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Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet „Berger Hang“ vorgehen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10)

Begründung:

Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe BognerBeratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.