Umwelt und Energie
Vorlagen
Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes „Im Geeren“ in das Programm „Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung“ und Prüfung einer „Klimakiste“ als Zwischenlösung
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 894/9 Betreff: Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes "Im Geeren" in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" und Prüfung einer "Klimakiste" als Zwischenlösung Vorgang: OM 3143/22 OBR 9; ST 192/23; ST 1707/23; M 18/23; B 288/24 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Platz Im Geeren 90-92 nach den im Magistratsvortrag M 18/23 genannten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite) für eine Aufnahme in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" in Frage kommt und falls ja, den Platz in das Arbeitsprogramm für die Umgestaltung von Plätzen aufzunehmen, 2. ob bis zur möglichen grundlegenden Umgestaltung als Zwischenlösung die Aufstellung einer "Klimakiste" (eine Art Gartenhütte ohne Dach, ca. 20 qm, mit Pflanzenkübeln und Wasservernebler) für jeweils sechs Monate in der Sommersaison möglich ist, um zeitnah einen "kühlen Ort" für Hitzeperioden in Eschersheim anbieten zu können und um das lokale Bürger*innen-Engagement zu unterstützen. Für die Klimakiste soll insbesondere untersucht werden, ob und wie die technischen Voraussetzungen (Strom- und Wasseranschluss) erreicht werden können, die auch für eine spätere dauerhafte Platzgestaltung nutzbar wären, sowie Finanzierungsmöglichkeiten, Aufstellflächen unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrt, der Haltestelle des Bücherbusses und des Lieferverkehrs. Eine Abstimmung mit den Anwohner*innen, die zu ihrer Idee bereits Kontakt zum Klimareferat aufgenommen haben, wäre dabei wünschenswert. Begründung: Der Platz Im Geeren 90-92 zeigt deutliche Defizite hinsichtlich der Klimaanpassung: Er ist vollständig versiegelt, heizt sich im Sommer extrem auf und die Hälfte der Randbepflanzung ist bereits eingegangen. Mit seiner Nähe zu einem Altenheim und einer Kita kommt ihm eine besondere Bedeutung im Quartier zu. Als Zwischenlösung bis zur grundlegenden Umgestaltung bietet sich die Installation einer "Klimakiste" an. Diese soll nicht nur der Kühlung dienen, sondern auch für pädagogische und Informationsveranstaltungen genutzt werden, etwa zu Themen wie städtische Förderung für Solaranlagen, Gebäudesanierung und Begrünungen sowie zur Klimaanpassung und Transformation. Die informelle "Klimainitiative Eschersheim" hat sich bereit erklärt, den Betrieb und die saisonale Ein- und Auslagerung zu übernehmen. Unterstützung bei Bepflanzung und Lagerung wurde bereits von ansässigen Gärtnereien zugesagt. Eine fachliche Beratung durch die Senckenberg Gesellschaft wird angestrebt. Der Platz Im Geeren könnte, ähnlich wie die im Bericht B 288/24 genannten Plätze, von einer klimaangepassten Umgestaltung erheblich profitieren und sollte daher bei der jährlichen Aktualisierung der Prioritätenliste berücksichtigt werden. Die für die "Klimakiste" geschaffene Infrastruktur könnte dabei auch in der späteren dauerhaften Platzgestaltung genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3143 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 192 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1707 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6397 2025 Die Vorlage OF 894/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWallboxen im Vorgarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 477/7 Betreff: Wallboxen im Vorgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 477/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenVogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2024, OF 693/11 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlenen Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen usw., aber auch Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Auch werden sie von Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der so genannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte ein Durchmesser von bis zu 3 mm haben. Dies Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam geben Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6469 2025 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAuskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273 entstanden aus Vorlage: OF 569/12 vom 25.11.2024 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Magistrat wird gebeten, eine transparente Darstellung der Messungen vorzunehmen und Auskunft über die Kontrollwerte des Trinkwassers, die von Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock bis zum Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden, zu geben. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u. a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 07.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben" (Quelle: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902). Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen" (Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html). In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegenzuwirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwassers und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 21.10.2024 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22; OM 5556/24 OBR 10; ST 1639/24 Der Ortsbeirat 10 begrüßt, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats, aber auch der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1639, noch mitteilt, "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Informationsveranstaltung, ursprünglich am Frankfurter Berg, eingeladen hatte! Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen? 2. dem Ortsbeirat 10 umgehend ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentation und Erläuterungen zu überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 496
Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 463/7 vom 12.11.2024 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2025 und 21.08.2025 Sowohl in der Stellungnahme ST 68 als auch in der Stellungnahme ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn, bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der Stellungnahme ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5704, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 6224, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025
Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 569/12 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Ortsbeirat bittet um transparente Darstellung der Messungen und Auskunft der Kontrollwerte des Trinkwassers, die seit Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock und bis Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u.a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 7.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben." [1] Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "Im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen." [2] In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegen zu wirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus, die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwasser und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Quelle [1] https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902 Quelle [2] https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6273 2024 Die Vorlage OF 569/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke
Weiter lesenFragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 886/9 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zu dem Magistratsvortrag M108 vom 02.09.24 S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO) wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn die 37 Besitzeinweisungsverfahren veranlasst und welche genauen Kosten resultierten aus der Verzögerung? Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn das Baurecht zum Ausbau? 2. Waren in der Planfeststellung Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit und Bahndammsicherheit vorgesehen und wenn ja welche? 3. Welche genauen Kosten resultieren aus den Bodenaustauschmaßnahmen und warum waren sie notwendig? 4. Welche Kosten resultieren sich durch die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung und Rüttelstopfsäulenverfahren und warum wurden die Maßnahmen zusätzlich nötig? 5. Aus welchen nicht vorhersehbaren Gründen wurde die Änderung der Bauphasenplanung entgegen dem Planfeststellungsbeschlusses notwendig? 6. Welche Maßnahmen sind nötig, um bei geplanten, anstehenden Infrastrukturmaßnahmen solche Kostensteigerungen für die Stadt zu verhindern? Begründung: Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main hat sich verdreifacht von ursprünglichen 18,486 Mio. Euro (2017) um 36,479 Mio. Euro auf 54,965 Mio. Euro. Die Neubaustrecke auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beträgt 9 km. Der aktuelle Nutzenkostenindikator nach Prüfung des EBA ist von 1,67 (2017) auf nur noch 1,27 gesunken. Die Gründe der Kostensteigerungen werden in dem Magistratsvortrag M 108 ohne genauere Angaben nur allgemein aufgezählt. Die transparente Aufarbeitung der Kostenentwicklung von Baumaßnahmen ist notwendig, um die Akzeptanz der BürgerInnen für Infrastrukturprojekte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1087 2024 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 886/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenHochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 499/8 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen unter der Prämisse einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmung in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlen-Wanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist es durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregen-Ereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des OBRs berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2024 Die Vorlage OF 499/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze 2., 3. und 6. des Tenors wir folgt lauten: 1. Satz 2.: "Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen." 2. Satz 3.: "Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern." 3. Satz 6.: "Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenDaten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 885/9 Betreff: Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Erkenntnisse zieht der Magistrat aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre in Bezug auf die Maßnahmen, welche im Ortsbezirk 9 durchgeführt wurde? 2. Welche der Maßnahmen haben einen großen Wirkeffekt verzeichnet, welche Maßnahmen waren wenig wirksam? 3. Welche Mittel-Umverteilung empfehlen Magistrat, Grünflächenamt, Umweltamt oder das Klimareferat in Bezug auf die Mittelallokation für die Maßnahmen der Klimaanpassung? Begründung: Die Stadt Frankfurt und auch der Ortsbeirat 9 haben in den letzten Jahren einige Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung initiiert bzw. finanziell unterstützt. Sowohl die Zeit, welche uns noch für Klimaschutz oder Klimaanpassung bleibt als auch die finanziellen Mittel, welche der Kommune dafür zur Verfügung, sind knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, die knappen, vorhandenen Mittel sehr zielsicher und effizient einzusetzen, um vor dem kurzen Zeithorizont eine messbare Wirkung zu erzielen. Deshalb sind die Informationen aus dem Maßnahmen-Monitoring der Stadt Frankfurt von großem Interesse, da auf deren Basis erfolgreich umgesetzte, effektive Maßnahmen mit umso größerem Engagement gefördert und umgesetzt werden können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 885/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 500/8 Betreff: Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten: Aufgrund der immer dringender werdenden Herausforderungen durch den Klimawandel, werden folgende Fragestellungen in unserem Ortsbezirk akut: 1. Wer zahlt für die Folgen der Überschwemmungen 2023 und 2024, die aufgrund unzureichenden Hochwasserschutzes eingetreten sind? 2. Wer zahlt insbesondere für Rettungsdienste, die aktuell ihre Kosten an die jeweiligen Eigentümer 1:1 weiterreichen? 3. An wen wenden sich Mieter, wenn sie in Folge einer Überschwemmung über erhöhte Umlagen an den Kosten der Reparaturleistung unfreiwillig beteiligt werden? Begründung: Für die Anwohner in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, ist mittlerweile die Situation mehr als kritisch. Für jeden Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden, aber die Ursachen für die Überschwemmungen werden nicht oder nur teilweise behoben. Dies hat zur Folge, dass bei jedem Hochwasser weitere Folgekosten auf die Betroffenen zukommen, die auf Dauer und ohne grundsätzliche Änderung der Rahmenbedingungen an die Grenzen der Finanzierbarkeit gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1086 2024 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKonzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Sowohl in der ST 68 als auch in der ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 509 2024 Die Vorlage OF 463/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und 1 farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 farbechte/Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3
Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App „Meine Pegel“ aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 476/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Urselbach und Steinbach in die App "Meine Pegel" aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, den Urselbach und den Steinbach für die App "Meine Pegel" der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vorzuschlagen. Begründung: Die App "Meine Pegel" ist eine amtliche Hochwasser-Information mit rund 3.000 Pegeln in Deutschland. Die leicht über Smartphone nutzbare App liefert Infos über aktuelle und prognostizierte Wasserstände von kleineren und größeren Fließgewässern. Für Frankfurt sind derzeit nur die Nidda, der Eschbach und der Erlenbach mit je einem Messpunkt erfasst. Auch die anderen Taunusbäche, die in letzter Zeit häufiger sehr heftige sturzflutartige Wasserbewegungen hatten, sollten hier erfasst sein. Nutzer der App können sich einen schnellen Überblick über die lokale Hochwasserlage verschaffen und/oder werden bei Grenzwertüberschreitungen und/oder Hochwasserwarnungen per Push-Mitteilung informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 314 Aktenzeichen: 90-34
Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6125 entstanden aus Vorlage: OF 477/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potenziellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o. g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z. B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 316 Aktenzeichen: 90-34
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 923/10 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 nimmt nachträglich zur Kenntnis, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Info-Veranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats und der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Sehr gerne hätten die Mitglieder des Ortsbeirates 10 auch eine Einladung erhalten, um an dieser sehr wichtigen Veranstaltung teilnehmen zu können. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl, musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024 (ST 1639) noch mitteilt "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die Info-Veranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Infoveranstaltung ursprünglich am Frankfurter Berg eingeladen hatte, 2. der Magistrat wird gebeten, ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentationen und Erläuterungen dem Ortsbeirat 10 umgehend zu überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 895/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 923/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6208 2024 1. Die Vorlage OF 895/10 wird als gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz das Wort "ausdrücklich" gestrichen, der vierte und fünfte Absatz zu Ziffer 1. des Tenors und der Satz "Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen?" eingefügt wird. Zudem wird der Satz "Der Magistrat wird gebeten, ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentationen und Erläuterungen dem Ortsbeirat 10 umgehend zu überlassen." als Ziffer 2. des Tenors eingefügt. 2. Die Vorlage OF 923/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/10 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAbwärme von Rechenzentren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6046 entstanden aus Vorlage: OF 854/10 vom 17.06.2024 Betreff: Abwärme von Rechenzentren Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Stellungnahme vom 15.04.2024, ST 713, ist zu entnehmen, dass "...Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt wird". Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob Abwärme von Frankfurter Rechenzentren auch im Ortsbezirk 10 genutzt wird bzw. nutzbar gemacht werden kann; 2. wenn ja, ab wann und wo im Ortsbezirk 10; 3. zu 2.: wie und unter welchen Voraussetzungen dies im Ortsbezirk 10 möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 713 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 334 Beratung im Ortsbeirat: 10
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6047 entstanden aus Vorlage: OF 856/10 vom 17.06.2024 Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, die unter den Ziffern 1. bis 4. aufgeführten Fragestellungen jeweils separat und eindeutig zu beantworten. 1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen? 2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich? 3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern? 4. Ist es vorgesehen, und wenn ja, ab wann, Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 558 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6066 entstanden aus Vorlage: OF 918/10 vom 21.10.2024 Betreff: Stromausfälle im Ortsbezirk 10 seit 2022 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann, wie oft und wo seit 2022 Stromausfälle in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames stattgefunden haben und aus welchen Gründen; 2. wie Stromausfälle künftig möglichst verhindert werden können; 3. von besonderem Interesse dabei sind alle vorgesehenen Maßnahmen, um künftig jederzeit und dauerhaft die wichtige Netz- beziehungsweise Stromstabilität sicherzu stellen; 4. welche Fördermöglichkeiten für den Eigenschutz, zum Beispiel für modernste, ohne jegliche Unterbrechung ausfallsichere Notstromaggregate oder Ähnliches, bestehen. Begründung: Auch die automatische Einschaltung von vielen Notstromaggregaten erfolgt meist nicht ohne Schäden beziehungsweise ohne Unterbrechung. Wiederholte Stromausfälle auch in Preungesheim konnten offenbar nicht verhindert werden. Betroffen sind unter anderem private, schwerkranke und gewerbliche oder mittelständige Abnehmer. Dies kann zum Beispiel für verderbliche Lebensmittel, für Medikamente oder für sonstige Waren zu weitreichenden, teuren und leider auch gesundheitsgefährdenden Folgen führen. Bestimmte Geräte schalten sich ab und oder starten nicht automatisch. Teilweise gehen Daten verloren. Es ist schlimm, wenn der jeweilige Ausfall oder das Schadensereignis nicht rechtzeitig erkennbar beziehungsweise nicht heilbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 559 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 500 entstanden aus Vorlage: OF 435/7 vom 10.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Vorgang: M 118/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Vorlage M 118, Ziffer V, aufgefordert, Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in sogenannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb sollen die Pläne vor den demokratisch gewählten Organen ständig offengelegt werden. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 387 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5475, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024
Ideen
Kleinwindkraftanlagen am Mainufer
Man könnte seitens der Stadt prüfen, ob man nicht (bei ausreichender Windgeschwindigkeit) Kleinwindkraftanlagen in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 500 m) am Mainufer installieren kann. Man kann die Masten dann natürlich auch gleich für Smart City Projekte mitnutzen z.B. WLAN-Hotspots.
e-Skooter
Alle 50 m ein Straßenparkplatz mit Piktogramm für das Abstellen (und nur da) von e-Skooter reservieren.
Cooling Park auf dem Roßmarkt und
Anlegen eines Cooling-Park (nach dem Vorbild wie in Wien) anstelle der Versiegelten Fläche. Ein Parkkonzept, in dem kühlendes Nass Hitzgeplagte im Sommer abkühlen wird, dies wäre ein Beitrag im Kampf gegen die vom Klimawandel bedingte Hitze in der Stadt. https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/anlagen/esterhazy.html
Strom sparen , in der Stadt
Wenn es dunkel wird gehen überall die Lampen an! Das ist nicht nötig. Es gibt eine Wahnsinns Lichtverschmutzung in der Stadt und am Stadtrand. Stromsparen …. Straßenbeleuchtung reduzieren, Häuserillumination ( bes. Hochhäser) abschaffen!
Balkonkraftwerk
Vermieter müssten mehr von den Balkonkraftwerken installieren. Bzw. bezuschussen. (Link wurde von der der Redaktion entfernt / Werbung)
Idee zur Energiegewinnung im Main
Es gibt ja die Idee der Meeresströmungskraftwerke, diese "Windräder unter Wasser" könnte man auch abseits von Schifffahrtrouten im Main errichten. Der Main fließt 24/7 und 365 Tage im Jahr, die Anlagen könnten also durchaus zur Grundlastversorgung und Netzstabilität beitragen. Siehe auch Wikipedia-Artikel zum Gezeitenkraftwerk Strangford (die Größe der Rotorblätter müssten natürlich dem Main angepasst sein, denkbar sind auch hunderte kleine Rotoren hintereinander): https://de.wikipedia.org/wiki/Gezeitenkraftwerk_Strangford
Mehr Verschattung - stadtweit
Es sollten Plätze und breite Gassen möglichst verschattet werden, sodass sich die Stadt im Sommer nicht so stark erwärmt. Es muss deutlich mehr getan werden wie bisher, neben dem Pflanzen von Bäumen und Büschen kann man auch Sonnensegel in der ganzen Stadt installieren, sodass sich der Asphalt nicht so aufheizt. An der dann verschatteten Konstabler- und Hauptwache könnte man zusätzlich Nebeldüsen errichten, die die Zeil und die Innenstadt noch zusätzlich etwas herunterkühlen. In Zukunft wird es sonst nachts unerträglich werden in der Stadt. Man kann das Thema nicht mehr einfach ignorieren, man muss endlich effektive Maßnahmen gegen schwüle Tropennächte diskutieren und handeln.
Werbung und Gebäudebeleuchtung abschalten um Energie zu sparen
Gebäudefasadenbeleuchtungen (aller Gebäude) generell aus lassen. Beleuchtete Werbetafeln und Digitale-Werbetafeln generell aus lassen. Werbe- und Schaufensterbeleuchtung von Geschäften spätestes um 22:00 Uhr abschalten und frühestens um 7:00 Uhr wieder einschalten.
Agri Photovoltaik im Grüne Soße Anbau
In der FAZ vom 8. Juli 2022 erschien ein Artikel : Wein und Energie vom Fuchsberg über den Anbau von Wein unter transparenten, hoch aufgeständerten Solarmodulen. Vorschlag: ein Versuchsfeld für den Grüne Soße Anbau, Schatten liebende Kräuter , in Oberrad um gleichzeitig - bei schonenden Umgang mit Flächen - auf Frankfurter Gemarkung Lebensmittel und Strom zu erzeugen.
Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung
Die Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.