Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg
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Partei(en):CDU•GRÜNE•SPD•BFF•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.01.2021, OF 309/13 Betreff: Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Straßen im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wie folgt zu benennen: - die erste Straße welche parallel in südöstlicher Richtung zur Straße am Riedsteg liegt und gleichzeitig die Straße "Am Mittelpfad" kreuzt soll mit "Am Mittelpfad" benannt werden, um die nordöstliche Querung fortzuführen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum kleinen Ried" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum Schwalbenberg" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir als Ringstraße um das neue Baugebiet zu führen und "Zur Erlenbachaue" zu benennen. Somit Würde diese Straße ebenfalls eine Querstraße zu den drei oben genannten darstellen und in die Straße "Am Riedsteg" bzw. "Alt Erlenbach" münden. Bei der Benennung der Straßennamen wurde sich an den Richtlinien aus dem "Leitfaden zur Straßenbenennen" der Stadt Frankfurt orientiert. Des Weiteren wurde sich am Buch des Nieder- Erlenbacher Geschichtsvereins "Die Flurnamen der Gemarkung Nieder- Erlenbach" von 2003 orientiert, im Sinne der Herstellung eines Ortsbezugs. Zur besseren Orientierung bitte den Kartenanhang beachten.
Begründung:
Im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wird es 4 bzw. 5 neue Straßenzüge geben. Diese sind zu benennen. Der Ortsbreirat hatte sich darauf verständigt die Straßennamen Personen und Sachneutral zu benennen, sowie einen Bezug zu Nieder- Erlenbach herzustellen. Aus diesem Grund wurde sich am natürlichen Umfeld des geplanten Baugebiets sowie historischen Flurstücken orientiert.Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 35 2021 Die Vorlage OF 309/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme