Grillplatz Schwanheim
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Bisheriger Verlauf
23.08.2021
05.09.2021
28.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OF_149-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OM_2352_202223.08.2021
Antrag Ortsbeirat
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OF_149-6_202128.06.2022
Anregung Ortsbeirat
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OM_2352_2022 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6
Betreff: Grillplatz Schwanheim
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten: I. die Schließung des Grillplatzes unverzüglich anzuordnen, II. die Schließung des Grillplatzes durch wirksame (auch nächtliche) Kontrollen durchzusetzen und III. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen 1. des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), 2. des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), 3. des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und 4. der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. IV. Da der Grillplatz in Schwanheim als Party-Location genutzt wird, ist - wenn überhaupt - eine Wiedereröffnung in Betracht zu ziehen, von der weniger Immissionen ausgehen; ggf. in der Nähe des Wasserwerks Hinkelstein in der Alten Mainzer Schneise. Begründung:
Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6 verwiesen, die für die kommende Sitzung des Ortsbeirates 6 eingereicht wurde und als Anlage beigefügt ist. Der von der BFF-Fraktion vorgelegte Antrag ist nur im Ansatz zu begrüßen, weil er zwar die erforderliche sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert, aber dem Magistrat keinen Anlass gibt, eine Konzeption vorzulegen, die den Anforderungen entspricht, wie sie sich aus diesem Antrag ergeben. Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf ist nicht ausreichend, weil er nicht die sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert. Die sofortige Schließung ist erforderlich, weil es in der letzten Zeit wiederholt zu einer missbräuchlichen und sehr gefährlichen Nutzung des Grillplatzes gekommen ist und die Missstände dem zuständigen Dezernat aufgrund einer Vielzahl von Anwohnerbeschwerden seit langem bekannt sind. Trotz dieser Beschwerden, die auch über den Präventionsrat lanciert wurden, hat sich die Situation in diesem Jahr trotz des regnerischen Wetters weiter verschärft und der allgemeine Zustand des Grillplatzes weiter signifikant verschlechtert. Zudem lässt die vorliegende Stellungnahme des zuständigen Dezernates erkennen, dass keine Bereitschaft besteht, an der Situation grundsätzlich etwas zu ändern, obwohl (wörtlich) "die Situation vor Ort [dem Fachamt] bekannt ist". Das von der CDU-Fraktion in dem Antrag OF 149/6 richtigerweise angeregte "Kelsterbacher Modell" wird von dem Fachamt zurückgewiesen, mit der Begründung, dass dieses Modell das Angebot zu stark limitiere und schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und die Aktivitäten in Kelsterbach vor Ort von einem Parkwächter überwacht werden. Dieses Reservierungssystem sei "nicht auf Frankfurt im Allgemeine und auf den Grillplatz im Schwanheim im Speziellen anwendbar". Damit gibt das Fachamt zu erkennen, dass es das grundsätzliche Problem bei der Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim nicht erkannt hat: Der Grillplatz wird weit über seine Kapazitätsgrenzen genutzt, die durch die tatsächlichen Gegebenheiten gesetzt sind. Soll eine für Umwelt, Nutzer*innen und Anlieger*innen erträgliche Nutzung des Grillplatzes erreicht werden, ist es dringend erforderlich eine Kontingentierung einzuführen. Die Antwort des Fachamtes, der Ortstermin solle - entgegen der Anregung des Ortsbeirates 6 - an einem Montag stattfinden, damit sich ein Bild über die "Vermüllung nach dem Wochenende" machen könne, lässt zudem Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten erkennen. Denn die mit der Müllbeseitigung beauftragte Firma beginnt mit den Aufräum- und Müllentsorgungsarbeiten bereits am Sonntag, weil es anderenfalls nicht rechtzeitig vor dem Wochenbeginn am Montag zu schaffen ist. In der Regel ist die Müllbeseitigung am Montag gegen 9:00 Uhr abgeschlossen. Sollte das Fachamt einen Ortstermin weiterhin für erforderlich halten, sollte dieser - entsprechend des bereits gestellten Antrags des Ortsbeirates 6 - am Wochenende stattfinden. Am Besten an einem Wochenende, an dem die Fachamt wieder eine Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt und diese für eine Tanz-Party genutzt wird mit einer noch in 2 km Entfernung hörbaren Beschallung. Anlage 1 (ca. 341 KB)Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme