Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.05.2021, OF 38/1 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Laut Berichterstattung des Fernsehsenders "Hessischer Rundfunk" in der Sendung "Maintower" vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürger*innen des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen". Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 197 2021 Die Vorlage OF 38/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)