verein OHdK e.V. und der derzeitigen Eigentümerin des Geländes, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG, die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zu denen das Haus in seiner Gesamtheit vom Verein übernommen und betrieben werden kann. Bzgl. des Kauf- bzw. Pachtpreises ist zu berücksichtigen, dass der Verein mit beträchtlichen Eigenmitteln die Sanierung des 68 Jahre alten denkmalgeschützten Gebäudes und dessen langfristigen Betrieb finanzieren will. Um ihn dabei zu unterstützen soll aus städtischen Mitteln eine Anschubfinanzierung geleistet werden. Das im Gebäude befindliche Studentenwohnheim und die Kindertagesstätte, die als gemeinnützige Einrichtungen nicht kommerziell genutzt werden sollen, bleiben im bisherigen Umfang erhalten. Die nach der Schließung des Bürgerhauses Schwälmer Straße dringend benötigten öffentlich zugänglichen Räume werden im Rahmen des Nutzungskonzepts für Vereine, Initiativgruppen und andere Organisationen incl. Parteien zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Verein Offenes Haus der Kulturen gestaltet als Träger eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Initiativen seit Jahren ein umfangreiches Kulturprogramm in den Räumen des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim. Seit 2015 bis zum Herbst letzten Jahres fand jeden Sonntag ein Café statt, das zunächst vor allem der Unterstützung Geflüchteter diente, in den letzten Jahren aber immer mehr zum Stadtteilcafé wurde. Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen kann diese Arbeit z. Zt. jedoch nicht mehr stattfinden. Der Magistrat der Stadt hat den Verein Offenes Haus der Kulturen damit beauftragt, ein Konzept für die weitere Nutzung des Studierendenhauses zu erstellen. Der Verein hat dieses Konzept im Sommer 2019 vorgelegt. Nun liegt auch die Umsetzungsstudie vor. die alle rechtlichen, wirtschaftlichen und baulichen Details der zukünftigen Nutzung sowie der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit großem professionellen Aufwand darstellt. Die Umsetzbarkeit des Konzepts erhält damit die notwendige solide Basis. Aufbauend auf der vom Verein geleisteten Arbeit besteht nun die Möglichkeit, den ersten Baustein zur Errichtung eines unabhängigen Kulturzentrums zu setzen und damit die Stadt um einen außergewöhnlichen Ort zu bereichern - dies umso mehr, als wesentliche Teile des Campusgeländes bereits vermarktet wurden. Dabei wurde keinerlei kulturelle Nutzung vereinbart und entgegen allen ursprünglichen Zusagen kaum geförderter Wohnraum geschaffen. Mit der Studierendenvertretung, die das Haus bis zum Umzug auf den Campus Westend weiterhin nutzen wird, soll eine Übergangslösung vereinbart werden. Durch den Fortbestand des Studentenwohnheims wird bezahlbarer Wohnheim erhalten- eine erhebliche Erhöhung der Miete würde nach Auskunft des Studentenwerks zur Schließung des Wohnheims führen -, während die Kindertagesstätte wichtige soziale Infrastruktur für die Stadtteile Westend und Bockenheim darstellt. Es werden öffentlich zugängliche Veranstaltungsräume für die Bewohner/innen der beiden Stadtteile geschaffen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7242 2021 Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 1439/6 Betreff: Sossenheim: Pilotprojekt Lärmschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der östlichen Seite des Spielplatzes an der Sulzbachwiese eine Lärmschutzvorrichtung (begrünte Lärmschutzmauer/Wand) errichtet werden kann. Diese Maßnahme könnte als Pilotprojekt für andere Spielplätze mit ähnlicher Lage im Ortsbezirk dienen. Begründung: Der Spielplatz in den Sulzbachwiesen grenzt unmittelbar an ein Wohngebiet an, Eine Initiative der Anwohner kam mit dem Vorschlag auf ein Mitglied des Ortsbeirats zu, den Spielplatz an seiner östlichen Seite, um eine Lärmschutzvorrichtung zu ergänzen. Der Spielplatz ist fast immer sehr gut besucht, deshalb haben die Anwohner gerade in der warmen Jahreszeit das Problem, dass durch den Schallpegel, den die vielen Besucher erzeugen ihre Lebensqualität stark beeinflusst wird. Der Ortsbeirat freut sich das der Spielplatz sehr gut angenommen wird möchte aber, dass geprüft wird, ob eine solche Maßnahme noch durchgeführt werden kann und solche Maßnahmen im Vorfeld zu prüfen. Eine begrünte Lärmschutzwand könnte von den Sossenheimer Kinder Betreuungseinrichtungen als Projekt bepflanzt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1439/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1439/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1260/2 Betreff: Corona-Unterstützung für den Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e. V. Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 4.500,- EUR im Rahmen der "Corona-Hilfe" zur Verfügung. Begründung: Durch die "Corona-Krise" mussten fast alle öffentlichen Termine und Veranstaltungen des Vereins abgesagt werden. Dem fielen auch vielfältige finanzielle Spendenmöglichkeiten für die Vereinsarbeit zum Opfer. Der Verein ist bemüht die Zeit, in der keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden können, dazu zu nutzen die bauliche Substanz der Liegenschaft zu erhalten. So hat er bereits während des Lockdowns im Frühjahr bis Sommer z.B. den hinteren Teil der Immobilie ("Exzesshalle"), in der auch die Dramatische Bühne üblicherweise ihre Auftritte hat, mit viel ehrenamtlicher Arbeitsleistung vieler Helfer*innen saniert, sowie zahlreiche Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Hof der Liegenschaft umgesetzt. Auch die voraussichtlichen künftigen Lockdown-Zeiten, in denen keine Veranstaltungen stattfinden können, sollen genutzt werden, um weitere dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen umsetzen zu können, die gemäß Mietvertrag vom Verein als Mieter - nicht von der Stadt als Vermieter - erbracht werden müssen. Dafür sind allerdings finanzielle Mittel nötig, die der Verein aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit weitgehend wegfallenden Spenden nicht aufbringen kann. Dabei wurden für die Instandsetzung des Bodens und der Wände im Eingangsbereich des Gebäudes 4500 € veranschlagt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1277/2 Betreff: Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, einen ausreichenden Turnus für das Schienenbenetzungsfahrzeug auf der Linie 17 sicherzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat geben, folgende Fragen seitens der VGF beantworten zu lassen: - Wie oft wurde das Schienenbenetzungsfahrzeug im Jahr 2020 auf der Linie 17 eingesetzt? - Welcher Turnus ist seitens der VGF vorgesehen? - Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit an den Straßenbahnfahrzeugen selbst vorgenommen, um den Lärm beim Kurvenfahren zu vermindern? - Welche weitergehenden technischen Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, um die Lärmemissionen der Bahn beim Kurvenfahren zu verringern? - Besteht die Möglichkeit, dass die Bürger neben dem Online-Beschwerdeportal auch einen direkten telefonischen Ansprechpartner bei der VGF bekommen können, um nicht über das traffiq-Servicecenter gehen zu müssen? Begründung: Anwohner haben seitens TraffiQ/VGF auf Nachfrage nur schleppende Informationen zum Einsatz des Schienenbenetzungsfahrzeugs auf der Linie 17 erhalten und wurden darüber hinaus informiert, dass es in der näheren Vergangenheit zu technischen Schwierigkeiten mit dem Fahrzeug kam, so dass es zeitweise nicht eingesetzt werden konnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7075 2021 Die Vorlage OF 1277/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1310/2 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie der die derzeitige Parkraumversorgung für PKW im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen - in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften) - in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Grempstraße) Für die oben genannten Kategorien soll folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden. 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohner*innen oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäusern/Tiefgaragen? 4. Zu Welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieter*innen jeweils zugänglich? Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1936 2021 Die Vorlage OF 1310/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Betreff: Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten Vorgang: B 260/17; B 298/18; V 1408/19 OBR 6; ST 2104/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass 1. die Villa Meister einschließlich Park und Nebengebäuden denkmalgerecht saniert und erhalten wird. 2. die unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage öffentlich zugänglich ist. 3. für Villa und Park eine der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung entsprechend Nutzung erfolgt. 4. die mögliche Chance für ein über den Stadtteil Sindlingen hinaus attraktives Kultur- und Freizeitangebot genutzt wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten: 5. dem Ortsbeirat darzustellen, welche konkreten Nutzungsplanungen der Eigentümer ihm bekannt sind. 6. wie er bekannt gewordene umfangreiche Bebauungsabsichten im Park der Villa Meister im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz und den Erhalt des Baumbestandes bewertet. 7. wie er die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung im Park im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzvorschriften der Seveso-Richtlinie bewertet. 8. zu erläutern, wie er die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick darauf bewertet, dass Villa, Park und Nebengebäude als Gesamtkomplex errichtet wurden, wie auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Umfassungsmauer des Parks belegt, und deshalb nicht von einer Baulücke nach §34 BauGB ausgegangen werden kann. 9. wie er das Risiko der Zerstörung des vorhandenen herrlichen Baumbestandes durch eine Bebauung bewertet. 10. wie er die öffentlich bekannt gewordenen Bauabsichten im Hinblick auf die in den Magistratsberichten B260 vom 14.08.2017 und B298 vom 17.09.2018 erneut "erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen" bewertet. Begründung: In der Presse ist mehrmals seit dem Verkauf des Gesamtkomplexes der Villa Meister über Bauabsichten der Erwerber berichtet worden. Die veröffentlichten Darstellungen widersprechen sich zum Teil deutlich. Sie zeigen aber, dass die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit künftig von der Nutzung des Geländes ausgeschlossen wird. Nach einem Bericht in der Presse hat bereits kurz nach dem Verkauf ein Ortstermin zwischen Investoren und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. "Es seien" bauliche Veränderungen "im Park geplant sagte eine Mitarbeiterin der Abteilung Baumschutz der Behörde. Konkret: eine Bebauung entlang der Weinbergstraße und eventuell ein bis zwei Gebäude auf der linken Seite vom Haupteingang aus gesehen. Am Hauptgebäude, also der Villa selbst, seien nach ihren Informationen aber keine baulichen Veränderungen geplant." In der Stellungnahme des Magistrates ST2104 wird jetzt dagegen deutlich, dass zumindest in den Obergeschossen der Villa Meister andere Nutzungen durch bauliche Veränderungen beabsichtigt sind. Zudem weisen Informationen auf die Errichtung von 6 Einzelgebäuden hin. Aufforderungen der Stadtverordnetenversammlung, den Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt zum damaligen Zeitpunkt wesentlich niedrigeren Preis ernsthaft zu prüfen, ist der Magistrat trotz einer vollständigen Gegenfinanzierungsmöglichkeit seit 2014 bis zum Verkauf an eine private Immobiliengruppe nicht gefolgt. Spätestens jetzt muss im Interesse des Stadtteils Sindlingen und einer großen Öffentlichkeit eine Lösung gefunden werden, die die Villa Meister und den zugehörigen Park samt Nebengebäuden für öffentliche Nutzungen sichert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 260 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 298 Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7106 2021 Die Vorlage OF 1434/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 1454/6 Betreff: Zuschuss für Stadtgärtnern auf dem Gartenstück Kurmainzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, dem inklusiven Projekt "Stadtgärtnern Kurmainzer Straße" wird für eine Anschubfinanzierung ein Betrag von 2000 € u.a. für Gerätschaften und einen Schuppen aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Begründung: Die Eltern und Kinder der Kita Karl-Blum-Allee gärtnern mit weiteren Höchster*innen auf einem kleinen städtischen Grundstück an der Kurmainzer Straße. Hier entsteht ein "Sozialer Garten", in dem nachbarschaftlich und inklusiv an einem Gemeinschaftsprojekt gearbeitet wird. Gerade in der Zeit der Pandemie bietet der "Soziale Garten" die Möglichkeit der Begegnung an der frischen Luft. Außerdem erfahren die Kinder einen guten Umgang mit Natur, selbst angebautem Gemüse und Selbstwirksamkeit. Einiges wurde schon in Eigeninitiative erstellt, und aus eigenen Mitteln finanziert. Leider wurden die zugesagten Gelder des Grünflächenamts jedoch aufgrund der Pandemie wieder gestrichen. So braucht die Initiative vor allem Gartengeräte und für eine sichere Aufbewahrung einen Schuppen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 495 2021 Die Vorlage OF 1454/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 1455/6 Betreff: Zugesagte Finanzmittel für die Stadtgärtnerinnen und Stadtgärtner auf dem Gartenstück Kurmainzer Straße zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtgärtner*innen aus der Kita Karl-Blum für das Projekt "Stadtgärtnern Kurmainzer Straße" die 2020 wegen der Pandemie eingestellte finanzielle Unterstützung durch das Grünflächenamt für das neue Jahr 2021 wieder aufzunehmen und die Rechnungen für benötigtes Material zu übernehmen, als auch die Erde für Hochbeete wieder zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Eltern und Kinder der Kita Karl-Blum-Allee gärtnern mit weiteren Höchster*innen auf einem kleinen städtischen Grundstück an der Kurmainzer Straße. Hier entsteht ein "Sozialer Garten", in dem nachbarschaftlich und inklusiv an einem Gemeinschaftsprojekt gearbeitet wird. Einiges wurde schon in Eigeninitiative erstellt, und aus eigenen Mitteln finanziert. So braucht die Initiative vor allem Gartengeräte und für eine sichere Aufbewahrung einen Schuppen. Leider wurden die zugesagten Gelder des Grünflächenamts für das Jahr 2020 jedoch aufgrund der Pandemie gestrichen. Jedoch gerade in der Zeit der Pandemie bietet der "Soziale Garten" die Möglichkeit der Begegnung an der frischen Luft und sollte daher unterstützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7121 2021 Die Vorlage OF 1455/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2020, OF 1433/6 Betreff: Sindlingen: Meisterpark und Villa Meister - Wie ist der Stand der Planungen? Die Fachklinik "Villa unter den Linden" wurde Ende 2020 geschlossen, dem Reiterverein die Nutzung des Reitstalls zu Ende Februar gekündigt. Der neue Eigentümer der Villa und des gesamten Parkareals befasst sich mit Voruntersuchungen für die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude sowie einer Planung neuer Wohngebäude. Soweit Presseberichte des Höchster Kreisblatts vom 16.12.2020. Der Ortsbeirat bittet in diesem Zusammenhang den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es bereits Bauanträge für die Errichtung von Wohnhäusern auf dem Parkgelände oder dem Gelände südlich der Parkmauer ? 2. Welche Größenordnung ( Wohnungen, Geschoßfläche) wäre denkbar ? 3. Gibt es bereits bestehende Verträge oder vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Magistrat und dem neuen Eigentümer für eine Bebauung und/oder Umstrukturierung ? 4. I st für eine vorgesehene Bebauung ein Bebauungsplanverfahren mit Bürgerbeteiligung erforderlich oder geplant ? 5. Ist eine mögliche Bebauung von der SEVESO-Problematik betroffen ? 6. Welche planrechtlichen Festlegungen sieht der regionale Flächennutzungsplan für das Parkgelände selbst und die südlich gelegenen Grün-Flächen vor ? 7. Ist eventuell eine gewerbliche Nutzung möglich oder vorgesehen ? 8. Welche Nutzungen plant der Eigentümer für die denkmalgeschützten Gebäude (Villa, Orangerie, Reitställe, Reithalle, Gärtnerhaus) ? 9. Wie kann der Magistrat die weitere öffentliche Nutzung des Parks zur Naherholung der Bevölkerung sichern ? 10. Gab es Gespräche zwischen dem Investor, dem Reiterverein Sindlingen und dem Magistrat bezüglich einer Verlegung z.B. auf ein früher bereits als Reitplatz genutztes Gelände südlich der B40 an der Mainbrücke in der Nähe des Vereins Lernbauernhofs Ponyzwerge e.V. ? 11. Ist eine Vorstellung der Projektplanung im Ortsbeirat oder im Rahmen einer Bürgerversammlung in Sindlingen vorgesehen ? Begründung: Der Ortsbeirat hält es für zwingend erforderlich, die Bürger frühzeitig über den Stand der Planungen des Investors bezüglich Villa Meister und Meisterpark zu informieren und damit die Basis für eine breite Akzeptanz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1912 2021 Die Vorlage OF 1433/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1113/10 Betreff: U-Bahn-Kurve in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, dass künftig die maximal zulässige Geschwindigkeit der U-Bahnzüge in der großen Kurve nordöstlich der Station Bonames-Mitte auf ein auch für die von dem U-Bahnlärm geplagten Anwohnerinnen und Anwohner erträgliches Maß reduziert wird. Begründung: Seit Jahren steigt nachvollziehbar die Kritik an der viel zu lauten U-Bahn-Kurve in Bonames. Abhilfe ist nunmehr umgehend angezeigt. Die jetzt zu begrenzende Höchstgeschwindigkeit in der U-Bahn-Kurve in Bonames wird zu keinen nennenswerten Fahrtzeitverlängerungen, jedoch zu deutlich weniger Lärm führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 651 2021 Die Vorlage OF 1113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2020, OF 920/9 Betreff: Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der kommenden Modernisierungs- bzw. Sanierungmaßnahmen an der Diesterwegschule möglich wäre, die Schule auch hinsichtlich des absehbaren steigenden Bedarfs an Schulplätzen insgesamt deutlich zu vergrößern. Wäre es möglich, die schulischen Flurstücke 82/1 und 82/2, die sich innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1 befinden, mit einer am kommenden Raumbedarf der Schule orientierten, eigenständigen Bauleitplanung entsprechend des Bedarfs rechtssicher zu überplanen? Wäre diese Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. um weitere angrenzende Flurstücke wie beispielsweise 111 - 119/2 erweiterbar? Begründung: Ginnheim wächst. Die Anzahl der Schulplätze muss schnell mitwachsen. Die Kapazitäten der Grundschulen in dem Bereich - Diesterwegschule und Astrid-Lindgren-Schule - stoßen bereits heute an ihre Grenzen. Durch viele neue Wohnungen, u. a. durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung, werden auch viele neu hinzuziehende Kinder sehr bald einen Schulplatz benötigen. Im Fall der Diesterwegsschule bestünde vielleicht die Möglichkeit, deutlich mehr Raum für dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Dies könnte mit einem ersten Schritt im Rahmen einer separaten Überplanung des Schulgrundstücks und evtl. angrenzende Nachbargrundstücke (unter Berücksichtigung der Interessen Eigentümern) grundsätzlich planungsrechtlich ermöglicht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 920/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1885 2020 Die Vorlage OF 920/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im Rahmen" durch "unabhängig von" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2020, OF 340/16 Betreff: Alle vom Fritz-Schubertring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instandsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die parallel zum Hang verlaufenden Wirtschaftswege endlich wieder instand zu setzen, die mit tiefen, wassergefüllten Fahrrinnen in sehr schlechtem Zustand und von normalen PKW kaum noch zu befahren sind. Bei feuchtem Wetter kann man die Tiefe der Spurrillen kaum ermessen und läuft Gefahr im Schlamm hängenzubleiben oder gar aufzusetzen. Auch Radfahrer und Spaziergänger sind auf diesen Pisten sehr unfallgefährdet, denn die tiefen, schlammigen Fahrspuren können leicht zu Stürzen führen. Begründung: Ein großer Teil des Berger Hanges ist Obstanbaugebiet. Wer seine Grundstücke pflegen und nutzen will, muss Werkzeug und Leitern hin transportieren und die Ernte abfahren können. Da sich nicht jeder Grundstücksbesitzer einen Traktor anschaffen kann, um sein Grundstück bewirtschaften zu können, muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass Eigentümer und Pächter die Grundstücke auch erreichen können und Spaziergänger und Radfahrer nicht gefährdet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6995 2020 Die Vorlage OF 340/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1237/2 Betreff: Parkkonzept statt Parkdruck Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem zunehmenden Parkdruck in allen Teilen des Ortsbezirkes 2 begegnet werden kann. Laut Statistiken bringen nach Frankfurt umziehende Personen bzw. Haushalte Autos mit, wenige Haushalte schaffen ihr Auto ab und CarSharing-Anbieter haben nur geringe Marktanteile. Die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Parkdrucks - beispielsweise Ablehnung der Ausweitung des Anwohnerparkens, Ablehnung des digitalen Parkraummanagents, Abschaffung von Parkplätzen - scheinen nicht geeignet, die Situation zu verbessern, Anwohner berichten von der immer schwierigeren Suche nach Parkplätzen am Straßenrand. Auf der anderen Seite wird der öffentliche Raum auch immer stärker von Fußgängern und Radfahrern nachgefragt. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Prüfung folgender Vorschläge: 1. Förderung von privat betriebenen "grünen" Parkhäusern: Grundstückseigentümer sollen aktiv motiviert werden, Parkraum auf versiegelten Flächen zu schaffen. Das kann beispielsweise durch die Errichtung von Parkhäusern/Parkebenen auf bestehenden Parkflächen geschehen, z.B. Supermarkt-Parkplatz an der Schlossstraße in Bockenheim, Parkplätze auf dem Campus Westend, Platz unter der Brücke am Katharinenkreisel, Parkplatz am Westbahnhof. Automatikparksysteme müssen zwingend genutzt werden, um auf Rampen und Fahrwege verzichten zu können. Diese Parkhäuser oder Parkebenen sollen rundum begrünt werden und somit noch einen Beitrag zum Mikroklima leisten. 2. Parkraumoptimierung in bestehenden Tiefgaragen: Betreiber von Büroimmobilien sollen motiviert werden, Parkflächen abends und am Wochenende an Anwohner zu vermieten. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn gleichzeitig der Parkraum vergrößert wird. Das kann durch Automatikparksysteme geschehen. Es kann von einer Vergrößerung der Parkfläche von 50%-100% ausgegangen werden. Der Ortsbeirat verweist an dieser Stelle auf die vom Magistrat abgelehnten Konzepte zum digitalen Parkraummanagement, den Quartiersgaragen, der Erweiterung des Anwohnerparkens und der strikteren Überwachung des Anwohnerparkens Begründung: Der Parkraum wird in der Stadt immer weiter reduziert, um die Bürger zum Verzicht auf das eigene Auto zu bewegen. Dieser Effekt tritt bis jetzt nicht ein. Deswegen müssen in stark beparkten Gebieten Lösungen entwickelt werden, die nicht dazu führen, dass die Autos einfach in Nachbarstadtteilen abgestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1874 2020 Die Vorlage OF 1237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1241/2 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarktentwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen - Bestand Förderweg 1 - Bestand Förderweg 2 - Bestand Genossenschaftliche Wohnungen - Bestand Gemeinschaftliche Wohnungen - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente, wie z.B. dem Baulandbeschluss von 2020, die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten jedoch keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, keine Informationen zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken und keine Informationen über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Ein digital gestütztes Angebot an aktuellen und kostenfrei zugänglichen Informationen über die verschiedenen Wohnungsbestände und ihre Entwicklung im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken könnte die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Bereich der Wohnungspolitik auf eine objektive Grundlage stellen. Daher ist es dringend erforderlich, dass eine umfassende, aktuelle, digital und kostenfrei zugängliche Informationsgrundlage für die Wohnungsmarktentwicklung geschaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1241/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE