Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1022/2 Betreff: Ortsbeirat begrüßt Umwidmung von Etatmitteln zugunsten der BockenheimBibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die in B 359 beschriebene Umwidmung der Mittel von EUR 90.000,- für die Bockenheim Bibliothek zur Beschaffung von physischen Medien, zusätzlichen Arbeitsplätzen und Equipment für bibliothekspädagogische Robotics- und Gamingangebote sowie Umrüstung auf LED-Beleuchtung und stimmt dieser ausdrücklich zu. Begründung: Ursprünglich sollten die beschlossenen Etatmittel im Haushalt 2023 den "Stadtteiltreff für Bockenheim ermöglichen" und zweckgebunden 90.000 € für die Inbetriebnahme (Erstausstattung / Renovierung) eines Nachbarschaftstreffs Bockenheim in der Kurfürstenstraße verwendet werden, der von der Bockenheim Bibliothek verwaltet werden sollte. Leider hatte sich die tatsächlichen Anmietung der insoweit freien Räumlichkeiten aus haushaltstechnischen Gründen verzögert, so dass die Vermieterin (nachvollziehbar) anderweitig den für den Nachbarschaftstreff vorgesehenen Raum vermietete. Dies ist zwar aus Sicht des Ortsbeirates schade und sicher auch eine vertane Chance für den Ortsteil, der durch die Schießung und Abriss des SAALBAUs auf dem Kurfürstenplatz/ Schwälmer Straße dringend neue Räumlichkeiten für Vereine und Gruppen benötigt. Allerdings ist es eine gute Nachricht, dass die Mittel, die für Erstausstattung / Renovierung eines Nachbarschaftstreffs Bockenheim nun für die Bockenheim-Bib verwendet werden und somit technisch aufwerten! Aufgrund dieser guten Nachricht begrüßt der Ortsbeirat diesen Bericht des Magistrats. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 359 Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 1011/2 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Schlossstraße. Ecke Homburger Straße/Rober Mayer Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggfs. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Eine Fahrradstraße, wie sie jüngst auf der Robert Mayer Straße eingerichtet wurde, sollte nicht dazu führen, dass der Fußverkehr vergessen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatz in der Appelsgasse -Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens- Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz auf der Appelsgasse einer Grundreinigung zu unterziehen sowie 2. den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern genutzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat wird, wie in der Sitzung des OBR2 im Juni beschlossen, über den Spielplatz und die bisherigen Anregungen und Ideen hierzu im Rahmen eines noch zu terminierenden Vor-Ort-Termins beraten, bei dem insbesondere auch VertreterInnen des angedachten Urban Gardening Projekts herzlich willkommen sein werden. Der seit vielen Jahrzehnten in der Appelsgasse bestehende Spielplatz ist in die Jahre gekommen und benötigt eine Aufwertung. Insbesondere der Sandkastenbereich sollte mit geringen, monetären Mitteln z.B. auch durch Sitzgelegenheiten nachhaltig attraktiver und einladender gestaltet werden. Besonders der alte Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und könnte vor allem in den Sommermonaten als kleine Oase dienen, in der die Tischtennisplatte, die sich auf dem Areal befindet, schon seit jeher gut angenommen wird. Die Lage als Spielplatz ist trotz relativer Nähe zur Rödelheimer Straße günstig für seinen Zweck in dem verkehrsberuhigtem Bereich der Appelsgasse gelegen. Der Ortsbeirat hat sich schon vor knapp einem Jahr dafür ausgesprochen Tischtennisplatte und Mini-Karussell zu erhalten (bei einstimmiger Annahme OM 4649/23). Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme vom 15.01.2024 (ST 65 / 24) hierzu, "ein konkreter Plan bzw. eine Umsetzung des Urban Gardening Projektes auf dem Spielplatz der Appelsgasse ist jedoch nie zum Abschluss gekommen", so dass nach Einschätzung des Magistrats, die Spielgeräte auf dem Spielplatz verbleiben würden. Daher sollte sich der Ortsbeirat nun nach Meinung der Antragsteller aktiv mit einer Aufwertung des Ortes als Spielplatz beschäftigen, um seine Attraktivität für Kinder und Eltern (wieder) zu erhöhen. Gerade die kleineren, wohnortnahen Spielplätze in den Bockenheimer Quartieren sollten nicht leichtfertig mit dem Argument aufgegeben werden, es gäbe doch in 500 bzw. 700m einen größeren und gut ausgebauten Spielplatz (Hessen- und Kurfürstenplatz). Zumal die Örtlichkeit schon seit 1982 in dem Bebauungsplan Nr.430 Appelgasse/Fleischergasse als "Öffentliche Grünfläche/Kinderspielplatz" niedergelegt ist. Fotos (Turré) Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige OM und ST (mit Datum) sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben. Begründung: Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden ST zugesichert wurden, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (OM 5022). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen über deren Stand Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - OM 7070 2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung 3. Quartal 2021 - OM 1401 2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mitbedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5693 2024 Die Vorlage OF 966/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Betreff: Sichere Querung der Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße für zu Fuß Gehende ermöglichen Vorgang: OM 3714/23 OBR 2; ST 192/24; OM 5127/24 OBR 2; ST 1173/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Rohmerstraße/Greifstraße im Fahrbahnbereich so umzugestalten, dass diese für Fußgänger*innen überquert werden kann. Hierfür schlägt der Ortsbeirat konkret vor (siehe Abbildung 2) 1. den Kreuzungsbereich gegen widerrechtliches Parken durch Poller oder Radbügel zu sichern, wobei bei der Aufstellung von Radbügeln darauf zu achten ist, dass die Sichtbeziehungen insbesondere für Kinder bestehen, 2. Querungsbereiche für Fußgänger*innen auf der Fahrbahn zu markieren, 3. den Gehweg entlang der nordwestlichen Seite der Rohmerstraße bis zur Greifstraße zu pflastern 4. anknüpfend an die OM 5127 Punkt 2 (Längsparken auf der Fahrbahn statt auf dem Wurzelbereich zwischen den Bäumen) am südlichen Ende der Greifstraße vor dem Bereich des Parkverbotes im Kreuzungsbereich eine Lieferzone einzurichten. Begründung: Mit der OM 3714 hat der Ortsbeirat u.a. auf das widerrechtliche Parken im Kreuzungsbereich Greifstraße/Kurfürstenstraße reagiert. Seit einiger Zeit häuft sich jedoch auch am anderen Ende der Greifstraße an Parken im Kreuzungsbereich und stört Sichtbeziehungen und verhindert teilweise das Queren der Greifstraße bzw. der Rohmerstraße völlig. Hier muss nachgesteuert werden. Da auch Lieferfahrzeuge oftmals im Kreuzungsbereich abgestellt werden, erscheint hier auch eine weitere Lieferzone - zusätzlich zu der bestehenden gegenüber der Rohmerstraße 12 - sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 968/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 964/2 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der Katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit der Gemeinde, Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für soziale und öffentliche Nutzungen im Stadtteil (z.B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z.B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf einer denkmalgerechten Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Verantwortlichen von Sankt Marien und Sankt Elisabeth in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/ Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg sind alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände aufgefordert, mit dem Ziel Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teil-sakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2024 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 919/2 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder zu entfernen. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Haus Nr. 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz.Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 3. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße 4. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. (alle Fotos vom Antragsteller) Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5488 2024 Die Vorlage OF 919/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 918/2 Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kurfürstenstraße / Greifstraße die älteren Poller zu entfernen, die aufgrund der neuen rot/weißen Poller nicht mehr benötigt werden (Bild anbei). Begründung: "Doppelt gemoppelt" hält besser, wie der Volksmund sagt, aber an der genannten Stelle sind die beiden älteren Poller beim Queren der Kreuzung eher hinderlich. Durch das Entfernen der älteren Poller wird der Durchgang für zu Fuß Gehende verbessert. (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5496 2024 Die Vorlage OF 918/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2024, OF 916/2 Betreff: Barrierefreiheit entlang der Nauheimer Straße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am Übergang in der Nauheimer Straße - siehe Anlage - abzusenken, um eine barrierefreie Querung der Straße zu ermöglichen. Begründung: An der markierten Stelle ist derzeit keine barrierefreie Kreuzung möglich. (Quelle: Google Maps, Zugriff: 06.05.2023) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5495 2024 Die Vorlage OF 916/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 841/2 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29. 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schüler:innen und Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann. 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt. 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschüler:innen der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich, ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird. 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen GBS und Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idelaerweise nach der Nachmittags-betreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschüler:innen in der GBS zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.200 Schüler:innen nimmt in unserem Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugend-Bildung und -Förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 m2 Raumfläche fehlen (laut ST 1533 vom 14.7.2023 hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schüler:innen und Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge 2 und 3 ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der 3. Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schüler:innen ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens 9 Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sperrung des Westbahnhof-Tunnels wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an uns gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 841/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5021 2024 1. Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 841/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Zahl 1.200 durch die Zahl 1.115 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025 Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten inwieweit die Schulwegsicherung von den Grundschülern der jetzigen 2ten und 3ten Klassen der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle Schloßstraße 29 vorgesehen ist, sprich, ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die baulichen Maßnahmen geschlossen wird. ob ein zwingender Bustransfer zwischen GBS und Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idelaerweise nach der Nachmittags-betreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.200 Schüler*innen nimmt in unserem Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugend-Bildung und -Förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des baufälligen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten (laut ST 1533 vom 14.7.2023 hat die Planung noch nicht begonnen). Nun sehen sich Schüler*innen und Eltern mit einer weiteren Hürde konfrontiert. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge 2 und 3 ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. Über 100 Grundschulkinder müssen ab Sommer - je nach Wohnort - mindestens 9 Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sperrung des Westbahnhof-Tunnels wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Aus diesem Grund haben sich viele besorgte Eltern an uns gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation beschweren und diesen Zustand so nicht hinnehmen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 841/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 841/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5021 2024 1. Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 841/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Zahl 1.200 durch die Zahl 1.115 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 825/2 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße: auf Höhe der Hausnr. 61 in westlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z.B von der Adalbertstraße / Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. auf Höhe der Hausnr. 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. vor der Krabbelstube Moses / Musikzentrum (Hausnr. 32-34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes, ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnr. 32-34 zu installieren, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird. die Stadtpolizei beauftragt wird, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen 136 mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrsschild 136 vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 825/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5136 2024 Die Vorlage OF 825/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 04.12.2023, OI 41 entstanden aus Vorlage: OF 777/2 vom 19.11.2023 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das KuFü-Fest 2024 des Vereins Begegnen in Bockenheim mit einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro für diverse Sachkosten sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 300 Euro zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet im Sommer 2024 (genaues Datum wird bis Ende 2023 feststehen) zum siebten Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich alljährlich zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen zu einer festen Größe geworden ist. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in 2024 ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 13.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 777/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das "KuFü"-Fest 2024 des Vereins Begegnen in Bockenheim mit einem Betrag in Höhe von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Begründung: Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet im Sommer 2024 (genaues Datum wird bis Ende 2023 feststehen) zum siebten Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich alljährlicher zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen zu einer festen Größe geworden ist. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in 2024 ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 41 2023 Die Vorlage OF 777/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 SPD und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 781/2 Betreff: Konkrete Maßnahmen zur Integration der Jüdischen Institutionen im Ortsbezirk Vorgang: OM 4644/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Als konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Integration der Institutionen der Jüdischen Gemeinde in unserem Ortsbezirk 1. Bei allen vom Ortsbeirat unterstützten Veranstaltungen ab sofort auch Einladungen an die entsprechenden Institutionen der Jüdischen Gemeinde, wie z.B. das Jüdische Gemeindezentrum oder das Jüdische Familienzentrum auszusprechen. 2. Beim für Sommer 2024 geplanten Fest am Kurfürstenplatz Beiträge aus dem Jüdischen Familienzentrum wie z.B. ein Stand mit koscherem Essen oder Darbietungen jüdischer Musiker oder Tanzgruppen zu ermöglichen, indem ein Teil der vom Ortsbeirat für die Organisation des Festes beigesteuerten Mittel hierfür explizit reserviert wird. 3. Darauf zu achten, dass der Ortsbeirat mindestens zweimal p.a. in der Jüdischen Gemeinde tagen wird. Begründung: Die OM der CDU vom 14.10.23 im Nachgang zu den Hamas-Attentaten am 7. Oktober wurde vom Ortsbeirat 2 einstimmig und gemeinsam beschlossen. Dort heißt es: "Taten statt Worte zur umfassenden Solidarität mit der Jüdischen Gemeinde. Der Ortsbeirat stellt sich entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus und wird alles dafür tun, nicht nur heute, sondern fortlaufend Projekte gegen Antisemitismus und zur Erhaltung der Erinnerungskultur als ein ganz besonders wichtiges Thema im Ortsbezirk politisch und finanziell zu unterstützen und mit hoher Priorität voranzubringen als wichtiges gesellschaftliches Signal." Eine Einladung der entsprechenden Institutionen und Vertretern der Jüdischen Gemeinde zu allen Veranstaltungen sollte gemäß des einstimmigen Beschlusses unstrittig sein. Die explizite Einladung von Vertretern der Jüdischen Gemeinde und deren Institutionen zum Kurfürstenfest stellt einen weiteren konkreten Schritt gemäß dem Motto "Taten statt Worte" dar und würde ein Forum für einen niederschwelligen Austausch sowohl mit den Gruppen, die bislang immer beim Kurfürstenfest eingebunden wurden, als auch mit den Bewohnern unseres Ortsbezirks ermöglichen. Der Leiter des Sozialrathauses hatte schon im September über die Vernissage des Foto-Künstlers Rafael Herlich und einem bunten Rahmenprogramm mit jüdischen Musikern und einer Tanzgruppe des jüdischen Familienzentrums begonnen, sich zu vernetzen. Auf diesen Beziehungen könnte das Organisatoren-Team vom KuFüFest aufbauen. Auch die Ortsbeiratssitzungen in der Jüdischen Gemeinde werden ihren kleinen Beitrag zur gegenseitigen Wahrnehmung und einem Austausch leisten. Nachdem Corona das öffentliche Leben nicht mehr beeinträchtigt, sollte der Ortsbeirat hier wieder zu einer regelmäßigen Frequenz finden. Bislang haben wir erst einmal in der Jüdischen Gemeinde getagt. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4644 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 781/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 781/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.11.2023, OA 410 entstanden aus Vorlage: OF 722/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Goethe-Universität aufzunehmen, den von ihr kürzlich veranlassten Bau einer Mauer im Juridicum rückgängig zu machen. Außerdem sollen Verhandlungen aufgenommen werden, damit die bereits in Aussicht gestellte Zwischennutzung des Juridicums zeitnah gestartet werden kann. Begründung: Im Juli dieses Jahres hatte die Goethe-Universität im Gebäude des Juridicums eine Mauer einziehen lassen, mit der fadenscheinigen Begründung, das Gebäude vor Besetzungen schützen zu wollen. Diese Behauptung ist haltlos, zumal der Magistrat und das Stadtparlament mehrmals erklärt haben, das Gebäude für eine Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Für das Konzept der Zwischennutzung hatten die Kulturinitiativen des Stadtteils bereits einen Preis gewonnen. Nach Aussagen der Universität werden Gebäude wie die Neue Mensa, der Labsaal oder das Juridicum erst im Jahre 2026 der ABG Frankfurt Holding übergeben. Um einen langjährigen Leerstand des Juridicums zu verhindern, ist eine Zwischennutzung sinnvoll, insbesondere, da den Vereinen und Gruppen in Bockenheim und dem Westend seit dem Abriss des Bürgertreffs in der Schwälmer Straße Veranstaltungsräume fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 22.11.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 410 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4261, 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schlossstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schlossstraße rechtzeitig dem OBR 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schlossstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere von Radfahrern hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat zieht die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregungen an den Magistrat OM 4337/2023 (beruhend auf OF 667) zurück. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat davon in Kenntnis zu setzen, dass es dementsprechend keiner Beantwortung bedarf und von einer Umsetzung bzw. Prüfung der in OM 4337/2023 beschriebenen Maßnahmen abzusehen ist. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE) der OF 667 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates OM 4337/2023 vom 10.07.2023 kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zu Stande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu der neu eingebrachten OF 667 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2023 Die Vorlage OF 763/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 797/2 Betreff: Neue Bäume für die Greifstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Baumreihe entlang der Greifstraße - derzeit je eine Linde (Tilia species), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Silberlinde (Tilia tomentosa) - um bis zu drei weitere Bäume ergänzt werden kann, zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs so verändert werden kann, dass Baumpflanzungen ermöglicht werden, die Wurzelbereiche nicht durch parkende PKW geschädigt werden und gleichwohl nicht alle Parkplätze auf der nordöstlichen Seite der Greifstraße entfallen müssen (z.B. Längsparken oder befestigte Parkbuchten zwischen den Bäumen), bei positiver Prüfung die Baumpflanzungen umzusetzen. Sollten Baumpflanzungen nicht möglich sein, sollen alternative Begrünungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es dient zur Kenntnis, dass es bereits interessierte Anwohnende gibt, die Baumpatenschaften übernehmen möchten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen um den Götterbaum (Ailanthus altissima) zwischen Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 entsiegelt und begrünt werden kann, bei positiver Prüfung, ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll insbesondere eine weitere Baumpflanzung geprüft werden und die Funktion als Fußweg erhalten bleiben. Begründung: Zu 1. - 3.: Anregung von Anwohnenden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 zu pflanzen (NR 622). Dabei sollen auch umfangreiche Trassenuntersuchungen (3. der NR 622) durchgeführt werden. Der dicht bebaute Teil Zentralbockenheim eignet sich hierfür gut. Der besagte Abschnitt der Greifstraße ist derzeit nicht versiegelt - wohl aber durch parkende PKW verdichtet - sodass eine Untersuchung der Standorte und die Umsetzung der Pflanzungen weniger aufwendig erscheinen als andernorts im Straßenraum. Zu 4. - 5.: Die Teilfläche ist öffentlicher Raum. Der dort befindliche Götterbaum ist mit seinem Alter von 113 Jahren für diese Baumart schon recht alt (100-150 Jahre). Insofern wäre eine Neupflanzung eines zweiten Baumes in seiner Nähe, noch bevor der Götterbaum sein Lebensende erreicht, eine sinnvolle Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 797/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 797/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5127 2024 Die Vorlage OF 797/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 757/2 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den zentralen von Nord nach Süd verlaufenden Weg über den Kurfürstenplatz wieder vollständig freizugeben und die Baustelle möglichst zeitnah soweit zu beenden, dass der Platz auch in seinem südöstlichen Teil wieder nutzbar wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn über die zeitliche Planung bezüglich des Bauvorhabens zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Die Antragstellerin hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger die Antragstellerin auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 757/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4718 2023 Die Vorlage OF 757/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird im Antragstenor der Wortlaut "des Bauvorhabens" durch den Wortlaut "der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 745/2 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber, bzw. eine/n Vertreter/in des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des OBR 2 einzuladen, um das ‚Toilettenkonzept' ( M174/22) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: a) der Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/ Ecke Franz-Rücker-Allee, b) der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie c) der Odina-Bott-Platz und d) der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Gremium zu ergänzen, mglw. bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen M-Vorlage 174/22 ‚Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main' ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4645 2023 Die Vorlage OF 745/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 764/2 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.ob die Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße nicht für den motorisierte Autoverkehr unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße werden könnte, so dass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist; 2. ob die Homburger Straße als Anliegerstraße eingestuft werden könnte. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schlossstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schlossstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an die Antragstellerin herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Router empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 764/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 764/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4721 2023 Die Vorlage OF 764/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Weiterhin wird in der Begründung der Wortlaut "Richtung Adalbertstraße" mit dem Wortlaut "/Große Seestraße" ergänzt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2023, OF 762/2 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert, 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde, 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte. 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen PKW- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen PKW- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritiker*innen kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der PKW- und Rad-Spur auf der Schlossstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 762/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 38 Auf Wusch der SPD wird über die Vorlage OF 762/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4720 2023 Die Vorlage OF 762/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Fotos zu sehen, so genehmigt wurde; b) falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde. Begründung: Seit Monaten stehen zwei mobile Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße, sodass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Außerdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzerinnen und Benutzern des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3907, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 736/2 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Der Magistrat wird beauftragt die Sondergenehmigung für das Aufstellen der Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hoschhaus Friesengasse/ Ecke Schloßsstraße zu entziehen, und dafür Sorge zu tragen, das die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz oder in dem Großen Hinterhof abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wieder hergestellt werden. Begründung: Seit Monaten stehen 2 mobile Heizzentralen. auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/ Ecke Schloßstraße, so dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Ausserdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzer*nnen des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 393 2023 Die Vorlage OF 736/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Bildern zu sehen, so genehmigt wurde; falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Betreff: Keine Umgestaltung der Schloßstraße als Schnellschuss Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer evtl. Umsetzung der in der OM 4337 aufgeführten Umgestaltungsmaßnahmen für die Schlossstraße die erarbeiteten Planungen dem OBR 2 in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang auch um eine Bewertung der Maßnahmen mit Blick auf den für die kommenden Jahre geplanten weiteren Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Im Nachgang zur genannten Beschlussfassung des OBR 2 sind ggü. dem Antragsteller erhebliche Bedenken von Bürgern geäußert wurden, die insbesondere auch den Wunsch äußerten, vor einer Umsetzung nochmals die Möglichkeiten zu erhalten, die konkreten Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 zu diskutieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürger*innen angeregt. Da die Tischtennisplatte in der Appelsgasse bereits für einen anderen Standort vorgesehen ist, kommt diese nicht für einen Umzug in die Grünanlage Zeppelinallee in Frage. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Betreff: Schnellstmögliche Lösung auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einebnung des Gleisbettes auf der Schloßstraße zeitnah umgesetzt werden kann, so daß die Schienentrasse als Fahrspur des motorisierten Verkehrs und die bisherige Fahrspur als Radweg angelegt werden können. Begründung: Das "Pilotprojekt" in der Schloßstraße hat mit dem Angriff eines Autofahrers auf einen Radfahrer vor Ostern seinen negativen Höhepunkt erreicht, wie die FAZ am 16.05.2023 in einem Artikel "Resignation vor der motorisierten Gewalt" berichtete. Das derzeitige Verkehrsregelung-Konzept kann daher als gescheitert angesehen werden. Die Planung einer Ringstraßenverbindung für Straßenbahnen und die Anbindung des Radschnellweges wird nach Einschätzung der Stadt mindestens 10 Jahre auf sich warten lassen. Wie die aktuelle Situation täglich aufzeigt, ist eine schnellere Lösung dringend nötig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 698/2 Betreff: Müll entsorgen an der Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße/Rohmerstraße zuzugehen, und erforderliche Maßnahmen zu treffen, so dass dort schnellstmöglich der herumliegende Müll entsorgt und für Ordnung, auch im Bereich der Mülltonnen, gesorgt wird. Begründung: Beschwerden von Anwohnern an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße Seit Monaten kommt es immer wieder zu Anhäufungen von Müll und zum Ansiedeln von Ratten an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße, zuletzt insbesondere über die Feiertage an Ostern 2023 und um den 9. Mai 2023 (s. Fotos unten). Laut Auskunft der Anwohner seien für diese Situation insbesondere die Eigentümer des ehemaligen Kaufhof-Hauses an der Ecke Leipzigerstraße Ecke/ Rohmerstraße verantwortlich, die den Anwohnern jedoch nicht namentlich bekannt seien. Dabei wurde in den letzten Monaten mehrfach die FES eingeschaltet, ohne dass das Müllproblem nachhaltig gelöst wurde, und die Anwohner wollen Anzeige gegen die entsprechenden Eigentümer erstatten. Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die für den Müll verantwortlichen Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße zuzugehen und, ggf. mit behördlichen Maßnahmen, dafür zu sorgen, dass der vorhandene Müll ordnungsgemäß in regelmäßigen Intervallen entsorgt wird, sowie die Mülltonnen außerhalb der Leerungen im Hinterhof des Gebäudes abgestellt werden. Da die aktuelle Situation schon seit vielen Monaten anhält und eine erhebliche Belastung für die Anwohner bedeutet, wird drum gebeten, dieses Thema mit hoher Priorität zu behandeln und hierfür eine nachhaltige Lösung zu finden. Fotos vom 9. Mai 2023 Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt Fotos von Ostern 2023 (ca. 10. April 2023) Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit in der Appelsgasse befindliche Tischtennisplatte, gereinigt und ggf. repariert, an einem geeigneten Standort in der Grünanlage Zeppelinallee, zwischen Palmengarten und Zeppelinallee, zu installieren. Begründung: Anregung von Bürger*innen. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Anegbot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Wie seitens des Grünflächenamts beim Ortstermin am 31. Januar 2023 zugesichert, soll die Tischtennisplatte in der Appelsgasse abgebaut und an anderer geeigneter Stelle im Ortsbezirk aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2 Vorgang: OM 3431/23 OBR 2; ST 1033/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben zu versehen: - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat 2 stellt hierfür jeweils bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die übrigen 15 Ortsbeiräte von der Möglichkeit zu unterrichten, Frankfurter Hauben nach vorheriger Prüfung aus den Ortsbeiratsbudgets zu finanzieren Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass ein Roll-out der Frankfurter Haube in Bockenheim und Westend gestartet werden sollte. Die genannten Standorte hat der Magistrat bei vorheriger Prüfung in der ST 1033 als geeignet eingestuft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2023, OF 644/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz Kurfürstenplatz Vorgang: V 422/22 OBR 2; ST 1952/22; OM 3318/22 OBR 2; ST 563/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz mit zusätzlichen Spielgeräten, Sitzmöglichkeiten, Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung und zusätzlichen Verschattung aufzurüsten und hierfür im Etat 50.000 EUR vorzusehen. Begründung: Der Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz erfreut sich extrem hoher Beliebtheit. Durch die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit, wird der Spielplatz auch von Familien genutzt, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben. Um dem hohen Spieldruck Rechnung zu tragen, braucht es eine Aufrüstung mit zusätzlichen Spielgeräten und Sitzmöglichkeiten. Bezugnehmend auf die Kostenschätzung des Magistrats in der ST 1952 werden für eine grundlegenden Aufwertung 30.000 EUR veranschlagt. Zusätzliche 20.000 EUR sollen genutzt werden, um den Spielplatz möglichst barrierefrei zu gestalten, etwa durch Installation inklusiver Spielgeräte oder Rollstuhl-geeignete Zugänge/Bodenbeläge. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.05.2022, V 422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1952 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 563 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 184 2023 Die Vorlage OF 644/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "aufzurüsten" folgender Wortlaut eingefügt wird: "falls nötig räumlich zu erweitern". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim durch Anmietung zusätzlicher Flächen für die "BockenheimBibliothek" in der Kurfürstenstraße schaffen! Vorgang: OM 3552/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Zur baldigen Nutzung der derzeit unvermieteten Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die BockenheimBibliothek für die in OM 3552 vom 13.02.2023 bzw. im Nutzungskonzept niedergelegten Zwecke werden im Haushalt der Stadt Frankfurt künftig jährlich fortlaufend konsumtive Mittel in Höhe von insgesamt 47.000,- EUR zur Anmietung vom privaten Eigentümer (29.000,- EUR) sowie für Nebenkosten (18.000,- EUR) Mittel eingestellt und beschlossen. Für das laufende Jahr 2023 werden diese Kosten anteilig ab Beginn des Mietverhältnisses eingestellt und beschlossen. 2. Zum Umbau und der Instandsetzung der derzeit unvermieteten Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) zur Nutzung durch die BockenheimBibliothek für die in OM 3552 vom 13.02.2023 bzw. im Nutzungskonzept niedergelegten Zwecke werden im Haushalt der Stadt Frankfurt für 2023 einmalig investive Mittel in Höhe von insgesamt 110.000,- EUR zur Bauunterhaltung (50.000,- EUR) sowie für Ausstattungsgegenstände (60.000,- EUR) Mittel eingestellt und beschlossen. Begründung: In der Kurfürstenstraße 18 stehen Räume - ca. 200 qm - zur Anmietung zur Verfügung. Die private Vermieterin bietet diese Räume derzeit noch exklusiv der Stadtbücherei an. Die Räume der BockenheimBibliothek schließen unmittelbar an. Öffentlicher Raum, zudem ohne einen Konsumzwang, ist in Bockenheim rar und sehr nachgefragt. Die Vermieterin kann ihre Räume jederzeit privatwirtschaftlich vermieten, dann gehen sie dem Stadtteil für eine ‚Community-Nutzung' verloren. Bockenheim ist einer der bevölkerungs- und kinderreichsten Stadtteile Frankfurts mit zahlreichreichen und vielfältigen Vereinen und sonstigenInitiativen. Die BockenheimBibliothek ist eine sehr gut genutzte Stadtteilbibliothek. Zusätzlicher Lern- und Gemeinschaftsraum würde mit Sicherheit von den NutzerIinnen der BockenheimBibliothek sowie der Stadtteil-Community sehr gut angenommen werden. Zumal die BockenheimBibliothek zentral im Stadtteil nahe der Leipziger Straße liegt. Rämlichkeiten und Nutzungskonzept lassen sich wie folgt skizzieren: Die Gesamtfläche von ca. 200 qm verteilt sich auf einen Hauptraum (ca. 140 qm), in dem sich zwei abgetrennte kleine büroähnliche Räume (á ca. 20 qm) befinden sowie einen weiteren größeren Raum. Es gibt eine direkte Verbindungstür zur BockenheimBibliothek sowie einen eigenen Haupteingang von der Hofseite her. Die Räume sind vielfältig nutzbar: für Lernen und Unterricht, Besprechungen und Sitzungen, Treffen, Veranstaltungen u. a. m. Die Stadtbücherei hat konzeptionell vor, dem Stadtteil die Räume zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen: bspw. Vereinen und Initiativen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Ehrenamt, Einzelpersonen. Die Ausstattung der unterschiedlich großen Räume ist so gestaltet, dass die Nutzung niedrigschwellig, unkompliziert und variierbar erfolgen kann: Tische / Tischgruppen und Stühle / Sitzgruppen, eine oder mehrere Tafeln bzw. Pinnwände sowie Flipcharts, Leinwand, Beamer und flächendeckendes WLAN (Frankfurt City WLAN). Da es mehrere Räume sind, können verschiedene Nutzende gleichzeitig aktiv sein. Eine Nutzung durch die Stadtteil-Community könnte ganztägig montags, donnerstags und samstags stattfinden. Dienstags, mittwochs und freitags beansprucht grundsätzlich die Stadtteilbibliothek die Räume. Eine Nutzung in den Abendstunden ist denkbar. Die Vermieterin gestattet im Regelfall eine Nutzung bis max. 22 Uhr. Im Ausnahmefall nach Einzelabsprache auch darüber hinaus. Mit den geeigneten Interessenten wird die Stadtbücherei jeweils einzeln eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Die beabsichtigte und beschriebene Nutzung entsprechen in einem erweiterten Sinn den Aufgaben und Zielsetzungen einer öffentlichen Bibliothek. Eine Aufstockung des derzeitigen Bibliothekspersonals wird nicht als erforderlich eingeschätzt und ist daher nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 177 2023 Die Vorlage OF 634/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 648/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Haushaltsposten mit einem Volumen von 50.000 € als Planungsmittel für die Neugestaltung des Kurfürstenplatzes bereitzustellen. Begründung: Nachdem im Jahr 2022 die KiTa-Container abgebaut worden sind, ist der Platz frei für eine komplette Neugestaltung. Der Platz liegt zentral an der Achse zwischen Leipziger Straße und Westbahnhof. Er ist gut frequentiert und sollte um das Erscheinungsbild des Stadtteils zu erhalten bzw. zu verbessern angemessen umgestaltet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 188 2023 Die Vorlage OF 648/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors folgender Satz hinzugefügt wird: "Die Gelder sollen auch für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung an der Planung genutzt werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 654/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Carlo-Schmid Platz kommend gen Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Begründung: Die Ampelphasen sind programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, wenn aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4495 2023 Die Vorlage OF 654/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angefügt wird: "Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und SPD (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2023, OF 608/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2023 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für die Ausrichtung des Straßenfestes auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) erhält der Verein Begegnen in Bockenheim aus dem Budget des Ortsbeirates 2 einen Betrag von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich einen Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen und besonders Sorge dafür zu tragen, dass die Überweisung zeitnah erfolgt. Die Auszahlung für die Unterstützung für 2022 wurde erst Ende Februar 2023 ausgezahlt. Begründung: Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet am 8. Juli 2023 zum fünften Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. In der Sitzung des Ortsbeirats am 20. März 2023 haben Vertreterinnen und Vertreter des Vereins umfassend über die Pläne informiert. Es wurde dargelegt, dass zur Umsetzung des Festes in diesem Jahr noch Gelder fehlen. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in diesem Jahr ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 211 2023 Die Vorlage OF 608/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2023, OF 618/2 Betreff: Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung der Kurfürstenstraße mit der Greifstraße folgende Punkte umzusetzen: 1. Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das bisweilen durchaus originelle, wenn auch verbotswidrige Parken zu unterbinden (siehe Bilder anbei). 2. Die Litfaßsäule im Kreuzungsbereich mit einer "Frankfurter Haube" zu krönen, sollte dies technisch möglich sein. 3. Die kleine Rasenfläche neben der Litfaßsäule aufzuwerten, indem dort Pflanzkübel aufgebaut werden. Es dient zur Kenntnis, dass dem Antragsteller eine Pflanzpatin dafür bereits bekannt ist. Begründung: Punkt 1: Siehe Bilder anbei. Punkt 2: Mehr Begrünung wagen. Punkt 3: Dieser Bereich ist leider fast immer vermüllt. Im Zusammenspiel engagierter Anwohnender und Pflanzkübeln kann die Ecke aufgewertet werden. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der BFF wird über die Vorlage OF 618/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3714 2023 Die Vorlage OF 618/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 620/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1). 2. Das Schrägparken auf der Parkfläche vor dem Gebäude Rohmerplatz 11 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und hier einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzurichten (siehe Abbildungen 2 und 3). 3. Auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Rohmerstraße / Rohmerplatz / Greifstraße (schraffierter Bereich befindet sich am Anfang der Straße Rohmerplatz) Poller gegen verkehrswidriges Parken aufzustellen. 4. Vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums und des Gebäudes Rohmerplatz 19 das verkehrswidrige Parken zu unterbinden, indem hier ein umlegbarer Poller (mit Dreikantschlüssel o.ä. gesichert) aufgestellt wird (siehe Abbildung 1 und 4). 5. Einen oder zwei Parkplätze im Bereich Rohmerplatz 11-13 für den Zeitraum von 7 bis 9 Uhr und 14 bis 17 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, um Eltern, die dennoch weiterhin darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem PKW zu Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit zu bieten Begründung: Die Anregung ergibt sich aus einem Gespräch und den konkreten Bitten der Leitung des Kinderzentrums Rohmerplatz. Die Drängelgitter sollten schon laut ursprünglichem Entwurf der Bebauung dort installiert werden. Sie sollen dazu dienen, dass Kinder nicht direkt vom Ausgang des Kinderzentrums auf die Straße laufen oder mit Rollern etc. rollen können. Auch war ursprünglich geplant, die Parkfläche auf dem Bürgersteig als Behinderten- parkplatz ausweisen. Derzeit parken dort regelmäßig 3 bis 4 PKW schräg. Dabei ragen sie auch in die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes hinein. Gravierender ist jedoch, dass sie sowohl den restlichen Gehweg so eng machen, dass Kinderwagen dort teilweise nicht mehr durchkommen und Eltern damit auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auf der anderen Seite ragen die PKW auch auf die Straße und verengen diese, sodass große Fahrzeuge (Müllentsorger, Einsatzfahrzeuge etc.) nicht oder nur mit äußerster Vorsicht, also enorm langsam, passieren können. Zum Zeitpunkt der Bildaufnahme, war dies bei einem Krankenwagen (siehe Bildhintergrund) auch der Fall. Das Parken auf der Ecke der Kreuzung verstärkt diese Problematik zusätzlich. Diese schraffierte Fläche wird augenscheinlich besonders von "Elterntaxis" in Anspruch genommen. Auch auf der Hofeinfahrt des Kinderzentrums und der Hofeinfahrt Rohmerplatz 19 werden zu Bring- und Hol-Zeiten des Kinderzentrums regelmäßig PKW abgestellt und verhindern somit die Nutzung des Gehwegs bzw. die Nutzung der beiden Hofeinfahrten für die dafür vorgesehenen Zwecke. Der in diesem Bereich zu den entsprechenden Zeiten bestehende Bedarf an Kurzzeitparkplätzen, könnte auf der Fahrbahn durch Umwidmung eines oder zweier Dauerparkplätze in Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Anlage: Abbildung 1 Abbildung 2 (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 620/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3979 2023 Die Vorlage OF 620/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 5. folgender Wortlaut ersatzlos gestrichen wird: "9 Uhr und 14 bis". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 588/2 Betreff: Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte (Zufahrt Adalbertstraße) in letzter Zeit immer defekt sind bzw. nur mit Münzgeld bezahlt werden kann? Liegt Vandalismus vor und/ oder gibt es ein Wartungsproblem? 2. welche Maßnahmen werden vom Betreiber vorgeschlagen um die möglichst störungsfreie Nutzung der Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte sicherzustellen? 3. bei der Gelegenheit: Wie hoch war die Auslastung der von der Öffentlichkeit nutzbaren Parkhäuser rund um die Leipziger Straße in 2022 im Vergleich zu den Vorjahren. Begründung: Bedauerlicherweise sind die Kassenautomaten in der im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte defekt bzw. man kann lediglich mit Münzgeld zahlen, was bei Beträgen um die zehn Euro nicht jeder einfach zur Hand hat. Dies kommt wohl in letzter Zeit häufiger vor. Gut funktionierende Parkhäuser sind für eine beliebte Einkaufsstraße, wie die Leipziger Straße, dringend notwendig. Soweit im Übrigen die Schranke zur Ausfahrt dauerhaft bei defekten Kassenautomaten geöffnet ist, wäre es in der Situation wünschenswert, dies den Nutzer*innen am teilweise defekten Kassenautomaten mitzuteilen, um deren Ärger an der Situation abzumildern. Insgesamt ist aber selbstverständlich für funktionierende Kassenautomaten zu sorgen und diese vor Vandalismus ggf. zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 587/2 Betreff: Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von PKW-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto Anlage). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzer*innen geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße keine Seltenheit. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Foto (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 17 Es erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3550 2023 Die Vorlage OF 587/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 593/2 Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (ca. 200qm) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nr. 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkter Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u.a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzer*innen orientieren. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll -neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz- darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Senior*innen beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann (z.B. Ortsbeiratssitzungen). Begründung: Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nr. 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße -auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat- in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechendem Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße / Kurfürstenplatz macht die Lücke die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim-Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht -wie seinerzeit einige meinten- durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Der Ortsbeirat selbst hat seit dem Wegfall des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße / Kurfürstenplatz derzeit keinen adäquaten Ort für seine Bürgerfragestunden im Stadtteil Bockenheim -rund um die Leipziger Straße- gefunden. Im Ergebnis finden die Ortsbeiratssitzungen nun meist im Stadtteil Westend oder eben wie am 12.02. in der Aula der Georg-Büchner-Schule statt. Das soziale Zentrum des bevölkerungsreichsten Stadtteils befindet sich um die Leipziger Straße und dort sollten regelmäßig im Wechsel mit den anderen Stadtteilen auch die Ortsbeiratssitzungen stattfinden damit möglichst viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger durch kurze Wege an der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats teilhaben können. Die freigewordenen Räumlichkeit könnte daher auch hier Abhilfe schaffen und ein BEGEGNUNGSORT FÜR ALLE in Bockenheim werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3552 2023 Die Vorlage OF 593/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. folgender Halbsatz nach Gedankenstrich angefügt wird "- sie sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden." Bei Ziffer 2. wird der Klammerzusatz am Ende gestrichen. Die Begründung wird entsprechend angepasst. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 567/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit "Frankfurter Hauben" versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstr./Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstr. - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstr. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit "Frankfurter Hauben" zu informieren. Begründung: Durch die "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der "Frankfurter Haube" auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3431 2023 Die Vorlage OF 567/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2022, OF 566/2 Betreff: Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die im Rahmen des Stadtspaziergangs "Kurfürstenstraße" den Kurfürstenplatz neu zu gestalten und in die weitere Planung aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit dem Ortsvorsteher vereinbart werden. Begründung: Der Kurfürstenplatz mit seinem großen Brunnen und der Grünfläche zwischen Leipziger Straße und Schloßstraße bildet den zentralen Platz an der im Rahmen eines Stadtspaziergangs unter Teilnahme der Ämter und des Dezernenten Herrn Stefan Majer besichtigten Straße "Kurfürstenstraße", die neu beplant werden soll. Vor einigen Monaten ist die dortige Containeranlage für die KiTa abgebaut worden. Es wäre daher begrüßenswert, einen Ortstermin für die Beplanung des Platzes folgen zu lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 532/2 Betreff: Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Während der Schließung des Tunnels am Westbahnhof zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße wird für den Schuttlebus vom Vorplatz des Westbahnhofs in die City West, eine Haltestelle an der Ecke Pfingstbrunnenstraße/Voltastraße eingerichtet. Begründung: Während der Sanierung des Westbahnhofs und der daraus entstehenden ca. 6 monatigen Schließung des Tunnels zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße soll ein Schuttlebus zwischen dem Vorplatz des Westbahnhofs und der City West eingerichtet werden. Nach bisheriger Planung sollen an den jetzigen Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 "Kuhwaldstraße" und an der "Dammheide" Bushaltestellen eingerichtet werden. Sie sind aber relativ weit entfernt von der Georg- Büchner Schule. Um einen sicheren Weg für die Schüler:innen der Georg-Büchner-Schule zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll eine Bushaltestelle an der Ecke Pfingstbrunnenstraße/ Voltastraße in der Nähe der Schule einzurichten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3303 2022 Die Vorlage OF 532/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor dem Wort "Shuttlebus" das Wort "geplanten" eingefügt wird. Weiter wird im Antragstenor nach dem Wort "Haltestelle" das Wort "zusätzlich" ergänzt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem ersten Schritt, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen/Spielplatz Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse Auf Anregung der FES werden Ortsbegehungen an weiteren vom OBR benannten Örtlichkeiten stattfinden und im Anschluss weitere Standorte in einem gesonderten Antrag benannt werden. Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 622/6 vom 01.11.2022 Betreff: Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim zu sichern, indem mit den neuen Verantwortlichen der BEOS AG ein mindestens 15-jähriger Vertrag abgeschlossen wird. Begründung: Der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist der Träger des Museums der Frankfurter Feuerwehr. Seit seiner Gründung leistet der Verein ehrenamtlich wertvolle Unterstützung bei der Sammlung, Archivierung und Auswertung historischer Dokumente, Publikationen und Bilddokumenten, welche die Geschichte der Frankfurter Feuerwehr dokumentieren. Diese Arbeit wurde und wird genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Frankfurt Anfragen von Medien und Interessierten zu bedienen sowie Beiträge im Rahmen von Jubiläen und ähnlichen Anlässen zu generieren. Das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 soll ebenfalls in entsprechender Form begleitet werden, auch hier wird auf die bisherige Arbeit des Vereins zurückgegriffen. Der Verein besteht mittlerweile aus mehr als 100 Mitgliedern auch außerhalb des Kontextes Feuerwehr, die sich auch um die Sammlung und den Erhalt von historischen und besonders innovativen, die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägenden Ausrüstungsteilen und Fahrzeugen bemühen. In der Zwischenzeit betreut und restauriert der Verein mehrere Großfahrzeuge, darunter so seltene Stücke wie den ersten Rüstwagen Schiene oder den Falcon, eines der innovativsten Feuerwehrfahrzeuge der 80er-Jahre. Erst vor wenigen Wochen ist der frisch restaurierte orangene Rettungshubschrauber Christoph 2 (eine BO 105) als Dauerleihgabe dem Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. übergeben worden. In seiner Geschichte musste der Verein schon mehrfach umziehen (alte Katastrophenschutzhalle Enkheim, alte Feuerwache Schwälmer Straße) und hat in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr einen gut geeigneten Standort gefunden, wo sich bisherige und aktuelle Nutzung räumlich und inhaltlich ergänzen. Am Rande der Herbstabschlussübung der Frankfurter Jugendfeuerwehr am vergangenen Samstag und der Berichterstattung darüber wurde bekannt, dass der Magistrat versäumt hat, diesen sehr guten Standort zu sichern, indem er einen Vertrag mit der BEOS AG abschließt. Der Vertrag läuft dem Vernehmen nach im Sommer 2023 aus. Dem Verein ist nicht zuzumuten, schon wieder auf Standortsuche zu gehen. Die Ungewissheit über die Nutzung muss zügig beendet werden. Eine inhaltlich und pädagogisch angepasste Museumsarchitektur zur Ausstellung der Exponate ist kaum möglich, wenn schon in wenigen Monaten wieder Schluss sein kann. Insbesondere sind weder ehrenamtliche Helfer noch Sponsoren zu motivieren, in einen Standort mit offener Zukunft zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 12.12.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2022, OF 622/6 Betreff: Standort des Frankfurter Feuerwehrmuseums in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim zu sichern, indem mit den neuen Verantwortlichen der BEOS AG ein mindestens 15 jähriger Vertrag abgeschlossen wird. Begründung: Der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist der Träger des Museums der Frankfurter Feuerwehr. Seit seiner Gründung leistet der Verein ehrenamtlich wertvolle Unterstützung bei der Sammlung, Archivierung und Auswertung historischer Dokumente, Publikationen und Bilddokumenten, welche die Geschichte der Frankfurter Feuerwehr dokumentieren. Diese Arbeit wurde und wird genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Frankfurt Anfragen von Medien und Interessierten zu bedienen sowie Beiträge im Rahmen von Jubiläen und ähnlichen Anlässen zu generieren. Das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 soll ebenfalls in entsprechender Form begleitet werden; auch hier wird auf die bisherige Arbeit des Vereins zurückgegriffen. Der Verein besteht mittlerweile aus mehr als 100 Mitgliedern auch außerhalb des Kontextes Feuerwehr, die sich auch um die Sammlung und den Erhalt von historischen und besonders innovativen, die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägenden Ausrüstungsteilen und Fahrzeugen bemühen. In der Zwischenzeit betreut und restauriert der Verein mehrere Großfahrzeuge, darunter so seltene Stücke wie den ersten "Rüstwagen Schiene", oder den "Falcon", eines der innovativsten Feuerwehrfahrzeuge der 80er Jahre. Erst vor wenigen Wochen ist der frisch restaurierte orangene Rettungshubschrauber Christoph 2 (eine BO 105) als Dauerleihgabe dem Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e.V. übergeben worden. In seiner Geschichte musste der Verein schon mehrfach umziehen (alte Katastrophenschutzhalle Enkheim, alte Feuerwache Schwälmer Straße) und hat in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr einen gut geeigneten Standort gefunden, wo bisherige und aktuelle Nutzung ist räumlich und inhaltlich ergänzen. Am Rande der Herbstabschlussübung der Frankfurter Jugendfeuerwehr am vergangenen Samstag und der Berichterstattung darüber wurde bekannt, dass der Magistrat versäumt hat, diesen sehr guten Standort zu sichern, indem er einen Vertrag mit der BEOS AG abschließt. Der Vertrag läuft dem Vernehmen nach im Sommer 2023 aus. Dem Verein ist nicht zuzumuten, schon wieder auf Standortsuche zu gehen. Die Ungewiss über die Nutzung muss zügig beendet werden. Eine inhaltlich und pädagogisch angepasste Museumsarchitektur zur Ausstellung der Exponate ist kaum möglich, wenn schon in wenigen Monaten wieder Schluss sein kann. Insbesondere sind weder ehrenamtliche Helfer noch Sponsoren zu motivieren, in einen Standort mit offener Zukunft zu investieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung OA 270 2022 Die Vorlage OF 622/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 511/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z.B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci-Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 511/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3298 2022 Die Vorlage OF 511/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2022, OF 506/2 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/24 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in Bockenheim, Schloßstraße 29-31 neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schüler*innenaufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29-31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise-Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1 bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden, sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/24 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schüler*innen aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schüler*innen beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (GBS und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 506/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3295 2022 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 517/2 Betreff: SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Stockwerk des Juridicums an der Senckenberganlage durch die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH angemietet und derart umgestaltet werden kann, dass dort als Ersatz für die bisher ersatzlos weggefallenen Räumlichkeiten der SAALBAU an der Schwälmer Straße, Tagungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob dort dann gleichsam Vereine unterkommen können, die derzeit von der Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes der Europäischen Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim profitieren. Begründung: Seit der Schließung der SAALBAU an der Schwälmer Straße steht Vereinen und anderen Gruppen nur noch ein extrem eingeschränktes Angebot der SAALBAU in Bockenheim zur Verfügung (nur noch SAALBAU Schönhof, welcher allerdings keine Barrierefreiheit aufweist). Andere Gruppierungen sind als Zwischennutzende in der ehemaligen Akademie der Arbeit untergekommen. Diese Zwischennutzung wird in absehbarer Zeit enden. Das Juridicum wird bald in Teilen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und für die ada_kantine genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude ausreichend Platz und Möglichkeiten für eine Nutzung durch die SAALBAU. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3301 2022 Die Vorlage OF 517/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 477/2 Betreff: Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten für wann der Ausbau der Schloßstraße zur Integration des geplanten Radschnellwegs Frankfurt Rhein-Main 5 geplant ist. Begründung: Die bisherigen bekannten Planungen zum Umbau der Schloßstraße gingen von einem Ausbau und anschließender Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab dem Jahr 2025 aus und waren daran gekoppelt. Da nun diese Planungen absehbar auf Grund von Umbauarbeiten am Hauptbahnhof nicht mehr verfolgt werden* entsteht die Sorge dies könne den Umbau der Schloßstraße allgemein verzögern, die nicht nur für den geplanten Radschnellweg dringend notwendig erscheinen. *Frankfurter Neue Presse vom 24.08.22 "Ausbau des Straßenbahn-Angebots wird eingedampft" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 518 2022 Die Vorlage OF 477/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz der Begründung nach dem Wort "verzögern" das Wort "die" durch den Wortlaut "obwohl diese" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 476/2 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren. Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117 Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14 Um dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten ist eine Installation in einem aktuell als KFZ Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucher:innen abstellen zu können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2939 2022 Die Vorlage OF 476/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 485/2 Betreff: Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, wann die Container der ehemals dort ausgelagerten Kita abschließend geräumt und abgebaut werden und dieses Viertel des Platzes wieder "frei" wird. 2. zu prüfen und berichten, ob es bereits konkrete Planungen für die Sanierung/Umgestaltung des Platzes einschließlich weiterer Baumpflanzungen gibt. Hier soll insbesondere auf das frei werdende Viertel sowie die bald nicht mehr als widerrechtliche Parkplätze genutzten Randflächen entlang der Großen Seestraße eingegangen werden. 3. zu prüfen und berichten, ob sich die frei werdende Fläche für die Einrichtung eines Kleinstbiotops eignen würde und welche Kosten für die Einrichtung wahrscheinlich in etwa zu erwarten wären. Begründung: Das betreffende Viertel des Platzes wird nun nach Jahren der Zwischennutzung endlich wieder frei. Der unter den derzeitig dort noch stehenden Container Boden dürfte in einem entsprechend schlechten Zustand sein und ohnehin einer - wie auch immer gearteten - Generalsanierung bedürfen. Hier bietet sich eine Neuerung in Form der Einrichtung eines Kleinstbiotops an. Dies hätte zwar zur Folge, dass das betreffende Viertel zwar auch weiterhin nicht für die Nutzung durch die Anwohner*innen als Liegefläche o.ä. nutzbar wäre. Dies ist allerdings bereits seit den Jahren der Auslagerung der Fall und übrige Teil des Platzes bzw. der Rasenflächen zeigt keine Anzeichen einer Übernutzung auf, sodass dies als vertretbar erscheint. Demgegenüber würde die Einrichtung eines Kleinstbiotops einen sehr wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Biodiversität und der Klimaanpassung (Regenwasserversickerung, Kaltluftentstehung durch Verdunstung) leisten. Der Magistrat hat in der ST 724 die Möglichkeit einer denkmalgerechten Erneuerung für 2023 signalisiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 38 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 485/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2944 2022 Die Vorlage OF 485/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: einstimmige Annahme zu Ziffer 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 182/7 Betreff: Grundstückstausch zwischen "Am Spritzenhaus 1-3" und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule Der Ortsbeirat begrüßt, dass seine Forderungen u.a. aus der OM 1869/2022 zur Erweiterung der Fläche der Kerschensteiner Schule um die Liegenschaft "Am Spritzenhaus" nun vom Magistrat durch den Grundstückstausch mit der M 106 umgesetzt werden. Der Vorgang stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine für beide Parteien vorteilhafte Veränderung dar. Die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Kerschensteiner Schule im Ortsbeirat durch die Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber und ihrem Planungsteam am 28.6.2022 beinhalteten diese erweiterten Flächen noch nicht. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass die Neubauplanungen derzeit eine Vierzügigkeit vorsehen. Dies wird ebenso in der Begründung zur M 106 formuliert. Dies vorausgeschickt möchte der OBR wissen: 1. Inwiefern wird das Konzept zum Neubau der Kerschensteiner Schule gegenüber der Planungsvorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 28.06.2022 angepasst und welche Änderungen (auch hinsichtlich der zeitlichen Planung) ergeben sich konkret durch den angestrebten Flächentausch? 2. Warum wird die Schule nicht fünfzügig gebaut, um den erwarteten steigenden Schüler*innenzahlen gerecht zu werden, wie von der Schulgemeinde gefordert? Geht der Magistrat davon aus, dass die Schüler*innenzahlen in den nächsten Jahren durch Neubauten in der Umgebung (z.B. Grundschule Schönhofviertel) konstant bleiben bzw. zurückgehen und daher eine Vierzügigkeit tatsächlich sinnvoll wäre? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2022 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als zweite Frage "Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße Am Spritzenhaus bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen?" ergänzt wird und aus der Ziffer 2 Ziffer 3 wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben. 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann. 3. wie in der ST 469 2022 erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der OM 1046 2021 angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrat ST 469 2022 aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2742 2022 Die Vorlage OF 433/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Fußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!
In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!
Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
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Reaktion der Stadt: Das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge“ ist nur dort zulässig, wo ein Überholen nicht allein schon durch die gegebenen Straßenquerschnitte unzulässig ist. In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden. Zum Unterbinden des zu engen Überholens gibt es theoretisch die Möglichkeit, die Schutzstreifen aufzulösen und Mischverkehr mit Piktogrammspur anzuordnen. Das ist in der Schloßstraße geschehen, dort allerdings aufgrund der Lage der ehemaligen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone. Dadurch bestand die hohe Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen, die tödlich enden können. Bei Anlage der Radschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße wurde dieses Problem bereits berücksichtigt, indem ein Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen errichtet wurde. Das Auflösen der Schutzstreifen würde also lediglich beim Überholen zu mehr Regelklarheit führen. Da Mischverkehr insbesondere bei unsicheren Radfahrenden eher als negativ gesehen wird, ist es zumindest fraglich, ob das als Mehrwert für den Radverkehr wahrgenommen würde. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für Tempo 30, gibt es im derzeit geltenden Straßenverkehrsrecht hohe Hürden. Eine Reform dieser restriktiven Rechtslage scheiterte jüngst im Bundesrat. Aus den genannten Gründen lässt sich die Idee daher nicht umsetzen.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!
Man sollte die Tram 17 zwischen Nauheimer Straße und Friedensbrücke beschleunigen. Die Wartezeiten an den Ampeln sind teilweise sehr lang, die Tram bräuchte deutlich mehr Vorrang vor den Autos. Davon würde auch die Tram 16 profitieren, die auch über die Trasse verläuft. Bei Bedarf mit zweigleisigen Ausbau zwischen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße, wenn es zur Besserung der Situation beiträgt.
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.
Leider plündern Krähen oft die Mülleimer beim Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz in Bockenheim. Dadurch fliegt oft Müll durch die Gegend, auch in den Sandkasten. Darüber freuen auch höchstens die Ratten, die es hier ja leider auch gibt. Es wäre klasse, wenn die Stadt die Mülleimer nachrüsten oder austauschen könnte!
Eine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
In der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.
Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.
Unterstützer: 201
Reaktion der Stadt: Frankfurt am Main wächst. Damit verbunden wachsen auch die Herausforderungen, den öffentlichen Raum für alle gewollten Nutzungsarten sinnvoll zu ordnen. Der Wunsch nach Außengastronomie ist besonders in der wärmeren Jahreszeit groß. Das gilt für die Gastronomiebetriebe und deren Kundschaft gleichermaßen. Die Außengastronomie ist ein Faktor, der unsere Stadt lebendig macht. Gleichwohl gilt es, sehr unterschiedliche Interessen zu vereinbaren, was die Nutzung des öffentlichen Raums betrifft. Dabei achten wir darauf, unterschiedliche Positionen zu berücksichtigen, um eine Lösung zu finden. Bei der Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie handelt es sich um eine Ermessens- und Einzelfallentscheidung nach § 16 des Hessischen Straßengesetzes. Danach ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit zu gewährleisten und darf durch die Sondernutzung, hier in Form der Außengastronomie, nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise ist der Gastronom verpflichtet, darauf zu achten, dass auf Gehwegen genug Platz bleibt (mindestens eine Breite von 1,50 Meter). In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass zum Beispiele Stühle oder anderes Mobiliar verschoben wird und den zur Verfügung stehenden Raum einschränkt. Die Außengastronomie in Frankfurt am Main wird regelmäßig überprüft, dennoch lassen sich Verstöße nicht immer direkt verhindern. Die Hinweise der Ideenplattform haben wir zum Anlass genommen, die genannten Bereiche (Schweizerstraße und Adalbertstraße) nochmals genauer in Augenschein zu nehmen. Sollten dabei Verstöße gegen Sondernutzungserlaubnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich geahndet und die Einhaltung der Genehmigungen nachhaltig überprüft.
Weiter lesen auf FFM.DEWer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.
Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.
Die Unterführung am Westbahnhof wird nicht nur von Fahrgästen benutzt, sondern von zahlreichen Fußgängern auch als Durchgang aus dem Gebiet Voltastraße in Richtung Kurfürstenplatz. Für viele Start-Ziel-Relationen ist dies der kürzeste Weg, die Bahnstrecke zu überqueren. Häufig sieht man auch Radfahrer, die ihr Fahrrad die Treppe hinunter tragen, durch die Unterführung schieben und wieder hinauftragen.
Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.
Fahrradfahrern sollte es gewährt werden die Einbahnstraße zu befahren, damit sie eine Möglichkeit erhalten vom Westbahnhof zur Schlossstraße zu gelangen.