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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der Nidda

30.12.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 197/10 Betreff: Schutz vor Eintrag von gefährlichen Stoffen aus Gebäuden entlang der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: Gibt es Gebäude / Lagerstätten / Parkplätze im Ortsbezirk, die bei Überschwemmungen durch Ausschwemmung von gefährlichen Stoffen eine Gefahr für die Wasserqualität der kleineren Bäche und der Nidda bedeuten? Begründung: Die Flutkatstrophe im Ahrtal hat deutlich aufgezeigt, dass bei Hochwasser hochtoxische Stoffe wie Öl/Benzin, Chemikalien und andere wasserschädlichen Stoffe aus Gebäuden oder Fahrzeugen, in Oberflächengewässer und Grundwasser eindringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 197/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1637 2022 Die Vorlage OF 197/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens

29.12.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 180/3 Betreff: Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens Der Magistrat wird gebeten, einen Entwurf zur Umgestaltung des Humboldtplätzchens, zwischen Humboldtstraße und Mittelweg, vorzulegen, der eine klimabewusste Nutzung und eine Neuordnung des Platzes vorsieht. Neben einer umfangreicheren Begrünung des Platzes sollen die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten verbessert werden. Weiterhin möchte der Magistrat die Anregungen der Anwohner*innen bei der Planung berücksichtigen. Begründung: Das sogenannte Humboldtplätzchen ist die Fläche, bei der die Humboldtstraße auf den Mittelweg trifft. Aktuell sind unterschiedliche Nutzungsformen dort untergebracht, in unterschiedlicher Qualität. Die Nutzungsformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, aber klimaangepasster und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Die vorhandene Bepflanzung mit Bäumen zeigt sich in einem schlechten Zustand. Maßnahmen zu einer Aufwertung des Standortes im Sinne des Grüns wären hier zu prüfen, wie beispielsweise einer zusätzlichen Entsiegelung. Dies würde eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglichen. Auch eine Erweiterung der Bepflanzung, über die vorhandenen Bäume hinaus, wäre wünschenswert. Ein Ersatz der schlecht anwachsenden Bäume ist zu prüfen. Insbesondere bietet sich eine Begrenzung des Platzes durch Hecken an, statt der bisherigen einfassenden Parkplatzflächen für Autos und Motorräder. Die Nutzung als Parkfläche geschieht zum Teil ordnungsgemäß über die ausgewiesenen PKW- und Motorrad-Parkplätze, zum Teil aber auch widerrechtlich durch parkende Zweiräder (motorisiert, wie unmotorisiert). Hier wäre eine Umgestaltung hinsichtlich der Mobilitätsnachfrage vor Ort denkbar. Anstatt der PKW-Parkflächen, könnten Abstellflächen für motorisierte Zweiräder sowie Fahrräder geschaffen werden. Da für diese Nutzungsform weniger Fläche notwendig ist, stünden dem Platz mehr Fläche für andere Nutzungsarten zur Verfügung, zum Beispiel eine Abgrenzung des Platzes zu den Parkplatzflächen durch eine Hecke. Eine Nutzung als Begegnungsfläche besteht durch die bereits heute vorhandenen Bänke. Dieses Angebot könnte erweitert werden, zum Beispiel durch Urban Gardening Hochbeete auf entsiegeltem Grund. Eine Querung des Platzes über den Mittelweg ist in direkter Form nicht gegeben. Zu Fuß gehende und Radfahrende müssen sich in einer Schleife über den Platz bewegen. Der vorhandene Radweg entlang der Humboldtstraße in westlicher Randlage des Platzes führt gelegentlich zu Konflikten zwischen den Radfahrenden und spielenden Kindern oder querenden Fußgängern. Hier könnte eine bessere Abgrenzung des Radfahrstreifens oder Markierungen bzw. Schilder mit der Aufforderung zum langsam Fahren eingeplant werden. Bei der Umgestaltung sollen die Bedürfnisse und Ideen an Anwohner*innen aufgenommen und berücksichtigt werden. Diese sollen von einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Humboldtplätzchen profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 180/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1751 2022 Die Vorlage OF 180/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um den Wortlaut "und Bezug zur Stellungnahme ST 350" und der Antragstenor um die Sätze "Der Entwurf soll mit den Plänen zur fußgänger- und fahrradfreundlichen Umgestaltung des Mittelwegs (siehe Anregung vom 24.09.2020, OM 6668, und Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350) vereinbart werden. Dazu wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 3 zu informieren, wann der Aufstellungsbeschluss gemäß Stellungnahme ST 350 umgesetzt wird. Die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Stellungnahme ST 350 soll unabhängig von dieser Anregung und möglichst zeitnah erfolgen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen

17.12.2021 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2021, OF 112/4 Betreff: Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. es Überlegungen gab oder gibt, die Flachdächer der Bauten der Ernst-May-Siedlung am Bornheimer Hang sowie am Ernst-May-Platz zu begrünen, um das Stadtklima im Ortsbezirk und damit in Frankfurt am Main zu verbessern und den Hitzestress zukünftig zu reduzieren, 2. die Dächer das Gewicht einer einfachen Intensivbegrünung bautechnisch dauerhaft tragen können, 3. regulatorische oder administrative Hemmnisse dem gegenüberstehen (z.B. Denkmalschutz). Begründung: "Je mehr Gründächer, desto besser für das Stadtklima" (NABU). So lautet das Fazit eines Informationsblatts des NABU zur Wirkung von begrünten innerstädtischen Gebäudedächern. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Klimawandel längst auch in Frankfurt angekommen ist. Dies zeigt sich in Form von längeren Trockenperioden und Hitzestress. Die Stadt hat dies erkannt und das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" ins Leben gerufen (vgl. Stadt Frankfurt am Main). Die Bauten der Ernst-May-Siedlung in Bornheim haben in den meisten Fällen Flachdächer, die sich prinzipiell für eine einfache Intensivbegrünung eignen. So bieten sich bspw. die Häuserdächer in der über 800 m langen Straße "Im Burgfeld auf beiden Straßenseiten für eine durchgehende einfache Intensivbegrünung an. Einige der Gebäude der Bornheimer May-Siedlung stehen unter Denkmalschutz; eine einfache Intensivbegrünung wird das Erscheinungsbild der Gebäude indes kaum verändern. Eine solche Maßnahme verbessert das lokale Mikroklima, indem sie das Erhitzen und Speichern von Wärme der Dachflächen und damit der Gebäude selbst in den Sommermonaten verringert. Gleichzeitig ist die Maßnahme einfach zu realisieren, minimal invasiv und nicht pflegeintensiv. Auch in Anbetracht der Dringlichkeit, die Temperaturen in Städten für die Bewohner:innen, Flora und Fauna auf einem akzeptablen Maß zu halten, sollten zügig umsetzbare Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die zur Senkung der hohen Durchschnittstemperaturen beitragen. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die May-Siedlung für eine klimafreundliche Zukunft zu rüsten. Quellen Stadt Frankfurt am Main: Frankfurt frischt auf - 50 % Klimabonus, https://frankfurt.de/de-de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus (17.12.2021). NABU: Gutes Klima durch Grün am Haus - Begrünte Dächer, https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/Stadtklimawandel/090814_nabu_infob latt_gruendach.pdf (17.12.2021). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1421 2022 Die Vorlage OF 112/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der zweite Satz gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Wasserturmpark im Europaviertel zügig realisieren

16.12.2021 | Aktualisiert am: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 274/1 Betreff: Wasserturmpark im Europaviertel zügig realisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Wasserturmpark gemäß des am 23.11.2021 in der Ortsbeiratssitzung vorgestellten Entwurfs zu realisieren, insbesondere mit zusätzlichen Sitzbänken, Tischtennisplatten, einer regelmäßig gemähten Wiese sowie einem asphaltierten Weg entlang des Vonovia Geländes, sofern folgende Punkte dabei berücksichtigt werden: 1. Der Stadt dürfen durch eventuell belastetes Erdreich aufgrund der vormaligen Nutzung als Teil des Hauptgüterbahnhofs keine Risiken entstehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums Darmstadt ist dem Ortsbeirat vorzulegen. 2. Zumindest ein Hauptweg des Parks soll beleuchtet werden, nach Möglichkeit der Weg entlang des Vonovia Geländes, welcher auch von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden kann. 3. Nach Möglichkeit soll zumindest eine "smarte Sitzbank" mit freiem WLAN, Solarplatten zur Energieversorgung, Lademöglichkeiten für mobile Endgeräte, Beleuchtung sowie ggf. einem Display zur Ausspielung von Nachrichten oder Informationen aufgestellt werden. 4. Es muss eine rechtlich verbindliche Einigung mit der Vonovia bestehen, den als südlichen Eingang vorgesehenen Bereich des Parks, welcher teilweise über das Grundstück der Vonovia verläuft, auf Dauer nutzen zu dürfen, z.B. durch Absicherung mittels Baulast. Diese Einigung muss bei eventuellen Eigentümerwechseln weiterhin Bestand haben. 5. Nach Möglichkeit sollte die Renovierung des Wasserturms parallel erfolgen, um später keine erneute Baustelle auf dem Gelände zu haben. Dabei sollen ein Stromanschluss sowie nach Möglichkeit Leitungen für sanitäre Einrichtungen berücksichtigt werden. 6. Nach Möglichkeit soll ein öffentlicher Trinkbrunnen aufgestellt werden, auch um einen Bezug zum ehemaligen Wasserturm herzustellen. 7. Es müssen Rückzugsmöglichkeiten für Tiere sowie insektenfreundliche Flächen auf Dauer zur Verfügung stehen; gemäß Entwurf entlang des Bahndamms (DB-Gelände). 8. Bei der Realisierung des Wasserturmparks muss eine baubegleitende Qualitätskontrolle erfolgen, um Mängel wie im Europagarten möglichst zu vermeiden. Im Speziellen sind Blumentopfeffekte bei Bäumen zu vermeiden und die (aufzubringende) Humusschicht muss durch ein Gutachten als geeignet anerkannt werden. Begründung: Durch den aufgrund von baulichen Mängeln geschlossenen Europagarten steht der Öffentlichkeit eine ca. 6 Hektar große Grünfläche nach wie vor nicht zur Verfügung. Verstärkt durch die Corona-Situation gibt es darüber hinaus Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Grünflächen. Daher soll der Wasserturmpark zügig realisiert werden, um Bürgerinnen und Bürgern ausreichende Grün- und Spielflächen mit Aufenthalts- und Auslauffunktion zur Verfügung zu stellen. Quelle: Grünflächenamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 35 Auf Wunsch von Die PARTEI wird über den Antragstenor der Vorlage OF 274/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1369 2022 1. Dem ersten Absatz sowie den Punkten 1., 2., 4., 5., 6., 7. und 8. der Vorlage OF 274/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der 3. Punkt der Vorlage OF 274/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Der Antragstenor der Vorlage OF 274/1 wird um die folgenden neuen Ziffern ergänzt: "Nr. 8. In die Planung soll ein Vertreter des CeBeeF Frankfurt eingebunden werden. Zudem soll dafür Sorge getragen werden, dass bei der Planung der Aspekt der Barrierefreiheit stärkere Berücksichtigung findet. Die in der Sitzung vom 23. November 2021 vorgestellte Planung ist dahin gehend, unter Beteiligung von Behindertenverbänden, zu überarbeiten." "Nr. 9. An der Wegegabelung von Süden herkommend, soll ein Hinweisschild für den barrierefreien Weg angebracht werden." Abstimmung: zu 1. Erster Absatz sowie die Ziffern 1., 4., 7. und 8.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 SPD und Die PARTEI (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE und CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 8.: Annahme bei Enthaltung FDP Ziffer 9.: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen 1 SPD, FDP, 1 LINKE. und Die PARTEI (= Ablehnung); 2 SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Nisthilfe für Störche auf dem Wilhelm-Kobelt-Haus

15.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 277/6 Betreff: Schwanheim: Nisthilfe für Störche auf dem Wilhelm-Kobelt-Haus Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Errichtung einer künstlichen Nisthilfe für Weißstörche auf dem Kobelthaus sinnvoll ist und diese bei positiver Prüfung anzubringen. Begründung: Der Weißstorch, als gefährdete Vogelart, verliert immer weiter an Lebensraum und Nistmöglichkeiten in Deutschland. In den letzten Jahren wurden allerdings im Raum Frankfurt wieder nistende Weißstorchpaare gesichtet. Diesen Trend gilt es zu unterstützen und deshalb zu prüfen, ob auch im Frankfurter Westen ein Lebensraum für diese bedrohte Tierart geschaffen werden kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1315 2022 Die Vorlage OF 277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach

15.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 95/15 Betreff: Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation des Hochwassers am Eschbach durch folgende Maßnahme entschärft werden kann. Auf der dem Sportplatz zugewandten Seite ist zwischen Straße und Bach ein kleiner Damm, so dass das durch die Fehlkonstruktion der Brücke angestaute Wasser auf den Parkplatz und nicht zurück in den Bach fließt. Unterbricht man den Damm an ein oder zwei geeigneten Stellen, kann das Wasser zurück in den Bach fließen und überschwemmt nicht Parkplatz und Keller der anliegenden Häuser. (genauer Ort: Heinrich Becker Straße, zwischen Brücke zu Auf dem Ried und Parkplatz des Schwimmbads) Begründung: Gegen den Willen des Ortsbeirates wurde an der o.g. Stelle eine falsch dimensionierte Brücke gebaut, die den Erfordernissen nicht gerecht wird. Durch die beschriebene einfache Maßnahme kann die Situation verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 95/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Verzicht auf Laubbläser

14.12.2021 | Aktualisiert am: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 282/1 Betreff: Verzicht auf Laubbläser Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl städtische Ämter als auch beauftragte Personen, insbesondere auch die FES, auf den Betrieb von Laubbläsern im Bereich des Ortsbezirks 1 vollständig verzichten. Dies betrifft sowohl Geräte mit Verbrennungsmotor als auch solche, die elektrisch betrieben werden. Begründung: Der Einsatz von Laubbläsern zum Fortblasen von Laub ist schädlich, aber glücklicherweise verzichtbar. So beseitigen Laubbläser nicht nur das Laub, sondern auch viele nützliche Mikroorganismen. Zudem wirbeln sie unnötig Staub und Dreck sowie auch etwa in Hundekot enthaltene Krankheitserreger auf. Nicht zuletzt stellt auch der durch Laubbläser verursachte Lärm eine erhebliche Belastung dar. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor kommt hinzu, dass gesundheitsschädliche Abgase emittiert werden, welche die Umgebung unmittelbar zusätzlich belasten. Die Beseitigung kann auch umweltfreundlich und leise mithilfe eines Laubrechens oder eines Besens erfolgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1376 2022 Die Vorlage OF 282/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Toiletten am Bahnhof Höchst erhalten

13.12.2021 | Aktualisiert am: 16.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 292/6 Betreff: Höchst: Toiletten am Bahnhof Höchst erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, den weiteren Betrieb von Toiletten am Bahnhof Höchst sicherzustellen, entweder durch Verhandlungen mit der Bahn oder in Eigenregie. Dabei wäre auch zu prüfen, ob eine umweltfreundliche Anlage von Komposttoiletten möglich ist, die zugleich ein Modellprojekt für die Stadt darstellen würde. Begründung: Der Bahnhof Höchst gehört laut Landesregierung mit 28.000 Reisenden an Werktagen zu den am meisten frequentierten Bahnhöfen in Hessen, er ist der zweitgrößte Bahnhof im Verkehrsknotenpunkt Frankfurt. Eine Versorgung mit grundlegender Infrastruktur ist daher unerlässlich. Außerdem kann nur so verhindert werden, dass der Bahnhof und sein Umfeld "wild" als Toilette genutzt werden. Ein Einsatz von Komposttoiletten könnte zusätzlich Erkenntnisse für ein Toilettenkonzept der Stadt liefern, über das seit Jahren diskutiert wird. Diese Toiletten bestechen durch ihre Umweltfreundlichkeit, weil die Abfälle als Kompost verwertet werden können. Als Ergänzung dazu sei verwiesen auf die Anregung OM 894 an den Magistrat vom 26.10.2021, wo dieses Konzept näher beschrieben wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.01.2022, OF 316/6 Antrag vom 12.01.2022, OF 354/6 Antrag vom 04.02.2022, OF 355/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1329 2022 1. Die Vorlage OF 292/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 316/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird: "Die Kosten sollten von der Deutschen Bahn übernommen werden. Die FES sollte nach Möglichkeit die bisherigen Mitarbeiter übernehmen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1536 2022 Anregung an den Magistrat OM 1537 2022 1. Die Vorlage OF 292/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 354/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 355/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Büros von Ehrenbeamten technisch ins 21. Jahrhundert bringen

12.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 50/14 Betreff: Büros von Ehrenbeamten technisch ins 21. Jahrhundert bringen Wir bitten den Magistrat, die technische Ausstattung in den Büros der Ehrenbeamten in den verschiedenen Bürgerämtern der Stadt Frankfurt zu erneuern und damit ins 21. Jahrhundert zu bringen. Diese Büros und Schreibtische weisen aktuell eine recht antiquierte Ausstattung auf. So steht diesen ehrenamtlich engagierten Bürgern oft lediglich eine Schreibmaschine nebst Durchschlagformularen zur Verfügung, was im Sinne der Digitalisierung und der Arbeitsbelastung der Ehrenbeamten nicht länger sachdienlich ist. Begründung: Die vorhandene Ausstattung ist weit entfernt von dem was im 21. Jahrhundert angebracht wäre. Wir bitten daher darum, diese Büros mit einer entsprechenden IT auszustatten und die bisher vorhandenen Durchschlagformulare gleichzeitig durch geeignete digitale Vorlagen zu ersetzen. Jeder der einmal versucht hat, ein Formular mit vorgegebenen Spalten und Kästchen mit einer Schreibmaschine auszufüllen, kann sicher nachvollziehen wie mühsam und zeitraubend dies sein kann. Dieser Aufwand ist für Bürger, die ihre Zeit hier ehrenamtlich zur Verfügung stellen, nicht länger zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1296 2022 Die Vorlage OF 50/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes

11.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 299/6 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes Vorgang: B 248/20; V 1717/20 OBR 6, ST 2109/20; ST 910/21 In den Stellungnahmen des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 und vom 04.12.2020, ST 2109 bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Stellungnahme steht noch aus. In seiner Stellungnahme B248 führte der Magistrat aus: - ein Lernbauernhof ist nicht vorgesehen - die Gastronomie "Niddastrand" befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Erhalt der Gastronomie ist aufgrund der rechtlichen Lage nicht genehmigungsfähig. - Einige Flurstücke befinden sich in der Landschaftsschutzgebiet Zone I. Eine schulische Nutzung sieht der Magistrat daher dort nicht - Der Magistrat prüft die Nutzbarkeit der Flächen grundsätzlich für städtische Bedarfe. Bevor diese Prüfungen nicht abgeschlossen sind, können keine Zusagen für den Kleingartenverein getroffen werden." Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Bericht B 248 vom 29.05.2020 zu beantworten: 1. Konnte die Vertragslage am und um den Georgshof in der Zwischenzeit aufgearbeitet werden? 2. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mittlerweile mit dem Ankauf des Geländes? 3. Inwieweit ist bei der künftigen Nutzung angedacht, die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche, insbesondere nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und dem Erhalt der Gastronomie Niddastrand, einzubinden? Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider hat eine Stadtteilwerkstatt im Stadtteil angeregt, um gemeinsam mit den Bürger*innen eine zukunftsorientierte Idee zu entwickeln die den Stadtteil fördert. Wie steht der Magistrat zu dieser Anregung? 4. Was spricht gegen ein Konzept, den Hof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft - Tiere - Kinder? 5. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren? 6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den Niddastrand - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten? Begründung: Die parteiübergreifende Bürgerinitiative Georgshof hat in einer Petition über 4.000 Unterschriften gesammelt, die der Ortsvorsteherin Susanne Serke übergeben wurden. Die Bürgerinitiative will das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren gewinnen. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt/M solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, sichern. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, welche Pläne der Magistrat hat und ob er auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2022 Die Vorlage OF 299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Grünflächen im Ortsbezirk 1 - hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

07.12.2021 | Aktualisiert am: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 273/1 Betreff: Grünflächen im Ortsbezirk 1 - hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen? Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am 23.11.2021 wurden dem Ortsbeirat die Planungen zum WasserturmPark im Gallus vom Grünflächenamt und Aurelis erstmals vorgestellt und am 28.11.2021 im Ortsbeirat vom Grünflächenamt erläutert. Dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und die Antworten des Grünflächenamtes machten deutlich, dass die Planungen vielen künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Grünflächenamt anzuweisen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenbeprobung auf dem Gelände und das Sanierungskonzept des zuständigen Regierungspräsidiums kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planungen vorzunehmen: Das öffentliche Wegerecht im Bereich der Zufahrten Nord (Aurelis und Groß&Partner) und Süd (Vonovia) muss dauerhaft rechtlich gesichert und im Grundbuch eingetragen werden. Die Lage der Wartungszufahrt der Deutschen Bahn zur Lärmschutzwand muss geklärt sein und darf die Planungen nicht nachträglich negativ beeinflussen. Nach Vorlage der Planungen des künftigen Tower X müssen Zuwegungen und Außenbereiche am nordöstlichen Ende des Parks zur Europaallee hin in den Planungen des Parks berücksichtigt werden. Die direkte Nord-Süd-Verbindung soll behindertengerecht ausgebildet werden. Längere Umwege über den nordwestlichen "Pfad" oder die östliche Zickzack-Rampe sind nicht mehr zeitgemäß und für mobilitätseingeschränkte Menschen und Radfahrende nicht zumutbar, auch wenn sie formal der jeweiligen DIN entsprechen. Die Planungen sind im Hinblick auf eine behindertengerechte Geländenivellierung und bequeme Erschließung zu überprüfen. Das vom Grünflächenamt favorisierte Gestaltungselement der Beibehaltung der ehemaligen Gleisrampe darf nicht dazu dienen, belastetes Erdreich der ehemaligen Bahnanlagen "zu verstecken" und einen kostenintensiven Abtransport und Deponierung durch Aurelis zu vermeiden. Vielmehr sind die Ergebnisse der Gutachten im Rechtsstreit um den Europagarten abzuwarten, um Rückschlüsse auf den Wasserturm-Park ziehen zu können und ein Baumkronensterben wie im Europagarten vermeiden zu können. Im Park ist eine insektenfreundliche Beleuchtung der Hauptwege so vorzusehen, dass keine Angsträume entstehen und auch nachts ein gefahrloses Queren des Parks von der U-Bahn-Station Emser Brücke ins Gallus möglich ist. Das kann zum Beispiel eine adaptive Beleuchtung sein. Es sind Stromanschlussleitungen, Trinkwasser- und Abwasserleitungen zum Wasserturm hinzuführen, um das Baudenkmal nach Vorliegen des Nutzungskonzeptes adäquat und nachhaltig nutzen zu können. Es ist zeitnah ein Sanierungs- und Nutzungskonzept für den Wasserturm vorzulegen. Die Planung der umliegenden Außenanlagen ist darauf abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch mindestens ein Spielgerät erhalten kann, dass von Kindern mit Behinderungen genutzt werden kann. Alle Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten werden. Absterbende Bäume sind gesondert zu kennzeichnen und müssen nach deren Entfernung in mindestens dreifacher Zahl nachgepflanzt werden. Eine insektenfreundliche Bepflanzung soll nicht nur durch Wieseneinsaat sondern auch durch Hecken und Stauden erfolge Bild: Denkmal Wasserturm, Frankfurter Rundschau, peter-juelich.com Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 34 Die FDP-Fraktion und ÖkoLinX-ARL stellen den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 273/1 absatzweise bzw. spiegelstrichweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1368 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. a) Den ersten beiden Absätzen sowie den Spiegelstrichen 1., 2., 6., 7., 9. und 10. der Vorlage OF 273/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt b) Die Spiegelstriche 3., 4. (bei Stimmengleichheit), 5. und 8. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. a) Erster Absatz: Einstimmige Annahme Zweiter Absatz: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) Spiegelstrich 1.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Spiegelstriche 2. und 7.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Spiegelstrich 9.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Spiegelstrich 10.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. b) Spiegelstriche 3., 5. und 8.: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Spiegelstrich 4.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten

05.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Umrüstung von Gaslaternen

01.12.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2021, OF 165/3 Betreff: Umrüstung von Gaslaternen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, unter Verweis auf OF 14/3 in dem die Aufnahme aller Straßen mit Gasleuchten im Ortsbezirk gefordert wurde wird der Magistrat gebeten diesen Plan dann auch im Ortsbeirat 3 vorzustellen und dabei "Aspekte wie die Nutzung von Smart City Elementen...... Antragstext von OF 140" Begründung: Die Umrüstung der Gaslaternen ist seit 2014 beschlossen. Leider fehlen im jährlichen Berichte viele Straßen im Ortsbezirk 3. Doch auch hier ist mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität aber auch zur Erhöhung der Sicherheit in den Wohnquartieren dringend ein Austausch durch LED-Beleuchtung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.11.2021, OF 140/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage B 318 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 177 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 140/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 165/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 165/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 140/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 140/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1744 2022 1. Die Vorlage OF 140/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im 4. Satz das Wort "ggf." ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 165/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Sätze 1. bis 4.: Einstimmige Annahme Sätze 5. und 6.: 6 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Auskunftsersuchen zum Thema Insektenverträgliche Straßenbeleuchtung

28.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2021, OF 75/16 Betreff: Auskunftsersuchen zum Thema Insektenverträgliche Straßenbeleuchtung Insektenverträgliche Straßenbeleuchtungen können das Insektensterben nachhaltig reduzieren. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten inwieweit die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Bergen-Enkheim Vorgaben zum Insektenschutz entsprechen. Begründung: Es liegen genügend Erkenntnisse vor, wie Straßen naturverträglich beleuchtet werden können. In Baden-Württemberg ist bereits ein Landesnaturschutzgesetz erlassen worden, dass die Kommunen auffordert bei Neubau oder Sanierung Straßen naturverträglich zu beleuchten. Wichtige Einflussfaktoren sind z.B. die Beleuchtungsstärke, die Farbtemperatur und Lichtlenkung, aber auch organisatorische Maßnahmen wie die Beleuchtungsdauer oder bauliche Maßnahmen wie die Höhe der Masten. Auch durch die Wahl des geeigneten Leuchtmittels (z.B. LED oder Hochleistungs-Natriumdampflampen) kann das Insektensterben reduziert werden. Der Magistrat wird deswegen gebeten zu berichten, welche Straßenbeleuchtung in Stadtteil zum Einsatz kommt und welche Maßnahmen zur insektenverträglichen Straßenbeleuchtung bereits ergriffen wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 276 2022 Die Vorlage OF 75/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Plädoyer für eine „Freiraumsatzung mit Balance“

21.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Betreff: Plädoyer für eine "Freiraumsatzung mit Balance" Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Magistratsvorlage M 147 vorgelegte Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)" vor Beschlussfassung wie folgt zu überarbeiten/präzisieren: Einschränkung des Geltungsbereiches auf Freiflächen im Eigentum von Kapitalgesellschaften/gewerblich geprägten Vermietern bzw. ab einer Grundstücksgröße von 1.000 qm; Priorisierung der in §§4 und 5 vorgeschlagenen Einzel-Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen hinsichtlich Praktikabilität und Kosteneffizienz und Nennung der jeweils (geschätzten) zu erwartenden Konsequenzen für Investitionsbereitschaft der Eigentümer auf der einen und steigenden Belastungen über Mieten und Betriebskostenumlagen für die Mieter - basierend auf Konsultationen mit entsprechenden Experten; Daraus abgeleitet Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit Zielkonflikten: z.B. Freiraumsatzung hat immer "Vorfahrt" vor Denkmalschutz oder "Dämmung" geht vor "Begrünung"; Konkretisierung der langfristig zu erwartenden Belastung des Haushalts der Stadt Frankfurt durch die Schaffung der für Durchführung und Kontrolle notwendigen Stellen vor Verabschiedung der Satzung. Begründung: Die CDU-Fraktion im OBR2 unterstützt grundsätzlich die Idee, eine angemessene Begrünung der Grundstücksfreiflächen im Stadtgebiet Frankfurts sicherzustellen und hat jüngst wieder einen Antrag zur besseren Nutzung der Vorgartensatzung (OM 7086) gestellt. Die vorgelegte Freiraumsatzung ist allerdings in vielen Bereich nicht konsequent durchdacht und geht teilweise viel zu weit. Insbesondere werden die Kosten und die daraus resultierenden Folgen für die Schaffung von zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum durch Nachverdichtung ausgeblendet. Problematisch ist zunächst der Gültigkeitsbereich der Satzung für "alle privaten Grundstücke". Besser wäre es, zwischen "Privatpersonen/Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" wie z.B. Investment- und Pensionsfonds, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften etc. als Eigentümer zu unterscheiden und die Freiraumsatzung auf solche "Kapitalgesellschaften" zu beschränken. Alternativ wäre es sinnvoll, daß die Satzung erst ab Grundstücksgrößen ab 1.000 qm anzuwenden ist. Von den 30% der Gebäude- und Gebäudefreiflächen in Frankfurt werden diese "großen" Grundstückseigentümer den Großteil abdecken und wären auch in der Lage, die zu erwartenden erheblichen Mehrkosten zu tragen. Bei einer so gezielteren Freiraumsatzung wäre der Wirkungsgrad auch ungleich höher. Eine aktuelle Befragung mit dem GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung von über 1.300 Mitgliedern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. November 2021 ergab, dass 53% der privaten Eigentümer keine künftigen Investitionen in weitere Wohnungen zur Vermietung tätigen wollen. Hauptgrund dafür ist die Angst vor weiteren Regulierungen, die zu hohen Kosten führen. [1] Die Freiraumsatzung wartet zusätzlich zu den bestehenden Regeln mit einer Fülle von zusätzlichen Regulierungen und Anforderungen auf, deren Kosten für eine Privatperson als Immobilienbesitzer nicht zu stemmen sind. Es besteht so das Risiko, dass private Eigentümer nicht mehr in die Bestandimmobilien investieren werden. Hierzu einige Beispiele: §4.2 [2] : "Pflanzung eines mittel- oder großkronigen Laubbaums bevorzugt mit Bodenanschluß je 200 qm Freifläche". Bei einem nur mittelkronigen Laubbaum mit Kronendurchmesser von 12 m beträgt der Wurzeldurchmesser ebenfalls 12 m und bedarf einer entsprechenden Erdaushubs von 12 m Durchmesser und mind. 1 m Tiefe. Rücksprachen mit dem Forstamt haben ergeben, dass dabei ohne Transport die Kosten bei etwa 5.000,- bis 8.000,- Euro/Baum liegen. Auch ist fraglich, ob der Baum dann tatsächlich anwächst - ein Risiko, dass dann allein der Eigentümer trägt. Sinnvoller ist es, einen kleineren Baum zu pflanzen und langfristig wachsen zu lassen. Dies ist nicht vorgesehen. Auch ist "bevorzugt mit Bodenanschluß" im §4.2 überflüssig: Ein Baum dieser Größe lässt sich nicht im Pflanzkübel verpflanzen. Bei "Stuttgart 21" wurde mühsam versucht, in größerem Stil großkronige Bäume zu verpflanzen und zu versetzen - ähnliche praktische Erfahrungen sollten in die Satzung einfließen, bevor die Satzung verabschiedet wird §4.7: Eingrünung der Standflächen für Abfallbehältnisse: Ein kleines Mehrfamilienhaus braucht mind. 6 Mülleimer, bei vielen Anlagen mit engen Hofflächen ist es nicht praktikabel, Standflächen einzugrünen. Mülleimeranlagen mit begrünten Oberflächen könnten eine Alternative sein - diese sind für größere Anlagen in Mietshäusern allerdings auch nicht unter 3.000,- bis 5.000,- Euro zu haben. Zudem dient die Eingrünung von Abfallbehältnissen v.a. dem Stadtbild. Dies fällt in Hinter- und Innenhöfen weg, so daß den Eigentümern zusätzliche Kosten für wenig Nutzen aufgebürdet werden. Hier wäre mehr Offenheit und eine Eingrenzung der Satzung auf Anlagen unmittelbar in Straßennähe wünschenswert. Auch nicht bedacht wurden die Folgen der Vorgaben für die Bestands- und Neumieter: Flächen mit üppiger Bepflanzung und großem Laubbaumbestand bedürfen der intensiven Pflege und Instandhaltung - v.a. wenn sie nach § 4.1 weitgehend "mindestens durch Aussaat von Rasen" begrünt werden sollen. Gerade Rasenflächen sind besonders hitzeempfindlich und müssen im zitierten heißen Frankfurter Klima[3] regelmäßig bewässert werden. Gartenpflege und Bewässerung von Allgemeinflächen sind standardmäßig Teil der auf den Mieter umzulegenden Betriebskosten. Da nach §3.3 "abgängige Pflanzen spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen sind", wird jeder rationale Vermieter künftig über die Massen wässern, düngen und pflegen, um etwaigen Folgekosten zu entgehen - vor allem, da er diese Kosten auf den Mieter abwälzen kann. In dem Zusammenhang ist auch unklar, wer die Instandhaltung künftig kontrollieren soll - will der Magistrat eine Art "Freiflächen und Garten-Polizei" ins Leben rufen? Zielkonflikte z.B. zwischen Anforderungen von Denkmalsschutz und Vorschriften der Freiraumsatzung sowie zwischen Energieeffizienz und Freiraumsatzung werden nicht berücksichtigt. Frankfurt weist in vielen Stadtvierteln glücklicherweise einen wunderschönen Bestand denkmalgeschützter Immobilien aus. §6.3 schreibt eine Ausführung der Fassadenbereiche in heller Farbe vor. Abgesehen davon, dass die Wahl der Hausfarbe in einem freiheitlichen Land im Ermessen des Eigentümers liegen sollte, wurden früher vornehmlich dunklere Farben bei Gebäuden eingesetzt, um einer Verschmutzung durch den damals auf Straßen üblichen Schlamm und Matsch vorzubeugen. Das Denkmalamt schreibt bei Sanierungen ohnehin eine Analyse der historischen Farbschichten vor - die ursprüngliche Farbe ist dann jeweils zu verwenden - die wahrscheinlich in den wenigsten Fällen mit der in §6.3 genannten Vorgabe "hell mit Blendschutz" zu vereinbaren ist. Hier wäre für die Eigentümer eine klare "Vorfahrtsregel" wünschenswert, etwa "Freiflächensatzung steht über dem Denkmalschutz". Die Satzung gibt bei derartigen Zielkonflikten nur den §7 der "Zulassung von Abweichungen" an die Hand. Durch den damit verbundenen erhöhten Abstimmungsbedarf werden Baugenehmigungsprozesse noch weiter verkompliziert. Möchte ein Eigentümer seine Fassade im Sinne der Energieeffizienz dämmen, dann schreibt §6.2 für Fassadenflächen flächige Begrünung von mind. 25% bis zu einer Höhe von 6 Metern vor. Da Fassadenbegründung von Bestandsbauten komplex und teuer werden kann, werden Hausbesitzer schon im Vorfeld davon abgeschreckt. Dämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern hilft, die Heizkosten für die Mieter signifikant zu reduzieren. Nachdem Gebäude nach Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr mit 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent-Austoß [4] immerhin auf Platz 4 der nationalen "Treibhaussünder" stehen, sollte hier eine klare Vorfahrtsregel postuliert werden: z.B. "bei Dämmung ist Begrünung optional". Zudem kann die Fassadenbegrünung besonders in Innenstadtquartieren und an Gründerzeithäusern unverhältnismässig erschwert werden: Die Grundstückgrenzen enden oft direkt an den Gebäudegrenzen und die anschließende Fläche befindet sich in einem anderen Eigentum. Sollte es sich um Gehwege handeln, müssen z.B. Mindestbreiten berücksichtigt werden. Zielkonflikte stellen sich auch bei Solaranlagen dar, die ebenfalls dem Klimaschutz dienen und perspektivisch einen höheren Beitrag leisten werden als die in §5.2 geforderte Begrünung von Dächern, Garagen und Carports. Jenen sollte auf jeden Fall Vorrang eingeräumt werden und Begrünung nur dann in Frage kommen, wenn eine Installation von Solaranlagen nicht möglich ist - zumal Bestandsdächer häufig gar nicht die statischen Voraussetzungen für das zusätzliche Gewicht einer Begrünung erfüllen Bei Neubaudächern würde eine Begrünung die Baukosten ebenfalls signifikant erhöhen (Kosten einfacher extensiver Begrünung ca. 60-80,- Euro/qm; erhöhter statischer Aufwand ca. 20,- Euro/qm, die dann natürlich letztlich auf die Miete umgelegt werden. Der aktuelle Vorschlag (M 147) dürfte zu langfristigen Belastungen des Frankfurter Haushalts durch den erwartbaren immensen künftigen Personalbedarf für Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen führen. Insofern überzeugt folgende Begründung darin nicht: "Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Vorlage nicht (...) der zukünftige Personalaufwand läßt sich zurzeit nicht belastbar vorhersagen."[5] Im Interesse des Steuerzahlers Frankfurts sollte eine zumindest grobe Schätzung des Personalbedarfs durch die betroffenen Dezernate vor der Verabschiedung der Satzung erfolgen und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Es wird gebeten, die Satzung unter Berücksichtigung der o.g. Punkte zu überarbeiten, um so vor dem Hintergrund der immensen Herausforderungen des Klimawandels wirkungsvoller und günstiger das Ziel der Freiraumsatzung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 220/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

17.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 143/9 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 147 vom 17.09.2021 wird mit folgender Maßgabe angenommen: 1. Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima gilt für Neubauten bzw. für den von einer Neubaumaßnahme betroffenen Bauteil. 2. Die energetische Ertüchtigung eines Bauwerks sowie Maßnahmen, die dem Erhalt der Konstruktion dienen, gelten nicht als Neubau. 3. Die Vorschriften des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes, insbesondere zu Baumpflanzungen bleiben unberührt. 4. Leichtbauten (z.B. Carports, Garagen) können mit einer Sedimentdecke versehen werden. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 143/9 dahin gehend ab, dass sie als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Die Vorlage M 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 143/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Behindern Problem mit dem Wasser vom Berkersheimer Hang die Wiedereröffnung der Bahnunterführung am Im Wiesengarten

16.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 171/10 Betreff: Behindern Problem mit dem Wasser vom Berkersheimer Hang die Wiedereröffnung der Bahnunterführung am Im Wiesengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der Termin zur Wiedereröffnung der Bahnunterführung im Wiesengarten im Oktober 2021 nun schon wieder ohne jeglichen erkennbaren Fortschritt verstrichen ist, obwohl die Stadt eine Zuwegung wieder in einen verkehrsfähigen Zustand versetzt hat. Ferner möge er prüfen und berichten, ob das mit Problemen mit der Ableitung des Wassers vom Berkersheimer Hangs zu tun hat und wie diese gegebenenfalls abgestellt werden können. Begründung: Die Bahnunterführung ist entgegen den Ankündigungen immer noch nicht wieder eröffnet, gleichzeitig vermitteln umfangreiche Pumpmaßnahmen der Baustelle an der Main-Weser-Bahn in diesem Bereich aber den Eindruck, dass hier erneut, trotz vielfältiger Hinweise im Planfeststellungsverfahren darauf, die Wasserprobleme in Berkersheim nicht genügend berücksichtigt und deshalb nicht bewältigt sind. Deshalb ist dringende Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1231 2021 Die Vorlage OF 171/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Windkraftausbau in Nieder-Erlenbach

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 43/13 Betreff: Windkraftausbau in Nieder-Erlenbach Gemäß der Berichterstattung der Wetterauer Zeitung vom September 2021 ist ab 2024 die technische Aufrüstung des Funkfeuers Metro in Nidderau-Erbstadt zu erwarten. Durch diese technische Aufrüstung entfällt der Hauptgrund für die im Jahre 2015 erfolgte Ablehnung der Windkraftanlagen auf Nieder-Erlenbacher Gemarkung durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt. Ebenso wurde ein Gebiet in Nieder-Erlenbach in der Zwischenzeit als Windvorrangzone durch das Land Hessen ausgewiesen. Damit rückt eine Realisierung der vom Magistrat in ST 999 aus 2011 befürworteten Windkraftanlagen in greifbare Nähe. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ortsbeirat die neue Entwicklung in dieser Sache und bittet den Magistrat auf eine baldige Umsetzung der in OM107 aus 2011 beschriebenen Ziele ab 2025 hinzuwirken. Der Ortsbeirat möchte sicherstellen dass seine Anregungen in Rahmen der neuen Planungen berücksichtigt werden und möchte in diese Planungen einbezogen werden. Der Ortsbeirat bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und ist bereit einen Beitrag zur Reduktion der CO2 Emissionen in Frankfurt zu leisten. Begründung: Vor dem Hintergrund des Paris Klimaschutzabkommens muss dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland eine erhöhte Priorität zugewiesen werden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Ein "weiter so" ist vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Klimawandels nicht mehr hinnehmbar. Windvorranggebiete müssen hierbei einen Beitrag zur Erzeugung der dringend benötigten Energie in Deutschland liefern. Gerade die dezentrale und kundennahe Produktion von erneuerbaren Energien ist geeignet den CO2 Ausstoß nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig unseren hohen Lebensstandard zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.10.2021, OF 41/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1174 2021 1. Die Vorlage OF 41/13 wird durch die Annahme der Vorlage OF 43/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 43/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei Starkregenereignissen

15.11.2021 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 45/13 Betreff: Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei Starkregenereignissen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuen Starkregengefahrenkarten zu prüfen, inwieweit die Gefahrenstelle oberhalb der Verkehrsbrücke über den Erlenbach (Alt-Erlenbach), bedingt durch die Verengung der Brücke, entschärft werden kann und weitere Möglichkeiten der Retentionsraumschaffung für den Erlenbach in Abstimmung mit den oberhalb liegenden Kommunen ausgeschöpft werden können. Das Ergebnis ist in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Der Klimawandel bedingt immer öfter heftige Starkregen, die punktuell Niederschläge hervorrufen, deren Hochwasserauswirkungen noch nicht kartografisch dargestellt wurden. Ende Oktober wurde durch den Magistrat eine neue Starkregengefahrenkarte vorgestellt (FNP vom 27.10.2021), die eine deutliche Gefährdung der Ortslage in Nieder-Erlenbach im Bereich der Brücke über den Erlenbach zeigt. Grund hierfür ist offensichtlich die Verengung durch die Brücke, die aufgrund des Querschnittes ein Nadelöhr für die Wassermassen darstellt, was durch mitgeschwemmtes Treibgut, welches an der Stelle hängen bleiben kann, noch verstärkt wird. Es ist daher zu prüfen, inwieweit an dieser Stelle durch wasserbauliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Gleichzeitig muss auch die Möglichkeit der Retentionsraumschaffung voll genutzt werden um den Abfluss des Erlenbachs weiter zu reduzieren. Das Retentionsraumkataster des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie weist hierzu ein Potential von 15.300 m3 bei einem Hochwasser größer einem hundertjährigen Hochwasser aus, das noch nicht genutzt wird (www.hlnug.de/hochwasser/Retentionsraumkataster). Auszug aus der Starkregengefahrenkarte (https://geoportal.frankfurt.de) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.01.2022, OF 49/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 13 am 30.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 45/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 13 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1415 2022 1. Die Vorlage OF 45/13 wird durch die Annahme der Vorlage OF 49/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 49/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Festsetzungen zum Klimaschutz aus Bebauungsplänen einhalten

15.11.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 133/12 Betreff: Festsetzungen zum Klimaschutz aus Bebauungsplänen einhalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang Festsetzungen aus existierenden Bebauungsplänen für Begrünungen mit klimaschützender Wirkung umgesetzt werden. Dies kann zunächst exemplarisch an diesen Bebauungsplänen und Festsetzungen geschehen: 1. Bebauungsplan 803 Ä4 "Altkönigblick West": Textteil 6.1: Baumplanzungen pro Grundstück 2. Bebauungsplan 688 "Kalbach Süd": Textteil 7.3: Fassadenbegrünung Weiterhin möge berichtet werden, wie die Einhaltung der Bestimmungen der aktualisierten Freiraumsatzung gewährleistet werden soll. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt vor dem Hintergrund der Klimaveränderung ausdrücklich die Aktualisierung der Freiraumsatzung, bittet aber um Auskunft, inwieweit die bisherigen in den B-Plänen festgesetzten Umweltschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und die neuen Bestimmungen gewährleistet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 133/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 144/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme

15.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 134/12 Betreff: Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, anhand der folgenden Fragen über die Versorgungssicherheit von Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme zu berichten: 1. Wodurch wurden die beiden Stromausfälle in Teilen des Riedbergs von jeweils über einer Stunde im September und Oktober 2021 hervorgerufen? 2. Wurden die dabei identifizierten Fehlerquellen nachhaltig beseitigt? 3. Drohen künftig aus anderen Gründen häufigere Stromausfälle? 4. Falls es zu einem längeren Stromausfall (> 12 Stunden) kommen sollte: a) Wie lange ist die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet? b) Wie lange ist die Versorgung mit Fernwärme gewährleistet? c) Sollte die Versorgung mit Wasser oder Fernwärme nicht unabhängig von der Stromversorgung zu gewährleisten sein: Welchen Aufwand würde es erfordern, eine solche Entkopplung zu erreichen? Würde dies Folgeaufwände seitens der Immobilienbesitzer zur Wirksamkeit erfordern? Begründung: Im September und Oktober kam es zumindest in Teilen des Riedbergs zu Stromausfällen von jeweils mehr als einer Stunde. Dies weckt Zweifel an der Stabilität der Stromversorgung und auch an etwaigen Folgen für andere Versorgungsgüter. Aktuell laufende fiktive Fernsehserien verstärken in der Bevölkerung solche Überlegungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 239 2021 Die Vorlage OF 134/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

15.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 74/7 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die M 147 wird mit den folgenden Maßgaben beschlossen: - Der § 5 (Gestaltung von Stellplätzen und Garagen) findet nur beim Neubau von Stellplätzen, Garagen oder Carports Anwendung. - Der § 6 (Gestaltung von Wänden und Dächern) findet nur beim Neubau eines Gebäudes Anwendung. - Zudem ist in der Satzung zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima als wichtigen Baustein zur Verbesserung des Stadtklimas. In der vorgelegten Form stellt die Satzung aber eine extrem hohe Herausforderung für private Hauseigentümer*innen dar, da sie auch bei allen Maßnahmen greifen soll, die gemäß der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei sind. Faktisch würde die Satzung mithin bei fast allen baulichen Veränderungen greifen, die nicht lediglich als Reparaturarbeiten zu werten sind. Dies kann bei Anwendung der Satzungsparagrafen 5 und 6 zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und z.B. eine eigentlich notwendige und gewünschte energetische Sanierungsmaßnahme verhindern. Viele Fassaden- und Dachbegrünungen verfügen über eine eingebaute Bewässerungsmöglichkeit. Ist diese vorgesehen und wird über die Trinkwasserleitung gespeist, würde dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserverbrauchs führen, der aus ökologischen Grünen nicht akzeptabel ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich getrennt von den ersten beiden Spiegelstrichen des Tenors der Vorlage OF 74/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 109 2021 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. a) Die ersten beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 74/7 werden abgelehnt. b) Der dritte Spiegelstrich der Vorlage OF 74/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

15.11.2021 | Aktualisiert am: 13.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Parkplatznot im Ortsbezirk 7 stoppen!

13.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 86/7 Betreff: Parkplatznot im Ortsbezirk 7 stoppen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert die Möglichkeit der Errichtung von ober- und/oder unterirdischen Quartiersgaragen im Ortsbezirk 7 zu überprüfen, um die anhaltende Parkplatznot zu stoppen. Begründung: Die Parkplatzsituation ist schon seit Jahren in Großstädten wie Frankfurt extrem angespannt und es zeichnet sich keine grundlegende Besserung ab. Dasselbe gilt insbesondere für den Ortsbezirk 7. Quartiersgaragen sind ein adäquates Mittel, um platzsparend neuen Parkraum für Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen. Sollte oberirdisch keine passende Stelle für eine Quartiersgarage gefunden werden, bietet sich immer noch die unterirdische Alternative an. Zu hohe Investitionskosten sind als Gegenargument von der Hand zu weisen. Quartiersgaragen entspannen nicht nur die Parkplatzsituation für alle Bürgerinnen und Bürger sondern auch für Geschäftsleute vor Ort, wodurch die Wirtschaft angekurbelt wird. Darüber hinaus haben Quartiersgaragen einen nicht zu vernachlässigenden positiven Umweltaspekt: Verlagert man Parkplätze weg von der Straße in Quartiersgaragen, wird mehr Platz für den Fahrradverkehr geschaffen, sodass Fahrradfahren attraktiver wird. Zudem macht laut dem ADAC der Parkplatzsuchverkehr ganze 30 bis 40! Prozent des innerstädtischen Gesamtverkehrs aus. Dieser Verkehr und die damit verbundene Umweltbelastung kann somit mit dem Bau von Quartiersgaragen stark reduziert werden. Auch eine Bestückung von Quartiersgaragen mit Elektroladestationen ist denkbar, wodurch die E-Mobilität gefördert werden könnte. Im Idealfall sollten die Quartiersgarage natürlich in zentraler Lage, z.B. in Altrödelheim, und die dort angebotenen Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende bezahlbar sein. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass andere Großstädte wie Düsseldorf bereits über 60 Quartiersgaragen gebaut und damit massiv Parkplätze geschaffen haben. Diesbezüglich liegt Frankfurt also noch meilenweit zurück! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 86/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bahnprojekt „Knoten Frankfurt-Stadion“

12.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 266/5 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Vorgang: OM 7343/21 OBR 5; ST 1234/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum Bahnprojekt Knoten Frankfurt-Stadion und zur ST 1234 vom 11.06.2021. 1. Warum lässt der Magistrat in der ST 1234 ausschließlich die Deutsche Bahn antworten? Angefragt in der OM 7343 war die Einrichtung einer entscheidungsfähigen Projektleitung auch mit Mandatsträger:innen aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat. Wie ist der Stand hierzu? Eine entscheidungsfähige Projektleitung mit Mandatsträger:innen aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat muss für dieses Zehnjahresprojekt eingerichtet werden. 2. Im aktuellen Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2021 ist Lärmschutz für die Melibocusstraße zwischen Goldstein- und Adolf-Miersch-Straße nicht erwähnt. Wie sind die Planungen hierzu? 3. Wo werden Baustraßen für den Bauverkehr eingerichtet? Mit wie vielen Baufahrzeugen ist zu rechnen? Wie oft, wann und wie lange dürfen diese verkehren? 4. Wann genau wird die alte Brücke (östlich der neuen S-Bahn-Brücke) saniert? 5. Ab wann bzw. ab welchem Änderungsvolumen muss die Planfeststellung geändert werden? Sind bereits Änderungen absehbar? 6. Anwohner:innen in der Donnersbergstraße berichten, dass Pächter:innen der Kleingärten hinter der Donnersbergstraße gekündigt wurde. Das Gelände solle zugunsten des Bahnprojekts aufgeschüttet werden. Auf diesem Areal lebt ein Fuchs, der jährlich Nachwuchs bekommt. Zudem sind hier viele Vogelarten angesiedelt. Warum wurden die Anwohner:innen und Pächter:innen nicht über die Aufschüttung informiert? Welche Maßnahmen sind hinsichtlich des Naturschutzes in diesem Bereich geplant? 7. Wann wird in einer gesonderten Veranstaltung für die Bevölkerung in Niederrad umfassend über das Bahnprojekt berichtet und Fragen beantwortet? Begründung: Am 04.10.2021 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Bahnprojekt Knoten Frankfurt-Stadion veröffentlicht. Dadurch ergeben sich für den Ortsbeirat weitere Fragen. Außerdem lässt der Magistrat in der ST 1234 ausschließlich die Deutsche Bahn antworten. Das ist nicht hinnehmbar. Zudem tauchen immer wieder ungeklärte Punkte auf. Die breite Bevölkerung muss über das Bahnprojekt umfassend aufgeklärt und Fragen beantwortet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7343 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 251 2021 Die Vorlage OF 266/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Öffentliche städtische Toilettenanlagen für Harheim

12.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 41/14 Betreff: Öffentliche städtische Toilettenanlagen für Harheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. Ob in dem unter Stadtrat a. D. Jan Schneider erarbeiteten "Städtischen Toilettenkonzept", das zwar bereits seit März 2021 im Entwurf vorliegt, bis dato jedoch nicht vom Magistrat verabschiedet wurde, öffentliche städtische Toilettenanlagen für den Stadtteil Harheim vorgesehen sind und falls ja, an welchen Standorten. 2. Inwiefern, falls noch nicht vorgesehen, die Möglichkeit besteht, im Bereich der Riedhalsstraße ("Spielstraße") in Harheim eine öffentlich zugängliche und behindertengerechte städtische Toilettenanlage zu installieren. Begründung: Grundsätzlich ist für den Ortsbeirat von Interesse, ob im "Städtischen Toilettenkonzept" bereits einer oder mehrere Standorte für den Stadtteil Harheim vorgesehen sind. Insbesondere die "Spielstraße" in der Riedhalsstraße hat sich mit ihren Spielplätzen, Seilbahnen, Fußballtoren, Basketballkörben und der Skate-Anlage zu einem regen Treffpunkt für die Freizeitgestaltung im Frankfurter Norden entwickelt. Darüber hinaus erfreut sich auch der Senioren-Fitnessparcours in unmittelbarer Nähe großer Beliebtheit. Kindern, Familien und älteren Menschen muss daher die Möglichkeit gegeben werden, ihre Notdurft angemessen verrichten zu können. Diese Maßnahme dient auch dem nachhaltigen Umgang mit der unmittelbar angrenzenden Natur und dem Schutz des Naturschutzgebiets "Harheimer Ried" mit seinen selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1161 2021 Die Vorlage OF 41/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. die Worte "im Bereich der Riedhalsstraße (‚Spielstraße')" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Solar-Kataster auch für Balkone errichten

11.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 136/12 Betreff: Solar-Kataster auch für Balkone errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Solar-Kataster für Balkone etc. zu errichten, damit Mieter*innen sich für die Nutzung der kostenlosen Sonne über eine PV Anlage zur eigenen Stromproduktion informieren können oder 2. das Land Hessen zu bitten, ein Solar-Kataster entsprechend zu erweitern. Begründung: Damit die Stadt Frankfurt am Main möglichst schnell klimaneutral wird, sollten alle Möglichkeiten genutzt werden. Mit einem erweiterten Solarkataster können auch Mieter*innen, die über Balkone, Terrassen, Schrebergärten etc. verfügen, Sonnenenergie nutzen und damit ihren Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Zwar gibt es inzwischen eine Nr. 156/2021 (Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik / Solarthermie ermitteln) im Geschäftsgang, doch beschränkt sich diese nur auf städtische Immobilien. Es gibt zudem ein hessisches Solar-Kataster. Dieses bewertet u.a. die Dachflächen Frankfurts entsprechend der Solartauglichkeit. Balkone, Garagen oder auch Wandflächen sind darin jedoch nicht berücksichtigt. Es sollte daher dem Antrag entsprechend überarbeitet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 108 2021 Die Vorlage OF 136/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach „100 wilde Bäche“

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach "100 wilde Bäche" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie weit die Planung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Eschbach vorangeschritten und welche Maßnahmen konkret geplant sind. Sind die Maßnahmen nach dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10 Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639) https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_o effentlichkeitsbeteiligung/Entwurf_MP_2021-2027/mp_anhang_10_Massnahmensteckbrie fe_nach_WasserkoerpernNEU.pdf schon in der planerischen Umsetzung und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant? Begründung: Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten "guten Zustand" für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027. Dies bedeutet: - für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes, - für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes, - eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern. Der Eschbach erfüllt diese Kriterien noch nicht. Um die Ziele der WRRL zu erreichen ist der Eschbach in das Landesprogramm "100 wilde Bäche" aufgenommen worden. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) wurde von der Landesregierung beauftragt, die Gemeinden bei der Umsetzung der WRRL "100 wilde Bäche" zu unterstützen. Ziel muss es sein, die Gewässerqualität (chemischer Zustand) deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 238 2021 Die Vorlage OF 87/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Erneuerung Datengrundlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 86/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Erneuerung Datengrundlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den zuständigen Stellen in Erfahrung zu bringen, wann eine Aktualisierung der Karte für Überschwemmungsgebiete bezüglich des Eschbachs zu erwarten ist. Begründung: Ausweislich der Karte für die Überschwemmungsgebiete Hessens (Geoportal des Landes Hessen), besteht für ein Teilgebiet von Nieder-Eschbach die Gefahr starker Überschwemmungen im Zuge von Hochwasserlagen des Eschbachs. Die Karte datiert aus dem Jahr 2002. Die Hochwasserereignisse haben zugenommen. Um geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen, ist eine Aktualisierung der Datenlage zwingend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 86/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 86/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Retentionsflächen

10.11.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 88/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Retentionsflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich des Eschbachs geplant sind, welche Retentionsflächen für einen verbesserten Hochwasserschutz ausgewiesen werden sollen und wie der Stand der Ankaufsaktivitäten bezüglich solcher Flächen ist. Begründung: Ausweislich der Karte für die Überschwemmungsgebiete Hessens (Geoportal des Landes Hessen), besteht für ein Teilgebiet von Nieder-Eschbach die Gefahr starker Überschwemmungen im Zuge von Hochwasserlagen des Eschbachs. Die Hochwasserereignisse haben zugenommen, sodass insbesondere bei Starkregen den Menschen des betroffenen Teilgebietes akute Überschwemmungsgefahr droht. Laut dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10 Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639 - Wasserrahmenrichtlinie: https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_oeffentlichkeitsbeteiligung /Entwurf_MP_2021-27/mp_anhang_10_Massnahmensteckbriefe_nach_WasserkoerpernNEU.pd f) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 88/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

NiederEschbach: Hochwasserschutz NiederEschbach - Regenrückhaltebecken

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 89/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz Nieder-Eschbach - Regenrückhaltebecken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, ob das Regenrückhaltebecken südlich von Nieder-Eschbach in seiner Dimensionierung für Starkregenereignisse groß genug ist und welche konkrete Funktion es im Rahmen des Hochwasserschutzes hat, 2. hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens an der A5 (Stadtgebiet Bad Homburg) sich mit der Stadt Bad Homburg in Verbindung zu setzen, um selbige Auskünfte wie in Nr. 1) aufgeführt, einzuholen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1143 2021 Die Vorlage OF 89/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Füttern von Tauben in der Bruchfeldstraße unterbinden

08.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 263/5 Betreff: Füttern von Tauben in der Bruchfeldstraße unterbinden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bereich der Bruchfeldstraße Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Schwarzwaldstraße" Maßnahmen zu ergreifen, um das illegalen Taubenfüttern zu unterbinden. Begründung: Es kommt in dem genannten Bereich vermehrt zu Beschwerden über illegales Taubenfüttern. In der Stadt Frankfurt am Main gilt ein Fütterungsverbot. Dieses gilt im gesamten öffentlichen Raum und ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main auch festgeschrieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1202 2021 Die Vorlage OF 263/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Taubenabwehr an der Galluswarte

07.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

07.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/6 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an 2 Grünflächen in Nied / Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim 2. Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern hin. Hier gibt es auch mindestens 3 Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden. Quelle: Google Maps. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1083 2021 Die Vorlage OF 223/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Frankfurter Westen: Auswirkungen Stromausfall vom 26.10.2021

07.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 254/6 Betreff: Frankfurter Westen: Auswirkungen Stromausfall vom 26.10.2021 Nach einem Defekt im Umspannwerk der Süwag in Frankfurt-Höchst ist am Dienstagabend (26.10.2021) im Frankfurter Westen für 11.000 Haushalte der Strom erneut für vier Stunden ausgefallen. Mehrere Medien, u.a. die Hessenschau berichteten darüber. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um die Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen zu bitten: Zwar waren die Feuerwachen als Anlaufstelle für Hilfesuchende besetzt, jedoch scheint es wohl keine Informationen im Radio gegeben zu haben. Auch scheint es diesmal keine Lautsprecherdurchsagen gegeben zu haben: Wie wird über Stromausfälle und ähnliche Ereignisse bisher informiert? Sind weitere Wege zur Information der Bevölkerung geplant? Der Höchster Bahnhof lag wie viele andere Straßen im Dunkeln. Der Bahnhof und auch die Unterführung wurden von der DB mit Flatterband gesperrt, sodass die Benutzung der dortigen Infrastruktur nicht mehr möglich war: Auf welcher Grundlage erfolgte diese Sperrung? Welche Möglichkeiten gibt es, in Zukunft trotzdem die Nutzung offen zu halten? Sowohl der aktuelle als auch der längere Stromausfall, von dem im November 2020 20.000 Haushalte im Frankfurter Westen betroffen waren, hatten ihre Ursache in einem Defekt im Umspannwerk. Das Umspannwerk ist eine 37 Jahre alte Anlage, die seit anderthalb Jahren umgebaut wird. Der erneute Ausfall scheint die Notwendigkeit einer Beschleunigung der Arbeiten nahezulegen. Der Magistrat möge auf die Süwag dahingehend einwirken, dass die zur sicheren Stromversorgung notwendigen Arbeiten zügig vorangebracht werden. Begründung: U. a. durch die Feuerwehr konnten recht schnell Notfallmaßnahmen zur Vermeidung bedrohlicher Situationen durchgeführt werden und Notsituationen abgewendet werden. Jedoch birgt jeder längerer Stromausfall nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch Gefahren. Diese sollten vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1105 2021 Die Vorlage OF 254/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Hundekotbeutelspender im Tiroler Park

06.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 234/5 Betreff: Hundekotbeutelspender im Tiroler Park Der Ortsbeirat bittet in den Magistrat, am Eingang zum Tiroler Park, Höhe Tiroler Straße 45, einen Kotbeutelspender mit kompostierbaren Beuteln aufzustellen. Eine Patin dafür hat sich bereits gefunden. Begründung: Der Tiroler Park ist seit vielen Jahren ein beliebter Ort für einen Spaziergang mit Hunden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Kotbeutelspender für Hunde geäußert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1182 2021 Die Vorlage OF 234/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus Bornheim

06.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 98/4 Betreff: Fassaden- und Dachbegrünung am Bürgerhaus Bornheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt prüfen und berichten soll, welche Möglichkeiten einer Fassadenbegrünung am Bürgerhaus Bornheim bestehen und mit welchen Investitionskosten und Instandhaltungskosten hier zu rechnen sind. Beim Dach sollte geprüft werden, ob die Fläche, die nicht für die vorhandene Solaranlage genutzt wird, ebenfalls begrünt werden kann. Eine Umsetzung dieser Begrünungsmaßnahmen sind wünschenswert Begründung: Derzeit ist die Freiflächengestaltung für privaten Häusern im Gespräch. Bevor diese jedoch verpflichtend wird sollte die Stadt mit Ihren Gebäuden als Vorbild voran gehen. Bei dem öffentlichen Fußweg, der um das Bürgerhaus herumführt, sind Grünflächen vor einigen Jahren weggenommen worden und mit Pflastersteinen bedeckt worden. Dieser Grünstreifen in Verbindung mit einer Fassadenbegrünung würde eine signifikante Verbesserung der Luftqualität bedeuten und bietet Vögel und Insekten Lebensraum. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1073 2021 Die Vorlage OF 98/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!

03.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 213/1 Betreff: Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten! Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, endlich - anderen Kommunen folgend - im Bereich des nördlichen Mainufers an den Anlegestellen für Hotelschiffe Elektranten zur elektrischen Versorgung dieser Schiffe errichten zu lassen. Hierzu ist die vom Magistrat bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie heranzuziehen und die darin aufgezeigte oberirdische Variante (Seiten 13 und 14) umzusetzen, da diese deutliche Kostenvorteile in Anschaffung und Unterhaltung bietet. Im Gegensatz zu den Senkelektranten gelten oberirdische Elektranten als erprobt und stellen keine Neuentwicklung dar. Sie lassen sich einfacher warten und im Hochwasserfall gut entfernen. Ohne das Verfahren weiter über Jahre auszubremsen, sollen möglichst kleine und in jedem Fall robuste und gebrauchstaugliche Elektranten ausgewählt werden, um das Stadtbild möglichst wenig zu beeinflussen. Notwendige Vorarbeiten der Mainova wie Erhöhung der Trafoleistung, Neubau einer Umspannanlage, Kabelverlegung, usw. sollen umgehend beginnen. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, eine Benutzungspflicht für Landstrom in den einschlägigen Satzungen und sonstigen Regelwerken einzuarbeiten und beschließen zu lassen. Begründung: Die Forderung nach Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom beschäftigt die Bevölkerung entlang des nördlichen Mainufers nun schon seit Jahrzehnten. Stattdessen betreibt jedes Hotelschiff ein lautes und stinkendes Dieselaggregat zur elektrischen Versorgung des Schiffes wie z.B. Beleuchtung, elektrische Kleingeräte in Hotelschiffen, Küche oder Warmwasserversorung. Es kommt nicht etwa der ohnehin problematische Diesel aus dem Straßenverkehr zum Einsatz, sondern schadstoffintensiver Schiffsdiesel (nicht zur verwechseln mit dem Schweröl in der Hochseeschifffahrt). Bemühungen in der Luftreinhaltepolitik für LKW und PKW werden in Flussnähe durch schiffsdieselbetriebene Motoren konterkariert. Stand früher die Schifffahrt dem Landstrom ablehnend gegenüber, so bevorzugt diese heute Liegeplätze mit Landstrom, da insbesondere Hotelschiffe damit günstiger und für die Gäste komfortabler zu betreiben sind. Während viele kleinere wie größere Städte bereits Landstrom erfolgreich anbieten, kommt man in Frankfurt in dieser Frage aber nicht voran. Die Stadt Frankfurt muss jetzt ihre touristisch hochattraktiven Liegeplätze ertüchtigen, um in Zukunft konkurrenzfähig zu bleiben. Die Machbarkeitsstudie liegt seit 2019 vor und es ist nicht nachvollziehbar, warum noch länger gewartet werden soll. Die Gesundheit derjenigen Menschen, die am nördlichen Mainufer wohnen oder es in ihrer Freizeit nutzen, sollte es wert sein, unverzüglich mit der Umsetzung zu beginnen. Der Klimaschutz gebietet es ohnehin. Anlage 1 (ca. 2 MB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 105 2021 Die Vorlage OF 213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Abwärme aus Rechenzentren nutzen

10.10.2021 | Aktualisiert am: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 106/12 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität. Wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Mrd. Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S.64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Mio. € fördert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 974 2021 Die Vorlage OF 106/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg

25.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 103/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, Auskunft zu geben, inwieweit bereits fachgutachterliche Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hinsichtlich - der dort ansässigen Tierarten? - von Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes? - der klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, welche durch Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes entstehen? - der vom geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - Bereitstellung eines geeigneten Ersatzstandortes für den Verein Besser Wohnen e.V. ? erarbeitet wurden und wann diese dem Ortsbeirat 11 vorgestellt werden können. Begründung: Der Magistrat hält trotz der o.g. Probleme an dem Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes fest, möchte allerdings Lösungsansätze erarbeiten. Der Ortsbeirat 11 sieht es daher als dringlich an, zu dem weiteren Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten zu werden. Zumal dieses Gewerbegebiet einen starken Einschnitt in den Klima- und Naturschutz bedeutet, aufgrund dem damit verbundenen Ausstoß weiterer Emissionen durch Gewerbe und Verkehr, insbesondere für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 103/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 185 2021 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10

24.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 104/10 Betreff: Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge geeignete Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat um Informationen zu: 1. Wie werden in den geplanten Bewohnerparkzonen auch E-Ladestellen berücksichtigt? 2. Wieviel von den Ladesäulen werden mit Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Zusatz-VZ 1026-60 StVO (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) beschildert? 3. Wie weit ist die Technik, normale Lichtmasten zu Ladesäulen umzurüsten? 4. Werden die Lademöglichkeiten schon jetzt daraufhin geplant, dass es einheitliche Stecker und möglichst nur noch ein Bezahlungssystem per Ladekarte geben wird? 5. Können Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen bei der Stellplatzvergabe oder den Bewohnerparkzonen-Gebühren begünstigt oder befreit werden? 6. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit privaten Betreibern zur Errichtung von Stromladesäulen? 7. Werden neue Ladesäulen öffentlich ausgeschrieben, so dass auch Bürgerenergie-Gemeinschaften mit solaren Ökostromanlagen eine Zuschlagschance bekommen? 8. Was kann Anliegern geraten werden, die im Zuge der Parkraumbewirtschaftung in Siedlungen nun vielleicht öfter in Hausnähe parken können und dabei gerne ihren eigenen Strom nutzen würden? 9. Wie sieht das aktuelle Verhältnis von angemeldeten reinen Elektrofahrzeugen zu Ladesäulen in den Stadtteilen vom OBR 10 aus? Begründung: Aktuell gibt es ein Ungleichgewicht zwischen angemeldeten E-Fahrzeugen und Lademöglichkeiten. Da die E-Mobilität nicht mehr aufzuhalten ist, sollte die Stadt Frankfurt hier frühzeitig einen Ausgleich finden und entsprechende Maßnahmen einleiten. Zum Erreichen der Frankfurter Klimaziele müssen alle Parkplätze im öffentlichen Raum sowieso neu geordnet und mit Lademöglichkeiten versehen werden. Daher ist es sinnvoll bei der Umgestaltung der Bewohnerparkzonen die Ladeinfrastruktur zu integrieren. Auf der Ladesäule-Anbieterseite muss zudem auf einen fairen Wettbewerb genauso geachtet werden, wie das wirtschaftliche Umsetzen und ein schneller Umstieg auf erneuerbaren Ladestrom. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 31 Die FDP stellt den Änderungsantrag, die Ziffern 5. und 8. der Vorlage OF 104/10 zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 632 2021 1. Der Änderungsantrag der FDP wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 104/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP, AfD und fraktionslos (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Tiermisshandlungen im Rebstockpark

19.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 106/2 Betreff: Tiermisshandlungen im Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: wie können die Tiere (Nutrias, Schwäne, Gänse und Enten) geschützt werden? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Schilder aufzustellen, mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Straftat bei Tiermisshandlungen 2. Schilder auszustellen, mit Telefonnummern von der Tierrettungsleitstelle 0700- 952 952 95, sowie der Stadtpolizei 069/212-44044 (24/7) 3. Die Kontrollfrequenz durch die Stadtpolizei, oder adäquater dritter, im Park zu erhöhen Begründung: Der Rebstockpark ist für seine täglichen Besucher eine schöne grüne Oase in der Stadt, er lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Nutrias, Schwäne und verschiedene Gänse- und Entenarten nennen den Park ihr zu Hause und wir können um jedes Leben dankbar sein. Immer wieder gibt es jedoch Tierquäler die Nutrias, Schwäne, Gänse oder Enten verletzen, verstümmeln oder diese gar töten. Findet ein Besucher eines dieser Tiere, oder beobachtet eine solch verächtliche Handlung, findet der Besucher keinen Hinweis darauf wer zur Hilfe gerufen werden kann. Zudem muss jeder Tierquäler den eindeutigen Hinweis erhalten: in Frankfurt kommt keiner damit ungestraft davon! Laut §18 TierSchG wird eine versuchte oder fahrlässige Tiermisshandlung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 478 2021 Die Vorlage OF 106/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antragstenor die Worte "Informationstafeln zu den Tierarten im Park aufzustellen, die über Nutzen und Bedrohung der Bestände informieren, ggf. in Kooperation mit dem NABU." angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet „Nordwestlich Silobad“?

07.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2021, OF 102/6 Betreff: Unterliederbach: Bebauungsplan Nr. 926 - Wie geht es weiter mit dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad"? Vorgang: M 18/19; OA 381/19 OBR 6; NR 955/19; M 169/19; B 424/19; B 257/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit die in dem Bebauungsplan Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" dargestellte Planung weiterhin verfolgt wird oder ob es Veränderungen bzw. Anpassungen zu der Planung gibt. Zudem wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Stand 1. der vom Ortsbeirat geforderten gemeinsamen Betrachtung der Auswirkungen der benachbarten Planungen des B 930 und B 926 hinsichtlich Ökologie, Klima und Verkehr (Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257) ebenso wie 2. der Untersuchungen zu den in der Anregung vom 26.03.2019, OA 381 und Antrag vom 29.08.2019, NR 955 aufgeführten Anregungen zum Thema Verkehr bzgl. - Westumgehung Unterliederbach - Anschlusses an den S-Bahnhof "Frankfurt-Höchst Farbwerke" - Straßenbahn (über Bahnhof Höchst) bis Ballsport- und Jahrhunderthalle - Haltepunkt für die Königsteiner Bahn im Umfeld der Heimchen-Siedlung/Sportanlage zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hatte der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 926 "Nordwestlich Silobad" (Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18) mit der Maßgabe zugestimmt, dass verschiedene Punkte zum Thema Verkehr (Möglichkeiten zum Ausbau ÖPNP, Anbindung) geprüft werden. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Bildungscampus (Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169) hat der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass eine (gemeinsame) Verkehrsbetrachtung ebenso notwendig ist, wie ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV. Zu beiden Betrachtungen bzw. Untersuchungen liegen dem Ortsbeirat bisher noch keine Ergebnisse vor. Nun haben sich, seitdem die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Nordwestlich Silobad beschlossen wurde, die Vorzeichen insgesamt etwas verändert. Während das Thema Klimaschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt, werden in Frankfurt Pläne für bereits beschlossene Neubaugebiete wieder über Bord geworfen - So soll für das Neubauviertel Günthersburghöfe im Frankfurter Nordend nun ein neuer städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden. Zu dem Baugebiet "Nordwestlich Silobad" finden sich im Entwurf des Koalitionsvertrags keine Informationen (Stand jetzt). Dies mag der Tatsache geschuldet sein, dass die westlichen Stadtteile insgesamt für die geplante Koalition kaum erwähnenswert zu sein scheinen. Der Ortsbeirat 6 hätte zumindest gerne eine Auskunft darüber, ob sich die (ökologischen) Betrachtungen der Koalitionäre über das Nordend hinaus auch auf den Frankfruter Westen erstrecken und sich auswirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Anregung vom 26.03.2019, OA 381 Antrag vom 29.08.2019, NR 955 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 424 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 83 2021 1. Die Vorlage OF 102/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 114/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 114/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung im zweiten Absatz der vierte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt

04.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1052/3 Betreff: Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt Der Ortsbeitat wird gebeten, den Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt" in die zu unterstützenden Vereine aufzunehmen . Der kümmert sich auch im Nordend um das Tierwohl der Tauben und eine regulierte Vermehrung der Population, z. B. durch ein geplantes Taubenhaus an der Konstabler Wache. Begründung: Der gemeinnützige Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt"betreut Taubenhäuser, in denen die Tiere versorgt und die Gelege ausgetauscht werden, eine Auffangstation , in der verletzte und in Not geratene Tauben abgegeben werden können , Wie die FR im Sommer 2020 berichtete, hat die Corona-Epidemie die Zahl der abgegebenen Tauben sprunghaft steigen lassen. Der Verein erfüllt damit eine wichtige Aufgabe für den Tierschutz in Frankfurt ,unterstützt darin Feuerwehr und Ordnungsamt . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7216 2021 Die Vorlage OF 1052/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!

02.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1049/3 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Wann wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt? b) Ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen. D.h. Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Commeniusstraße/Dortelweiter Str. bis zur Eckenheimer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7210 2021 Die Vorlage OF 1049/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Digitalisierung der Frankfurter Schulen

18.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1044/3 Betreff: Digitalisierung der Frankfurter Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Stadtschulamt anzuweisen, alle Schulen der Stadt auf die Möglichkeit des Abschlusses eines t@school-Anschlusses hinzuweisen, um den Schulen schnellstmöglich einen DSL-Zugang zu ermöglichen. Sichergestellt werden sollte dabei, dass vom Stadtschulamt keinerlei Nutzungsbeschränkungen verfügt werden und der Anschluss auch dann noch Bestand haben darf, wenn die Schule seitens der Stadt mit WLAN ausgestattet wurde. Zur Verfahrensvereinfachung verzichtet die Stadt darauf, beim Staatlichen Schulamt eine Einzelfallprüfung in Form einer schulfachlichen Stellungnahme zu erbitten. Des Weiteren werden die für die jeweiligen Schulen zuständigen Sachbearbeiterinnen und -arbeiter angewiesen, die Zustimmung durch Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular der Telekom unverzüglich zu erteilen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und auf welcher Grundlage die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet bisher tatsächlich eine sog. "pädagogische Begründung" schreiben und beim Stadtschulamt einreichen müssen, und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten mit dem Ziel, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen. ob die Einrichtung einer Task Force "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Stadtschulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen und an die Einzelschule angepasste pädagogische Aspekte zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Erhöhung von Unterrichtsqualität dienen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Sponsoren etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -cubes unter Nutzung stadteigener schulischer Infrastruktur (LAN-Kabel, Strom) zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung bzw. Abschaffung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schüler-Laptops prinzipiell ohne Office-Paket, Lernsoftware sowie sonstigen Programmen ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler verantwortlich waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist. Begründung: Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt. Vor allem ein WLAN-Zugang ist unverzichtbare Grundlage für die Durchführung qualitativ hochwertigen Unterrichts und die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit in den Einzelschulen gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7144 2021 Die Vorlage OF 1044/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Planstellen wegen Vorgartensatzung

04.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1036/3 Betreff: Planstellen wegen Vorgartensatzung Vorgang: OM 6096/20 OBR 3; ST 1643/20 Am 28. 5. 2020 war der Magistrat vom Ortsbeirat aufgefordert worden, zum Zwecke der Einhaltung der Vorgartensatzung zusätzliche Planstellen zu schaffen. In seiner Stellungnahme von 21. 9. 2020 verweist der Magistrat auf die am 12. 12. 2019 beschlossenen "Vereinbarungen Klimaallianz" und bestätigt in diesem Zusammenhang, dass "die Vorgartensatzung auch ein wichtiger Bestandteil einer klimagerechten Stadtentwicklung" sei. Und weiter heißt es dazu in der besagten Stellungnahme: "Derzeit prüft der Magistrat, ob im Rahmen der ```Vereinbarten Klimaallianz''' zusätzliche Planstellen im Bereich der Vorgartensatzung geschaffen werden sollen. Der Magistrat wird nach Abschluss seiner Prüfung hierüber erneut berichten." Dem Ortsbeirat stellt sich nunmehr zum einen die Frage, ob es unter-dessen "zum Abschluss" besagter "Prüfung" gekommen ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Zum anderen stellt sich dem Ortsbeirat nach Lage der Dinge (im Nordend entsprechen ungezählte Vorgärten n i c h t der Vorgartensatzung), die Frage, was und warum da überhaupt noch geprüft werden muss. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und dem Ortsbeirat berichten, nicht o b, sondern w a n n die entsprechenden Planstellen endlich geschaffen werden, damit es endlich auch zur besagten "klimagerechten Stadtentwicklung" kommen kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6096 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7170 2021 Die Vorlage OF 1036/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Niederrad soll schöner werden und braucht eine attraktive Fassade für den S-Bahnhof in Niederrad

02.12.2020 | Aktualisiert am: 17.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2020, OF 1888/5 Betreff: Niederrad soll schöner werden und braucht eine attraktive Fassade für den S-Bahnhof in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG/VGF in Verbindung zu setzen und dort eine attraktive Fassadenmalerei für den S-Bahnhof in Niederrad beantragen, gemäß der Rolltreppe zur S-Bahnstation Mühlberg (siehe Anlage). Das Design soll dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Begründung: Der Bahnhof in Niederrad ist seit Jahren ein optisches Problem und Ärgernis für die Niederräder Bürger und Gäste aus Nah und Fern. Die Mauern sind grau und lieblos. Häufig werden Graffity-Schmierereien festgestellt. Das Licht ist nicht ausreichend. Alles insgesamt wirkt müde und einschläfernd. Im Lyoner Quartier kommen jedoch Gäste, Geschäftsleute national und international zusammen. Ein Dreh- und Angelpunkt in Frankfurt. Da ist Fröhlichkeit und Frische für schwungvolles Arbeiten erforderlich und führt in einen fröhlichen Tag und zu kreativen Geschäftsabschlüssen. Derzeit wirkt der Eintritt nach Niederrad in das Lyoner Quartier einschläfernd und lustlos und zur Zeit einmal wieder abstoßend. Schwung und lebendiges Leben kann die von der Deutschen Bahn engagierte Künstlerin JAZIRI endlich auch nach Niederrad mit seinem Lyoner Quartier bringen. In Zusammenarbeit mit ihrem Frankfurter Kollegen Florian Lübke hat sie die 30 mtr. lange und bis zu 5 mtr. hohe Wand an der Rolltreppe der S-Bahn Station Mühlberg attraktiv und farbenfroh gestaltet. Eine Augenweide für alle Bürger und Reisenden. Touristen fragen bereits nach der Malerei. Die Künstlerin JAZIRI, die an der Hochschule für Gestaltung in Offenbach studiert hat, hat für die Deutsche Bahn bereits mehrere solcher Kunstobjekte geschaffen. So hat sie die S-Bahn-Station Offenbach- Marktplatz gestaltet. Weitere Projekte an der Galluswarte und am Lokalbahnhof sind in Planung. Die Wand an der Rolltreppe zur S-Bahn-Station Mühlberg Quelle: FNP, 19.11.2020 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1888/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7332 2021 Die Vorlage OF 1888/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Brückenpfeiler begrünen

09.03.2020

Frankfurt hat unzählige Brücken. Sei es am Main, an den Autobahnen, der Rosa-Luxemburg-Str, dem Fußgängerüberweg am Beginn des Reuterwegs oder sonst wo. Diese Brücken werden gestützt von hässlichen, grauen Pfeilern. Wieso nutzt man diese Flächen nicht sinnvoll? zb durch Bepflanzung? Die Vorteile: -Verbesserung der Luftqualität -Verbesserung des Stadtbildes -Verbesserung der Lebensqualität -Futter für Bienen/Schmetterlinge/andere Insekten --> Wasserleitsysteme an den Brücken können die Wasserversorgung grösstenteils über das auf die Brücke fallende Regenwasser gewährleisten --> Mexico city macht es bereits vor

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Feldschütz

24.02.2020

Wir sprechen immer von Feinstaub, Dieselfahrverbot, Mikroplastik etc. Wenn ich mir anschauen, was hier im Grüngürtel von Frankfurt abgeht. Müll, ungenehmigte Öfen, Verbrennung von Garten - bis Hausmüll, Sichtschutz aus alten Rolläden, abgemeldete Autos, Parkplätze auf unbefestigten Untergrund, illegal entsorgter Firmenmüll etc. Meldet man dies, dann heißt es es landet auf einem Stapel und dauert bestimmt 3 Jahre da das Umweltamt unterbesetzt ist. Warum nicht wie früher einen Feldschütz angestellt. Nicht nur hier für Sossenheim sonder für alle Stadtteile. Dieses Amt war nicht verkehrt und es würden in der Tat auch Arbeitsplätze geschaffen . Hier in Sossenheim und im weiteren unterfeld entsteht ein extremer Wildwuchs von zugemüllten Gärten. Keiner hält sich an die Regeln. Wir sollten schützen was noch halbwegs intakt ist und zum besseren Klima beiträgt. Warum überhaupt kann das Sossenheimer unterfeld befahren werden. Schranken zu dehnen Anwohnern einen Schlüssel haben und man kann eine Menge illegaler Müllentsorgung beikommen. Es muss was getan werden und nicht erst wenn eine Mail 3 Jahre später bearbeitet wird . Wer Umwelt predigt sollte auch entsprechend personelle Kapazitäten schaffen um tatsächlich dafür sorgen zu können

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3

Verbesserung der Stadtluft

17.02.2020

Ich arbeite in Frankfurt und ich frage mich, ob die Stadt Frankfurt als moderne, weltoffene Stadt, die sie ja ist, schon hiervon gehört hat. Wenn ja, gibt es schon etwas vergleichbares in Frankfurt? Wenn nein, warum nicht? https://greencitysolutions.de/

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26

Dünne Plastiktüten in Asia-und türk. Geschäften verbieten

21.01.2020

Die Einschränkung von Plastikmüll ist eines der grossen Themen. Warum werden in den ganzen fremdländischen Geschäften dann weiterhin kostenlose Plastiktüten ausgegeben; sogar in der Türkei selbst wird mittlerweile eine Gebühr erhoben.

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276

VGF soll wieder mit erneuerbaren Energien fahren

14.01.2020

Der VGF fährt seit 2014 mit Kohlestrom aus dem Heizkraftwerk West. Herr Österling sagte 2018 im Verkehrsausschuss, dass der bestehende Vertrag mit dem Heizkraftwerk West nach 2019 nicht verlängert wird. Die Umstellung auf erneuerbare Energien möge jetzt auch umgehend erfolgen,

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28

Wasserstofftankstelle(n) für Frankfurt

10.01.2020

Passend zur Initative "Frankfurt Green City" und einem Bericht auf hessenschau.de vom 10.01.2020 (https://www.hessenschau.de/wirtschaft/mehr-ladesaeulen-fuer-e-autos---aber-nur-wenige-in-frankfurt,ladenstellen-elektrofahrzeuge-hessen-100.html) lautet mein Vorschlag: An die Mobilität der kommenden Jahrzehnte denken, mit gutem und sinnvollen Beispiel vorangehen und beginnen, den Ausbau des Wasserstofftankstellennetzes in (und um) Frankfurt zu beginnen. Wie dem hessenschau.de-Bericht zu entnehmen ist, wurde die Ladesäulen-Infrastruktur in Frankfurt bislang nicht besonders ambitioniert ausgebaut. Einer der Gründe dafür ist sicherlich die Kapazitätsgrenze des bestehenden Stromnetzes.

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16

Glasfaser verlegen

28.12.2019

Mainova soll Glasfaser verlegen und diese nach dem Open-Access Prinzip an Internet-Provider vermieten. Ein dichtes Glasfasernetz wäre ein klarer Standortvorteil. Da Mainova eh schon die passende Infrastruktur hat sollte sie beim Buddeln auch gleich Glasfaser verlegen.

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6

Elektro Tankstelle

13.12.2019

Hallo FFM Team, Alle reden über eine CO2 Reduktion aber in Frankfurt tut sich relativ wenig. Ich selbst bin Fahrer eines Hybrid Autos und werde im Februar ein Elektroauto bestellen. In Wohngebieten gibt es nicht genügend Elektrotankstellen. Wie kann ich eine Elektrotankstellen bei mir in der Waldschmidtstrasse 53 bekommen? Im Haus selbst geht es nicht - da Mehrparteienhaus uns keine Garage. So wie mir geht es sehr vielen in Frankfurt. Wie kann ich eine solche Tankstelle bei mir in der Waldschmidtstrasse bekommen? Mit freundlichen Grüßen Lothar Renner

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264

Zentrales Silvester-Feuerwerk oder zentrale Lichtshow in der Innenstadt

11.12.2019

Das Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel und das kann auch so bleiben – aber nicht so wie bisher. Die Unmengen an Böllern und Raketen sind gefährlich und gesundheitsschädlich und müssen ein Ende haben. Für das wenige Stunden dauernde Silvester-Feuerwerk kauften die Menschen 2017 in Deutschland für 137 Millionen Euro Böller und Raketen! Das ist nicht nur rausgeschmissenes Geld, das Feuerwerk erzeugt jedes Jahr viele zehntausend Tonnen an Müll, führt zu Bränden und Verletzungen und erzeugt 5.000 Tonnen Feinstaub. In einer Nacht! Dies entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge. Das muss aufhören! Dass Silvester 2.0 ohne Schwarzpulver-Böllerei funktioniert, zeigen Brüssel, Wien, Paris, Dublin und Prag. Aber auch in Deutschland setzen erste Städte wie z.B. Berlin, Hamburg, Landshut und Kiel bereits auf rauschende Silvesterfeste mit Licht- und Lasershows und ohne tausende an Verletzten, brennende Häuser und der schlechtesten Luftqualität des ganzen Jahres. Knapp 60 Prozent der Bundesbürger sind für ein generelles Böller-Verbot in dicht besiedelten Innenstädten. Gehören Sie auch dazu? Dann unterstützen Sie diese Idee - für eine zentrale Lichtshow oder wenigstens ein zentrales Feuerwerk, für ein Verbot der unnötigen und gefährlichen Böllerei und für ein Silvester 2.0! Weitere Infos z.B. unter: www.duh.de/feuerwerk-protest

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8

Vermietung von e Autos analog des Angebotes in Offenbach emobil

22.11.2019

Ich schreibe es nicht gerne aber Offenbach ist in Sachen e-mobilitäts Förderung Vorbild. In Offenbach gibt es ein günstiges Angebot zur Miete von e Autos und e Bikes unter dem Namen eMobil. Für nur 14 cent je Minute können an vielen zentralen Punkten der Stadt e Autos gemietet werden (mtl. 9 Euro!). Dazu gibt es auch noch einen Rabatt für den RMV. Sowas will ich in Frankfurt auch sehen! Wieso müssen die stinke Autos statt dessen Frankfurt dominieren?

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43

Suchmaschine Ecosia für Stadtverwaltung und städtische Betriebe

04.11.2019

Die gemeinnützige Suchmaschine Ecosia, die aus ihren Erlösen Bäume pflanzt, soll standardmäßig für alle Beschäftigte in der Stadtverwalung und den angeschlossenen Betrieben eingerichtet werden

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10

E-Zapfsäule im Europaviertel / Rebstockpark

06.10.2019

Rund um den Rebstockpark und dem Europaviertel wird das moderne Wohnen in Frankfurt wiedergespiegelt. So sollte man meinen. Doch gerade hier mangelt es an Infrastruktur für die moderne Elektromobilität. Weit und breit keine öffentliche E-Zapfsäule (es gab mal eine am REWE aber die ist schon ewig demontiert...). Die Stadt Frankfurt könnte dafür sorgen, dass diesem Missstand entgegengewirkt wird.

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16

Subventionen für eMotorroller!

06.10.2019

Die Stadt Frankfurt könnte die Anschaffung von Elektromotorrollern fördern. Die Stadt München geht hier mit gutem Beispiel voran. Hier gibt es: - 1000€ Förderung für die Anschaffung des Elektromobils - 1000€ Abwrackprämie für den alten Verbrennerroller - 200€ Ökobonus

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209

Gemeinschaftsgarten in Unterliederbach-West anlegen

23.09.2019

Urban gardening macht die Stadt nicht nur grüner, sondern auch lebenswerter. Gemeinschaftsgärten stärken das Miteinander im Stadtteil und steigern damit die Lebensqualität. Im Gemeinschaftsgarten in Unterliederbach-West sollen neue Bewohner (z.B. aus der Parkstadt 1 - Neubaugebiet) mit Alteingesessenen auf einfachem Weg zusammenkommen, sich beim gemeinsamen gärtnern kennen lernen und austauschen. Durch die Einbindung von Initiativen vor Ort könnten sich die Menschen im Stadtteil stärker vernetzen. Groß und Klein lassen Möhren und Gurken wachsen. Auch Schulen könnten den Garten für Projekte nutzen und die Produktion von Lebensmitteln erlebbar machen. Für die Artenvielfalt wäre es toll, wenn angrenzende verwilderte Flächen erhalten blieben und Wildnis und Naturgarten zusammen liegen.

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7

Mehr Ladestationen für E-Autos außerhalb der Innenstadt

22.09.2019

Außerhalb der Innenstadt gibt es für Fahrer von Elektroautos so gut wie keine Möglichkeit, ihr E-Auto aufzuladen. In den meisten Stadtteilen befindet sich überhaupt keine Station, im Europaviertel wurden die zwei vorhanden Ladestationen von der Mainova abgebaut - und bislang nicht wieder aufgebaut. Die Stadt Frankfurt möge auf ihren eigenen Parkflächen Lademöglichkeiten aufbauen. Z. B. hat das Rebestockbad oder auch das Freibad Hausen jeweils einen großen Parkplatz, der nachts nicht genutzt wird. Hier könnten sich schnell Ladestationen errichten lassen, die der Stadt (über den verkauften Strom oder Mieteinnahmen) noch Einnahmen bescheren und den Verkehr ökologischer werden lassen. Zudem könnte man während des Sports sein Auto laden. Ähnliche Flächen lassen sich bestimmt in jedem Stadtteil finden.

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31

Regentonnen für Straßenbäume?

01.09.2019

Wäre es möglich, Hausbesitzer zu beraten/ermutigen/unterstützen, Regentonnen mit "Regendieb" o.ä. an die Fallrohre anzuschließen? Beispielsweise könnte mit einer 1000-Liter-Tonne ein Stadtbaum 10 Wochen lang mit Nutzwasser versorgt werden, es würde kein Trinkwasser aus dem Umland benötigt. Baumpaten könnten ohne schlechtes Gewissen gießen. Auch könnte so die Kanalisation bei Starkregen entlastet werden, wenn mehrere Häuser in einer Straße Wasser speichern können.

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0

Biogas Tankstellen fördern

09.08.2019

Angetrieben durch die CO2 und e-Auto Diskussion gerät eine ökologische und ökonomische Alternative -speziell in Frankfurt- in Vergessenheit: Biogas. Durch die Förderung und Aufbau von Biogas Tankstellen könnten Autos im besten Fall CO2 neutral betrieben werden. Also wesentlich besser als Elektro Autos. Leider gibt es m.W. in ganz Frankfurt keine reinen Biogas Tankstellen. Frankfurt sollte diese Technologie fordern und fördern.

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Schließung des Flughafens

28.07.2019

In Zeiten von Umweltschutz sind Flughäfen ein rotes Tuch. Frankfurt wird belastet, auch durch Lärm. Frankfurt sollte ein Zeichen FÜR unsere Kinder und unsere Zukunft setzen und den Flughafen schließen.

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Klimanotstand und Fahrverbot bei Extremtemperaturen

26.07.2019

In Anbetracht des nun ja wirklich von niemandem mehr zu leugnenden Klimawandels ist ein radikaleres Handeln überfällig. Ich fordere die Stadt Frankfurt auf, endlich den Klimanotstand auszurufen und bei Extremtemperaturen ein Fahrverbot für die Stadt auszurufen (Ausnahmen für eFahrzeuge, Gehbehinderte, Handwerker, Pflegedienste, Ärzte, Krankenwagen, Hebammen, Polizei, Feuerwehr u.ä.). Das zusätzliche Aufheizen durch den Straßenverkehr ist seit 24.7.2019 unzumutbar!

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237

Wo ist der Umweltleuchtturm in Frankfurt?

10.07.2019

Die Stadt will nicht den Klimanotstand ausrufen. Angeblich wäre es nur Symbolpolitik, dabei werden hier hauptsächlich alle zukünftigen Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft. Die Liste der Städte die den Klimanotstand ausrufen wird ständig länger. Frankfurt macht lieber nichts. Es gibt Städte und Kommunen die insgesamt oder in Innenstädten Tempo 30 eingeführt haben .In Frankfurt wieder nichts. Es gibt Kommunen die sich der Biodiversität verschrieben haben. Dort werden ehrgeizige Projekte gefördert und die Artenvielfalt u erhalten. Und in Frankfurt? Frau Heilig spricht von vielen Möglichkeiten und dass man daran arbeiten muss (https://www.fr.de/frankfurt/rosemarie-heilig-frankfurt-zentrum-artenschutzes-12751517.html) aber nennt keine konkreten Maßnahmen. Es gibt Städte, da kann man in Parks seinen Müll trennen. Einfach ein paar verschiedene Container hinstellen. Es wäre doch schön, wenn man wenigstens Papier und Pappe trennen könnte. Letztes Jahr erzählte mir ein Beamter aus dem XXXamt (aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde an dieser Stelle anonymisiert) , dass der Amtsleiter verbietet in den Büros für den grünen Punkt zu trennen. Dann muss man sich ja nicht wundern. Die Elektrifizierung der Busse ist in Frankfurt ein Witz. Eine Westenroute (wen wundert das schon) andere Kommunen sind auch hier weit voraus. Im Gegenteil, die VGF fährt weiter mit Kohle-Strom (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-bahnen-verschmutzen-wieder-die-luft-15294477.html) Über die Förderung des Radverkehrs muss man wohl gar nicht reden. Seit 2012 hat sich die Wertung beim ADFC von 3,6 auf 3,9 verschlechtert. Im Gegenteil, man klagt lieber gegen Diesel-Fahrverbote. Frankfurt nennt sich Green City, aber nur dem Bürger vorschlagen was er tun kann reicht nicht. Die Stadt muss endlich anfangen. Und zwar jetzt!

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Landstromanschluss an den Main-Liegeplätze für Fluss-Kreuzfahrtschiffe

01.07.2019

Die Stadt Frankfurt verbannt die „schmutzigen“ Diesel-PKWs aus der Innenstadt. Jedoch dürfen die 1000-mal-schmutzigeren Fluss-Kreuzfahrtschiffe, die Frankfurt anlaufen und Tag & Nacht den Schiffsdieselmotor zur Stromgewinnung laufen lassen, ihr Schweröl in Mitten der Stadt direkt am Main, wo der Wind den Feinstaub auch noch schön entlang des Flusses verteilt, verbrennen. Wieso gibt es keine Landstromanlage bzw. Ökoauflagen für die Schiffe. Die Luft stinkt (mehr als bei hunderten von Diesel PKWs) und es ist zumindest Nachts laut.

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Um den Klimanotstand abzuwenden: für maximal mögliche CO2-Einsparquoten eine Frankfurter Klimaschutzoffensive durch neue kommunale CO2-Förderprogramme/FONDs und formale Aktionen wie Auskunftspflicht für Hausbesitzer/in ohne Photovoltaik auflegen.

12.06.2019

Wie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme

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211

Keine Autos mit H-Kennzeichen in die Umweltzone

13.05.2019

Auch Autos mit H-Kennzeichen sollten nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen. Die Abgaswerte dieser Fahrzeuge entsprechen wohl keiner aktuellen Euro Norm. Es kann nicht sein, dass Autos die keine fünf Jahre alt sind bald nicht mehr in die Innenstadt dürfen, diese Spielzeuge der Besserverdienenden aber schon. Hier sollten die Grünen einen Strich machen und endlich mal konsequent agieren. Es gibt nämlich keinen logischen Grund diese Ausnahme aufrechtzuerhalten. Und auch nicht, dass es vielleicht gar nicht so viele sind.

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218

Heizpilze in der Gastronomie verbieten

13.05.2019

Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Durchführung des Rauchverbotes in Kneipen und Gaststätten zum großen Thema. Denn Gastronomen begannen damit Heizpilze vor ihren Betrieben aufzustellen, sodass die Raucher wenigsten nicht frieren müssen, wenn sie zum Rauchen vor das Lokal müssen. Schnell zeigte sich jedoch, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit ein Risiko für die Umwelt darstellen. Daher wurden nach und nach in vielen großen Städten und Bundesländern, die Nutzung dieser mit Gas betriebenen Heizpilze verboten. Zu diesen Städten und Bundesländern zählen unter anderem: München Berlin Köln Nürnberg Ludwigsburg Stuttgart Tübingen Bei maximaler Leistung von etwa 14 Kilowatt stößt ein Heizpilz bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid pro Stunde aus – bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche entstehen so bis zu vier Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Das entspricht dem Ausstoß eines Neuwagens, der 20000 Kilometer im Jahr fährt oder dem eines Niedrigenergie-Hauses. Frankfurt sollte seinem Titel als Green City endlich gerecht werden und Heizpilze in der Gastronomie verbieten.

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243

Klimanotstand auch für Frankfurt ausrufen.

06.05.2019

Konstanz hat es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Die Idee zur Ausrufung eines Klimanotstandes stammt von Adrian Whitehead, er ist studierter Biologe und kommt aus Australien. ​Er ist überzeugt, dass eine Ausrufung des Klimanotstandes durch öffentliche Institutionen den Bürger*innen zeigt, dass es sich bei der Klimakatastrophe tatsächlich um einen akuten Notfall handelt! Whitehead behält recht, die Dramatik des Wortes versetzt Politiker in nackte Überlebensangst. Diese sollen jedoch bedenken, die Angst der um ihre Zukunft kämpfenden fridaysforfuture-Kinder ist um Vieles grösser! Den „Klimanotstand“ auszurufen, hat symbolische Wirkung und soll zeigen, dass eine Regierung den Klimawandel ernst nimmt und Maßnahmen für den Klimaschutz einleitet.

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4

Led Straßenbeleuchtung besonders die Seitenstraßen für bessere Sicherheit

12.04.2019

Straßenlampen Umrüstung auf led

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200

Trinkwasserspender am Main

11.04.2019

Das Mainufer wird immer mehr von Läuferinnen und Läufern benutzt und erfreut sich grad im Sommer großer Beliebtheit bei allen Bewohnern. Leider gibt es in Frankfurt generell aber insbesondere am Mainufer keinerlei Wasserspender. Vielleicht lässt sich hier auch in Zusammenarbeit mit der Mainova eine Möglichkeit finden auf beiden Seiten des Mains einige Trinkwasserspender aufzustellen.

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220

Förderung von unterirdischen Regenwassertanks/Zisternen im Garten

21.01.2019

Der trockene Sommer 2018 mit seinen niedrigen Wasserständen hat gezeigt: die Notwendigkeit, Regenwasser nachhaltig zu nutzen, wird immer dringlicher. Einfache Regenwassertonnen sind schnell leer, große Tanks von mehreren Tausend Litern helfen, längere Trockenperioden zu überbrücken. Wenn mehr Hausbesitzer*innen unterirdische Regenwassertanks einbauen, wird kostbares Trinkwasser gespart. Die Stadt sollte sich daran beteiligen, um für den Klimawandel gerüstet zu sein.

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Regelung des Stromverbrauchs für Firmen

11.10.2018

Eine Reglung bzw. ein Gesetz zu entwerfen, dass die Arbeitgeber verpflichtet unnötigen Stromverbrauch zu verhindern. Damit ist vorallem der unnötige Stromverbrauch nach Feierabend wie z.B das angelassene Licht im Badezimmer und in den Büros, die Computer und deren Monitore, die die Mitarbeiter grundlos anlassen. Wenn man weiter denkt, findet man noch mehr Stromfresser. Wenn nun die Stadt Frankfurt, dass durchsetzt, dass die Firmen solche Verschwendungen einstellen, dann könnte man Tonnenweise CO2 einsparen. Die meisten Bewohner von Frankfurt würden das auch verstehen und mitmachen wenn es solche Regelungen gibt. Möglicherweise würden dann noch andere Städte aus Deutschland, Europa und der Welt mitziehen, um gemeinsam gegen den Klimawandel der unteranderem auch durch die Stromerzeugung durch Kohle beeinflust wird.

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1 Tag Telearbeit=20% weniger Abgase bei Pendlern

08.10.2018

Zu meiner Person: Ich bin Berufspendler und fahre täglich nach Frankfurt-Nordend zu meinem PC Arbeitsplatz bei einem Konzern. Aufgrund der Lage & Entfernung vom Wohnort bleibt mir nur das Automobil als sinnvolle Mobilitätsoption. Überlegung: Der Anteil an PC-Arbeitsplätzen ist in Frankfurt sehr hoch. Die meisten ansässigen Konzerne haben längst die technischen Vorraussetzungen für Telearbeit, schöpfen diese bei Berufspendlern kaum aus, da die Arbeitsmodelle noch aus einer Zeit vor dem Internet stammen. Chance: Wenn es gelingt, den Firmen Anreize zu bieten, einen Tag ( ein fünftel der Arbeitszeit) Telearbeit zu etablieren, würde dadurch die Abgasbelastung fur diese Berufsgruppe um 20% abnehmen. Frage: Ist das ein sinnvoller Beitrag um die Abgasbelastung in der Stadt wirkungsvoll zu reduzieren?

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Keine laute Musik in Grünanlagen und am Main

19.04.2018

Es nimmt leider immer zu, dass in Parks und am Main laut Musik gehört wird. Ruhige Rückzugsorte werden immer seltener. Hierfür sollten Grünanlagen aber sein. In der Frankfurter Grünflächensatzung gibt es diesbezüglich leider keine klare Regelung. Viele Besucher bringen ihre mobilen Boxen mit und stellen diese so laut, dass sie die Musik vom Nachbarn nicht hören. Das ist für alle anderen Besucher der Grünanlagen meist sehr störend. Polizei oder andere Ordnungskräfte laufen untätig daran vorbei. Diese Entwicklung nimmt leider immer weiter zu, deswegen wäre es sinnvoll jetzt dagegen zu steuern und nicht erst zu warten bis es eskaliert.

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Mehrwegsystem für Coffee-to-go-Becher

28.02.2018

Coffee-to-go-Becher (oft achtlos weggeworfen auf Gehwege, Grünstreifen etc.) sind nicht nur unschön für das Stadtbild, sondern auch eine Umweltkatastrophe. Lt. Dt. Umwelthilfe fallen pro Stunde in 320.000 Becher an, im Jahr sind das 3 Milliarden (nur für Deutschland!) Allein für die Innenbeschichtung der Becher und die Deckel werden jährlich ca. 22.000 Tonnen Rohöl verbraucht (Quelle: Dt. Umwelthilfe) Mehrwegbecher sind die ökologisch sinnvollere Wahl - die Stadt Freiburg macht es vor: Dort gibt es in teilnehmenden Geschäften das Getränk in einen Mehrwegbecher (Pfand 1 €) - der in allen teilnehmenden Geschäften zurückgegeben werden kann und dort gespült wird. Ein solches System wäre ein wichtiger Schritt für ein "grüneres" Frankfurt. Da hier ein bestimmter Stadtteil ausgewählt werden muss, lautet dieser für Innenstadt/Jungbusch; das System sollte jedoch für ganz Frankfurt verfügbar sein.

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Bitte um ein Gesetz, das die Laubpüster mit ihrer unerträglichen Lärmbelästigung, verbietet!

20.02.2017

Inzwischen hat die Stadtreinigung, nebenan die LVA, auf der anderen Seite die Nassauasche Heimstädte, die Gartenpflegetruppe des Museums für Kommunikation, und rundum diverse Hauseigentümer in dieser Strasse Laublüster. Diese werden regelmäßig, leider oft auch unsinnig, auch nach Regen eingesetzt, um z.B Restlaub im Spätherbst aus dem wuchernden Efeu hinter dem Museum noch rauszufischen. Meist haben die Anwender dieser 'Höllengeräte' dicke Kopfhörer auf, die Anwohner aber müssen den unsäglichen Lärm über Stunden ertragen. Diese belästigende Lärm-Polution beginnt oft morgens, ab 6:15/30 Uhr. Kaum hat eine Truppe (sind z.T. zu dritt unterwegs) damit aufgehört, fängt der nächste an. Und das inzwischen ganzjährig, um auch anderes, als Laub von einer Seite zur anderen zu blasen. Laubrechen könnte, meiner Ansicht nach, auch als Job für Arbeitslose angeboten werden. Hätte zur Folge: Angebot von mehr sozialen Diensten, weniger Lärm(!!), die Ausübenden bewegen sich aktiv an der frischen Luft, was sicher gesund ist.

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Umwelt schonen

15.02.2016

Es ist wunderschön, dass so viele Busreisende Frankfurt besuchen. Wenn die Busse am Museumsufer parken, wäre es freundlich, die Motoren nicht dauernd laufen zu lassen. Das vergiftet die Lungen und die Atmosphäre.

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215

Giveboxen in (fast) allen Stadtteilen

01.12.2015

Sogenannte Giveboxen sind wetterfeste Boxen bzw. Schränke an öffentlichen Plätzen oder öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken, in denen jeder Bürger kostenlos aussortierte Gegenstände zur Verfügung stellen kann und Gegenstände, die er selbst gerade braucht mitnimmt. Ziel ist es der Wegwerfgesellschaft entgegenzusteuern, Müll zu vermeiden und stattdessen die Gegenstände miteinander zu teilen. Sie funktionieren also wie die bereits existierenden Bücherschränke.

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Hubschrauberflüge besteuern

30.10.2014

Besteuerung der Hubschrauberflüge über Frankfurt. Konkret: für die Übungs- und Ausbildungsflüge der Minihubschrauber sollen Steuern/Abgaben erhoben werden. Vorteil: - Lärmbelästigung wird reduziert - Entlastung des Haushalts

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Temporäre City-Maut bei Smog für Autopendler

30.10.2014

An Tagen hoher Umweltbelastung sollten auswärtige Autopendler (ohne Fahrgemeinschaft) eine temporäre Umweltabgabe entrichten. Vorteil: - Verringerung der Umweltbelastung an kritischen Tagen. - Entlastung des Frankfurter Haushalts. Realisierungskonzept: Erfassung der Autos an den Ein-/ Ausfallstraßen währende der Stoßzeiten durch scannen des Nummernschildes.

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Luftmessstation für Niederrad

08.10.2014

In Niederrad soll eine Luftmessstation installiert werden, um die Schadstoffe in der Luft zu ermitteln. Die Idee wieder eine Luftmessstation in Frankfurt-Niederrad zu installieren ergibt sich insbesondere durch die Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011. Dies wurde auch von Niederräder Bürgerinnen im Ortsbeirat 5 thematisiert und gefordert. Niederrad wird als letzter Stadtteil bei Landungen niedrig überflogen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde 1998 eine Luftmessstation in Niederrad abgebaut. Insbesondere die Feinstaubbelastungen (u.a. PM10, PM2,5) bringen erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle, PM2,5 bis in die Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf eindringen. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Hinzu kommt, wie dem Waldschadensbericht zu entnehmen ist, dass der Frankfurter Stadtwald ("Grüne Lunge") nach wie vor im kritischen Zustand ist und zudem wegen der enorm zugenommen Verlärmung immer weniger als Naherholungsgebiet für den Frankfurter Süden genutzt werden kann.

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Geruchsbelästigung durch Kaminöfen

04.10.2014

In der kühleren Jahreszeit werden wieder die Kaminöfen in den privaten Haushalten angefeuert. Da leider nicht jeder Benutzer dieser Öfen richtig heizt und die Anschaffungen der Kamine immer mehr zunimmt, sind in den letzten Jahren erhebliche Geruchsbelästigungen entstanden. Nicht nur, dass in einer Großstadt wie Frankfurt dadurch der Feinstaub zunimmt, auch giftige Schadstoffe werden in die Luft abgegeben, denen man kaum aus dem Weg gehen kann. Viele Kaminofen-Besitzer benutzen ihren Ofen mittlerweile täglich, um Heizkosten zu sparen. Das geht zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Nachbarn und Mitbürger. Es sollten deshalb strengere Benutzungsauflagen zum Schutze von Mensch und Umwelt durchgesetzt werden.

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Stromparkplätze vor Mietshäusern

29.09.2014

Hausgemeinschaften sollten in der Innenstadt Frankfurts (da es hier nur wenige Parkplätze gibt) vor dem Haus einen Stromparkplatz einrichten dürfen. Dies würde die Chance erhöhen, dass mehr Menschen ein Stromfahrzeug anschaffen würden. Ich würde damit jedenfalls sofort beginnen.

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9

Solarmodule auf öffentlichen Gebäuden

22.09.2014

Ich schlage vor, dass die Stadt Frankfurt möglichst viele öffentliche Gebäude mit Flachdach mit Solarmodulen ausstattet, um einen Beitrag zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Dezentralisierung der Energieversorgung zu leisten, ggf. in Kooperation mit Mainova oder mit Bürgerinvestitionen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gebäude auf dem Campus Riedberg dafür in Frage kämen.

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Trinkwasser Spender in Frankfurt

22.09.2014

In der frankfurter Innenstadt sollte es öffentliche Trinkwasser Spender, wie zum Beispiel in Wien, geben. Dann muss man keine Plastikflaschen mitnehmen und kann somit dem Klima helfen.

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Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

17.09.2014

Durch nicht durchgeführte Rückschnitte von Pflanzenbewuchs aus privaten Grundstücken auf öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere Gehwege entstehen unnötige Gefahrenstellen. Kosten für den Rückschnitt entstehen meines Erachtens der Stadt nicht, wenn seitens der Stadt die Grundstücksbesitzer an ihre Pflichten erinnert bzw. aufgefordert werden würden.

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Repaircafe

16.09.2014

Nach niederländischen Vorbild und in Deutschland zunehmend an Interesse gewinnend, ist ein RepairCafe ein Ort, an welchem Menschen und Dinge (kaputte Uhren, Stühle, etc) zusammenkommen. Handwerklich geschickte unterstützen die handwerklich ungeschickten bei der Reparatur. Reparieren statt wegschmeißen, wo es möglich ist. Manchmal fehlt es einfach nur an den Möglichkeiten, es zu reparieren: Material, eine Anleitung.... und Mut.

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Laternen mit LED ausstatten

16.09.2014

Die Laternen wie zb. in Augsburg mit LED ausstatten, so das kein Insektenverlust entsteht.

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Lichtverschmutzung reduzieren!

15.09.2014

In der gesamten Stadt nimmt die nächtliche Beleuchtung von Bäumen, Bänken, Brücken, Häusern und anderen öffentlichen Dingen zu. Diese Lichtverschmutzung muss reduziert werden! Beispiel Weseler Werft: Der alten Hafenkran ist ohne Beleuchtung schöner, neuerdings werden auch die Pergola und die Bänke beleuchtet. Immer häufiger werden die Brücken die ganze Nacht illuminiert. Das sieht vielleicht schön aus, ist aber eine Energieverschwendung, die man sparen sollte!

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Photovoltaikanlage auf Monte Scherbolino

15.09.2014

Man sollte auf der Südseite des "Scherbolinos" eine Photovoltaikanlage errichten. Beispiele:Buchschlag,Offenbach. Bürgerbeteiligung:Verein Sonneninitiative e.V. www.rhein-main-solarpark.de Vorteil:Grundstück im Eigentum der Stadt,Beitrag zur Energiewende.

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Zentrale Schnellladestation für Elektroautos

12.09.2014

Momentan sind ein paar Ladestationen für Elektroautos in Frankfurt verteilt. Diese sind aber alle "normale" Ladestationen bei denen es unter Umständen mehrere Stunden dauert bis das Auto voll geladen ist. Meist sind die zu den Ladesäulen assoziierten Parkplätze auch durch Benzingetriebene Fahrzeuge belegt und somit in der Regel unnutzbar. Anstelle die Stadt mit Mini Ladestationen vollzubauen, die keiner nutzen kann, wäre es sinnvoller, wenn man an zentraler und FREI ZUGÄNGLICHER Stelle mehrere Schnellladestationen mit 100kw Ladeleistung mit allen drei Ladestandards (Typ 2, CCS und Chademo) installiert. Vorteil man nimmt niemanden Parkplätze weg, die Elektroautos sind i.d.R. nach 30 Min voll geladen. Als zentrale Stellen käme z.B. das Gelände rund um die Messe oder die Hanauer Landstraße in Frage. Es gibt momentan Schnellladestationen in und um Frankfurt, zu nennen sind z.B. in Eschborn betrieben von VDO Continental und in Frankfurt bei Kia Deutschland. Leider sind diese nur für deren Mitarbeiter nutzbar. Bevor jeder sein eigenes Süppchen kocht und Elektroautofahrer andere Marken an der eigenen Ladeinfrastruktur ausgrenzt, sollte die Stadt gern auch zusammen mit Sponsoren einen zentralen Ladepark für Elektromobile schaffen. Mainova und RWE könnten zeigen welches Pontential vorhanden ist.

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16

Kulturgut historische Gaslaternen - in ausgesuchten Straßen - erhalten!

11.09.2014

Deutschlandweit werden die historischen Gaslaternen auf energiesparendere Strom- oder LED Varianten umgebaut. Auch in Frankfurt steht der Umbau an. In Frankfurt gibt es zur Zeit - soweit mir bekannt ist - eine Initiative in Heddernheim, die sich für den Erhalt der Gasbeleuchtung in diesem Stadtteil einsetzt. Idee ist, in den Stadtteilen einzelne Straßen mit den historischen Gaslaternen zu erhalten. So kann dieses Kulturgut gezielt und sinnvoll weiter gepflegt werden. Helfen Sie mit den Charme der frühen Jahre des letzten Jahrhunderts ein Stück weit auch in unserer Stadt zu bewahren.

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