Gestaltungssatzung Freiraum und Klima
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Bisheriger Verlauf
17.09.2021
15.11.2021
30.11.2021
Vortrag des Magistrats
Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)
Details im PARLIS M_147_2021Anregung Ortsbeirat
Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147
Details im PARLIS OA_109_202117.09.2021
Vortrag des Magistrats
Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)
Details im PARLIS M_147_202130.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147
Details im PARLIS OA_109_2021 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.11.2021, OF 74/7
- Der § 6 (Gestaltung von Wänden und Dächern) findet nur beim Neubau eines Gebäudes Anwendung. - Zudem ist in der Satzung zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird.
Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die M 147 wird mit den folgenden Maßgaben beschlossen: - Der § 5 (Gestaltung von Stellplätzen und Garagen) findet nur beim Neubau von Stellplätzen, Garagen oder Carports Anwendung.- Der § 6 (Gestaltung von Wänden und Dächern) findet nur beim Neubau eines Gebäudes Anwendung. - Zudem ist in der Satzung zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird.
Begründung:
Der Ortsbeirat begrüßt die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima als wichtigen Baustein zur Verbesserung des Stadtklimas. In der vorgelegten Form stellt die Satzung aber eine extrem hohe Herausforderung für private Hauseigentümer*innen dar, da sie auch bei allen Maßnahmen greifen soll, die gemäß der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei sind. Faktisch würde die Satzung mithin bei fast allen baulichen Veränderungen greifen, die nicht lediglich als Reparaturarbeiten zu werten sind. Dies kann bei Anwendung der Satzungsparagrafen 5 und 6 zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und z.B. eine eigentlich notwendige und gewünschte energetische Sanierungsmaßnahme verhindern. Viele Fassaden- und Dachbegrünungen verfügen über eine eingebaute Bewässerungsmöglichkeit. Ist diese vorgesehen und wird über die Trinkwasserleitung gespeist, würde dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserverbrauchs führen, der aus ökologischen Grünen nicht akzeptabel ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich getrennt von den ersten beiden Spiegelstrichen des Tenors der Vorlage OF 74/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 109 2021 1. Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. a) Die ersten beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 74/7 werden abgelehnt. b) Der dritte Spiegelstrich der Vorlage OF 74/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)