Antrag vom 30.12.2020, OF 1268/2 Betreff: Gehraumüberwachung tut not Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Personal der Parkraumüberwachung zusätzlich zur Gehraumüberwachung eingesetzt werden kann, die behindernd und gefährdend auf Gehwegen abgestellte Motorräder, E-Roller, Fahrräder und Lastenräder erfaßt; 2. und wenn ja, ob und in welcher Höhe zusätzliches Personal dafür erforderlich wäre; 3. sowie welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, derartige behindernde und gefährdende Fahrzeuge beseitigen zu lassen, wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist.
Begründung:
Das Personal der Parkraumüberwachung nutzt selbst die Gehwege, erkennt also unmittelbar und ohne jeden Zusatzaufwand die Problematik eines störend abgestellten Fahrzeugs. Da die meisten Radfahrer ihre Räder platzsparend an den Gehwegrändern abstellen, entstehen Probleme in der Regel durch Motorräder, E-Roller und Lastenräder, so daß der Zusatzaufwand des Personals sich in Grenzen hielte. Gleichwohl stellen die Problemfälle erhebliche Belästigungen und Gefahrenpotentiale dar, so daß eine Duldung zumindest aus Sicht der Fußgänger und insbesondere der Behinderten mit Rollstuhl, der Sehbehinderten und der Menschen mit Kinderwagen inakzeptabel ist.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1901 2021 Die Vorlage OF 1268/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP