Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Betreff: Sindlingen: Villa Meister mit zugehörigem Park und Nebengebäuden als Kulturdenkmal Frankfurter und deutscher Industriegeschichte schützen und öffentlich zugänglich erhalten Vorgang: B 260/17; B 298/18; V 1408/19 OBR 6; ST 2104/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass 1. die Villa Meister einschließlich Park und Nebengebäuden denkmalgerecht saniert und erhalten wird. 2. die unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage öffentlich zugänglich ist. 3. für Villa und Park eine der geschichtlichen und kulturellen Bedeutung entsprechend Nutzung erfolgt. 4. die mögliche Chance für ein über den Stadtteil Sindlingen hinaus attraktives Kultur- und Freizeitangebot genutzt wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten: 5. dem Ortsbeirat darzustellen, welche konkreten Nutzungsplanungen der Eigentümer ihm bekannt sind. 6. wie er bekannt gewordene umfangreiche Bebauungsabsichten im Park der Villa Meister im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz und den Erhalt des Baumbestandes bewertet.
7. wie er die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung im Park im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzvorschriften der Seveso-Richtlinie bewertet. 8. zu erläutern, wie er die Genehmigungsfähigkeit im Hinblick darauf bewertet, dass Villa, Park und Nebengebäude als Gesamtkomplex errichtet wurden, wie auch die ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Umfassungsmauer des Parks belegt, und deshalb nicht von einer Baulücke nach §34 BauGB ausgegangen werden kann. 9. wie er das Risiko der Zerstörung des vorhandenen herrlichen Baumbestandes durch eine Bebauung bewertet. 10. wie er die öffentlich bekannt gewordenen Bauabsichten im Hinblick auf die in den Magistratsberichten B260 vom 14.08.2017 und B298 vom 17.09.2018 erneut "erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen" bewertet.
Begründung:
In der Presse ist mehrmals seit dem Verkauf des Gesamtkomplexes der Villa Meister über Bauabsichten der Erwerber berichtet worden. Die veröffentlichten Darstellungen widersprechen sich zum Teil deutlich. Sie zeigen aber, dass die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit künftig von der Nutzung des Geländes ausgeschlossen wird. Nach einem Bericht in der Presse hat bereits kurz nach dem Verkauf ein Ortstermin zwischen Investoren und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. "Es seien" bauliche Veränderungen "im Park geplant sagte eine Mitarbeiterin der Abteilung Baumschutz der Behörde. Konkret: eine Bebauung entlang der Weinbergstraße und eventuell ein bis zwei Gebäude auf der linken Seite vom Haupteingang aus gesehen. Am Hauptgebäude, also der Villa selbst, seien nach ihren Informationen aber keine baulichen Veränderungen geplant." In der Stellungnahme des Magistrates ST2104 wird jetzt dagegen deutlich, dass zumindest in den Obergeschossen der Villa Meister andere Nutzungen durch bauliche Veränderungen beabsichtigt sind. Zudem weisen Informationen auf die Errichtung von 6 Einzelgebäuden hin. Aufforderungen der Stadtverordnetenversammlung, den Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt zum damaligen Zeitpunkt wesentlich niedrigeren Preis ernsthaft zu prüfen, ist der Magistrat trotz einer vollständigen Gegenfinanzierungsmöglichkeit seit 2014 bis zum Verkauf an eine private Immobiliengruppe nicht gefolgt. Spätestens jetzt muss im Interesse des Stadtteils Sindlingen und einer großen Öffentlichkeit eine Lösung gefunden werden, die die Villa Meister und den zugehörigen Park samt Nebengebäuden für öffentliche Nutzungen sichert.dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 260 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 298 Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7106 2021 Die Vorlage OF 1434/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme