Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
Bisheriger Verlauf
Bericht des Magistrats
Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
Details im PARLIS B_260_2017Bericht des Magistrats
Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
Details im PARLIS B_298_2018Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
Details im PARLIS OF_1434-6_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
Details im PARLIS OM_7106_2021Bericht des Magistrats
Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
Details im PARLIS B_260_2017Bericht des Magistrats
Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
Details im PARLIS B_298_2018Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
Details im PARLIS OF_1434-6_2020Anregung Ortsbeirat
Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
Details im PARLIS OM_7106_2021S A C H S T A N D :
7. wie er die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung im Park im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzvorschriften der Seveso-Richtlinie bewertet. 8. zu erläutern, wie er die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick darauf bewertet, dass Villa, Park und Nebengebäude als Gesamtkomplex errichtet wurden, wie auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Umfassungsmauer des Parks belegt, und deshalb nicht von einer Baulücke nach §34 BauGB ausgegangen werden kann. 9. wie er das Risiko der Zerstörung des vorhandenen herrlichen Baumbestandes durch eine Bebauung bewertet. 10. wie er die öffentlich bekannt gewordenen Bauabsichten im Hinblick auf die in den Magistratsberichten B260 vom 14.08.2017 und B298 vom 17.09.2018 erneut "erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen" bewertet.