Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.05.2022, OF 492/6 Betreff: Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40 Der Verein new medicine tribe e.V.i.G macht eine wichtige soziokulturelle Arbeit u.a. mit geflüchteten Jugendlichen, erhält Fördergelder von Stadt und Bund und ist in Kooperation u.a. mit dem Permakulturverein Schwanheimer Dünen, der AWO Hessen Süd, der AWO Perspektiven Bildung gGmbH, und dem Verein "Überbrücken e.V.". Die Schwerpunkte der Vereins liegen bei Permakultur, Naturpädagogik, soziokulturellen Projekten, Kunst und Kreativität als pädagogische Schnittstelle, zwischen Nachhaltigkeits- und Achtsamkeitsbewusstsein, verschiedene Kulturveranstaltungen, Kommunikation und Begegnung, sowie die Förderung der Integration Benachteiligter oder unterstützungsbedürftiger Menschen. Für diese Aktivitäten nutzt der Verein ein Gelände in Sindlingen in der Weinbergstraße, das er von einem privaten Vermieter gepachtet hat. Dieses geht ohne erkennbare bauliche Abgrenzung in ein Grundstück über, das der Stadt gehört. Diesen Grund hat der Verein nicht gepachtet, aber aus Unwissenheit mitbenutzt und sogar mit temporären Bauten für die Vereinsaktivitäten versehen. Erst durch die Räumungsaufforderung der Stadt wurde dem Verein klar, dass er unrechtmäßig den Grund mitbenutzt. Die Vereinsmitglieder hatten bis Montag, dem 16.05.2022 das Gelände von Schutt und ihren Bauten geräumt. Das Gelände war ein wichtiger Ort für Veranstaltungen und das Vereinsleben. Der Verein ist daran interessiert im geordneten Rahmen das Grundstück weiterhin zu nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen zu bitten: - Für welche Nutzung ist das Gelände vorgesehen? Gibt es schon konkrete Pläne für das Grundstück? - Besteht die Möglichkeit, dass der Verein das Grundstück offiziell pachten kann? - Falls der Verein das Grundstück nicht pachten kann, könnte dem Verein ein alternatives Grundstück angeboten werden?

Begründung:

Es ist wünschenswert, wenn der Verein weiterhin genügend Platz für seine Aktivitäten hat.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 413 2022 Die Vorlage OF 492/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme