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Grünflächen im Ortsbezirk 1 - hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.12.2021

Antrag Ortsbeirat

Grünflächen im Ortsbezirk 1 - hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

Details im PARLIS OF_273-1_2021
11.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Grünflächen im Ortsbezirk 1 hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen?

Details im PARLIS OM_1368_2022
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.12.2021, OF 273/1 Betreff: Grünflächen im Ortsbezirk 1 - hier: Konzepte von gestern für den Wasserturm-Park von morgen? Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Am 23.11.2021 wurden dem Ortsbeirat die Planungen zum WasserturmPark im Gallus vom Grünflächenamt und Aurelis erstmals vorgestellt und am 28.11.2021 im Ortsbeirat vom Grünflächenamt erläutert. Dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und die Antworten des Grünflächenamtes machten deutlich, dass die Planungen vielen künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Grünflächenamt anzuweisen, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenbeprobung auf dem Gelände und das Sanierungskonzept des zuständigen Regierungspräsidiums kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planungen vorzunehmen: Das öffentliche Wegerecht im Bereich der Zufahrten Nord (Aurelis und Groß&Partner) und Süd (Vonovia) muss dauerhaft rechtlich gesichert und im Grundbuch eingetragen werden. Die Lage der Wartungszufahrt der Deutschen Bahn zur Lärmschutzwand muss geklärt sein und darf die Planungen nicht nachträglich negativ beeinflussen. Nach Vorlage der Planungen des künftigen Tower X müssen Zuwegungen und Außenbereiche am nordöstlichen Ende des Parks zur Europaallee hin in den Planungen des Parks berücksichtigt werden. Die direkte Nord-Süd-Verbindung soll behindertengerecht ausgebildet werden. Längere Umwege über den nordwestlichen "Pfad" oder die östliche Zickzack-Rampe sind nicht mehr zeitgemäß und für mobilitätseingeschränkte Menschen und Radfahrende nicht zumutbar, auch wenn sie formal der jeweiligen DIN entsprechen. Die Planungen sind im Hinblick auf eine behindertengerechte Geländenivellierung und bequeme Erschließung zu überprüfen. Das vom Grünflächenamt favorisierte Gestaltungselement der Beibehaltung der ehemaligen Gleisrampe darf nicht dazu dienen, belastetes Erdreich der ehemaligen Bahnanlagen "zu verstecken" und einen kostenintensiven Abtransport und Deponierung durch Aurelis zu vermeiden. Vielmehr sind die Ergebnisse der Gutachten im Rechtsstreit um den Europagarten abzuwarten, um Rückschlüsse auf den Wasserturm-Park ziehen zu können und ein Baumkronensterben wie im Europagarten vermeiden zu können. Im Park ist eine insektenfreundliche Beleuchtung der Hauptwege so vorzusehen, dass keine Angsträume entstehen und auch nachts ein gefahrloses Queren des Parks von der U-Bahn-Station Emser Brücke ins Gallus möglich ist. Das kann zum Beispiel eine adaptive Beleuchtung sein. Es sind Stromanschlussleitungen, Trinkwasser- und Abwasserleitungen zum Wasserturm hinzuführen, um das Baudenkmal nach Vorliegen des Nutzungskonzeptes adäquat und nachhaltig nutzen zu können. Es ist zeitnah ein Sanierungs- und Nutzungskonzept für den Wasserturm vorzulegen. Die Planung der umliegenden Außenanlagen ist darauf abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch mindestens ein Spielgerät erhalten kann, dass von Kindern mit Behinderungen genutzt werden kann. Alle Bäume auf dem Grundstück sollen erhalten werden. Absterbende Bäume sind gesondert zu kennzeichnen und müssen nach deren Entfernung in mindestens dreifacher Zahl nachgepflanzt werden. Eine insektenfreundliche Bepflanzung soll nicht nur durch Wieseneinsaat sondern auch durch Hecken und Stauden erfolge Bild: Denkmal Wasserturm, Frankfurter Rundschau, peter-juelich.comBeratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 34 Die FDP-Fraktion und ÖkoLinX-ARL stellen den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 273/1 absatzweise bzw. spiegelstrichweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1368 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. a) Den ersten beiden Absätzen sowie den Spiegelstrichen 1., 2., 6., 7., 9. und 10. der Vorlage OF 273/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt b) Die Spiegelstriche 3., 4. (bei Stimmengleichheit), 5. und 8. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. a) Erster Absatz: Einstimmige Annahme Zweiter Absatz: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung) Spiegelstrich 1.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Spiegelstriche 2. und 7.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Spiegelstrich 9.: GRÜNE, CDU, 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Spiegelstrich 10.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. b) Spiegelstriche 3., 5. und 8.: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Spiegelstrich 4.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Die PARTEI (= Enthaltung)