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Wie im Fußball: Leistungssportler sollen weiter trainieren dürfen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.11.2020, OF 1244/2

Betreff: Wie im Fußball: Leistungssportler sollen weiter trainieren dürfen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Training der Leistungskader im Wasserspringen im Rebstockbad zeitnah wieder zu ermöglichen.

Begründung:

Wasserspringen gehört zu den Nicht-Kontaktsportarten und könnte deswegen auch eigentlich ausgeführt werden. Für eine Andersbehandlung gegenüber den Leistungssportarten wie Fußball gibt es keinen Grund. Im Wasserspringen hat es im Gegensatz zu anderen Leistungssportarten keinen Corona-Fall gegeben. Die BBF und die austragenden Vereine haben gemeinsam die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln in den letzten Monate ohne Probleme umgesetzt. Sollte wieder eine mehrwöchige oder sogar mehrmonatige Unterbrechung des Trainingsbetriebs stattfinden, ist wieder ein großer Leistungsabfall zu befürchten. Wasserspringer sind üblicherweise trotz des Leistungssportstatus Amateure und üben einen normalen Beruf aus beziehungsweise gehen einer Ausbildung nach, so dass sie ein Verbot des Trainings umso härter trifft. Frankfurt ist im DSV Nachwuchsstützpunkt und im Rebstockbad trainieren die erfolgreichen Wasserspringer des höchster Schwimmvereins.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/2 wurde zurückgezogen.