Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 261/16 Betreff: Verkehrserschließung Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. ergebnisoffen alle Varianten zu prüfen zu der in der Ortsbeirats- Sitzung vom 23. April 2024 durch den Stadtrat Siefert vorgestellten Variante der Regionaltangente Ost (RTO), soweit diese den Stadtteil Bergen-Enkheim betreffen oder betreffen könnten, und dem Ortsbeirat über alle in Betracht kommenden Varianten zu berichten, 2. darüber hinaus ergebnisoffen alle Möglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten, wie eine bessere verkehrsmäßige Erschließung Bergen-Enkheims, vor allem des Stadtteils Bergen durch mögliche andere Verkehrsinfrastruktur herbeigeführt werden kann, insbesondere z.B. a) durch Verlängerung der U4 vielleicht bis zur Berger Warte oder zur B 521, b) möglicherweise mit einer Station unter der Stadthalle oder c) durch Wiederinbetriebnahme der alten Straßenbahntrasse nach Bergen oder d) durch sonstige verkehrsmäßige Erschließung des Stadtteils Bergen-Enkheim, insbesondere von Bergen. Begründung: Die Vorstellung der Trasse der RTO in der Ortsbeiratssitzung am 23. April 2024 stieß bei der Bevölkerung und bei dem Ortsbeirat auf weitestgehende Ablehnung. Die vorgestellte Trasse mit einer möglichen S-Bahn Station im Bereich des Schwimmbades führt grundsätzlich gerade nicht zu einer besseren verkehrsmäßigen Anbindung des Stadtteils Bergen, sondern allenfalls zu einer Anbindung von Enkheim. Die vorgestellte Trasse ist aber jedoch vollständig abzulehnen, weil Belange der Bevölkerung genauso wenig beachtet wurden (Lärmbelastung) wie Naturschutzbelange (Beeinträchtigung des Enkheimer Waldes, des Enkheimer Rieds, des Berger Hangs, des letzten Frankfurter Milchviehbetriebes durch Tunnelöffnung) sowie die Belange der vorhandenen Freizeiteinrichtungen (Kleingartenanlage Möllers Wäldchen, Sportanlagen rund um das Riedstadion, Schwimmbad) wie auch die verkehrsmäßige Anbindung innerhalb des Stadtteils (kein P+R Parkplatz, keine Fahrradstellplätze). Deshalb müssen alle alternativen Möglichkeiten einer besseren Anbindung von Bergen-Enkheim an den ÖPNV ergebnisoffen und sachlich geprüft und darüber dem Ortsbeirat und der Bevölkerung im Stadtteil Bergen-Enkheim berichtet werden. Dazu darf es keine Denkverbote geben, insbesondere nicht aus ideologischen Gründen, und es dürfen nicht von vornherein vermeintlich schwächere Alternativen ohne nähere Prüfung leichtfertig ausgeschlossen werden. Es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass der Ortsbeirat 16 über alle Ideen, Überlegungen, Machbarkeitsstudien, Planungen usw, die die verkehrsmäßige Erschließung des Stadtteils Bergen-Enkheim betreffen, vollständig, umfassend, zutreffend und so früh wie möglich von dem Verkehrsdezernat und der Stadtverwaltung Frankfurt informiert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 275/16 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße Ecke Westpreußen Straße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört zum Schulwegeplan) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können /sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße - Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5573 2024 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, besser geeignete Streckenführungen für eine Regionaltangente Ost ausarbeiten zu lassen. Begründung: Sinn und Zweck des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2019 war es, zu prüfen, ob ein es sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, mittels einer Regionaltangente Ost den Schienenring um Frankfurt herum zu vollenden. Diese Kernidee ist nicht zu beanstanden und wird nicht in Abrede gestellt. Die mit der Vorlage B 128 vorgestellte erste Machbarkeitsstudie, welche präferierend die Trassenvariante 1 anführt, ist allerdings aus vielen Gründen unausgegoren und nicht akzeptabel. So basieren die abgeschätzten Investitionskosten auf einen Preisstand aus dem Jahr 2016, was die bisherigen Berechnungen und den Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 schon jetzt unglaubwürdig macht. Darüber hinaus führt der vorgeschlagene Streckenverlauf über eine Brücke von Fechenheim bis zum Berger Hang und von dort in einem Tunnel unter Bergen hindurch mit einer Haltestelle in Tunnellage. Während die Brückentrasse über den Fechenheimer Wald, einer Kleingartenanlage, direkt neben einem Sportplatz und quasi über dem Freibad Bergen-Enkheim verlaufen soll, ist der Tunnel am östlichsten Rand Bergens platziert und endet direkt auf dem Grundstück des letzten Milchbauers in Frankfurt. Schon aus diesem Grund ist die Streckenführung in keiner Weise akzeptabel. Dazu kommt, dass bei den ersten Berechnungen keinerlei Topografische Begebenheiten berücksichtigt wurden. Fast der gesamte und nicht unerhebliche Baustellenverkehr müsste durch das Nadelöhr "Barbarossastraße" geführt werden. So wurde die Lärmbelastung, die nicht nur während der Bauphase, sondern auch während des Betriebs aufgrund der Hanglage erheblich sein dürfte, nicht berücksichtigt. Fraglich dürfte auch sein, wie sich der Bau eines Tunnels im Berger Hang auf die Beschaffenheit des Bodens mit seinen vielen Quellen auswirkt. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass jedes einzelne notwendige Fachgutachten (ökologisches Gutachten; Lärmgutachten; usw), für sich genommen zu einem Planungsstopp führen wird, unabhängig von der fehlenden Akzeptanz der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger für diese Bahnstrecke. Der Magistrat sollte daher dringend zusammen mit dem RMV eine der anderen womöglich auch kostengünstigere, im Bericht B 128 genannten möglichen Trassenvarianten prüfen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 269/16 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Verkehrszeichen 325.1 umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jedem Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z.B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5569 2024 Die Vorlage OF 269/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 252/16 Betreff: Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei Straßen-Veranstaltungen entstehenden Kosten für die zertifizierte Straßen- und Wegesicherung direkt zu übernehmen, anstatt die Vereine /Veranstalter damit zu belasten und zu einem späteren Zeitpunkt zu entlasten. Hierzu stellt der Ortsbeirat folgende Fragen: 1. Wie hoch waren die Ausgaben für den zertifizierten Schutz im Jahr 2023 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen? 2. Wieviel Geld wird vom Magistrat für 2024, 2025 und 2026 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen für die zertifizierten Schutzmaßnahmen in den Haushalt gestellt? 3. Warum müssen die Schutzmaßnahmen zertifiziert sein? 4. Warum müssen die Vereine in Vorleistung gehen? (frei nach dem Motto "wer bestellt, der bezahlt")? 5. Warum muss dieser bürokratische Aufwand betrieben werden? Begründung: "Laut der Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" müssen schon im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen des Erlaubnisantrages beim Service-Center Veranstaltungen die Höhe der konkretisierten Forderungen der Sicherheitsbehörden, in Form von Kostenvoranschlägen der Unternehmen, die diese Leistungen erbringen sollen, angemeldet werden. Hierzu ergeht dann eine Kostenübernahmezusicherung (gemäß den Voraussetzungen der Richtlinie Ziffer 2) in für das Ordnungsamt angemessener Höhe. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnt das Ordnungsamt die Forderung ab. Nach der Veranstaltung wird durch die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ordnungsamtes anhand der eingereichten Original-Rechnungen der jeweilige Betrag, der über das normale Maß hinausgehenden Kosten für Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit, ausgezahlt. Insgesamt erscheint dies als ein recht langwieriger und aufwendiger Prozess, der viele Ressourcen bindet und insbesondere für die Vereine/Veranstalter ein finanzielles Problem darstellt. Sie müssen nämlich für den Schutz der Bürger in Vorleistung treten, anstatt dass dies die Stadt tut. Dies führt dazu, dass sich mancher Verein überlegt, die Veranstaltung überhaupt stattfinden zulassen. Etwas weniger Bürokratie wäre für alle Beteiligten sehr wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5417 2024 Die Vorlage OF 252/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 251/16 Betreff: Zweite Sitzbank für den Friedhof in Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass vor die Trauerhalle des Berger Friedhofs umgehend eine zweite Sitzbank, möglichst Seniorengerecht, angeschafft und aufgestellt wird. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5416 2024 Die Vorlage OF 251/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 245/16 Betreff: Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß ST 1216 (2023) zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Foto: Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach. (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5271 2024 Die Vorlage OF 245/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 240/16 Betreff: E-Ladestationen am Riedbad Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Parkplatz des Riedbades E-Ladestationen errichtet werden können und wenn ja, wie viele. Begründung: Der Parkplatz wird nicht nur von den Besuchern des Riedbades genutzt, sondern auch von Besuchern des FC Germania, des Riedes und der Anwohner auf der gegenüberliegenden Seite. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5145 2024 Die Vorlage OF 240/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlagen OM 531/21; ST 1893/21; OA 150/22; ST 1867/22 und OM 3902/23 als Vorgang aufgenommen werden Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Es gibt bislang keinen Fahrradweg von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel (an der Musterhausausstellung vorbei Richtung Heilsberg, Friedberger Landstraße). Die B521 ist stark befahren, besonders in den Stoßzeiten. Es ist sehr gefährlich für Fahrradfahrer und nervig für die Autofahrer. Der Weg durch den Wald ist bei schlechtem Wetter, bei Dunkelheit oder für ungeübte Fahrradfahrer nicht zu benutzen. Deshalb wird ein Fahrradweg dringend benötigt!
Jeden morgen ärgere ich mich, wenn ich entweder im Bus 43 und mit meinem Auto im Schneckentempo durch Seckbach fahre. Wäre es nicht eine Idee, von Bergen aus eine direkte schnelle Buslinie zur U Bahn in Enkheim einzurichten? Und die U 4 grundsätzlich bis Enkheim durchfahren zu lassen? Nicht nur alle 20 Minuten. Die 43 könnte dann etwas seltener fahren und die Seckbacher hätten mehr Ruhe. In Seckbach selber könnte die 38 noch mehr Stationen anfahren, um alle Haltestellen abzudecken. Die 42 ist keine Alternative, da sie sehr lange bis zur U Bahn nach Enkheim braucht. Ich würde dann morgens und abends gerne mein Auto stehen lassen und nur noch mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren!
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Weiter lesen auf FFM.DESeit 4-5 Wochen fehlen die Hundekotbeutel in Bergen-Enkheim und nach einer Auskunft des Grünflächenamtes werden diese wegen "Einsparvorgaben" nicht mehr befüllt. Vermutlich ist es günstiger die Kackhaufen einzusammeln, als diese Beutelspender zu befüllen. Eine erste telefonische Nachfrage ergab die Auskunft, das "Paten" für diese Beutelspender gesucht werden, sonst wird nicht mehr befüllt. Meine Idee: Es gibt sicherlich im gesamten Stadtgebiet Hundehalter, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Bitte meldet Euch ...
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo Meine Idee wäre ein neuer Radweg von Bad Vilbel Heilsberg über die Fertighausaustellung bishin zum Berger Weg oder bis Bergen Enkheim entlang der B521 zu bauen. Das wäre für viele Radfahrer vom Vorteil die zur Arbeit müssen oder Hobbyfahrer, Rennradfahrer hätten ein angenehmer Weg anstatt auf der Bundesstraße 521 zu fahren. Es wäre sehr schön, wenn sich dann mal etwas vorangeht. MFG Kevin Grellneth
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Bus-Verbindungen von Bergen nach Enkheim oder von Bergen nach Bornheim sind im Berufsverkehr eine Katastrophe. Die Fahrt dauert in beiden Fällen lt. Fahrplan 20 Minuten, im Berufsverkehr meist länger. Dass ist die 2-fache bis 4-fache Zeit, die die U-Bahn für die wesentlich längere Reststrecke bis zur Innenstadt braucht. Oft fahren die Busse an den Haltestellen ohne Halt vorbei, da die Busse total überfüllt sind. Manchmal kommen die Busse garnicht. Keiner weiss warum. Eine Verlängerung der U-Bahnstrecke wäre die einzige Alternative. Eine Fahrt zu den nahen Stadtteilen Eschersheim oder Berkersheim dauert eine Stunde !!! Ein direkte Anbindung an das U-Bahnnetz wäre eine erhebliche Verbesserung.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.
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Weiter lesen auf FFM.DEes gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs fehlt ein Geh- oder Radweg (selbst ein Seitenstreifen ist nicht vorhanden) entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) auf der Strecke zwischen Bad Vilbel bzw. "Ausstellung Eigenheim und Garten" und Bergen-Enkheim (L3001) um ohne Gefahr zur "Berger Warte" zu gelangen. Genau auf dieser Teilstrecke ohne Geh- oder Radweg und Seitenstreifen liegt Frankfurts touristisches Ausflugsziel und gleichzeitig Frankfurts höchster Punkt: die "Berger Warte". Die Warte steht heute unter Denkmalschutz, das sie umgebende Gehölz ist von der Stadt Frankfurt als Naturdenkmal ausgewiesen; ist jedoch wegen fehlendem Geh-, Radweg und Seitenstreifen nur mit dem Bus zu erreichen obwohl sie keine 100 Meter nördlich von Bergen-Enkheim liegt. Mit der Buslinie 940, Haltestelle "Berger Warte" gelangt man direkt zur Berger Warte, steigt jedoch auf ein stark befahrene Strasse, der Vilbeler Landstrasse aus. Es ist nicht möglich (da zu gefährlich) von dieser Bushaltestelle die knappen 100 Meter entlang der Vilbeler Landstrasse nach Bergen-Enkheim in den Ortskern und die historische Marktstrasse zu laufen, da weder Geh- oder Radweg noch ein Seitenstreifen vorhanden sind. Somit ist die Berger Warte weder von Bad Vilbel kommend noch von Bergen-Enkheim kommend zu Fuß zu erreichen. Das kann nicht sein.
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