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Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.05.2021, OF 63/16 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das Stadtschulamt anweisen, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schüler*innen der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu ausdiskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb und knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten.

Begründung:

Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z.B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1800m und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach §161. Es muss nach der Schule aber einen Fußweg bergauf von 1700m zurücklegen zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen". Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2200m. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7km zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße "Am Hermesheim" wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950m, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6km, Heimweg: 850m, Gesamt: "nur" 3,4km, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 994 2021 Die Vorlage OF 63/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme