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Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): Volt

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.10.2021, OF 110/12 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten 1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gem. geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV) 2. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden. 3. Sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärm zu reduzieren. Zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu §45 Abs. 1 S. 2 Punkt 3 StVO. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B . übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden, wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden.

Begründung:

Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gem. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren. Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Quellen, abgerufen am 13.10.2021: [1] https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm/ballungsr%C3%A 4ume [2] https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktio nsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsr%C3%A4ume%20Darmstadt%2 0Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf [3] Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=deBeratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 975 2021 Die Vorlage OF 110/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Ziffer 3. des Tenors um die Worte "z. B. Geschwindigkeitsreduzierung" ergänzt wird und die erste Grafik in der Begründung den Lärmpegel 2017 tagsüber darstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme