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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeuge

26.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 160/13 Betreff: Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für E-Fahrzeuge Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen. Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend. Es wird daher folgende Frage über den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. an die Mainova als Netzbetreiber gestellt: Wie viele E-Auto Ladestationen verkraftet in einer realistischen Einschätzung das Nieder-Erlenbacher Stromnetz mit seiner jetzigen Kapazität, insbesondere zu Zeiten von gleichzeitigen Ladevorgängen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 900 2024 Die Vorlage OF 160/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Brunnen an dem Plätzchen Neue Fahrt/Ecke Alt-Erlenbach in Trinkbrunnen umwandeln

25.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 158/13 Betreff: Brunnen an dem Plätzchen Neue Fahrt/Ecke Alt-Erlenbach in Trinkbrunnen umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den "Bürgerbrunnen" auf dem Plätzchen Neue Fahrt / Ecke Alt-Erlenbach in einen Trinkbrunnen umzuwandeln. Aktuell wird dort Wasser im Umlauf gepumpt. Begründung: Der Platz "Am Bürgerbrunnen" liegt zentral in der Ortsmitte und auf dem Schulweg fast aller Schüler*innen der Anna-Schmidt-Schule und eines großen Teils der Grundschüler*innen. Zwei Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Nieder-Erlenbach ist zudem Station auf dem Bonifatiusweg wie auch auf dem Lutherweg. Es gibt im Ort keine öffentlich zugängliche Möglichkeit, eine Trinkwasserflasche aufzufüllen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5244 2024 Die Vorlage OF 158/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Trinkbrunnen in Nieder-Erlenbach"; 2. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Erlenbach an zentraler Stelle einen Trinkbrunnen zu installieren. Geeignet hierfür wäre z. B. der Platz am Rathaus.": 3. in der Begründung die Worte "Am Bürgerbrunnen" durch die Worte "am Rathaus" ersetzt werden. ???? Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Plätzchen am Bürgerbrunnen teilweise entsiegeln und bepflanzen

25.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 159/13 Betreff: Plätzchen am Bürgerbrunnen teilweise entsiegeln und bepflanzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Teil des Plätzchens "Am Bürgerbrunnen" (Alt-Erlenbach / Ecke Neue Fahrt) zu entsiegeln und mit einer klimagerechten Bepflanzung zu versehen. Die zu entsiegelnde Fläche (etwa im Bereich der jetzt dort stehenden Blumenkästen) sollte mit dem Ortsbeirat abgestimmt und durch sehr niedrige Begrenzungen vor Betreten geschützt werden. Begründung: Der Platz "Am Bürgerbrunnen" liegt zentral in der Ortsmitte. Dort gibt es aktuell nur sehr wenig Grün. Die bestehenden Pflanzkästen sind aufwändig in der Pflege, da sie in den langen Hitzeperioden, die wir in den letzten Jahren immer häufiger erlebt haben, nur wenig Wasser speichern können. Eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung würde den Platz und damit Ortskern insgesamt aufwerten. Eine niedrige (ca. 25-30 cm hohe ) Begrenzung erscheint notwendig da die Fläche direkt an den Bürgersteig grenzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 159/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Investition mit Investitionsmitteln des Ortsbeirates 11 für den Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V.

13.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 143/11 Betreff: Investition mit Investitionsmitteln des Ortsbeirates 11 für den Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst den Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e.V. mit xx.xxx € (brutto) aus seinem Investitionsbudget, damit dieser einen artgerechten Reptilienraum einrichten kann. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Tierschutzverein erfüllt wichtige kommunale Aufgaben. Die städtischen Zuschüsse decken schon seit Jahren nicht einmal die laufenden Kosten, weshalb der Verein auf Spenden und ehrenamtliche Helfer angewiesen ist. Investitionen in die Zukunft und die Instandhaltung der Gebäudesubstanz können angesichts der finanziellen Lage nur punktuell angegangen werden. In den letzten Jahren stieg der Anteil exotischer Tiere stark an. So war bis 2017 die Zahl abgegebener Exoten (Schlangen, Echsen, Spinnen, Schildkröten) nicht signifikant. Sie stieg dann aber in den folgenden Jahren stark an (2018: 33, 2019: 70, 2020: 54, 2021: 53 Stand Oktober) und beläuft sich aktuell auf 105 Tiere, Tendenz steigend. Neben den höheren Kosten (Terrarien, Klimatisierung, Energie) macht sich auch Platzmangel breit. So ist das Büro der Leitung im Grunde ein großes Terrarium für exotische Tiere. Ein vernünftiges Arbeiten bzw. das Einhalten von arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ist schlichtweg nicht mehr möglich. Der Verein reagierte und schaffte durch anderweitige Investition Platz für einen Reptilienraum im Keller der Liegenschaft. Mittlerweile liegt auch ein Angebot zur Ertüchtigung des Raumes vor. Das Angebot zur Ertüchtigung des Stromanschlusses und der Belüftung beläuft sich auf 46.350,50 € (brutto). Der Ortsbeirat möchte wegen der Notwendigkeit der Maßnahme und vor dem Hintergrund der Bedeutung der kommunalen Aufgaben des Tierschutzvereins daher die Investition in einen adäquaten Reptilienraum großzügig aus seinem Investitionsbudget bezuschussen. Das Angebot liegt dem Antrag bei. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 68 2022 Die Vorlage OF 143/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Investitionsmaßnahme mit einem Betrag in Höhe von 23.000 € (brutto) unterstützt wird. Abstimmung: 2 SPD, CDU, 2 LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ausgleichsmaßnahmen wegen der Baumaßnahme Riederwaldtunnel A 66

01.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2021, OF 154/11 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen wegen der Baumaßnahme Riederwaldtunnel A 66 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Naturzerstörungen im Rahmen des Baus der A66 zwischen Enkheim und Anschlußstelle A661 geplant? 2. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für die bereits erfolgten Naturzerstörungen im Rahmen des Baus der A66 zwischen Enkheim und der Anschlußstelle der A661 bereits umgesetzt oder sind in Umsetzung? Die Ausgleichsmaßnahmen, die im Bereich des OBR 11 umgesetzt werden, sollen gesondert aufgeführt werden. Begründung: Den Menschen im Ortsbezirk wird immer wieder mitgeteilt, dass die eigentlichen Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel noch gar nicht begonnen haben, der reale Eindruck ist jedoch ein Anderer. Allein durch die Vorbereitungsmaßnahmen sind schon erhebliche Grünflächen zerstört worden und zahlreiche Bäume gefällt worden, zum Beispiel in der Lahmeyerstraße aber auch entlang des Erlenbruchs. Für diese Einschnitte müssen Ausgleichsmaßnahmen geleistet werden. Oft geschieht dies jedoch weit entfernt von dem entstandenen Schaden, manchmal auch gar nicht. Leider gibt es in dem Bereich der Ausgleichsmaßnahmen oft wenig Transparenz, was durch diesen Antrag behoben werden soll. Die Ausgleichsmaßnahmen sollten den Menschen vor Ort zu Gute kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1305 2022 Die Vorlage OF 154/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Trinkbrunnen im Nordend

01.12.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Vorgang: OM 3974/15 OBR 3; ST 970/15; EA 122/17 OBR 3; ST 1597/17; OM 3571/18 OBR 3; ST 2224/18; OM 7148/21 OBR 3; ST 822/21 Bereits 2014 bei Sanierung des Holzhausenparks hat der OBR 3 die Installation zusätzlicher Trinkbrunnen vorgeschlagen OF 719, in der EA 122 aus 2017 wurden zusätzliche Haushaltsmittel für weitere Trinkbrunnen auch im Nordend gefordert, in der ST 2224 wurden mit Blick auf die Kosten weitere Trinkbrunnen abgelehnt. Im Rahmen einer städtischen Kampagne wurde 2018 zusätzlich Trinkbrunnen angekündigt deshalb fragte der OBR 3 erneut mit der OM 7148 nach. Daraufhin der OM 6975 hatte der OBR 3 beschlossen, "alle Straßenkreuzungen im Nordend sukzessive durch die Installation von Fahrradbügeln, Baumpflanzungen und Bänken so umzugestalten, dass sie gefahrlos passiert werden können". Daraufhin hatte der Magistrat in der ST 618 geantwortet "Als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel ist die Errichtung von Trinkbrunnen eine geeignete Maßnahme. Zunächst sind 5 Trinkbrunnen im öffentlichen Raum und 5 Trinkbrunnen in Parks bzw. Grünflächen vorgesehen. Auswahlkriterien für Standorte sind eine extreme Hitzebelastung (laut Klimaplanatlas), eine hohe Frequenz von Nutzerinnen und Nutzern sowie die Machbarkeit (Gegebenheiten vor Ort). 2021 sollen weitere Trinkbrunnen eröffnet werden. So wird zum Beispiel zurzeit ein Standort im Günthersburgpark geprüft (u. a. Zugang zu Trinkwasserleitung, Denkmalschutzbelange) und auch einer der vorgeschlagenen Plätze im Nordend könnte in Frage kommen. Um über die oben erwähnten 10 Trinkbrunnen hinaus weitere, wünschenswerte Trinkbrunnen zu errichten, bedarf es eines Gesamtkonzeptes, in dem Machbarkeit, Zuständigkeit, Finanzierung und Betrieb der Trinkbrunnen im gesamten Stadtgebiet betrachtet werden. Gerne nimmt der Magistrat in diesem Sinne die Anregung des OBR 3 in die Liste möglicher weiterer Standorte mit auf." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Wie viele zusätzliche Trinkbrunnen wurden im Jahr 2021 in Betrieb genommen? b) Was ergab die Prüfung bzgl. eines Trinkbrunnens im Günthersburgpark? c) Wann können zusätzliche Standorte im Nordend realisiert werden? Z.B. Merianplatz, Luisenplatz, Glauburgplatz, Holzhausenpark? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.11.2021, OF 156/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3974 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 970 Etatanregung vom 16.03.2017, EA 122 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1597 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3571 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2224 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7148 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 822 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1289 2021 1. Die Vorlage OF 156/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Glauburgplatz" um den Wortlaut "im Bethmannpark" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 166/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

18.11.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 139/3 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen angenommen. - Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. - Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. - Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9 Monaten verlangt werden. - Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. - Leichtbauten (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden. Begründung: Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen sollte zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft in den Gebäudebestand ein "Runder Tisch" eingerichtet werden, an dem Mieter- und Vermieterverbände gemeinsam mit der Politik Lösungen zur Reduzierung von Hemmnissen erarbeiten. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 147 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 20 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 147 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 147 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 139/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

17.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 143/9 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 147 vom 17.09.2021 wird mit folgender Maßgabe angenommen: 1. Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima gilt für Neubauten bzw. für den von einer Neubaumaßnahme betroffenen Bauteil. 2. Die energetische Ertüchtigung eines Bauwerks sowie Maßnahmen, die dem Erhalt der Konstruktion dienen, gelten nicht als Neubau. 3. Die Vorschriften des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes, insbesondere zu Baumpflanzungen bleiben unberührt. 4. Leichtbauten (z.B. Carports, Garagen) können mit einer Sedimentdecke versehen werden. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 143/9 dahin gehend ab, dass sie als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Die Vorlage M 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 143/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Trinkbrunnen im Nordend

17.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 156/3 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 3 Trinkwasserspender in Frage kommen. Der Ortsbeirat kann sich Standorte u.a. zum Beispiel am Merianplatz, am Glauburgplatz und im Holzhausenpark vorstellen. Begründung: 2016 wurde der von der Mainova betriebene, beliebte und sinnvolle Trinkbrunnen an der Ecke Liebfrauenstraße/ Zeil in Betrieb genommen. Bisher gibt es in ganz Frankfurt nur noch einen weiteren Trinkbrunnen in der Großen Bockenheimer Straße. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1289 2021 1. Die Vorlage OF 156/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Glauburgplatz" um den Wortlaut "im Bethmannpark" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 166/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Behindern Problem mit dem Wasser vom Berkersheimer Hang die Wiedereröffnung der Bahnunterführung am Im Wiesengarten

16.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 171/10 Betreff: Behindern Problem mit dem Wasser vom Berkersheimer Hang die Wiedereröffnung der Bahnunterführung am Im Wiesengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der Termin zur Wiedereröffnung der Bahnunterführung im Wiesengarten im Oktober 2021 nun schon wieder ohne jeglichen erkennbaren Fortschritt verstrichen ist, obwohl die Stadt eine Zuwegung wieder in einen verkehrsfähigen Zustand versetzt hat. Ferner möge er prüfen und berichten, ob das mit Problemen mit der Ableitung des Wassers vom Berkersheimer Hangs zu tun hat und wie diese gegebenenfalls abgestellt werden können. Begründung: Die Bahnunterführung ist entgegen den Ankündigungen immer noch nicht wieder eröffnet, gleichzeitig vermitteln umfangreiche Pumpmaßnahmen der Baustelle an der Main-Weser-Bahn in diesem Bereich aber den Eindruck, dass hier erneut, trotz vielfältiger Hinweise im Planfeststellungsverfahren darauf, die Wasserprobleme in Berkersheim nicht genügend berücksichtigt und deshalb nicht bewältigt sind. Deshalb ist dringende Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1231 2021 Die Vorlage OF 171/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Solar-Kataster auch für Balkone errichten

11.11.2021 | Aktualisiert am: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 136/12 Betreff: Solar-Kataster auch für Balkone errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Solar-Kataster für Balkone etc. zu errichten, damit Mieter*innen sich für die Nutzung der kostenlosen Sonne über eine PV Anlage zur eigenen Stromproduktion informieren können oder 2. das Land Hessen zu bitten, ein Solar-Kataster entsprechend zu erweitern. Begründung: Damit die Stadt Frankfurt am Main möglichst schnell klimaneutral wird, sollten alle Möglichkeiten genutzt werden. Mit einem erweiterten Solarkataster können auch Mieter*innen, die über Balkone, Terrassen, Schrebergärten etc. verfügen, Sonnenenergie nutzen und damit ihren Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Zwar gibt es inzwischen eine Nr. 156/2021 (Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik / Solarthermie ermitteln) im Geschäftsgang, doch beschränkt sich diese nur auf städtische Immobilien. Es gibt zudem ein hessisches Solar-Kataster. Dieses bewertet u.a. die Dachflächen Frankfurts entsprechend der Solartauglichkeit. Balkone, Garagen oder auch Wandflächen sind darin jedoch nicht berücksichtigt. Es sollte daher dem Antrag entsprechend überarbeitet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 108 2021 Die Vorlage OF 136/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen

18.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 167/2 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu beschließen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipzigerstraße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offengehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipzigerstraße, bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipzigerstraße und in der Mitte der Leipzigerstraße entsteht. 5. Die Bürger*innen im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Kurfürstenpark bildet eine städtebauliche Achse vom West-bahnhof bis zur Quartiersstraße, Leipzigerstraße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes, sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipzigerstraße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 98 2021 Die Vorlage OF 167/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Grillplatz Schwanheim

05.09.2021 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten: I. die Schließung des Grillplatzes unverzüglich anzuordnen, II. die Schließung des Grillplatzes durch wirksame (auch nächtliche) Kontrollen durchzusetzen und III. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen 1. des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), 2. des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), 3. des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und 4. der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. IV. Da der Grillplatz in Schwanheim als Party-Location genutzt wird, ist - wenn überhaupt - eine Wiedereröffnung in Betracht zu ziehen, von der weniger Immissionen ausgehen; ggf. in der Nähe des Wasserwerks Hinkelstein in der Alten Mainzer Schneise. Begründung: Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6 verwiesen, die für die kommende Sitzung des Ortsbeirates 6 eingereicht wurde und als Anlage beigefügt ist. Der von der BFF-Fraktion vorgelegte Antrag ist nur im Ansatz zu begrüßen, weil er zwar die erforderliche sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert, aber dem Magistrat keinen Anlass gibt, eine Konzeption vorzulegen, die den Anforderungen entspricht, wie sie sich aus diesem Antrag ergeben. Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf ist nicht ausreichend, weil er nicht die sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert. Die sofortige Schließung ist erforderlich, weil es in der letzten Zeit wiederholt zu einer missbräuchlichen und sehr gefährlichen Nutzung des Grillplatzes gekommen ist und die Missstände dem zuständigen Dezernat aufgrund einer Vielzahl von Anwohnerbeschwerden seit langem bekannt sind. Trotz dieser Beschwerden, die auch über den Präventionsrat lanciert wurden, hat sich die Situation in diesem Jahr trotz des regnerischen Wetters weiter verschärft und der allgemeine Zustand des Grillplatzes weiter signifikant verschlechtert. Zudem lässt die vorliegende Stellungnahme des zuständigen Dezernates erkennen, dass keine Bereitschaft besteht, an der Situation grundsätzlich etwas zu ändern, obwohl (wörtlich) "die Situation vor Ort [dem Fachamt] bekannt ist". Das von der CDU-Fraktion in dem Antrag OF 149/6 richtigerweise angeregte "Kelsterbacher Modell" wird von dem Fachamt zurückgewiesen, mit der Begründung, dass dieses Modell das Angebot zu stark limitiere und schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und die Aktivitäten in Kelsterbach vor Ort von einem Parkwächter überwacht werden. Dieses Reservierungssystem sei "nicht auf Frankfurt im Allgemeine und auf den Grillplatz im Schwanheim im Speziellen anwendbar". Damit gibt das Fachamt zu erkennen, dass es das grundsätzliche Problem bei der Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim nicht erkannt hat: Der Grillplatz wird weit über seine Kapazitätsgrenzen genutzt, die durch die tatsächlichen Gegebenheiten gesetzt sind. Soll eine für Umwelt, Nutzer*innen und Anlieger*innen erträgliche Nutzung des Grillplatzes erreicht werden, ist es dringend erforderlich eine Kontingentierung einzuführen. Die Antwort des Fachamtes, der Ortstermin solle - entgegen der Anregung des Ortsbeirates 6 - an einem Montag stattfinden, damit sich ein Bild über die "Vermüllung nach dem Wochenende" machen könne, lässt zudem Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten erkennen. Denn die mit der Müllbeseitigung beauftragte Firma beginnt mit den Aufräum- und Müllentsorgungsarbeiten bereits am Sonntag, weil es anderenfalls nicht rechtzeitig vor dem Wochenbeginn am Montag zu schaffen ist. In der Regel ist die Müllbeseitigung am Montag gegen 9:00 Uhr abgeschlossen. Sollte das Fachamt einen Ortstermin weiterhin für erforderlich halten, sollte dieser - entsprechend des bereits gestellten Antrags des Ortsbeirates 6 - am Wochenende stattfinden. Am Besten an einem Wochenende, an dem die Fachamt wieder eine Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt und diese für eine Tanz-Party genutzt wird mit einer noch in 2 km Entfernung hörbaren Beschallung. Anlage 1 (ca. 341 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße

30.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 137/2 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu gepflanzte Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen, sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße, kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürger*innen im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 819 2021 Die Vorlage OF 137/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Gestaltung des Höchster Schlossplatzes im Bereich der Eiche

23.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 140/6 Betreff: Höchst: Gestaltung des Höchster Schlossplatzes im Bereich der Eiche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Gestaltung des Höchster Schlossplatzes im Bereich der Eiche zu prüfen und möglichst bis zum Jubiläumsjahr 2022 des 150jährigen Bestehens der Eiche umzusetzen: 1. Die Entsiegelung der Fläche rund um die Eiche, indem einige Reihen der Pflastersteine entfernt werden; 2. Das Anbringen einer Rundbank um die Eiche; 3. Die Reinigung der von der Stadt vor Jahren eingebrachten, völlig verstopften Belüftungsrohre; 4. Neupflasterung der Fläche unter der Baumkrone und so weit wie möglich darüber hinaus mit wasserdurchlässigen Steinen 5. Anbringen einer wasserspeichernden Schicht bzw. Rigole, die bei Starkregen als Reservoir dient und in Trockenzeiten für Bewässerung sorgt 6. Die Überprüfung der Sinnhaftigkeit der von der Stadt in 2020 angebrachten Pfosten vor der Eiche einschließlich der Pfosten auf der Fläche vor der Treppe zur Eiche Begründung: Seit 1872 steht die "Friedenseiche"auf dem Höchster Schlossplatz. Gesetzt von der Höchster Schützengemeinschaft, in Erinnerung an den deutsch-französischen Krieg, kann sie heute als Symbol für den Frieden zwischen den Ländern gesehen werden. Klimawandel und die große Trockenheit der letzten Jahre setzten der Eiche deutlich sichtbar zu. Der Verein für Geschichte und Alterstumkunde Höchst hat daher 2020 mit gefüllten Plastikwassersäcken Abhilfe schaffen können. Das wird auch weiterhin vom Verein in regelmäßigen Abständen gemacht, auf Dauer reicht das jedoch leider nicht aus. Die oben vorgeschlagenen Maßnahmen der Entsiegelung und Reinigung der Belüftungsrohre sowie die Neupflasterung, der durch Baumwurzeln angehobenen Pflastersteine, verbunden mit der Anhebung der schrägen Fläche, würde den Wasserabfluss vermeiden und mittel-und langfristig zum Erhalt der Eiche sowie zur Erhöhung der Sicherheit, der sich dort aufhaltenden Personen beitragen. Das Anbringen einer Rundbank um die Eiche (wie in früheren Jahren) wertet den Platz auf, lädt zum Verweilen ein und schützt den Stamm der Eiche vor abgestellten Fahrrädern. Die Pfosten vor der Eiche und auf der Fläche vor der Treppe zur Eiche dienen in erster Linie als Fahrradständer und entwerten den alten Charme des Schlossplatzes. Sie sollen das Parken von Autos verhindern. Es "verirrten" sich jedoch nur sehr wenige Autos auf den Schlossplatz bzw. unter die Eiche, sodass die Pfosten nicht gerechtfertigt erscheinen. Zur Schlossterrasse hin verhindern sie zudem das Fahren eines Krankenwagens bei einem Notfalleinsatz. Das Entfernen der Pfosten würde dem Ort wieder den alten Charakter verleihen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 655 2021 Die Vorlage OF 140/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 164/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße / Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf Fußgehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringlich aufgefordert: 1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen. 2. Im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen. 3. Im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für Fußgehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können. 4. Dem Ortsbeirat in einem späterem Bericht zu erläutern, ob - auf Grund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller Fußgehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während Fußgehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie Fußgehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für Fußgehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche Fußgehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 80 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor wie folgt zu ändern: "Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden." Zudem soll die Nummerierung wie folgt geändert werden: 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 707 2021 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/1 wird in der geänderten Fassung Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 3 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Sicherer Zugang zum Bahnhof Nied

09.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 144/6 Betreff: Nied: Sicherer Zugang zum Bahnhof Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen - entweder selbst oder durch die Deutsche Bahn AG, dass 1. die Zugangsstufen zum Nieder Bahnhof mit gelben Sicherheitsstreifen versehen werden, 2. die Beleuchtung an allen Zuwegen funktioniert, 3. die Wasserrinnen gereinigt sind, damit das Regenwasser kanalisiert abfließen kann, 4. auf jeder Seite ein speziell gekennzeichneter Platz zum Abstellen von E-Rollern an den Bahnsteigen eingerichtet wird. Hier muss Sorge dafür getragen werden, dass die Roller nicht an anderer Stelle am Bahnsteig abgestellt werden können. Begründung: Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass die Stufen schlecht zu erkennen sind, da Sicherheitsstreifen fehlen. Auch die Beleuchtung der Zuwege sollte überprüft werden, damit die Zuwege in der Dunklen Jahreszeit und bei Dunkelheit gefahrlos zu begehen sind. Dazu zählt auch die Säuberung der Wasserrinnen insbesondere dort, wo viel Grün drumherum ist. Des weiteren standen wahllos zahlreiche E-Roller am Aufgangsbereich und behinderten die Bahnbenutzer und hier insbesondere diejenigen mit Handicap oder Kinderwagen. Diesem egoistischen Treiben kann nicht weiter tatenlos zugesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 659 2021 Die Vorlage OF 144/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 4. der Wortlaut "an den Bahnsteigen" durch den Wortlaut "in Bahnsteignähe" ersetzt und der Wortlaut "an anderer Stelle" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park

03.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2021, OF 155/5 Betreff: Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen. Begründung: Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund freilaufen lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde am Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens 1,5 m). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches Offenstehenlassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslaufflächen einen Zugang ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 784 2021 Die Vorlage OF 155/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark V

30.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark V Vorgang: OM 2331/17 OBR 5; ST 196/18; OM 2924/18 OBR 5; ST 1146/18, OM 4994/19 OBR 5; ST 2079/19 Der Magistrat wird aufgefordert die in der ST 1146 vom 15.06.2018 zugesagte Hundeauslauffläche im Seehofpark endlich einzurichten. Begründung: Der Magistrat hat der Anregung des Ortsbeirates 5 im Seehofpark eine Hundeauslauffläche auszuweisen in seinen Stellungnahmen vom 05.02.2018 (ST 196), vom 15.06.2018 (ST 1146) und vom 11.11.2019 (ST 2079) entsprochen und eine zeitnahe Umsetzung zugesagt. Leider wurde die Hundeauslauffläche im Seehofpark bisher nicht eingerichtet. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1146 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2079 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 775 2021 Die Vorlage OF 143/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: FDP, SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt

25.07.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2021, OF 165/5 Betreff: Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt Vorgang: OM 7330/21 OBR 5, ST 1231/21; OM 5592/20 OBR 5; ST 1450/20 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, weshalb der Frachtflug LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 nicht vor 23:00 Uhr oder nach 05:00 Uhr starten konnte bzw. inwiefern im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung das öffentliche Interesse am Start um 01.09 Uhr das Interesse an der Nachtruhe der im Rhein-Main-Gebiet lebenden Bevölkerung überwogen hat. Begründung: In seiner Stellungnahme 1231 vom 11.06.2021 hat der Magistrat zur Beantwortung der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 19.02.2021, OM 7330 das Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen angefragt. Dieses hat mitgeteilt, dass der Flug LH 8386 in der Nacht vom 28. auf den 29.03.2020 der Aufrechterhaltung der stabilen Versorgung mit Wirtschaftsgütern diente. Das besondere öffentliche Interesse der nächtlichen Starts von Frachtmaschinen in den ersten Wochen der Pandemie, wozu auch der in Rede stehende Flug gehört habe, habe darin gelegen, dass Flüge auf ihrem Rückweg von Asien dringend benötigte medizinische Güter zur Bekämpfung von Covid-19 nach Deutschland transportiert haben und damit einen Beitrag zum bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und des Personals im Gesundheitswesen geleistet hätten. Die nächtliche Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr wurde im Rahmen des, dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorangegangenen, Mediationsverfahrens als Kompromiss erarbeitet. Es sollte keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne die Einführung der Nachtflugbeschränkung geben. Zum Schutz der vom Flugverkehr negativ betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und des Rechtsstaats vor Aushöhlungen getroffener Vereinbarungen ist daher eine strikte Einhaltung der nächtlichen Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr sicherzustellen. Die genannte Flugbewegung stellt nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 den ersten Start eines Frachtflugzeuges in der Kernnacht seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest im Jahr 2011 dar. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultra-Feinstaub sind medizinisch belegte Risiko-Faktoren für Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem gehören zur Corona-Hochrisiko-Gruppe. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Es ist insbesondere in diesen Tagen fatal, wenn diesen Menschen durch mögliche Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal 6-stündige Nachtruhe auch noch genommen wird. Der Ortsbeirat 5 hat am 15.05.2020 (OM 5592) und am 19.02.2021 (OM 7330) angefragt, welche konkreten Gründe für die Ausnahmegenehmigung des Startes des Fluges Flug LH8386 am 29.03.2020 um 1:09 Uhr vorgelegen haben. Eine konkrete Begründung der Ausnahme in diesem Einzelfall konnte der Magistrat seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) nicht in Erfahrung bringen (siehe ST 1450 vom 17.08.2020). In der ST 1450 wird lediglich allgemein auf die Coronapandemie bezuggenommen und angeführt, bei dem konkreten Flug handele es sich um einen Start "im besonderen öffentlichen Interesse" ohne dies für diesen Einzelfall konkret darzulegen. Auch in der Stellungnahme 1231 vom 11.06.2021 bleibt der Magistrat bzw. das Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den konkreten Ausnahmegrund, insbesondere im Hinblick auf eine vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsabwägung, schuldig. Der Ortsbeirat 5 bittet daher erneut den konkreten Ausnahmegrund auch im Hinblick auf die getroffene Verhältnismäßigkeitsabwägung zu erfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5592 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2020, ST 1450 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7330 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 793 2021 Die Vorlage OF 165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Der Europagarten ist kein Hundeklo

20.06.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 145/1 Betreff: Der Europagarten ist kein Hundeklo Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit Hundebesitzer ihre Tiere nicht auf den eingezäunten Flächen des Europagartens laufen lassen können. Des Weiteren sollen entlang der Zäune Schilder aufgestellt werden, wie sie z.B. auch auf Spielplätzen verwendet werden, die darauf hinweisen, dass Hunde bzw. Hundekot dort verboten sind. Ein Beispiel für ein solches Schild findet sich in der Parallelstraße auf dem Gelände der Hellerhof AG (siehe Foto / Anlage). Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass es vermehrt dazu kommt, dass Menschen ihre Hunde über die Fläche des Europagartens laufen und dort ihre Geschäfte erledigen lassen. Wegen des laufenden Rechtsstreits darf kein Mensch den Rasen betreten, daher sollte dies auch für Hunde gelten; abgesehen davon ist Hundekot sicherlich nicht förderlich für den Zustand des Rasens. Der aktuell verwendete Bauzaun ist aber für Mensch und Tier leicht zu umgehen. Darüber hinaus trifft man leider um den Park herum, meist entlang der Zäune und der Bäume des Bauabschnitts 1, auf Hundehaufen. Gerade Familien mit Kindern müssen hier ständig aufpassen und wünschen sich eine Verbesserung der Situation. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 45 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 145/1 wird abgelehnt. Abstimmung: Zu. 1: Einstimmige Annahme Zu. 2: 2 GRÜNE, SPD, FDP und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE und CDU (= Annahme); 2 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof

11.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 16/15 Betreff: Gießkannenwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 für jede Wasserzapfstelle auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof mindestens einen Gießkannenwagen mit Pfandschloss anzuschaffen. 2. Der Anschaffungspreis soll ermittelt und dem OBR mitgeteilt werden. 3. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird den Kauf ein Betrag von maximal EUR 2.500,00 bereitgestellt. Der VdK-Ortsverband Nieder-Eschbach würde sich freundlicherweise, je nach Anschaffungspreis, ebenso beteiligen. Begründung: Nachdem auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof die Wasserzapfstellen umgebaut und reduziert wurden, gab es zahlreiche Beschwerden von Senioren. Die Senioren müssen die schweren Gießkannen über eine viel weitere Entfernung tragen als zuvor. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, sollen für jede Zapfstelle mindestens ein Gießkannenwagen mit Pfandschloss angeschafft werden. Speziell für den Friedhof entwickelt: der Gießkannenwagen Eine speziell für den Friedhof entwickelte Lösung ist der Gießkannenwagen. Erfunden und gebaut wurde er von einem Steinmetzmeister aus Bad Aibling. Der Gießkannenwagen kann aber nicht nur zum Wassertransport auf dem Friedhof verwendet werden, sondern auch zum Gießen selbst muss die Kanne nicht aus dem Wagen gehoben werden. Ähnlich wie bei einem Einkaufswagen, lässt sich der Gießkannenwagen mit einem Pfandschloss versehen, damit er wieder zur Wasserstelle zurückgebracht wird. Quelle: https://taspo.de/kategorien/friedhof-mobile-giesshilfen-sparen-schlepperei/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 15 2021 Die Vorlage OF 16/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

„Abwasser 2035“

02.05.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 16/11 Betreff: "Abwasser 2035" Der Ortsbeirat möge beschließen: In Bezug auf die Vorlage M 51/21 wird um Auskunft zu den nachfolgenden Punkten gebeten: Der Ortsbeirat 11 begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen des Konzepts "Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser" (M 51). Das Konzept wird voraussichtlich eine massive Gebührensteigerung um 35% beim Schmutzwasser und 44% beim Niederschlagswasser nach sich ziehen. Sehr zu begrüßen ist angesichts zunehmender Dürre und vermehrter Starkregenereignisse die Absicht des Konzepts, mehr Regenwasser in der Natur zu belassen und weniger in die Kanalisation zu leiten. Es wird um Auskunft gebeten, wie hoch der Anteil der in den einzelnen Zielpfaden umzusetzenden Maßnahmen an der Kostensteigerung ist, insbesondere der Anteil der vorgeschlagenen vierten Reinigungsstufe. Es wird um Auskunft gebeten, warum das Konzept mit steigenden Abwassermengen rechnet und die Abwasserreinigungsanlagen ausbauen will, obwohl Regenwasser im Kanal vermieden wird und aus ökologischen Gründen der Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser weiter sinken sollte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 2 2021 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf die V 2/21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Neugestaltung Riedbergplatz: Planung online vorstellen

26.04.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 14/12 Betreff: Neugestaltung Riedbergplatz: Planung online vorstellen Vorgang: OM 5506/19 OBR 12; ST 2167/20 Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Planungen und Überlegungen für eine weitere Begrünung und Entsiegelung des Riedbergplatzes in einer interaktiven Online-Bürgerveranstaltung vorzustellen. Nur eine von vielen Möglichkeiten: Riedbergplatz mit aktuellen und denkbaren zusätzlichen Bäumen (Skizze: Luftbild aus dem Stadtplan Frankfurt.de mit eigenen Ergänzungen) Begründung: Die Neugestaltung des Riedbergplatzes durch deutlich mehr Begrünung und Entsiegelung war im kürzlich gelaufenen Kommunalwahlkampf ein wichtiges Thema nahezu aller Parteien und Listen. Es besteht also ein sehr hohes Interesse auch in der Bevölkerung, die bereits seit Herbst existierenden Planungen und Überlegungen vorzustellen. Aufgrund der noch für Monate unsicheren Corona-Lage sollten die Planungen nun online in einer interaktiven Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden. Damit wäre dann die in ST 2167/2020 angekündigte Vorstellung im Ortsbeirat mit erledigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5506 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2167 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 14/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 14/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 14/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames

20.04.2021 | Aktualisiert am: 29.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 17/10 Betreff: Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, mindestens einen Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben. Eine Patin steht zur Verfügung und wird dem Grünflächenamt wie üblich direkt bekannt gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 60 2021 Die Vorlage OF 17/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Abfallbehälter" die Worte "mit Deckel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Mülleimer im Niddapark mit Deckeln nachrüsten

19.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 1/7 Betreff: Mülleimer im Niddapark mit Deckeln nachrüsten Vorgang: OM 4348/15 OBR 7; ST 1415/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Mülleimer im Niddapark schnellstmöglich mit Deckeln auszustatten, um Plünderungen durch Vögel vorzubeugen. Begründung: In dieser Sache hat sich der Ortsbeirat bereits 2015 an den Magistrat gewandt (OM 4348/2015). Laut ST1415/2015 werden in Frankfurt alle Mülleimer mit Deckel ausgestattet, im Ortsbezirk 7 beispielsweise entlang der Nidda. Im Niddapark sind jedoch heute noch immer offene Mülleimer im Einsatz, die speziell im Sommer vermehrt von Vögeln geplündert werden. Dabei verteilen die Vögel meist den gesamten Inhalt des Mülleimers in dessen Umkreis. Eine Nachrüstung von Deckeln sollte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4348 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1415 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 18 2021 Die Vorlage OF 1/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Aufstellen eines Mülleimers an der Bürgerwiese (Mörfelder Landstraße)

13.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 16/5 Betreff: Aufstellen eines Mülleimers an der Bürgerwiese (Mörfelder Landstraße) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Hundewiese / Bürgerwiese an der Mörfelder Landstraße eine Mülleimer aufzustellen. Begründung: Da auf der Hundewiese / Bürgerwiese an der Mörfelder Landstraße kein Mülleimer vorhanden ist, ist in diesem Bereich eine erhöhte Verschmutzung zu erkennen. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter sind gezwungen die benutzten Hundekottüten bis zum nächsten Mülleimer mitzunehmen. Der nächste Mülleimer befindet sich jedoch erst an der Bushaltestelle "Humperdinckstraße". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 116 2021 Die Vorlage OF 16/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?

15.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Betreff: Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße? Vorgang: M 22/19; M 1/20 Mit der M 22 vom 08.02.2019 legte der Magistrat der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung die "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/-Ahornstraße" vor. Im Beschlusstext heißt es u.a.: "Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €." Der Magistrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Altlasten wurden bei den vor Baubeginn stattgefundenen Probebohrungen auf den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711, 713-742 gefunden? 2. Wurden nach Baubeginn weitere bisher nicht bekannte Altlasten gefunden? Falls ja - welche? 3. Wurde auch der Schlamm, der nach Aussagen von Anwohnern aus den Baugruben abgesaugt wurde, auf Schadstoffe untersucht? 4. War dem Magistrat bekannt, dass während des zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter auf dem Grundstück untergebracht waren und dort nach Aussagen von Anwohnern auch Munition produziert wurde, deren Rückstände sich im Erdreich befinden sollen? 5.War dem Magistrat bekannt, dass bereits in den 1970er Jahren lt. Aussagen von Anwohnern zwei Wohnhäuser auf besagtem Grundstück gebaut wurden, die wegen Bewegung im Untergrund wieder aufgegeben werden mussten? War dem Magistrat bekannt, dass auf einem Teil der Grundstücke Schlacke aus den Anlagen der 6. ehemaligen Höchst AG entsorgt wurde? 7. Wie begründet sich der in der M 22 genannte Maximalbetrag für Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten im Einzelnen? Entstehen der Stadt ggf. weitere Kosten? 8. Mit der M1 vom 13.01 2020 wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" vom Magistrat auf den Weg gebracht. Wurde die Fläche auf Schadstoffe im Untergrund untersucht? Falls ja - wie war das Ergebnis? 9. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt durch die Bodeneinträge? Begründung: Auf dem Grundstück des Bauvorhabens der WILMA in der Ahornstraße/Froschhäuserstraße wurden im vorigen Jahrhundert u.a. Schlacke, Produktionsreste von Munitionsherstellung und sonstiger Abfall entsorgt. Anwohner berichten, dass während der Ausschachtungsarbeiten neben dem sonstigen mglw. graphithaltigen Aushub übel riechender Schlamm entsorgt werden musste. Es gab bereits an anderen Orten Probleme mit überbauten früheren Abfallgruben. Um Gerüchten vorzubeugen, sollten die Ergebnisse der Probebohrungen und sonstigen Untersuchungen veröffentlicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1954 2021 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Tierschutzbund fordert Notfütterung von Stadttauben

15.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1573/1 Betreff: Tierschutzbund fordert Notfütterung von Stadttauben Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende dringliche Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringlich für die Dauer der pandemiebedingten Schließung der Gastronomie das Fütterungsverbot für Tauben partiell aufzuheben. An zwei Stellen im Ortsbezirk, einmal am Mainufer und an einer geeigneten Stelle am Hauptbahnhof sollen Futterstellen eingerichtet werden, an denen die Tauben vom Stadttaubenprojekt e.V. mit Futter versorgt werden. Wenn das nicht möglich ist, soll das Ordnungsamt angewiesen werden, für die Dauer der Gastronomieschließung von einer Ahndung an den beschriebenen Stellen abzusehen und eine Notfütterung zu erlauben. Damit würde Frankfurt dem Beispiel Nürnbergs folgen, hier dürfen ehrenamtliche Helfer und Helferinnen die Tauben an sechs Plätzen mit artgerechtem Körnerfutter versorgen. Begründung: Es handelt sich bei den Stadttauben keineswegs um eingewanderte Wildvögel, vielmehr sind es domestizierte Tiere, die auf Menschen angewiesen sind. Sie wurden als Nutztiere gezüchtet und als sie nicht mehr gebraucht wurden, sich selbst überlassen. Sie ernähren sich überwiegend von Gefundenem, vor allem Reste der Gastronomie. Die pandemiebedingten Schließungen in Zusammenhang mit der Kälte - die Vögel haben einen erhöhten Energiebedarf - machen es ihnen in diesem Jahr besonders schwer zu überleben. Sie drohen zu verhungern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1573/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und U.B. (= Annahme); FDP und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken

08.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1486/6 Betreff: Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken Zu den Aufgaben einer Verwaltung gehört es, auch bei Eis und Schnee die Sicherheit der Verkehrswege und damit auch die der Bürgersteige zu gewährleisten. Wenn mit Splitt und anderen umweltverträglicheren Materialien besonders bei extremem Winterwetter eine sichere Nutzung der Wege nicht zu gewährleisten ist, ist auch trotz des problematischen Einflusses auf die Umwelt und auf Tiere wie z.B. Hunde der Einsatz von Salz wohl nicht ganz zu vermeiden. Am 24. Januar 2021 wurde an mehreren Stellen in Zeilsheim (Ecke Neu Zeilsheim/Braun-schweiger Weg, Eingang vor der Käthe-Kollwitz-Schule, S-Bahnstation Zeilsheim) eine massive Verwendung von Streusalz beachtet, die selbst am Tag darauf noch deutlich zu sehen war (s. Foto). In mindestens einem Fall erfolgte die Streuung durch die FFR. Die Menge scheint ungewöhnlich und für eine ordentliche Räumung unnötig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten: - Gibt es einen sachlichen Grund für die beschriebene übermäßige Streuung? - Hätte man an diesen Stellen beispielsweise Splitt statt Salz verwenden können? - Wenn es sich um kein Versehen handelt, welche Konzepte gibt es zur Salzreduzierung im Winterdienst? - Gibt es im Frankfurter Westen eine regelmäßige Evaluierung des Streusalzeinsatzes? Begründung: An den genannten Stellen ist wohl nicht "eimerweise" Salz ausgetragen worden - wie aus der Bürgerschaft berichtet wurde - wohl jedoch in einer übertriebenen Menge, die ganz offensichtlich keine Mehrnutzen bringt. Salz schadet bekanntermaßen der Umwelt, für Hunde ist das Salz von den Pfoten gefährlich. Im normalen Wintereinsatz sollte daher nach Möglichkeit ganz auf Salz verzichtet und auf schonendere Alternativen umgestiegen werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1950 2021 Die Vorlage OF 1486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sindlingen: Artenschutzgutachten für den Villa Meister Park

08.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1500/6 Betreff: Sindlingen: Artenschutzgutachten für den Villa Meister Park Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein Artenschutzgutachten für die Villa Meister selbst, die umliegenden Gebäude und den umliegenden Park erstellen zu lassen. Dabei soll besonders auf Fledermäuse geachtet werden, aber auch auf Gartenschläfer und andere seltene Tiere. Dieses Gutachten soll eine Basis darstellen, um die Auswirkungen einer möglichen Bebauung und Neunutzung auf dem Gelände zu beurteilen. Begründung: Von einem sachkundigen Anwohner, Mitglied bei BUND und NABU, wurde mitgeteilt, dass auf dem Gelände viele Fledermäuse zu beobachten seien. Außerdem sei hier ein Vorkommen der selten gewordenen Gartenschläfer, ein Säugetier aus der Familie der Bilche. Es ist gut möglich, dass die Fledermäuse in Winkeln, Ritzen, Höhlen oder Dachstühlen der alten Gebäude Wochenstuben, Tagesverstecke oder Überwinterungsquartiere haben. Auch der alte Baumbestand könnte Höhlen und Schlupflöcher für Fledermäuse bieten. Auch das Vorkommen von Gartenschläfern deutet auf ein ökologisch wertvolles Refugium hin. Bevor hier durch Baumaßnahmen Lebensräume für seltene Arten unwiederbringlich zerstört werden, sollte erst einmal genau geprüft werden, welche Arten hier leben und wie sie geschützt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7296 2021 Die Vorlage OF 1500/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren

02.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1556/1 Betreff: Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. koordinierte Maßnahmen zur wirkungsvollen und nachhaltigen Reduzierung der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel im Bereich zwischen Münchener Straße und Niddastraße ergreifen zu lassen. Hier zu sollen: 1. Meldungen über wilde Brutstätten von Tauben im oben genanntem Bereich - sofern sie von Mitarbeitenden des Magistrats festgestellt oder von Grundstückeigentümer*innen oder Mieter*innen dem Magistrat gemeldet werden - an den Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. weitergeleitet werden. Dies mit dem Ziel, dass Vereinsmitglieder regelmäßig Zugang zu den Brutstätten erhalten um a) Gelege durch Gipseier zu ersetzen und b) ggf. eine Reinigung vorzunehmen. 2. Grundstückseigentümer*innen in geeigneter Weise (Anschreiben [z. B. Bescheiden über Grundbesitzabgaben beiligend], Information im Amtsblatt, Aushang im Schaukasten des Ortsbeirats, Pressemitteilungen] informiert werden und auch um Weitergabe der Information an Mieter*innen gebeten werden. 3. Der Magistrat beschafft zur Unterstützung der Aktion 3000 Gipseier und stellt diese dem Verein kostenfrei zur Verfügung. Die Finanzierung des Kaufs erfolgt aus dem Budget des Ortsbeirats (gesonderte Vorlage). Begründung: Ein großer Teil der heutigen Taubenpopulation in Großstädten stammt von als Haustieren gehaltenen Tauben ab. Sie wurden von Menschen domestiziert und haben sich gut an die Bedingungen der Städte angepasst. Aus unzählige Fütterungen und herumliegendem Abfall aus Essensverteilaktionen im Viertel besteht ein großes Nahrungsüberangebot. Tauben benötigen normalerweise sechs bis acht Stunden, um den Futterbedarf eines Tages zu finden. In dieser Zeit findet keine Vermehrung, Brüten oder Brutpflege statt. Finden Tauben - wie im Frankfurter Bahnhofsviertel - Futter in großen Mengen und leicht erreichbar vor, sind sie in wenigen Minuten satt und können die übrige Zeit der Vermehrung widmen. Fütterungsverbote sind nur sehr begrenzt durchsetzbar. Teilweise werden Fütterungen von psychisch kranken Menschen durchgeführt, zum größten Teil aber aus falsch verstandener Tierliebe. Auch der Eintrag von Essensresten in das Viertel durch Nahrungsausgaben an Drogenabhängige und Obdachlose geschieht mit helfender Absicht und lässt sich seit Jahren nicht mindern. Das zur Ernährung von Tauben ungeeignete Nahrungsangebot führt zu Erkrankungen und unnötigem Leid bei den Tieren. Durch die hohe Anzahl an Tauben entstehen Schäden an Gebäuden und Menschen fühlen sich - wegen des Taubenkots - an vielen Orten unwohl. Die Tiere - insbesondere die Jungtiere - leben teilweise unter erbärmlichen Umständen, sie erleiden durch teure Versuche zur Vergrämung schwerste Verletzungen. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Reduzierung der Taubenpopulation, zur Minderung von Gebäudeschäden und zur Verbesserung des Reinigungszustandes ist der Austausch der Gelege durch Gipseier. Diesen führen die Mitglieder des Stadttaubenprojekts in ehrenamtlicher Tätigkeit aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7315 2021 Die Vorlage OF 1556/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Satz der Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Begrünung und Aufenthaltsqualität am Fahrradparkaus Hauptbahnhof

02.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1558/1 Betreff: Begrünung und Aufenthaltsqualität am Fahrradparkaus Hauptbahnhof Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Begrünung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Fahrradparkhaus Hauptbahnhof dafür sorgen zu lassen, dass: 1. Der Pflasterstreifen vor der Fassade in der Mannheimer Straße entsiegelt und begrünt wird. 2. Eine selbstrankende Fassadenbegrünung mit wildem Wein oder ähnlich geeigneten Pflanzen installiert wird. 3. Geprüft wird, ob zwischen dem Hotel und dem Parkhaus weitere Bäume gepflanzt werden können. 4. Zwei Sitzbänke und zwei Abfallbehälter aufgestellt werden. 5. Eine ausreichende Beleuchtung installiert wird. Begründung: Die Fassade des Parkhauses ist modern, wirkt aber trist und grau. Alle Flächen rund um das Parkhaus wurden versiegelt, Regenwasser kann nicht versickern, und Pflanzen oder gar Bäume sucht man vergeblich. Eine Fassadenbegrünung würde die gestalterische Qualität verbessern, ein Angebot für Vögel und Insekten bieten sowie die sommerlichen Oberflächentemperaturen senken. Regenwasser könnte zumindest teilweise versickern. Auf dem gesamten Areal sind lediglich zwei Bäume im südlichen Bereich des Busbahnhofs gepflanzt worden. Weitere Bäume würden Schatten spenden und Tieren Schutz und Lebensraum bieten. Bänke sind lediglich im hinteren Bereich des Busbahnhofs vorhanden und stark frequentiert. In der Mannheimer Straße fehlen sowohl Bänke als auch Abfallbehälter. Die Beleuchtung sollte im Bereich der Bänke ergänzt und optimiert werden. Diese vergleichsweise kostengünstigen Maßnahmen führen schnell zu einer signifikant höheren Aufenthaltsqualität. Heute: Tristesse Morgen: Grün am Hauptbahnhof Grafiken: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7316 2021 Die Vorlage OF 1558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Der Ortsbeirat unterstützt das Reduzieren der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel durch den Kauf von 3.000 Gipseiern

02.02.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1557/1 Betreff: Der Ortsbeirat unterstützt das Reduzieren der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel durch den Kauf von 3.000 Gipseiern Der Ortsbeirat möge gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007, § 1470, sowie vom 16.10.2014, § 5183, in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, sofern er die Punkte 1 und 2 aus OA __________ umsetzt 3.000 Gipseier kaufen und dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. zur Verfügung stellen zu lassen. Für den Kauf stellt der Ortsbeirat maximal 1.500 € aus seinem Budget zur Verfügung. Im Fachhandel werden Taubeneier ab ca. € 0,40 / Stück in ausreichender Qualität angeboten. Der Verein ist zur Kaufentscheidung beratend hinzuzuziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 534 2021 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, Die PARTEI und U.B. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Zustand des Nieder Waldes

02.01.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 1462/6 Betreff: Nied: Zustand des Nieder Waldes Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Auskünfte zu erteilen: 1. Wie groß ist der Schaden im Niedwald durch Dürre und gegebenenfalls Borkenkäfer an Bäumen und weiteren Pflanzen? 2. Wie regelmäßig kontrolliert das Forstamt die Gesundheit der Bäume? 3. Wie viele Mitarbeiter des Forstamtes sind für den Niedwald zuständig? 4. Wie viel Totholz gab es im Niedwald seit dem Jahr 2018? 5. Wie wurde mit Totholz und ggf. vom Borkenkäfer befallenen Bäumen umgegangen? Begründung: Die Wälder in Hessen sind durch die klimatischen Bedingungen der letzten Jahre und durch Personalmangel in einen desolaten und gefährlichen Zustand. Gerade im Sommer ist der Niedwald ein optimales Naherholungsgebiet, da er durch seine Dichte Schatten und Kühle bietet. Im Lauf des letzten Jahrhunderts ist der Niedwald auf 60 Hektar geschrumpft. Würde der Wald auch der Dürre zum Opfer fallen, würde Nied ein wichtiges Naherholungsgebiet mit seiner vielfältigen Flora und Fauna verlieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1462/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1462/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Kobelt-Zoo bei Erneuerung und Modernisierung der Stromleitungen unterstützen

23.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2020, OF 1426/6 Betreff: Kobelt-Zoo bei Erneuerung und Modernisierung der Stromleitungen unterstützen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Ortsbeirat 6 unterstützt den Kobelt Zoo Schwanheim (Ges. Prof. Dr. Kobelt e.V.) bei der Erneuerung und Modernisierung der Stromleitungen mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der ehrenamtlich betriebene Kobelt Zoo ist eine Institution in Schwanheim und dem gesamten Frankfurter Westen und bietet insbesondere Kindern die Möglichkeit, nicht nur Tiere zu erleben, sondern sich auch umfassend über sie zu informieren. Finanziert wird die Unterhaltung der Anlage und das Futter für die Tiere durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie normalerweise auch durch Kaffee- und Kuchenverkauf und Veranstaltungen, was im vergangenen Jahr bedingt durch die Corona-Pandemie nicht möglich war. Entsprechend sind dem Kobelt Zoo in diesem Jahr einige Ertragsmöglichkeiten weggebrochen. Nun müssen dringend die Stromleitungen erneuert werden, da sie so stark beschädigt sind, dass Brandgefahr besteht. Zudem erhofft sich der Verein durch die Modernisierung eine erhebliche Reduzierung der monatlichen Stromkosten und eine nachhaltigere Stromversorgung. Bei diesem großen Projekt ist der Kobelt Zoo Schwanheim (Ges. Prof. Dr. Kobelt e.V.) auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 44 Die Vorlage OF 1426/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 482 2020 Die Vorlage OF 1426/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Hundeauslaufstelle Rebstock besser pflegen

13.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1243/2 Betreff: Hundeauslaufstelle Rebstock besser pflegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslaufstelle Rebstock besser zu pflegen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Aufstellung von Mülltonnen, um eine Entsorgung von Hinterlassenschaften vor Ort zu ermöglichen 2. Beseitigung von Gänsekot 3. Sicherstellen, dass die Hundeauslaufstelle für ihren eigentlichen Zweck und beispielsweise nicht als Liegewiese genutzt wird Begründung: Anregung von Nutzern der Hundeauslaufstelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6971 2020 Die Vorlage OF 1243/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Sicherstellen" durch das Wort "Beschilderung" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Wie im Fußball: Leistungssportler sollen weiter trainieren dürfen

13.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1244/2 Betreff: Wie im Fußball: Leistungssportler sollen weiter trainieren dürfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Training der Leistungskader im Wasserspringen im Rebstockbad zeitnah wieder zu ermöglichen. Begründung: Wasserspringen gehört zu den Nicht-Kontaktsportarten und könnte deswegen auch eigentlich ausgeführt werden. Für eine Andersbehandlung gegenüber den Leistungssportarten wie Fußball gibt es keinen Grund. Im Wasserspringen hat es im Gegensatz zu anderen Leistungssportarten keinen Corona-Fall gegeben. Die BBF und die austragenden Vereine haben gemeinsam die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln in den letzten Monate ohne Probleme umgesetzt. Sollte wieder eine mehrwöchige oder sogar mehrmonatige Unterbrechung des Trainingsbetriebs stattfinden, ist wieder ein großer Leistungsabfall zu befürchten. Wasserspringer sind üblicherweise trotz des Leistungssportstatus Amateure und üben einen normalen Beruf aus beziehungsweise gehen einer Ausbildung nach, so dass sie ein Verbot des Trainings umso härter trifft. Frankfurt ist im DSV Nachwuchsstützpunkt und im Rebstockbad trainieren die erfolgreichen Wasserspringer des höchster Schwimmvereins. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Parkkonzept statt Parkdruck

13.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1237/2 Betreff: Parkkonzept statt Parkdruck Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem zunehmenden Parkdruck in allen Teilen des Ortsbezirkes 2 begegnet werden kann. Laut Statistiken bringen nach Frankfurt umziehende Personen bzw. Haushalte Autos mit, wenige Haushalte schaffen ihr Auto ab und CarSharing-Anbieter haben nur geringe Marktanteile. Die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Parkdrucks - beispielsweise Ablehnung der Ausweitung des Anwohnerparkens, Ablehnung des digitalen Parkraummanagents, Abschaffung von Parkplätzen - scheinen nicht geeignet, die Situation zu verbessern, Anwohner berichten von der immer schwierigeren Suche nach Parkplätzen am Straßenrand. Auf der anderen Seite wird der öffentliche Raum auch immer stärker von Fußgängern und Radfahrern nachgefragt. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Prüfung folgender Vorschläge: 1. Förderung von privat betriebenen "grünen" Parkhäusern: Grundstückseigentümer sollen aktiv motiviert werden, Parkraum auf versiegelten Flächen zu schaffen. Das kann beispielsweise durch die Errichtung von Parkhäusern/Parkebenen auf bestehenden Parkflächen geschehen, z.B. Supermarkt-Parkplatz an der Schlossstraße in Bockenheim, Parkplätze auf dem Campus Westend, Platz unter der Brücke am Katharinenkreisel, Parkplatz am Westbahnhof. Automatikparksysteme müssen zwingend genutzt werden, um auf Rampen und Fahrwege verzichten zu können. Diese Parkhäuser oder Parkebenen sollen rundum begrünt werden und somit noch einen Beitrag zum Mikroklima leisten. 2. Parkraumoptimierung in bestehenden Tiefgaragen: Betreiber von Büroimmobilien sollen motiviert werden, Parkflächen abends und am Wochenende an Anwohner zu vermieten. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn gleichzeitig der Parkraum vergrößert wird. Das kann durch Automatikparksysteme geschehen. Es kann von einer Vergrößerung der Parkfläche von 50%-100% ausgegangen werden. Der Ortsbeirat verweist an dieser Stelle auf die vom Magistrat abgelehnten Konzepte zum digitalen Parkraummanagement, den Quartiersgaragen, der Erweiterung des Anwohnerparkens und der strikteren Überwachung des Anwohnerparkens Begründung: Der Parkraum wird in der Stadt immer weiter reduziert, um die Bürger zum Verzicht auf das eigene Auto zu bewegen. Dieser Effekt tritt bis jetzt nicht ein. Deswegen müssen in stark beparkten Gebieten Lösungen entwickelt werden, die nicht dazu führen, dass die Autos einfach in Nachbarstadtteilen abgestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1874 2020 Die Vorlage OF 1237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Anfrage bezüglich Katastrophenschutz bezüglich Unfällen von Güterzügen und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5

12.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1857/5 Betreff: Anfrage bezüglich Katastrophenschutz bezüglich Unfällen von Güterzügen und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5 Der Magistrat möge zu den folgenden Fragen im Falle eines Güterzugunfalls prüfen und berichten: a. Wie schnell ist in Frankfurt der Notfallbeauftragte der Bahn an der Unglücksstelle, um den Starkstrom abzuschalten und damit den Zugang der Feuerwehr zur Unglücksstelle zu ermöglichen? b. In welchen Abständen befinden sich für die Rettungsdienste Zugänge zu den Gleisen? c. Von welcher Qualität sind die Zugänge für Großfahrzeuge bei Rettungseinsätzen? d. Gibt es Evakuierungspläne für die im unmittelbaren Umfeld lebende Bevölkerung? e. Sind die örtlichen Feuerwehren darüber informiert, welche gefährlichen Stoffe auf den Linien transportiert werden? Begründung: In letzter Zeit ist erhöhtes Aufkommen an Güterzügen zu beobachten, woraus sich auch für den Frankfurter Süden Konsequenzen ergeben. In diesem Zusammenhang ist auf den durch das Heißlaufen von Bremsen verursachten Großbrand eines Güterzugwaggons in der Ortschaft Unkel im Februar 2019 hinzuweisen. Einen schweren Güterzugunfall hat es im Bereich der Bahnstrecke am Südbahnhof vor Jahren schon gegeben, wobei eine Katastrophe nur knapp vermieden warden konnte. Nähere Informationen unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=bhemB9M6Mhw. Die Bahn sollte daher dringend einen Katastrophenschutzplan für die Bahnstrecken in Frankfurt vorlegen, um möglichen Schäden für die Bevölkerung vorzubeugen. Ein solcher Brand wie in Unkel oder gar die Explosion eines Kesselwagens hätte in einem dichtbesiedelten Gebiet unabsehbare Folgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1867 2020 Die Vorlage OF 1857/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Erhöhtes Aufkommen an Güterverkehr macht die zeitnahe Vorlage eines wirksamen Katastrophenschutzplans erforderlich

12.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1239/2 Betreff: Erhöhtes Aufkommen an Güterverkehr macht die zeitnahe Vorlage eines wirksamen Katastrophenschutzplans erforderlich Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. sich bei der Dt. Bahn AG umgehend für die Vorlage eines Katastrophenschutzplans einzusetzen, da die Strecke am Westbahnhof vermehrt durch Güterzüge, unter anderem auch mit Kesselwagen befahren wird. 2. Im Februar 2019 kam es in der Ortschaft Unkel (Rheinland) zu einem durch defekte Bremsen verursachten Güterzugbrand. Aus diesem Vorfall ergeben sich folgende Fragen: a) Wie schnell ist in Frankfurt der Notfallbeauftragte der Bahn an der Unglücksstelle, um den Starkstrom abzuschalten und damit den Zugang der Feuerwehr zur Unglücksstelle zu ermöglichen? b) In welchen Abständen befinden sich in Frankfurt für die Rettungsdienste Zugänge zu den Gleisen? c) Von welcher Qualität sind die Zugänge für Großfahrzeuge bei Rettungseinsätzen? d) Gibt es Evakuierungspläne für die im unmittelbaren Umfeld lebende Bevölkerung? e) Sind die örtlichen Feuerwehren darüber informiert, welche gefährlichen Stoffe auf den Linien transportiert werden? Begründung: In letzter Zeit ist auf der Strecke am Westbahnhof ein erhöhtes Aufkommen an Güterzügen zu beobachten. In diesem Zusammenhang ist auf den durch das Heißlaufen von Bremsen verursachten Großbrand eines Güterzugwaggons in der Ortschaft Unkel im Februar 2019 hinzuweisen (unter dem Link: https://www.youtube.com/watch?v=bhemB9M6Mhw). Die Bahn sollte daher dringend einen Katastrophenschutzplan für die Bahnstrecken in Frankfurt vorlegen, um möglichen Schäden für die Bevölkerung vorzubeugen. Ein solcher Brand wie in Unkel oder gar die Explosion eines Kesselwagens hätte in einem dichtbesiedelten Gebiet wie Bockenheim unabsehbare Folgen. Anlage 1 (ca. 3,4 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1239/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE und FDP gegen SPD, 1 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Dazu-Antrag M73 Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

10.11.2020 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Betreff: Dazu-Antrag M73 Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten Wohnbebauung. 2. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt werden, welche Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit werden z.B. Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. Die Koordination wird über das Planungsdezernat übernommen. 3. Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. 4. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). 5. Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 6.Es sollen keine hochpreisigen Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. 7. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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