Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.10.2021, OF 133/11 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 147, wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungssatzung nur für Neubauten Gültigkeit entfaltet und nicht für bereits bestehende Grundstücke, auch wenn diese zukünftig Änderungen nach §§ 63,64,65 oder §66HBO unterworfen sind.
Begründung:
1. Die "Freiraumsatzung" geht weit über das Verbot von Schottergärten hinaus und wird erhebliche Kosten für Eigentümer (private Eigentümer, gewerbliche Eigentümer, Wohneigentumsgesellschaften usw.) von Frankfurter Immobilien generieren. In der Folge wird sich dies in noch höheren Mietpreisen für Frankfurter Bürger manifestieren. Eine weitere Folge wird sein, dass Immobilien nicht auf einen neuen Stand gebracht werden, sondern in einem alten Zustand verbleiben werden. 2. Durch die verborgenen " Drangsalierungen" in dieser Satzung, muss sich jeder Eigentümer "dreimal" überlegen, ob er nur für eine kleine Änderung zum Positiven, zur Nachhaltigkeit, bereit ist, um den ganzen damit verbundenen "Rattenschwanz" der Freiraumsatzung zu akzeptieren. Werden wir dadurch einen Sanierungs- und Investitionsstau bei Frankfurter Immobilien erleben ? Kein Eigentümer baut noch etwas um, aus Furcht vor der Satzung ? Was passiert zukünftig, wenn ein Eigentümer für seinen Mieter z.B. einen Fahrradschuppen, einen Kinderspielplatz am Haus oder eine neue modernere Heizung einbauen möchte, oder etwa das Gebäude Wärmedämmen möchte, damit die Betriebskosten für die Mieter niedriger werden? Der Eigentümer wird sich bei seiner Bestandsimmobilie den Umbau oder Ausbau sehr gut überlegen, ob die neuen "Nebenkosten" gemäß der "Freiraumsatzung", dies überhaupt noch wirtschaftlich durchführbar erscheinen lassen. Denn bei jeder Änderung nach §63 und 64HBO, auch wenn keine Baugenehmigung dafür nötig sein sollte, muss der Vermieter nun: dafür Sorge tragen, dass alle untenstehenden Vorgaben erfüllt werden: - Auf Kinderspielplätzen ausreichende Verschattung durch Sonnensegel, Pergolen o.ä. angebracht wird. - Alle Mülltonnenplätze mit Rank-Pflanzen oder hohen Hecken begrünt werden. - Grundstückseinfriedungen (Zäune und Mauern) sind derart zu ändern, dass sie Licht,- Luft- und Blickdurchlässig werden. Mauern sind zu entfernen, damit Tiere sich frei hin und her bewegen können. Sockel sind so umzugestalten, dass diese so rauh sind, dass Tiere daran hochlaufen können. - Alle Flachdächer, sogar bis zu einem Winkel von 20 Grad, müssen zu Gründächern umgebaut werden. Dafür müssen Tonnen von Erdmaterial (12cm Schichtdicke) aufs Dach aufgebracht werden. Eventuell müssen dazu sogar die Dachkonstruktionen statisch ertüchtigt werden, um die schweren Lasten tragen zu können. Dazu zählen ebenfalls alle Garagen oder Terrassendächer. - Für jede bestehenden vier Parkplätze ist jeweils ein großer Laubbaum zu pflanzen. - Eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen ist nur noch zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung dadurch nicht eingeschränkt wird. - Alle Häuser sind bis zu einer Höhe von 6 Metern mit Fassadenpflanzen zu begrünen. Allerdings nur bis zu einer Fläche, die 25% aller Gesamtseitenflächen des Hauses entspricht. - Häuser dürfen nur noch in sehr hellen Farben gestrichen werden. Fassaden-, Balkonplatten in anderen Farben sind nur auf der Nordseite zulässig. - Die Häuserflächen sind nun sofort zu mindestens 50% in heller Farbe zu streichen. Ganze Holzverkleidungen oder andere dunkle moderne Elemente z.B. sind nicht mehr erlaubt. - Große Laubbäume müssen auf den Freiflächen gepflanzt werden. (Der Artentypus ist bereits festgelegt). Laubbäume mit mindestens 12m oder 20m Kronendurchmesser für Grundstücke ab einer Größe von 200qm und für jede weitere angefangenen 200qm Bereich jeweils einen weiteren großen Laubbaum. Für jeden Baum sind mindestens 24 Kubikmeter geeignete Pflanzerde in die Freifläche einzubringen. - Ein 50cm breiter wasserdurchlässiger Vegetationsstreifen ist umläufig an der Wand des Hauses anzulegen. Platten o.ä. sind dort zu entfernen und der Vegetationsstreifen einzurichten. - 10% Prozent der gesamten Freifläche muss nun nur mit Sträuchern bepflanzt werden. - Zur Durchsetzung der Freiraum soll neues Personal eingestellt werden, welches die Kotrollen durchführen soll. Man geht bei der Implementierung dieser Satzung von keinen Kosten für die Stadt Frankfurt aus. Die dadurch entstehenden Kosten für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sind dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Man geht anscheinend von der Kostenneutralität durch die zukünftigen Bußgelder für Eigentümer von Grundbesitz aus. Jede kleine Änderung, wie oben beschrieben, und auch z.B. nur ein neues Dachfenster, würden alle diese verpflichtenden Maßnahmen für den Eigentümer einer Immobilie auslösen. Was würden Sie als Eigentümer machen? Der Magistrat schreibt, "die Mehrkosten für Eigentümer stehen wirtschaftlich aber in jedem Fall im Verhältnis zur wirtschaftlichen und vor allem nachhaltigen Nutzung der Baugrundstücke". Betrachtet man diese angeführten Punkte, fragt man sich, ob hier nicht "über das Ziel hinausgeschossen" worden ist. Die Ausführungen im Bericht zeugen von dem starkem Willen der Umsetzung der Maßnahmen, doch zeugen sie ebenfalls von einer generellen Unkenntnis und enthalten Tatsachenbehauptungen, die schlichtweg falsch sind. Es wird behauptet, Gründächer würden eine doppelte Lebenszeit gegenüber konventionellen Dächern haben. Es wird behauptet, die durchschnittliche Lebenszeit einer Flachdachabdeckung im Wohnbau läge nur bei 20 Jahren und könne durch eine Dachbegrünung auf 40 Jahre verlängert werden. Dies ist einfach nicht richtig und völlig aus der Luft gegriffen. Photovoltaikanlagen auf Carports und Terrassenüberdachungen böten sich gerade zur Unterstützung der E-Mobilität an. Dies ist schlichtweg falsch. Die Anlagengröße ist in der Regel viel kleiner als konventionelle Anlagen und dadurch in Relation viel teurer als größere Anlagen auf Hausdächern. Durch die liegenden Panels ist die Wirkleistung der Panels erheblich reduziert und damit der Ertrag. Die Selbstreinigung der Panels ist erheblich geringer. Verdrahtungen zu den Verteilern ist meist umständlicher, als bei einer Dachkonstruktion bei einem normalen Hausdach. Verschattungen der Panels sind bei Garagendächern und Terrassendächern meist eher vorhanden und daher ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Als teurer Zusatz zu einer PV-Anlage ist dies möglich. Alleinstehend zum Laden von E-Autos, ohnehin nicht ausreichend, da die Leistung der Panels nicht die Mindestwerte für eine unschädliche Ladung der Akkus erreicht, geschweige denn eine ausreichende tägliche Fahrleistung ermöglicht. Es wird in dem Bericht zur Satzung zwar auf das Problem der städtischen Überhitzung eingegangen. Nicht aber auf die Problematik der größten Wärmeerzeuger in der Stadt Frankfurt. Die riesigen Cluster an Rechenzentren, die größten Verbraucher an Energie in Frankfurt, die mit ihrer erzeugten Abwärme dreimal die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme versorgen könnten, heizen die Luft in Frankfurt zu sehr auf. Die Energie wird von den Rechenzentren einfach "zum Fenster hinausgepustet" und trägt maßgeblich zum Klimaproblem bei. Die Bürger in Frankfurt sollen nun für die Erstellung der vielen Rechenzentren und deren Auswirkungen und der verschleppten Klimaproblematik der Stadt Frankfurt zahlen. Dies mit zusätzlichen grünen Hauswandberankungen, weißen Wänden und Gründächern, um so das Problem "Erhitzung der Stadt" abzufangen. Finanziell soll das alles nun von den Bürgern der Stadt Frankfurt "gestemmt" werden. Das ist den Bürgern der Stadt Frankfurt nicht zuzumuten. Wärme in den Großstädten fördert und füttert Gewitterwolken. Die warmen Luftmassen der Rechenzentren sorgen bei den über die Stadt ziehenden Gewitterwolken für weiteres starkes Wachstum der Wolken und tragen maßgeblich zu der Problematik der Überschwemmungen in Frankfurt bei. Man sollte ehrlich sein und dies klar sagen. Das Verwaltungssystem hat versagt und die Bürger der Stadt Frankfurt haben nun ein Problem. Die Problematik der Rechenzentren wird völlig verkannt und momentan nur "weggeschwiegen". Dafür werden Pseudo-Notnägel mit Fassadenbegrünungen eingeführt, die nie aufholen werden können, was an heißer Luft durch die Rechenzentrum herausgepustet wird. Der Bund baut nun zusätzlich eine "Autobahn" durch die Stadt Frankfurt und fällt dafür Hektarweise Eichenwald und die Stadt Frankfurt lässt es zu, dass bald zusätzliche 130Tausend Autos mit Verbrennermotoren täglich durch die Stadt Frankfurt fahren. Alles ist zusätzliche Wärme in der Stadt. Die Fahrzeuge wandeln 70% ihres verbrauchten Treibstoffs einfach nur in Wärme um. Dort liegt das Problem. Die Lösung kann nicht sein, dass Wände berankt werden müssen, sondern hier muss ein ganz anderer Ansatz gewählt werden, um das Problem lösen zu können. Wäre es nicht sinnvoller, einen anderen Ansatz zu finden, um damit schnellere Erfolge zu erzielen und zum Beispiel endlich einmal die E-Mobilität in Frankfurt zu fördern? Die 500 Jahre alten Eichenwälder zu schützen und nicht zu fällen, das wäre schon mal ein Anfang. Keine Autobahn mehr durch Frankfurt zu bauen und z.B. die E-Mobilität zu fördern, wie bereits schon so viele Ortsbeiräte gefordert haben. Das wäre ein weiterer guter Ansatz. Und auch die Erhöhung der Frequenz der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie ein weiterer sinnvoller Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, wäre ein weiteres besseres Ziel.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 80 2021 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 80 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 133/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)