Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 1063/6 Betreff: Illegales links Abbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf der Farbenstraße im Bereich zwischen Radfahrer/Fußgänger-Furt und Huthmacherstraße (vor Pizzeria Renato) eine Leitschwelle mit Minibaken aufbringen zu lassen, um das illegale und gefährliche Linksabbiegen von Fahrzeugen in die Westenbergerstrasse zu verhindern. Begründung: Immer wieder wird beobachtet, dass Kraftfahrzeuge alle Art verkehrswidrig von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße einbiegen und dabei die durchgezogene weiße Linie missachten. Sie gefährden dadurch den Gegenverkehr aus der Sindlinger Bahnstraße wie auch querende Fußgänger und Radfahrer erheblich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5796 2024 Die Vorlage OF 1063/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 59 entstanden aus Vorlage: OF 1042/6 vom 10.06.2024 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" umzubenennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein e. V. unterstützt. Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Bürgermeister-Schubert-Park), in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbstständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 976/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Verbleib der Ponyzwerge Sindlingen im Frankfurter Westen unterstützen Der Reiter- und Lernbauernhof Ponyzwerge Sindlingen e.V. musste zu Ende Januar 2024 das jahrelang gepachtete Grundstück in der Okrifteler Straße in Sindlingen verlassen. Zurzeit ist der Verein temporär mit samt den Tieren in einer sehr teuren Zwischenlösung auf einem Reiterhof in Liederbach/Main-Taunus-Kreis untergebracht. Um die Pacht zu stemmen, musste der Verein bereits etliches an seinem Besitz verkaufen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, wieder nach Schwanheim zurückzuziehen. Dort könnte die wertvolle bisherige Arbeit fortgesetzt werden. Mit den dortigen fünf Kitas, vier davon mit Hort, könnte der Verein ein attraktives Nachmittagsangebot für die Kinder im Stadtteil entwerfen und den Kitas anbieten. Nach der Interimslösung sind nun die Mittel des Vereins fast erschöpft. Der Neuanfang im Frankfurter Westen stellt ihn vor großen finanziellen Herausforderungen. Hier soll eine einmalige Unterstützung etwas Sicherheit geben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeit und den Neuanfang im Frankfurter Westen des Reiter- und Lernbauernhof Ponyzwerge Sindlingen e.V mit jeweils 20.000 € für 2024 und 2025 zu unterstützen. Begründung: Es ist der Wunsch des Ortsbeirates, den Verein im Frankfurter Westen zu halten und seine Arbeit zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 56 2024 Die Vorlage OF 976/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 953/6 Betreff: Sindlingen - Den Ponyzwergen Sindlingen ein Gelände zur Verfügung stellen Der Reiter- und Lernbauernhof Ponyzwerge Sindlingen e.V. ist ein 2016 gegründeter gemeinnütziger Verein und Lernbauernhof speziell für Kinder, in dem sie Natur und Tiere zum Anfassen erleben und erfahren. Der Verein bietet feste Reitgruppen, therapeutisches Reiten, integrative und kostenfreie Kinder- und Jugendfarm, Bauernhof als Klassenzimmer, Ponyerlebnistage, tiergestützte Interventionen und viele Familienzeit-Angebote wie Spaziergang mit Schafen, Kindergeburtstage mit Tieren, Hühner hautnah und aktiv, Familienzeit als Tierpfleger, Familienzeit "Ponytag". Dem Verein wurde zum Ende Januar 2024 das gepachtete Grundstück in der Okrifteler Straße in Sindlingen gekündigt. Zunächst sah es so aus, dass der Verein in direkter Nähe ein 1,2 ha großes Gelände erwerben könnte. Doch Einbrüche auf dem Vereinsgelände und ungeklärte Krankheits- und Todesfälle ließen den Verein von dem Vertrag Abstand nehmen. Zurzeit sind die Tiere auf einem Reiterhof im Main-Taunus-Kreis temporär untergebracht, wo sie ihre Aktivitäten nur noch eingeschränkt ausführen können. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Liegenschaften für die "Ponyzwerge" zu suchen und dem Verein anzubieten. Die Anforderungen an das Gelände werden in einer E-Mail vom Vorstand beschrieben. Sie sollten Grundlage der Suche sein (s. Anlage). Die Andienung des Geländes mit Fahrzeugen zum Materialtransport sollte ebenfalls gegeben sein. Die Ausstattung des Geländes mit Aufbauten, Ställen, Unterständen, Bauzäunen, usw. sowie die sonstige Möblierung und Bodengestaltung wird durch den Verein selber und mit eigenen Mitteln erfolgen und ist nicht Gegenstand des Antrages. Begründung: Die Aktivitäten des Reiter- und Lernbauernhof Ponyzwerge Sindlingen e.V. haben in der Vergangenheit das Sport- und Freizeitangebot im Frankfurter Westen bereichert. Dies soll in der Nähe erhalten bleiben. Eine dauerhafte Abwanderung des Vereins soll verhindert werden. Anlage 1 (ca. 91 KB) Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 804/6 Betreff: Sindlingen: Haltestellen barrierefrei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit der Fertigstellung der Planungen und dem barrierefreien Ausbau folgender Haltestellen durch die VGF in Sindlingen gerechnet werden kann: a) E 3 / 2018: Pfingstbornstrasse > Kreisel/Tor West, Haltestelle Nr. 18 b) E 3 / 2019: Westenbergerstraße > Allesinastraße, Haltestelle Nr. 13 c) E 3 / 2019: Westenbergerstraße > Pfingstbornstraße, Haltestelle Nr. 12 Begründung: Die Planungen der o.a. Haltestellen wurden dem Ortsbeirat vorgestellt und befürwortet. Die unter a) aufgeführte Maßnahme bereits vor 4 Jahren ! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2023 Die Vorlage OF 804/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 492/6 Betreff: Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40 Der Verein new medicine tribe e.V.i.G macht eine wichtige soziokulturelle Arbeit u.a. mit geflüchteten Jugendlichen, erhält Fördergelder von Stadt und Bund und ist in Kooperation u.a. mit dem Permakulturverein Schwanheimer Dünen, der AWO Hessen Süd, der AWO Perspektiven Bildung gGmbH, und dem Verein "Überbrücken e.V.". Die Schwerpunkte der Vereins liegen bei Permakultur, Naturpädagogik, soziokulturellen Projekten, Kunst und Kreativität als pädagogische Schnittstelle, zwischen Nachhaltigkeits- und Achtsamkeitsbewusstsein, verschiedene Kulturveranstaltungen, Kommunikation und Begegnung, sowie die Förderung der Integration Benachteiligter oder unterstützungsbedürftiger Menschen. Für diese Aktivitäten nutzt der Verein ein Gelände in Sindlingen in der Weinbergstraße, das er von einem privaten Vermieter gepachtet hat. Dieses geht ohne erkennbare bauliche Abgrenzung in ein Grundstück über, das der Stadt gehört. Diesen Grund hat der Verein nicht gepachtet, aber aus Unwissenheit mitbenutzt und sogar mit temporären Bauten für die Vereinsaktivitäten versehen. Erst durch die Räumungsaufforderung der Stadt wurde dem Verein klar, dass er unrechtmäßig den Grund mitbenutzt. Die Vereinsmitglieder hatten bis Montag, dem 16.05.2022 das Gelände von Schutt und ihren Bauten geräumt. Das Gelände war ein wichtiger Ort für Veranstaltungen und das Vereinsleben. Der Verein ist daran interessiert im geordneten Rahmen das Grundstück weiterhin zu nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen zu bitten: - Für welche Nutzung ist das Gelände vorgesehen? Gibt es schon konkrete Pläne für das Grundstück? - Besteht die Möglichkeit, dass der Verein das Grundstück offiziell pachten kann? - Falls der Verein das Grundstück nicht pachten kann, könnte dem Verein ein alternatives Grundstück angeboten werden? Begründung: Es ist wünschenswert, wenn der Verein weiterhin genügend Platz für seine Aktivitäten hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 413 2022 Die Vorlage OF 492/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 402/6 Betreff: Sindlingen: Einmündung der Mockstädter Straße in die Okrifteler Straße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt der westlichen Mockstädter Straße in die Okrifteler Straße durch geeignete Maßnahmen (Aufbringen einer Sperrfläche für parkende Kraftfahrzeuge, Verkehrsspiegel) sicherer zu machen. Begründung: Die westliche Mockstädter Straße dient als Ein- und Ausfahrt zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen und ist entsprechend häufig frequentiert. Vor allem bei der Ausfahrt auf die Okrifteler Straße ist die Sicht durch parkende Kraftfahrzeuge (PKW und LKW) so behindert, dass es immer wieder für Radfahrer und Autos zu kritischen Situationen kommt. Die Einrichtung einer ausreichen großen Sperrfläche oder die Installation eines Verkehrsspiegels sollte die Sicherheit an dieser Stelle erheblich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1807 2022 Die Vorlage OF 402/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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