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Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen.

Begründung:

Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/ Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto als Anlage 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 [1] aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (ca. 20m von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto als Anlage 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestalten werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Corona-Zeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z.B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen.Hauptvorlage: Antrag vom 14.06.2021, OF 87/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 466 2021 1. Die Vorlage OF 87/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 118/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD