S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 112/4 Betreff: Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. es Überlegungen gab oder gibt, die Flachdächer der Bauten der Ernst-May-Siedlung am Bornheimer Hang sowie am Ernst-May-Platz zu begrünen, um das Stadtklima im Ortsbezirk und damit in Frankfurt am Main zu verbessern und den Hitzestress zukünftig zu reduzieren, 2. die Dächer das Gewicht einer einfachen Intensivbegrünung bautechnisch dauerhaft tragen können, 3. regulatorische oder administrative Hemmnisse dem gegenüberstehen (z.B. Denkmalschutz). Begründung: "Je mehr Gründächer, desto besser für das Stadtklima" (NABU). So lautet das Fazit eines Informationsblatts des NABU zur Wirkung von begrünten innerstädtischen Gebäudedächern. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Klimawandel längst auch in Frankfurt angekommen ist. Dies zeigt sich in Form von längeren Trockenperioden und Hitzestress. Die Stadt hat dies erkannt und das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" ins Leben gerufen (vgl. Stadt Frankfurt am Main). Die Bauten der Ernst-May-Siedlung in Bornheim haben in den meisten Fällen Flachdächer, die sich prinzipiell für eine einfache Intensivbegrünung eignen. So bieten sich bspw. die Häuserdächer in der über 800 m langen Straße "Im Burgfeld auf beiden Straßenseiten für eine durchgehende einfache Intensivbegrünung an. Einige der Gebäude der Bornheimer May-Siedlung stehen unter Denkmalschutz; eine einfache Intensivbegrünung wird das Erscheinungsbild der Gebäude indes kaum verändern. Eine solche Maßnahme verbessert das lokale Mikroklima, indem sie das Erhitzen und Speichern von Wärme der Dachflächen und damit der Gebäude selbst in den Sommermonaten verringert. Gleichzeitig ist die Maßnahme einfach zu realisieren, minimal invasiv und nicht pflegeintensiv. Auch in Anbetracht der Dringlichkeit, die Temperaturen in Städten für die Bewohner:innen, Flora und Fauna auf einem akzeptablen Maß zu halten, sollten zügig umsetzbare Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die zur Senkung der hohen Durchschnittstemperaturen beitragen. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die May-Siedlung für eine klimafreundliche Zukunft zu rüsten. Quellen Stadt Frankfurt am Main: Frankfurt frischt auf - 50 % Klimabonus, https://frankfurt.de/de-de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus (17.12.2021). NABU: Gutes Klima durch Grün am Haus - Begrünte Dächer, https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/Stadtklimawandel/090814_nabu_infob latt_gruendach.pdf (17.12.2021). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1421 2022 Die Vorlage OF 112/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der zweite Satz gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 114/4 Betreff: Vogelsichere Abfallbehälter für die Rose-Schlösinger-Anlage Der Magistrat wird gebeten, die offenen Abfallbehälter der Rose-Schlösinger-Anlage gegen vogelsichere Abfallbehälter mit entweder kleineren Öffnungen, Deckeln oder Federklappe zu ersetzen bzw. die bestehenden Abfalleimer umzurüsten, um das Aufkommen ‚wilden Mülls' in der Anlage zu reduzieren. Begründung: Wie auch in anderen Teilen des Frankfurter Stadtgebiets hat sich in den letzten Jahren eine immer größer werdenden Krähenpopulation in der Rose-Schlösinger-Anlage langfristig niedergelassen. Auf der Suche nach Nahrung durchwühlen die Krähen dabei die offenen Abfallbehälter der Anlage und der angrenzenden Umgebung (u. a. Bushaltestelle Eissporthalle/Eingang Nord). Dabei lassen die Krähen eine große Menge Müll auf den Boden fallen, der sich durch Wind und Witterung in der Anlage verteilt. Die Installation vogelsicherer Abfallbehälter bzw. eine entsprechende Modifikation der bestehenden Abfallbehälter könnte dem Müllproblem in der Rose-Schlösinger-Anlage - und vielleicht auch in anderen Frankfurter Grünanlagen - zumindest zum Teil entgegenwirken. Bei der Planung ist indessen darauf zu achten, dass die neuen bzw. modifizierten Abfallbehälter nicht zu Vogelfallen werden (vgl. Der Westen). Für Abfalleimer mit horizontaler Öffnung ist bereits die sogenannte Frankfurter Klappe entwickelt (vgl. Frankfurter Rundschau). Quellen Der Westen: Stadt zeigt Herz für Dohlen, https://www.derwesten.de/staedte/vest/stadt-zeigt-herz-fuer-dohlen-id6877823.htm l (17.12.2021). Frankfurter Rundschau: Kalbach-Riedberg: Krähensichere Mülleimer, https://www.fr.de/frankfurt/kalbach-riedberg-ort904327/kalbach-riedberg-kraehens ichere-muelleimer-90662103.html (17.12.2021). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1422 2022 Die Vorlage OF 114/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 134/12 Betreff: Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, anhand der folgenden Fragen über die Versorgungssicherheit von Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme zu berichten: 1. Wodurch wurden die beiden Stromausfälle in Teilen des Riedbergs von jeweils über einer Stunde im September und Oktober 2021 hervorgerufen? 2. Wurden die dabei identifizierten Fehlerquellen nachhaltig beseitigt? 3. Drohen künftig aus anderen Gründen häufigere Stromausfälle? 4. Falls es zu einem längeren Stromausfall (> 12 Stunden) kommen sollte: a) Wie lange ist die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet? b) Wie lange ist die Versorgung mit Fernwärme gewährleistet? c) Sollte die Versorgung mit Wasser oder Fernwärme nicht unabhängig von der Stromversorgung zu gewährleisten sein: Welchen Aufwand würde es erfordern, eine solche Entkopplung zu erreichen? Würde dies Folgeaufwände seitens der Immobilienbesitzer zur Wirksamkeit erfordern? Begründung: Im September und Oktober kam es zumindest in Teilen des Riedbergs zu Stromausfällen von jeweils mehr als einer Stunde. Dies weckt Zweifel an der Stabilität der Stromversorgung und auch an etwaigen Folgen für andere Versorgungsgüter. Aktuell laufende fiktive Fernsehserien verstärken in der Bevölkerung solche Überlegungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 239 2021 Die Vorlage OF 134/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 106/4 Betreff: Dog-Station am Bodenweg Der Magistrat wird gebeten, am Bodenweg / Ecke Wasserleitungsweg eine sogenannte Dog-Station (Hundekotbeutel-Spender und Abfallbehälter) einzurichten. Begründung: Im Bereich Bodenweg sind viele Hundebesitzer:innen unterwegs und der Ortsbeirat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Bereich keinerlei Bereitstellung und Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekotbeutel zu finden sind. Die im Bild dargestellte Ecke zum Schulgarten würde sich für die Aufstellung einer Dog-Station eignen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1078 2021 Die Vorlage OF 106/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 107/4 Betreff: Zustand Wasserleitungsweg Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg entlang des Friedhofs an der Einmündung zum Bodenweg "witterungs-/wasserfest" zu erneuern. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist ein beliebter Weg für Radfahrer:innen und Spaziergänger:innen aus dem nördlichen Bornheim und Nordend. Nach Regengüssen ist er am Friedhof kurz vor der Einmündung zum Bodenweg jedoch so aufgeweicht, dass man den Bodenweg nicht trockenen Fußes erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1079 2021 Die Vorlage OF 107/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 134/9 Betreff: Neuer Einzelhandel an der Platenstraße, hier: Branchenmix Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Zuge der Nachverdichtung in der Platensiedlung entstanden und entstehen noch neue Gebäude mit Ladenlokalen im Erdgeschossbereich. In diesem Zusammenhang ist der Quartiermanager mit Wünschen an den Ortsbeirat herangetreten. Wunsch des Ortsbeirats ist es einen lokal an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierten Branchenmix zu ermöglichen. Beispielhaft sei hierbei an ein Angebot für Tagesgastronomie gedacht, zum Beispiel durch ein Eiscafé. Aus diesem Grund wird der Ortsvorsteher gebeten einen Ortstermin mit ABG, Wirtschaftsförderung und Planungsdezernat zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 134/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 134/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 134/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 133/11 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 147, wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungssatzung nur für Neubauten Gültigkeit entfaltet und nicht für bereits bestehende Grundstücke, auch wenn diese zukünftig Änderungen nach §§ 63,64,65 oder §66HBO unterworfen sind. Begründung: 1. Die "Freiraumsatzung" geht weit über das Verbot von Schottergärten hinaus und wird erhebliche Kosten für Eigentümer (private Eigentümer, gewerbliche Eigentümer, Wohneigentumsgesellschaften usw.) von Frankfurter Immobilien generieren. In der Folge wird sich dies in noch höheren Mietpreisen für Frankfurter Bürger manifestieren. Eine weitere Folge wird sein, dass Immobilien nicht auf einen neuen Stand gebracht werden, sondern in einem alten Zustand verbleiben werden. 2. Durch die verborgenen " Drangsalierungen" in dieser Satzung, muss sich jeder Eigentümer "dreimal" überlegen, ob er nur für eine kleine Änderung zum Positiven, zur Nachhaltigkeit, bereit ist, um den ganzen damit verbundenen "Rattenschwanz" der Freiraumsatzung zu akzeptieren. Werden wir dadurch einen Sanierungs- und Investitionsstau bei Frankfurter Immobilien erleben ? Kein Eigentümer baut noch etwas um, aus Furcht vor der Satzung ? Was passiert zukünftig, wenn ein Eigentümer für seinen Mieter z.B. einen Fahrradschuppen, einen Kinderspielplatz am Haus oder eine neue modernere Heizung einbauen möchte, oder etwa das Gebäude Wärmedämmen möchte, damit die Betriebskosten für die Mieter niedriger werden? Der Eigentümer wird sich bei seiner Bestandsimmobilie den Umbau oder Ausbau sehr gut überlegen, ob die neuen "Nebenkosten" gemäß der "Freiraumsatzung", dies überhaupt noch wirtschaftlich durchführbar erscheinen lassen. Denn bei jeder Änderung nach §63 und 64HBO, auch wenn keine Baugenehmigung dafür nötig sein sollte, muss der Vermieter nun: dafür Sorge tragen, dass alle untenstehenden Vorgaben erfüllt werden: - Auf Kinderspielplätzen ausreichende Verschattung durch Sonnensegel, Pergolen o.ä. angebracht wird. - Alle Mülltonnenplätze mit Rank-Pflanzen oder hohen Hecken begrünt werden. - Grundstückseinfriedungen (Zäune und Mauern) sind derart zu ändern, dass sie Licht,- Luft- und Blickdurchlässig werden. Mauern sind zu entfernen, damit Tiere sich frei hin und her bewegen können. Sockel sind so umzugestalten, dass diese so rauh sind, dass Tiere daran hochlaufen können. - Alle Flachdächer, sogar bis zu einem Winkel von 20 Grad, müssen zu Gründächern umgebaut werden. Dafür müssen Tonnen von Erdmaterial (12cm Schichtdicke) aufs Dach aufgebracht werden. Eventuell müssen dazu sogar die Dachkonstruktionen statisch ertüchtigt werden, um die schweren Lasten tragen zu können. Dazu zählen ebenfalls alle Garagen oder Terrassendächer. - Für jede bestehenden vier Parkplätze ist jeweils ein großer Laubbaum zu pflanzen. - Eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen ist nur noch zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung dadurch nicht eingeschränkt wird. - Alle Häuser sind bis zu einer Höhe von 6 Metern mit Fassadenpflanzen zu begrünen. Allerdings nur bis zu einer Fläche, die 25% aller Gesamtseitenflächen des Hauses entspricht. - Häuser dürfen nur noch in sehr hellen Farben gestrichen werden. Fassaden-, Balkonplatten in anderen Farben sind nur auf der Nordseite zulässig. - Die Häuserflächen sind nun sofort zu mindestens 50% in heller Farbe zu streichen. Ganze Holzverkleidungen oder andere dunkle moderne Elemente z.B. sind nicht mehr erlaubt. - Große Laubbäume müssen auf den Freiflächen gepflanzt werden. (Der Artentypus ist bereits festgelegt). Laubbäume mit mindestens 12m oder 20m Kronendurchmesser für Grundstücke ab einer Größe von 200qm und für jede weitere angefangenen 200qm Bereich jeweils einen weiteren großen Laubbaum. Für jeden Baum sind mindestens 24 Kubikmeter geeignete Pflanzerde in die Freifläche einzubringen. - Ein 50cm breiter wasserdurchlässiger Vegetationsstreifen ist umläufig an der Wand des Hauses anzulegen. Platten o.ä. sind dort zu entfernen und der Vegetationsstreifen einzurichten. - 10% Prozent der gesamten Freifläche muss nun nur mit Sträuchern bepflanzt werden. - Zur Durchsetzung der Freiraum soll neues Personal eingestellt werden, welches die Kotrollen durchführen soll. Man geht bei der Implementierung dieser Satzung von keinen Kosten für die Stadt Frankfurt aus. Die dadurch entstehenden Kosten für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sind dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Man geht anscheinend von der Kostenneutralität durch die zukünftigen Bußgelder für Eigentümer von Grundbesitz aus. Jede kleine Änderung, wie oben beschrieben, und auch z.B. nur ein neues Dachfenster, würden alle diese verpflichtenden Maßnahmen für den Eigentümer einer Immobilie auslösen. Was würden Sie als Eigentümer machen? Der Magistrat schreibt, "die Mehrkosten für Eigentümer stehen wirtschaftlich aber in jedem Fall im Verhältnis zur wirtschaftlichen und vor allem nachhaltigen Nutzung der Baugrundstücke". Betrachtet man diese angeführten Punkte, fragt man sich, ob hier nicht "über das Ziel hinausgeschossen" worden ist. Die Ausführungen im Bericht zeugen von dem starkem Willen der Umsetzung der Maßnahmen, doch zeugen sie ebenfalls von einer generellen Unkenntnis und enthalten Tatsachenbehauptungen, die schlichtweg falsch sind. Es wird behauptet, Gründächer würden eine doppelte Lebenszeit gegenüber konventionellen Dächern haben. Es wird behauptet, die durchschnittliche Lebenszeit einer Flachdachabdeckung im Wohnbau läge nur bei 20 Jahren und könne durch eine Dachbegrünung auf 40 Jahre verlängert werden. Dies ist einfach nicht richtig und völlig aus der Luft gegriffen. Photovoltaikanlagen auf Carports und Terrassenüberdachungen böten sich gerade zur Unterstützung der E-Mobilität an. Dies ist schlichtweg falsch. Die Anlagengröße ist in der Regel viel kleiner als konventionelle Anlagen und dadurch in Relation viel teurer als größere Anlagen auf Hausdächern. Durch die liegenden Panels ist die Wirkleistung der Panels erheblich reduziert und damit der Ertrag. Die Selbstreinigung der Panels ist erheblich geringer. Verdrahtungen zu den Verteilern ist meist umständlicher, als bei einer Dachkonstruktion bei einem normalen Hausdach. Verschattungen der Panels sind bei Garagendächern und Terrassendächern meist eher vorhanden und daher ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Als teurer Zusatz zu einer PV-Anlage ist dies möglich. Alleinstehend zum Laden von E-Autos, ohnehin nicht ausreichend, da die Leistung der Panels nicht die Mindestwerte für eine unschädliche Ladung der Akkus erreicht, geschweige denn eine ausreichende tägliche Fahrleistung ermöglicht. Es wird in dem Bericht zur Satzung zwar auf das Problem der städtischen Überhitzung eingegangen. Nicht aber auf die Problematik der größten Wärmeerzeuger in der Stadt Frankfurt. Die riesigen Cluster an Rechenzentren, die größten Verbraucher an Energie in Frankfurt, die mit ihrer erzeugten Abwärme dreimal die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme versorgen könnten, heizen die Luft in Frankfurt zu sehr auf. Die Energie wird von den Rechenzentren einfach "zum Fenster hinausgepustet" und trägt maßgeblich zum Klimaproblem bei. Die Bürger in Frankfurt sollen nun für die Erstellung der vielen Rechenzentren und deren Auswirkungen und der verschleppten Klimaproblematik der Stadt Frankfurt zahlen. Dies mit zusätzlichen grünen Hauswandberankungen, weißen Wänden und Gründächern, um so das Problem "Erhitzung der Stadt" abzufangen. Finanziell soll das alles nun von den Bürgern der Stadt Frankfurt "gestemmt" werden. Das ist den Bürgern der Stadt Frankfurt nicht zuzumuten. Wärme in den Großstädten fördert und füttert Gewitterwolken. Die warmen Luftmassen der Rechenzentren sorgen bei den über die Stadt ziehenden Gewitterwolken für weiteres starkes Wachstum der Wolken und tragen maßgeblich zu der Problematik der Überschwemmungen in Frankfurt bei. Man sollte ehrlich sein und dies klar sagen. Das Verwaltungssystem hat versagt und die Bürger der Stadt Frankfurt haben nun ein Problem. Die Problematik der Rechenzentren wird völlig verkannt und momentan nur "weggeschwiegen". Dafür werden Pseudo-Notnägel mit Fassadenbegrünungen eingeführt, die nie aufholen werden können, was an heißer Luft durch die Rechenzentrum herausgepustet wird. Der Bund baut nun zusätzlich eine "Autobahn" durch die Stadt Frankfurt und fällt dafür Hektarweise Eichenwald und die Stadt Frankfurt lässt es zu, dass bald zusätzliche 130Tausend Autos mit Verbrennermotoren täglich durch die Stadt Frankfurt fahren. Alles ist zusätzliche Wärme in der Stadt. Die Fahrzeuge wandeln 70% ihres verbrauchten Treibstoffs einfach nur in Wärme um. Dort liegt das Problem. Die Lösung kann nicht sein, dass Wände berankt werden müssen, sondern hier muss ein ganz anderer Ansatz gewählt werden, um das Problem lösen zu können. Wäre es nicht sinnvoller, einen anderen Ansatz zu finden, um damit schnellere Erfolge zu erzielen und zum Beispiel endlich einmal die E-Mobilität in Frankfurt zu fördern? Die 500 Jahre alten Eichenwälder zu schützen und nicht zu fällen, das wäre schon mal ein Anfang. Keine Autobahn mehr durch Frankfurt zu bauen und z.B. die E-Mobilität zu fördern, wie bereits schon so viele Ortsbeiräte gefordert haben. Das wäre ein weiterer guter Ansatz. Und auch die Erhöhung der Frequenz der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie ein weiterer sinnvoller Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, wäre ein weiteres besseres Ziel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 80 2021 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 80 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 133/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 125/3 Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite PKW oder andere Maßnahmen die Zahl dieser PKW zurückgedrängt werden kann. Begründung: Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstuhl, Gehhilfe oder Kinderwagen sind betroffen von dieser Gefährdung. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer PKW zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1040 2021 Die Vorlage OF 125/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 120/10 Betreff: Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, den Verkehrsberuhigten Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim deutlicher zu markieren, indem das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg so montiert wird, dass es deutlich zu erkennen ist und zusätzlich Piktogramme, etwa durch eine thermoplastische Fahrbahnmarkierung, angebracht werden. Begründung: Dankenswerterweise wurde der Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet. Leider ist das Schild bei der Einfahrt aus der der Straße Am Honigberg aber so verdeckt montiert, dass es kaum wahrgenommen wird. Auch ansonsten ignorieren viele Verkehrsteilnehmer leider die für diesen Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit. Das ist aber sehr gefährlich, weil in diesem unübersichtlichen Bereich ohne Bürgersteig zunehmend mehr Fußgänger unterwegs sind. Insofern ist dieser Verkehrsberuhigte Bereich noch deutlicher zu kennzeichnen. Das könnten insbesondere thermoplastische Fahrbahnmarkierungen erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1012 2021 Die Vorlage OF 120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 124/10 Betreff: Hundekottütenspender Im Storchenhain in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Hundekottütenspender nebst Abfallbehälter "Im Storchenhain" an nicht störender Stelle im Fußwegebereich zwischen August-Jaspert-Schule und dem Bonameser Friedhof einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben. Eine Patin steht zur Verfügung und wird dem Grünflächenamt wie üblich direkt bekannt gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1013 2021 Die Vorlage OF 124/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 109/12 Betreff: Sicherstellung der Wiederverwertung der Solarmodule beim Rückbau der Flüchtlingsunterkunft am "Alten Flugplatz Bonames/Kalbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. bei dem Rückbau der Flüchtlingsunterkunft darauf zu achten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die Containeranlage einer weiteren Nutzung an anderer Stelle zugeführt werden kann und 2. sofern dies nicht möglich ist, dass mindestens die Solarmodule Verwendung an anderer Stelle zur Stromgewinnung finden. Begründung: Zum Jahresende wird die o. g. Einrichtung geschlossen und bis zum 31.03.2022 zurückgebaut. Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sollte eine umweltverträgliche weitere Nutzung der Container sowie der Solarmodule geprüft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 90 2021 Die Vorlage OF 109/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung zur Vorlage M 142 beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 111/12 Betreff: Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher Kerbeplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen festen Stromanschluss auf dem Kalbacher Kerbeplatz einzurichten. Der Standort soll mit dem Ortsbeirat und dem Ausrichter der auf diesem Platz stattfindenden Kerb (dem Kerbeverein Kalbach e.V.) abgesprochen werden. Begründung: Der örtliche Zusammenhalt, wird maßgeblich durch gemeinsame Veranstaltungen und Feiern geprägt. Insbesondere in der Zeit nach Corona, sind Möglichkeiten, unkompliziert Veranstaltungen abzuhalten, unerlässlich. Der Kalbacher Kerbeplatz bietet aktuell nur die Möglichkeit, mit sehr hohem finanziellem Aufwand eine Veranstaltung mit Strombedarf abzuhalten. Ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einem Stromanschluss mit ausreichender Leistung ermöglicht es auch in kommenden Jahren Veranstaltungen hier abzuhalten. So wäre mit entsprechender Infrastruktur der Kerbeplatz auch ein guter Ort um den Weihnachtsmarkt oder das Talstraßenfest zu organisieren. Sicher bietet ein fester Stromanschluss auch anderen Vereinen die Möglichkeit, neue Veranstaltungen auf diesem Platz zu realisieren. Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer Ladesäule für E-Fahrzeug mit sich bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 976 2021 Die Vorlage OF 111/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Ein fester Stromanschluss würde darüber hinaus auch perspektivisch die Möglichkeit einer E-Ladesäule der Mainova mit sich bringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für PM10 an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die WHO empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2021, OF 130/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 41 2021 Die Vorlage OF 130/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2021, OF 110/11 Betreff: Alten Baumbestand in der Wilhelmshöher Straße erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der M 98 bzgl. der Fällung der Fichte und der Eibe nicht zu, solange nicht entsprechende Alternativen aufgezeigt und bewertet wurden. Begründung: Bäume im Stadtgebiet tragen einen wichtigen Teil zum Klimaschutz bei. Bäume prägen das Stadtbild, spenden Schatten und machen die Stadtteile lebenswerter. Anfang des Jahres wurde in unmittelbarer Nähe zu den beiden nun zu fällenden Bäumen bereits eine Eibe gefällt (vor dem Trafohäuschen). In der Informationsbroschüre der Stadt ist diese weiterhin auf dem Bild zu erkennen: https://frankfurt.de/themen/verkehr/strasse/ Quelle: Martina Weber aktuelle-baustellen/wilhelmshoeher-strasse Nun sollen zwei weitere Bäume an dieser Stelle gefällt werden. Es liegen keine Informationen vor, ob alternative Arbeitsweisen geprüft wurden, um die Stromkabel zu erneuern (z. B. Umgraben des Fußweges neben dem Trafohäuschen, Nutzung des Spülbohrverfahrens etc.). Doch nur wenn Alternativen aufgezeigt und bewertet worden sind, kann auch entschieden werden, ob die Fällung der Bäume wirklich zwingend erforderlich ist. Ferner wird seitens der Stadt damit geworben, dass durch die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße in diesem Abschnitt 17 neue Bäume gepflanzt werden. Beinhalten diese bereits die gefällte Eibe und die beiden Bäume, die nun gefällt werden sollen? Dies ist bislang nicht transparent. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.07.2021, M 98 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: 1. Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 110/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, 2 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 135/2 Betreff: Bäume pflanzen im alten Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die insgesamt ca. zehn betonkreise aus dem Alten Rebstockpark zu entfernen und dort Bäume zu pflanzen. Begründung: Entlang des südlichen Wegs im alten Rebstockpark auf Höhe der Bezirkssportanlage gibt es insgesamt 10 Betonkreise. Es soll sich dabei um Kugelstoßringe handeln. Niederschlag bleibt auf den Kreisen stehen und verdampft. Mit Blick auf die vergangenen Hitzesommer, welche zu erhöhter Trockenheit im Park (der Rasen war gelb-braun statt grün) führten, sollten die Betonkreise beseitigt werden und an deren Stelle Bäume pflanzen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Niederschlagswasser bis ins Grundwasser versickern kann bzw. im Wurzelwerk gespeichert wird. Beispiel für einen zu entfernenden ehemaligen Kugelstoßring im Rebstockpark Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 817 2021 Die Vorlage OF 135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 122/2 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A) Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen um den Verkehrsraum von KfZ- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potentielle Gefährdungssituationen) zwischen PKW- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B) Aktuelle Anregungen und geplanten Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach ca. einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: (i.) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs" (ii.) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln (iii.) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des PKW- und LKW-Verkehrs zum Tempo 30 Gebots auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 kmh auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bitte prüfen, ob die grüne Welle für PKW-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des PKW-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C) Verbindliche Zusagen und Konzepte um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, soweit unter den Maßgaben: - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschluss des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Antrag unter Buchstabe A.)) - und nach einer Bewertung der aktuellen und ggf. noch folgenden Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße -frühestens ab April 2022- (siehe Antrag unter Buchstabe B.)) temporäre Maßnahmen zu Lasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bitte folgende Fragen -gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße- für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z.B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1.) durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten -unt er der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs- Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohner/Anwohnerinnen oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen z.B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegen zu nehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspurzeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße + diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten. 6. Hat der Magistrat ein Konzept um für Anwohner/Anwohnerinnen eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhende Verkehr auf der Schloßstraße sozial-verträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohner/Anwohnerinnen des Schloßstraßenquartier z.B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, wenn die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u.a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u.a. über die derzeitige Problematik und in Frage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A.) Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B.) Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für PKW und LKW), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden bevor der Ortsbeirat oder Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C.) Sollte erwogen werden, z.B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des PKW-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 77/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Der Ortsvorsteher stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte 11.1 bis 12. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 812 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 77/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Buchstabe B. Ziffer 2. um die Worte "ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg." ergänzt wird. 3. Die Vorlage OF 123/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 129/2 Betreff: Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht Vorgang: V 1697/20 OBR 2; ST 1822/20; ST 852/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob in der Jordanstraße Baumpflanzungen oder sonstige Begrünungsmaßnahmen ggf. im Bereich von derzeitigen PKW-Parkplätzen (abschnittsweise versetzt in Abständen von ca. 20 bis 25 Metern) denkbar und zeitnah umsetzbar wäre. b) ob eine Grüninstallation bzw. Pflanzensysteme, wie "The Mobile Green Living Room" auf dem Goethe Platz, in einem entsprechend kleineren Umfang auch in einer Wohnstraße, wie dem Jordanstraße aus Sicht des Magistrats sinnvoll und umsetzbar wäre. c) ob der Magistrat für sein Förderprogramm "Fassadenbegrünung" für ausgewählte Quartiere im Stadtgebiet besondere Werbe- bzw. Anspracheaktionen gegenüber den Eigentümern plant. Falls ja, bitte die Jordanstraße aufnehmen. Falls nein, warum gibt es keine solchen besonderen Anspracheaktionen in Quartieren, in denen eine Fassadenbegrünung besonders wünschenswert ist? d) ob und wie eine weitere Begrünung der Jordanstraße vorangetrieben werden kann. Könnten aus Sicht des Magistrats entsprechend Maßnahmen zur Begrünung auch in der Kiesstraße und der Homburger Straße umgesetzt werden? e) Bei dieser Gelegenheit: Die Anregung des Ortsbeirats zur Dach- und Fassadenbegrünung der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße 3 (siehe V 1697 vom 24.06.2020), zu der der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 852, auf seine noch ausstehende Detailplanung verweist, ist auch aufgrund der Vorbildfunktion für weitere Hauseigentümer in der Jordanstraße von Bedeutung und somit für die Begrünung der Jordanstraße insgesamt. Begründung: Anregungen aus der Bürgerschaft des Quartiers. Keine lange Rede: Zusätzlich zum Pflanzen von Bäumen ist der Ortsbeirat daran interessiert wie sonstige Pflanzsysteme in Wohngebieten zur Begrünung herangezogen werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 180 2021 Die Vorlage OF 129/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 109/1 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: In der Magistratsvorlage M83 sollen folgende textliche Passagen geändert werden: C - Lösung Seite 5: Lichtsignalanlagen Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die LSA soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen." Seite 7: Begrünung Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden." Seite 7: Entwässerung Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal." Begründung: Bedarfs-Lichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem PKW- und LKW-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtner*innen wieder zurück gegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 63 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 109/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 34 2021 1. Der Vorlage M 83 wird unter Hinweis auf OA 34 und OM 381 zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 109/1 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Absätze 1 und 3: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Absatz 2: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 107/1 Betreff: Weitere Bänke und Abfallbehälter für den Sommerhoffpark Der Magistrat wird gebeten, weitere (altersgerechte) Bänke und Picknickbänke mit Tisch im Sommerhoffpark aufzustellen. Am besonders beliebten Weg direkt am Main ist noch Platz für mind. 4 Bänke, ohne dass die bestehenden verrückt werden müssen. Picknickbänke sollten im Bereich des Spielplatzes und auf der Terrasse daneben aufgestellt werden. Außerdem sollen weitere Mülleimer platziert werden, möglichst mit einer Vorrichtung, um Vögel fernzuhalten. Insbesondere einen großen Müllbehälter, der entsprechend größere Abfälle wie Pizzakartons fassen kann. Dieser könnte beispielsweise am Wiesenrand aufgestellt werden. Begründung: Der Sommerhoffpark erfreut sich wachsender Beliebtheit und wird nicht nur von Bewohnern und Bewohnerinnen des anliegenden Johanna Kirchner Altenhilfezentrums und Anwohnern und Anwohnerinnen der Wurzelsiedlung genutzt, sondern auch von größeren Gruppen Jugendlicher die sich dort treffen und picknicken etc., daher besteht großer Bedarf an Bänken und Picknickkombinationen mit Tisch. Es fallen dort deshalb auch größere Müllmengen. Bislang sind nur kleine Müllbehälter vorhanden, aber auch nicht an allen Bänken. Größere Mülleimer fehlen ganz. Außerdem Wegen der Rabenvögel, die dort ansässig sind ist eine Sicherung der Müllbehälter nötig, um zu verhindern, dass die Vögel den Abfall herausholen und verteilen. Die vorhandenen Bänke sind oftmals ausgelastet, so dass viele Besucher keinen Platz mehr finden können. Insbesondere die Älteren können aber auch nicht auf die Wiese ausweichen. Außerdem wird der Park auch unter der Woche zur Mittagspause zum Beispiel von Angestellten der Mainova genutzt, die dort essen genutzt, die Tische begrüßen würden. Ebenso von Vorteil wären Tische für Kinder und Eltern, die den Spielplatz nutzen. Wegen der vielen älteren Besucher und Besucherinnen wären altersgerecht gestaltete Bänke besonders wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 98/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 411 2021 1. Die Vorlage OF 98/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 107/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "möglichst" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 112/6 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten - grundsätzlich darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, Fernfahrer*innen Möglichkeiten zum Abstellen ihrer Fahrzeuge zu geben, damit verhindert werden kann, dass immer mehr LKW in den Wohnquartieren abgestellt werden; und - perspektivisch aufzuzeigen, wie mehr Güterverkehr in Frankfurt von der Straße auf die Schiene verlegt werden kann. Begründung: Das massive Parken von LKWs in Wohngebieten betrifft außer Schwanheim, wo es sich durch die Bebauung des Gewerbegebietes westlich der Schwanheimer Brücke wesentlich verschärft hat, auch alle anderen Stadtteile des OBR West. Daher ist diese Frage grundsätzlichr anzugehen, indem Perspektiven aufgezeigt werden, wie Fernfahrer*innen künftig ihre LKW abstellen, ohne die Sicherheit und Leichtigkeit das Straßenverkehrs in den Quartieren zu gefährden. Da es mit modernen Verkehrskonzepten, bei denen der Individualverkehr möglichst aus der Stadt verbannt werden soll, nicht vereinbar erscheint, den Güterverkehr nicht neu zu regeln, muss aufgezeigt werden, wie künftig mit dem Güterverkehr in Frankfurt verfahren werden soll. Eine stärkere Verlagerung von der Straße auf die Schiene erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 98/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 369 2021 Anregung an den Magistrat OM 370 2021 1. Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 112/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 126/6 Betreff: Frankfurter Westen: Niddaufer als Ersatzschwimmbad mit massiven Problemen II Vorgang: OM 6350/20 OBR 6; ST 2089/20 Im August letzten Jahres wurde der Magistrat mit der OM 6350 auf zahlreiche Ordnungs-widrigkeiten rund um das Freizeitverhalten an der Nidda hingewiesen. Mit seiner ST 2089 antworte der Magistrat und erklärte, dass eine Reihe von Maßnahmen ergriffen wurden, um die Missstände abzustellen, wie beispielsweise eine verbesserte Beschilderung und die Erarbeitung einer geeigneten Allgemeinverfügung zum verbesserten Naturschutz in dem Gebiet. Auch gäbe es vermehrte Streifengänge der Ordnungskräfte und Bürgern sei eine Möglichkeit gegeben, Verstöße direkt zu melden. Doch gerade jetzt bei steigenden Temperaturen scheinen diese Maßnahmen nicht mehr auszureichen. Wie schon im letzten Jahr breitet sich die Party-, Grill- und Badegesellschaft auch immer weiter flussaufwärts zur Fußgängerbrücke aus. Das renaturierte Niddaufer unterhalb des ehemaligen Höchster Wehres wird derzeit wieder derart extensiv als Badestelle genutzt, dass massive Probleme auftreten wie Vermüllung, Befahren mit Autos von Fuß- und Radwegen bis vor Ort und Abstellen auf Grünflächen, da nicht alle Zufahrten mit Pollern und Sperrgitter abgesichert sind. Außerdem wird von auf der Brücke aufgestellten Fahrrädern und Taschen berichtet, die die Brücke versperren. Auch "Brückenspringer" sind zu beobachten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die schon eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und die geschilderten Missstände schnellstmöglich abzustellen. Es sollte auch geprüft werden, ob eine ausreichende Frequenz von Streifengängen hergestellt ist und dabei auch möglichst konsequent Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Desweiteren sollte ein Poller so aufgestellt werden, dass eine Zufahrt an der Bahnunterführung nicht mehr möglich ist (s. Foto) Begründung: Gegen einige wenige Badende, die die gelungene Renaturierungsmaßnahme nutzen, um einmal die Füße in die Nidda zu halten, wäre ja wenig zu sagen, aber das Ausmaß, das hier wieder erreicht ist, sprengt jeden Rahmen und ist so nicht tragbar. Es wurden Streifengänge beobachtet, jedoch werden in vielen Fällen anscheinend nur Ermahnungen, aber keine Verwarnungsgelder erteilt. Zwar konnten schon gesetzte Poller die Zufahrt zum Gebiet am Wehr verhindern, allerdings ist die Zufahrt an auf dem Foto beschriebene Stelle immer noch möglich und sollte unterbunden werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6350 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2089 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 377 2021 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6 Betreff: Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"? Vorgang: M 18/19; OA 381/19 OBR 6; NR 955/19; M 169/19; B 424/19; B 257/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit die in dem Bebauungsplan Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" dargestellte Planung weiterhin verfolgt wird oder ob bzw. inwieweit es Veränderungen zu der bisherigen Planung gibt. Zudem wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Stand 1. der Untersuchungen zu den in der Anregung vom 26.03.2019, OA 381 und Antrag vom 29.08.2019, NR 955 aufgeführten Anregungen zum Thema Verkehr bzgl. - Westumgehung Unterliederbach - Anschlusses an den S-Bahnhof "Frankfurt-Höchst Farbwerke" - Straßenbahn (über Bahnhof Höchst) bis Ballsport- und Jahrhunderthalle - Haltepunkt für die Königsteiner Bahn im Umfeld der Heimchen-Siedlung/Sportanlage ebenso wie 2. der vom Ortsbeirat geforderten gemeinsamen Betrachtung der Auswirkungen der benachbarten Planungen des B 930 und B 926 hinsichtlich Ökologie, Klima und Verkehr (Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257) zu berichten. Soweit noch nicht geschehen, wird der Magistrat zudem gebeten, ergänzend zu den aufgeführten Punkten bei der Betrachtung - die Bedeutung des Baugebiets für die Kaltluftentstehung (Stichwort "Tropische Nächte"), - die Bedeutung der Böden für die landwirtschaftliche Nutzung in die Untersuchung einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hatte der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" (Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18) mit der Maßgabe zugestimmt, dass verschiedene Punkte zum Thema Verkehr (Möglichkeiten zum Ausbau ÖPNP, Anbindung) geprüft werden. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Bildungscampus (Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169) hat der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass eine (gemeinsame) Verkehrsbetrachtung ebenso notwendig ist, wie ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV. Zu beiden Betrachtungen bzw. Untersuchungen liegen dem Ortsbeirat bisher noch keine Ergebnisse vor. Nun haben sich, seitdem die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Nordwestlich Silobad beschlossen wurde, die Vorzeichen insgesamt etwas verändert. Während das Thema Klimaschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt, werden in Frankfurt Pläne für bereits beschlossene Neubaugebiete wieder über Bord geworfen - So soll für das Neubauviertel Günthersburghöfe im Frankfurter Nordend nun ein neuer städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden. Das Baugebiet "Nordwestlich Silobad" (Parkstadt Unterliederbach II) wird im aktuellen Koalitionsvertrag nur in einem Satz als Beispiel für ein "ökologisch-soziales und nachhaltiges Musterquartier" erwähnt, ohne dass ausgeführt wird, was man darunter versteht und vor allem wodurch das Baugebiet diese Kriterien erfüllt. Dies mag der Tatsache geschuldet sein, dass die westlichen Stadtteile insgesamt für die geplante Koalition kaum erwähnenswert zu sein scheinen. Der Ortsbeirat 6 hätte deshalb gerne eine Auskunft darüber, inwieweit sich die (ökologischen) Betrachtungen über das Nordend hinaus auch auf den Frankfurter Westen erstrecken und sich auswirken - auch in Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der zunehmenden Hitze in Frankfurt gemäß der Umweltdezernentin bereits die Trinkwasserversorgung für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger gefährdet sei. Vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie mit steigender Nutzung von mobiler Arbeit und Homeoffice stellt sich zudem die Frage, inwieweit der Bedarf an Wohnraum neu geprüft und in die Planungen einbezogen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2021, OF 102/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Anregung vom 26.03.2019, OA 381 Antrag vom 29.08.2019, NR 955 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 424 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 83 2021 1. Die Vorlage OF 102/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 114/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 114/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der vierte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 107/2 Betreff: Bäume für den Odina-Bott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Odina-Bott-Platz, insbesondere am Restaurant "Blockhouse"/U-Bahn Station "Westend", mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Der Platz heizt sich im Sommer schnell auf. Diese Bäume würden Schatten spenden und dem Mikroklima im heißen Innenstadtbereich guttun. Schließlich würde eine zusätzliche Begrünung auch Vögeln und Insekten zu Gute kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2021 Die Vorlage OF 107/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 121/5 Betreff: Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den in der Mörfelder Landstraße stadteinwärts im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Erdweg als Fahrradweg auszubauen und dementsprechend mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt instand zu setzen. Begründung: Viele Veranstaltungen im Waldstadion werden von den Besuchern mit dem Fahrrad aufgesucht. Aus diesem Grunde ist es wichtig, auf beiden Seiten der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel ein entsprechendes Angebot für Fahrradfahrer zu haben. So besteht bereits ein Fahrradweg zwischen Welscher Weg und Riedhofkreisel südlich der Mörfelder Landstraße. In dem Abschnitt zwischen Isenburger Schneise und Welscher Weg verläuft rechts neben der Mörfelder Landstraße ein Erdweg, der jedoch aufgrund seiner Unebenheit, insbesondere bei nassem Wetter, nur sehr schwer für Fahrradfahrer benutzbar ist. Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis, den Fahrradweg südlich der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel zu komplettieren. Im jetzigen Zustand müssen die Fahrradfahrer entweder auf der Fahrbahn fahren, was im Hinblick auf die Straßenbahnschienen und das Kopfsteinpflaster gefährlich ist, oder sie müssen auf den Radweg auf nördlichen Seite der Mörfelder Landstraße wechseln, was wiederum dort zu Gegenverkehr führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 121/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 766 2021 Die Vorlage OF 121/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 114/5 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewies mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunde bzw. deren Besitzerinnen und Besitzern entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zulassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 442 2021 Die Vorlage OF 114/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht. 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. 5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 12/10 Betreff: Entwässerung entlang des neu hergestellten Feldweges/Radtrasse auf der alten Straßenbahntrasse in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum die Entwässerung der Feldflur bei der Renovierung des Feldweges/Radtrasse auf der alten Straßenbahntrasse in Berkersheim offensichtlich massiv gestört worden ist und wie das abgestellt werden kann. Begründung: Im Rahmen der Schneeschmelze bei gleichzeitigem Regen haben sich an und auf dem Feldweg/Radtrasse auf der alten Straßenbahntrasse in Berkersheim massive Rückstaus von Wasser gebildet. Dies ist auf der Radtrasse selbst bei den Wetterbedingungen problematisch, weil sich leicht auf den überfluteten Flächen Eis bilden kann, weshalb Warnschilder aufgestellt werden mussten. Außerdem steht das Wasser so lange auf dem Feld und versickert, so dass es teilweise in den darunterliegenden Feldern wieder austritt. Früher dagegen wurde es durch die auf der westlichen Seite des Weges verlaufenden Gräben offensichtlich entweder Richtung Preungesheim oder in den Ablauf oberhalb der Bushaltestelle der Linie 39 abgeleitet. Letzteres ist nach Ansicht des Amtes für Straßenbau und Erschließung allerdings nicht nachweisbar. Insbesondere vor dem Hintergrund sich häufender Starkregenereignisse ist der Sachverhalt, warum das Wasser im Verhältnis zu früher schlechter abfließt, nichts desto weniger zu klären und eine Lösung zu schaffen, die die Verhältnisse vor der Renovierung des Weges wiederherstellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 67 2021 Die Vorlage OF 12/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 12/6 Betreff: Nied: Zigarettenbehälter am Grill'schen Altarm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an die am Grill'schen Altarm vorhandenen Müllbehälter zusätzliche, nicht brennbare Behälter zur Beseitigung von Zigarrenstummel anzubringen. Begründung: Der Grill'sche Altarm am Niedwald ist ein begehrtes Ausflugsziel für viele Bürgerinnen und Bürger. Leider werden Zigarettenstummel nicht ordnungsgemäß entsorgt und landen oft auf der Wiese, im Wald oder sogar im Wasser. Eine einzige Zigarettenkippe kann ca. 40-60 l Wasser verunreinigen und sich negative auf Flora und Fauna im Grill'schen Altarm und im Niedwald auswirken. Ein generelles Rauchverbot wäre wünschenswert, ist jedoch schwierig zu kontrollieren. Deshalb muss eine praktikable Entsorgung der Zigarettenstummel in solch einem sensiblen Biotop gewährleistet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 27 2021 Die Vorlage OF 12/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., AfD, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2021, OF 1/14 Betreff: Krähensichere Mülleimer in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Mülleimer in Harheim und entlang des Eschbachs nach Nieder-Eschbach sowie entlang der Nidda nach Bad Vilbel bzw. Bonames durch krähensichere Mülleimer zu ersetzen. Außerdem ist zu prüfen, ob diese ggf. durch größere Behälter ersetzt werden müssen. Begründung: Der Inhalt der öffentlichen Mülleimer in Harheim wird regelmäßig von Krähen und anderen Vögeln oder auch Tieren wie Waschbären nach Nahrungsresten durchsucht und dabei großflächig um die Mülleimer verteilt. Durch die Tiere und Wind werden Verpackungsreste und anderer Müll in die umliegende Natur und die Flüsse eingetragen. Durch die vermehrte Nutzung der Naherholungsgebiete während der Pandemie-Situation sind die Mülleimer generell voll oder überfüllt, so dass die Verschmutzung seit 2020 stark zugenommen hat. Die Entleerung der Mülleimer durch Tiere kann mit entsprechenden Konstruktionen entgegengewirkt werden, siehe Beispielfoto vom Riedberg. Dort sind die Mülleimer im April 2021 ersetzt worden. Eine solche Lösung ist für Harheim auch umzusetzen. Darüber hinaus sind an einigen Stellen die Mülleimer zu klein, insbesondere am Jägersteg am Eschbach. Hier reicht der kleine offene Mülleimer nicht aus und muss durch einen größeren, geschlossenen Mülleimer ersetzt werden. Mülleimer am Jägersteg (Bild privat am 11.04.2021) Neuer Krähensichere Mülleimer im Bonifatiuspark am Riedberg (Bild privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 03.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1 2021 Die Vorlage OF 1/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE SPD und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19, V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürger*innenbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürger*innen. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M199 vom 12.12.2019) und fordert seine Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf die V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Er fordert, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z.B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z.B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Hierzu fordert der Ortsbeirat, dass für alle zu fällenden Bäume gleichwertige Bäume im Sinne von Stammumfang und klimarelevanten Nutzen gepflanzt werden müssen und hierfür notfalls die Bauten so anzupassen sind, dass eine tiefgründige Verwurzelung möglich ist. 7. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung fordert der Ortsbeirat, dass der in der M31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahn-Mitarbeiter*innen so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohner*innen vollumfänglich geplant werden. 8. Für die zukünftige Stadtentwicklung fordert der Ortsbeirat eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1336/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7244 2021 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 3. bis 5. und 8. der Vorlage OF 1336/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 2. und 7. der Vorlage OF 1336/2 werden mit den Maßgaben beschlossen, dass das Wort "Bürger*innenbeteiligung" durch die Worte "Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung", das Wort "Bürger*innen" durch die Worte "Bürgerinnen bzw. Bürgern", das Wort "Bahn-Mitarbeiter*innen" durch die Worte "Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter" und das Wort "Einwohner*innen" durch die Worte "Einwohnerinnen bzw. Einwohner" ersetzt werden. c) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1336/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Piraten (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 4.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 5.: 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 8.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und Piraten (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Piraten Ziffer 7.: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) zu c) CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1134/10 Betreff: Wasserabfuhr von der Baustelle der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Deutsche Bahn größere Mengen abgepumptes Wasser von der Baustelle der Main-Weser-Bahn durch den Altort Bonames abfährt, welche wasserrechtlichen Genehmigungen dafür vorliegen und wo und wie dieses Wasser "entsorgt" wird. Ferner ob das offenkundig nun im Baugrund abgepumpte Wasser bedeutet, dass die bereits im Planfeststellungsverfahren angeführten, von der Bahn aber immer wieder bestrittenen, massiven Probleme durch den wasserführenden Baugrund nun doch auftreten. Weiterhin, ob dies gerade im Berkersheimer Talgrund auch auftreten kann, wenn es endlich wieder feuchte Winter gibt, und ob so die Standfestigkeit des neu aufgeschütteten Dammes gefährdet werden kann, so dass es dort zukünftig zu Entgleisungen wie in Ginnheim kommen kann. Darüber hinaus ob letzteren Falles Gefahren im Berkersheimer Talgrund durch Entgleisungen von Gefahrguttransporten auf der Schiene entstehen können? Begründung: Es ist zu beobachten, dass die von der Deutschen Bahn für Materialtransporte eingesetzten Traktoren wieder durch das gegenwärtig durch die Straßenbaumaßnahmen ohnehin stark eingeschränkte Nadelöhr in Alt-Bonames fahren. Diese haben gegenwärtig aber keine Mulden, sondern vielmehr Tankwagen angehängt. Dem Vernehmen nach pumpt die Bahn in großem Umfang Wasser aus der Baustelle der Main-Weser-Bahn ab, so dass zu vermuten steht, dass es sich bei diesen Transporten um dieses Wasser handelt. Transporte von Wasser durch Bonames waren aber nach den bisherigen Genehmigungen niemals vorgesehen und belasten den ohnehin schon unzumutbar belasteten Kernort dort zusätzlich. Außerdem erfordern diese Abpumpmaßnahmen entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen, die nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten waren, und es muss sichergestellt werden, dass dieses Wasser beim Ablassen nicht zusätzliche Gefahren produziert. Ferner lassen solche Wasserprobleme vermuten, dass der Damm auch an anderen Stellen nicht sicher sein könnte, was unbedingt aufgeklärt werden muss. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7264 2021 Die Vorlage OF 1134/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1325/2 Betreff: Zukunft der Wasserspringer in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Trainingsmöglichkeiten für Wasserspringer im Leistungssportbereich nach der Schließung des Rebstockbades zur Verfügung stehen und ob nicht das Bad unter aktuellen Bedingungen für einige Zeit weiter betrieben werden kann. Im Einzelnen wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Trainingsmöglichkeiten sieht der Magistrat (bzw. die Bäderbetriebe) für die Leistungssportabteilung der Wasserspringer, Tauchsportgruppen und DLRG-Gruppen vor, die aktuell im Rebstockbad trainieren? Nach der Schließung des Bades im April 2021 kann nur bis September 2021 im Stadionbad trainiert werden, weil dann die Saison endet. 2. Inwieweit wurde eine Einhausung des Sprungbeckens am Stadionbad geprüft? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung des Landesstützpunktes Wasserspringen unter Berücksichtigung der nach der Schließung des Rebstockbades stark eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten? Gibt es da im Interesse des Erhalts der "Sportstadt Frankfurt" einen produktiven Austausch mit dem Hessischen Schwimmverband? 4. Ist eine Kooperation mit anderen Wasserspringern in Hessen, z.B. mit dem Verband in Gelnhausen, geprüft worden? 5. Hat sich die Beurteilung der baulichen Situation des Rebstockbades, z.B. in Bezug auf den Schimmelbefall in der Holzkonstruktion, in den letzten Monaten geändert? Begründung: Die Wasserspringer-Abteilungen in Frankfurt nehmen national sehr erfolgreich an Wettkämpfen teil und sind somit ein wichtiger Teil des Sportstandortes. Durch den Wegfall von Trainingsmöglichkeiten besteht die Gefahr, dass diese Sparte in Frankfurt oder von Frankfurt nicht weiter betrieben werden kann, da diese Leistungssportler ihren Sport neben dem Beruf oder der Ausbildung betreiben müssen und deswegen keine weit entfernten Trainingsstätten aufsuchen können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1940 2021 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1329/2 Betreff: Fridays for Future - Die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima Vorgang: OA 400/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main erklärt ihre Solidarität mit den Schülerinnen und Schülern, die sich in Form der Freitags-Demonstrationen in der globalen Bewegung Fridays for Future für den Fortbestand eines lebenswerten Planeten einsetzen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, durch Aufruf die kommunalen Schulen anzuregen, 1. im natur- bzw. kulturwissenschaftlichen Unterricht die Themen a) Meinungsfreiheit und aktive Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen, b) Klimawandel und c) Einfluss des derzeit konsumorientierten Verhaltens breiter Bevölkerungsschichten auf die Lebensverhältnisse künftiger Generationen zu behandeln sowie 2. die Lehrkräfte zu ermuntern, ihren Lerngruppen nach Möglichkeit die aktive Teilnahme an der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Demonstrationen zu ermöglichen (etwa im Dialog mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum fachkompetent unterstützt) und diese als außerschulische Lernorte zu nutzen. Begründung: Als inhaltliche Begründung findet im Folgenden der Support von #Scientists4Future Verwendung (vgl. Hagedorn, Gregor et al. 2019 als Initiatoren; siehe Anlage). Anlage: https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OA_400_2019_AN1.pdf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1329/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1257/2 Betreff: Tauschen statt wegwerfen - Vorgaben statt Ablehnung: Eine Givebox für Bockenheim Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Ortsbeirat unterstützt grundsätzlich die Idee des Vereins Begegnen in Bockenheim e.V. im öffentlichen Raum eine sogenannte Givebox aufzustellen, in der frei zugänglich intakte Gebrauchsgegenstände zur kostenfreie Mitnahme von allen abgestellt oder mitgenommen werden können. 2. Der Ortsbeirat gibt dennoch zu bedenken, dass eine solche Givebox nur dann im öffentlichen Raum aufgestellt werden kann und vom Ortsbeirat befürwortet wird, wenn sie 1. sich in das städtebauliche Bild des Aufstellungsortes einfügt und dieses im besten Fall aufwertet (als Orientierung dienen hier die öffentlichen Bücherschränke), 2. standsicher aufgebaut ist, 3. barrierefrei zugänglich ist, 4. kein Ort für die Ansammlung von Sperrmüll ist und 5. tatsächlich nützliche, brauchbare und nicht gefährliche Gegenstände enthält. 3. Der Ortsbeirat erachtet solche Standorte für die Givebox als besonders geeignet, die öffentlich zugänglich, hoch frequentiert sowie verkehrlich unproblematisch sind, eine gewisse Aufenthaltsqualität bieten und eine der Givebox zuträgliche soziale Kontrolle wirksam ist. Der Hülya-Platz stellt beispielsweise einen solchen Standort dar. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein Begegnen in Bockenheim e.V. ein Konzept für den Bau und Betrieb einer solchen Givebox entsprechend der oben genannten Vorgaben erarbeiten wird, sofern seitens des Magistrats zumindest die grundsätzliche Möglichkeit einer Genehmigung signalisiert wird, um den ehrenamtlichen Planungsaufwand zu rechtfertigen, sowie konkretere Vorgaben hierfür gegeben werden, an die sich das Konzept des Vereins insbesondere in Bezug auf anfallende Kosten orientieren kann. 5. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten 1. die Einrichtung einer Givebox nicht grundsätzlich abzulehnen und 2. zu prüfen und berichten, welche konkrete Vorgaben für die bauliche Gestaltung und den Betrieb einer solchen Givebox erfüllt werden müssten, damit diese genehmigungsfähig sind. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein Begegnen in Bockenheim für diese Prüfungen für Fragen des Magistrats und des Ortsbeirates zur Verfügung steht. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Verein für die Umsetzung Fördermittel bei Dritten beantragen wird und weder eine finanzielle Förderung der Stadt, noch des Ortsbeirates beabsichtigt. Begründung: Die Givebox stellt einen Ort und Symbol der Nachbarschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Fürsorge dar. Der Grundgedanke dieser Einrichtung ist das Teilen und Wiederverwerten nützlicher Dinge. Die Givebox ist ein öffentlich zugänglicher Ort, an dem man gut erhaltene Dinge jeglicher Art, die man selbst nicht mehr braucht, ablegen kann damit diese dann von anderen entnommen und weiter genutzt werden können. Es ist sozusagen eine Tauschbörse am Straßenrand. Tauschobjekte können z.B. folgende sein: - Kleidung (von Schuh bis Hut) - Haushaltsgegenstände wie Töpfe, Besteck, Bilderrahmen - kleine und mittlere (noch funktionstüchtige) Elektrogeräte - Deko-Objekte - (Kinder-)Spielzeuge - Taschen - uvm. Nicht geeignet wäre z.B. folgende: - Lebensmittel (aus hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel oder andere andere verderbliche Dinge abgelegt werden) - kaputte Gegenstände (insbesondere defekte Elektrogeräte) - gefährliche Gegenstände wie Messer. Eine Givebox hat viele positive Aspekte und Wirkungen. Nützliche Dinge werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Personen mit geringerem Einkommen können so kleinere Einsparungen erzielen. Es fördert im Stadtteil ein soziales Gefühl des "Geben und Nehmens", des sich "gegenseitigen Unterstützens" und trägt damit zur allgemeinen sozialen Integration im Stadtteil bei. Außerdem ist die Givebox ein Beitrag zu einem nachhaltigeren, Ressourcen schonendem Konsum. Einer immer noch vorherrschenden "Wegwerf-Mentalität" wird ein Modell der Wiederverwertung und des achtsamen Umgang mit Ressourcen entgegengestellt. Zudem kann das räumliche Umfeld der Givebox in vielerlei Hinsicht aufgewertet werden, die soziale Atmosphäre um die Givebox verbessert sich, die Umgebung wird durch die Nutzer*innen der Givebox höher frequentiert und - sofern sie ästhetisch-künstlerisch wertvoll gestaltet ist - "verschönert". Eine Givebox kann auf vielen Ebenen ein echter Zugewinn sein - für die einzelnen BürgerInnen, für umliegende Geschäfte, Cafés oder anliegende Dienstleister und Organisationen, sowie für das Stadtteilimage insgesamt. Im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz hat das Energiereferat bereits die Aufstellung und Inbetriebnahme einer solchen Givebox im Stadtteil Höchst unterstützt. Auch in Bockenheim ist die Neigung der Anwohner*innen Dinge zu tauschen verstauben zu lassen, reparieren statt wegzuwerfen, gebrauchtes statt neues zu kaufen recht ausgeprägt. Hier sei auf Bücherschränke, Repair-Cafés und Second Hand Läden verwiesen. Auch die online Plattform nebenan.de erfreut sich gerade in Bockenheim großer Beliebtheit und hat in diesem Raum über 3000 Nutzer*innen. Die Givebox kann hierfür eine gute Ergänzung im nicht-digitalen Raum und für weniger digital-affine Menschen darstellen. Der Verein erhofft sich durch die grundsätzliche Befürwortung des Ortsbeirates eine erhöhte Bereitschaft zur Genehmigung seitens des Magistrats. Die Signalisierung grundsätzlicher Befürwortung und Genehmigungsfähigkeit seitens des Ortsbeirates und des Magistrats ist für den Verein notwendig um den ehrenamtlichen Planungs-, Organisations- und Umsetzungsaufwand zu rechtfertigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.11.2020, OF 1251/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7069 2021 1. Die Vorlage OF 1251/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1257/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Abwesenheit 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1283/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: "Am Römerhof" zeitgemäß und zukunftsfähig planen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 5436/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie das Neubaugebiet "Am Römerhof" möglichst CO2-neutral und den Herausforderungen der Klimakatastrophe angepasst, geplant und erschlossen werden kann. Dabei sind externe Expert*innen mit einzubinden. Die Konzeption soll auch bestehende, umliegende Quartiere mit einbeziehen. In den Planungen soll unter anderem berücksichtigt werden: - Brauchwassernutzung und Regenwasserleitsysteme, die das überschüssige Regenwasser gezielt nicht in die Kanalisation, sondern zu Bäumen und Rückhalteflächen leiten - Durchgehende Fassaden- und Dachbegrünung in Kombination mit Solaranlagen - Urban Gardening auf Dächern, die nicht für Solaranlagen genutzt werden können und auf Teilen der nicht bebauten Flächen am Boden - Mindestens Passivhausstandard und "Sonnenhaus"-Konzept von Prof. Timo Leukefeld - möglichst klimaschonende Bauweise und Verwendung von Baumaterialien und Bauteilen, die wiederverwendet werden können, wenn die Gebäude dereinst zurückgebaut werden - Holzbauweise, weitgehender Verzicht auf Beton bzw. Nutzung von recyceltem Beton - natürliche Dämmstoffe statt erdölbasierter Stoffe bzw. Nutzung von Fassadenbegrünung zur Wärmedämmung - Nutzungsmöglichkeit für Geothermie - Anlage der Baumscheiben im Straßenbereich nach dem Prinzip der Schwammstadt - Elektromobilität und Carsharing - Lastentaxissystem und Radabstellanlagen an den Straßen - Klein-Windkraftanlagen - Anlegen kleiner Wasserflächen, Miniwälder und Kleinstbiotope in den Grünbereichen Neben einer schriftlichen Fassung ist das Konzept den Bürger*innen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Begründung: "Am Römerhof" muss es gelingen ein Neubaugebiet zeitgemäß und den aktuellen Herausforderungen angepasst zu planen und zu entwickeln. Die Errichtung von Brauchwassersystemen ist gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 26.03.2020 (§ 5436) in neuen Baugebieten grundsätzlich vorzusehen. Eine Dachbegrünung mit darüberstehender Photovoltaik-Anlage führt zu einen Doppeleffekt von Energieproduktion und Kühlung des Gebäudes und bietet Kleinlebewesen darüber hinaus noch einen Lebensraum. Sämtliche Gebäude müssen mindestens im Passivhausstandard errichtet werden. Unbedingt zu prüfen ist hierbei, ob das "Sonnenhaus"-Konzept von Prof. Leukefeld großflächig umgesetzt werden kann. Mit diesem Konzept produzieren die Gebäude nicht nur rund 70% des Energiebedarfs selbst, sondern für die Bewohner*innen kann eine günstige Pauschalmiete inklusive einer Energie-Flatrate (verbrauchsabhängige Betriebs- und Nebenkosten fallen nicht mehr an) ermöglicht werden: https://www.fr.de/wirtschaft/miete-inclusive-11417393.html Sogar Ladepunkte für E-Fahrzeuge können darüber betrieben werden. Geothermie bietet eine gute Weiterentwicklung zum Plusenergiehaus. Holzbauweise und Bauten aus recyceltem Beton sind nachhaltiger als reine Betonbauten. Im Bereich von Klein-Windkraftanlagen hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel getan, so dass deren Einsatzmöglichkeiten unbedingt geprüft werden muss (siehe hierzu beispielgebend: Daniel Hautmann, Windkraft neu gedacht oder auch https://www.klein-windkraftanlagen.com). Die Chancen mit dem Baugebiet "Am Römerhof" ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Baugebiet umzusetzen darf nicht fahrlässig verspielt werden. Daher kann das geforderte Konzept, in das unbedingt externe Expert*innen einzubinden sind, nur ein erster, aber sehr wichtiger Schritt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1283/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1283/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1322/2 Betreff: Invasiv aber angepasst - Die Spätblühende Traubenkirsche Vorgang: B 626/20 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird bezüglich der im Bericht B 626 vom 27.11.2020 erwähnten Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) gebeten zu prüfen und berichten, 1. wie genau besagte Baumart bekämpft wird. 2. Ob auch eine biologische Bekämpfung mit dem Violetten Knorpelschichtpilz (Chondrostereum purpureum) in Betracht gezogen wird und ob in diesem Zusammenhang ein Austausch mit den Berliner Forsten besteht, die diese Bekämpfung erproben. Falls dies mit Nein beantwortet wird, sei der Magistrat gebeten, diesen Kontakt aufzunehmen. 3. ob auch das Unterlassen der Bekämpfung eine Option darstellt, damit die damit verbundenen Kosten und der personelle Aufwand in andere wichtige Aktivitäten der Walderhaltung investiert werden können. Falls dies mit Nein beantwortet wird, wird um eine hinreichende Begründung gebeten. Begründung: Die Spätblühenden Traubenkirsche ist sehr wohl eine invasive Art, die durch ihren Dichten Wuchs andere nachwachsende Baumarten behindert. Gleichwohl scheint, wie dem Magistratsbericht zu entnehmen ist, diese Baumart sehr gut an hiesige klimatische Bedingungen angepasst zu sein. Insofern stellt sich schon die Frage, warum diese Baumart noch bekämpft wird, wo wir doch um den Erhalt eines jeden Baumes intensiv ringen. Die herkömmliche Bekämpfung durch Abholzung des Baumes, kleinräumiger Herbizitausbringung über dem zurückbleibenden Stumpf und Abdecken mit einer dicken Folie ist, wie ebenfalls aus dem Bericht hervorgeht zeit-, arbeits- und damit kostenintensiv. Daher stellt sich hier aufgrund chronisch angespannter Haushaltslage der Wald- und Grünpflege die Kosten-Nutzen-Frage. Da die derzeitige Bekämpfung sehr langwierig erscheint ("Die [. .] Bekämpfung dieser invasiven Art und die Wiederaufforstung und Sicherung der Kulturen mit heimischen Baumarten erfordert über lange Jahre einen hohen personellen und finanziellen Aufwand.) sind hier vielleicht auch neue Wege zu gehen, wie die in 2. angesprochene Bekämpfung mit dem Violetten Knorpelschichtpilz (Chondrostereum purpureum). Diese wird als durchaus effektiv gegen die Spätblühende Traubenkirsche angesehen (siehe: Paul Heydeck, Malte Münte: Der Violette Knorpelschichtpilz als "Bioherbizid" gegen Traubenkirsche. in: AFZ DerWald. 4/2008 und Malte Münte: Spätblühende Trauben-Kirsche in Berlin. in: AFZ DerWald. 13/2009). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 626 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 626 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1937 2021 Die Vorlage OF 1322/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP und Piraten (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 1107/10 Betreff: Abfallkörbe für die Felder im Bereich des Heiligenstocks Vorgang: OM 6320/20 OBR 10; ST 1971/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert seine ST 1971 vom 09.11.2020 zu überdenken und Abfallkörbe, die gegen ein Ausräumen durch wildlebende Tiere gesichert sind, im Bereich des Heiligenstocks aufzustellen. Begründung: Es ist zwar zuzugestehen, dass wildlebende Tiere solche Abfallkörbe ggf. ausräumen. Hierfür gibt es aber Sicherungen, die von der Stadt auch an anderen Stellen vermehrt angebracht werden. Nicht nachvollziehbar ist dagegen die Begründung, dass durch die Abfallkörbe mehr Müll entstehen würde. Der Müll ist doch bereits da, weil er von undisziplinierten Nutzern dieses Bereichs hinterlassen wird. Mangels hinreichender Körbe muss er nur ständig von den dort produzierenden Landwirten eingesammelt und abgefahren werden, was im gegenwärtigen Umfang definitiv nicht mehr zumutbar ist. Hinzu kommt, dass Hundehalter jetzt dazu übergehen, ihre gefüllten Hundetüten auf den Wegen zu hinterlassen, was für die Landwirte noch problematischer ist, als wenn die Hunde gleich ihre Exkremente im Feld hinterlassen. Denn die Wege müssen auch gemäht werden, so dass die Tüten zerrissen und dann auch noch Kunststofffetzen in die Ackerflächen eingebracht werden. Insofern müssen hier dringend Maßnahmen ergriffen werden, zumal durch Corona die Anzahl der in diesem Bereich ausgeführten Hunde massiv angestiegen ist und zudem viele Hunde neu angeschafft wurden. Offenbar sind die Hundehalter aber nicht bereit, ihre Hundetüten über längere Strecken mitzutragen. Deshalb wird sich auch nach Abklingen der Corona-Gefahr diese Situation nicht nennenswert entspannen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6320 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1971 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7012 2021 Die Vorlage OF 1107/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 1110/10 Betreff: Inspektion und Renaturierung des Grüngürtels im Bereich Am Dachsberg zwischen Preungesheim und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde die Brachfläche zu inspizieren, die in der Schutzzone II des Grüngürtels an der Straße "Am Dachsberg" in Preungesheim auf den Weg nach Berkersheim entstanden ist, nachdem Hessenwasser hier Arbeiten vorgenommen und hierzu massiv Gehölz abgeräumt hat, welches nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde besonders wichtig für den Schutz in diesem Bereich ist. Auf Basis dieser Inspektion sind die Maßnahmen zu bestimmen, die sicherstellen, dass hier baldmöglichst der ursprüngliche Zustand wieder erreicht wird. Bei Gelegenheit dieser Inspektion mögen die betreffenden Behörden die umliegende zunehmend ausufernde Bebauung im Grüngürtel auf beiden Seiten der Straße "Am Dachsberg" begutachten und überprüfen, ob diese in dem entstandenen Umfange zulässig ist. Begründung: Nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde ist dieser Bereich in hohem Maße schutzwürdig. Insofern ist das weiträumige Abräumen von Bewuchs und die sehr großzügige Baustelleneinrichtung für Hessenwasser sehr überraschend gewesen. Nachdem die Baustelle jetzt lediglich planiert wurde, ist es deshalb geboten, vor Ort zu überprüfen, wie sichergestellt wird, dass dieser Bereich baldmöglichst wieder renaturiert wird. Ferner entstehen in diesem Bereich immer mehr Bebauungen und bzw. in Freizeitgärten. Insofern sollte auch hier überprüft werden, ob sich dies im Rahmen des Zulässigen hält. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1110/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7254 2021 Die Vorlage OF 1110/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 1127/10 Betreff: Den Hinweis " . . an die kurze Leine nehmen" für die Hundehalterinnen und Hundehalter am Zugang von der Renettenstraße in die Parkanlage Am Borsdorfer wieder aufstellen mit gleichzeitiger Anbringung eines Hundekotbeutelspenders Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die zuständige Behörde anzuweisen am Zuweg von der Renettenstraße zu Parkanlage Am Borsdorfer das Hinweisschild -Hunde an die kurze Leine nehmen- wieder aufzustellen und am gleichen Pfahl einen Gassibeutelspender anzubringen. Begründung: Das Hinweisschild ist, von wem auch immer, abgebrochen und entwendet worden. Es schaut nur noch ein abgebrochener Rohrstumpf aus der Grasnarbe hervor. Da dieser Zugang verstärkt von Hundehaltern genutzt wird, wäre an gleicher Stelle die Anbringung eines Gassibeutelspenders sinnvoll. Für die Bestückung steht ein Pate bereit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7017 2021 Die Vorlage OF 1127/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2020, OF 1251/2 Betreff: Tauschen statt wegwerfen - Givebox für Bockenheim Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Ortsbeirat unterstützt die Idee des Vereins Begegnen in Bockenheim e.V. im öffentlichen Raum eine sogenannte Givebox aufzustellen, in der frei zugänglich intakte Gebrauchsgegenstände zur kostenfreie Mitnahme von allen abgestellt oder mitgenommen werden können. 2. Der Ortsbeirat erachtet solche Standorte für die Givebox als besonders geeignet, die öffentlich zugänglich, hoch frequentiert, verkehrlich unproblematisch sind und eine gewisse Aufenthaltsqualität bieten. Der Kurfürstenplatz oder der Hülya-Platz stellen beispielsweise solche Standorte dar. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein ein Konzept vorlegen wird, dass das gute Erscheinungsbild und die laufende Pflege der Givebox sicherstellt. Das Konzept wird folgendes beinhalten: 1. Eine bauliche Gestaltung der Givebox, die sich in die Umgebung einfügt oder darüber hinaus aufwertet und zudem Sicherheitsaspekte berücksichtigt, 2. Ein Management-Konzept, dass die Sauberkeit, Sicherheit und ein aufgeräumtes Erscheinungsbild garantiert. Dies wird vornehmlich durch eine vom Verein organisierte Patenschaft erfolgen, eventuell werden weitere Maßnahmen wie Öffnungszeiten vom Verein entwickelt und sichergestellt. 4. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten sich mit dem Verein Begegnen in Bockenheim e.V. in Verbindung zu setzen und die nötigen Voraussetzungen zu klären. Hierbei soll insbesondere das Konzept des Vereins mit diesem abgestimmt werden, damit die Givebox ein langfristig attraktiver Ort ist und kein Ablageort für Sperrmüll wird. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verein für die Umsetzung Fördermittel bei Dritten beantragen wird. 6. Sollten dennoch weitere investive Mittel nötig werden, wird der Magistrat gebeten, diese bereitzustellen. Hier wäre auch der Ortsbeirat bereit sich an anfallenden Kosten zu beteiligen. Der Magistrat und der Verein Begegnen in Bockenheim mögen nach Erarbeitung des Konzept hierfür bezüglich der Kostenaufteilung an den Ortsbeirat herantreten. Begründung: Die Givebox stellt einen Ort und Symbol der Nachbarschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Fürsorge dar. Der Grundgedanke dieser Einrichtung ist das Teilen und Wiederverwerten nützlicher Dinge! Die Givebox ist ein öffentlich zugänglicher Ort, an dem man gut erhaltene Dinge jeglicher Art, die man selbst nicht mehr braucht, ablegen kann damit diese dann von anderen entnommen und weiter genutzt werden können (aus hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel oder andere andere verderbliche Dinge abgelegt werden). Es ist sozusagen eine Tauschbörse am Straßenrand. Eine Givebox hat viele positive Aspekte und Wirkungen. Nützliche Dinge werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Personen mit geringerem Einkommen können so kleinere Einsparungen erzielen. Es fördert im Stadtteil ein soziales Gefühl des "Geben und Nehmens", des sich "gegenseitigen Unterstützens" und trägt damit zur allgemeinen sozialen Integration im Stadtteil bei. Außerdem ist die Givebox ein Beitrag zu einem nachhaltigeren, Ressourcen schonendem Konsum. Einer immer noch vorherrschenden "Wegwerf-Mentalität" wird ein Modell der Wiederverwertung und des achtsamen Umgang mit Ressourcen entgegengestellt. Zudem wird das räumliche Umfeld der Givebox in vielerlei Hinsicht aufgewertet, die soziale Atmosphäre um die Givebox verbessert sich, die Umgebung wird durch die Nutzer*innen der Givebox höher frequentiert und - sofern sie ästhetisch-künstlerisch wertvoll gestaltet ist - "verschönert". Eine Givebox kann auf vielen Ebenen ein echter Zugewinn sein - für die einzelnen BürgerInnen, für umliegende Geschäfte, Cafés oder anliegende Dienstleister und Organisationen, sowie für das Stadtteilimage insgesamt. Im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz hat das Energiereferat bereits die Aufstellung und Inbetriebnahme einer solchen Givebox im Stadtteil Höchst unterstützt. Auch in Bockenheim ist die Neigung der Anwohner*innen Dinge zu tauschen verstauben zu lassen, reparieren statt wegzuwerfen, gebrauchtes statt neues zu kaufen recht ausgeprägt. Hier sei auf Bücherschränke, Repair-Cafés und Second Hand Läden verwiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1257/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7069 2021 1. Die Vorlage OF 1251/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1257/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und Abwesenheit 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2020, OF 921/9 Betreff: Schultoiletten im Ortsbezirk 9 - Welche werden wann saniert? Vorgang: B 454/20 Aus dem oben genannten Bericht geht hervor, dass die Mittel des Programms für die Sanierung von Schultoiletten im Projekttopf "Bauunterhaltung Schultoiletten" auf 1 Mio pro Jahr erhöht wurden. Der Ortsbeirat begrüßt dies. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Profitieren davon auch Schulen im Ortsbezirk 9 - Wenn ja welche? 2. In welchen Schulen im Ortsbezirk werden wann die Schultoiletten saniert? 3. Ist bei Toilettensanierungen grundsätzlich an den Einbau Wassersparender Mechanismen gedacht um den Wasserverbrauch zu reduzieren? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 454 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1886 2020 Die Vorlage OF 921/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 676/12 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen als in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - 5 Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - 3 weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je ein Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - 1 Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - 2 Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrer*innen achten. - Je ein Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der OBR-Sitzung am 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung, sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für PKW vorgesehen. Die meisten Anwohner*innen verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohner*innen auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6947 2020 Die Vorlage OF 676/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 792/11 Betreff: Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße die seitlichen Schrägparkplätze durch das Anbringen von Markierungsstreifen zu optimieren. Konkret sind das die Parkflächen vor Hausnummer 9 bis Höhe Lidl, Hausnummer 33 / gegenüber 62, gegenüber 35 - 37 und vor Hausnummer 92-94. Begründung: Im oben genannten Bereich existieren keine Parkmarkierungen. Dadurch fehlt den Autofahrern beim Parken eine Orientierung, wie die Parkfläche optimal genutzt werden kann. Durch falsches Nutzen der Fläche geht eine Vielzahl an Parkplätzen verloren, die in der Atzelbergstraße dringend benötigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6964 2020 Die Vorlage OF 792/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP