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Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern

Details im PARLIS OF_1130-2_2025
28.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern

Details im PARLIS OM_6915_2025
28.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern

Details im PARLIS ST_1251_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915 entstanden aus Vorlage: OF 1130/2 vom 06.04.2025

Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern
Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang für den Fußverkehr am Fußgängerweg am bzw. um den Glascontainer am Kurfürstenplatz/Große Seestraße (siehe Foto) vor Barrieren, insbesondere parkenden Autos, zu sichern, um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Durchgang zu erleichtern.

Begründung:

An der beschriebenen Stelle ergibt sich häufig die Situation, dass der Weg von der Grünanlage Kurfürstenplatz, der parallel zum Fußgängerweg auf der Großen Seestraße verläuft, häufig von parkenden Autos versperrt oder verengt ist. Dies macht den Durchgang auf dem Fußweg für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sehr schwer oder unmöglich. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Platz an einer der beiden Seiten an den Glascontainern geeignet sein sollte, um an dieser Stelle einen Durchgang für den Fußverkehr zu schaffen und durch verankerte Bügel zu sichern. Der Ortsbeirat steht gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1251