Eine Treppe für das Schwimmerbecken im Riedbad

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5574 entstanden aus Vorlage: OF 280/16 vom 04.06.2024 Betreff: Eine Treppe für das Schwimmerbecken im Riedbad Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der BäderBetriebe Frankfurt GmbH in Verbindung zu setzen und dringend darum zu bitten, dass noch in diesem Sommer eine Treppe für das Schwimmerbecken im Riedbad installiert wird.

Begründung:

Bereits bei der Ortsbesichtigung im Juli 2023, kurz vor Eröffnung des renovierten Riedbades, ist aufgefallen, dass ein geeigneter Zugang in das Schwimmbecken für körperlich beeinträchtigte Personen dringend notwendig ist. Die Auskunft war, dass hierfür eine abnehmbare Treppe vorgesehen sei, weil es sich bei dem Schwimmbecken um ein Wettkampfbecken handelt. Der Ortsbeirat ging davon aus, dass eine solche Treppe in der Saison 2023 angeschafft würde. Beschwerden aus der Bürgerschaft zeigen nun, dass eine solche Treppe noch immer nicht zur Verfügung steht. Badegäste erhielten die Auskunft, dass eine solche Treppe zwar vorgesehen sei, ob diese aber noch in diesem Sommer kommt, sei nicht sicher. Derzeit steht wohl ein Lift zur Verfügung, mit dem Personen in das Becken herabgelassen werden können. Ein solcher Lift ist großartig für Personen mit schweren körperlichen Einschränkungen. Für weniger stark beeinträchtigte oder übergewichtige Personen ist ein solcher Lift keine Alternative. Unabhängig davon, dass ein Schwimmbadmitarbeiter ständig dabei sein müsste, um den Ein- und Ausstieg zu gewährleisten, wird dies von solchen Badegästen auch als "peinlich" empfunden. Es kann nicht sein, dass beeinträchtigte Personen keinen geeigneten Zugang zum Becken haben und die Anschaffung einer zugesagten Treppe Jahre benötigt. Gerade für beeinträchtigte Personen sind körperliche Bewegungen wie das Schwimmen immens wichtig, teils sogar Therapie, deshalb sollte die Treppe noch in dieser Saison zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1621