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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 2

Fernwärmeausbau im Westend

28.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 1106/2 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Westend der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen. 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten im Westend es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden. 3. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell im Westend zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden, oder ob auch angrenzende Straßenabschnitte über den Fernwärmeausbau informiert und auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. sofern sich aus der Prüfung von Punkt 2 ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen. 5. sofern aus der Prüfung von Punkt 3 hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. Zumindest in Teilen des Westends sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen, und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6745 2025 Die Vorlage OF 1106/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 11

Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben

28.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Nachhaltige Wahlplakatwerbung

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1571/1 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. Inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können. 2. Ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann 3. Ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann Begründung: Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6672 2025 Die Vorlage OF 1571/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen

20.02.2025 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 832/3 vom 06.02.2025 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen Der Magistrat wird gebeten, das Tracking von Kindern mit GPS-Trackern oder Smartphones in städtischen Kitas zu verbieten. Begründung: Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Grund wurde genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützten Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 846

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

18.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542 entstanden aus Vorlage: OF 1517/1 vom 02.02.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 01.11.2024, ST 1923, dass ein Prüfauftrag für die in der Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211, genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt. Begründung: Der Ortsbeirat forderte in seiner Anregung, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der Stellungnahme lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit der Anregung eineinhalb Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 8

Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim

05.02.2025 · Aktualisiert: 10.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 529/8 Betreff: Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main und traffiQ eine andere Beleuchtung für den Heddernheimer U-Bahnhof zu vereinbaren. Die neue Nacht-Beleuchtung sollte einfarbig sein, das abgebende Licht soll so weit gedimmt sein, dass kein grelles Licht auf die Umgebung abstrahlt. Begründung: Durch die farbige Beleuchtung der Überdachung wirkt der Heddernheimer U-Bahnhof wie ein "Fremdkörper" zwischen Sportplatz, Maybachbrücke und Unterführung zur Dillenburger Straße. Die hier aus der City übernommenen Leuchtreklame-Farben heben die hässliche Überbauung durch die Maybachbrücke und die Unterführung für Fußgänger deutlich hervor. Außerdem behindern sie den Blick auf den Sportplatz daneben, der schon in frühen dunklen Abendstunden von Sportler:innen genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen

04.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 946/9 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalz-Anwendung im Ortsbezirk 9 möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden ein den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen, 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen, 3. ein Pilotprojekt für vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u.A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in F 1313/23 selbst einräumt, ist es "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW Wiesbaden zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits: - Ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern schafft Rechtssicherheit - Auch städtische Liegenschaften und Aufgaben können erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden - Eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") hilft bei der Umsetzung eines Verbots - Vor einem solchen Hintergrund können Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 533 2025 Die Vorlage OF 946/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 5

Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes

02.02.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1332/5 Betreff: Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Spielplatzes "Spielplatz Spatzengasse" (Villa-Bonn-Spielplatzes) und insbesondere des dazugehörigen Bolzplatzes zu veranlassen. Dabei soll der Bolzplatz so gestaltet werden, dass er ganzjährig nutzbar ist. Zudem soll der verdichtete Boden aufbereitet werden, um eine bessere Drainage zu ermöglichen und die regelmäßige Bildung von Pfützen zu verhindern. Die Überflutungen beeinträchtigen nicht nur die Spielfläche, sondern auch den Baumbestand, der durch die ständige Staunässe geschädigt wird. Ziel ist es, sowohl die Bespielbarkeit als auch die ökologische Verträglichkeit des Platzes zu verbessern. Begründung: Der Spielplatz "Spielplatz Spatzengasse" ist ein zentraler Treffpunkt für Kinder und Familien in Oberrad. Er wird nicht nur von den Anwohner-Kinder, sondern auch von umliegenden Kindertageseinrichtungen genutzt. Insbesondere der Bolzplatz befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand. Die sandige und unebene Fläche schränkt die Nutzung erheblich ein und stellt ein Hindernis für sicheres Spielen dar. Darüber hinaus sorgt die starke Verdichtung des Bodens für erhebliche Probleme bei Regen: Große Pfützen entstehen, die den Bolzplatz und Teile des Spielplatzes unbenutzbar machen. Die entstehende Staunässe gefährdet zudem den Baumbestand, der für das Mikroklima des Spielplatzes und die Aufenthaltsqualität wichtig ist. Um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten und den Kindern eine sichere und attraktive Spielfläche zu bieten, ist eine umfassende Erneuerung erforderlich. Dabei sollten sowohl die Beschaffenheit des Bolzplatzes als auch die Wasserableitung verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1332/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1517/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1923 vom 1.11.2024, dass ein Prüfauftrag für die in der OM 4211 vom 4.7.2023 genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt. Begründung: Der Ortsbeirat forderte in seinem Antrag, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der ST lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit dem Antrag 1,5 Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6542 2025 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1518/1 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mittlerweile verblassten Zebrastreifen vor der Hellerhofschule in der Idsteiner Straße instand setzen zu lassen, sodass dieser wieder gut sichtbar ist. Begründung: Der Zebrastreifen ist inzwischen verblasst und daher nicht mehr gut sichtbar, insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte dieser instand gesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6543 2025 Die Vorlage OF 1518/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1540/1 Betreff: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind. Begründung: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 36 Die Partei stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung

01.02.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1074/2 Betreff: Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Die Container, in denen die Schüler des Gymnasium Römerhof unterrichtet werden, unverzüglich instand zu setzen, akut bedeutet dies: 1. Die Heizungen zu reparieren, sowie regelhafte Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage durchzuführen, um bei Bedarf schneller reagieren zu können. 2. Undichte Decken und Fugen reparieren und abdichten, entstandenen Schimmel entfernen und bei Bedarf luftreinigende Maßnahme einzuleiten Die Schüler*innen, sowie die Lehrer*inne müssen vor Kälte, Zugluft usw. geschützt werden, im Sommer muss der Schutz vor Hitze gewährleistet sein. Der Magistrat wird zudem gebeten, 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanlage bis zum Einsetzen der Hitzeperiode 2025 voll funktionsfähig ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Klimaanlagen kein Wasser verlieren. Begründung: Der Bau des Schulgebäudes konnte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums umgesetzt werden. Die Schüler*innen haben dies verstanden und möchten nun aber sichergestellt wissen, dass die Container gut nutzbar bleiben solange notwendig, damit sie durch etwaige Mängel nicht vom Lernen und vom Unterrichtsgeschehen abgelenkt werden oder gar erkranken. Schüler*innen und Eltern, sowie das Lehrpersonal wenden sich regelhaft an Vertreter*innen des Magistrats und des Ortsbeirats. Ein Vater und seine Tochter haben der Antragstellerin persönlich vorgesprochen mit der Bitte das Thema erneut vorzutragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2025, OF 1086/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6530 2025 Anregung an den Magistrat OM 6531 2025 1. Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1086/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Bänke in der Hundewiese im LotteSpechtPark

28.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1522/1 Betreff: Bänke in der Hundewiese im Lotte-Specht-Park Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb der neuen, eingezäunten Hundewiese im Lotte Specht Park zwei Sitzbänke aufstellen zu lassen. Begründung: Die neue, eingezäunte Hundewiese im Lotte Specht Park wird gut angenommen. Hundehaltende wünschen sich zwei Sitzbänke innerhalb der Hundewiese, damit die Menschen sich ausruhen können, während die Hunde sich austoben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6547 2025 Die Vorlage OF 1522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Unterliederbach: Zusammensetzung „Industrieschnee“

26.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1161/6 Betreff: Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was über die Zusammensetzung des "Industrieschnees" in den Stadtteile Höchst und Unterliederbach bekannt ist und wann die letzten Messungen erfolgten. Begründung: In den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach kommt es immer wieder zu einem Phänomen, das als "Industrieschnee" bekannt ist. Dieses künstlich erzeugte Schneephänomen entsteht durch die Emissionen aus Industrieanlagen, die sich bei bestimmten Wetterlagen abkühlen und zu Kondensationsprozessen führen. Das Auftreten von Industrieschnee hat bei vielen Bewohner:innen im Frankfurter Westen Besorgnis ausgelöst, insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Um Klarheit über mögliche Risiken zu schaffen, erscheint eine Untersuchung der Auswirkungen der Emissionen als sehr sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher um eine umfassende Prüfung und Berichterstattung durch den Magistrat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2025 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 10

Parksituation im Bereich KarlLachmannStraße/Gummersbergstraße

26.01.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 984/10 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man im Bereich Karl-Lachmann-Straße / Gummersbergstraße die Kurvenbereiche mit Querungshilfen an allen Kurven versehen kann. Begründung: Die Straßen werden von vielen PKWs auch in den Kurven und auf dem Gehweg beparkt, was 5m vom Scheitelpunkt der Kurve nicht gestattet ist. Die abgesenkten Bordsteine werden dadurch blockiert und das macht die Situation für zu Fuß gehende, Kinderwagen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sehr schwierig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 984/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6631 2025 Die Vorlage OF 984/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen

23.01.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 entstanden aus Vorlage: OF 915/9 vom 08.01.2025 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, sodass die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke begrünt werden. Ziele sind mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Maßnahmen an den Zäunen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6458 entstanden aus Vorlage: OF 522/8 vom 07.01.2025 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Magistrat wird gebeten, - in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern; - sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, usw .) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und in halboffenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der mit dem des öffentlichen Raumes gleichzusetzen ist ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ). Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein Einkaufszentrum, für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf: - "Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019); - "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt." - Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024); Frankfurter Rundschau 2019: "Shoppen unter Rauchschwaden." Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen "[. .] Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen durch Nebenräume oder vollständig geschlossene Raucherkabinen trennen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto: Gerne genutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 713 Aktenzeichen: 79-0

OF (Anträge OBR) · OB 4

Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim

22.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2025, OF 471/4 Betreff: Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit Fernwärme als Wärmequelle für Bornheim, insbesondere das nördliche Bornheim im Bereich der Inheidener Straße, in die Planung einbezogen werden kann. Der städtische Energieversorger Mainova verfolgt derzeit offensichtlich kein solches Ausbauprojekt für Bornheim. Siehe: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaer me Begründung: Einige Bürgerinnen und Bürger Bornheims stellen sich (und dem Ortsbeirat) die Frage, wie sie künftig ihre Wohnungen ohne fossile Energieträger heizen können. Fernwärme gilt als attraktive Alternative, da diese in Zukunft klimaneutral, kostengünstig und verlässlich sein soll. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6519 2025 Die Vorlage OF 471/4 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, fraktionslos

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim

21.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000

OF (Anträge OBR) · OB 16

Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim

15.01.2025 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 312/16 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, sich bei dem Expertengremium ‚Aktiver Schallschutz' des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute Nord 07 lang mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen werden. Es soll nicht, wie in B331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Wir erwarten, dass bestehende technischen Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden. Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat 16 hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute Nord 07 lang fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht-besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". Ferner soll der Magistrat aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis 5 Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken ≤ 5 teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Süd-Osten wird für den Abflug von schweren 2-, 3- und 4-motorigen Jets die Abflugroute 07-N (Lang) über Bergen-Enkheim genutzt, Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärm-Kommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerding ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht- besiedeltes Gebiet (siehe Anhang). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen -20° Nord und 170° Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Nord 07 lang (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Auf Grund des bei Ostbetriebs vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutz gebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm zu belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Flugroute Nord-07 (Lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024. Flugroute Nord-07 (Lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6365 2025 1. Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Kein Geld mehr von der Mainova AG für den Lobbyverband "Zukunft Gas" – Stattdessen mehr Geld für Solar und Wind auf Dächer und Flächen in Frankfurt!

31.05.2023

Der sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.

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Gießkannenheld:innen mit Wassertanks unterstützen

26.05.2023

Unseren Stadtbäume geht es schlecht. Dabei sind sie so wichtig! Die Dürrejahre in Folge und ein dadurch verstärkter Schädlingsbefall haben die Stadtbäume weiter geschwächt, viele weisen Trockenheitsschäden auf und müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Die Bürger:innen dieser Stadt sind aufgerufen, die Bäume im Stadtgebiet zu gießen. Bäume im öffentlichen Bereich mit Trinkwasser (in dem Fall Trinkwasser aus Privathaushalten) zu gießen, sollte beendet werden. Die Idee ist, Wassertanks - so genannte IBC Container - aufzustellen, an denen die Gießkannenheld:innen Wasser entnehmen können. Hier sollten die großen Wohnungsbaugesellschaften in die Verantwortung genommen werden, allen voran die städtischen Gesellschaften. Die Wassertanks werden an das Regenfallrohr angeschlossen. Es handelt sich also um Brauchwassern, was zudem nicht in den Kanal abgeleitet wird (Dachwasser gilt in der Regel als nicht verschmutzt, weshalb es fast immer vor Ort versickern darf). Das Regenwasser würde sinnvoll gesammelt werden und könnte zur Bewässerung der Stadtbäume genutzt werden. Notwendig wäre ein Stellplatz von ca 1,20x1,20m, ein Anschluss an das Regenfallrohr und ein Stellplatz.

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Dächer der AGB für Solaranlagen verpachten

21.04.2023

Die ABG, die größte Wohnungsgesellschaft in Frankfurt und zur Hälfte (ca.) im Besitz der Stadt Frankfurt hat viele Mietobjekte in allen möglichen Stadtteilen mit Flachdächern. Diese würden sich hervorragend für die Installation von Solaranlagen eignen. Die Investition für Solaranlagen auf diesen Dächern für die ABG bzw. die Stadt Frankfurt wäre enorm groß. Allerdings gibt es hierfür eine Lösung: es gibt diverse Firmen, die Dachflächen pachten, die Dächer sanieren/statisch gegebenenfalls anpassen, den Besitzern eine Einmalzahlung gewähren und/oder gewisse Stromanteile der erwirtschafteten Stromausbeute von den Dächern während der Laufzeit der Anlage (40 Jahre) gewähren. Vorteil für die Hausbesitzer sprich ABG / die Stadt Frankfurt: das Dach wird gegebenenfalls sogar saniert, es wird eine Solaranlage installiert ohne Investitionskosten der Stadt bzw. ABG, die Stadt Frankfurt könnte so ihre Klimabilanz enorm aufbessern. Vorteile für die Mieter: das für die Solaranlage genutzte Dach erhält weniger Sonneneinstrahlung und die Wohnungen - speziell direkt unter dem Dach - heizen sich weniger stark auf in den zu erwartenden noch heißer werdenden Sommern. Zusätzlich könnte hier ein großer Teil der Stromversorgung für die Haushalte in Frankfurt erwirtschaftet werden.

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Keine Dieselaggregate für das neue Rebstockbad

11.04.2023

Hallo zusammen, ich freue mich auf das neue Rebstockbad und bin begeistert, dass dies mit erneuerbaren Energien nachhaltig beheizt werden soll. Während die Bohrungen beim Spaziergehen immer mehr voranschreiten sehe, beobachte ich, dass die Energie für den Bohrturm von einem großen Dieselaggregat gewonnen wird. Das, obwohl zwei Stromhäuschen nicht mal zehn Meter entfernt stehen! Einerseits ist dies nicht im Sinne der Nachhaltigkeit, die dieses Bauvorhaben ausstrahlt, zum anderen sind die Abgase und der entstehende Feinstaub für alle Anwohner nicht gesundheitsförderlich und für die Umwelt schädlich. Ich fordere mit dieser Petition, dass für nachhaltige Bauvorhaben auch nachhaltiger Strom verwendet wird (der sogar lokal vor Ort vorliegt) und nicht durch schmutzige Energien gewonnen wird! Bitte unterstützt meine Petition - für Frankfurt und für die Anwohner!

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Insektenfreundliche Beleuchtung im Straßenraum, Parks usw.

19.03.2023

Es sterben jede Nacht Millionen von Insekten, da sie von der Beleuchtung im öffentlichen Raum angelockt werden. Mit einer neuen Beleuchtung kann dies minimiert werden. Dies reduziert auch die Lichtverschmutzung in unseren Städten.

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Energiesparen durch Schild statt Ampel.

14.03.2023

BAB 648 FR Innenstadt. Am Katharinen-Kreisel gibt es einen Fahrstreifen um zurück zur BAB 648 FR Westkreuz/Wiesbaden zugelangen, hier ist eine Ampel mit einem grünen Feil geschaltet, diesen kann man durch einen Schild Grüner Feil ersetzen und nachhaltig Energie sparen.

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25

Sylvester-Feuerwerk

09.03.2023

Feuerwerk sollte an Neujahr gänzlich verboten werden. Nicht nur, dass Tiere alle total verängstigt sind, Menschen nicht mehr wissen wie sich zu benehmen haben, die Müllentsorgung, und das sich Polizei und Rettungshelfer beleidigen lassen müssen und körperlich angegriffen werden.

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7

Einschulungsunterlagen digitalisieren

09.02.2023

Wir haben heute 17 Seiten (einseitig bedruckt auf weißem nicht umweltfreundlichen Papier) von der Grundschule Riedberg zur Einschulung unseres Kindes erhalten. Unser Kind wird an einer andere Schule eingeschult, damit benötige ich diese Unterlagen überhaupt nicht. Weiterhin würde ich gern die Idee hier aufbringen, dies doch digital abzubilden oder zu mindestens Ressourcen schonend durchzuführen.

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Ausbau Ladestrom

05.01.2023

In Frankfurt gibt es zu wenige Ladestationen für E-Autos. Gerade im neuen Europaviertel gibt es viel zu wenige. Vielleicht kann die Stadt mehr Ladesäulen zur Verfügung stellen. Andere Städten machen dies zum Beispiel über die Straßenlaternen..

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3

Gas-Ampel

22.11.2022

Angeregt durch einen Hessenschaubericht würde ich mir wünschen das Frankfurt auch eine Gas-Ampel einführt. Es wäre ein sichtbares Symbol und für alle BürgerInnen und Firmen eine bestärkende Motivation Einsparungen vorzunehmen. Und bei roter Ampel auch über evtl. Maßnahmen nachzudenken .