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Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.06.2021, OF 45/9 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen, sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte erfolgen durch: Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Rollern und Ahndung falsch abgestellter E-Rollern durch die Stadtpolizei.

Begründung:

Seit Mitte 2019 sind in E-Roller in Deutschland zugelassen ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zu Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgänger*innen in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahnhaltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park genannt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren km-Leistung reduziert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 25/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 45/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 263 2021 1. Die Vorlage OF 25/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 45/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme