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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

Anregung Ortsbeirat 7

Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz

29.10.2024 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 500 entstanden aus Vorlage: OF 435/7 vom 10.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Vorgang: M 118/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Vorlage M 118, Ziffer V, aufgefordert, Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in sogenannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb sollen die Pläne vor den demokratisch gewählten Organen ständig offengelegt werden. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5475, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024

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Anregung Ortsbeirat 11

Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten

28.10.2024 | Aktualisiert am: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2024, OA 495 entstanden aus Vorlage: OF 664/11 vom 11.10.2024 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Vorgang: EA 38/24 OBR 11; EA 135/24 OBR 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig gesetzlich geforderte Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege für Wildtiere erbringen, kostendeckende Verträge abzuschließen. Dies betrifft neben den Leistungen des Tierheims Fechenheim auch die privaten Vereine, die Wildtiere bergen, erstversorgen und zur Wiederaussetzung pflegen. Dazu gehören der Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, der Verein Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e. V. und der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. Begründung: Fechenheim ist derzeit das Drehkreuz für verletzte Wildtiere in Frankfurt. Igel, Eichhörnchen, Wasservögel, Zugvögel und weitere Wildtiere werden von der Feuerwehr als auch von Privatleuten zum Tierheim Fechenheim gebracht. Da das Tierheim Fechenheim nicht auf Wildtiere spezialisiert ist, kooperiert man in diesem Bereich mit dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, welcher die Tiere auf eigene Kosten abholt und in Hanau gesund pflegt und nach Möglichkeit auf die Wiederaussetzung vorbereitet. Allein rund 100 Igel werden aus Frankfurt jedes Jahr nach Hanau gebracht und gesund gepflegt, ohne eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt. Frankfurt profitiert von der Arbeit dieser Vereine und ehrenamtlichen Helfern, beteiligt sich aber nicht an den Aufwandskosten. Neben dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. oder Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e.& nbsp;V. von Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine Verträge geschlossen oder anderweitig Vergütungen für Leistungen festgelegt, die ansonsten beispielsweise die Feuerwehr hätte erledigen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 38 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 09.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5565, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024

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Antrag Ortsbeirat 3

Bewertung der Risikolage für Hochwasserereignisse im Nordend und Übersicht zu Präventivmaßnahmen

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 96/3 Betreff: Bewertung der Risikolage für Hochwasserereignisse im Nordend und Übersicht zu Präventivmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Risikolage für Hochwasserereignisse im Nordend, in Folge von Starkregenereignissen, zu informieren und eine Übersicht über die Präventivmaßnahmen zu geben, die das Schadenspotenzial im Nordend reduzieren und den Umgang mit solchen außergewöhnlichen Ereignissen aufzeigen. Insbesondere soll aufgezeigt werden: 1. Mit welchem Schadensmaß das Nordend zu rechnen hat, in Abhängigkeit verschiedener Niederschlagsmengen 2. Wie die Stadt Frankfurt auf die Gefahr von Starkregenereignissen vorbereitet ist bzw. sich vorbereiten möchte. 3. Welche Maßnahmen dazu bereits in Planung oder in Umsetzung sind 4. Wie die Stadt Frankfurt ihre Bürger*innen vor Gefahrenlagen warnen möchte 5. Welche Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genutzt werden, um auch Frankfurt / das Nordend besser vor Starkregenereignissen zu schützen Begründung: Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigt, wie zerstörerisch und lebensfeindlich Naturkatastrophen in Deutschland ausfallen können. Auch wenn die Katastrophe noch nicht ausgestanden ist und ausführliche Analysen noch nicht vorliegen, zeigt sich bereits jetzt, wie ungemein wichtig die Vorbereitung auf solche Extremwettereignisse ist. Darüber hinaus sind ein effektiver Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sowie geübte Abläufe bei der Bewältigung von Katastrophenfällen ausschlaggebend für die Sicherung von Menschenleben. Sowohl Wissenschaftler[1] als auch Versicherungsverbände[2] sind sich einig darin, dass Starkregenereignisse in Folge des Klimawandels zunehmen werden. Kommunen sind hier in der Verantwortung Rückhalte- und Überflutungsflächen auszuweisen und ihre Entwässerungssysteme auf Starkregenereignisse hin auszulegen. Das Nordend bietet durch seine dichte Bebauung wenig entsiegelte Flächen für das Versickern von Niederschlagswasser. Die Sorge, bei Starkregen Überflutungen von Kellern, Tiefgaragen und Erdgeschossen ausgesetzt zu sein, liegt nahe. Hierzu ist eine fachliche Lageeinschätzung notwendig, um gezielte Maßnahmen ableiten zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 726 2021 Die Vorlage OF 96/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!

09.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 Betreff: Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen! Der Ortsbeirat begrüßt die Magistratsvorlage und die enthaltenen Ziele vorbehaltlos Insbesondere begrüßt er die die in der Zielsetzung (siehe Abschnitt A Seite 3) genannten Ausgangslagen für Schulneubauten welche folgende sind: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit- Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier" Neben diesen ist aber der gesellschaftlich wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit als Ziel der für den Schulbau in dieser Magistrats Vorlage nicht erwähnt. Mit diesem Antrag soll dies nun ergänzt werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M79 um folgendes zu ergänzen: Schule für "Nachhaltigkeit". Beachtet werden soll dabei, vor allem das Baumaterialien, Raumgestaltung, Gebäudegestaltung den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet sind. Dadurch soll u.a. die Einrichtung von "Grünen Klassenzimmern" unterstützt werden. Außerdem soll bei Neubau und Sanierung, neben den anderen richtigen und gesellschaftlich wichtigen Aspekten für die Nachhaltigkeit sensibilisiert werden beispielweise bei der Frage des Einbaus von Fenstern, Heizungen, der Sanierung von Toiletten, usw. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach

06.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2021, OF 49/15 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen sein. Wie wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, welche Apps werden aktiviert, wie wird eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat um Auskunft, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden. Begründung: Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Nieder-Eschbach ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 50 2021 Die Vorlage OF 49/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern

09.07.2021 | Aktualisiert am: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 599 entstanden aus Vorlage: OF 66/12 vom 28.06.2021 Betreff: Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die verschiedenen Vorgaben zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen (PV) auf privaten Flachdächern harmonisieren und dahin gehend anpassen lassen, dass sich deutlich mehr PV-Kapazität installieren lässt. Dabei soll insbesondere auch neu abgewogen werden, dass sich die privat finanzierte Errichtung von PV-Anlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht mehr rein ästhetischen Gesichtspunkten unterordnen muss. Begründung: In den aktuellen Vorgaben der Stadt Frankfurt finden sich zahlreiche Vorschriften, die die Errichtung von PV-Anlagen in Summe erheblich einschränken. Für die auf dem Riedberg weit verbreiteten begrünten Flachdächer sollen die Module flach auf dem Boden liegen, damit sie nicht die Ästhetik des Hauses beeinträchtigen. Dadurch wird aber einerseits ihr Wirkungsgrad oft stark eingeschränkt (Neigung nach Norden), andererseits darf dann nur noch ein Drittel der Dachfläche bedeckt werden, damit genügend Begrünung übrig bleibt. Wären die Module auf schrägen Ständern, könnte die Begrünung auf praktisch der ganzen Fläche weiter wachsen und der Wirkungsgrad der Module ließe sich verbessern. Die zunehmende Klimakrise erfordert es, viele Prioritäten darauf zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1798 Aktenzeichen: 79 0

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen

09.07.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32

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Anregung Ortsbeirat 12

Aufstockung der Personaldecke beim Grünflächenamt Bezirk Nord

09.07.2021 | Aktualisiert am: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.07.2021, OA 49 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 25.06.2021 Betreff: Aufstockung der Personaldecke beim Grünflächenamt Bezirk Nord Vorgang: EA 24/20 OBR 12; ST 1254/20 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Grünflächenamt Bezirk Nord erhält zeitnah mindestens fünf zusätzliche Personalstellen sowie eine bessere finanzielle Ausstattung analog zum bereits erfolgten und noch erfolgendem Zuwachs an Grünflächen in diesem Bezirk, um seinen vielfältigen Aufgaben in diesem Bezirk nachkommen zu können. Dies kann durch zusätzliche Mittel und/oder durch Umschichtungen aus anderen Bezirken geschehen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1254 hält einen erfreulichen Grünflächenzuwachs gerade im Frankfurter Norden fest. Damit einhergehend sind seine Aufgaben erheblich gewachsen. Errichtete Neubaugebiete sorgten für mehr Straßenbegleitgrün, Parkanlagen, Spielplätze etc., die alle zur Unterhaltung von dem Grünflächenamt und/oder auch Fremdfirmen über das Grünflächenamt zu pflegen und zu unterhalten sind. Doch zeitgleich ist das Personal nahezu unverändert geblieben. Das jüngste Schreiben vom 18.06.2021, welches allen Fraktionen des Ortsbeirates vorliegt, dass der Spielplatz "Im Kirschenwäldchen" auf unabsehbare Zeit geschlossen bleibt, ist ein Beispiel dafür, dass die Personaldecke sowie die monetäre Situation zur Umsetzung von Maßnahmen nicht ausreichend sind. Auch zeigen die vielen beschlossenen Anträge, die in den Bereich des Grünflächenamtes fallen, dass hier ein Umsetzungsstau besteht. Da sich jedoch - besonders auch im vergangenen Jahr - gezeigt hat, dass Grünanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern große Beliebtheit genießen, damit ein höherer Pflegeaufwand verbunden ist, muss diesem durch mehr Personal und finanzielle Mittel Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1254 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2076 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 20.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 131 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.05.2022, TO I, TOP 50 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 67 0

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Anregung Ortsbeirat 8

SEM 4 einstellen!

08.07.2021 | Aktualisiert am: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 48 entstanden aus Vorlage: OF 5/8 vom 25.05.2021 Betreff: SEM 4 einstellen! Vorgang: B 79/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur "Stadterweiterung Nordwest" (SEM 4) einzustellen; 2. Neubaugebiete am Rand der Nordweststadt und Praunheims nur auf den Flächen zu planen, die aufgrund der Frankfurter GrünGürtel-Verfassung, des Landesentwicklungsplanes, des Regionalen Flächennutzungsplanes und des Integrierten Klimaschutzplanes Hessen 2025 keinen Restriktionen unterliegen. Begründung: Immer heißere Stadtsommer und der Bevölkerungsrückgang in Frankfurt im Jahr 2020 in Verbindung mit einem neu feststellbaren Trend zum Leben im Grünen muss die Stadtplanung wegführen von überdimensionierten Trabantenstadt-Projekten wie der "Josefstadt". Das Konzept "Quartiere im Kreislauf" für etwa 8.600 Wohnungen, das vom Magistrat mit dem Bericht B 79 zur Grundlage der weiteren Voruntersuchung für die SEM 4 erklärt wird, überzeugt aus verschiedenen Gründen nicht, von denen hier nur die wichtigsten aufgeführt werden: Das gesamte Areal gehört zu einem Grünzug ins Taunus-Umland, der von der Frankfurter GrünGürtel-Verfassung ausdrücklich geschützt ist. Die vom Landesentwicklungsplan vorgegebenen 400-Meter-Abstände zu Höchstspannungsleitungen werden nicht eingehalten (z. B. 12 x 12 Wohntürme der sog. "Neu-Weststadt"). Das Lachgrabenquartier würde die wichtigen Kaltluftentstehungsflächen zwischen Praunheim und der Nordweststadt nahezu komplett versiegeln und damit den Zielvorgaben für die Stadtplanung des Integrierten Klimaschutzplanes Hessen 2025 sowie des aktuellen Regionalen Flächennutzungsplanes widersprechen, der überdies eine landwirtschaftliche Vorzugsfläche (Bodengüte 80 von 100) kartiert. Obwohl der Magistrat verspricht, "Stadt und Landschaft gemeinsam zu planen", wird in der erklärten Planungsgrundlage des Büros Cityförster/Urbane Gestalt weiterhin auch keine Rücksicht auf das Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 48 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 48 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 48 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 669, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 61 0

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Anregung an den Magistrat (OB 9)

Hundekottütenspender

08.07.2021 | Aktualisiert am: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 563 entstanden aus Vorlage: OF 62/9 vom 24.06.2021 Betreff: Hundekottütenspender Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straßen Wilhelm-Epstein-Straße/Am Großen Berge einen Hundekottütenspender mit geeignetem Abfallbehälter inkl. Deckel aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der Hundehalter, die ihren Hund in diesem Bereich ausführen, hat deutlich zugenommen. Es gibt jedoch immer wieder Beschwerden, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht ordnungsgemäß entsorgen. Die Bereitstellung eines Hundekottütenspenders kann dem entgegenwirken. Ein Pate wäre vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1768 Aktenzeichen: 67 0

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet „An der Sandelmühle“

08.07.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 6/8 vom 24.05.2021 Betreff: Prüfung der aktuellen Bodenbelastung und Auskunft über den Sachstand der Qualität des Bodens im zukünftigen Baugebiet "An der Sandelmühle" Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, welche Belastungswerte der Boden im Baugebiet aufweist. Es sollen die Werte für Schwermetall sowie andere Grundwasser gefährdende Stoffe gemessen werden, um diese vor Baubeginn eventuell richtig zu beseitigen und den Boden zu reinigen; 2. eventuell noch im Erdreich vorhandenes Kriegsmaterial zu beseitigen und eine Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst anzufordern; 3. besonders im hinteren Bereich des Geländes zu prüfen, ob eventuell Schwer- und/oder Maschinenöl ausgetreten und der Boden kontaminiert ist. Begründung: Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Geländes als Industriegebiet sowie der langen Leerstandszeiten der Gebäude und Anlagen auf dem Gelände, ist mit einer Verunreinigung der Böden und des Grundwassers zu rechnen. Um eine solche Belastung auszuschließen und somit auch eine Belastung der zukünftigen Anwohner zu minimieren, wird eine Untersuchung dringend gefordert. Aufgrund von Aussagen ehemaliger Anwohner und Mitarbeiter des Geländes ist anzunehmen, dass es zu starken Verunreinigungen und zu auslaufenden Flüssigkeiten während des Abrisses der alten Anlagen der VDO gekommen ist. Des Weiteren stand das Gelände aufgrund seiner im Krieg relevanten Produktionen stark unter Bombardierung. So ist davon auszugehen, dass sich heute noch Blindgänger im Bereich des Geländes im Boden finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße

08.07.2021 | Aktualisiert am: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 70/3 vom 22.06.2021 Betreff: Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße 54 bis 60 derart wiederherzustellen, dass der Wasserstrahl beim Bewässern in den Wurzelbereich dringen kann. Ebenfalls sollen die Anwohner, die an einer Baumpatenschaft Interesse zeigen, über die Aufstellung geeigneter Regenwassertonnen beraten werden. Begründung: Eine Anwohnerin will sich besagter Platanen annehmen. Dadurch, dass sich die Erde um die Stämme aber angehäuft hat und stark verdichtet ist, fließt das Gießwasser auf den Bürgersteig statt in den Wurzelbereich. Da die Bäume durch die letzten Dürrejahre bereits stark gelitten haben, wäre ein schnelles Handeln wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1821 Aktenzeichen: 67 0

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Anregung Ortsbeirat 16

Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen

06.07.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 46 entstanden aus Vorlage: OF 39/16 vom 21.06.2021 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Vorgang: OM 6993/20 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen. Begründung: Offensichtlich ist dem Magistrat das Schelmenburgspiel nicht bekannt, sonst wäre bekannt, dass das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Antrag vom 11.10.2022, OF 140/16 Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Antrag vom 24.04.2023, OF 179/16 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 530, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 66 0

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld

06.07.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.06.2021 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, andererseits die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse sowie Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen. Begründung: Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, sodass dieser seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden vonseiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist vom Magistrat zu überprüfen, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, um dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1785 Aktenzeichen: 79 1

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Tiermisshandlungen im Rebstockpark

05.07.2021 | Aktualisiert am: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 19.06.2021 Betreff: Tiermisshandlungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Tiere (Nutrias, Schwäne, Gänse und Enten) geschützt werden können. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, a) Schilder mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Straftat bei Tiermisshandlungen aufzustellen; b) Schilder mit Telefonnummern von der Tierrettungsleitstelle 0700/95 29 52 95 sowie der Stadtpolizei 069/212-44044 (täglich 24-Stunden-Betrieb) aufzustellen; c) die Kontrollfrequenz durch die Stadtpolizei oder adäquater Dritter im Park zu erhöhen; d) Informationstafeln zu den Tierarten im Park aufzustellen, die über Nutzen und Bedrohung der Bestände informieren, ggf. in Kooperation mit dem NABU. Begründung: Der Rebstockpark ist für seine täglichen Besucher eine schöne grüne Oase in der Stadt, er lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Nutrias, Schwäne und verschiedene Gänse- und Entenarten nennen den Park ihr Zuhause, und wir können um jedes Leben dankbar sein. Immer wieder gibt es jedoch Tierquäler, die Nutrias, Schwäne, Gänse oder Enten verletzen, verstümmeln oder diese gar töten. Findet ein Besucher eines dieser Tiere oder beobachtet eine solch verächtliche Handlung, findet der Besucher keinen Hinweis darauf, wer zu Hilfe gerufen werden kann. Zudem muss jeder Tierquäler den eindeutigen Hinweis erhalten: in Frankfurt kommt keiner damit ungestraft davon! Laut § 18 TierSchG wird eine versuchte oder fahrlässige Tiermisshandlung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1772 Aktenzeichen: 32 0

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft

05.07.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 473 entstanden aus Vorlage: OF 98/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan kein integriertes Konzept zum Ressourcenmanagement für das Quartier vorsieht. Die enthaltenen Informationen zur Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur greifen zu kurz und deuten nicht darauf hin, dass ein Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft - als wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Quartiersentwicklung - mitgedacht wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zum Ressourcenmanagement zu berücksichtigen: a) Papier-/Karton- und Restmüllentsorgung sollte gewährleistet werden. b) Im Quartier sollte mind. ein Glascontainer bereitgestellt werden. c) Wo möglich, sollten die Behälter für die unter a) und b) genannten Materialien und Sektionen als Unterfluranlagen angelegt werden. d) In jedem Fall sollte gewährleistet werden, dass der Zugang zu den Behältern barrierefrei möglich ist. e) Es sollte geprüft werden, ob sich im Quartier ein Modellprojekt zur Abfallvermeidung realisieren lässt, in dem erprobt wird, mit welchen Instrumenten sich die Gesamtabfallmenge pro Bewohnerin bzw. Bewohner reduzieren lässt. Begründung: Eine Kreislaufwirtschaft lässt sich nur realisieren, wenn nachhaltiges Ressourcenmanagement nicht länger als Randthema, sondern vielmehr als städteplanerisches Querschnittsthema mitgedacht wird. Das gilt vor allem auch bei der Entwicklung und Realisierung neuer Quartiere. Mehr Recycling und Verwertung sind nur möglich, wenn wir Ressourcen getrennt sammeln. Haushalte im Quartier sollten Abfälle barrierefrei und möglichst bequem getrennt entsorgen können. Glascontainer müssen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein, ebenso wie Bio- und Verpackungstonnen. Wo Unterfluranlagen existieren, werden diese von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern in der Regel sehr gut angenommen, reduzieren im Falle der Glassammlung die Lärmbelastung und steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1793 Aktenzeichen: 61 00

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Jährlicher Stromverbrauch/Wärme durch Rechenzentren in den Stadtteilen

05.07.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 489 entstanden aus Vorlage: OF 23/11 vom 24.05.2021 Betreff: Jährlicher Stromverbrauch/Wärme durch Rechenzentren in den Stadtteilen Vorgang: B 474/20 Der Magistrat wird gebeten, den jährlichen Energieverbrauch der Rechenzentren, der seit 2017 vom Energiereferat erfasst wird, als Jahreswert zu veröffentlichen, und eine Projektion bis 2025 vorzunehmen. Dabei sollten getrennte Werte für die im Bericht B 474 genannten "Cluster" Seckbach, Fechenheim (Hanauer Landstraße), Sossenheim, Rödelheim, Ostend und Gallus/Gutleutviertel angeben werden. Als Beitrag zum lokalen Klimaschutz sollen aus dem Energieverbrauch der jeweilige CO2-"Fußabdruck" und die lokale Wärmebelastung der Stadtteile berechnet werden. Begründung: Die Anschlussleistung der Rechenzentren in der Region hat sich zwischen 2016 und 2019 von 200 MW auf 400 MW verdoppelt. Borderstep[1] prognostiziert für 2023 eine erneute Verdopplung auf 800 MW und 2025 die Abnahme von > 1200 MW: Das Energiereferat der Stadt Frankfurt erfasst seit 2017 den Stromverbrauch der Rechenzentren. Dieser Verbrauch ist für Gesamt-Frankfurt bzw. und alle Stadtteile mit vielen Rechenzentren eine wichtige Planungsgröße. Der Energieverbrauch von Rechenzentren entspricht grob der Wärmebelastung, die sie im entsprechenden Stadtteil erzeugen - ungeachtet möglicher Verbesserungen in der Energieeffizienz. Der Stromverbrauch der Rechenzentren kann ebenfalls als CO2-Äquivalent angegeben werden, auf diese Angabe hat u. a. die Menge an bezogenem Ökostrom Einfluss. Für die Planung von Wohnen und Gewerbe in den Stadtteilen ist es sehr wichtig, die drei Kenngrößen Energieverbrauch, Wärmelastung und CO2-Äquivalent der Rechenzentren für Frankfurt und die sogenannten "Cluster" für 2017 bis 2020 zu erfahren und vom Magistrat eine Abschätzung der Kenngrößen für die Jahre bis 2025 zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1770 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 564 Aktenzeichen: 16 1

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

05.07.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 471 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Prüfung für alle Gebäude im Baugebiet, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potenzial. Begrünung und Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [. .] sind ‚kalte' Dächer, die deshalb auch sehr gut mit [F]otovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 843, S.51, abrufbar unter https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_31_2021_AN3_Begr.pdf). Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaikanlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt (https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2017/69300/ pdf/report30.pdf, siehe Abschnitt 4.4). Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaikanlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaikanlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/defa ult/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf, siehe Abschnitte 2.3 und 3.1). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2077 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 00

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Anregung an den Magistrat (OB 11)

Rechenzentren nur mit Ökostrom und Abwärmenutzung

05.07.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 490 entstanden aus Vorlage: OF 24/11 vom 17.05.2021 Betreff: Rechenzentren nur mit Ökostrom und Abwärmenutzung Der Magistrat wird gebeten, die Genehmigung zur Ansiedlung und den Weiterbetrieb von Rechenzentren im Bereich des Ortsbezirks 11 strikt davon abhängig zu machen, dass die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erfolgt und die entstehende Abwärme nicht heruntergekühlt, sondern zur Wärmeversorgung umliegender Liegenschaften genutzt wird. Wo dies nicht möglich ist, soll eine Einspeisung der Abwärme in das Fernwärmenetz der Mainova erfolgen. Die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Abwärme auf das Temperatur- und Druckniveau des Fernwärmenetzes anzuheben, soll dabei den Betreibern obliegen, wobei sie von der Mainova unterstützt werden sollten. Begründung: Im Ortsbezirk 11 wurden und werden immer mehr Rechenzentren angesiedelt. Bereits Ende 2019 hat die Umweltdezernentin Frau Heilig mitgeteilt, dass der Endenergieverbrauch in Frankfurt von 1990 bis 2017 um 0,6 Prozent angestiegen ist. Um die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erreichen, muss der Endenergieverbrauch bis 2050 allerdings um die Hälfte reduziert werden. Die Gründe für den Anstieg des Endenergieverbrauchs sieht das Energiereferat vorwiegend bei der Zunahme von Rechenzentren im Stadtgebiet. Mehr als 40 internationale Rechenzentrumsbetreiber sind mittlerweile in Frankfurt angesiedelt und es muss kurz- und mittelfristig mit einem weiteren Anstieg gerechnet werden. Die bisher schon bestehenden Rechenzentren machen zusammen inzwischen ein Fünftel des gesamten Strombedarfs der Stadt aus. Im Jahr 2017 haben die Rechenzentren 1037 Gigawattstunden Strom verbraucht. Das heißt, sie verbrauchen mehr Strom als alle Haushalte in Frankfurt zusammen. Nach Meinung von Umweltdezernentin Heilig ist der steigende CO2-Ausstoß der Rechenzentren ein Alarmzeichen für den Klimaschutz insgesamt. Durch die Rechenzentren wurden im Jahr 2017 circa 575.000 Tonnen CO2 emittiert; im Jahr 2015 waren es noch 373.200 Tonnen CO2. Mit einem konsequenten Umstieg der Rechenzentren auf eine Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ließe sich der CO2-Ausstoß drastisch herunterfahren. Weiteres Reduktionspotenzial steckt in der Nutzung der Abwärme, die durch die ständig mittels elektrischer Energie warmlaufenden Hochleistungsrechner entsteht. Diese Abwärme wird bisher ebenfalls mittels elektrischer Energie heruntergekühlt, damit die Hochleistungsrechner keinen Schaden nehmen. Das heißt, sie verpufft nicht nur ungenutzt, sondern trägt auch ganz erheblich zum exorbitanten und klimaschädlichen Stromverbrauch der Rechenzentren bei. Daher wäre schon einiges gewonnen, wenn die Abwärme der Rechenzentren zur Wärmeversorgung des Nahumfelds genutzt werden würde. Leider kommt die Stadt trotz Abwärmekataster damit kaum voran, auch wegen nicht immer günstiger Rahmenbedingungen, beispielsweise fehlender Abnehmerinnen bzw. Abnehmer. Allerdings gibt es in Frankfurt immer die Alternative, Abwärme ins Fernwärmenetz einzuspeisen. Die Mainova spricht zwar von technischen Hürden, weil das Fernwärmenetz höhere Temperaturen und Druck verlangt als sie bei der Abwärme aus den Rechenzentren anfallen. Das Energiereferat weist aber auf die Möglichkeit hin, diese sogenannte Niedrigtemperatur-Abwärme über Wärmepumpen auf das notwendige Niveau zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2006 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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Anregung Ortsbeirat 2

Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark

05.07.2021 | Aktualisiert am: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 37 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 20.05.2021 Betreff: Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20; ST 1043/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe des Auftrags für die Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark (beinhaltend ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens sowie die Durchführung der Untersuchungen) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen zu lassen. Sowohl die Kriterien der Angebotsvergabe als auch alle Ergebnisse sollen im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die erfolgte Aufforderung zur Angebotsabgabe sollte nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung stattfinden. Eine freihändige Vergabe darf nur unter besonderen Bedingungen (wie beispielsweise eine Unzweckmäßigkeit der anderen Vergabeverfahren) erfolgen. Im Falle einer freihändigen Vergabe darf die Stadt zudem laut Vergabeordnung nicht aus Gewohnheit stets das gleiche Unternehmen beauftragen. Dies wird jedoch sogar als Grund für die Vergabe an das besagte Unternehmen in der Stellungnahme ST 1043 genannt. Die Ausschreibung sollte des Weiteren nicht nur den Auftrag für "ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens", sondern ebenfalls dessen Durchführung beinhalten. Zudem muss ausreichend Areal bedacht werden. Die Durchführung der Untersuchung (inklusive des notwendigen Grundwassermonitorings) ist Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der möglichen Varianten des zu planenden Lückenschlusses. Diese erst im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu beginnen, würde umgekehrt bereits die Entscheidung für die entsprechende Variante (3) voraussetzen und erscheint somit nicht zweckmäßig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 468 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 481, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 10

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Einbau einer Klimaanlage im Saalbau Südbahnhof

02.07.2021 | Aktualisiert am: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 446 entstanden aus Vorlage: OF 119/5 vom 14.06.2021 Betreff: Einbau einer Klimaanlage im Saalbau Südbahnhof Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding in Verbindung zu setzen, damit eine funktionierende Klimaanlage im Saalbau Südbahnhof eingebaut wird. Begründung: Unter den gegebenen klimatischen Bedingungen ist der Südbahnhof als Tagungs- oder Veranstaltungsort nicht geeignet. Die Klimaanlage funktioniert nicht oder nicht ordnungsgemäß. Hier ist Abhilfe zu schaffen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1715 Aktenzeichen: 41

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Hundeauslauffläche sicher gestalten

02.07.2021 | Aktualisiert am: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 114/5 vom 12.06.2021 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten , die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewiese mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunden bzw. deren Besitzerinnen und Besitzer entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zu lassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1730 Aktenzeichen: 67 0

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Anregung Ortsbeirat 1

Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83

29.06.2021 | Aktualisiert am: 25.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 34 entstanden aus Vorlage: OF 109/1 vom 29.06.2021 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.09.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende textliche Passagen in der Begründung im Abschnitt "C - Lösung" geändert werden: 1. Lichtsignalanlagen (Seite 5): Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Lichtsignalanlage (LSA) soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen.". 2. Begrünung (Seite 7): Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden.". 3. Entwässerung (Seite 7): Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal.". Begründung: Bedarfslichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem Pkw- und Lkw-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtnern wieder zurückgegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2022, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (M 83 = Annahme, OA 34 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 83 = Enthaltung, OA 34 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 34 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 391, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 796, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung

29.06.2021 | Aktualisiert am: 09.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 109/1 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: In der Magistratsvorlage M83 sollen folgende textliche Passagen geändert werden: C - Lösung Seite 5: Lichtsignalanlagen Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die LSA soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen." Seite 7: Begrünung Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden." Seite 7: Entwässerung Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal." Begründung: Bedarfs-Lichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem PKW- und LKW-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtner*innen wieder zurück gegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 63 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 109/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 34 2021 1. Der Vorlage M 83 wird unter Hinweis auf OA 34 und OM 381 zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 109/1 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Absätze 1 und 3: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Absatz 2: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Seilerstraße

29.06.2021 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 382 entstanden aus Vorlage: OF 64/1 vom 13.06.2021 Betreff: Seilerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Seilerstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Klapperfeldstraße und Zeil wird von der Seilerstraße eine Fahrspur weggenommen bzw. umgewidmet, sodass insgesamt nur zwei Fahrspuren für den MIV verbleiben. 2. Auf der gesamten Länge der Seilerstraße wird ein Radweg angelegt. 3. Vor dem Alten- und Pflegeheim Anlagenring wird Tempo 30 eingerichtet. 4. Auf Höhe des Alten- und Pflegeheims Anlagenring wird ein breiter Grünstreifen angelegt. Dabei werden der schon vorhandene Vorgarten und der Fußgängerweg mitgedacht und neu aufgeteilt bzw. strukturiert. In diesem Grünstreifen soll es außerdem Sitzgelegenheiten/Sitzgruppen, einen (schmaleren) Fußweg und Bäume geben. Begründung: Die Seilerstraße ist eine dreispurige Straße mit Parkspur. Allerdings ist der Verkehr an dieser Stelle auch zu Zeiten des Berufsverkehrs nicht so stark, dass drei Spuren benötig werden. Hier kann eine Fahrspur zugunsten eines Radwegs und eines breiteren Grünstreifens weggenommen werden. Beleg dafür ist die momentane Baustelleneinrichtung vor dem Altenheim. Hier ist derzeit eine Fahrspur gesperrt und es gibt keinerlei verkehrliche Probleme oder Staus. In der Seilerstraße befindet sich ein Altenheim, dessen Eingang direkt an der Straße liegt. Für manche Bewohner (z. B. desorientierte Bewohner) stellt dies eine Gefahr dar. Würde man direkt vor dem Altenheim einen breiten Grünstreifen anlegen, so würde dies die Sicherheit deutlich erhöhen, da eine größere Distanz zum fahrenden Verkehr entstehen würde. Außerdem bietet die Umgestaltung einen öffentlichen Raum, in dem ältere Menschen mit ihren Nachbarn zusammenkommen können oder einfach verweilen, beobachten, am Leben im Stadtteil teilnehmen können. Dazu sind Sitzgelegenheiten notwendig. Eine überhitzte Innenstadt stellt für ältere Menschen ein großes gesundheitliches Risiko dar. Der Grünstreifen vor der Einrichtung erleichtert das Hitzemanagement in heißen Sommern (wie 2018 bis 2020), da sich die Seilerstraße mit der großen Betonfläche derzeit sehr stark aufheizt. Bäume würden hier schattige Sitzplätze möglich machen, die nicht nur zum Verweilen, sondern auch beim Warten auf den Krankentransport oder auf Angehörige sehr hilfreich wären. Zusätzlich sind die Bäume beim Kampf gegen die Überhitzung sehr hilfreich. Aber nicht nur für die Bewohner des Altenheims wäre ein zusätzlicher Grünstreifen in der Seilerstraße eine deutliche Aufwertung der Lebensqualität, auch die Nachbarn auf der anderen Straßenseite würden davon profitieren. In der Seilerstraße bietet sich die Gelegenheit, Flächen zu entsiegeln, mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität für Anwohner deutlich zu erhöhen. Deshalb sollte jetzt die Planung dafür auf den Weg gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Warum werden blühende Wiesen radikal abgemäht?

29.06.2021 | Aktualisiert am: 24.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 388 entstanden aus Vorlage: OF 72/1 vom 08.06.2021 Betreff: Warum werden blühende Wiesen radikal abgemäht? Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum werden die öffentlichen Grünflächen in den Innenhofbereichen der Innen- und Altstadt so oft und so radikal abgemäht und brutal zurückgeschnitten? 2. Wie sieht das Grünpflegekonzept für diese Bereiche aus? Hier interessiert insbesondere: a) In welchen Intervallen werden Rasenflächen gemäht? b) Welche Gerätschaften sollen zum Einsatz kommen? c) In welchen Intervallen werden Bäume und Sträucher zurückgeschnitten? d) Werden die unter c) genannten Arbeiten durch Fachkräfte beaufsichtigt? e) Warum werden immer noch deutlich zu laute benzinbetriebene Laubbläser eingesetzt? f) In welchen Bereichen dürfen Laubbläser eingesetzt werden? Nur auf Wegen/Rasenflächen oder auch auf Pflanzflächen unter Büschen und Bäumen und sonstigen wertvollen Rückzugsflächen von Insekten, Vögeln und Säugetieren? g) Gibt es vertragliche Vereinbarungen zum Schutz von blühenden Pflanzen, der Vogelwelt, von Insekten und Säugetieren (z. B. der Eichhörnchen)? 3. Wie kann aus Sicht des Magistrats ein naturnäheres Grünpflegekonzept für den oben angesprochenen Bereich aussehen? Hierdurch soll insbesondere durch Reduzierung a) von Mähintervallen, b) Rückschneidemaßnahmen an Büschen und Bäumen und c) Laubbeseitigungsmaßnahmen der Natur mehr Raum gegeben werden, an der sich auch die Menschen erfreuen können, und Kosten eingespart werden. Die eingesparten Gelder sollen für zusätzliche Bepflanzungsmaßnahmen in der Alt- und Innenstadt verwandt werden. Begründung: Den bereits vielfach dezimierten und gefährdeten Insekten stehen im Innenstadt- und Altstadtbereich nur noch sehr wenige naturnahe Grünflächen und Blühpflanzen zur Verfügung. Werden diese Grünflächen vor oder während der Pflanzenblüte gemäht, können diese sich nicht selbsttätig aussähen und die Insekten erhalten keine Nahrung. Außerdem erfreuen sich die Bewohnerinnen bzw. Bewohner an der Blütenpracht und fragen sich, warum die blühenden Wiesen so oft abgemäht werden müssen. Die durchaus brachialen Mäh- und Rückschneidemaßnahmen werden von der Bevölkerung kritisch gesehen und heiß diskutiert. Man ist sich darüber im Klaren, dass man nicht in einem Naturschutzgebiet lebt, jedoch insbesondere das Ausräumen der Grünflächen im Herbst und die damit einhergehende Beseitigung der im Winter schützenden Rückzugsflächen für Insekten, Vögel und Säugetiere ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß. Notwendige Rückschnitt- und Mähmaßnahmen sollen weiterhin durchgeführt werden, und Wege müssen - um der Wegesicherungspflicht zu genügen - gereinigt werden. Alle diese Maßnahmen können jedoch - nicht zuletzt um auch Kosten zu sparen - reduziert werden, um den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern beides zu bieten: Mehr Natur und sichere Wege und Grünflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 916 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2264 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 902 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2151 Beratung im Ortsbeirat: 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern

29.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 409 entstanden aus Vorlage: OF 96/1 vom 08.06.2021 Betreff: Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1748 Aktenzeichen: 91 51

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 3

Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung

23.06.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 59/3 Betreff: Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das aktuell praktizierte Verfahren zur Gebührenerhebung aufrechterhalten werden soll. Begründung: Die letzten Sommer waren sehr trocken. Die Stadt Frankfurt forderte ihre Bürger auf, zum Schutz vor Trockenheit auch Bäume vor den eigenen Grundstücken zu bewässern. Straßenbaum- und Gartenbewässerung wird nicht in das städtische Abwassernetz eingeleitet, unterliegt aber dennoch grundsätzlich einer Abwassergebühr. Die bisher bestehenden Möglichkeiten, die Abwassergebühr für Gartenbewässerung zurückzufordern sind hoch: alle 3 Jahre muss eine geeichte Wasseruhr erneuert und an den jeweils benutzten Außenwasserhahn angeschweißt werden. Übersteigt die durch einen Zwischenwasserzähler nachgewiesene Mengedes Abwassers 10m3 je Abrechnungsjahr, kann eine Rückerstattung der für Gartenbewässerung erhobenen Abwassergebühr ab dem 11m3 gewährt werden (die ersten 10m3 bleiben unberücksichtigt). Es werdenprom31,76 EUR erstattet. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag bei der Stadtentwässerung Frankfurt. Die Voraussetzungen (und Kosten) vor Beantragung einer Rückerstattung von Gebühren für nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitetes Abwasserbei Gartenbewässerung sind hoch und sollten vereinfacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 722 2021 Die Vorlage OF 59/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Flachdächer begrünen

23.06.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 41/8 Betreff: Flachdächer begrünen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. es Überlegungen gab oder gibt, die Flachdächer der Gebäude in der Nordweststadt sowie die Bauten der Ernst May Siedlung in der Römerstadt zu begrünen, um das Stadtklima im Ortsbezirk und damit in Frankfurt am Main generell zu verbessern und den örtlichen Hitzestress zukünftig zu reduzieren. 2. die Dächer das Gewicht einer einfachen Begrünung bautechnisch dauerhaft tragen können. 3. regulatorische oder administrative Hemmnisse dem gegenüberstehen (z.B. Denkmalschutz). 4. ein Pilotprojekt durchgeführt werden kann, das zuverlässige Daten und Erfahrungen darüber sammelt, ob eine Begrünung dauerhaft eine Verbesserung des Klimas (insbesondere der Temperaturen) vor Ort erbringt und ob die Bausubstanz keinen Schaden davonträgt (z.B. Schimmel). Begründung: "Je mehr Gründächer, desto besser für das Stadtklima" [1], so fasst ein Informationsblatt des NABU die Wirkung von begrünten Dächern innerhalb von Städten zusammen. Es besteht kein Zweifel daran; der Klimawandel ist auch in Frankfurt angekommen, was längere Trockenperioden und Hitzestress deutlich bezeugen. Die Stadt Frankfurt am Main hat dies erkannt und fördert die Begrünung an, auf und hinter den Häusern durch das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf." Die Siedlung Nordweststadt und die Ernst May Siedlungen in der Römerstadt besitzen in den meisten Fällen Flachdächer, die sich prinzipiell zur Begrünung anbieten. Zwar unterliegen manche Bauten der Ernst May Siedlung dem Denkmalschutz. Doch würde eine Begrünung das Erscheinungsbild kaum bis gar nicht wahrnehmbar verändern. So bietet sich z.B. allein die Straße "Im Burgfeld" auf über 800m Länge auf beiden Straßenseiten für eine durchgehende Begrünung der Flachdächer an. Eine solche Maßnahme verbessert das lokale Mikro--Klima, indem sie das Erhitzen und Speichern von Wärme der Dachflächen und damit der Gebäude selbst in den Sommermonaten verringert. Gleichzeitig ist die Maßnahme einfach zu realisieren und minimal invasiv. Das Erscheinungsbild würde kaum bis gar nicht verändert und würde die Ernst May Siedlung Römerstadt fit für die Klima-Zukunft machen. Auch in Anbetracht der Dringlichkeit, die Temperaturen in Städten für die Bewohner*innen auf einem erträglichen Maß zu halten, sollten einfach und zügig umsetzbare Maßnahmen, die zur Senkung der hohen Durchschnittstemperaturen beitragen, in Erwägung gezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 115 2021 Die Vorlage OF 41/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße

22.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 70/3 Betreff: Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben dreier Platanen in der Fichardstraße 54-60 derart wiederherzustellen, dass der Wasserstrahl beim Bewässern in den Wurzelbereich dringen kann. Ebenfalls sollen die Anwohner, die an einer Baumpatenschaft Interesse zeigen, über die Aufstellung geeigneter Regenwassertonnen beraten werden. Begründung: Eine Anwohnerin will sich besagter Platanen annehmen. Dadurch, dass sich die Erde um die Stämme aber angehäuft hat und stark verdichtet ist, fließt das Gießwasser auf den Bürgersteig, statt in den Wurzelbereich. Da die Bäume durch die letzten Dürrejahre bereits stark gelitten haben, wäre ein schnelles Handeln wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 577 2021 Die Vorlage OF 70/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Sicherung der Heumahd am Heiligenstock

22.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 63/10 Betreff: Sicherung der Heumahd am Heiligenstock Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie es möglich ist, die Wiesen am Heiligenstock zur Zeit der Heumahd davor zu schützen, dass über sie marschiert und das Heu niedergetrampelt wird. Gleichzeitig ist gerade zu dieser Zeit sicherzustellen, dass kein Hundekot auf das zum Trocknen ausgebreitete Heu aufgebracht und so das Heu fürs Verfüttern verdorben wird. Begründung: Obwohl die Landwirte und Jagdpächter an den meisten Zugängen zum Heiligenstockgebiet deutliche Schilder angebracht haben, die darum bitten sich an die ausgewiesenen Wege zu halten, sind leider viele Besucher des Gebiets, insbesondere Hundeführer der Meinung, dass sie kreuz und quer durch die Wiesen laufen müssen. Insbesondere auf Grund der trockenen Sommer ist die Heuernte für die Fütterung der Pferde in Berkersheim aber ohnehin unzureichend. Es ist deshalb besonders zur Zeit der Heumahd unbedingt erforderlich, dass kein Gras heruntergetrampelt wird und nach der Mahd das Heu nicht durch Hundekot verunreinigt wird. Selbst wenn die Landwirte durch Flatterbänder deutlich machen, dass die Wiesen wenigstens zu dieser Zeit nicht betreten werden sollen, wird das leider von vielen ignoriert. Es ist deshalb zu prüfen, ob hier wirksamere Maßnahmen zum Schutz der Wiesen ergriffen werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 516 2021 Die Vorlage OF 63/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld

22.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 64/10 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung den Hinweisen der Bürger auf Verstöße im Berkersheimer-Feld nachgeht und endlich geeignete Maßnahmen einleitet. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse und Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen. Begründung: Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, so dass er seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden von Seiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist von der unteren Naturschutzbehörde zu überprüfen, ob es sich um entsprechende Ordnungswidrigkeiten handelt und dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 507 2021 Die Vorlage OF 64/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen." Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8

Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel

21.06.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 33/8 Betreff: Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel Beim vergangenen Starkregenereignis an Fronleichnam 2021 kam es im Bereich Dorfwiesenweg zu Wassereinbrüchen in Wohnkellern. Anwohner beklagen und vermuten, dass Keller dort Wasser ziehen, seit das große Bauprojekt "Obermühle" realisiert wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hält es der Magistrat für möglich, dass sich durch den Neubau die Grundwasserströme verändert haben und dass deswegen Wasser in die Kellerbereiche am Dorfwiesenweg eindringen? 2. Wurde die Auswirkung dieses riesigen Wohngebäudes auf einer Fläche unmittelbar am Hochwassergebiet des Urelbachs auf die Grundwasserströme und die damit mögliche Gefahr für die umliegenden Gebäude im Rahmen der Baugenehmigung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Im Bachbett des Mühlgraben sind Risse entstanden die das Auslaufen des Wassers ermöglichen und somit in die Außen- und Innenwand der Mühle dringen. Wurde eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Neubau durchgeführt? Der Abstand zwischen Mühlgraben und dem Neubau unterschreitet 10m. 4. Wem obliegen die Wasserrechte und somit auch die Verantwortung für den Mühlgraben und das Wehr? 5. Es liegen Wohnungen deutlich unter dem Mühlgraben. Auf welcher Basis wurde dies genehmigt da bei heftigem Überlauf eine erhebliche Gefährdungssituation für die dort lebenden Anwohner möglich erscheint? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2021 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [...] sind "kalte" Dächer, die deshalb auch sehr gut mit Photovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." [1] Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. [2] Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. [3] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 471 2021 Die Vorlage OF 96/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 98/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan kein integriertes Konzept zum Ressourcenmanagement für das Quartier vorsieht. Die enthaltenen Informationen zur Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur greifen zu kurz und deuten nicht darauf hin, dass ein Ressourcenmanagement im Sinne einer Kreislaufwirtschaft - als wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Quartiersentwicklung - mitgedacht wurde. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zum Ressourcenmanagement zu berücksichtigen: a) Papier/Karton und Restmüll sollte gewährleistet werden. b) Im Quartier sollte mind. ein Glascontainer bereitgestellt werden. c) Wo möglich sollten die Behälter für die unter a) und b) genannten Materialien und Sektionen als Unterfluranlagen angelegt werden. d) In jedem Fall sollte gewährleistet werden, dass der Zugang zu den Behältern barrierefrei möglich ist. e) Es sollte geprüft werden, ob sich im Quartier ein Modellprojekt zur Abfallvermeidung realisieren lässt, in dem erprobt wird, mit welchen Instrumenten sich die Gesamtabfallmenge pro Bewohner*in reduzieren lässt. Begründung: Eine Kreislaufwirtschaft lässt sich nur realisieren, wenn nachhaltiges Ressourcenmanagement nicht länger als Randthema, sondern vielmehr als städteplanerisches Querschnittsthema mitgedacht wird. Das gilt vor allem auch bei der Entwicklung und Realisierung neuer Quartiere. Mehr Recycling und Verwertung sind nur möglich, wenn wir Ressourcen getrennt sammeln. Haushalte im Quartier sollten Abfälle barrierefrei und möglichst bequem getrennt entsorgen können. Glascontainer müssen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sein, ebenso wie Bio- und Verpackungstonnen. Wo Unterfluranlagen existieren, werden diese von Anwohner*innen in der Regel sehr gut angenommen, reduzieren im Falle der Glassammlung die Lärmbelastung und steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 473 2021 Die Vorlage OF 98/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Reaktivierung der Wasserspielanlage auf dem Spielplatz im Carl-von-Weinberg-Park in Niederrad

18.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 96/5 Betreff: Reaktivierung der Wasserspielanlage auf dem Spielplatz im Carl-von-Weinberg-Park in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Wasserspielanlage auf dem Spielplatz im Carl-von-Weinberg-Park in Niederrad zu reaktivieren. Das Wasserbecken wird derzeit als Sandkasten genutzt. Begründung: Auf dem Spielplatz im Carl-von-Weinberg-Park gab es früher eine Wasserspielanlage, die sehr beliebt war. Derzeit wird das Wasserbecken als Sandkasten genutzt. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch aus der Bevölkerung, die Wasserspielanlage zu reaktivieren. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den ersten Satz des Tenors wie folgt zu ergänzen: "und die erforderlichen Mittel zu etatisieren". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 428 2021 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 96/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) Zu 2.: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 5

Einbau einer Klimaanlage im Saalbau Südbahnhof

14.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 119/5 Betreff: Einbau einer Klimaanlage im Saalbau Südbahnhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit der ABG Frankfurt Holding in Verbindung zu setzten, damit eine funktioniere Klimaanlage im Saalbau Südbahnhof eingebaut wird. Begründung: Unter den gegebenen klimatischen Bedingungen ist der Südbahnhof als Tagungs- oder Veranstaltungsort nicht geeignet. Die Klimaanlage funktioniert nicht oder nicht ordnungsgemäß. Hier ist Abhilfe zu schaffen! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 446 2021 Die Vorlage OF 119/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15)

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach OberErlenbach

11.06.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 entstanden aus Vorlage: OF 21/15 vom 18.05.2021 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach Vorgang: OM 3122/14 OBR 15; ST 245/20; ST 1422/14; OM 15/16 OBR 15; ST 966/16; OM 5304/19 OBR 15; Der Magistrat wird gebeten, den Wasserablaufgraben rechts am Ortsausgang von Nieder-Eschbach, Kreisstraße 871, Richtung Ober-Erlenbach zweimal im Jahr zu säubern , ggf. hierzu den nötigen Auftrag an die FES konstant zu erteilen. Begründung: Man könnte fast sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier! Warum ist die Stadt nicht in der Lage, den Wasserablaufgraben zu reinigen? Erstmalig mit der Anregung vom 09.05.2014, OM 3122, wurde gebeten, diesen Wasserablaufgraben zu reinigen. Die Reinigung bezog sich schon damals auf den Ablauf und nicht auf den Hang und Randstreifen. Dem wurde auch mit Stellungnahme vom 03.11.2014, ST 1422, entsprochen, in der es heißt: "Die Reinigung des Wasserablaufgrabens erfolgte als wiederkehrende Maßnahme im Rahmen der Straßengrünpflege." Am 29.04.2016 erfolgte mit der Anregung OM 15 eine weitere Aufforderung des Ortsbeirats, den Graben nun zweimal jährlich zu reinigen. Am 25.10.2019 mit der Anregung OM 5304 wurde erneut gefordert, den Graben endlich zweimal jährlich zu reinigen. In der Stellungnahme vom 18.07.2016, ST 966, heißt es dazu: "Wie bereits im Jahr 2015 werden die Abwassergräben auch künftig zweimal jährlich durch das Amt für Straßenbau und Erschließung gereinigt." Der Graben wurde/wird jedoch trotz der Ankündigungen nicht zweimal jährlich gereinigt, sondern nur der Rand vom Grün befreit, und dies auch nur zur Straße hin und nicht am Hang. Es wurde bis dato von der Stadt vermutlich nicht verstanden, was zu reinigen angedacht ist. Zum Verständnis: Es geht nicht um das Grün, welches am Rand des Grabens wächst, sondern um das Blattwerk, Astgehölz und den Unrat in dem Ablaufgraben (Wasserlauf) selbst. Zum weiteren Verständnis: Das Amt für Straßenbau und Erschließung ist für den Randbereich und deren Säuberung zuständig, für das Innere des Grabens das Stadtentwässerungsamt. Wie bekannt, wurde dafür bereits einmal die FES mit der Reinigung (Wasserlauf) beauftragt. Ging dies über die Jahre vergessen? Es wäre schön, wenn keine weiteren Anträge zur Reinigung dieses Grabens gestellt werden müssten und der Magistrat endlich die Zuständigkeit und jährliche Reinigung (zweimal pro Jahr) des Wasserlaufs inkl. Ränder klären bzw. beauftragen würde. Bilder: Beate Lamb 19.09.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1880 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

11.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 21/5 vom 26.05.2021 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Magistrat wird gebeten, mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern. Begründung: Die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v. a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher, die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1720 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Hinweisschilder landwirtschaftliches Gebiet und Naturschutz

11.06.2021 | Aktualisiert am: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 329 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 26.04.2021 Betreff: Hinweisschilder landwirtschaftliches Gebiet und Naturschutz Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jagdpächter und dem Ortslandwirt am Rande der Felder zwischen Kalbach und Riedberg Hinweisschilder auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu formulieren und an exponierten Orten aufzustellen, die über reine Verbote hinausgehen und die Menschen gleichzeitig über Natur- und Tierschutz informieren. Das nachstehende Beispiel (gesehen in der Gemarkung Harheim) scheint dem Ortsbeirat dafür gut geeignet zu sein: Begründung: Leider kann man täglich mehrfach Mitmenschen sehen, die quer über Getreidefelder spazieren gehen, ihre Hunde und Kinder dort spielen lassen und auf Ansprache teils sehr unverschämt reagieren. Von Informationstafeln verspricht sich der Ortsbeirat einen besseren Effekt als durch reine Verbote. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1489 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg

11.06.2021 | Aktualisiert am: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Das zukünftige Entwicklungsziel für den Alten Flugplatz Kalbach/Bonames unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellen

11.06.2021 | Aktualisiert am: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 40/12 vom 28.05.2021 Betreff: Das zukünftige Entwicklungsziel für den Alten Flugplatz Kalbach/Bonames unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellen Vorgang: OA 580/20 OBR 12; OM 6727/20 OBR 12; OM 6728/20 OBR 12; B 590/20; ST 37/21; ST 100/21 Der Magistrat wird gebeten, die anstehende Neuausrichtung zur Nutzung und Entwicklung des Alten Flugplatzes Kalbach/Bonames sowohl im Hinblick auf die Umweltbildung, den Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Wiedereröffnung der Gastronomie zügig zu entwickeln. Um Bürgerinnen bzw. Bürger der beiden angrenzenden Stadtteile zu beteiligen, ist unter Einbeziehung der Ortsbeiräte 10 und 12, von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Naturschule und von Umweltverbänden und von Vertreterinnen bzw. Vertretern der beiden Stadtteile zu gemeinsamen Informations- und Diskussionsrunden einzuladen. Begründung: Wie vom Magistrat mit dem Bericht B 590 vom 09.11.2020, der Stellungnahme ST 37 vom 11.01.2021 und der Stellungnahme ST 100 vom 15.01.2021 dargestellt, arbeitet der Magistrat in den kommenden zwei Jahren an einer Gesamtkonzeption für die längerfristige Fortführung des Alten Flugplatzes in seiner Funktion als Standort für Arten- und Biotopschutz, Landschaftspflege, naturverträgliche Naherholung und Umweltbildung. Besonders im Hinblick auf die geschlossene Gastronomie des Towercafés und die geplante Auflösung der Flüchtlingsunterkunft ist eine zügigere Konzeptfindung notwendig. Auf die vom Ortsbeirat 12 mit der Anregung OA 580 vom 19.6.2020 angeregte Einrichtung eines Zentrums für Natur, Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung wird hingewiesen. Entsprechend den 1993 im Zuge der Auflösung des Militärareals vom damaligen Stadtrat Tom Koenigs begonnenen Informations- und Diskussionsrunden, die mit Unterbrechungen bis 2008 fortgeführt wurden, ist die Konzepterarbeitung für die zukünftige Entwicklung des Alten Flugplatzes nur mit Bürgerbeteiligung durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.06.2020, OA 580 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6727 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6728 Bericht des Magistrats vom 09.11.2020, B 590 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 37 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1444 Aktenzeichen: 79 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 9

Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichen

10.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 48/9 Betreff: Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich für eine öffentliche Nutzung des Wasserturms in Eschersheim einzusetzen und die Eigentümerin Mainova aufzufordern, einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen. Begründung: Der Wasserturm ist eines der Wahrzeichen Eschersheim. Seit Langem wird von verschiedensten Akteuren in der Bevölkerung der Wunsch geäußert, den Wasserturm wieder in den Stadtteil zu öffnen und für eine öffentliche Nutzung - z.B. in Form eines Bürgertreffs, einer kulturellen Nutzung ö.ä. - zugänglich zu machen. Bisher war dies aufgrund eines bestehenden Pachtvertrags nicht möglich. Dieser bestehende Pachtvertrag für den Wasserturm wird voraussichtlich im Sommer 2022 auslaufen. Wir bitten den Magistrat, sich für eine Vergabe eines neuen Pachtvertrags an einen Pachtnehmer einzusetzen, der ein öffentliches Nutzungskonzept für den Stadtteil unterstützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 54/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 48/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 54/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 558 2021 1. Die Vorlage OF 48/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 54/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 54/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 CDU, FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 | Aktualisiert am: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

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Anregung an den Magistrat (OB 3)

Eine Hundeauslauffläche auf dem Alleenring einrichten

10.06.2021 | Aktualisiert am: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 273 entstanden aus Vorlage: OF 16/3 vom 21.04.2021 Betreff: Eine Hundeauslauffläche auf dem Alleenring einrichten Vorgang: OM 6867/20 OBR 3; ST 183/21 Bezüglich der Fläche auf dem Alleenring zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße wird der Magistrat gebeten, 1. die Fläche entsprechend der Stellungnahme ST 183 in eine Hundewiese/Hundeauslauffläche umzuwidmen; 2. das Gebiet einzuzäunen, um die Hunde wie auch den fließenden Verkehr zu schützen. Der Zaun ist dabei so zu setzen, dass der wertvolle Baumbestand nicht beschädigt wird; 3. die neu geschaffene Auslauffläche mit Entsorgungsbehältern für Hundekot auszustatten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die in der Nähe installierten Parkbänke so verlegt werden können, dass sie den Hundebesitzern als Verweilfläche dienen. Begründung: Die Anregung bezieht sich auf die Anregung vom 29.10.2020, OM 6867, sowie die Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183, und trägt der Anregung aus der Nachbarschaft Rechnung, das Gebiet als Hundewiese auszuweisen. Mit der in der Stellungnahme ST 183 angeregten Kostenbeteiligung für die Zaunsetzung wird sich der Ortsbeirat separat befassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6867 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183 Antrag vom 24.06.2021, OF 56/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1475 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle

10.06.2021 | Aktualisiert am: 10.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 252 entstanden aus Vorlage: OF 8/8 vom 25.05.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vorgang: M 14/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Anlage 3 zum Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, Seite 36 - 13.2.2.4 "Beschreibung der geplanten Maßnahme": Variante 1 (Versickerungsbecken ohne Anschluss an den Urselbach) als Vorzugsvariante zu wählen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das anfallende Regenwasser der Straßen dem neu gepflanzten Baumbestand am Straßenrand zur Bewässerung zur Verfügung gestellt werden kann (Wie es schon in Nieder-Erlenbach/Neubaugebiet Am Riedsteg geplant ist). Begründung: Zu 1.: Versickerung ist die beste Variante, um ein Zuviel an Wasser/Hochwasser im Urselbach - und nachfolgend der Nidda - zu begegnen, und um den Grundwasserspeicher gut füllen zu können. Zu 2.: Neu angepflanzte Bäume hätten aufgrund dieser Bewässerung vor Ort bessere Chancen auf ein gutes Anwachsen und Leben, insbesondere in den ersten Standjahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1767 Aktenzeichen: 61 00

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Antrag Ortsbeirat 4

Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?

09.06.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 44/4 Betreff: Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! . . und Frankfurt am Main? In der am 8. Juni 2021 ausgestrahlten TV-Serie "Achtung Kontrolle" des Senders Kabel 1 gab es einen Beitrag unter der Überschrift: "Wasser Marsch! - Die Brunnenmeister Augsburg". Darin konnte man erfahren, dass die Stadt Augsburg 22 (in Zahlen: zweiundzwanzig) öffentliche Trinkwasserbrunnen betreibt, die kostenlos köstliches Trinkwasser an ihre Bewohner und Gäste spenden. Zum Vergleich: Die Fuggerstadt Augsburg hat 295.830 Einwohner (Stand: 31.12.2020), die Finanzmetropole Frankfurt 750.049 Einwohner (Stand. 31.12.2019). Dies bedeutet das Frankfurt circa 55 öffentliche Trinkwasserbrunnen bräuchte, um das Augsburg-Niveau zu erreichen. Weit gefehlt. Lediglich drei Trinkwasserbrunnen versorgen im Stadtgebiet der europäischen Finanzmetropole ihre Bewohner und Gäste mit frischem Trinkwasser! Deshalb fordert der Ortsbeirat 4 den Magistrat auf, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich im Ortsbezirk 4 (Bornheim/Ostend) mehrere öffentliche Trinkwasserbrunnen beziehungsweise Trinkwasserzapfstellen errichtet werden. Geeignete Plätze hierfür wären unter anderem der "Hohe Brunnen" in der oberen Berger Straße, die Rose-Schlösinger-Anlage, der Ostpark und der Paul-Arnsberg-Platz. Begründung: Insgesamt 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen in der Augsburger Innenstadt spenden kostenlos köstliches Wasser. Neben den Trinkwasserbrunnen gibt es in Augsburg auch seit Jahrhunderten zahlreiche Prachtbrunnen. Die Trinkwasserbrunnen kommen bei den Augsburgern und den Touristen gut an. "Das Augsburger Trinkwasser aus dem Hahn ist von bester Qualität, besonders gesund und sollte auch unterwegs getrunken werden können. Deshalb wollen wir allen Augsburgern und Gästen die Möglichkeit bieten, kostenfrei Trinkwasser nachzufüllen", so der Leiter der Augsburger Trinkwasserversorgung der swa, Dr. Franz Otillinger. Die Trinkwasserbrunnen tragen aber auch aktiv zum Umweltschutz bei, denn durch ein mitgebrachtes Trinkgefäß wird Plastikmüll eingespart. "Wie wichtig es ist, Wasser aus der Leitung, anstelle von Plastikflaschenwasser zu trinken, stellen immer mehr Menschen fest", so Roland Leuthe, technischer Angestellter bei den Stadtwerken Augsburg. Die Augsburger Trinkwasserbrunnen sind bundesweit ein Vorbild, viele Städte und Gemeinden sind dem Beispiel der swa bereits gefolgt. Auch Frankfurt kann von Augsburg lernen. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 44/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2021 Die Vorlage OF 44/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: dFfm

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Antrag Ortsbeirat 1

Warum werden blühende Wiesen radikal abgemäht?

08.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 72/1 Betreff: Warum werden blühende Wiesen radikal abgemäht? Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum werden die öffentlichen Grünflächen in den Innenhofbereichen der Innen- und Altstadt so oft und so radikal abgemäht und brutal zurück geschnitten? 2. Wie sieht das Grünpflegekonzept für diese Bereiche aus? Hier interessiert insbesondere: a) In welchen Intervallen werden Rasenflächen gemäht? b) Welche Gerätschaften sollen zum Einsatz kommen? c) In welchen Intervallen werden Bäume und Sträucher zurück geschnitten? d) Werden die unter c) genannten Arbeiten durch Fachkräfte beaufsichtigt? e) Warum werden immer noch deutlich zu laute benzinbetriebene Laubbläser eingesetzt? f) In welchen Bereichen dürfen Laubbläser eingesetzt werden? Nur auf Wegen/Rasenflächen oder auch auf Pflanzflächen unter Büschen und Bäumen und sonstigen wertvollen Rückzugsflächen von Insekten, Vögeln und Säugetieren? g) Gibt es vertragliche Vereinbarungen zum Schutz von blühenden Pflanzen, der Vogelwelt, von Insekten und Säugetieren (z. B. der Eichhörnchen)? 3. Wie kann aus Sicht des Magistrats ein naturnäheres Grünpflegekonzept für den oben angesprochenen Bereich aussehen? Hierdurch sollen insbesondere durch Reduzierung a) von Mähintervallen b) Rückschneidmaßnahmen an Büschen und Bäumen c) Laubbeseitigungsmaßnahmen der Natur mehr Raum gegeben werden, an der sich auch die Menschen erfreuen können und Kosten eingespart werden. Die eingesparten Gelder sollen für zusätzliche Bepflanzungsmaßnahmen in der Alt- und Innenstadt verwandt werden. Begründung: Den bereits vielfach dezimierten und gefährdeten Insekten stehen im Innenstadt- und Altstadtbereich nur noch sehr wenige naturnahe Grünflächen und Blühpflanzen zur Verfügung. Werden diese Grünflächen vor oder während der Pflanzenblüte gemäht, können diese sich nicht selbsttätig aussähen und die Insekten erhalten keine Nahrung. Außerdem erfreuen sich die Bewohner*innen an der Blütenpracht und fragen sich, warum die blühenden Wiesen so oft abgemäht werden müssen. Die durchaus brachialen Mäh- und Rückschneidemaßnahmen werden von der Bevölkerung kritisch gesehen und heiß diskutiert. Man ist sich darüber im Klaren, das man nicht in einem Naturschutzgebiet lebt, jedoch insbesondere das Ausräumen der Grünflächen im Herbst und die damit einhergehende Beseitigung der im Winter schützenden Rückzugsflächen für Insekten, Vögel und Säugetieren ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß. Notwendige Rückschnitt- und Mähmaßnahmen sollen weiterhin durchgeführt werden und Wege müssen - um der Wegesicherungspflicht zu genügen - gereinigt werden. Alle diese Maßnahmen können jedoch - nicht zuletzt um auch Kosten zu sparen - reduziert werden um den Bewohnerinnen und Bewohnern beides zu bieten: Mehr Natur und sichere Wege und Grünflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 388 2021 Die Vorlage OF 72/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern

08.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 96/1 Betreff: Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 409 2021 Die Vorlage OF 96/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

07.06.2021 | Aktualisiert am: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 215 entstanden aus Vorlage: OF 25/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Der Ortsbeirat bedauert, dass der Bebauungsplan keine spezifischen Vorgaben zur erneuerbaren Energieversorgung vorsieht. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anzuhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar: Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt (https://epub.sub.uni-hamburg.de/ep ub/volltexte/2017/69300/pdf/report30.pdf, siehe Abschnitt 4.4). Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaik-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaik-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/defa ult/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf, siehe Abschnitt 2.3 und 3.1). In der 62-seitigen Begründung des Bebauungsplanes Nr. 683 Ä Rebstock kommen die Wörter "Fotovoltaik" oder "Solar" bislang nicht vor. Die Anregung zielt darauf ab, dieses Versäumnis zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1763 Aktenzeichen: 61 00

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Ideen

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17

Öffentliche Stromtankstellen aufstellen

30.05.2021

In Frankfurt ist die Anzahl an öffentlichen Stromtankstellen sehr begrenzt. Einfach mal nach „öffentliche Stromtankstellen“ auf Google Maps suchen. Ich denke mindestens 10 in jedem Stadtteil (egal wie groß oder klein der Stadtteil ist) sollten zügig aufgestellt werden.

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4

Europagarten Eröffnung

26.05.2021

Protokoll, wie bei Wohnungsabnahme über der ist-Zustand des Europagartens von Seiten der Stadt und dem Gartenbau Unternehmen erstellen. Mängel werden festgehalten. Garten kann eröffnet werden.

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1

Umweltschutz

09.05.2021

Am Nidda Strand tummeln sich trotz Verbot die Menschen und verfallen die Gegend

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3

Bücherschrank am Marktplatz

29.04.2021

Hallo, der Marktplatz in Enkheim-Bergen, eignet sich super für eine Stelle eines Bücherschrankes.

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26

Entsiegelung von Flächen von Mehrfamilienhäusern

22.04.2021

Viele 60iger Jahre Mehrfamilienhäuser- wie zum Beispiel in der Nordweststadt - halten nach wie vor Flächen/Ständer für die Trocknung von Wäsche auf dem Grundstück vor. Diese werden kaum genutzt. Die Flächen sind mit Waschbetonplatten versiegelt.

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64

Öffentliche Toiletten am Mainufer

21.04.2021

Am Mainufer herrscht ein Mangel an öffentlichen Toiletten. Dies ist zwar ein Problem in ganz Frankfurt (siehe Parks), jedoch ist es am Mainufer manifestiert dadurch, dass es wenig Orte gibt, in denen man seine Notdurft ungesehen verrichten kann, wozu man genötigt wird durch das Fehlen von WCs. Die Stad muss hier dringend Abhilfe schaffen, vor allem in Bezug darauf, dass man es als Frau nicht so einfach hat in der Öffentlichkeit zu pinkeln.

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9

Lärmschutz gegen Bahnlärm in Sachsenhausen

21.04.2021

Lärm macht krank! Lärmschutz entlang der gesamten Bahntrasse in der Stadt für mehr Lebensqualität! Die Bahnstrecke durch Frankfurt Sachsenhausen ist Tag und Nacht hochfrequentiert von Personen- und Güterzügen. Die Bahntrasse ist aber nur stellenweise mit Lärmschutzwänden versehen. Die Stadt Frankfurt sollte sich aktiv für einen durchgehenden Lärmschutz mit Lärmschutzwänden entlang der gesamten Bahntrasse durch Sachsenhausen einsetzen und diese Entscheidung nicht der DB überlassen. Die zunehmende Nachverdichtung bis an die Gleise heran verschärft die Notwendigkeit noch.

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2

Gasse ohne Namen (Gallus)

19.04.2021

Es gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)

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3

Bewusstsein, Achtsamkeit

06.04.2021

Ein Gemälde an einer Gebäudewand.

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11

U-Bahn zum Transport von Gütern und Paketen nutzen

30.03.2021

Zur Entlastung der Straßen im Stadtbereich könnten die U-Bahnen in der Passagierfreien Zeit (Randzeiten von Betriebsende bis Betriebsbeginn) zum Transport von Waren/Paketen genutzt werden. Eventuell auch über S-Bahn-Strecke (S6 vom Flughafen) möglich? Reduzierung von Straßenverkehr, Reduzierung von Feinstaub, nachhaltig und umweltfreundlich.

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2

Test + Zugangskontrolle = normales Leben jetzt

29.03.2021

Kostenlose Test bei Ärzten, Apotheken, Testzentren, Ämtern etc. Bei negativem Test Freischaltung eines QR-Code Öffnung sämtlicher Geschäfte, Restaurants etc. Zutritt zu Geschäften, Restaurants, ÖPNV nur mit freigeschaltetem QR-Code auf dem Handy

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19

Strandbar /Strandbad am Mainufer

27.03.2021

Dem Frankfurter Mainufer fehlt eine große Strandbar mit Wasserzugang in den Main. Nicht unbedingt zum Baden aber zum Abkühlen der Füße o.ä. Ähnlich wie das schwimmende Schwimmbad in Berlin, den Strandzugang in Mainz, der ehem. Kinkabeachclub, etc.

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7

Kostenlose Ausgabe Müllgreifer zum Müllsammeln

27.03.2021

Gerade jetzt in der Corona Zeit, wo so viele Menschen durch unsere schönen Frankfurter Wälder streifen, wäre es ein leichtes wenn jeder etwas Müll sammeln würde. Verständlicherweise möchte sich nicht jeder Bürger privat einen Müllgreifer für diesen Zweck zulegen. Wäre schön wenn es in den Stadtteilen für solche Zwecke Müllgreifer zum Ausleihen gäbe. Oder wenn sich interessierte Bürger bei der Stadt melden können um diesen kostenlos zu erhalten.

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21

Entschleunigung der Dreieichstrasse - Mehr Platz für Fussgänger

05.03.2021

Ich möchte einen Vorschlag einbringen zur Entschleunigung der viel zu schnellen Dreieichstrasse, welche direkt an Alt-Sachsenhausen vorbei führt und noch bis spät in die Nacht als "Parade-Strecke" sehr schnell befahren wird. Besonders an der Kreuzung Dreieichstrasse und Willemerstrasse wird viel zu schnell gefahren und das in direkter Nähe zur Willemerschule. Die Verkehrsinsel in der Mitte ist viel zu klein und somit gefährlich für die vielen Fußgänger und Schulkinder. Auf der kleinen Insel befinden sich noch sperrige Flaschencontainer und Rote Kreuz Kleiderspender, die ebenfalls viel Platz weg nehmen. Daher sollte hier über den Wegfall einer Fahrspur an der Dreieichstrasse nachgedacht werden und eine erhebliche Vergrößerung der Verkehrsinsel für die Sicherheit der Schulkinder. Wie gerade an dem schrecklichen Verkehrsunfall mit 2 Toten an der Mörfelder Landstrasse gesehen, wird in Sachsenhausen viel zu schnell gefahren, da die Fahrspuren auch zu breit und großzügig sind (und somit leider zum Rasen verleiten).

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225

Rückbau der Flächenversieglung bzw. Gartenlauben in Gartenanlagen/Schrebergärten auf das Erlaubte

02.03.2021

Ich war am Wochenende auf einer Veranstaltung zur Erhalt der Grünen Lunge. Ich finde dies ist ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Kleingärten dürfen nicht weiter vernichtet werden. Nichtsdestotrotz muss man auch vor der eigenen Haustür anfangen. In vielen Kleingärten und Gartenanlagen stehen ganze Häuser, die von der Grundfläche weit über den erlaubten liegen dürften.

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Reaktion der Stadt: Zur Beantwortung der Fragestellung muss eine Begriffsdefinition vorangestellt werden. Bei Gärten ist aus rechtlichen Gründen zu unterscheiden zwischen Kleingärten, die im Bundeskleingartengesetz definiert sind, und vereinsungebundenen Freizeitgärten. Für die Beurteilung der Zulässigkeit von Freizeitgärten, deren Hütten, Einfriedungen oder sonstigen Nutzungen sind – entgegen der Fragestellung - nicht die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, sondern Festsetzungen in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan maßgeblich. Dort, wo solche Bebauungspläne vorliegen, ist in der Regel die Errichtung einer Gartenhütte in Holzbauweise mit 30 Kubikmeter umbautem Raum bauplanungsrechtlich festgesetzt. Die jeweilige Hütte, Einfriedungen etc. müssen von der Unteren Naturschutzbehörde einzeln genehmigt werden. Auf fast allen Außenbereichsflächen in Frankfurt – nicht nur im Bereich Seckbach - gehen die Nutzungen und Bebauungen auf sehr vielen Grundstücken weit über das erlaubte Maß hinaus, sofern überhaupt ein rechtswirksamer Bebauungsplan für Freizeitgärten existiert. In den meisten Fällen existiert kein Bebauungsplan, so dass die Hütten und Freizeitgärten dort generell unzulässig errichtet wurden und auch im Nachhinein nicht genehmigt werden können. Rund 90% des Frankfurter Außenbereichs ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die für die Überwachung des Landschaftsschutzgebietes zuständige Untere Naturschutzbehörde ist bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von baulichen Anlagen aufgrund der Rechtsprechung gehalten, in einem räumlich zusammenhängenden Bereich allen widerrechtlichen Bebauungen nachzugehen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Solche aufwendigen gebietsbezogenen Verfahren können nur nach Prioritäten durchgeführt werden. Vorrang haben dabei Flächen der Schutzkategorie II des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main“, wie zum Beispiel die Überschwemmungsbereiche des Mains oder ganz aktuell das FFH-Gebiet „Seckbacher Ried“. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt unterstützt die Forderung nach Entsiegelung von Flächen bzw. den Rückbau von Gebäuden auf das erlaubte Maß, nicht zuletzt aufgrund der hierdurch entstehenden positiven Auswirkungen auf die klimatischen und ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes, auf das Landschaftsbild und den Erholungswert und damit auf die Lebensqualität der Bevölkerung. Darüber hinaus entspricht die Anregung den gesetzlichen Zielsetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Der Forderung nach flächendeckender Überprüfung von Freizeitgärten kann aus Kapazitätsgründen nicht nachgekommen werden. Das Maß der zulässigen Flächenversiegelung auf Kleingartenparzellen ist im Bundeskleingartengesetz geregelt: „Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Bauausführung mit höchsten 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig…“ Das Bundeskleingartengesetz schreibt die „Kleingärtnerische Nutzung“ vor, d. h. die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und die Erholungsnutzung. Die Pächter sind diesen gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, für die Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben sind die Vereinsvorstände in ehrenamtlicher Arbeit zuständig. Erforderliche Maßnahmen zum Rückbau von Verstößen gegen das Bundeskleingartengesetz werden dem Pächter nach regelmäßigen Begehungen durch den Vereinsvorstand mitgeteilt. In den meisten Fällen kommen die Pächter ihren gesetzlichen Verpflichtungen dann nach, aber in einigen Fällen zieht die Rückbauforderung des Vorstands ein langwieriges Rechtsverfahren nach sich. Häufig gelingt es den Vorständen dann erst bei Pächterwechsel einen Rückbau durchzusetzen. So kommt es, dass auch in den Kleingartenanlagen ein geringer Anteil von Bauverstößen vorliegt. Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt prüft im Rahmen der Fachaufsicht, ob die Vereinsvorstände ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz nachkommen.

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getrennter Fuß- und Fahrradweg im Anlagenring

01.03.2021

Im Anlagenring gibt es auf großen Strecken zwei parallele Wege, die sowohl von Fußgängern als auch von Fahrrädern benutzt werden. Vorschlag ist einen Weg ausschließlich für Fußgänger, den anderen ausschließlich für Fahrräder freizugeben

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12

7 Magische Brücken Regenbogen en Fráncfort del Meno

21.02.2021

Die, 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Religion wir haben, wir lieben uns gleichermaßen.

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Eingezäunte Hundewiesen

15.02.2021

Um gestressten Hunden und deren Besitzer ein Möglichkeit zu geben ihre Hunde einen artgerechten Umgang zu ermöglichen sollte die Stadt eingezäunte Flächen einrichten. Genügend Flächen sind zum Beispiel im Sossenheimer Unterfeld vorhanden. Ärger mit Spaziergängern, Sportler und Radfahrern würde so auch vermieden. Auch im übrigen Stadtgebiet sind schlecht gepflegten Wiesen vorhanden. Eschborn hat eine vorbildliche Anlage geschaffen.

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218

Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros wieder nach Wünschen der Kinder und ohne Vorgaben!

28.01.2021

Im letzten Jahr wurden die Bedingungen bei der Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros geändert. Nicht mehr die Kinder durften aussuchen was sie gerne hätten, sondern man durfte nur noch ein Buch oder Spiel für die jeweilige Altersgruppe aussuchen, ohne zu wissen ob diese in der Familie schon vorhanden waren oder ob das Kind oder die Familie überhaupt mit dem Buch etwas anfangen kann. Diese Bedingungen stießen auf viel Unverständnis, was auch viele dazu veranlasste in diesem Jahr nicht an der Aktion teilzunehmen. Leider bekam man auch vom Kinderbüro diesbezüglich keine Antworten. Der Grund dafür bleibt nebulös und wirkt elitär. Man sollte dringend zum alten Verfahren zurückkehren, auch um die Kinder (und für die sollte die Aktion sein) wieder zum Lächeln zu bringen.

Unterstützer: 218

Reaktion der Stadt: Danke für das Interesse an der Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros. Wir verstehen die Kritik aus der Idee 1669 und die darin enthaltene Forderung. Auch wir haben uns gewünscht, dass wir im Rahmen unseres 25-jährigen Jubiläums in 2020 die altbewährten Wege mit persönlichen Wünschen der Kinder hätten gehen können. Doch die Corona-Pandemie steuerte auch die letztjährige Weihnachtsaktion des Frankfurter Kinderbüros: Um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren und einem erneuten Lockdown zur Weihnachtszeit einen Schritt voraus zu sein, musste auch für die Weihnachtsaktion ein neues Format gefunden werden. Das vorrangige Ziel war, dass alle beteiligten Kinder ein Weihnachtsgeschenk erhalten – egal, wie sich die Pandemie entwickelt. Zu diesem Zweck wurden Wunschkarten entworfen, die es den Schenkenden ermöglichten in vier Alterskategorien zwischen einem Buch oder Gesellschaftsspiel zu wählen und dies im Einzelhandel oder beim Frankfurter Kinderbüro abzugeben. So erreichten das Kinderbüro rechtzeitig vor Weihnachten eine Vielzahl an liebevoll gepackten Überraschungsgeschenken für Kinder im Alter von 0-14 Jahren. Diese konnten unter Einhaltung strenger Hygienepläne, von einer deutlich reduzierten Anzahl an Helfer*innen, an die Betreuer*innen der Einrichtungen überreicht werden. Die Öffentlichkeit wurde durch verschiedene Presseberichte und auf der Webseite des Kinderbüros ausführlich über das angepasste Vorgehen unterrichtet. Während der gesamten Dauer der Aktion stand das Kinderbüro außerdem per E-Mail und Telefon in genauso engem Kontakt mit der Öffentlichkeit, wie mit den Einrichtungen selbst. Uns erreichten Lob, Kritik und Anmerkungen, die in die Planung für die nächste Weihnachtsaktion mitgenommen werden. Ein Großteil der Koordination und Kommunikation bei der Weihnachtsaktion läuft bereits per E-Mail und Telefon. Es gibt aber Phasen, in denen das Zusammenkommen mehrerer Personen an einem Ort unerlässlich ist. Alle Abläufe mussten 2020 so verändert werden, dass sie einer Pandemie gerecht werden: Abstand halten, Gruppen verkleinern, Hygiene gewährleisten - kurz: Risiken vermeiden. Außerdem mussten wir die Risiken eines weiteren Lockdowns einkalkulieren. So sind es die Betreuer*innen der sozialen Einrichtungen, die traditionell das Abholen der Wunschkarten und das Ausfüllen der Karten mit den Kindern in den Einrichtungen eng begleiten. Sie sind es auch, die das Abholen und Überreichen der Geschenke übernehmen. Es sind die öffentlichen Standorte, die die Wunschkarten auf- und nachhängen und die abgegebenen Geschenke einsammeln. Nicht zuletzt sind es auch die Mitarbeiter*innen des Frankfurter Kinderbüros und eine Vielzahl an Auszubildenden und Honorarkräften, die an der Ausgabe der Wunschkarten, sowie beim Abholen und Sortieren der rund 5000 Geschenke beteiligt sind. Geschenke, die kurz vor Weihnachten fehlen, müssen innerhalb eines Tages durch das Kinderbüro gekauft, eingepackt und einzelnen Kinder zugeordnet werden. Wir hoffen, dass in diesem Jahr die Kinder wieder die Möglichkeit bekommen, ihre individuellen Wunschkarten auszufüllen. Wir wissen aber nicht, was in den nächsten Monaten geschieht. Fest steht: Eine traditionelle Weihnachtsaktion mit individuellen Geschenken kann in einer Pandemie nicht durchgeführt werden. Doch durch das veränderte Format ist es 2020 gelungen, erneut 4500 Kinder aus einkommensschwachen Familien in Frankfurt im Rahmen der Weihnachtsaktion zu beschenken.

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81

Ampelschaltung Europaallee optimieren

25.01.2021

Fährt man die Europaallee entlang, steht man pro Weg zum Teil an 2-3 roten Ampeln, oft auch an Baustellenampeln oder Ausfahrten von privaten Tiefgaragen, ohne dass ein Auto diese angefordert hat. Dies ist mir im Hinblick auf Verkehrsfluss, Klimaschutz und Abgase in Zeiten der Dieselfahrverbote und Lärmschutz für Anwohner unverständlich. Eine Unterbrechung einer Grünen Welle macht höchstens nachts Sinn, um Raser während bereits beobachteter Autorennen zu bremsen. Tagsüber bedarf es dringend einer Optimierung.

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21

fahradstellsplätze und freie Fußgängerüberwege Rossertstraße Ecke Myliusstraße

18.01.2021

Im Westend Rossertstraße Ecke Myliusstraße fehlt es an Fahrradabstellflächen. Regelmäßig sind alle umliegenden Verkehrsschilder doppelt mit Fahrrädern belegt. Der Überweg für die Fußgänger*innen ist jedoch gleichzeitig im Kreuzungsbereich durch Autos zugeparkt. Hier könnte man zwei Ziele miteinander verbinden: sichere und freie Überwege und sichere Abstellanlagen für Radfahrer*innen.

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15

Tempo 30 für die Wittelsbacherallee, 60385 Frankfurt am Main

15.01.2021

Die Wittelsbacherallee ist eine vielbefahrene Straße die über Bornheim zum Ostend und in die Innenstadt führt.

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7

Straßenbeleuchtung

11.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

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224

Klimawandel bekämpfen - Holen Sie den Wald in die Stadt

06.01.2021

Liebe Stadt Frankfurt,

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Reaktion der Stadt: Mit der Klimakrise steht die Gesellschaft vor einer historischen Herausforderung. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt die globale Bedrohung ernst und begegnet ihr mit einer Vielzahl geeigneter Maßnahmen. Als moderne Großstadt sowie Handels- und Dienstleistungszentrum steht Frankfurt am Main dabei vor besonderen Herausforderungen. Exemplarisch seien daher das Engagement hinsichtlich einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Mobilität herausgehoben und erläutert. Ohne bürgerschaftliche Beteiligung ist eine lebendige Demokratie nicht möglich. Dennoch geht die Idee 1648 mit ihren zahlreichen Unterpunkten aus Sicht des Magistrats über das hinaus, was sich mit dem Format der Ideenplattform noch adäquat beantworten ließe. Daher verweist der Magistrat auf die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Anregungen an den jeweils zuständigen Ortsbeirat zu adressieren. Stadtentwicklung Die kompakte europäische Stadt bietet enorme Potentiale für einen Ressourcenschonenderen Lebensstil. Daher ist der Ausbau der europäischen Stadt eine Grundvoraussetzung für eine wirkungsvolle Reduktion des CO2-Ausstoßes. Dies gilt besonders für Frankfurt am Main und für das Rhein-Main-Gebiet allgemein, denn hier zeichnen die zahlreichen Berufspendelnden für das sehr hohe Verkehrsaufkommen verantwortlich. Die Ausweisung neuen städtischen Wohnraums kann dieser Entwicklung entgegenwirken, da so mehr Menschen die Möglichkeit haben, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes zu leben. Es entfallen tägliche Pendelfahrten. Der Verzicht auf ein eigenes Auto ist aufgrund eines modernen ÖPNV leicht möglich. Zugleich führt der städtische Bevölkerungszuwachs dazu, dass vor Ort die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wächst, wodurch das lokale Angebot nicht nur gestützt, sondern auch ausgebaut wird. Dies ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung für die anzustrebende „Stadt der kurzen Wege“, die eine klimafreundliche Nahmobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad ermöglicht und fördert. Diese Entwicklungen begünstigen eine Umgestaltung Frankfurts zu einer autofreien Innenstadt und schaffen die Voraussetzungen für eine intensivere Entsiegelung und Begrünung der öffentlichen Flächen und der Straßenräume. Infrastruktur und Mobilität Zur nachhaltigen Sicherstellung der Lebensqualität ist eine stadtverträgliche und effiziente Mobilität unverzichtbar. Die Gesamtverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main sieht vor, dass Verkehrsmittel des Umweltverbundes – also Fuß-, Rad- und Öffentlicher Personennahverkehr – besonders gefördert werden, um das Klima besser zu schützen und durch Umgestaltung des öffentlichen Raums eine Anpassung an den Klimawandel zu vollziehen. Ab Sommer 2021 wird ein neuer Masterplan Mobilität und Verkehr erarbeitet. Mit diesem wird die Verkehrswende mit noch größerer Stringenz und als integrierter Baustein einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorangetrieben. Bereits in den vergangenen Jahren hat Frankfurt am Main die ÖPNV-Infrastruktur konsequent ausgebaut und so einen zukunftsfähigen, attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr sichergestellt. In den vergangen zehn Jahren wurden neu in Betrieb genommen: - Lückenschluss der Straßenbahn entlang der Stresemannallee - Straßenbahnlinie nach Preungesheim-Ost - Stadtbahnlinie zum Stadtteil Riedberg - Stadtbahnlinie U4 von der Seckbacher Landstraße nach Enkheim - S-Bahnlinie nach Gateway Gardens. Gleichzeitig wurden zahlreiche Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und damit für mobilitätseingeschränkte Personen der ÖPNVZugang verbessert. Derzeit befinden sich zahlreiche ÖPNV-Infrastrukturvorhaben im Bau oder in der konkretisierenden Planungsphase. So werden Kapazitäten frühzeitig erweitert und optimiert. Dazu gehören unter anderem: - Stadtbahnverlängerungen zum Europaviertel und zum Frankfurter Berg - Stadtbahnlückenschluss Ginnheim – Bockenheimer Warte - Ringstraßenbahn - Regionaltangente Ost. Nicht zuletzt werden im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 – Teil Schiene (GVP) weitere Optimierungsmaßnahmen untersucht und geplant.

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0

Kaiserstraße temporär autofrei

16.12.2020

Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.

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11

Kaiserstraße temporär autofrei

16.12.2020

Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.

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15

Mehr Mülleimer für den Gravensteiner Platz

12.12.2020

Der Gravensteiner Platz ist ein beliebter Ort nicht nur zum Bogenmarkt. Im Sommer tummeln sich hier viele Leute, auch auf den umliegenden Sitzbänken. Allerdings gibt es viel zu wenig Mülleimer insbesondere an den Bepflanzungen neben den Akarden. Dies führt immer dazu dass sämtlicher Müll auf dem Boden landete.

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12

SAUBERKEIT

07.12.2020

Sauberkeit muß man nicht beschreiben...Frankfurt hat sich hier in den letzten Jahren sehr negativ entwickelt. Bevor man wieder viel Geld für tolle andere Ideen ausgiebt,sollte man in Sauberkeit investieren.

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13

weniger werbung im öffentlichen bereich

05.12.2020

die elektrischen werbesäulen der firma ströer sollten wieder entfernt werden. sie sind hässlich, den blick behindernd, unnötig, fast niemand interessiert sich für den inhalt der werbung, sie tragen zur verschwendung vom strom bei. die unzahl der aufgestellten säulen tragen zur verschandelung der stadt bei. wer hat deren aufstellung genehmigt? war da bestechung im hintergrund?

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80

Frankfurt einfach sexy machen - Rathaus reparieren

21.11.2020

Mit wenig Aufwand könnte man Frankfurt beträchtlich verschönern. Das Rathaus ist ein ungeschliffener Diamant. Selbst als gebürtigem Frankfurter war mir bis vor wenigen Monaten nicht bewusst wie grandios diese Ecke einmal aussah. Es ist zum heulen. Dabei wäre es wirklich leicht das zu ändern. Man müsste nur die Dachlandschaft wieder herstellen. Wenigstens der große Turm (langer Franz) müsste wieder repariert werden.

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16

Fahrradfahrer Verkehrserziehung

20.11.2020

Nun bekommen Fahrradfahrer immer mehr Raum im Straßennetz. Das ist auch gut so. Dennoch halten sich viele Fahrradfahrer nicht an die Verkehrsregeln, fahren zum Beispiel über Rot oder ohne jegliches Zeichen quer über 4 Fahrspuren, haben kein Licht an und gefährden so andere Verkehrsteilnehmer. Mehr Kontrollen oder eine Kampagne der Stadt, dass sich bitte alle an die Regeln halten sollen wäre wünschenswert.

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25

Laub in Hecken und Blumenbeeten

29.10.2020

Heute habe ich gesehen, wie die Laubbläser der Stadt auch jedes nich so kleine, letzte Blättchen der Bäume mit den Laubbläsern aus den Beeten und den Hecken herausgeblasen haben. Warum????? Jeder weiß, dass es kaum noch Insekten, geschweige denn, Igel gibt, da sie keine Nahrung und keinen Lebensraum mehr haben. Warum lässt man das das Laub nicht dort wenigstens liegen über den Winter, wo es niemandem stört oder behindert????

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8

Wiedereinführung eines permanenten Ballet/Tanz Ensembles

26.10.2020

In Frankfurts Kulturangebot klafft eine bedeutende Lücke, denn es gibt seit dem Jahr 2003 keine permanente Ballett-bzw. Tanz-Sparte mehr. Während es Ballett- und Tanz-Ensembles in beinahe allen größeren Städten Deutschlands gibt (so auch in Wiesbaden, Darmstadt), hat Frankfurt seltsamerweise kein eigenes Ensemble im Angebot. Die Forsythe Company, welche früher deutlich regelmäßiger das Bockenheimer Depot bespielte, ist mittlerweile nur noch sehr selten in Frankfurt tätig (bzw. spielt nun hauptsächlich in Dresden). Als Hauptsitz der EZB, bedeutendes Kulturzentrum und fünftgrösste Stadt Deutschlands, ist dieses Angebot definitiv ausbaufähig.

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15

Aufbau von Ladesäulen für Elektroautos

04.10.2020

Im Bereich Zoo gibt es nur eine öffentliche Ladesäule. Für Bewohner und Besucher des Zoos ist dies absolut unverständlich in der gegenwärtigen Zeit. Eine Anschaffung eines entsprechendes Fahrzeuges kommt für die meisten nicht in Frage, wenn es keine Lade-Möglichkeiten gibt. Ein Aufbau auch in den öffentlichen Parkhäusern ist dringend notwendig. 104 Ladepunkte im Vergleich zu Leipzig mit 215 Säulen in 2019 ist nicht berühmt.

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2

Straßenreinigung Elisabethenstraße

03.10.2020

Morgendliche Straßenreinigung der Elisabethenstraße von den Resten der Partynächte (Glassplitter auf Radwegen)

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10

U-Bahnhof Dornbusch barrierefrei nordlich zugänglich machen

23.09.2020

Aktuell kann man nur aus südlicher Richtung oberirdisch den Bahnsteig betreten. Leider ist dies von Norden kommend ein großer Umweg für Rollstuhlfahrer (m/w/d), Rollatorfahrer (m/w/d), Eltern mit Kinderwagen oder sonstigen körperlichen Einschränkungen.

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28

Idaho-Stop in Frankfurt

21.09.2020

In Frankfurt sollte eine angepasste Form des sog. Idaho Stops eingeführt werden.

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273

kostenlose RMV-Fahrten statt Blechlawinen am Wochenende

20.09.2020

Der Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann.

Unterstützer: 273

Reaktion der Stadt: Bereits heute liegen die Parkgebühren im Innenstadtbereich auf einem hohen Niveau und es ist günstiger, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren, als mit dem PKW. Dennoch ist der Anteil des Individualverkehrs relativ hoch und ein Umdenken in Richtung nachhaltige Mobilität findet nur langsam statt. Studien zeigen, dass bei der Verkehrsmittelwahl viele Gründe zusammenspielen und ein Umdenken des Mobilitätsverhaltens über eine reine Niedrigpreisstrategie zu keinem Erfolg führt. Um nachhaltig wirken zu können, kann ein Angebot aus öffentlichen Mitteln zu bezuschussender, vergünstigter Nahverkehrstickets an Wochenenden nur als Teil eines Gesamtkonzepts mit mehreren zusammenwirkenden, vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. Steuerung der Attraktivität des Nahverkehrs (Angebotssteigerung, attraktive Haltestellen, Stationen), konsequente Parkraumbewirtschaftung und -kontrolle, stärkere ÖPNV Bevorrechtigung im Straßenverkehr oder ähnliches). Nach unseren bisherigen Erkenntnissen, den tariflichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung, der ungeklärten Finanzierung und den Nachteilen für Betrieb und Qualität sowie den Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. dem jetzt beendeten Pilotversuch in Aschaffenburg) können wir einen kostenlosen Nahverkehr an Wochenenden – insbesondere als Einzelmaßnahme für Frankfurt – aus fachlicher Sicht nicht befürworten. Zudem ist zu erwarten, dass durch diese Maßnahme eher zusätzliche Fahrten unternommen werden, statt die erhoffte Verkehrswende zu erreichen.

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8

Fahrzeugmotor abstellen

16.09.2020

Mehr Fahrzeughalter kontrollieren, die während sie warten den Motor laufen lassen . Die Umwelt leidet ,Menschen bekommen Atemwegserkrankungen . Vor allem vor Schulen und Geschäften sitzen Fahrzeughalter in ihren Autos mit laufendem Motor. Wenn man sie anspricht geben sie fadenscheinige Gründe an warum der Motor laufen muß . Bitte eine Kampagne starten um auf die Umwelt und das Klima Aufmerksamkeit zu lenken. Das Bewußtsein der Fahrzeugführer sensibilisieren. Danke

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262

Änderung der Ampelschaltung - Hanauer Landstraße - mehr Sicherheit für Kinder

16.09.2020

Liebe Ostendler, die Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern und Kindergartenkindern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten, kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Kinder unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Kindern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit einer viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Es kommt auf dem Abschnitt auch relativ häufig vor, dass Autofahrer die roten Ampeln übersehen - regelmäßig blitzt es. Das ist gerade für Kinder - aber natürlich auch für Erwachsene gefährlich. Piktogramme auf der Straße, die auf die hier kreuzenden Schul- und Kita/Hort-Wege aufmerksam machen, würden für zusätzliche Sicherheit sorgen.

Unterstützer: 262

Reaktion der Stadt: Anfragen nach schnelleren und längeren Grünphasen erreichen uns von allen Verkehrsteilnehmer_innen, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, immer wieder. Bei der Steuerung von Lichtsignalanlagen (LSA) sind wir stets bestrebt einen möglichst guten Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer_innen zu erreichen. Zufriedenstellend ist dies für die einzelnen Gruppen oft nicht, da die zu verteilende „Grünzeit“ leider begrenzt ist. Im angesprochen Bereich der Hanauer Landstraße beginnen einige unserer Projekte. So steht mit dem Fernwärmeanschluss der EZB eine größere Baumaßnahme an, es sollen Radverkehrsanlagen entlang der Hanauer Landstraße eingerichtet werden und in Zukunft ist auch der Einsatz längerer Straßenbahnzüge geplant, die zahlreiche Änderungen an LSA und deren Steuerung bedingen. Eine Überplanung der Anlagen mit dem Ziel, für Fußgänger_innen schneller Grün zu schalten, kann aufgrund der vorhanden personellen Ressourcen nicht losgelöst von diesen Projekten bearbeitet werden. Die gewünschte kurzfristige Verbesserung ist – unabhängig von der verkehrstechnischen Machbarkeit – daher nicht realisierbar. Grundsätzlich werden bei der Planung Bereiche, die stark von Fußgänger_innen frequentiert sind, berücksichtigt. Wir werden deshalb auch bei zukünftig anstehenden Änderungen an den Signalschaltungen den Wunsch nach schnellerem Fußgängergrün weiterhin berücksichtigen.

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24

Wochenmärkte plastikfrei

13.09.2020

Ist ein plastikfreier Wochenmarkt auch in Frankfurt möglich?

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76

Neugestaltung des Bolzplatz im Tiroler Park

31.08.2020

Guten Tag allerseits

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19

Rechenzentren in FFM

30.08.2020

Zitat aus Planwerk 18.19 - Arbeitspapier Rechenzentren Seite 8:

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27

Abluftfilter für Friedberger Landstrasse

27.08.2020

Aufstellen von Mann + Hummel Filtercubes im Umfeld der Abluft Messstation an der Friedberger Landstrasse zur Senkung der NOX und Feinstaubbelastung.

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12

Bitte ersetzt die Bäume neu

27.08.2020

Hallo, Viele Bäume auf der Textorstraße wurden gefällt und nicht ersetzt. Ich würde mich sehr freuen, wenn an diesen Stellen wieder welche stehen würden!!! Danke an die Umsetzer!

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4

Verkehrsberuhigung

22.08.2020

Durch diverse Baustellen und kürzere Wege befahren viele Kfz die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie sehr schnell. Spielende Kinder, aber auch ältere Bewohner sind durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Daher bitte ich um Prüfung, die Kolonie zur verkehrsberuhigten Zone zu erklären.

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65

Projekt "Fassadenbegrünung" für Wohnblocks starten - Gebäude und die Stadt kühlen

21.08.2020

Lassen wir Frankfurts Häuser grün werden - schnell und einfach!

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219

Ein Spielplatz im Rebstockpark

11.08.2020

Der Rebstock Park ist mit dem kleinen See und den vielen Tieren die dort leben so bereits ein schönes Ziel für einen Ausflug mit Kindern. Es wäre allerdings schön wenn es dort auch einen kleinen Spielplatz gäbe auf dem sich Kleinkinder Vergnügen und deren Eltern sich treffen können.

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Reaktion der Stadt: Die Grün- und Parkanlagen im Rebstock gliedern sich in den alten Rebstockpark, in dem der Weiher und das Rebstockbad liegen sowie den neuen Rebstockpark, der ca. 2005 neu angelegt wurde. Die Idee einen Kleinkindspielplatz anzulegen bezieht sich auf den alten Rebstockpark, im Umfeld des Weihers. In den Kommentaren zur Idee wurden sehr unterschiedliche Meinungen dazu vertreten. Ein erheblicher Anteil der Kommentare vertrat eher die Ansicht, dass Spielgelegenheiten für größere Kinder (Schulkinder) fehlen, weniger für Kleinkinder. Um hier zu einem Bild zu kommen, das die Meinung der Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich widerspiegelt, wäre der erste Schritt, die Idee an den Ortsbeirat heranzutragen. Dort können geeignete Anfragen und Beschlüsse herbeigeführt werden, um das Anliegen umsetzen zu können. Grundsätzlich ist das Gelände des alten Rebstockparks von der Stadt Frankfurt am Main durch langfristige Verträge an die Messe GmbH verpachtet. Nahezu die gesamte Parkfläche wird temporär von der Messe GmbH als Parkplatz genutzt. Insofern ist es leider nicht möglich hier einen Spielplatz anzulegen. Ein Spielplatz ist eine dauerhafte bauliche Einrichtung, die nicht nur temporär eingerichtet werden kann. Spätestens bei Messebetrieb bzw. Parkplatznutzung wären erhebliche Nutzungskonflikte zu erwarten. Im neuen Teil des Rebstockparks gibt es bereits einen Bolzplatz im Südosten des Parks und zwei Spielplätze am Wilhelmine-Reichard-Weg. Für den Spielplatz Ecke Gebrüder-Wright-Straße wurden bereits Überlegungen angestellt, ihn evtl. zu vergrößern, umzugestalten und aufzuwerten, sodass er für verschiedene Altersgruppen nutzbar und attraktiv wird. Dieser Spielplatz wurde auch in den Kommentaren als ziemlich gut, aber zu voll beschrieben.

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217

Vorrang für Fußgänger - wir beenden das Verkehrschaos auf der Bornheimer Landstraße!

09.08.2020

Auf der Bornheimer Landstraße, zwischen Luisenplatz und Berger Straße, gibt es auf 100 Metern Länge aktuell eine miserable Verkehrssituation: - Autos kommen von beiden Seiten; aber die Straße ist nicht breit genug, dass sie aneinander vorbeifahren können - Parkplätze sind südlich im 45 Grad-Winkel, nördlich im 90 Grad-Winkel ausgerichtet. Das verhindert nicht nur, dass Autos aneinander vorbeifahren können. Sondern es führt dazu, dass die nur 4,50 lange Parkzone im Nordteil regelmäßig von den heute min. 5 Meter langen Autos überschritten werden. Autos stehen zum Teil auf dem Fußweg, und/oder ihr Heck ragt in die Straße hinein.

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Reaktion der Stadt: Das Straßenverkehrsamt freut sich, dass der Bürger sich aktiv mit dem Verkehrsgeschehen in seinem Wohnquartier beschäftigt und Vorschläge unterbreitet hat. Die beschriebene Verkehrs- und Parksituation können wir durchaus nachvollziehen. Die in Grobpflaster baulich hergestellten Senkrechtparkplätze auf der Nordseite der Bornheimer Landstraße weisen in der Tat ein „knappes“ Maß auf, sodass wie vom Bürger beschrieben, größere Fahrzeuge z.T. in die Fahrbahn oder ein wenig in den Gehweg hineinragen. Auf der Südseite der Fahrbahn wurden zwischen den Bauminseln bauliche Längsparkplätze hergestellt. Wegen des starken Parkdrucks ist jedoch Schräg-/ bzw. Senkrechtparken unter Inanspruchnahme des Gehweges zugelassen und entsprechend beschildert. Zur Verdeutlichung der Situation wurden abschnittsweise Begrenzungslinien auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg markiert. Auch hier können größere (längere) Fahrzeuge in die Fahrbahn hineinragen. Die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen den Parkstreifen auf der Nord- und Südseite gewährleistet in den oben beschriebenen Einzelfällen auf der gesamten Strecke tatsächlich keinen echten Begegnungsverkehr. Das vom Bürger formulierte „Verkehrschaos“ ist uns jedoch bislang nicht bekannt. Bei einer Ortsbesichtigung stellten wir fest, dass Verkehrsteilnehmer_innen an den kurzen „engeren Abschnitten“ Rücksicht aufeinander nahmen, an geeigneter Stelle warteten, dem Gegenverkehr den Vorrang ließen und entsprechend langsam fuhren. Ausnahmen bestätigen hier sicherlich die Regel. Wir sehen aber durch die Engstellen eher einen verkehrsberuhigenden Effekt. Die Gehwege sind tatsächlich nicht sonderlich breit, weisen aber die notwendigen Mindestbreiten auf. Zu den Anregungen des Bürgers: Die vorgeschlagene Gehwegverbreiterung auf der Nordseite und die damit verbundene Veränderung der Parkordnung passt nicht mit den baulichen Gegebenheiten überein. Die Verbreiterung des Gehweges läge auf dem groben Pflaster des Parkstreifens und wäre für Fußgänger_innen nicht bequem begehbar und damit kaum nutzbar. Eine bauliche Verbreitung des Gehweges ist nach Angabe des Amtes für Straßenbau und Erschließung nicht vorgesehen. Möglich wäre es jedoch, auf der Südseite statt Schrägparken Längsparken auszuweisen. Dadurch würde der Gehweg breiter werden. Jedoch fielen eine Reihe von Parkplätzen weg. Ohne positives Votum des zuständigen Ortsbeirates würden wir eine solche Änderung daher nicht vornehmen. Der vorgeschlagene Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Berger Straße hätte den Nachteil, dass Umwegfahrten und ein höheres Verkehrsaufkommen in den benachbarten Straßen entstehen würden. Die wichtige direkte Verbindung zwischen Berger Straße und Friedberger Landstraße wäre unterbrochen. Daher würden wir uns für die Beibehaltung der bestehenden Verkehrsführung aussprechen. Aber auch hier gilt, dass Änderungen der Verkehrsführung in Tempo 30-Zonen der Ortsbeirat beschließen muss. Fazit: Die aktuelle Situation in der Bornheimer Landstraße stellt einen gerade noch akzeptablen Kompromiss dar. Breitere Gehwege wären durchaus wünschenswert. Aus unserer Sicht wäre aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein breiterer Gehweg eher auf der Südseite machbar. Dafür wäre ein Votum des Ortsbeirates notwendig.

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35

steingärten verbieten

08.08.2020

Steingärten sind trostlos und insektenunfreundlich. zudem heizen die Steine sich unheimlich schnell auf und strahlen die Wärme zurück. Eine einfache Bepflanzung würde das aufheizen schon verhindern und hätte einen leicht kühlenden Effekt. Insektenfreundliche und etwas großzügiger ausfallende Bepflanzung würde Vögeln und Insekten helfen und gleichzeitig kühlen und so die Luft in der Stadt verbessern

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