Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.01.2021, OF 704/12 Betreff: Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern du unter Prüfung rechtlicher Möglichkeiten, auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brachliegenden Wohnungsbaugrundstücke zu drängen , um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern. Dies betrifft insbesondere die Flächen: - Bebauungsplan 468, Flur 15, Flurstück 64/2, Bereich Im Wiesengrund Größe ca. 2000 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 Geschosse, - Bebauungsplan 469, Flur 5, verschiedene Flurstücke auf der nordöstlichen Seite der Langen Meile, Größe ca. 2400 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 und 4 Geschosse
Begründung:
Trotz des starken Bedarfs an preiswerten Wohnungen bleiben viele Baulücken aus spekulativen Gründen ungenutzt. Obwohl diese Grundstücke mit öffentlichen Geldern erschlossen und nutzbar gemacht wurden und deren Wert damit eine wesentliche Steigerung erfuhr, werden diese Grundstücke nicht der vorbereiteten Nutzung zugeführt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7065 2021 Die Vorlage OF 704/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brach liegenden Wohnungsbaugrundstücke hinzuarbeiten, um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)