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Thema

Wohnen

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-Neubaustrecke

30.12.2021 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 183/10 Betreff: Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-Neubaustrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova AG und der Bahn Gespräche zu führen, ob die Lärmschutzwände an der S-Bahn-Neubaustrecke am Frankfurter Berg und in Berkersheim mit blendfreien Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden können. Begründung: An Rand der S-Bahnstrecken im Rhein-Maingebiet sind solche Anlagen bereits installiert und in der Schweiz sind Photovoltaikmodule an Lärmschutzwänden eher die Regel. Die neue Technik erlaubt es auch, dass Module senkrecht zu 90 Grad aufgehängt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1439 2022 Die Vorlage OF 183/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Mainova AG und der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob die Lärmschutzwände an der S-Bahn-Neubaustrecke am Frankfurter Berg und in Berkersheim künftig mit blendfreien Fotovoltaikmodulen ausgestattet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Aurelis - erst beteiligen, dann planen

17.12.2021 | Aktualisiert am: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 277/1 Betreff: Aurelis - erst beteiligen, dann planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europaallee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicher zu stellen. Begründung: Als "Projektentwicker" ist Aurelis in der Vergangenheit einige Verpflichtungen öffentliche Flächen zu errichten eingegangen. Dabei kam es leider immer wieder vor das zuerst vorgelegte Planungen den Bedürfnissen der Anwohnenden nicht voll gerecht wurden. So zuletzt bei der Planung der Grünfläche rund um den Wasserturm. Dies liesse sich durch eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden und des Ortsbeirats vermeiden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1371 2022 Die Vorlage OF 277/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern, für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" unter Einbeziehung des Grünflächenamtes zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europa-Allee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicherzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen

16.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 286/6 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28 000 qm großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1 1/2 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig voran geht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und mehr und mehr Personen sich Zutritt verschaffen, um dort ein "lost place" Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1323 2022 Die Vorlage OF 286/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße

12.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 162/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1000qm) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2022 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Sanierung oder zum Abriss und Neubau der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule?

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 159/11 Betreff: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur Sanierung oder zum Abriss und Neubau der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, nach dem aktuellen Stand der Planungen zur Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule: 1. Sind die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Entwurfsplanung mittlerweile erstellt? 2. Ist die Sanierung oder der Abriss und Neubau der Sporthalle vorgesehen? 3. Wann sollen die eventuelle Sanierung bzw. der eventuelle Abriss und Neubau erfolgen? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1403 führt der Magistrat aus, dass die Haushaltsmittel freigegeben und die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Entwurfsplanung beauftragt wurden. Bisher hat der Ortsbeirat 11 allerdings keine Information über den weiteren Fortgang in der genannten Angelegenheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 268 2022 Die Vorlage OF 159/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 2) | PARLIS

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

01.12.2021 | Aktualisiert am: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 215/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 794 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 5) | PARLIS

Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte

26.11.2021 | Aktualisiert am: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1183 entstanden aus Vorlage: OF 238/5 vom 10.11.2021 Betreff: Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte Vorgang: EA 39/18 OBR 5; ST 1551/18; V 1396/19 OBR 5; ST 235/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten an der Sachsenhäuser Warte fortgesetzt werden und wann mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen ist. Begründung: Die Sachsenhäuser Warte steht nunmehr seit nahezu fünf Jahren leer. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 10.08.2018, ST 1551, mitgeteilt, dass er im Zuge der Gesamtsanierung der Sachsenhäuser Warte die Wiederherstellung des Forsthauses in der historischen Form befürwortet und hierzu eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Auf die Anfrage des Ortsbeirates vom 05.08.2019 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 07.02.2020, ST 235, mitgeteilt, dass er zeitnah eine Vorlage bzgl. der Wiederherstellung des historischen Gebäudeensembles an die Stadtverordnetenversammlung in den Geschäftsgang geben wird. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, dass eine solche Vorlage zwischenzeitlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. Auch finden seit Monaten keine Arbeiten mehr an der Warte und den dazugehörigen Gebäuden statt. Vor diesem Hintergrund, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft über den Stand der Planung sowie den Zeitplan zu dessen Umsetzung. Er fordert den Magistrat auf, die Bemühungen hinsichtlich der Sanierung der Sachsenhäuser Warte zu intensivieren, damit dieser geschichtsträchtige Ort nicht länger für die Öffentlichkeit verschlossen bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 39 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1551 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 235 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2347 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 5 | PARLIS

Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten

26.11.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2021, OA 107 entstanden aus Vorlage: OF 227/5 vom 28.10.2021 Betreff: Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten Vorgang: M 131/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Richtlinien des Magistratsvortrags vom 3. September 2021, M 131 - Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts - , dahin gehend zu ändern, neben der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH auch privaten Eigentümern im geplanten Förderungsgebiet die Antrags- und Förderungsberechtigung zu erteilen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Bewohner und die Eigentümer der Siedlung sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig vorab zu informieren und zu beteiligen. Begründung: Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen entscheidend zur Identität der Stadt Frankfurt bei. Auch die Heimatsiedlung in Sachsenhausen zählt dazu. Ziel der geplanten Förderung ist es, das baukulturelle und immaterielle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren. Neben der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gibt es jedoch auch private Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet. Nach dem Willen des Magistrats sind bisher jedoch ausschließlich die Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH antragsberechtigt. Damit das baukulturelle Erbe einheitlich und in seiner Gesamtheit gewahrt werden kann, müssen auch die privaten Eigentümer einen Anspruch auf Förderung erhalten. Nur so wird es gelingen, eine qualitätsvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sicherzustellen. Außerdem soll der Magistrat rechtzeitig die Bewohner und Eigentümer sowie die Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufwertung der Heimatsiedlung informieren und beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 131 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1289 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1087, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Solar-Kataster auch für Balkone errichten

26.11.2021 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2021, OA 108 entstanden aus Vorlage: OF 136/12 vom 11.11.2021 Betreff: Solar-Kataster auch für Balkone errichten Vorgang: NR 156/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Solar-Kataster für Balkone etc. zu errichten, damit Mieterinnen und Mieter sich für die Nutzung der kostenlosen Sonne über eine PV-Anlage zur eigenen Stromproduktion informieren können oder 2. das Land Hessen zu bitten, das Solar-Kataster entsprechend zu erweitern. Begründung: Damit die Stadt Frankfurt am Main möglichst schnell klimaneutral wird, sollten alle Möglichkeiten genutzt werden. Mit einem erweiterten Solar-Kataster können auch Mieterinnen und Mieter, die über Balkone, Terrassen, Schrebergärten etc. verfügen, Sonnenenergie nutzen und damit ihren Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Zwar gibt es inzwischen den Antrag NR 156 ("Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Fotovoltaik/Solarthermie ermitteln") im Geschäftsgang, doch beschränkt sich dieser nur auf städtische Immobilien. Es gibt zudem ein hessisches Solar-Kataster. Dieses bewertet u. a. die Dachflächen Frankfurts entsprechend der Solartauglichkeit. Balkone, Garagen oder auch Wandflächen sind darin jedoch nicht berücksichtigt. Es sollte daher der Anregung entsprechend überarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.11.2021, NR 156 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 165 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 108 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 108 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1088, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 79 1

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Anregung Ortsbeirat 1 | PARLIS

Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache

23.11.2021 | Aktualisiert am: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2021, OA 106 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 20.10.2021 Betreff: Umgestaltung der Platzanlage Hauptwache Vorgang: M 157/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Magistratsvortrag M 157 ist unter Punkt 3) zwischen den Absätzen d) und e) folgender zusätzlicher Absatz einzufügen: "Zur Gestaltung des oberirdischen Platzes wird der Magistrat eine Planung erstellen und nach Beschluss durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung umsetzen." Die Nummerierung ist entsprechend anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 157 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 106 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 106 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1344, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 66 0

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“

21.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Betreff: Plädoyer für eine "Freiraumsatzung mit Balance" Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Magistratsvorlage M 147 vorgelegte Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)" vor Beschlussfassung wie folgt zu überarbeiten/präzisieren: Einschränkung des Geltungsbereiches auf Freiflächen im Eigentum von Kapitalgesellschaften/gewerblich geprägten Vermietern bzw. ab einer Grundstücksgröße von 1.000 qm; Priorisierung der in §§4 und 5 vorgeschlagenen Einzel-Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen hinsichtlich Praktikabilität und Kosteneffizienz und Nennung der jeweils (geschätzten) zu erwartenden Konsequenzen für Investitionsbereitschaft der Eigentümer auf der einen und steigenden Belastungen über Mieten und Betriebskostenumlagen für die Mieter - basierend auf Konsultationen mit entsprechenden Experten; Daraus abgeleitet Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit Zielkonflikten: z.B. Freiraumsatzung hat immer "Vorfahrt" vor Denkmalschutz oder "Dämmung" geht vor "Begrünung"; Konkretisierung der langfristig zu erwartenden Belastung des Haushalts der Stadt Frankfurt durch die Schaffung der für Durchführung und Kontrolle notwendigen Stellen vor Verabschiedung der Satzung. Begründung: Die CDU-Fraktion im OBR2 unterstützt grundsätzlich die Idee, eine angemessene Begrünung der Grundstücksfreiflächen im Stadtgebiet Frankfurts sicherzustellen und hat jüngst wieder einen Antrag zur besseren Nutzung der Vorgartensatzung (OM 7086) gestellt. Die vorgelegte Freiraumsatzung ist allerdings in vielen Bereich nicht konsequent durchdacht und geht teilweise viel zu weit. Insbesondere werden die Kosten und die daraus resultierenden Folgen für die Schaffung von zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum durch Nachverdichtung ausgeblendet. Problematisch ist zunächst der Gültigkeitsbereich der Satzung für "alle privaten Grundstücke". Besser wäre es, zwischen "Privatpersonen/Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" wie z.B. Investment- und Pensionsfonds, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften etc. als Eigentümer zu unterscheiden und die Freiraumsatzung auf solche "Kapitalgesellschaften" zu beschränken. Alternativ wäre es sinnvoll, daß die Satzung erst ab Grundstücksgrößen ab 1.000 qm anzuwenden ist. Von den 30% der Gebäude- und Gebäudefreiflächen in Frankfurt werden diese "großen" Grundstückseigentümer den Großteil abdecken und wären auch in der Lage, die zu erwartenden erheblichen Mehrkosten zu tragen. Bei einer so gezielteren Freiraumsatzung wäre der Wirkungsgrad auch ungleich höher. Eine aktuelle Befragung mit dem GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung von über 1.300 Mitgliedern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. November 2021 ergab, dass 53% der privaten Eigentümer keine künftigen Investitionen in weitere Wohnungen zur Vermietung tätigen wollen. Hauptgrund dafür ist die Angst vor weiteren Regulierungen, die zu hohen Kosten führen. [1] Die Freiraumsatzung wartet zusätzlich zu den bestehenden Regeln mit einer Fülle von zusätzlichen Regulierungen und Anforderungen auf, deren Kosten für eine Privatperson als Immobilienbesitzer nicht zu stemmen sind. Es besteht so das Risiko, dass private Eigentümer nicht mehr in die Bestandimmobilien investieren werden. Hierzu einige Beispiele: §4.2 [2] : "Pflanzung eines mittel- oder großkronigen Laubbaums bevorzugt mit Bodenanschluß je 200 qm Freifläche". Bei einem nur mittelkronigen Laubbaum mit Kronendurchmesser von 12 m beträgt der Wurzeldurchmesser ebenfalls 12 m und bedarf einer entsprechenden Erdaushubs von 12 m Durchmesser und mind. 1 m Tiefe. Rücksprachen mit dem Forstamt haben ergeben, dass dabei ohne Transport die Kosten bei etwa 5.000,- bis 8.000,- Euro/Baum liegen. Auch ist fraglich, ob der Baum dann tatsächlich anwächst - ein Risiko, dass dann allein der Eigentümer trägt. Sinnvoller ist es, einen kleineren Baum zu pflanzen und langfristig wachsen zu lassen. Dies ist nicht vorgesehen. Auch ist "bevorzugt mit Bodenanschluß" im §4.2 überflüssig: Ein Baum dieser Größe lässt sich nicht im Pflanzkübel verpflanzen. Bei "Stuttgart 21" wurde mühsam versucht, in größerem Stil großkronige Bäume zu verpflanzen und zu versetzen - ähnliche praktische Erfahrungen sollten in die Satzung einfließen, bevor die Satzung verabschiedet wird §4.7: Eingrünung der Standflächen für Abfallbehältnisse: Ein kleines Mehrfamilienhaus braucht mind. 6 Mülleimer, bei vielen Anlagen mit engen Hofflächen ist es nicht praktikabel, Standflächen einzugrünen. Mülleimeranlagen mit begrünten Oberflächen könnten eine Alternative sein - diese sind für größere Anlagen in Mietshäusern allerdings auch nicht unter 3.000,- bis 5.000,- Euro zu haben. Zudem dient die Eingrünung von Abfallbehältnissen v.a. dem Stadtbild. Dies fällt in Hinter- und Innenhöfen weg, so daß den Eigentümern zusätzliche Kosten für wenig Nutzen aufgebürdet werden. Hier wäre mehr Offenheit und eine Eingrenzung der Satzung auf Anlagen unmittelbar in Straßennähe wünschenswert. Auch nicht bedacht wurden die Folgen der Vorgaben für die Bestands- und Neumieter: Flächen mit üppiger Bepflanzung und großem Laubbaumbestand bedürfen der intensiven Pflege und Instandhaltung - v.a. wenn sie nach § 4.1 weitgehend "mindestens durch Aussaat von Rasen" begrünt werden sollen. Gerade Rasenflächen sind besonders hitzeempfindlich und müssen im zitierten heißen Frankfurter Klima[3] regelmäßig bewässert werden. Gartenpflege und Bewässerung von Allgemeinflächen sind standardmäßig Teil der auf den Mieter umzulegenden Betriebskosten. Da nach §3.3 "abgängige Pflanzen spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen sind", wird jeder rationale Vermieter künftig über die Massen wässern, düngen und pflegen, um etwaigen Folgekosten zu entgehen - vor allem, da er diese Kosten auf den Mieter abwälzen kann. In dem Zusammenhang ist auch unklar, wer die Instandhaltung künftig kontrollieren soll - will der Magistrat eine Art "Freiflächen und Garten-Polizei" ins Leben rufen? Zielkonflikte z.B. zwischen Anforderungen von Denkmalsschutz und Vorschriften der Freiraumsatzung sowie zwischen Energieeffizienz und Freiraumsatzung werden nicht berücksichtigt. Frankfurt weist in vielen Stadtvierteln glücklicherweise einen wunderschönen Bestand denkmalgeschützter Immobilien aus. §6.3 schreibt eine Ausführung der Fassadenbereiche in heller Farbe vor. Abgesehen davon, dass die Wahl der Hausfarbe in einem freiheitlichen Land im Ermessen des Eigentümers liegen sollte, wurden früher vornehmlich dunklere Farben bei Gebäuden eingesetzt, um einer Verschmutzung durch den damals auf Straßen üblichen Schlamm und Matsch vorzubeugen. Das Denkmalamt schreibt bei Sanierungen ohnehin eine Analyse der historischen Farbschichten vor - die ursprüngliche Farbe ist dann jeweils zu verwenden - die wahrscheinlich in den wenigsten Fällen mit der in §6.3 genannten Vorgabe "hell mit Blendschutz" zu vereinbaren ist. Hier wäre für die Eigentümer eine klare "Vorfahrtsregel" wünschenswert, etwa "Freiflächensatzung steht über dem Denkmalschutz". Die Satzung gibt bei derartigen Zielkonflikten nur den §7 der "Zulassung von Abweichungen" an die Hand. Durch den damit verbundenen erhöhten Abstimmungsbedarf werden Baugenehmigungsprozesse noch weiter verkompliziert. Möchte ein Eigentümer seine Fassade im Sinne der Energieeffizienz dämmen, dann schreibt §6.2 für Fassadenflächen flächige Begrünung von mind. 25% bis zu einer Höhe von 6 Metern vor. Da Fassadenbegründung von Bestandsbauten komplex und teuer werden kann, werden Hausbesitzer schon im Vorfeld davon abgeschreckt. Dämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern hilft, die Heizkosten für die Mieter signifikant zu reduzieren. Nachdem Gebäude nach Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr mit 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent-Austoß [4] immerhin auf Platz 4 der nationalen "Treibhaussünder" stehen, sollte hier eine klare Vorfahrtsregel postuliert werden: z.B. "bei Dämmung ist Begrünung optional". Zudem kann die Fassadenbegrünung besonders in Innenstadtquartieren und an Gründerzeithäusern unverhältnismässig erschwert werden: Die Grundstückgrenzen enden oft direkt an den Gebäudegrenzen und die anschließende Fläche befindet sich in einem anderen Eigentum. Sollte es sich um Gehwege handeln, müssen z.B. Mindestbreiten berücksichtigt werden. Zielkonflikte stellen sich auch bei Solaranlagen dar, die ebenfalls dem Klimaschutz dienen und perspektivisch einen höheren Beitrag leisten werden als die in §5.2 geforderte Begrünung von Dächern, Garagen und Carports. Jenen sollte auf jeden Fall Vorrang eingeräumt werden und Begrünung nur dann in Frage kommen, wenn eine Installation von Solaranlagen nicht möglich ist - zumal Bestandsdächer häufig gar nicht die statischen Voraussetzungen für das zusätzliche Gewicht einer Begrünung erfüllen Bei Neubaudächern würde eine Begrünung die Baukosten ebenfalls signifikant erhöhen (Kosten einfacher extensiver Begrünung ca. 60-80,- Euro/qm; erhöhter statischer Aufwand ca. 20,- Euro/qm, die dann natürlich letztlich auf die Miete umgelegt werden. Der aktuelle Vorschlag (M 147) dürfte zu langfristigen Belastungen des Frankfurter Haushalts durch den erwartbaren immensen künftigen Personalbedarf für Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen führen. Insofern überzeugt folgende Begründung darin nicht: "Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Vorlage nicht (...) der zukünftige Personalaufwand läßt sich zurzeit nicht belastbar vorhersagen."[5] Im Interesse des Steuerzahlers Frankfurts sollte eine zumindest grobe Schätzung des Personalbedarfs durch die betroffenen Dezernate vor der Verabschiedung der Satzung erfolgen und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Es wird gebeten, die Satzung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte zu überarbeiten, um so vor dem Hintergrund der immensen Herausforderungen des Klimawandels wirkungsvoller und günstiger das Ziel der Freiraumsatzung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)

24.10.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 133/11 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 147, wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungssatzung nur für Neubauten Gültigkeit entfaltet und nicht für bereits bestehende Grundstücke, auch wenn diese zukünftig Änderungen nach §§ 63,64,65 oder §66HBO unterworfen sind. Begründung: 1. Die "Freiraumsatzung" geht weit über das Verbot von Schottergärten hinaus und wird erhebliche Kosten für Eigentümer (private Eigentümer, gewerbliche Eigentümer, Wohneigentumsgesellschaften usw.) von Frankfurter Immobilien generieren. In der Folge wird sich dies in noch höheren Mietpreisen für Frankfurter Bürger manifestieren. Eine weitere Folge wird sein, dass Immobilien nicht auf einen neuen Stand gebracht werden, sondern in einem alten Zustand verbleiben werden. 2. Durch die verborgenen " Drangsalierungen" in dieser Satzung, muss sich jeder Eigentümer "dreimal" überlegen, ob er nur für eine kleine Änderung zum Positiven, zur Nachhaltigkeit, bereit ist, um den ganzen damit verbundenen "Rattenschwanz" der Freiraumsatzung zu akzeptieren. Werden wir dadurch einen Sanierungs- und Investitionsstau bei Frankfurter Immobilien erleben ? Kein Eigentümer baut noch etwas um, aus Furcht vor der Satzung ? Was passiert zukünftig, wenn ein Eigentümer für seinen Mieter z.B. einen Fahrradschuppen, einen Kinderspielplatz am Haus oder eine neue modernere Heizung einbauen möchte, oder etwa das Gebäude Wärmedämmen möchte, damit die Betriebskosten für die Mieter niedriger werden? Der Eigentümer wird sich bei seiner Bestandsimmobilie den Umbau oder Ausbau sehr gut überlegen, ob die neuen "Nebenkosten" gemäß der "Freiraumsatzung", dies überhaupt noch wirtschaftlich durchführbar erscheinen lassen. Denn bei jeder Änderung nach §63 und 64HBO, auch wenn keine Baugenehmigung dafür nötig sein sollte, muss der Vermieter nun: dafür Sorge tragen, dass alle untenstehenden Vorgaben erfüllt werden: - Auf Kinderspielplätzen ausreichende Verschattung durch Sonnensegel, Pergolen o.ä. angebracht wird. - Alle Mülltonnenplätze mit Rank-Pflanzen oder hohen Hecken begrünt werden. - Grundstückseinfriedungen (Zäune und Mauern) sind derart zu ändern, dass sie Licht,- Luft- und Blickdurchlässig werden. Mauern sind zu entfernen, damit Tiere sich frei hin und her bewegen können. Sockel sind so umzugestalten, dass diese so rauh sind, dass Tiere daran hochlaufen können. - Alle Flachdächer, sogar bis zu einem Winkel von 20 Grad, müssen zu Gründächern umgebaut werden. Dafür müssen Tonnen von Erdmaterial (12cm Schichtdicke) aufs Dach aufgebracht werden. Eventuell müssen dazu sogar die Dachkonstruktionen statisch ertüchtigt werden, um die schweren Lasten tragen zu können. Dazu zählen ebenfalls alle Garagen oder Terrassendächer. - Für jede bestehenden vier Parkplätze ist jeweils ein großer Laubbaum zu pflanzen. - Eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen ist nur noch zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung dadurch nicht eingeschränkt wird. - Alle Häuser sind bis zu einer Höhe von 6 Metern mit Fassadenpflanzen zu begrünen. Allerdings nur bis zu einer Fläche, die 25% aller Gesamtseitenflächen des Hauses entspricht. - Häuser dürfen nur noch in sehr hellen Farben gestrichen werden. Fassaden-, Balkonplatten in anderen Farben sind nur auf der Nordseite zulässig. - Die Häuserflächen sind nun sofort zu mindestens 50% in heller Farbe zu streichen. Ganze Holzverkleidungen oder andere dunkle moderne Elemente z.B. sind nicht mehr erlaubt. - Große Laubbäume müssen auf den Freiflächen gepflanzt werden. (Der Artentypus ist bereits festgelegt). Laubbäume mit mindestens 12m oder 20m Kronendurchmesser für Grundstücke ab einer Größe von 200qm und für jede weitere angefangenen 200qm Bereich jeweils einen weiteren großen Laubbaum. Für jeden Baum sind mindestens 24 Kubikmeter geeignete Pflanzerde in die Freifläche einzubringen. - Ein 50cm breiter wasserdurchlässiger Vegetationsstreifen ist umläufig an der Wand des Hauses anzulegen. Platten o.ä. sind dort zu entfernen und der Vegetationsstreifen einzurichten. - 10% Prozent der gesamten Freifläche muss nun nur mit Sträuchern bepflanzt werden. - Zur Durchsetzung der Freiraum soll neues Personal eingestellt werden, welches die Kotrollen durchführen soll. Man geht bei der Implementierung dieser Satzung von keinen Kosten für die Stadt Frankfurt aus. Die dadurch entstehenden Kosten für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sind dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Man geht anscheinend von der Kostenneutralität durch die zukünftigen Bußgelder für Eigentümer von Grundbesitz aus. Jede kleine Änderung, wie oben beschrieben, und auch z.B. nur ein neues Dachfenster, würden alle diese verpflichtenden Maßnahmen für den Eigentümer einer Immobilie auslösen. Was würden Sie als Eigentümer machen? Der Magistrat schreibt, "die Mehrkosten für Eigentümer stehen wirtschaftlich aber in jedem Fall im Verhältnis zur wirtschaftlichen und vor allem nachhaltigen Nutzung der Baugrundstücke". Betrachtet man diese angeführten Punkte, fragt man sich, ob hier nicht "über das Ziel hinausgeschossen" worden ist. Die Ausführungen im Bericht zeugen von dem starkem Willen der Umsetzung der Maßnahmen, doch zeugen sie ebenfalls von einer generellen Unkenntnis und enthalten Tatsachenbehauptungen, die schlichtweg falsch sind. Es wird behauptet, Gründächer würden eine doppelte Lebenszeit gegenüber konventionellen Dächern haben. Es wird behauptet, die durchschnittliche Lebenszeit einer Flachdachabdeckung im Wohnbau läge nur bei 20 Jahren und könne durch eine Dachbegrünung auf 40 Jahre verlängert werden. Dies ist einfach nicht richtig und völlig aus der Luft gegriffen. Photovoltaikanlagen auf Carports und Terrassenüberdachungen böten sich gerade zur Unterstützung der E-Mobilität an. Dies ist schlichtweg falsch. Die Anlagengröße ist in der Regel viel kleiner als konventionelle Anlagen und dadurch in Relation viel teurer als größere Anlagen auf Hausdächern. Durch die liegenden Panels ist die Wirkleistung der Panels erheblich reduziert und damit der Ertrag. Die Selbstreinigung der Panels ist erheblich geringer. Verdrahtungen zu den Verteilern ist meist umständlicher, als bei einer Dachkonstruktion bei einem normalen Hausdach. Verschattungen der Panels sind bei Garagendächern und Terrassendächern meist eher vorhanden und daher ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Als teurer Zusatz zu einer PV-Anlage ist dies möglich. Alleinstehend zum Laden von E-Autos, ohnehin nicht ausreichend, da die Leistung der Panels nicht die Mindestwerte für eine unschädliche Ladung der Akkus erreicht, geschweige denn eine ausreichende tägliche Fahrleistung ermöglicht. Es wird in dem Bericht zur Satzung zwar auf das Problem der städtischen Überhitzung eingegangen. Nicht aber auf die Problematik der größten Wärmeerzeuger in der Stadt Frankfurt. Die riesigen Cluster an Rechenzentren, die größten Verbraucher an Energie in Frankfurt, die mit ihrer erzeugten Abwärme dreimal die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme versorgen könnten, heizen die Luft in Frankfurt zu sehr auf. Die Energie wird von den Rechenzentren einfach "zum Fenster hinausgepustet" und trägt maßgeblich zum Klimaproblem bei. Die Bürger in Frankfurt sollen nun für die Erstellung der vielen Rechenzentren und deren Auswirkungen und der verschleppten Klimaproblematik der Stadt Frankfurt zahlen. Dies mit zusätzlichen grünen Hauswandberankungen, weißen Wänden und Gründächern, um so das Problem "Erhitzung der Stadt" abzufangen. Finanziell soll das alles nun von den Bürgern der Stadt Frankfurt "gestemmt" werden. Das ist den Bürgern der Stadt Frankfurt nicht zuzumuten. Wärme in den Großstädten fördert und füttert Gewitterwolken. Die warmen Luftmassen der Rechenzentren sorgen bei den über die Stadt ziehenden Gewitterwolken für weiteres starkes Wachstum der Wolken und tragen maßgeblich zu der Problematik der Überschwemmungen in Frankfurt bei. Man sollte ehrlich sein und dies klar sagen. Das Verwaltungssystem hat versagt und die Bürger der Stadt Frankfurt haben nun ein Problem. Die Problematik der Rechenzentren wird völlig verkannt und momentan nur "weggeschwiegen". Dafür werden Pseudo-Notnägel mit Fassadenbegrünungen eingeführt, die nie aufholen werden können, was an heißer Luft durch die Rechenzentrum herausgepustet wird. Der Bund baut nun zusätzlich eine "Autobahn" durch die Stadt Frankfurt und fällt dafür Hektarweise Eichenwald und die Stadt Frankfurt lässt es zu, dass bald zusätzliche 130Tausend Autos mit Verbrennermotoren täglich durch die Stadt Frankfurt fahren. Alles ist zusätzliche Wärme in der Stadt. Die Fahrzeuge wandeln 70% ihres verbrauchten Treibstoffs einfach nur in Wärme um. Dort liegt das Problem. Die Lösung kann nicht sein, dass Wände berankt werden müssen, sondern hier muss ein ganz anderer Ansatz gewählt werden, um das Problem lösen zu können. Wäre es nicht sinnvoller, einen anderen Ansatz zu finden, um damit schnellere Erfolge zu erzielen und zum Beispiel endlich einmal die E-Mobilität in Frankfurt zu fördern? Die 500 Jahre alten Eichenwälder zu schützen und nicht zu fällen, das wäre schon mal ein Anfang. Keine Autobahn mehr durch Frankfurt zu bauen und z.B. die E-Mobilität zu fördern, wie bereits schon so viele Ortsbeiräte gefordert haben. Das wäre ein weiterer guter Ansatz. Und auch die Erhöhung der Frequenz der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie ein weiterer sinnvoller Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, wäre ein weiteres besseres Ziel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 80 2021 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 80 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 133/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Runder Tisch „NIDA“

21.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Neue Planungen im Bereich des alten Straßenbahndepots in Eckenheim

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 129/10 Betreff: Neue Planungen im Bereich des alten Straßenbahndepots in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich ersten Überlegungen und weiteren Planungen für das alte Straßenbahn-Depot in Eckenheim zu prüfen und zu berichten. Von besonderem Interesse dabei sind folgende Fragen: 1. Wann eine möglichst frühe Vorstellung der ersten Ideen im Ortsbeirat 10 erfolgt? 2. Ob das vorhandene Grundstück eingehalten wird? 3. Wie die schwierige Verkehrserschließung für Wohnraum, etc. erfolgen soll, auch mit Blick auf die ohnehin angespannte Situation des ruhenden Verkehrs vor Ort? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1016 2021 Die Vorlage OF 129/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?

16.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 51/8 Betreff: Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Mit den Vorlagen M 131 und M 148 (2021) werden im Zusammenwirken mit dem Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Richtlinien und Fördergelder für die Sanierung und Weiterentwicklung von Siedlungen des "Neuen Frankfurt" beschlossen. Ziel ist dabei auch die Sanierung der zur Nidda ausgerichteten Bastionen und Stützmauern der Siedlung Römerstadt. Diese Maßnahme ist überfällig, auf den schlechten Zustand der Außenbauwerke (Große Risse in den Mauern, schadhafte Stellen mit z.T. sichtbaren Moniereisen, häßliche Graffiti usw.) weist der Ortsbeirat seit über 20 Jahren hin. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden die Bastionen und Stützmauern saniert? 2. Welche Planung besteht für die Grün- und Freiflächen der Römerstadtsiedlung und kann diese dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 211 2021 Die Vorlage OF 51/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße

14.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 108/12 Betreff: Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der oben bezeichneten Ecke sein Grundstück zu pflegen und für den Abtransport der an dieser Stelle unnötigen Poller zu sorgen. Begründung: s. Fotos Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 108/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Weitere Infotafel zum Gedenken an Arthur von Weinberg

03.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 213/5 Betreff: Weitere Infotafel zum Gedenken an Arthur von Weinberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die bestehende Gedenktafel an Arthur von Weinberg in der Buchenrodestraße 24 (Niederrad) durch eine weitere Infotafel zu ergänzen und die Grünfläche von der Rückseite her zugänglich zu machen. Auf dieser Tafel sollte beschrieben sein: 1. kurzer Lebenslauf, 2. wo das Gebäude stand, wie es aussah und welche Grenzen das Grundstück hatte (Die bestehende Tafel ist hier völlig unklar, da man vor dieser Tafel stehend mit dem Rücken zum früheren Wohnhaus steht.), 3. welche Rolle die Stadt bei der Enteignung der Immobilie gespielt hat und welche Zwecke sie damit verfolgt hat (Das Musische Gymnasium war ein Geschenk der Stadt Frankfurt zum Geburtstag Adolf Hitlers.), 4. QR-Code zu weiterführenden Informationen. Begründung: Die bestehende Gedenktafel zum Wohnhaus Buchenrode von Arthur von Weinberg ist durch die niedrige Platzierung sehr schlecht zu erkennen (siehe Bild). Auch sind die Informationen darauf sehr dürftig. Das wird dem Wirken und Ansehen Arthur von Weinbergs nicht gerecht. Deshalb sollte eine weitere Infotafel neben der bestehenden Gedenktafel hinzugestellt werden. Die aktuelle kleine Grünfläche, auf der die Tafel steht, wäre hierfür hervorragend geeignet, sie sollte nur von der jetzigen Rückseite aus zugänglich gemacht werden. Dann wäre es auch möglich, unter Verwendung der erhaltenen Relikte der früheren Einfahrt und im Vergleich zu einem historischen Foto aus der gleichen Perspektive, eine Vorstellung davon zu bekommen, wo das Gebäude stand und welche Dimensionen das Grundstück hatte. Gedenktafel Arthur von Weinberg. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 92 2021 Die Vorlage OF 213/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße

15.09.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2021, OF 191/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Mörfelder Landstraße Ecke Beuthener Straße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2021 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 12) | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 10.09.2021 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Vorgang: B 415/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen, 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird; 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird; 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind; 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen; 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann; 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümerinnen und Eigentümer hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internetseite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach dem Bericht B 415 insgesamt vorgesehenen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund des Berichts B 415 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohnerinnen und Hausbewohner sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahin gehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2284 Aktenzeichen: 37 3

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

09.09.2021 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 30.08.2021 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384, vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße - Winterbachstraße - Eduard-Rüppel-Straße - Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige LfDH habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischen Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung OM 5384 des Ortsbeirats 9 nachzukommen? 2. Was hat das LfDH zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat, OM 5384, in Verbindung mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359, geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, dass es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er-Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins, geplant durch den bekannten Architekten Bernoully, handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoss) bewirken würde und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist sowie eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände als auch eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu prüfen und zu berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; c) warum das Umweltamt/Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu den unterirdisch verlaufenden Marbach und Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von drei Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; d) warum und mit welchen konkreten Gründen er von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht; e) warum er - entsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert hat; - warum der Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert wurde; 7. warum er den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden hat, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Begrünung der Schallschutzwände

09.09.2021 | Aktualisiert am: 18.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 88/9 vom 30.08.2021 Betreff: Begrünung der Schallschutzwände Vorgang: Schreiben Amt 67 vom 03.08.2021 Der Magistrat wird gebeten, die Bahn zu verpflichten, die entlang der Main-Weser-Strecke zu errichtenden Schallschutzwände jeweils zur Wohnbebauungsseite zu begrünen. Gemäß dem Schreiben des Grünflächenamtes vom 03.08.2021 wird dies bei der Mauer im Bereich des Eschersheimer Friedhofes erfolgen. Es sollten auch die Anwohner aus ihren Gärten und Fenstern einen Blick auf eine begrünte Mauer haben. Für das Klima in Frankfurt ist dies ebenfalls von Vorteil. Begründung: Es kann den Anwohnern nicht zugemutet werden, auf eine Mauer zu schauen, denn der Aufwuchs in einem Zwei-Meter-Streifen entlang der Lärmschutzwände ist untersagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 9

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

07.09.2021 | Aktualisiert am: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 649 entstanden aus Vorlage: OF 132/6 vom 22.07.2021 Betreff: Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke 1. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen: 2. Einführung eines Tempolimits von 80 km/h; 3. Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative; 4. Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Modernisierung der Lärmschutzwände. Begründung: Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohnerinnen und Anwohner bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010, Aktenzeichen 79.32 Mu, die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100/80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material." Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohnerinnen und Anwohner unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Nied: Illegale Müllentsorgung endlich in den Griff bekommen - Durchführung einer Aufklärungskampagne bei Mietern und Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung an den Müllbrennpunkten

07.09.2021 | Aktualisiert am: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 660 entstanden aus Vorlage: OF 146/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Illegale Müllentsorgung endlich in den Griff bekommen - Durchführung einer Aufklärungskampagne bei Mietern und Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung an den Müllbrennpunkten Vorgang: OM 7125/21 OBR 6; ST 993/21; OM 368/21 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. in den beiden Müll-Hotspots in Nied (Coventrystraße und Dürkheimer Straße) mit den Mietern der betreffenden Häuser unter Einbeziehung der Vermieter eine Aufklärungskampagne durchzuführen, um noch nicht informierte Mieter darüber zu informieren, wann sie welchen Müll draußen auf der Straße zum Abholen der Sperrmüllabfuhr rausstellen dürfen (ggf. Ausgabe eines mehrsprachigen Bürgerinformationsblatts), 2. hierbei ausziehenden Mietern Hilfe anzubieten (zum Beispiel fahrbahren Untersatz), welche aus ihren Wohnungen ausziehen und nicht mit dem Rausstellen des Sperrmülls bis zum Abfuhrtag warten können, und 3. gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Hessen zu prüfen und zu berichten , unter welchen Voraussetzungen als letztes Mittel zur Bekämpfung illegaler Müllberge eine Videoüberwachung in den beiden Müll-Hotspots in Nied unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes des Landes Hessen möglich ist. Begründung: In Nied gibt es besonders in den beiden Straßen Coventrystraße und Dürkheimer Straße große Probleme mit wild entsorgtem Müll. Dieser wird einfach an der Straße abgestellt, Mülltermine werden nicht berücksichtigt. Der schöne Stadtteil Nied sowie weitere westliche Stadtteile werden durch die vielen illegalen Müllplätze verschandelt (siehe Fotos). In verschmutzten und vermüllten Gebieten geht auch das Gefühl der persönlichen Sicherheit und der Lebensqualität verloren. Nieder Bürger berichteten einem Mitglied des Ortsbeirates, sie fühlen sich in Nied mittlerweile so, als würden sie im "Slum" wohnen. Die Frankfurter Stabsstelle Sauberes Frankfurt bestätigte in ihrer Stellungnahme vom 30.04.2021, ST 993, eine Zunahme von wilden Ablagerungen von Sperrmüll u. a. in den beiden genannten Straßen in Nied. Gründe wurden vor allem "in der wachsenden Uneinsichtigkeit, der zunehmenden Rücksichtslosigkeit großer Teile der Bevölkerung" gesehen. Der Müll in den beiden Brennpunkten in Nied wird scheinbar teilweise in den späten Abendstunden entsorgt. Teilweise fahren laut Berichten der Anwohner sogar Pkw und Transporter mit auswärtigen Kennzeichen vor und entladen ihren Müll. Auch während des Tages wird Müll offen entsorgt. Sprechen couragierte Bürger die Müllsünder an, treffen sie laut Zeugenaussagen auf ein sehr aggressives Verhalten und völlige Uneinsichtigkeit. Dabei werden sie oftmals von diesen beleidigt und bedroht. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Illegale Müllablagerungen haben drei Gründe: Unwissenheit (Abhilfe mit Ziffer 1.), Unfähigkeit (siehe Ziffer 2.) sowie einen von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt bestätigten Unwillen, Regeln bei der Entsorgung von Müll einzuhalten. Gegen Menschen, die nicht bereit sind, Regeln bei der Entsorgung von Müll einzuhalten, werden Aufklärungsmaßnahmen und Appelle nichts bringen. Erfolge stellen sich hier erst ein, wenn die Müllsünder entweder auf frischer Tat ertappt oder sie nach ihrer Tat ermittelt werden (zum Beispiel durch Hinweise im entsorgten Müll oder durch Aufnahmen einer Videokamera). Die Stadt hat schon Mülldetektive eingesetzt, die nach Hinweisen im Müll suchen. Nachweislich ist hier der Erfolg gering. Videokameras könnten dagegen erfolgreicher sein. Zudem entfalten sie eine Abschreckung für Täter. Einem Mitglied des Ortsbeirates sind zahlreiche Bürger in Nied bekannt, die aufgrund der Hilflosigkeit der Stadt Frankfurt bei der zunehmenden illegalen Müllentsorgung endlich eine Videoüberwachung fordern. Die mit dieser Anregung geforderten Maßnahmen sollen ergänzend zur Kiezhausmeister-Anregung vom 29.06.2021, OM 368, eingesetzt werden. Zahllose Müllberge in Nied (Sommer 2021): Fotos: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7125 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 993 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 368 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2271 Antrag vom 13.03.2022, OF 418/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 4

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9, ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 79/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2021 Die Vorlage OF 79/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 81/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Begrünung der Schallschutzwände

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/9 Betreff: Begrünung der Schallschutzwände Vorgang: Schreiben Amt 67 vom 03.08.2021 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Bahn zu verpflichten, die entlang der Main-Weser-Strecke zu errichtenden Schallschutzwände jeweils zur Wohnbebauungsseite zu begrünen. Gemäß des Schreibens Grünflächenamt vom 3.8.21 wird dies bei der Mauer im Bereich des Eschersheimer Friedhofes erfolgen. Es sollten auch die Anwohner aus ihren Gärten und Fenstern einen Blick auf eine begrünte Mauer haben. Für das Klima in Frankfurt ist dies ebenfalls von Vorteil. Begründung: Es kann den Anwohnern nicht zugemutet werden auf eine Mauer zu schauen, denn der Aufwuchs in einem 2-m-Streifen entlang der Lärmschutzwände untersagt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2021 Die Vorlage OF 88/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

30.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und 7. wie Bewohner:innen im Ernstfall auch ohne individuelle Vorbereitung (spezifische Smartphone-Apps) alarmiert werden sollen und ob es sinnvoll und geplant ist, hierfür auch (wieder) auf örtliche Sirenen zurückzugreifen. Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

29.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluß des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Sachstand Iranischer Garten

29.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Betreff: Sachstand Iranischer Garten Vorgang: OM 448/15 OBR 9; ST 4/16; V 190/16 OBR 9; ST 281/17; V 597/17 OBR 9; ST 17/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes Iranischer Garten gibt. Begründung: Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4 Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 148 2021 Die Vorlage OF 97/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kurvenflug für die Abflugroute 07-N (lang)

29.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 53/16 Betreff: Kurvenflug für die Abflugroute 07-N (lang) Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine begründete Eingabe im Rahmen der vom Regierungspräsidium Darmstadt veranstalteten "Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main" zum Kurvenflug zwecks Vermeidung der starken Fluglärmbelastung bei Nutzung der Abflüge über die bisherige Route 07-N (lang) fristgerecht zum 15. Oktober 20121 online einzureichen. Der Magistrat sollte in der Eingabe das Regierungspräsidium bitten zu prüfen, ob eine Minderung des Fluglärms bei Nord-, Ost- und Südostwind (sog. Betriebsrichtung 07) nun nach den neuen technischen Gegebenheiten möglich ist. Begründung: Der Ortsbeirat 16 und zahlreiche Bürger und Bürgerinnen Bergen-Enkheims bemühen sich seit über 20 Jahren vergeblich - darunter ein Klageverfahren und der persönliche Einsatz des damaligen Umweltdezernenten Tom Koenigs - um eine Minderung des Fluglärms bei Nord-, Ost- und Südostwind (sog. Betriebsrichtung 07). Das ist auf die inflexible Führung der Abflugroute 07N(Lang) über BergenEnkheim mit Hilfe von Funkfeuern zurückzuführen, deren Bedeutung und Notwendigkeit von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bislang als Argument gegen jede Änderung der Routenführung genutzt wurde. In der Presseerklärung vom Juni 2021 gibt die DFS nun zu, dass satellitengestützt geflogen wird und Funkfeuer nur noch für einen Notbetrieb vorgehalten werden müssen. Damit wird es nun möglich, die Lärmbelastung je nach Windrichtung, Windstärke und Maschinentyp zu minimieren, auch das Umfliegen von "Siedlungszentren und eine gezielte Bahnnutzung", aber letztlich nur auf "Anforderung", erfolgen kann. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Über die Internetseite des RP unter oder unter https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd gelangt man zur Onlineplattform, auf der in der Zeit vom 26. Juli bis 15. Oktober 2021. Alle Betroffenen können nun weitere Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf hervorbringen. Im "Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde) Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main" wird auf Seite 143 unter Ziffer 10.3.1.3 "Siedlungszentren umfliegen und gezielte Bahnnutzung • Erhöhung des Anteils von Betriebsrichtung 25 (BR 25 + BR 07)" auf die hier aufgeführte Flugroute ausdrücklich verwiesen. Eine Eingabe ist auch deshalb besonders angeraten, weil die bisherige Planung, Bergen-Enkheim durch eine Verlagerung "schwerer" (heavy) Flugzeuge über eine neue, weiter östlich verlaufende neue Flugroute von den zuständigen Gremien aufgegeben wurde. Ausführliche Angaben zur Lärmbelastung durch Überflüge sind unter "Quellen" auffindbar. Quellen: Presse " Pressemitteilungen " 2021 " 11.06.2021.- BMWi und DFS unterstützen den Ausbau der Windkraft https://www.dfs.de/dfs homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2021/11.06.2021.- %20BMWi%20und%20DFS%20unterst%C3%BCtzen%20den%20Ausbau%20der%20Windkraft/ Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp- darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktionsplan%20Hesse n%2C%20Teilplan%20Verkehrsflughafen%20Frankfurt%20Mai n%20Stand%2026.07.2021 0-2.pdf Pressemitteilung des RP Darmstadt https://rp- darmstadt.hessen.de/pressemitteilungen/regierungspr%C3%A4sidiumstartet- zweite-%C3%B6ffentlichkeitsbeteiligung-zum-entwurf-des Lärmbelastung für 2021 und vorherige Jahre https://www.dfld.de/Mess/Mess.php?R=1&S=1&D=07.08.2021#StatLrm Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 750 2021 Die Vorlage OF 53/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81

29.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 174/6 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu prüfen und berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zur Zeit 19 Kindern zwischen 0 und 11 Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in den nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde. 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können. 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden. 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit 2 Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweiler Straße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zur Zeit 30 Personen (Frauen/Mütter), darunter 19 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Die Ehemänner/Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht in Kindergarten oder Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmende Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung OA 62 2021 Die Vorlage OF 174/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord

26.08.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen Städten

25.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 95/3 Betreff: Party auf zentralen Plätzen - Austausch mit anderen Städten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, verstärkt den Erfahrungsaustausch zu Maßnahmen in Bezug auf nächtliche Partygänger auf zentralen Plätzen und die damit verbundene Lärmbelästigung und Vermüllung zu suchen. Begründung: Pandemiebedingt nutzen viele Menschen attraktive, innenstadtnahe Plätze abends und nachts an allen Wochentagen spontan zu Treffen mit Freunden, was eine hohe Lärmbelästigung der Anwohner/innen zur Folge hat und außerdem die beliebten Plätze vermüllt. Frankfurt ist nicht allein mit dem Problem, andere Großstädte haben mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen und bieten zum Teil andere Lösungen an. So kann in Köln beobachtet werden, wie begleitende Moderator/innen sich den ganzen Abend auf den Plätzen aufhalten und schlichtend eingreifen; außerdem zeigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes weit vor der Schließung Präsenz und es gibt saubere und moderne Toilettenhäuser. Die Menschen werden nicht irgendwann weiterziehen, das Problem wird nicht verschwinden, daher wird angeregt, auf kurzem Dienstweg einen Erfahrungsaustausch mit anderen interessierten Städten zu etablieren und institutionell voneinander zu lernen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 725 2021 Die Vorlage OF 95/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8

25.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 130/2 Betreff: Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der weitere Planungsstand für das im Betreff genannte laufende Bauvorhaben ist. Die Berichterstattung kann ggf. auch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 erfolgen, idealerweise gemeinsam mit Vertretern der neuen Eigentümerin. Begründung: Im Zuge einer Baustellenbegehung zur anhaltenden Lärmbelästigung der Nachbarschaft wurde bekannt, dass eine Neuplanung für die weiteren Teile des Gebäudeensembles im Gespräch und in Abstimmung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 181 2021 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße

24.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Betreff: Lärmschutzwand Eisenbahnüberführung Holbeinstraße Vorgang: OM 6572/20 OBR 5; ST 279/21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, gegenüber der Deutschen Bahn AG durchzusetzen, dass die bestehende Lärmschutzwand, die die Bebauung in der Nell-Breuning-Straße schützt, über die Eisenbahnüberführung hinaus verlängert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 279/2021 führt der Magistrat aus, dass die Bahnen auf dem Stand-by-Stellplatz nur wenige Minuten für einen Führerstandswechsel bei einem Wendevorgang warten würden. Die Anwohner berichten jedoch über lange Wartezeiten bei laufenden Aggregaten. Es kann dahin gestellt bleiben, welche genaue Standzeit die Bahnen warten. Die Lärmwahrnehmung ist immer subjektiv. Es ist bekannt, dass die meisten Menschen durchfahrende Züge bei gleicher Dezibelzahl als weniger störend empfinden, als brummende Aggregate. Es wäre daher wünschenswert, die Deutsche Bahn AG in dieser Hinsicht zu sensibilisieren und auf den Bau einer Lärmschutzwand zu dringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 157 2021 Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

19.01.2021 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung

19.01.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 665 entstanden aus Vorlage: OF 555/7 vom 04.01.2021 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarktentwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen (Aufschlüsselung in Miet- und Eigentumswohnungen); - Bestand Förderweg 1; - Bestand Förderweg 2; - Bestand genossenschaftliche Wohnungen; - Bestand gemeinschaftliche Wohnungen; - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen. Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente wie z. B. dem Baulandbeschluss von 2020 die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen und somit zur Lösung der Wohnungskrise beizutragen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken sowie über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Auch mit einer entsprechenden Anfrage beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen konnten lediglich die allgemeinen Wohnungsdaten für die Stadt Frankfurt bzw. den Ortsbezirk 7 in Erfahrung gebracht werden, jedoch ohne spezifische Aufschlüsselung. Auch beim Amt für Wohnungswesen konnte keine entsprechende Auskunft erteilt werden. Nach Auffassung des Ortsbeirats müssen die wohnungspolitischen Entscheidungen auf eine transparente statistische Grundlage gestellt werden - in Frankfurt im Allgemeinen und im Ortsbezirk 7 im Speziellen. Diese Informationen sind notwendig, um eine wirksame Wohnungspolitik betreiben zu können. Daher ist es sinnvoll, dass ein umfassendes, aktuelles, kostenfreies und für jeden digital zugängliches Informationsportal geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 665 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Aktenzeichen: 64 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Altglascontainer im Stadtteil Harheim

14.01.2021 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim der Ortsbeirat bittet den Magistrat in Absprache mit der FES Alle Altglascontainer im Stadtteil Harheim werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. Begründung: Noch sind in Harheim ausschließlich alte, nicht gedämmte Glascontainer aufgestellt, die in den Wohngebieten zunehmend zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung führen. Um die Lärmbelästigung der Anwohner deutlich zu senken aber gleichzeitig ausreichend gut erreichbare Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, müssen diese Container durch neue, zeitgemäße und umweltverträgliche Behälter ausgetauscht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Mietsenkungen für Handel, Gastronomie und Gewerbetreibende

07.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 810/11 Betreff: Mietsenkungen für Handel, Gastronomie und Gewerbetreibende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat setzt sich seit vielen Jahr für den Erhalt fußläufiger Nahversorgung ein. Dies gilt für Ladengeschäfte, Gastronomie, Friseure und sonstige Dienstleister in unseren Stadtteilen. Durch die Corona Pandemie und die verordneten Schließungen sind viele Kleinbetriebe in ihrer Existenz bedroht. In den Liegenschaften die durch die Stadt, oder stadtnahe Vermieter vermietet werden, bitten wir den Magistrat sich dafür einzusetzen, das auch durch das Mittel von Mietminderungen, die Weiterexistenz der Betriebe ermöglichst wird. Bei privaten Vermietern bitten wir den Magistrat mit Hilfe der Wirtschaftsförderung Maßnahmen zu erarbeiten, wie den Mietern geholfen werden kann. Begründung: Durch die Verlängerung der Betriebsschließungen wird für viele Kleibetriebe die Existenz immer stärker bedroht. Mietminderungen, auch über die verordneten Schließungszeiträume hinaus könnten dazu beitragen, dass die Betriebe wieder auf die Füße kommen. Solche Hilfen sind sinnvoller als der Verlust der Infrastruktur in den Stadtteilen und die Belastung der Sozial Systeme durch Pleiten verursachte Arbeitslosigkeit. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7197 2021 Die Vorlage OF 810/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und 1 BFF gegen 2 CDU, 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen

06.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1561/1 Betreff: Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die FES und die ABG dergestalt einzuwirken, dass die Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz (am Baum gegenüber der Werftstraße 8) endlich nachhaltig beseitigt werden. Begründung: Seit mehreren Jahren bildet sich um den Baum gegenüber der Werftstraße 8 ein fast permanenter Sperrmüllhaufen, der ein dauerndes Ärgernis für Anwohner und Passanten darstellt Dieser ist sehr selten zur Abholung angemeldet. Anwohner rufen regelmäßig bei der Frankfurter Entsorgungs Gesellschaft (FES) an und melden die Müllablagerung, die dann auch umgehend abgeholt wird. Das Mietshaus, aus dem die Mieter - nach glaubhaften Angaben mehrerer Anwohner - offenbar den Sperrmüll rausstellen, gehört der ABG. Das Mietshaus befindet sich am Rottweiler Platz bzw. Rottweiler Straße. Mehrere Telefonate der Anwohner mit der ABG (die "weitergeleitet werden sollten") haben offenbar nichts gebracht. Eine Möglichkeit, Druck auf die Mieter auszuüben, könnte darin bestehen, zukünftig den Müll kostenpflichtig abholen zu lassen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7319 2021 Die Vorlage OF 1561/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung an den Anfang des Antragstenors überstellt wird. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg

06.01.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Grabungen des Amtes für Bodendenkmalpflege hier: Marktstraße 51 in Bergen Enkheim

05.01.2021 | Aktualisiert am: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 350/16 Betreff: Grabungen des Amtes für Bodendenkmalpflege hier: Marktstraße 51 in Bergen Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das Amt für Bodendenkmalpflege hat auf dem Grundstück Marktstraße 51 in Bergen Enkheim, im Sommer 2020 Grabungen durchgeführt und diverse Funde gemacht und dokumentiert. Für die interessierte Bevölkerung Bergen Enkheims gab es dazu allerdings noch keine Information. Es wäre wünschenswert dass der Ortsbeirat über die Ergebnisse von Grabungen informiert wird. Begründung: Bisher wurden weder Ortsbeirat noch die ARGE Heimatmuseum Bergen Enkheim über die Ergebnisse informiert. Gerade Funde und Erkenntnisse aus der Geschichte unseres Stadtteils der ehemaligen Stadt Bergen Enkheim sind von allgemeinen Interesse, selbst Erkenntnisse aus den Grabungsfunde in der Haingasse mit Resten der Ringmauer und Grabungen auf dem Schelmenburgplatz wurden noch nicht bekannt gemacht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7092 2021 Die Vorlage OF 350/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert?

05.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 1027/3 Betreff: Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert? Der Eigentümer der Liegenschaft Leipnizstraße 12 hat sich an den Ortsbeirat 3 - Nordend gewandt und berichtet, dass ihm die Aufstockung seines Wohnhauses in der Leipnizstraße 12 bei gleichzeitigem Abriss eines Gebäudes im Hof und Entsiegelung der Hoffläche mit Hinweis auf die Milieuschutzsatzung verweigert worden sei. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Warum wurde der Dachausbau zur Schaffung 2 neuer Wohnungen in der Liegenschaft nicht genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7163 2021 Die Vorlage OF 1027/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen Vorgang: M 73/20 Die Umwandlung des Gewerbegebietes "im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet ist eine entscheidende Weichenstellung für die weitere Belebung des Stadtteils Hausen. Die Nähe der Nidda, des Niddaparks, der U-Bahn-Station der U6, sind gute Voraussetzungen für ein urbanes, lebenswertes Wohnen. Deshalb ist eine zügige Bebauung des Areals für den dringend benötigten Wohnraum und wohnverträgliche Gewerbenutzung angesagt, verbunden mit den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Aufstellung des B-Plans mit aufzunehmen (Aufstellungsbeschluss M73) und den B-Plan zügig aufzustellen. 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe oder ein urbanes Mischgebiet vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 2. Für das Gebiet sollen 50% der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden. 3. Die vorgegebene Gebäudehöhe soll sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern (3-4 Geschosse) orientieren. Im Zeichen der Klimafragen ist eine ökologische, nachhaltige Flächennutzung notwendig, deshalb soll auf Reihen- und Einfamilienhäuser verzichtet werden. 4. Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich soll die Gebäudehöhe möglichst ein Geschoss höher sein als die Fahrbahn der Autobahn. So kann die Bebauung als Lärmschutz für das Quartier fungieren. 5. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen, jedoch Flächen für Nahversorgung vorgesehen, möglichst in Hybridbauweise mit Wohnen und Gewerbeflächen kombiniert. Für die Versorgung wäre eine Ansiedlung der Nahversorgung im nördlichen Teil wünschenswert. 6. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischerer Standard wünschenswert. (z.B. Niedrigenergiehaus-Modelle, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) Auch die Gewerbegebiete sollen sich nachhaltig orientieren. Synergieeffekte wie z.B. die Nutzung der Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung sind anzustreben. 7. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 8. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gebiet soll aber auch zum Niddapark hin geöffnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 704/12 Betreff: Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern du unter Prüfung rechtlicher Möglichkeiten, auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brachliegenden Wohnungsbaugrundstücke zu drängen , um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern. Dies betrifft insbesondere die Flächen: - Bebauungsplan 468, Flur 15, Flurstück 64/2, Bereich Im Wiesengrund Größe ca. 2000 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 Geschosse, - Bebauungsplan 469, Flur 5, verschiedene Flurstücke auf der nordöstlichen Seite der Langen Meile, Größe ca. 2400 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 und 4 Geschosse Begründung: Trotz des starken Bedarfs an preiswerten Wohnungen bleiben viele Baulücken aus spekulativen Gründen ungenutzt. Obwohl diese Grundstücke mit öffentlichen Geldern erschlossen und nutzbar gemacht wurden und deren Wert damit eine wesentliche Steigerung erfuhr, werden diese Grundstücke nicht der vorbereiteten Nutzung zugeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7065 2021 Die Vorlage OF 704/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brach liegenden Wohnungsbaugrundstücke hinzuarbeiten, um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen

16.12.2020 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim

14.12.2020 | Aktualisiert am: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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