Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 228/16 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Die Stellungnahme ST 1383 vom 02.08.2021 besagt, dass "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen a.) im Neubaugebiet Leuchte - hier die eingezäunte Fläche als Magerboden bezeichnet, (siehe Abbildung I.). und b.) die noch entsprechend zu sichernde Fläche " Aussichtsanhöhe zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher" siehe Abbildung II. als Flächen für einen Auslauf für Hunde gegeben wären. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, zwei Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen, tiergerechten freien Auslauf zu gewähren. Mit einem Hundespielplatz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mensch & Hund auf sicherem Gelände zusammen Spaß haben, aber auch die Sozialisierung von Mensch und Tier stärkt - was nicht nur das Selbstvertrauen des Hundes stärkt - sondern auch die Kommunikation untereinander. "Die Grundlage des Erfolges besteht darin, den Standpunkt des anderen zu verstehen." Nach allgemeiner Meinung, ist das der Grundstein für gute Kommunikation, Freundschaft & Teamwork. Wenn dieses Fundament aus Vertrauen und Verstehen besteht, fördert es die Bindung, die Beziehung und hilft bei der Erziehung der Tiere. Anlage 2 Abbildungen Abb.1 Abb. II. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4994 2024 Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 3 CDU, 1 GRÜNE, SPD und BFF gegen 2 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 230/16 Betreff: Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Bergen-Enkheimer Gemarkung das Anbringen von entsprechenden Straßenverkehrsschilder entlang der, über den "Frohngrundweg" führenden, Radwegverbindung nach Bad Vilbel zu veranlassen. Begründung: Die Radwegverbindung von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel über den Frohngrundweg wird seit der im letzten Jahr erfolgten Streckensanierung zunehmend frequentiert und auch von Fußgängern sehr gerne genutzt. Leider, ist Radfahren hier offiziell verboten! Es wurde das Aufstellen eines Zusatzschildes für Radfahrer vergessen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4996 2024 Die Vorlage OF 230/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 231/16 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert; 3. mittels Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwerkskörper gemäß dem Sprengstoffgesetz tatsächlich erst ab dem 29. Dezember verkauft werden. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Eisatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) aufteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört hier zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 7 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen um wild zu "Ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt. Berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskotheken besuche) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Sylvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das böllern z.B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen stellen eine enorme Menge Sondermüll dar. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte" Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzt*innen aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch Vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnte von der Stadt möglichst zentrale professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel gebietet es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift ein, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz". Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 434 2024 Die Vorlage OF 231/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Punkt im Tenor gestrichen wird. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und SPD gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4860 entstanden aus Vorlage: OF 222/16 vom 21.11.2023 Betreff: Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried Der Magistrat wird gebeten, den seit Langem geplanten Aufzug im Hauptgebäude der Schule am Ried zeitnah zu realisieren. Dieser ist dringend erforderlich, da sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer, die dauerhaft oder vorübergehend gehbehindert sind, wichtige Klassen-, Fach- und Beratungsräume nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen können. Begründung: Für das Hauptgebäude der Schule am Ried ist seit Jahren ein Aufzug geplant. Gemeinsam mit dem ehemaligen Schulleiter wurde eine Begehung durchgeführt, eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Seitdem ist aber nichts mehr passiert. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist es unbedingt notwendig, dass im Hauptgebäude ein Aufzug eingebaut wird. Im Neubau wird zwar ebenfalls ein Aufzug eingebaut, aber dort werden in Zukunft die Klassen und Kurse der Oberstufe und die Abschlussklassen unterrichtet. Jüngere Schülerinnen und Schüler mit Gehbehinderungen, die im Hauptgebäude unterrichtet werden müssten, können sonst nicht aufgenommen werden. Auch wenn Jugendliche oder Lehrkräfte vorübergehend beim Treppensteigen beeinträchtigt sind, ist es schwierig, Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, da sich im Erdgeschoss nur Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Werken) befinden. Bestimmte Fachräume wie zum Beispiel Kunst oder Informatik, aber auch Räume, die für Beratungen genutzt werden, sind für Menschen, die nicht Treppensteigen können, gar nicht erreichbar. Darüber hinaus plant die Schule, Teile der Flure im Hauptgebäude zu Lernfluren umzugestalten. Für die Aufstellung von Mobiliar oder eventueller Trennwände ist es wichtig zu wissen, wie der Aufzug geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2023, OI 40 entstanden aus Vorlage: OF 224/16 vom 20.11.2023 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Bergen-Enkheimer Weihnachtmarkt Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarktes mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Der Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt wird alljährlich vom Bergen-Enkheimer Gewerbeverein organisiert und durchgeführt und ist Teil der traditionellen Stadtteilkultur. Wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren auch die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in die Höhe geschossen, die finanziell kaum zu stemmen sind. Um den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Gewerbeverein eine finanzielle Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 13.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 222/16 Betreff: Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den seit langem geplanten Aufzug im Hauptgebäude der Schule am Ried zeitnah zu realisieren. Dieser ist dringend erforderlich, da sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer, die dauerhaft oder vorübergehend gehbehindert sind, wichtige Klassen-, Fach- und Beratungsräume nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen können. Begründung: Für das Hauptgebäude der Schule am Ried ist seit Jahren ein Aufzug geplant. Gemeinsam mit dem ehemaligen Schulleiter, Herrn Gans, wurde eine Begehung durchgeführt. Es wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Seitdem ist aber nichts mehr passiert. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist es unbedingt notwendig, dass im Hauptgebäude ein Aufzug eingebaut wird. Im Neubau wird zwar ebenfalls ein Aufzug eingebaut, aber dort werden in Zukunft die Klassen und Kurse der Oberstufe und die Abschlussklassen unterrichtet. Jüngere Schülerinnen und Schüler mit Gehbehinderungen, die im Hauptgebäude unterrichtet werden müssten, können sonst nicht aufgenommen werden. Auch wenn Jugendliche oder Lehrkräfte vorübergehend beim Treppensteigen beeinträchtigt sind, ist es schwierig, Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, da sich im Erdgeschoss nur Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Werken) befinden. Bestimmte Fachräume wie zum Beispiel Kunst oder Informatik, aber auch Räume, die für Beratungen genutzt werden, sind für Menschen, die nicht Treppensteigen können, gar nicht erreichbar. Darüber hinaus plant die Schule, Teile der Flure im Hauptgebäude zu Lernfluren umzugestalten. Für die Aufstellung von Mobiliar oder eventuellen Trennwänden ist es wichtig zu wissen, wie der Aufzug geplant ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 15 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4860 2023 Die Vorlage OF 222/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 224/16 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Bergen-Enkheim Weihnachtmarkt Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Bergen-Enkheim Weihnachtsmarktes mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Der Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt wird alljährlich vom Bergen-Enkheimer Gewerbeverein organisiert und durchgeführt und ist Teil der traditionellen Stadtteilkultur. Wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren auch die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in die Höhe geschossen, die finanziell kaum zu stemmen sind. Begründung: Um den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Gewerbeverein eine finanzielle Unterstützung. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Initiative OI 40 2023 Die Vorlage OF 224/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 216/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) besser sichtbar und erlebbar gemacht wird. Hierfür soll ein neuer, deutlich exponierterer und auch würdigerer Standort für die Sandsteinplastik im Stadtteil - z. B. nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Alten Berger Rathaus - bestimmt werden. In diesem Zuge ist durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sicherzustellen. Zudem soll eine angemessene Objektinformation angebracht werden, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, für diese Sandsteinplastik endlich einen deutlich exponierteren und auch würdigeren Platz zu finden. Hierfür kommt das Alte Berger Rathaus - nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - sicherlich als ein möglicher neuer Standort in Betracht. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen am neuen Standort, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 217/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Prüfung des Denkmalwertes der sich derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindlichen Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Fotos Antragsrückseite) zu veranlassen und einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu stellen. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert. Dort ist sie seit ihrer letzten Restaurierung im Jahr 2009 ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Mittlerweile wieder stark vermoost, befindet sie sich aktuell in einem schlechten Zustand und der Erhalt der Originalsubstanz ist gefährdet. Nicht nur aufgrund der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, sondern auch in Anbetracht seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, erscheint es daher angebracht zu prüfen, inwieweit die Sandsteinplastik mit dessen Porträt als denkmalwürdig unter Denkmalschutz zu stellen ist. Foto 1 + 2 (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 219/16 Betreff: Kleine Sporthalle der Schule am Ried Der Magistrat möge berichten, wie lange die kleinere (und neuere) der beiden Riedsporthallen noch geschlossen sein wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um sie schnellstmöglich wieder für den Sportbetrieb zu öffnen. Seit November ist die Sporthalle wegen Baumängeln gesperrt. Da im Stadtteil ohnehin ein Mangel an gedeckten Sportstätten besteht, ist dies ein schwerwiegendes Problem. Die Halle wird jeden Wochentag für den Schul- und Vereinssport genutzt, zudem werden dort Punktspiele ausgetragen. Die Sportangebote müssen nun stark gekürzt in andere Hallen verlegt werden, zu Lasten des dort stattfindenden Sportbetriebs, oder ganz ausfallen. Gegebenenfalls erforderliche Arbeiten zur Reparatur der Hallenkonstruktion sollten so bald als möglich aufgenommen werden, um den Schaden für den Sport zu begrenzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 803 2023 Die Vorlage OF 219/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2023, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 27.09.2023 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Vorgang: B 328/23; OM 1656/22 OBR 16; ST 1230/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden) Beschlussausfertigung(en): § 4054, 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 30.11.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 215/16 Betreff: Wettbewerb zu Ökologie und Nachhaltigkeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat schreibt für das Jahr 2024 einen Wettbewerb für Projekte aus den Bereichen Ökologie, Nachhaltigkeit, CO2 Einsparungen oder Artenschutz und Artenvielfalt aus. Mitmachen können einzelne Schüler*innen, Gruppen oder ganze Klassen bzw. Arbeitsgemeinschaften von Jahrgangsstufe 1 bis 13 aller Bergen-Enkheimer Schulen. Die Bekanntgabe des Wettbewerbes erfolgt ab dem 05.12.23. Eine Pressemitteilung ist gewünscht. Einreichungsschluss ist der 15.07.2024. Es werden Geld und Sachpreise im Gesamtwert von 2000.- Euro ausgelobt - Der Hauptpreis beträgt 300 Euro. Zudem werden alle Beiträge mit einer kleinen Anerkennung honoriert. Dafür stellt der Ortsbeirat insgesamt einen Betrag von 2000 € zur Verfügung. Der Betrag kann durch Spenden noch aufgestockt werden. Die AG Heimat betreut wie bislang das Projekt und bewertet die eingereichten Arbeiten. Nach Bewertung der eingereichten Projektunterlagen, werden die ausgelobten Geldpreise in der Sitzung des Ortsbeirates am 10.09.2024 durch die Ortsvorsteherin überreicht. Die Kommunikation mit den Preisträgern erfolgt über die AG Heimat des Ortsbeirates. Anlage 1 (ca. 237 KB) Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 215/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4651 entstanden aus Vorlage: OF 214/16 vom 13.10.2023 Betreff: Ausfälle im Busverkehr in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der VGF bzw. traffiQ umgehend eine kurzfristige und anschließend eine mittelfristige Lösung für die Probleme im Busverkehr in Bergen-Enkheim zu finden. Begründung: Die Verkehrswende kann nur mit einem zuverlässigen ÖPNV gelingen. Jedoch fallen derzeit in Bergen-Enkheim häufig Busse aus. Aufgrund Bergen-Enkheims Hanglage können viele Personen den Weg des Busses bei einem Ausfall nicht zu Fuß zurücklegen. So sind in Bergen-Enkheim insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Seniorinnen und Senioren auf die Busse angewiesen. Bei Ersteren führen die Ausfälle zu einer Zunahme von Eltern-Taxis und besorgten Erzieherinnen und Erziehern im Hort, Letztere werden in ihrer Vulnerabilität bald nicht nur sprichwörtlich im Regen stehen gelassen und in ihrer Mobilität und dementsprechend Teilnahme am öffentlichen Leben eingeschränkt. Für diese und alle weiteren Betroffenen ist der Status quo ein Hindernis für die Akzeptanz der Verkehrswende. Begründet wird der Missstand seitens VGF bzw. traffiQ mit hohen Krankheitsständen und einem latenten Personalmangel. Besonders schlimm ist für die Gäste des ÖPNV, dass sie in keinem Fall überhaupt über die Tatsache der Verspätung oder eines Ausfalls unterrichtet werden und in beiden Fällen auch nicht erfahren, wie lange sie auf den verspäteten oder den nächstfolgenden Bus warten müssen. Ein entsprechendes Informationssystem fehlt in Bergen-Enkheim vollkommen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, hier sofort Abhilfe zu schaffen (zum Beispiel durch Priorisierungsänderungen von Bussen in der Innenstadt hin zu den Außenbezirken) und anschließend mit den betreffenden Unternehmen einen Plan zu erstellen, wie der Fachkräftemangel mittelfristig gemildert werden kann. Es kommt hinzu, dass in Bergen-Enkheim abgesehen von der U-Bahn-Station "Enkheim" ein Informationssystem fehlt, welches die Nutzerinnen und Nutzer über Ausfälle und Verspätungen informiert. Der Besitz eines internetfähigen Smartphones kann nicht vorausgesetzt werden, sodass nicht alle die RMV-App während des Wartens an der Haltestelle konsultieren können. Auch hier wird die Stadt aufgefordert, schnell Abhilfe zu schaffen, um so den ÖPNV auch generell attraktiver zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 289
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2023, OF 214/16 Betreff: Ausfälle im Busverkehr in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, sofort eine kurzfristige und anschließend eine mittelfristige Lösung für die Probleme im Busverkehr in Bergen-Enkheim zu finden. Begründung: Die Verkehrswende kann nur mit einem zuverlässigem ÖPNV gelingen. Jedoch fallen derzeit in Bergen-Enkheim häufig Busse aus. Auf Grund Bergen-Enkheims Hanglage können viele Personen den Weg des Busses bei einem Ausfall nicht zu Fuß zurücklegen. So sind in Bergen-Enkheim insbesondere Schüler*innen und Seniorinnen und Senioren auf die Busse angewiesen. Bei ersteren führen die Ausfälle zu einer Zunahme von Eltern-Taxis und besorgten Erzieher*innen im Hort, letztere werden in ihrer Vulnerabilität bald nicht nur sprichwörtlich im Regen stehen gelassen und werden in ihrer Mobilität und dementsprechend Teilnahme am öffentlichen Leben eingeschränkt. Für diese und alle weiteren Betroffenen ist der Status Quo ein Hindernis für die Akzeptanz der Verkehrswende. Begründet wird der Missstand seitens VGF bzw. traffiQ mit hohen Krankheitsständen und einem latentem Personalmangel. Der Magistrat wird aufgefordert, hier sofort Abhilfe zu schaffen (zum Beispiel durch Priorisierungsänderungen von Bussen in der Innenstadt hin zu den Außenbezirken) und anschließend mit den betreffenden Unternehmen einen Plan zu erstellen, wie der Fachkräftemangel mittelfristig gemildert werden kann. Es kommt hinzu, dass in Bergen-Enkheim abgesehen von der U-Bahn Station Enkheim ein Informationssystem fehlt, welches die Nutzer*innen über Ausfälle und Verspätungen informiert. Der Besitz eines internetfähigen Smartphones kann nicht vorausgesetzt werden, sodass nicht alle die RMV-App während des Wartens an der Haltestelle konsultieren können. Auch hier wird die Stadt aufgefordert, schnell Abhilfe zu schaffen, um so den ÖPNV auch generell attraktiver zu machen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4651 2023 Die Vorlage OF 214/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit der VGF bzw. traffiQ umgehend eine kurzfristige . . ". im zweiten Absatz der Begründung nach dem ersten Satz folgendes eingefügt wird: "Besonders schlimm ist für die Gäste des ÖPNV, dass sie in keinem einzigen Fall überhaupt über die Tatsache der Verspätung oder eines Ausfalls unterrichtet werden und in beiden Fällen auch nicht erfahren, wie lange sie auf den verspäteten oder den nächstfolgenden Bus warten müssen. Ein entsprechendes Informationssystem fehlt in Bergen-Enkheim vollkommen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 208/16 Betreff: Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und pünktlichen Busverkehrs in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, 1. Zu berichten, wieso es in den letzten Wochen bei den verschiedenen Busverbindungen in Bergen-Enkheim wiederholt zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen gekommen ist, 2. Zu berichten, wie der Magistrat sicherstellt, dass weitere Verspätungen und sogar totale Busausfälle ab sofort vermieden werden, 3. Zu berichten, wie der Magistrat sicherstellt, dass für den Fall doch eventueller weiterer Busausfälle die betroffenen Gäste des ÖPNV benachrichtigt werden, beispielsweise durch elektronische oder digital betriebene Informationstafeln oder dergleichen. Begründung: In den Medien ist seit etlichen Wochen immer wieder berichtet worden, dass es gerade auch in Bergen-Enkheim neben anderen Stadtteilen in Frankfurt am Main zu erheblichen Verzögerungen im Busverkehr bis hin zu Totalausfällen kommt. In verschiedenen Fällen haben betroffenen Nutzer des ÖPNV darauf hingewiesen, dass sie Wartezeiten bis zu 1 Stunde in Kauf nehmen mussten, bis ein Bus kam, wobei dies wahrscheinlich schon der nächste oder übernächste planmäßige Bus war. Denn immer wieder fielen Busse auch total aus. Wenn die Stadt Frankfurt am Main ernsthaft eine taugliche und zufriedenstellende Verkehrswende außer rot angestrichenen Fahrradspuren erreichen will, muss zunächst einmal sichergestellt werden, dass die vorhandenen Busanbindungen regelmäßig und pünktlich bedient werden. Ausfälle durch Personalmangel oder Krankheit sind keine ausreichende Begründung, hier muss seitens der Stadt eine ausreichende Reserve für die Aufrechterhaltung aller Busverbindungen geschaffen werden. Besonders schlimm ist für die Gäste des ÖPNV, dass sie in keinem einzigen Fall überhaupt über die Tatsache der Verspätung oder eines Ausfalls unterrichtet werden und in beiden Fällen auch nicht erfahren, wie lange sie auf den verspäteten oder den nächstfolgenden Bus warten müssen. Ein entsprechendes Informationssystem fehlt in Bergen-Enkheim vollkommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 208/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 214/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 209/16 Betreff: Ausfälle und Verspätungen im Linienbusverkehr in Bergen-Enkheim Seit geraumer Zeit fallen Busse der Linie 42 regelmäßig aus oder fahren nur mit erheblicher Verspätung, wie betroffene Fahrgäste übereinstimmend berichten. Die Schüler an der Riedschule müssen teils von den Eltern mit dem privaten PKW abgeholt werden und einige ÖPNV-Nutzer haben aufgrund der katastrophalen Situation offenbar bereits ihre Dauerkarten zurückgegeben. Begründet wird der Missstand seitens VGF bzw. traffiQ mit latentem Personalmangel. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, was er konkret zu unternehmen gedenkt, um diese unhaltbare Situation zu beenden und dafür zu sorgen, dass den ÖPNV-Nutzern in Bergen-Enkheim wieder ein zuverlässiges und ausfallfreies Angebot im Linienbusverkehr zur Verfügung steht? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 214/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 210/16 Betreff: Ruhender Verkehr in Bergen-Enkheim In der Vergangenheit blieb das widerrechtliche halbseitige Parken auf Gehwegen in der Regel ungeahndet. Seit einiger Zeit erfolgt jedoch auch im Stadtteil Bergen-Enkheim eine strenge Ahndung entsprechender Verstöße, wovon die betroffenen Anwohner nach jahrelanger Gewohnheit kalt erwischt wurden. Die Verärgerung über die entsprechenden Bußgelder ist dementsprechend groß. Dies erscheint umso verwunderlicher, als dass eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim ansonsten vielerorts kaum oder gar nicht stattfindet. So bleiben Verstöße wie das Parken im absoluten Halteverbot oder in der Fünf-Meter-Zone von Kreuzungsbereichen in den Wohngebieten regelmäßig ungeahndet. Das wirft die Frage auf, warum das halbseitige Parken auf Gehwegen so sehr in den Fokus der Überwachung des ruhenden Verkehrs geraten ist und inwieweit hierzu auch Privatpersonen beitragen, die sich als "Sheriffs" an der Jagd nach Verkehrssündern beteiligen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Bergen-Enkheim durch die Stadtpolizei haben jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (anteilig Januar bis September) stattgefunden? 2. Wie viele Parkverstöße wurden dabei jeweils geahndet? (Angabe bitte gegliedert nach Art des Parkverstoßes und der jeweiligen Anzahl) 3. Wie viele Parkverstöße wurden jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (anteilig Januar bis September) durch Privatpersonen (online) zur Anzeige gebracht und in wie vielen Fällen wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet (Angabe bitte gegliedert nach Art des Parkverstoßes und der jeweiligen Anzahl). 4. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, im Ortsbezirk 16 überall dort das Gehwegparken mit Zeichen 315 oder Parkmarkierungen auf Grundlage der StVO bzw. der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zu erlauben, wo dieses auch ohne das Vorhandensein entsprechender Zeichen in der Vergangenheit beanstandungslos praktiziert worden ist? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 210/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 212/16 Betreff: Bepflanzung auf dem Kommunikationsplatz "An der Alten Gießerei" in Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Kommunikationsplatz gegenüber von Hausnummer 11+13 giftige Beeren wachsen. Falls dies der Fall ist, bitten wir diese Beeren zu entfernen und durch geeignete, kindgerechte Pflanzen zu ersetzen. Begründung: Der Kommunikationsplatz ist nicht nur der Treffpunkt der Erwachsenen, sondern ist auch als Spielplatz für Kinder gedacht. Von einer Bepflanzung mit giftigen Beeren ist daher abzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 212/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 212/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 213/16 Betreff: Mülleimer für den Kommunikationsplatz "An der Alten Gießerei" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Kommunikationsplatz in Enkheim gegenüber von Hausnummer 11 + 13 zusätzliche Mülleimer sowie einen Kotbeutelspender aufzustellen. Begründung: Es gibt dort bisher nur einen Mülleimer, deshalb bitten wir um Aufstellung von weiteren ein bis zwei Stück. Außerdem hat die Verschmutzung durch Hundekot in den letzten Jahren enorm zugenommen. Leider gibt es aber nicht genügend Möglichkeiten, den Hundekot angemessen zu entsorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4519 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 01.09.2023 Betreff: Einfahrt zum Firmengelände ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die es der Firma PNO Di Gennaro GmbH in der Voltenseestraße 4 ermöglichen, mit den doch sehr großen und langen Fahrzeugen problemlos und unfallfrei auf und aus dem Firmengelände zu fahren. Begründung: Seit einer Straßenbaumaßnahme im Jahr 2022 wurden die Markierungsstreifen gegenüber der Einfahrt Voltenseestraße 4 (links neben der Parkplatzeinfahrt KIKI-Gelände) nicht mehr aufgemalt, was zur Folge hat, dass immer mehr Menschen unberechtigt dieses Stück als Parkplatz nutzen. Dadurch wird das Ein- und Ausfahren der Fahrzeuge auf das Firmengelände der Firma PNO Di Gennaro GmbH erschwert und auch gefährdet. Ein Schreiben an das zuständige Straßenverkehrsamt vom 13.01.2023 blieb bisher erfolglos. Da jetzt noch weitere Baumaßnahmen in der Straße geplant sind, wird die Situation noch komplizierter. Es kann nicht angehen, dass die Stadt Frankfurt monatelang nicht reagiert und so Mensch und Material (es wurden schon Fahrzeuge beschädigt) gefährdet, nur weil einfache Markierungen fehlen. Hier muss die Stadt unverzüglich ihrer Verkehrssicherheit nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2316
Keine Partei