S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei. Begründung: Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zu Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgänger*innen in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahnhaltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park genannt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 46/9 Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in ST 790 vom 29.04.2019 versprochenen Bau nunmehr zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Lösung für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke zu schaffen. Begründung: Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S- Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Radfahrer*innen und Fußgänger*innen mit Rollator und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 33/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 46/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 264 2021 1. Die Vorlage OF 33/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 46/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 46/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 78/6 Betreff: Goldstein: Sichern des Bürgersteigs im südlichen Tannenkopfweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (Poller, Frankfurter Hüte) auf dem Bürgersteigs Tannenkopfweg zwischen Straßburger Straße und Am Wiesenhof das Überfahren des Bürgersteiges zu verhindern. Begründung: Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Halteverbot durch ein schlecht sichtbares Halteverbotsschild permanent missachtet wird, kommt es bei Gegenverkehr zu Ausweichmanövern über den Gehweg, dadurch werden Fußgänger gefährdet. Hier mündet auch ein Rad- und Fußweg ein, der unter anderem von Schülern der nahgelegenen Grundschule genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 352 2021 Die Vorlage OF 78/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 242 entstanden aus Vorlage: OF 29/4 vom 14.05.2021 Betreff: Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in der Mainkurstraße vor den ungeraden Hausnummern (siehe Foto) dahin gehend zu regulieren, dass die Regelgehwegbreite (gemäß Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) so weit als möglich gewährleistet ist, damit dort zukünftig insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer der funktional erforderliche Fortbewegungsraum zur Verfügung steht. Begründung: Durch schrägparkende Pkw wird die verfügbare Gehwegbreite vor den ungeraden Hausnummern in der Mainkurstraße regelmäßig soweit reduziert, dass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen kaum noch passieren können, geschweige denn genügend Gehwegbreite für den Begegnungsfall vorhanden bleibt. Foto: Parksituation Gehweg Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1659
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 235 entstanden aus Vorlage: OF 17/13 vom 23.05.2021 Betreff: Aufbringen von Piktogrammen: "Achtung Kinder" Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Alte Fahrt in Höhe der Gässchen das Piktogramm "Achtung Kinder" zeitnah auf die Straße aufzubringen. Der Weg durch die Gässchen ist Schulweg und damit besonders schützenswert. Die Straße Alte Fahrt ist eine sehr enge, niveaugleich ausgebaute Straße durch den alten Ortskern, auf die zwei Fußgängergässchen münden. Diese Stelle ist für Autofahrer nur sehr schwer einsehbar, deshalb wäre ein Hinweis, dass dort Fußgänger die Straße queren können, sehr sinnvoll. Begründung: Um die dort passierenden Fußgänger und hier besonders die Kinder zu schützen, wäre ein Hinweis auf der Straße sehr hilfreich und mit einfachen Mitteln umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1712 Aktenzeichen: 66 7
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 216 entstanden aus Vorlage: OF 26/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass auf allen Flächen des Plangebietes Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen (ausgenommen im Kerngebiet MK 1) nicht zulässig sind, um den Versiegelungsgrad nicht zu erhöhen und Grünflächen zu erhalten. 2. Der Ortsbeirat bedauert, dass weder das Wort "Fußgänger" noch "Fußgängerin" oder das Wort "Bürgersteig" im Bebauungsplan vorkommt, während dem MIV mehrere Seiten gewidmet werden. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) die Gehwege mindestens 2,50 Meter breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen; b) öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); c) alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); d) alle Kreuzungen aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; e) die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen (siehe fahrradfreundliche Nebenstraßen); f) oberirdische Radabstellanlagen für Besucherinnen bzw. Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; g) oberirdische E-Ladesäulen für Besucherinnen bzw. Besucher vorzusehen; h) die Türöffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren; i) öffentliches stationsbasiertes Carsharing vorzusehen; j) Leihräderstationen vorzusehen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel einzustellen; l) dafür Sorge zu tragen, dass auch zu Fuß Gehende und Radfahrende sicher und bequem vom neuen Quartier in die City-West gelangen können. Momentan ist der Katharinenkreisel sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende schlecht überschaubar und mit vielen nicht aufeinander abgestimmten Ampelphasen versehen. Zudem befinden sich die dortigen Fuß- und Radwege in einem schlechten Zustand. Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte den MIV langfristig reduzieren (die Gründe sind vielfältig: bessere Luft, weniger Lärm, sichere Straßen, weniger CO2 usw.). Der Ausbau der Infrastruktur für den MIV und die Erhöhung der Straßenkapazitäten führen langfristig nicht zu weniger, sondern zu mehr MIV (induzierter Verkehr). Die neu zu bauenden Wohnungen liegen teils unmittelbar am Katharinenkreisel, durch einen Fly-over werden die neuen Bewohnerinnen bzw. Bewohner noch stärker unter Lärm und Dreck leiden müssen. Der Ortsbeirat kann dies nicht befürworten. Vielmehr muss die Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Neubaugebiet besonders attraktiv sein, damit Bewohnerinnen bzw. Bewohner ihre Ziele sicher und bequem erreichen können (z. B. die ÖPNV-Stationen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1958 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 20.05.2021 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei circa 50 Zentimeter und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt circa 80 Zentimeter. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 Zentimeter breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schloßstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1801 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 88/6 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher/ sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 360 2021 Die Vorlage OF 88/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 80/1 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße, Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine PKW mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgänger*innen. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel an Stelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 395 2021 Die Vorlage OF 80/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass Pflanzenkübel statt Poller aufgestellt werden sollen)
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 72/6 Betreff: Falschparker im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt/ Ordnungsamt soll dem Ortsbeirat 6 für jeden Stadtteil getrennt halbjährlich berichten, wie oft, wo überprüft und was an Parkvergehen geahndet wurde. Begründung: In allen Stadtteilen werden täglich Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt. Meistens betrifft es Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten. Sehr oft werden Gehwegzufahrten und Gehwege zugeparkt. Dadurch werden insbesondere Rollstuhlfahrer:innen, Personen mit Kinderwagen oder mit Rollatoren daran gehindert, auf den Gehweg zu kommen oder diesen zu verlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2021, OF 54/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 150 2021 1. Die Vorlage OF 54/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 72/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 72/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 39/6 vom 16.05.2021 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße Nähe des Infrasite-Geländes den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u. a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob Kfz-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuerdings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen, und wenn nicht, was dagegen unternommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim-Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 Tonnen) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Hartmannsweilerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende E-Mails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim, die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 150 entstanden aus Vorlage: OF 72/6 vom 01.06.2021 Betreff: Falschparker im Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 für jeden Stadtteil getrennt halbjährlich zu berichten, wie oft, wo überprüft und was an Parkvergehen geahndet wurde. Begründung: In allen Stadtteilen werden täglich Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt. Meistens betrifft es Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten. Sehr oft werden Gehwegzufahrten und Gehwege zugeparkt. Dadurch werden insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder mit Rollatoren daran gehindert, auf den Gehweg zu kommen oder diesen zu verlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1371 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 161 entstanden aus Vorlage: OF 77/6 vom 01.05.2021 Betreff: Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösen Seitdem neue Anbieter auf dem Markt getreten sind, werden auch die Stadtteile im Frankfurter Westen mit den E-Scootern regelrecht überschwemmt. Gefühlt an jeder Ecke stolpern die Menschen in den westlichen Stadtteilen (leider nicht nur sprichwörtlich) über die sog. E-Scooter. Damit einhergehend nehmen auch die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger immer mehr zu: Die E-Scooter werden nach Nutzung wild abgestellt, blockieren Gehwege ebenso wie Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten, Fahrradwege oder sogar Rollstuhlrampen. Damit werden sie nicht nur zu gefährlichen Stolperfallen für andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere für bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren oder auch Menschen mit Kinderwagen bilden sie ein fast unüberwindbares Hindernis. Das Blinken der Geräte verschreckt zudem auch Haus- und Kleintiere. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer wird der Magistrat aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Der Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen, muss reguliert werden. Eine Möglichkeit wäre die Ausweisung fester Abstellorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und die Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei Fehlverhalten mittels einer Sondernutzungssatzung. Es gibt mittlerweile zwei Oberverwaltungsgerichtsurteile, nach denen das Abstellen sog. "E-Scooter-Flotten" einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder oder E-Scooter zwecks Vermietung stellt gemäß den Entscheidungen aus Münster und Düsseldorf eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums dar - dazu zählen auch die Bürgersteige. Zudem müssen Verstöße beim Gebrauch der E-Scooter in den Parkanlagen und Fußgängerzonen - dazu gehört auch das Fahren zu zweit oder dritt - konsequenter geahndet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, inwieweit auf Basis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Düsseldorf und Münster der Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Verleihfirmen über eine Sondernutzungssatzung geregelt werden kann. In einer möglichen Sondernutzungssatzung sind unter anderem nachfolgende Punkte festzulegen: 1. Das Angebot von E-Scootern erfolgt über bedarfsgerechte Ausleih- und Rückgabestationen, wobei die Ausleih- und Rückgabestationen nicht identisch sein müssen. 2. Um zu verhindern, dass E-Scooter außerhalb der festen E-Scooter-Stationen abgestellt werden, soll Geofencing festgeschrieben werden. 3. Es folgt eine Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei wildem Abstellen von E-Scootern außerhalb der Stationen und Hinterlegung einer Kaution bei Zulassung des Anbieters. Sollten die Urteile nicht auf die E-Scooter angewendet werden können, wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie das Problem angegangen werden soll. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Verstöße beim Gebrauch von E-Scootern in Fußgängerzonen und Grünanlagen konsequent zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1568 Antrag vom 05.04.2022, OF 454/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1999 Aktenzeichen: 32 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 57/1 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 1 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raums im Ortsbezirk 1 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Erst letzten Mittwoch kam es zu einem Unfall, bei dem ein blinder Mitbürger aus dem Gutleut über einen solchen am Boden liegenden Roller gestürzt ist und sich verletzt hat. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 33 2021 Die Vorlage OF 57/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 60/5 Betreff: Das Halteverbot im Bereich der Kreuzung Treburer Straße und Kelsterbacher Straße mit Pollern absichern Der Bereich beim Fußgängerüberweg an der Kreuzung Kelsterbacher Str./Treburer Str., in dem Halteverbot besteht, soll mit Pollern gegen unberechtigtes Parken abgesichert werden. Begründung: Anwohner berichten: Im genannten Bereich wird das absolute Halteverbot täglich missachtet und Autos parken dort dauerhaft. Das Halteverbot ist hier zwingend einzuhalten , da sonst Lieferfahrzeuge nicht abbiegen können. Außerdem wird der Fußweg von Kindern auf dem Schulweg zur Frauenhofschule täglich genutzt. Bisher kommt es oft vor, dass die Kinder wegen Autos, die unter Missachtung des Halteverbots abgestellt wurden, auf die Straße ausweichen müssen, was sehr gefährlich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Die LINKE. ändert ihren Antrag dahingehend, dass in der ersten Zeile die Worte "beim Fußgängerüberweg" gestrichen werden. Die geänderte Vorlage OF 60/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu b) CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 32/4 Betreff: Unzumutbares Parken im Halteverbot am Uhrtürmchen in Bornheim Mitte Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, der Magistrat mögen prüfen und berichten. Geeignete Maßnahmen gegen das verkehrswidrige Zuparken im Halteverbot der Einmündung Spessartstraße, Mainkurstraße und Arnsburgerstraße vor und auf der Fußgängerzone Bergerstraße zu ergreifen. Ziel kann im ersten Schritt ein Ortstermin zu Erörterung der Situation sein. Begründung: Insbesondere zu Zeiten des Wochenmarktes mittwochs und samstags, aber auch zu anderen Geschäftszeiten kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen in dem Bereich der Einmündungen Spessartstraße, Arnsburgerstraße und Mainkurstraße im Kurvenbereich vor der Bergerstraße. Parkende PKWs blockieren die Kurven, so dass Transporter nicht um die Ecke kommen und rangieren müssen. Fußgänger und Radfahrer werden behindert und der Fußgängerüberweg kann nicht eingesehen werden. Das Abbild unten zeigt die Situation, zu der sich oft weiter Fahrzeuge gesellen. . Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 32/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 22/5 Betreff: Schaumainkai: Sicherer barrierefreier Fußgängerüberweg als Verbindung vom Museumspark zum Main Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Schaumainkai auf Höhe des Brunnens am Metzlerpark einen Fußgängerüberweg mit Bedarfsampel einzurichten. Begründung: Der Schaumainkai zwischen Museumsufer und Main mit dem alten Baumbestand und Blick auf die Skyline ist mittlerweile eine viel befahrene Durchgangsstraße und trennt den Stadtteil mit dem Museumsufer vom Main. Die auch von alten Menschen, Familien und Joggern gerne genutzte Wegebeziehung durch den Metzlerpark am Brunnen zum Main endet an der viel befahrenen Durchgangsstraße. Von dort ohne lange Umwege zum Mainufer zu gelangen ist gefährlich und ein Spießrutenlauf durch meist dichten Durchgangsverkehr. Oft wird das Tempolimit nicht eingehalten. Sichere Fußgängerüberwege am Schaumainkai als Verbindung von Stadtteil und Stadt, vom Museumspark zum Main, sind dringend geboten. Zugleich wären Aufpflasterungen eine sinnvolle Maßnahme gegen Raser und eine Prophylaxe gegen Ausweichverkehr als Folge einer möglichen Sperrung des Mainkais. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 22/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 33/11 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 33/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 495 2021 Die Vorlage OF 33/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und 2 LINKE. gegen GRÜNE, 1 LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 49/2 Betreff: Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke Ludolfusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Maßnahme zur Sicherung des Rad- und Fußwegs auf der Zeppelinallee in Höhe der Querung der Ludolfusstraße in Form einer - Gehwegeweiterung zur Verschmälerung der Einfahrt, - einer Schwelle zur Reduzierung der Geschwindigkeit oder - die Einrichtung einer Tempo-30 Zone ab Einbiegen in die Ludolfusstraße, Wohngebiet, möglich erscheint. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und Geschwindigkeitsmessung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen durchzuführen und dabei auch den eingerichteten Fußgängerübergang auf Höhe der Verkehrsinsel zu beobachten. Begründung: Die Zeppelinallee ist für Spaziergänger und Besucher des Palmengartens bzw. der Grünanlagen auf der Zeppelinallee, Spielplatz und Liegewiese, von zentraler Bedeutung. Ein rot markierter Fuß- und Radweg parallel verlaufend zur Zeppelinallee quert die Ludolfusstraße. Des Weiteren ist nur wenige Meter weiter ein Fußgängerübergang eingerichtet, an dem zahlreiche Autofahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Zeppelinallee bzw. Miquelallee bzw. A 66 kommend regelmäßig nicht anhalten und es so immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer kommt. Die schlechte Einsicht aufgrund der Begrünung der Zeppelinallee in Richtung des Spielplatzes, nördliche Richtung, stellen für Autofahrer zusätzliche Hindernisse dar, die gegebenenfalls auch mitursächlich für die gefährlichen Situationen sind. Durch die Herabsenkung der Geschwindigkeit und die Verschmälerung der Einfahrt soll den Autofahrern, das Gefühl genommen werden, sich noch auf der Autobahn zu befinden und die Aufmerksamkeit auf Radfahrer und Fußgänger gerichtet werden. Bild der Zeppelinalle/Ecke Ludolfusstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 41 2021 Die Vorlage OF 49/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 48/6 Betreff: Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten Vorgang: V 340/17 OBR 6; ST 833/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. In der Kolpingstraße zwischen Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve sowohl das links- als auch das rechtsseitige Parken auf dem jeweiligen Gehweg zu erlauben (durch Verkehrszeichen 315, siehe Foto 1 unten). 2. Einen zusätzlichen Parkplatz in der Kolpingstraße einzurichten, und zwar von der Mainzer Landstraße kommend sofort rechts (Siehe Foto 2). Begründung: Zu 1: Bis vor wenigen Monaten wurde das links- und rechtsseitige Parken in diesem Bereich der Kolpingstraße (Einbahnstraße) von der Stadt Frankfurt "geduldet". Seit einigen Wochen wird hier jedoch von der Polizei kontrolliert und es werden Strafknöllchen verteilt. In diesem Bereich muss beidseitig auf dem Gehweg geparkt werden, weil ansonsten die Durchfahrt zu eng wird. Parken Autos links- und rechtsseitig auf dem Gehweg, ist dieser jeweils immer noch breit genug, dass Fußgänger mit Kinderwagen diesen passieren können. Bisher ist hier das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht erlaubt. Durch diesen Antrag soll das Parken legalisiert werden und dort die Aufstellung von Verkehrszeichen Nr. 315 erfolgen. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits vor 4 Jahren im Jahr 2017 gestellt (V340). In seiner Stellungnahme ST833 befürwortete der Magistrat damals das halbseitige Parken auf der linken Seite, nicht jedoch auf der rechten Seite. Leider wurde bis heute das Verkehrszeichen 315 für die linke Seite immer noch nicht angebracht. Für die rechte Seite wurde keine Begründung angegeben, warum hier halbseitiges Parken nicht möglich sein soll und die hier momentan genutzten 4 Parkplätze entfallen sollen. Durch diesen Antrag soll die Legalisierung des rechtsseitigen Parkens auf dem Gehweg noch einmal geprüft und hierüber berichtet werden sowie ggf. nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, so dass die 4 bisher geduldeten Parkplätze auf der rechten Seite erhalten bleiben und legalisiert werden können. Zu 2: Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle ein Behindertenparkplatz für eine Familie mit Behinderung vorhanden. Mit Wegzug dieser Familie wurde der Parkplatz ohne ersichtlichen Grund komplett entfernt. Da hier aber Parken ohne Beeinträchtigung von Anwohnern / Autos möglich ist, soll durch den Antrag ein Parkplatz an dieser Stelle wieder eingerichtet werden. Die Parkplatznot und die Verzweiflung der Autofahrer in Nied sind groß. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Parkplätze dort, wo es möglich ist, zu schaffen und zu legalisieren. Foto zu 1: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315 erlauben. (Quelle: Google Maps) Foto zu 2: An dieser Stelle in der Kolpingstraße soll wieder ein Parkplatz eingerichtet werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal der Fall gewesen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 833 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 145 2021 Die Vorlage OF 48/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten" folgender Wortlaut eingefügt wird: "zu prüfen und zu berichten, ob". Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 41/10 Betreff: Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke über die A661 östlich des Marbachweges von den zuständigen Stellen sicherer gestalten zu lassen. Dies umfasst: 1. Auslaufbereichen, 2. besseren Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger, 3. das entsprechende Verbot motorisierter Fahrzeuge, 4. den Verweis auf Schrittgeschwindigkeit, soweit nicht das Absteigen von Zweirädern angezeigt ist, 5. regelmäßig Kontrollen. Begründung: Nach der Kommunalwahl erfolgten Baumaßnahmen, über die der Ortsbeirat leider nicht ausreichend informiert war beziehungsweise nicht ausreichend beteiligt wurde. Dies ist befremdlich, zumal es in den Jahren zuvor erst diverse fraktionsübergreifende Initiativen des Ortsbeirates 10 bedurfte, bis mühsam auf der Brückenseite zum Marbachweg hin ein schwer erkämpfter Kompromiss gefunden wurde. Dieser erscheint aktuell leider konterkariert. Es überrascht daher nicht, dass es zu Problemen kommt und Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert reagieren. Schutzmaßnahmen sind umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und AfD gegen CDU, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 42/10 Betreff: Fehlende Sitzbänke in der Grünanlage (814) Gebrüder-Hommel-Anlage Die Gebrüder-Hommel-Anlage wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere und/oder mit Bewegungseinschränkungen, vermissen seit geraumer Zeit Sitzbänke als Ruhemöglichkeit. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mindestens 3 Sitzbänke an dem Fußweg entlang der Sportanlage Hügelstr. sowie am südlichen Freizeitsportbereich nebst Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen. 2. Weiter wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg vom Freizeitsport-bereich, westlich, entlang des Festplatzes, bis an die Hügelstraße verlängert werden kann. Dieses Teilstück könnte dann auch als deutlich ansprechendere Verbindung dem Hölderlin-Pfad zugeordnet werden. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 42/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 506 2021 Die Vorlage OF 42/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 29/4 Betreff: Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in der Mainkurstraße vor den ungeraden Hausnummern (siehe Foto) dahingehend zu regulieren, dass die Regelgehwegbreite (gemäß RAst) so weit als möglich gewährleistet ist, damit dort zukünftig insbesondere Fußgängern mit Rollatoren, Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrern der funktional erforderliche Fortbewegungsraum zur Verfügung steht. Begründung: Durch schrägparkende PkW wird die verfügbare Gehwegbreite vor den ungeraden Hausnummern in der Mainkurstraße regelmäßig soweit reduziert, dass Fußgänger mit Kinderwagen kaum noch passieren können, geschweige denn genügend Gehwegbreite für den Begegnungsfall vorhanden bleibt. Foto: Parksituation Gehweg Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 242 2021 Die Vorlage OF 29/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 48/1 Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Speicherstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Parkhauseinfahrt Speicherstraße 42 auf dem Gehweg zusätzliche Poller aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken zu unterbinden, und zusätzliche Radbügel in diesem Bereich vorzusehen. Begründung: Die Menschen im Gutleut beschweren sich darüber, dass PKWs auf dem Gehweg direkt vor dem REWE-Supermarkt parken, anstatt einen regulären Parkplatz zu suchen oder die Tiefgarage zu nutzen. Es handelt sich dabei meist um Autofahrende, die "nur kurz" einkaufen möchten, dabei aber Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen behindern. Außerdem sollen mehr Fahrradbügel vor REWE und der Bäckerei den vielen Einkaufenden, die bereits mit dem Rad kommen, die Möglichkeit bieten, ihr Fahrrad sicher abzuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 205 2021 Die Vorlage OF 48/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Parkhauseinfahrt Speicherstraße 42 auf dem Gehweg zusätzliche Poller aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken zu unterbinden, und zusätzliche Radbügel vor dem REWE-Markt den bestehenden hinzuzufügen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 11/16 Betreff: Gehwege auf Bergen-Enkheimer Friedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege auf den Friedhöfen in Bergen und Enkheim wieder so herrichten zu lassen, dass auch mobil eingeschränkte Personen diese ohne die Hilfe weiterer Personen begehen können. Insbesondere sind die Übergänge an den Kreuzungen barrierefrei zu gestalten. Begründung: Manche Wege sind für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Laufhilfen ohne fremde Hilfe aufgrund der hochstehenden Begrenzungssteine nicht möglich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 11/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 538 2021 Die Vorlage OF 11/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 44 entstanden aus Vorlage: OF 8/1 vom 13.04.2021 Betreff: Radbügel in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38 Der Magistrat wird gebeten, im Frankfurter Bahnhofsviertel im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 bis 38 vor der neuen Wohnanlage eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das sichere Anschließen von Fahrrädern zu gewährleisten und dem "wilden Gehwegparken" durch Kfz zuverlässig zu begegnen. Begründung: Besucherinnen bzw. Besucher und Anwohnerinnen bzw. Anwohner der Wohnanlage sowie des darin befindlichen Fitnessstudios haben bisher keine Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher anzuschließen. Oft behindern zudem auf dem Gehweg parkende Kfz die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1409 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 16 entstanden aus Vorlage: OF 3/16 vom 12.04.2021 Betreff: "Hauer-Mauer-Weg" zwischen Bergen und Enkheim Der Magistrat wird gebeten, den "Hauer-Mauer-Weg" zwischen Bergen und Enkheim so instand setzen zu lassen, dass er für Fußgänger und Radfahrer wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Begründung: Der "Hauer-Mauer-Weg" ist eine bequeme Alternative des Verkehrs für Fußgänger und Radfahrer zwischen Bergen und Enkheim. Leider ist er in vielen Bereichen total von Unkräutern zugewachsen und zum Teil versperren Baumstämme und herumliegendes Geäst den Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1732 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 5/1 vom 13.04.2021 Betreff: Kürzere Wartezeit und mehr Sicherheit für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger an der Kreuzung Hafenstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Hafen-/Speicherstraße so umzugestalten, dass die Wartezeiten für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger deutlich reduziert werden und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger außerhalb des Berufsverkehrs grundsätzlich Vorrang erhalten unter Berücksichtigung des Gütereisenbahnverkehrs. Begründung: Die Wartezeiten für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger sind inakzeptabel lang und die Grünphasen zu kurz. Die Konsequenz ist, dass Menschen die Straße und die Bahngleise überwiegend bei Rot queren. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, z. B. aus dem Cronstetten-Haus, schaffen es oft nicht, die Straße "in einem Zug" zu überqueren. Vereinzelt ist zu beobachten, dass Eltern den Kindern die Augen zuhalten, während sie die Straße bei Rot überqueren. Die Kreuzung stellt eine wichtige und viel genutzte Verbindung für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger, z. B. zum REWE-Markt und in den Westhafen, dar und muss dringend an den bestehenden Bedarf angepasst werden. An dieser Stelle herrscht außerhalb der Hauptverkehrszeiten wenig Pkw-Verkehr, sodass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger Vorrang erhalten können. Grundzustand ist "Dauergrün für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger" und Kfz müssen sich anmelden. Die Autofahrerinnen bzw. Autofahrer fordern während der Annäherung an die LSA mittels Induktionsschleifen in der Fahrbahn automatisch eine Grünphase an. Der gelegentliche Bahnverkehr übersteuert Kfz und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und erhält Priorität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1297 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 24 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 14.04.2021 Betreff: Griesheim: Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Ernst-Wiss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fußgängerüberweg an der Ernst-Wiss-Straße vom Kölle Zoo zum REWE- Center besser abzusichern. Derzeit ist dort keine ausreichende Beschilderung und Beleuchtung vorhanden. Begründung: Der Fußgängerüberweg wird häufig frequentiert, durch die fehlende Beschilderung und die schlechte Ausleuchtung wird der Weg aber manchmal nicht als solcher wahrgenommen. Zur Sicherung des Weges sollte die Farbe, Beschilderung und Beleuchtung in dem Umfeld überprüft und ggf. erneuert werden. Abbildung: Lage des Fußgängerüberwegs Quelle: Geobasisdaten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1343 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 32 entstanden aus Vorlage: OF 18/6 vom 13.04.2021 Betreff: Sossenheim: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Falschparken zu unterbinden (am Beispiel Flurscheideweg)? Vorgang: OM 6787/20 OBR 6; ST 485/21 Unter anderem auch bedingt durch das nahe liegende Gewerbegebiet herrscht im Flurscheideweg in Sossenheim großer Parkdruck. Vermehrt parken Autofahrer dort ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig und behindern und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer - eine Situation, die beispielhaft für viele Stellen in allen Stadtteilen im Frankfurter Westen steht. Der Ortsbeirat 6 hatte deshalb in seiner Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787, darum gebeten, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Parken auf dem Bürgersteig im Flurscheideweg zu unterbinden. In seiner Stellungnahme vom 22.02.2021, ST 485, lehnt der Magistrat dies jedoch ab und verweist stattdessen die Fußgänger, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der an dieser Stelle (gegenüber Flurscheideweg 54 bis 56) nicht einmal existiert. Dies kommt einerseits einer Kapitulation gleich (man scheint das Falschparken schlicht zu tolerieren) und zeugt andererseits vom Fehlen jeglicher Ortskenntnis. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken auf dem Bürgersteig unterbinden. Alternativen zu den in der Stellungnahme ST 485 genannten Stahlabweisern könnten Bordsteinaufsätze (sog. Frankfurter Hüte) oder einfach regelmäßige Kontrollen sein. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu erläutern, inwiefern sich für eine Stellungnahme die Situation vor Ort angeschaut wird. Wie kann es sein, dass hier auf einen Gehweg verwiesen wird, der gar nicht existiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6787 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 57 entstanden aus Vorlage: OF 7/10 vom 20.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise mittels einer Hochpflasterung den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße deutlich sicherer zu gestalten. Begründung: Leider ist der Fußgängerüberweg sehr unübersichtlich und steht seit Jahren in der Kritik. Erneut sollen auch diverse Beinaheunfälle mit Kitakindern stattgefunden haben. Rasche Abhilfe ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1590 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1223 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 37/6 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung 1 - 3 dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße? Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, und einen Termin in Griesheim zu terminieren. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mind. die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe "Unterführung" und "Bahnhofsvorplatz" sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2021 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/9 Betreff: Parkmarkierungen in der gesamten Allendorfer Straße erneuern - samt Bodenmarkierung der Fußgängerquerung Der Ortsbeirat möge beschließen, Durch die mehrjährige Renovierung der Häuser der Bundesbank in diesem Bereich, ist das in den Vorjahren von den Anwohnern akzeptiere alternierende Parken in der unteren Allendorfer Straße untergegangen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das alternierende Parken in der gesamten unteren Allendorfer Straße mittels weniger neuer Markierungen wieder zu beleben, um die Fahrgeschwindigkeiten zu reduzieren. Im Zuge der Erneuerung könnte das wechselnde Parken dann ebenfalls in der unteren Ulrichstraße eingeführt werden. In der oberen Allendorfer Straße fehlen nach einer Asphalterneuerung die Markierungen gänzlich, was schon zu grotesken Parksituationen geführt hat. Außerdem wurden hier die Bodenmarkierungen zum Hinweis auf Fußgängerquerungen hinter denselben aufgebracht. Für mehr Sicherheit von Fußgängern, Fahrrad- und Rollerfahrern wäre eine Position vor der Querung angezeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 100 2021 Die Vorlage OF 6/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/3 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Fahrradstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, oder es müssen Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Fußgängerweg im Oederweg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt, ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Bürgersteig), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Fahrradweg auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen gerecht wird. Es erstaunt, dass darauf hingewiesen werden muss. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 91 2021 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 10/9 Betreff: Details über Baustellen-Zuwegung über den Treunerweg aufgrund paralleler Sperrung der Eisenbahnüberführungen An den zehn Ruthen und Niedwiesenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere der Deutschen Bahn AG - aufgefordert, umgehend die bisher anstehenden Details der Planung im Zusammenhang mit der Nutzung des Treunerweges als Baustellenzufahrt zu prüfen und dem OBR zur Kenntnis zukommen zu lassen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum kommt es zur gleichzeitigen Sperrung der EÜ's Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen? Letztere ist schon seit einem Jahr gesperrt und verfüllt. Auf der Informationsveranstaltung der DB 2017 wurde den Anwohnern versichert, dass immer eine EÜ passierbar bleibt. 2. Wie lange soll die Sperrung des Treunerweges und der Treppenabgänge (Willibrachtstraße und Lindenring) erfolgen? Soll der Treunerweg in beide Fahrtrichtungen befahren werden? Die Breite des Weges lässt eine gleichzeitige Nutzung mit Gegenverkehr nicht zu. 3. Werden dazu Ausweichflächen neben dem Treunerweg benötigt? Die Bahn informiert auf ihrer Homepage "Eigene Gleise für die S6" über Teilschüttung und Einrichtung von Ausweichbuchten und Ampelanlagen. Sind diese Flächen in der gültigen Planfeststellung vorgesehen und genehmigt? Mit wievielen Fahrten werden pro Tag gerechnet? 4. Von wo aus soll der Zugang für Fußgänger zum Höllbergspielplatz gefahrlos erfolgen? 5. Wie können Eigentümer auf ihre Wiesen- und Gartengrundstücke neben dem Treunerweg gelangen, nachdem dieser für Anwohner und Anlieger gesperrt ist? Begründung: Die Baulogistik führt bei den Anwohnern zu einer hohen Belastung. Der Treunerweg wird täglich von vielen Radfahrern und Fußgängern genutzt und ist eine wichtige Querverbindung für viele Anwohner innerhalb des Stadtteils. Die EÜ Niedwiesenstraße und der Treunerweg sind für viele Schüler ein Teil ihres direkten Schulweges. Die Ausweichstrecke für Fußgänger, infolge der gleichzeitigen Sperrung beider EÜ'S, über die Treppe zur Maybachbrücke, ist eine Zumutung. Die Sperrung der EÜ's verursacht zudem, dass die einzige Zuwegungsmöglichkeit der Baustelle über den Treunerweg erfolgen muss und dadurch Schwerlastverkehr durch ein reines Wohngebiet mit Spielplatz geführt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 10/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 10/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 7/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stelle gebeten, beispielsweise mittels einer Hochpflasterung den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße deutlich sicherer zu gestalten. Begründung: Leider ist der Fußgängerüberweg sehr unübersichtlich und steht seit Jahren in der Kritik. Erneut sollen auch diverse Beinaheunfälle mit Kitakindern stattgefunden haben. Rasche Abhilfe ist geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 57 2021 Die Vorlage OF 7/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 29/11 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und nach rechts verschwenkter Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend - Der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend R-FGÜ 2001 an Zebrastreifen wird nicht eingehalten. (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ) Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50km/h wird mit 25m festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14m zurückgelegt werden. 25m Bremsweg + 14m Reaktionsweg = 39m Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selber auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25m beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50m auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur 8 Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuem Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt die an der Bushaltestelle aussteigen um zur Haupt und Realschule dort zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum wollen wir solche Änderungen: BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIG: KINDER UND ÄLTERE MENSCHEN Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für FahrzeugführerInnen überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 % die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 %), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 %) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 %). Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 40 2021 Die Vorlage OF 29/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "beseitigen" um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "wie bei der Ortsbegehung 2018 mit dem Fachamt vereinbart." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 5/11 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Fußgängerübergang in der Cassellastrasse in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat nicht bisher wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: - Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg. - Es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen. - Autofahrer die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, die "Bahn sei frei". Bei "Grün" müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Fahrzeuge oft stark bremsen um die späten Rot-Abbieger nicht aus deren Bahn zu schieben. - Durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das "Grün" erwarten abbiegende Autos und LKW keinen Fußgänger mehr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7 2021 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 bis 361" Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 vorgebracht. Die vom Magistrat der Stadt Frankfurt in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 108 2021 Die Vorlage OF 4/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 8/11 Betreff: Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahversorgungszentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 und 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, entsprechend der angehängten Grafik bei der Erneuerung der Straßendecke in der Birsteiner und Lauterbacher Straße, drei bürgersteiggleiche Querungsmöglichkeiten (ähnlich derer in der Schäfflestraße) und einen Minikreisel mit einem Durchmesser von 18m in die Durchführungsplanung mit aufzunehmen. Begründung: Bisher gibt es keine oder nur an den falschen Orten in diesem Bereich Absenkungen an Bürgersteigen. Die bisherigen Bodenschweller zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße können dadurch komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Strassenecken würde dadurch minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das mit vielen jungen Familien bewohnte Gebiet gleichwertig wie mit den alten Schwellern reduziert. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße um zum wenden rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße einzufahren um wieder schnell ohne Umwege falsch herum aus der Einbahnstraße herauszufahren. Das birgt viele Gefahren, weil genau dort ebenfalls viele Kinder die Straße zu den Stoßzeiten unkontrolliert chaotisch queren und generell rückwärtsfahrende Eltern in Eile eine große Gefahr für solche darstellen. Daher wäre es sehr sinnvoll, den Verkehr bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, geordnet aus der Sackgasse herauszufahren. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 10 2021 Die Vorlage OF 8/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD