Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1678/1 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße so umzugestalten, dass ein Fußgängerstreifen eingerichtet werden kann, um den Fußgänger*innen auf dem stark frequentierten Weg durch die Wallanlage von der Alten Oper zum Willy-Brandt-Platz und umgekehrt Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Zudem soll der Fußgängerüberweg im Zuge der Umgestaltung eingerichtet werden. Begründung: Die Kaiserstraße durchschneidet die Wallanlagen, die als grüne Lunge eine wichtige Funktion für Frankfurts Klima hat. Dementsprechend wird sie von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden stark frequentiert, vor allem als Verbindung zwischen Alter Oper und Willy-Brandt-Platz. Daher sollte diese Personengruppe auch Vorrang haben. An der beschriebenen Stelle muss man häufig warten, um die Straße überqueren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Straßenabschnitt auch als Rennstrecke von Taxifahrer*innen genutzt wird, um die Grünphase der Ampel an der Neuen Mainzer Straße noch zu erreichen, was die Überquerung zusätzlich gefährlich macht. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1446/5 Betreff: Sicherung des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" zu erörtert, wie hoch die Kosten für die Brandschutzsanierung und welcher Betrag davon zu finanzieren ist; 2. dem "Netzwerk Seilerei" über die Höhe des zu finanzierenden Betrages ein Darlehen zu gewährt 3. mit dem "Netzwerk Seilerei" einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren und 4. in jährlichem Turnus zu berichten. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brand-schutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7213 2025 Die Vorlage OF 1446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1651/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten durch bauliche Maßnahmen (z.B. Pflanzkübel, Rad Bügel, Abstellzone für Elektoroller, Poller) das Parken von PKW in der Schwalbacher Straße vor Hausnummer 47 in Höhe der Straßenbeleuchtung (Leuchtstellennummer 2186-0015) dauerhaft unmöglich zu machen. Begründung: Position von Leuchte Nr. 2186-0015 in der Schwalbacher Str. Quelle: OpenStreetMap/SRM-Rhein-Main.de Durch das Parken auf dem Gehweg ist die Fläche für zu Fußgehende in der Schwalbacher Str. häufig nicht ausreichend. Durch die Straßenbeleuchtung wird die Genwegbreite auf etwa 90cm, ja nach Geschick der Autofahrenden beim Einparken auch weniger, verringert. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt der Schwalbacher Str. hoch frequentiert und es kommt immer wieder zu Behinderungen. Fotos: K. O. Tiffany Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7160 2025 Die Vorlage OF 1651/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2025, OF 1659/1 Betreff: Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrung vor der Liegenschaft Gutleutstraße 1 wieder instand zu setzen und in südwestlicher Richtung zu verlängern. Alternativ könnten dort auch Poller oder Fahrradbügel aufgestellt werden. Auch für die gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße muss eine ähnliche Lösung gefunden werden, da auch dort oft illegal Autos parken, die den LKW- und Busverkehr behindern. Begründung: An der genannten Stelle ist die Absperrung aus Betonblockaden defekt und in süd-westlicher Richtung etwas zu kurz. Dadurch werden im Kurvenbereich oft Autos illegal geparkt oder abgestellt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Reisebusse und LKWs (, von denen manche erst an der Ecke Gutleutstraße/Mainluststraße merken, dass sie aufgrund ihrer Größe nicht in den Theatertunnel fahren können und deswegen nach rechts in die Gutleutstraße einbiegen müssen,) nicht um die Kurve kommen. Ergebnis: Hinter ihnen staut sich der Verkehr und alle müssen rückwärts aus der Straße rausfahren. Nach Berichten von Anwohner:innen kommt dies leider sehr häufig vor. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße nach der Ampel gibt es die gleiche Problematik. Auch dort parken oft Autos im absoluten Halteverbot. Dann haben die Busse und LKWs es vielleicht mit viel Glück um die erste Hälfte der Kurve geschafft und scheitern dann an der zweiten Hälfte. Gegenüberliegende Straßenseite (nach der Ampel) PKWs im absoluten Halteverbot Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7166 2025 Die Vorlage OF 1659/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1245/6 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; V 204/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse an der Bolongarostraße zu begutachten und dann 2. geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der OM 6792/2020 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, nein, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollator oder Rollstühlen und auch Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. "Zickzackmarkierungen" sind sinnlos, denn das interessiert niemanden. In der ST 204/2021 wird angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern". Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren, sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 204 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7105 2025 Die Vorlage OF 1245/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Ortstermin" die Wörter "unter Einbeziehung der Anwohner" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 206/13 Betreff: Warnschild am Abzweig L 3008/Niederschbacher Straße Der Magistrat möge beschließen, am Abzweig L3008/Niedereschbacher Straße (aus Richtung Bad Vilbel kommend) ein Warnschild aufzustellen, das auf kreuzende Radfahrer und Fußgänger hinweist. Begründung: Der Fußgängerübergang in der Einmündung ist zugleich Übergang für den Radweg, der zur Schule nach Nieder-Eschbach führt. Am Beginn der Einmündung sind dort wartende Fußgänger durch den Bewuchs der Lärmschutzwand nicht sofort sichtbar. Da die Fußgängerampel mit der Ampel über die L3008 nicht synchronisiert ist, ist die Versuchung grade für die Schulkinder groß, den Überweg bei rot zu überqueren. Herankommende Autos sind jedoch vom Füßgängerüberweg aus erst spät zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7078 2025 Die Vorlage OF 206/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1049/10 Betreff: Feuerwache Berkersheim modernisieren Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwache Berkersheim zeitnah zu modernisieren beziehungsweise zu erweitern und so an die heutigen Standards anzupassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen von Belang: 1. Trennung der Arbeitskleidung ,,schwarz-weiß": Es soll sichergestellt werden, dass dreckige Einsatzkleidung räumlich nicht in Kontakt mit sauberer Kleidung gerät. Statt eines Schleusensystems mit mehreren Räumen verfügt die Wache lediglich über einen einzigen Spindraum. Dieser dient wegen mangelnden Platzes zudem als Aufbewahrungsraum. 2. Ermöglichung der Geschlechtertrennung in zwei Räumen. 3. Schaffung von Stauraum für die Uniformen der Jugendfeuerwehr. Diese müssen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aufgrund von Platzmangel zurzeit mit nach Hause nehmen. 4. Schaffung eines separat verschließbaren Büros für Verwaltungsarbeit. 5. Schaffung von Parkplätzen für die Einsatzabteilungsmitglieder, vor allem im Alarmfall. 6. Erarbeitung und Bekanntgabe eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Die genannten Aspekte werden im Rahmen der Überprüfung der über 40 Jahre alten Feuerwache seit längerem seitens des technischen Prüfdienstes der Unfallkasse Hessen bemängelt. Sie sind seit längerem auch in einer Prioritätenliste der Branddirektion gelistet. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Bemühungen der Berkersheimer Feuerwehr und ihres Fördervereins um eine zeitgemäße Infrastruktur und bittet daher um zeitnahe Veranlassung der beantragten Punkte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6957 2025 Die Vorlage OF 1049/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1404/5 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" einen Rettungsplan für den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu erarbeiten. I. Hierbei wird u.a. erörtert, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH + Co KG., Cayobau und die Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e.V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a) kurzfristig bzw. b) mittelfristig bzw. c) langfristig benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. II. Darüber hinaus wird ein Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7009 2025 Die Vorlage OF 1404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Betreff: Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 497/7 Betreff: Ablehnung der Unterstützung der "Alten Bäckerei" überdenken Vorgang: OIB 350/24 Die Unterstützung des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" aus dem Budget des Ortsbeirats sollte die Stadt genehmigen aufgrund der besonderen Situation nach einem Brand, wodurch die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen schwer beschädigt wurde. Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats, die Einrichtung "Alte Bäckerei" mit einem Betrag von 2000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zu unterstützen, wurde am 11.2.2025 mit der Begründung abgelehnt, dass dieser nicht die städtischen Vorgaben erfülle. Diese Vorgaben beziehen sich auf die Bedingung, dass die Ausgaben noch nicht getätigt worden sind und im Vorhinein beantragt werden müssten. Das kann im vorliegenden Fall nicht der Maßstab sein, denn es handelt sich hierbei weder um eine Verschönerungsmaßnahme noch um eine geplante Veranstaltung. Mit dem Antrag möchte der Ortsbeirat die Einrichtung wieder vollumfänglich für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen sicherstellen. Die Kostenbeihilfe für den Neueinbau des Bodens, der durch den Brand zerstört wurde, ist als Hilfestellung und Unterstützung zu sehen. Das sollte in einem solchen Ausnahmefall für das Budget des Ortsbeirats ermöglicht werden. Antragsteller: SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 350 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 397 2025 Die Vorlage OF 497/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: SPD, die_farbechten-Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 552/8 Betreff: Müllplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt für den Müllstandplatz in der Straße "An der Ringmauer" 64 + 66, und für alle vergleichbaren Müllstandplätze in der "Siedlung Römerstadt" eine zeitnahe Lösung zu erarbeiten, wie die Sicherheit der Müllstandplätze und damit auch die Sicherheit der Anwohner und Anwohnerinnen nachhaltig verbessert werden kann. Aspekte des Denkmalschutzes sind hierbei zu beachten und die Expertise der Ernst-May-Gesellschaft ist dazu einzuholen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner der Straße "An der Ringmauer" haben sich in den vergangenen Jahren schon mehrfach an die Eigentümerin der "Römerstadt Siedlung", die ABG, gewandt, um eine Verbesserung der Sicherheit dieser Müllstandplätze zu erreichen. In den Jahren 2023 und 2024 kam es allein zu 7 Brandvorfällen. Die Feuerwehr musste jeweils am: 2.12.2022, 31.1.2023, 6.7.2023, 12.9.2023, 30.11.2024, 26.12.2024 und 4.2.2024 dort Brände löschen. Die Gefahr, dass ein solcher Mülltonnenbrand auf ein Gebäude der Siedlung übergreift, ist sehr groß, zumal schon eine Häuserfassade in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die "Römerstadtsiedlung" ist als Vorzeigeobjekt des neuen Frankfurt zu wichtig, um diesen Sicherheitsaspekt jetzt dauerhaft zu vernachlässigen. Die Antworten der ABG, die immer nur auf anstehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verweisen, können so nicht hingenommen werden. Hier muss eine zeitnahe Lösung gefunden und umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2025 Die Vorlage OF 552/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 6039 vom 4.11.2024 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 vom 03.02.2025 liefert lediglich Teilantworten und als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe / Mindest-Platzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheits-Gutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann? Begründung: Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS Grundstufe, Gebäude E wurden mehrfach mündliche wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten / Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. Die in der Stellungnahme aufgeführte Tabelle stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel über den MAS an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus uns müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2025 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 1089/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Veranstaltungs-Equipment und Druckkosten verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2025 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 32. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant, mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 394 2025 Die Vorlage OF 1089/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1169/6 Betreff: Höchst: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Pressekonferenz vom 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser und Bolongaro Str. sorgen seit Jahren für Anwohnerbeeinträchtigungen. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Antragsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurden Kontrollen im Bereich der Leverkuser Str. gefordert, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongaro Str. ausgeweitet worden waren. Aus den Kontrollen resultierten Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (siehe ST 913 vom 19. April 2022). Darüber hinaus teilten die zuständigen Stellen in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den genannten beiden Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongaro Str. sowie der Leverkuser Str. auszuweiten. - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z.B. ST 913 vom 19. April 2022 einzubetten, um das Sicherheitsempfinden nachhaltig im gesamten Stadtteil (u.a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern. - Die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6807 2025 Die Vorlage OF 1169/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Spiegelstrich das Wort "Sicherheitsempfinden" durch die Wörter "sicherheitspolitische Lage" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1351/5 Betreff: Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenflächen am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wienerstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Bänke sowie der Weg und die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wienerstrasse Höhe Nr. 52 - 54 wieder instandgesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf oben genannten Spazierweg wurde verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend zugänglich und den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6708 2025 Die Vorlage OF 1351/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1561/1 Betreff: Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit 2020 befinden sich auf der Grünfläche westlich der Alten Oper zahlreiche Container, die als Büro- und Lagerflächen während einer längere Zeit andauernden Brandschutzsanierung der Alten Oper dienen sollen. Die Bockenheimer Anlage gehört zum besonders geschützten Bereich des Wallservituts, in dem auch temporäre Bauten kritisch zu bewerten sind. Gerade am Opernplatz, einem der heißen Orte der Innenstadt, ist jede Grünfläche wichtig für das Stadtklima. Die Versiegelung und Bebauung von Grünflächen steht den Zielen einer klimaangepassten Stadtentwicklung entgegen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer hat die Aufstellung dieser Container in Auftrag gegeben? 2. Wer hat die Genehmigung für die Aufstellung in der Grünfläche erteilt? 3. Warum wurde kein versiegelter Standort im Umfeld der Alten Oper gewählt? 4. Wie lange sollen die Container dort noch verbleiben? 5. Wer muss die Grünfläche nach Beendigung der Maßnahmen wieder herstellen? 6. Wird der Magistrat künftig auf Baustelleneinrichtungsflächen in geschützten Grünanlagen verzichten? Foto: privat (Google Street View) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 1561/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2025 Die Vorlage OF 1561/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Betreff: Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen. In seiner Stellungnahme ST 1137 vom 07.06.2024 teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll - und falls es keine solche Liste gibt, eine zu erstellen und vorzulegen - bzw. zu begründen, was die in der ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße "Altkönigblick" durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehr-Gerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1150/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den nachfolgenden Vorschlag zu prüfen: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll-Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Maßnahmen-Erfolgs: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Anhang: - Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtsstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129, Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6499 2025 Die Vorlage OF 1150/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 573/12 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der Linie S6 an der Haltestelle Ginnheim/Niddapark ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle Frankfurt-Ginnheim an der S-Bahnlinie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle Ginnheim/Niddapark der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potential für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 9:07 Uhr, der S6 nach Friedberg um 9:08 Uhr, der U9 nach Nieder-Eschbach um 9:07 Uhr und der U9 nach Ginnheim um 9:09 Uhr halten. Dieses Schemawiederholt sich im 15 Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtest mögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. 5 Minuten) würde eine Fahrt vom Uni Campus Riedberg zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern im Vergleich zu aktuell 28 mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6420 2025 Die Vorlage OF 573/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 517/8 Betreff: Reinigung der Graffiti im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti im Rosa-Luxemburg-Tunnel zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" und Niederurseler Landstraße zu reinigen und ggf. vor zu schneller Übermalung/Verschmutzung vorsorglich zu schützen. Begründung: Insgesamt macht der Tunnel mit den beiden beschmierten Graffiti-Wänden, im Zusammenspiel mit temporären weiteren Begleiterscheinungen wie Ablagerung von Unrat, in Brand gesteckte oder abgetretene Mülleimer etc., einen zeitweise verwahrlosten und dauerhaft unangenehmen Eindruck. Dieses wird dem gepflegten umgebendem Wohnumfeld nicht gerecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6454 2025 Die Vorlage OF 517/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 514/8 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto (!), ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6451 2025 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1509/1 Betreff: Bahnsteigtüren nachrüsten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob an Frankfurter U- und S-Bahnstationen Bahnsteigtüren nachgerüstet werden können. Die am stärksten frequentierten unterirdischen Stationen wie Hauptwache, Konstablerwache, Willy-Brandt-Platz und Dom/Römer wären priorisiert zu behandeln. Begründung: Immer wieder kommt es zu Unfällen oder Straftaten, bei denen Personen im Gleis landen und teilweise schwer oder sogar tödlich verletzt werden. In manch anderen Ländern gehören Bahnsteigtüren bereits zum Standard. Sie erhöhen die Sicherheit für alle Reisenden. Auch sehbehinderte Menschen profitieren davon, da sie weniger Angst haben müssen, sich entlang des Bahnsteigs zu bewegen (selbst mit taktilen Leitsystemen). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1509/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu ersuchen, nochmals zu prüfen, ob noch während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine nicht regelkonforme Befestigung des Randstreifens zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zur Erreichung des Aussiedlerhofes, bzw. der Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu queren (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, ist die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich mit Lebensgefahr verbunden und kann mit einer einfachen Befestigung des Banketts vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1098 2025 Die Vorlage OF 188/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Betreff: Höchst - Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt im Anhang) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparker Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Betreff: Höchst: Verlegung der Bushaltestelle von der Hostatostraße in die Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu ergänzen und folgende Maßnahme zeitnah zu prüfen: - Verlegung der Bushaltestelle Hostatostrasse auf Höhe der Hostatostrasse 6 in die Dalbergstraße auf Höhe der Ecke Dalbergstraße / Albanusstraße. - Damit einhergeht die Entzerrung der Verkehrssituation in der Hostatostraße und die Vermeidung der aktuell schwierigen Situation für Gelenkbusse, die momentan von der Hostato- in die Albanusstraße und dann fast sofort von der Albanus- in die Dalbergstraße fahren. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 795/3 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: • Zwei zusätzliche LED-Leuchten rund um den Spielplatz im Holzhausenpark zu installieren. Begründung: Auf Empfehlung der Kinderbeauftragten im Nordend soll die Beleuchtung am Spielplatz im Holzhausenpark verbessert werden, um die Nutzung auch in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit sicherzustellen. Die derzeitige Beleuchtung ist unzureichend und stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder und ihre Familien, die den Spielplatz nach Einbruch der Dämmerung nutzen möchten. Eine ausreichende Beleuchtung ermöglicht es, das Spielplatzangebot länger nutzbar zu machen und trägt zu einer bewegungsreichen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bei. Viele berufstätige Eltern haben erst am späten Nachmittag die Möglichkeit, Spielplätze mit ihren Kindern zu besuchen. Eine bessere Beleuchtung würde somit die Aufenthaltsqualität und die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erheblich verbessern. Erwiderung auf mögliche Bedenken: Es ist bekannt, dass der Magistrat in der Vergangenheit auf die Grünanlagensatzung verwiesen hat, die eine generelle Beleuchtung von Grün- und Freizeitanlagen untersagt (Punkt 2, Teil C). Diese Regelung begründet sich auf den Naturschutz sowie auf Vorgaben zur Nutzung der Anlagen nach Einbruch der Dunkelheit. Allerdings wird in Ausnahmefällen, wie z.B. bei der Beleuchtung von Schulwegen durch Grünanlagen und bei der Verbesserung der Sportmöglichkeiten, etwa für die Boulespieler im Günthersburgpark, bereits von dieser Regelung abgewichen. Wir argumentieren, dass die verbesserte Beleuchtung des Spielplatzes ebenfalls als begründeter Ausnahmefall angesehen werden sollte: • Die zusätzlichen Leuchten sollen ausschließlich die Sicherheit rund um den Spielplatz erhöhen, ohne dabei den gesamten Park auszuleuchten. • Der Spielplatz wird von Kindern bis zu 14 Jahren genutzt, und die Beleuchtung würde es ermöglichen, die Sicherheit in den späten Nachmittagsstunden zu gewährleisten. • Die Beleuchtung soll gezielt und umweltfreundlich mittels LED-Technik umgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 459/7 Betreff: Hilfen bei Brandschutzauflagen der Kinder- und Jugendeinrichtung RAUM umgehend realisieren Der Magistrat wird gebeten, die Situation für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im RAUM schnellstmöglich zu verbessern, indem die Räume, die seit kurzem wegen fehlendem Brandschutz gesperrt sind, zu sanieren. Begründung: Der RAUM für Kinder und Jugendliche in der Wolfgang-Heidenheim-Straße, ehemals der Cyriakus-Gemeinde zugehörig, ist eine wichtige Anlauf- und Betreuungseinrichtung im Quartier. Viele Kinder und Jugendliche finden hier nicht nur ein Mittagessen, sondern auch Betreuung, Beratung, Freizeit- und Bildungsangebote vor. Diese Angebote werden zurzeit massiv eingeschränkt durch Sperrung der Räume im Untergeschoss. Die Auflagen des Brandschutzes, die nach derzeitigem Zustand nicht gegeben sind, müssen schnellstmöglich erfüllt werden, um die äußerst beengte Situation für die Arbeit (in) der Einrichtung wieder erträglich und zielführend zu beenden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 459/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 459/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 475/8 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich Kästner Schule.im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde hier insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z.B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel könnten hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6123 2024 Die Vorlage OF 475/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 292/16 Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 7:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/ Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 8:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 908/10 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, einen Hydranten nördlich der Eisenbahnüberführung "Wiesengarten" an nicht störender und genehmigungsfähiger Stelle im Berkersheimer Niddatal zu realisieren. Begründung: Ein Hydrant im Berkersheimer Niddatal nördlich der Bahnlinie ist sinnvoll und sehr wichtig; insbesondere im Interesse des Reit- und Fahrvereins sowie des Kerbevereins, aber auch für eventuelle Rettungs- und Brandschutzeinsätze (unter anderem mit Blick auf die neue Reithalle). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6059 2024 Die Vorlage OF 908/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 996/2 Betreff: "Wider das Vergessen I" - Benennung des Platzes vor der Festhalle der Frankfurter Messe nach Trude und Berthold Simonsohn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Frankfurter Festhalle nach der Zeitzeugin des Nationalsozialismus, der Sozialarbeiterin und ersten Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt/ Main - Trude - und ihrem Ehemann - Berthold - dem Juristen, Sozialarbeiter und Hochschullehrer in ‚Simonsohn-Platz' zu benennen. Von den Antragstellern vorgeschlagene Begrenzung für den zu benennenden Simonsohn-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller). Zudem sollen auf dem Platz Tafeln errichtet werden, die das Leben und Wirken der Simonsohns abbilden. Ziel ist, das Lebenswerk von Trude und Berthold gestalterisch ansprechend und niedrigschwellig didaktisch darzustellen, zu würdigen und somit dauerhaft im Stadtteil zu verankern. Die inhaltliche Vorbereitung und Bearbeitung soll primär durch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Schulen (Goethe- und Bettinagymnasium, Max-Beckmann-Schule, Falk-Realschule, Elsa-Brandström - und Lichtigfeldschule, Paul-Hindemith-Schule, etc.) erfolgen. Es ist geplant, die entsprechende Ansprache der Schulen bzw. den pädagogischen Zugang hierfür u.a. in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 2, der Familie sowie Freundinnen und Freunden der Familie, der Jüdischen Gemeinde FFM, der Bildungsstätte Anne Frank, der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in FFM sowie dem Städtischen Schulamt gemeinsam zu gestalten. Weiterhin ist angedacht, neben den oben aufgeführten Mitstreitern Mitglieder des Magistrats, insbes. den Oberbürgermeister, sowie das Stadtarchiv in das Projekt einzubinden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Die Antragsteller würden es sehr begrüßen, dass die Festhalle künftig die Adresse ‚Simonsohn-Platz 1' trägt, die Entscheidung hierzu möge die Messe Frankfurt treffen. Begründung: Trude Simonsohn (1921-2022) in Olmütz (damalige Tschechoslowakei) geborene Holocaustüberlebende, wurde als Jüdin nach dem Einmarsch der Wehrmacht eine Ausbildung verweigert. Sie geriet 1942 wegen angeblichen Hochverrats und illegaler kommunistischer Tätigkeit in Haft, wurde später ins Ghetto Theresienstadt und 1944 ins KZ Auschwitz deportiert, ehe sie am 09.05.1945 durch die Rote Armee im KZ Merzdorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Groß-Rosen befreit wurde. Ab 1948 betreute sie traumatisierte Kinder und berichtete seit 1975 als unermüdliche Zeitzeugin über ihre Erlebnisse an Schulen und in Vereinen. Von 1989 bis 2001 war sie Gemeinderatsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde FFM. Aufgrund ihrer Verdienste um die Erinnerungsarbeit wurde Trude Simonsohn vielfach ausgezeichnet und im Oktober 2016 zur ERSTEN EHRENBÜRGERIN Frankfurts ernannt. Trude Simonsohn befindet sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ M. Prof. Dr. Berthold Simonsohn (1912-1978) geb. in Bernburg/ Saale. Jurist, Sozialarbeiter, Hochschullehrer, Leiter der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und Holocaustüberlebender. Jura- und Volkswirtschaftsstudium in Halle und Leipzig, 1934 Promotion. Seit 1938 Arbeit an der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Nach dem Novemberpogrom 1938 Verhaftung in Stettin, Freilassung nach wenigen Wochen. 1941 Deportation nach Theresienstadt, später nach Dachau und Auschwitz. Nach dem Krieg Zusatzstudium der Soziologie und Staatsphilosophie in Zürich. Seit 1951 Geschäftsführer der wiederbegründeten Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, seit 1961 Professur/ erster Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften (Sozialpädagogik und Jugendrecht) an der Goethe Universität FFM. Darüber hinaus langjähriges Mitglied des städtischen Jugendwohlfahrtsausschusses. Besondere Verdienste erwarb sich Simonsohn um den Aufbau der Hebräischen Universität in Jerusalem. 1957 gehörte er in FFM zu den Mitbegründern der "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem". Seit 1962 Vorsitzender dieses Gremiums, bemühte er sich vor allem um die Gründung des "Franz-Oppenheimer-Instituts" an der Jerusalemer Universität. Nach seinem Tod rief die "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem" 1978 einen Simonsohn-Stipendienfond für israelische Studierende ins Leben. Die Familie Simonsohn ist über das Projektvorhaben informiert und mit der Benennung einverstanden. Die Antragsteller stehen mit ihr in Kontakt. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Nebenvorlage: Antrag vom 29.11.2024, OF 1044/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-, FDP- und Linke-Fraktion wird die Sitzung von 22:25 Uhr bis 22:30 Uhr unterbrochen. 1. Die CDU-, die FDP und die Linke-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 998/2 um eine Runde zurückzustellen. 2. Die GRÜNE-Fraktion stellt bei der Beratung der Vorlage OF 998/2 den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2024 1. Die Vorlage OF 945/2 wird durch die Einbringung der Vorlage OF 996/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 997/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "den Antragsstellern/Initiatoren" sowie der Wortlaut "auf dem künftigen Reich-Ranicki-Platz mit höchster Priorität" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der Rest der Begründung nach dem Satz "Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen." ersatzlos gestrichen. 4. 1. Der erste Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Dem zweiten Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 998/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu 1. GRÜNE, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP und Linke (= Zurückstellung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 1 CDU, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und bei Abwesenheit 1 CDU; Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil. 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 912/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle Alt Bonames sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zurecht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder, eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Fußgängerüberweg auf Höhe Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6062 2024 Die Vorlage OF 912/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 916/10 Betreff: Turngerät im Grünzug Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt gebeten, die im Grünzug Feldscheidenstraße bereits vorhandene hohe Reckstange nunmehr über zwei bisher noch nicht vorhandene Ketten mit jeweils einem robusten Ring für die Freizeit-sportlerinnen und Freizeitsportler zu optimieren. Das Dranhängen an das Turngerät soll so verbessert werden. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Begründung: Die Fitnessgeräte an der südlichen Seite des Grünzuges hin zum Brandschutz- und Katastrophenzentrum werden sehr gut angenommen. Es gibt dazu diesen kleinen Verbesserungswunsch analog eines am Riedberg vorhandenen vollständigen Gerätes, dem nun entsprochen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 358 2024 Die Vorlage OF 916/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 906/10 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und umgehend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, das ebentuell bisher vor Ort nicht bekannte Brandschutz- und Katastrophenschutz-Konzept für den Bereich der Bahnlinie in Berkersheim in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorstellen zu lassen. Dabei sind auch die umliegenden Bereiche und Nutzungen um die S-Bahnstation Berkersheim einschließlich der künftigen Omega-Brücke sowie um den Bahndurchgang "BÜ99 Wiesengarten" einschließlich der Reitanlagen im Niddatal mit zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6057 2024 Die Vorlage OF 906/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1002/2 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen in unserem Ortsbezirk gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob es und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt; insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc. 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren? 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z.B. Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege nicht eingehalten werden. 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt, und Kinder / Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert? 7. an welche Stelle im Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an uns herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6039 2024 Die Vorlage OF 1002/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 444/7 Betreff: Teilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff "Alte Bäckerei" In der Nacht auf den 26.08.2023 kam es zu einem Brand im Eingangsbereich der "Alten Bäckerei", dem Jugendclub in Westhausen. Dadurch konnte der Jugendclub ca. ein Jahr lang nicht genutzt werden und fand im Nachbarschaftstreff "nebenan" Unterschlupf. So war es möglich, dass er auch während dieser Zeit drei Nachmittage pro Woche geöffnet haben konnte. Mittlerweile konnte die Wiedereröffnung der altbekannten Räumlichkeiten gefeiert werden. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil ist das enorm wichtig. Einen Großteil der durch den Schaden entstandenen Kosten werden von der Nassauischen Heimstätte, als Eigentümerin, und ihrer Versicherung getragen. Für das Material und den Einbau des neuen Bodens, sieht das allerdings anders aus. Dies ist Sache des Mieters. Der Verein SAZ-ROCK e.V. kann diese allerdings nicht allein tragen. Es entstehen Kosten von insgesamt 4.851,42 €. Der der Ortsbeirat beschließt, den Neueinbau des Bodens mit 2.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2024 Die Vorlage OF 444/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1432/1 Betreff: Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Schutzräume im Ortsbezirk 1 noch intakt/nutzbar sind und ob die Einrichtung neuer Schutzräume geplant ist. Begründung: Im Notfall ist es wichtig, über ausreichend Schutzräume zu verfügen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit bringen können. Diese müssen den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Brandschutzes und Belüftung genügen sowie den Aufenthalt für eine ausreichend lange Dauer ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1432/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 435/4 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Station "Habsburgerallee" Der Ortbeirat bittet den Magistrat, für die U-Bahnstation Habsburgerallee über die VGF eine Sonderreinigung der Deckenlamellen der Station sowie der Wandmosaike zu veranlassen, Begründung: Durch die verzögerte Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme von 2017 bis 2022 und die zwischenzeitliche Zwischenlagerung in der B-Ebene wurden die ausgebauten Lamellen stark verdreckt und wieder schmutzig an die Decke montiert. Darüber hinaus sind die Wandmosaike der Station schon länger nicht mehr in der vollen Länge gereinigt worden. Durch beleidigende oder hetzerische Graffiti verunstaltete Stellen wurden zwar entsprechend gesäubert, doch diese Stellen weisen umso deutlicher auf die Verschmutzung der restlichen Mosaikbereiche hin. Bei einer außerordentlichen Reinigung der Station sollten somit auch diese Teile nicht vergessen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6017 2024 Die Vorlage OF 435/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 176/13 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Strasse/ Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): hier befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des Rewe gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5875 2024 Die Vorlage OF 176/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, StVO, nicht Neuver dichtung von Böden, Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und nur begrenzt verfügbaren, legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatische bzw. innovative Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (s. auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle ). In der 30er-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreise, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort, wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine VZ 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreise einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße. Weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten VZ 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten "Kreiseln" um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen, südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens 3 idealerweise 4 legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine "pseudo" Verkehrsinseln mit aufgestellten VZ 222. Diese werden nach Wahrnehmung das Ortsbeirates nicht mal als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung", neben den "pseudo" Verkehrsinseln mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung" (der quasi Einbahnstraße), innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z.B. unter der Anwendung "Wendekehre" oder "scharfe Kurve" nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund 4 Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5907 2024 Die Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 172/13 Betreff: Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, eine sensorgesteuerte Beleuchtung am Fußweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. anzubringen. Es ist vollkommend ausreichend, wenn die Lampen ca. 0,70 m hoch sind, gerade so viel, dass man gesehen wird und sehen kann. Gerade in jüngster Zeit haben die Versuche dort einzubrechen zugenommen. Begründung: Wenn jetzt die dunkle Jahreszeit wieder beginnt, ist es auf dem Verbindungsweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. sehr finster. Um zwielichtigen Gestalten das Einsteigen in die Grundstücke nicht noch einfacher zu machen, ist eine Beleuchtung sinnvoll. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die diesen Verbindungsweg häufig nutzen, würden sich über eine Beleuchtung sehr freuen, da das Sicherheitsgefühl enorm erhöht werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5871 2024 Die Vorlage OF 172/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 732/3 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßen- beleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voran zu treiben. Die Egenolffstraße/ Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunke Achsen zuerst angegangen werden. Aber auch die Rotlint-, Vogelsbergstraße, Martin-Luther-Straße, u. a. sind dunkel. Begründung: Geht mensch von der Glauburgstraße in die Weberstraße Richtung Neuhofstraße sieht er die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, er geht in ein dunkles Loch. Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr so dunkel, das die Unfallgefahr zu nimmt. Besonders ältere Menschen gehen im Eckgrundstück Neuhofstraße/ Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 481 2024 Anregung an den Magistrat OM 5721 2024 Anregung an den Magistrat OM 5722 2024 1. Die Vorlage B 73 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 481 zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 731/3 wird mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass in der Begründung die Wörter "Die Ablehnung" in "das Votum ‚Kenntnis als Zwischenbericht'" geändert werden. 3. Die Vorlage OF 732/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 733/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 284/16 Betreff: Nutzung "kleiner Sportplatz" Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den "kleinen Sportplatz" Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle, wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5695 2024 Die Vorlage OF 284/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1340/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 2177/20; ST 1196/21; V 641/23 OBR 1; ST 767/24 Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage ist seiner Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden. Begründung: Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag M 192 vom 11. November 2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024 nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 641 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1005 2024 Die Vorlage OF 1340/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 632/11 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Pos. 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Pos. 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der fußläufige Verkehr an dem Übergang mit Ampelanlage in Nord-Südrichtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Pos. 3) bereits Grün hat. Dies kann z.B. durch weitere Signal-Leuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger so wie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2024 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5358, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2024, OF 1035/6 Betreff: Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, so dass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft. Denn die Immobilien befinden sich i.d.R. in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massive auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt bspw. zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-) Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis 2 Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insb. Sprinter), die Ausfahrten, Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße, in die Hinterhöfe und Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Von Seiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben. Und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Sind dem Magistrat die Unterkünfte und in die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? - Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? - Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? - An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft wenden, bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? - Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen liegt konkret für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? Zudem wird der Magistrat gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insb. in der Schaumburger Straße - kontrolliert wird (Bspw. durch regelmäßige Bestreifung mit dem Ordnungsamt, der Landespolizei etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5525 2024 Die Vorlage OF 1035/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 1145/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Absprache mit der Stadt Offenbach bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und des Neubaus des Funktionsgebäudes zu beginnen, um das Konzept im Anschluss an den Abzug der Leibnizschule umsetzen zu können. Begründung: Auf die Frage 25.04.2024, F 2450, wie der der aktuelle Sachstand zur Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße ist, antwortete der Magistrat, dass das "Funktionsgebäude auf der Sportanlage, das auf der Gemarkung Offenbach steht, [...] abgerissen [wurde]. Auf dieser Fläche wird zur Zeit die angrenzende Leibnizschule ausgegliedert- Sobald das Gelände frei ist, wird in Absprache mit der Stadt Offenbach der Neubau eines Funktionsgebäudes sowie die Revitalisierung der Sportfläche geprüft." Der Ortsbeirat hält es für zielführend, dass bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und dem Neubau des Funktionsgebäudes begonnen wird, damit nach dem Abzug der Leibnizschule unmittelbar mit der Umsetzung des Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße begonnen werden kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5622 2024 Die Vorlage OF 1145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 265/16 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber im Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur 4 Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass abgelehnte Erstwünsche in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried ggf. sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine 5-Zügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5566 2024 Die Vorlage OF 265/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1022/6 Betreff: Schwanheim - Sperrung des Weges Agendawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu veranlassen, dass die Durchfahrt zur Agandawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße durch einen Poller gesperrt wird, damit keine Kraftfahrzeuge mehr in dem Naturschutzgebiet beidseitig der Agendawaldschneise parken können. Die Absperrung ist so anzubringen, dass eine ungehinderte Zufahrt zu dem Parkplatz an dieser Stelle möglich bleibt (siehe Karte). Begründung: An schönen Tagen mangelt es an Parkplätzen, um die Fahrzeuge aller Besucherinnen und Besucher des Schwanheimer Forstes auf den vorhandenen Parkplätze aufnehmen zu können. In solchen Fällen suchen die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nach alternativen Stellplätzen in dem Naturschutzgebiet. Im Hochsommer geht damit eine Brandgefahr einher, wenn die Fahrzeuge auf ausgedörrtem Gras geparkt werden. (c) Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5518 2024 Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1018/6 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1) Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße "An der Steinmühle" in Nied nur noch für PKW zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden. 2) Die Straße in die bestehende Tempo 30-Zonierung im Quartier Nied-West einzubeziehen. 3) Maßnahmen zu ergreifen, damit der benachbarte KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße "An der Steinmühle" nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4) Ggf. einen Ortstermin mit den Anwohnern zu vereinbaren. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße "An der Steinmühle". Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussage von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es 2 Probleme: Zum einen wird hier trotz Sackgasse vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, so dass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter PKW, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-PKWs in die Straße "An der Steinmühle", steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-PKW den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken dann die ganze Nacht dort. Die Parkplätze dort sind aber nicht für defekte Autos der KFZ-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von PKW erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden KFZ-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5515 2024 Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 700/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Austausch Beleuchtung Sandweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert aus o.g. Produktgruppe EUR 30.000,00 für den Austausch der Leuchten im Sandweg einzustellen. Begründung: Die Vereinheitlichung der Beleuchtung ist energetisch und stadtgestalterisch ein Gewinn und von den Ortsbeiräten 3 und 4 bereits seit 2012 immer wieder gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 144 2024 Die Vorlage OF 700/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 5 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 704/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Konzept zur Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe zusätzliche Mittel in Höhe von EUR 10.000 für die Erarbeitung eines Konzept zur Alarmierung der (Nordend)Bevölkerung im Katastrophenfall und die Ausweisung ausreichender Schutzräume vorzusehen Begründung: Im aktuellen Haushalt stehen u.o. Haushaltsstelle lediglich EUR 10.000 für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Eventuell gibt es weitere Haushaltsstellen. Diese Summe wird allerdings den Aufgaben, die damit verbunden sind in keiner Weise gerecht. Beginnend mit einem entsprechenden Warnsystem muss es auch Informationen für die Bevölkerung geben, welche Schutzräume im Katastrophenfall aufgesucht werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 148 2024 Die Vorlage OF 704/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 67-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 812/10 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist beim Austausch oder Neustellen von Abfallbehälter, die Modelle mit integriertem Aschenbecher, zu stellen. Besonders an höher frequentierten Stellen im OBR 10. Begründung: Es ist leider zu beobachten das an höher frequentierten Stellen besonders stark das achtlose Wegwerfen der Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine weiteren Möglichkeiten vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern in dem man zukünftig beim Austausch veralteten oder Neustellen von neuen Abfallbehälter, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese ZB Weilbrunnstraße Höhe Netto und Spielcasino, Nähe Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5385 2024 Die Vorlage OF 812/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1205/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Chanukka-Beleuchtung finanzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den jährlich aufgestellten Chanukka-Leuchter auf dem Opernplatz werden die nötigen Mittel in Höhe von 2500 Euro (pro Jahr) in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Ortsbeiräte 1 und 2 haben in den vergangenen Jahren mit ihren Finanzen dazu beigetragen, dass der Chanukka-Leuchter auf dem Opernplatz aufgebaut werden konnte. Die Finanzen wurden für Auf- und Abbau, sowie für den Strom verwendet. Die Stadt hat mit der Weihnachtsbeleuchtung und der Beleuchtung zum Ramadan gezeigt, dass ihr die Feier von religiösen Festen wichtig ist. Deshalb sollten die Kosten für den am jüdischen Fest Chanukka aufgestellten Leuchter ebenso von der Stadt getragen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 86 2024 Die Vorlage OF 1205/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 1091/5 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 73 v. 28.03.2024 zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in der Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 460 2024 Anregung OA 461 2024 1. Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1056/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1091/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 1242/1 Betreff: Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten Vorgang: V 1614/20 OBR 1; ST 524/21 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Prüfung der Kabel in den unterirdischen Räumlichkeiten (Stromverteilung) und die dazugehörige Kostenermittlung inzwischen durchgeführt wurde. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer für die mangelhafte Kabelverschraubungsmontage verantwortlich war und ob der Stadt insoweit Mängelgewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 524 vom 26. Februar 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Leuchtvorrichtung am Gutenbergdenkmal inzwischen geprüft worden sei. Die im Boden eingelassenen Leuchten einschließlich der Anschlüsse seien nicht mehr funktionstüchtig und müssten ausgetauscht werden. Wegen Feuchtigkeit und mangelhaft montierter Kabelverschraubungen müsse die Elektronik ebenfalls ausgetauscht werden. Nach der ausstehenden Prüfung der Kabel in den unterirdischen Räumlichkeiten könne eine Kostenermittlung stattfinden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2020, V 1614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5414 2024 Die Vorlage OF 1242/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1236/1 Betreff: Illegales und gefährliches Parken verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die diversen im Verkehrsraum befindlichen, nicht bebauten Flächen im Bereich Theatertunnelmündung, Weißfrauenstraße und Münzgasse vor gefährlichen Falschparkenden durch Poller und/oder Findlinge wirkungsvoll schützen und idealerweise entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Vermeintlich "freie" Bereiche werden immer wieder rücksichtslos mit Autos zugeparkt. Teilweise muss der Fußverkehr auf die Fahrbahn ausweichen. In fast allen Fällen werden die Sichtbeziehungen von und zu Fußgehenden und Radfahrenden durch das illegale Parkverhalten gestört. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5409 2024 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 398/4 Betreff: Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Straßenschild des Ernst-Achilles-Platzes eine ergänzende Hinweisbeschilderung auf den Namensgeber als Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main anzubringen. Begründung: Der Platz trägt den Namen von Ernst Achilles (1929-1999), der ab 1963 Brandrat, von 1966 bis 1989 als Direktor der Branddirektion Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und ein international anerkannter Experte in Brandschutzfragen war. Es sollte über Achilles zumindest in Form einer Hinweisbeschilderung am Straßenschild informiert werden, zumal er für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben hat und neue Standards setzte. So gilt Achilles beispielsweise als Vorreiter der medizinischen Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehren. Die Erinnerung an die Tätigkeit von Ernst Achilles, deren Etablierung im öffentlichen Gedächtnis kann in einer Zeit, in der Feuerwehr und Rettungskräfte vermehrt Angriffen ausgesetzt sind, deren wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen helfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 398/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 898/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 zum 31. Jahrestag des Solinger Brandanschlags, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Druckkosten und Veranstaltungs-Equipment verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2024 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 31. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. U.a. mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 315 2024 Die Vorlage OF 898/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2024, OF 1192/1 Betreff: Auf den Personalmangel im ÖPNV reagieren Seit dem 27. Januar 2024 dünnt die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ ihr Fahrangebot im Stadtbereich Frankfurt aufgrund akuten Personalmangels und hohen Krankenstands aus. Die U 5 fährt verkürzt nur noch bis zur Konstablerwache, die Tram 14 nur noch bis zum Gustavsburgplatz, mehrere Buslinien und Trams verkehren seltener und sind überfüllt und die Haltestelle Dom/Römer wird nur noch von einer U-Bahn-Linie angebunden. Der Mobilitätsdezernent spricht von einer "Stabilisierung" des Angebots. Tatsächlich aber sollen die Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Preise eine deutlich schlechtere Leistung erhalten. Die Verkehrswende kann aber nur gelingen, wenn der ÖPNV bei steigenden Nutzerzahlen ausgebaut wird. Der Ortsbeirat lehnt sowohl die Streckenkürzung der U 5 und Tram 14 als auch die Ausdünnung im Takt der U- und Straßenbahnen sowie im Busfahrplan entschieden ab. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der Fahrplanausdünnung hinsichtlich seines Ziels, den motorisierten Individualverkehr in Frankfurt zu reduzieren? 2. Kann der Magistrat sicherstellen, dass es in Zukunft nicht zu weiteren Streichungen im Fahrplan kommt? 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass er nach den Sommerferien den alten Fahrplan wie versprochen wieder wird bedienen können? 4. Welche Personalkapazitäten und -ressourcen nutzt der Magistrat während der Fußball-EM, wenn dort der ausgedünnte Fahrplan nicht gilt, insbesondere um die Fanmeilen im Zentrum der Stadt anzusteuern? 5. Welche Strategien verfolgt der Magistrat, um trotz Fachkräftemangels ausreichend Fahrpersonal für die Verkehrsbetriebe zu gewinnen? 6. Welche Strategien verfolgt der Magistrat angesichts des demografischen Wandels mittelfristig, um eine steigende Nachfrage aufgrund einer immer älter werdenden und zunehmend mobilitätseingeschränkten Bevölkerung bedienen zu können, wenn zugleich die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt? 7. Welche Auswirkungen hat der Fahrpersonalmangel auf den geplanten Ausbau des ÖPNV? 8. Wie sichert der Magistrat die Umsetzung von Projekten wie die Erweiterung der U 5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel zu, wenn er aktuell nicht in der Lage ist die U 5 bis zu ihrer Endhaltestelle in Betrieb zu halten? 9. Wie bewertet der Magistrat die Forderung die U 5 in ihrer Funktion als "Bildungslinie" bis zum wichtigen Umsteigepunkt Willy-Brand-Platz insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden fortzuführen, um zahlreichen Schülerinnen und Schülern einen kürzeren Schulweg zu ermöglichen? 10. Wie bewertet der Magistrat den Wegfall der U5 an der Haltestelle Dom/Römer als Ankunftspunkt im historischen Zentrum der Stadt für Touristinnen und Touristen? 11. Was tut der Magistrat, um gegen den hohen Krankenstand beim bestehenden ÖPNV-Personal anzukämpfen? 12. Was tut der Magistrat, um geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern eine Anerkennung ihrer ukrainischen Busführerscheine zu ermöglichen, damit sie in Frankfurt Busse steuern dürfen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 894 2024 Die Vorlage OF 1192/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer "13. Wie sehen die Pläne aus das autonome Fahren voranzutreiben?" sowie das die Ziffer 12 des Antrags folgenden Wortlaut enthält: "12. Was tut der Magistrat, um Geflüchteten die Anerkennung ihrer Busführerscheine zu ermöglichen, damit sie in Frankfurt Busse steuern können?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2024, OF 1002/5 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Sachsenhausen - Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, in Ergänzung zur ST 5 / 2024 eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Altsachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist möglich z.B. am von der Messe Frankfurt betriebenen Parkhaus "Rebstock", Römerhof 1. Begründung: Die in der ST 5 / 2024 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Altsachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Altsachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus verwendet werden kann, als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5178 2024 Die Vorlage OF 1002/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574/23 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seinem Antrag OM3687 har der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in STE1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort aus dem Juli 2023 wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöste gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: zügig eine wie in OM3687 erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird hier vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5032 2024 Die Vorlage OF 660/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1678/1 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße so umzugestalten, dass ein Fußgängerstreifen eingerichtet werden kann, um den Fußgänger*innen auf dem stark frequentierten Weg durch die Wallanlage von der Alten Oper zum Willy-Brandt-Platz und umgekehrt Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Zudem soll der Fußgängerüberweg im Zuge der Umgestaltung eingerichtet werden. Begründung: Die Kaiserstraße durchschneidet die Wallanlagen, die als grüne Lunge eine wichtige Funktion für Frankfurts Klima hat. Dementsprechend wird sie von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden stark frequentiert, vor allem als Verbindung zwischen Alter Oper und Willy-Brandt-Platz. Daher sollte diese Personengruppe auch Vorrang haben. An der beschriebenen Stelle muss man häufig warten, um die Straße überqueren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Straßenabschnitt auch als Rennstrecke von Taxifahrer*innen genutzt wird, um die Grünphase der Ampel an der Neuen Mainzer Straße noch zu erreichen, was die Überquerung zusätzlich gefährlich macht. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1446/5 Betreff: Sicherung des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" zu erörtert, wie hoch die Kosten für die Brandschutzsanierung und welcher Betrag davon zu finanzieren ist; 2. dem "Netzwerk Seilerei" über die Höhe des zu finanzierenden Betrages ein Darlehen zu gewährt 3. mit dem "Netzwerk Seilerei" einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren und 4. in jährlichem Turnus zu berichten. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brand-schutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7213 2025 Die Vorlage OF 1446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1651/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten durch bauliche Maßnahmen (z.B. Pflanzkübel, Rad Bügel, Abstellzone für Elektoroller, Poller) das Parken von PKW in der Schwalbacher Straße vor Hausnummer 47 in Höhe der Straßenbeleuchtung (Leuchtstellennummer 2186-0015) dauerhaft unmöglich zu machen. Begründung: Position von Leuchte Nr. 2186-0015 in der Schwalbacher Str. Quelle: OpenStreetMap/SRM-Rhein-Main.de Durch das Parken auf dem Gehweg ist die Fläche für zu Fußgehende in der Schwalbacher Str. häufig nicht ausreichend. Durch die Straßenbeleuchtung wird die Genwegbreite auf etwa 90cm, ja nach Geschick der Autofahrenden beim Einparken auch weniger, verringert. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt der Schwalbacher Str. hoch frequentiert und es kommt immer wieder zu Behinderungen. Fotos: K. O. Tiffany Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7160 2025 Die Vorlage OF 1651/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2025, OF 1659/1 Betreff: Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrung vor der Liegenschaft Gutleutstraße 1 wieder instand zu setzen und in südwestlicher Richtung zu verlängern. Alternativ könnten dort auch Poller oder Fahrradbügel aufgestellt werden. Auch für die gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße muss eine ähnliche Lösung gefunden werden, da auch dort oft illegal Autos parken, die den LKW- und Busverkehr behindern. Begründung: An der genannten Stelle ist die Absperrung aus Betonblockaden defekt und in süd-westlicher Richtung etwas zu kurz. Dadurch werden im Kurvenbereich oft Autos illegal geparkt oder abgestellt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Reisebusse und LKWs (, von denen manche erst an der Ecke Gutleutstraße/Mainluststraße merken, dass sie aufgrund ihrer Größe nicht in den Theatertunnel fahren können und deswegen nach rechts in die Gutleutstraße einbiegen müssen,) nicht um die Kurve kommen. Ergebnis: Hinter ihnen staut sich der Verkehr und alle müssen rückwärts aus der Straße rausfahren. Nach Berichten von Anwohner:innen kommt dies leider sehr häufig vor. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße nach der Ampel gibt es die gleiche Problematik. Auch dort parken oft Autos im absoluten Halteverbot. Dann haben die Busse und LKWs es vielleicht mit viel Glück um die erste Hälfte der Kurve geschafft und scheitern dann an der zweiten Hälfte. Gegenüberliegende Straßenseite (nach der Ampel) PKWs im absoluten Halteverbot Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7166 2025 Die Vorlage OF 1659/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1245/6 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; V 204/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse an der Bolongarostraße zu begutachten und dann 2. geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der OM 6792/2020 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, nein, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollator oder Rollstühlen und auch Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. "Zickzackmarkierungen" sind sinnlos, denn das interessiert niemanden. In der ST 204/2021 wird angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern". Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren, sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 204 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7105 2025 Die Vorlage OF 1245/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. nach dem Wort "Ortstermin" die Wörter "unter Einbeziehung der Anwohner" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 206/13 Betreff: Warnschild am Abzweig L 3008/Niederschbacher Straße Der Magistrat möge beschließen, am Abzweig L3008/Niedereschbacher Straße (aus Richtung Bad Vilbel kommend) ein Warnschild aufzustellen, das auf kreuzende Radfahrer und Fußgänger hinweist. Begründung: Der Fußgängerübergang in der Einmündung ist zugleich Übergang für den Radweg, der zur Schule nach Nieder-Eschbach führt. Am Beginn der Einmündung sind dort wartende Fußgänger durch den Bewuchs der Lärmschutzwand nicht sofort sichtbar. Da die Fußgängerampel mit der Ampel über die L3008 nicht synchronisiert ist, ist die Versuchung grade für die Schulkinder groß, den Überweg bei rot zu überqueren. Herankommende Autos sind jedoch vom Füßgängerüberweg aus erst spät zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7078 2025 Die Vorlage OF 206/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1049/10 Betreff: Feuerwache Berkersheim modernisieren Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwache Berkersheim zeitnah zu modernisieren beziehungsweise zu erweitern und so an die heutigen Standards anzupassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen von Belang: 1. Trennung der Arbeitskleidung ,,schwarz-weiß": Es soll sichergestellt werden, dass dreckige Einsatzkleidung räumlich nicht in Kontakt mit sauberer Kleidung gerät. Statt eines Schleusensystems mit mehreren Räumen verfügt die Wache lediglich über einen einzigen Spindraum. Dieser dient wegen mangelnden Platzes zudem als Aufbewahrungsraum. 2. Ermöglichung der Geschlechtertrennung in zwei Räumen. 3. Schaffung von Stauraum für die Uniformen der Jugendfeuerwehr. Diese müssen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aufgrund von Platzmangel zurzeit mit nach Hause nehmen. 4. Schaffung eines separat verschließbaren Büros für Verwaltungsarbeit. 5. Schaffung von Parkplätzen für die Einsatzabteilungsmitglieder, vor allem im Alarmfall. 6. Erarbeitung und Bekanntgabe eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Die genannten Aspekte werden im Rahmen der Überprüfung der über 40 Jahre alten Feuerwache seit längerem seitens des technischen Prüfdienstes der Unfallkasse Hessen bemängelt. Sie sind seit längerem auch in einer Prioritätenliste der Branddirektion gelistet. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Bemühungen der Berkersheimer Feuerwehr und ihres Fördervereins um eine zeitgemäße Infrastruktur und bittet daher um zeitnahe Veranlassung der beantragten Punkte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6957 2025 Die Vorlage OF 1049/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1404/5 Betreff: Sicherung der Zukunft des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" einen Rettungsplan für den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu erarbeiten. I. Hierbei wird u.a. erörtert, 1. in welcher Rechtsform bzw. in welchen Rechtsformen das "Netzwerk Seilerei" bzw. die Wilhelm Reutlinger GmbH + Co KG., Cayobau und die Seilerbahn Kunst- und Kulturverein e.V. die bestmögliche Förderung erfahren können; 2. welche Zuschüsse a) kurzfristig bzw. b) mittelfristig bzw. c) langfristig benötigt werden, um den Kulturraum "Netzwerk Seilerei" zu sichern; 3. welche Sicherheiten seitens des Kulturraumes "Netzwerk Seilerei" geboten werden können. II. Darüber hinaus wird ein Stufenplan zur Umsetzung der Brandschutzauflagen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u.a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seiler" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7009 2025 Die Vorlage OF 1404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Betreff: Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 497/7 Betreff: Ablehnung der Unterstützung der "Alten Bäckerei" überdenken Vorgang: OIB 350/24 Die Unterstützung des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" aus dem Budget des Ortsbeirats sollte die Stadt genehmigen aufgrund der besonderen Situation nach einem Brand, wodurch die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen schwer beschädigt wurde. Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats, die Einrichtung "Alte Bäckerei" mit einem Betrag von 2000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zu unterstützen, wurde am 11.2.2025 mit der Begründung abgelehnt, dass dieser nicht die städtischen Vorgaben erfülle. Diese Vorgaben beziehen sich auf die Bedingung, dass die Ausgaben noch nicht getätigt worden sind und im Vorhinein beantragt werden müssten. Das kann im vorliegenden Fall nicht der Maßstab sein, denn es handelt sich hierbei weder um eine Verschönerungsmaßnahme noch um eine geplante Veranstaltung. Mit dem Antrag möchte der Ortsbeirat die Einrichtung wieder vollumfänglich für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Westhausen sicherstellen. Die Kostenbeihilfe für den Neueinbau des Bodens, der durch den Brand zerstört wurde, ist als Hilfestellung und Unterstützung zu sehen. Das sollte in einem solchen Ausnahmefall für das Budget des Ortsbeirats ermöglicht werden. Antragsteller: SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 350 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 397 2025 Die Vorlage OF 497/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: SPD, die_farbechten-Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 552/8 Betreff: Müllplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt für den Müllstandplatz in der Straße "An der Ringmauer" 64 + 66, und für alle vergleichbaren Müllstandplätze in der "Siedlung Römerstadt" eine zeitnahe Lösung zu erarbeiten, wie die Sicherheit der Müllstandplätze und damit auch die Sicherheit der Anwohner und Anwohnerinnen nachhaltig verbessert werden kann. Aspekte des Denkmalschutzes sind hierbei zu beachten und die Expertise der Ernst-May-Gesellschaft ist dazu einzuholen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner der Straße "An der Ringmauer" haben sich in den vergangenen Jahren schon mehrfach an die Eigentümerin der "Römerstadt Siedlung", die ABG, gewandt, um eine Verbesserung der Sicherheit dieser Müllstandplätze zu erreichen. In den Jahren 2023 und 2024 kam es allein zu 7 Brandvorfällen. Die Feuerwehr musste jeweils am: 2.12.2022, 31.1.2023, 6.7.2023, 12.9.2023, 30.11.2024, 26.12.2024 und 4.2.2024 dort Brände löschen. Die Gefahr, dass ein solcher Mülltonnenbrand auf ein Gebäude der Siedlung übergreift, ist sehr groß, zumal schon eine Häuserfassade in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die "Römerstadtsiedlung" ist als Vorzeigeobjekt des neuen Frankfurt zu wichtig, um diesen Sicherheitsaspekt jetzt dauerhaft zu vernachlässigen. Die Antworten der ABG, die immer nur auf anstehende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verweisen, können so nicht hingenommen werden. Hier muss eine zeitnahe Lösung gefunden und umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2025 Die Vorlage OF 552/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 6039 vom 4.11.2024 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 vom 03.02.2025 liefert lediglich Teilantworten und als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe / Mindest-Platzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheits-Gutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann? Begründung: Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS Grundstufe, Gebäude E wurden mehrfach mündliche wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten / Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. Die in der Stellungnahme aufgeführte Tabelle stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel über den MAS an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus uns müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2025 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 1089/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2025, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Veranstaltungs-Equipment und Druckkosten verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2025 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 32. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant, mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 394 2025 Die Vorlage OF 1089/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1169/6 Betreff: Höchst: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Pressekonferenz vom 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser und Bolongaro Str. sorgen seit Jahren für Anwohnerbeeinträchtigungen. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Antragsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurden Kontrollen im Bereich der Leverkuser Str. gefordert, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongaro Str. ausgeweitet worden waren. Aus den Kontrollen resultierten Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (siehe ST 913 vom 19. April 2022). Darüber hinaus teilten die zuständigen Stellen in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den genannten beiden Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongaro Str. sowie der Leverkuser Str. auszuweiten. - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z.B. ST 913 vom 19. April 2022 einzubetten, um das Sicherheitsempfinden nachhaltig im gesamten Stadtteil (u.a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern. - Die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6807 2025 Die Vorlage OF 1169/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Spiegelstrich das Wort "Sicherheitsempfinden" durch die Wörter "sicherheitspolitische Lage" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1351/5 Betreff: Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenflächen am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wienerstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Bänke sowie der Weg und die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wienerstrasse Höhe Nr. 52 - 54 wieder instandgesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf oben genannten Spazierweg wurde verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend zugänglich und den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6708 2025 Die Vorlage OF 1351/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1561/1 Betreff: Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit 2020 befinden sich auf der Grünfläche westlich der Alten Oper zahlreiche Container, die als Büro- und Lagerflächen während einer längere Zeit andauernden Brandschutzsanierung der Alten Oper dienen sollen. Die Bockenheimer Anlage gehört zum besonders geschützten Bereich des Wallservituts, in dem auch temporäre Bauten kritisch zu bewerten sind. Gerade am Opernplatz, einem der heißen Orte der Innenstadt, ist jede Grünfläche wichtig für das Stadtklima. Die Versiegelung und Bebauung von Grünflächen steht den Zielen einer klimaangepassten Stadtentwicklung entgegen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer hat die Aufstellung dieser Container in Auftrag gegeben? 2. Wer hat die Genehmigung für die Aufstellung in der Grünfläche erteilt? 3. Warum wurde kein versiegelter Standort im Umfeld der Alten Oper gewählt? 4. Wie lange sollen die Container dort noch verbleiben? 5. Wer muss die Grünfläche nach Beendigung der Maßnahmen wieder herstellen? 6. Wird der Magistrat künftig auf Baustelleneinrichtungsflächen in geschützten Grünanlagen verzichten? Foto: privat (Google Street View) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 1561/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2025 Die Vorlage OF 1561/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Betreff: Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen. In seiner Stellungnahme ST 1137 vom 07.06.2024 teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll - und falls es keine solche Liste gibt, eine zu erstellen und vorzulegen - bzw. zu begründen, was die in der ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße "Altkönigblick" durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehr-Gerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1150/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den nachfolgenden Vorschlag zu prüfen: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll-Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Maßnahmen-Erfolgs: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Anhang: - Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtsstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129, Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6499 2025 Die Vorlage OF 1150/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 573/12 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der Linie S6 an der Haltestelle Ginnheim/Niddapark ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle Frankfurt-Ginnheim an der S-Bahnlinie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle Ginnheim/Niddapark der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potential für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 9:07 Uhr, der S6 nach Friedberg um 9:08 Uhr, der U9 nach Nieder-Eschbach um 9:07 Uhr und der U9 nach Ginnheim um 9:09 Uhr halten. Dieses Schemawiederholt sich im 15 Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtest mögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. 5 Minuten) würde eine Fahrt vom Uni Campus Riedberg zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern im Vergleich zu aktuell 28 mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6420 2025 Die Vorlage OF 573/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 517/8 Betreff: Reinigung der Graffiti im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti im Rosa-Luxemburg-Tunnel zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" und Niederurseler Landstraße zu reinigen und ggf. vor zu schneller Übermalung/Verschmutzung vorsorglich zu schützen. Begründung: Insgesamt macht der Tunnel mit den beiden beschmierten Graffiti-Wänden, im Zusammenspiel mit temporären weiteren Begleiterscheinungen wie Ablagerung von Unrat, in Brand gesteckte oder abgetretene Mülleimer etc., einen zeitweise verwahrlosten und dauerhaft unangenehmen Eindruck. Dieses wird dem gepflegten umgebendem Wohnumfeld nicht gerecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6454 2025 Die Vorlage OF 517/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 514/8 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto (!), ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6451 2025 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1509/1 Betreff: Bahnsteigtüren nachrüsten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob an Frankfurter U- und S-Bahnstationen Bahnsteigtüren nachgerüstet werden können. Die am stärksten frequentierten unterirdischen Stationen wie Hauptwache, Konstablerwache, Willy-Brandt-Platz und Dom/Römer wären priorisiert zu behandeln. Begründung: Immer wieder kommt es zu Unfällen oder Straftaten, bei denen Personen im Gleis landen und teilweise schwer oder sogar tödlich verletzt werden. In manch anderen Ländern gehören Bahnsteigtüren bereits zum Standard. Sie erhöhen die Sicherheit für alle Reisenden. Auch sehbehinderte Menschen profitieren davon, da sie weniger Angst haben müssen, sich entlang des Bahnsteigs zu bewegen (selbst mit taktilen Leitsystemen). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1509/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu ersuchen, nochmals zu prüfen, ob noch während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine nicht regelkonforme Befestigung des Randstreifens zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zur Erreichung des Aussiedlerhofes, bzw. der Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu queren (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, ist die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich mit Lebensgefahr verbunden und kann mit einer einfachen Befestigung des Banketts vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1098 2025 Die Vorlage OF 188/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Betreff: Höchst - Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt im Anhang) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparker Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Betreff: Höchst: Verlegung der Bushaltestelle von der Hostatostraße in die Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu ergänzen und folgende Maßnahme zeitnah zu prüfen: - Verlegung der Bushaltestelle Hostatostrasse auf Höhe der Hostatostrasse 6 in die Dalbergstraße auf Höhe der Ecke Dalbergstraße / Albanusstraße. - Damit einhergeht die Entzerrung der Verkehrssituation in der Hostatostraße und die Vermeidung der aktuell schwierigen Situation für Gelenkbusse, die momentan von der Hostato- in die Albanusstraße und dann fast sofort von der Albanus- in die Dalbergstraße fahren. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 795/3 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: • Zwei zusätzliche LED-Leuchten rund um den Spielplatz im Holzhausenpark zu installieren. Begründung: Auf Empfehlung der Kinderbeauftragten im Nordend soll die Beleuchtung am Spielplatz im Holzhausenpark verbessert werden, um die Nutzung auch in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit sicherzustellen. Die derzeitige Beleuchtung ist unzureichend und stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder und ihre Familien, die den Spielplatz nach Einbruch der Dämmerung nutzen möchten. Eine ausreichende Beleuchtung ermöglicht es, das Spielplatzangebot länger nutzbar zu machen und trägt zu einer bewegungsreichen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bei. Viele berufstätige Eltern haben erst am späten Nachmittag die Möglichkeit, Spielplätze mit ihren Kindern zu besuchen. Eine bessere Beleuchtung würde somit die Aufenthaltsqualität und die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erheblich verbessern. Erwiderung auf mögliche Bedenken: Es ist bekannt, dass der Magistrat in der Vergangenheit auf die Grünanlagensatzung verwiesen hat, die eine generelle Beleuchtung von Grün- und Freizeitanlagen untersagt (Punkt 2, Teil C). Diese Regelung begründet sich auf den Naturschutz sowie auf Vorgaben zur Nutzung der Anlagen nach Einbruch der Dunkelheit. Allerdings wird in Ausnahmefällen, wie z.B. bei der Beleuchtung von Schulwegen durch Grünanlagen und bei der Verbesserung der Sportmöglichkeiten, etwa für die Boulespieler im Günthersburgpark, bereits von dieser Regelung abgewichen. Wir argumentieren, dass die verbesserte Beleuchtung des Spielplatzes ebenfalls als begründeter Ausnahmefall angesehen werden sollte: • Die zusätzlichen Leuchten sollen ausschließlich die Sicherheit rund um den Spielplatz erhöhen, ohne dabei den gesamten Park auszuleuchten. • Der Spielplatz wird von Kindern bis zu 14 Jahren genutzt, und die Beleuchtung würde es ermöglichen, die Sicherheit in den späten Nachmittagsstunden zu gewährleisten. • Die Beleuchtung soll gezielt und umweltfreundlich mittels LED-Technik umgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 459/7 Betreff: Hilfen bei Brandschutzauflagen der Kinder- und Jugendeinrichtung RAUM umgehend realisieren Der Magistrat wird gebeten, die Situation für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im RAUM schnellstmöglich zu verbessern, indem die Räume, die seit kurzem wegen fehlendem Brandschutz gesperrt sind, zu sanieren. Begründung: Der RAUM für Kinder und Jugendliche in der Wolfgang-Heidenheim-Straße, ehemals der Cyriakus-Gemeinde zugehörig, ist eine wichtige Anlauf- und Betreuungseinrichtung im Quartier. Viele Kinder und Jugendliche finden hier nicht nur ein Mittagessen, sondern auch Betreuung, Beratung, Freizeit- und Bildungsangebote vor. Diese Angebote werden zurzeit massiv eingeschränkt durch Sperrung der Räume im Untergeschoss. Die Auflagen des Brandschutzes, die nach derzeitigem Zustand nicht gegeben sind, müssen schnellstmöglich erfüllt werden, um die äußerst beengte Situation für die Arbeit (in) der Einrichtung wieder erträglich und zielführend zu beenden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 459/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 459/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 475/8 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich Kästner Schule.im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde hier insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z.B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel könnten hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6123 2024 Die Vorlage OF 475/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 292/16 Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 7:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/ Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 8:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 908/10 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, einen Hydranten nördlich der Eisenbahnüberführung "Wiesengarten" an nicht störender und genehmigungsfähiger Stelle im Berkersheimer Niddatal zu realisieren. Begründung: Ein Hydrant im Berkersheimer Niddatal nördlich der Bahnlinie ist sinnvoll und sehr wichtig; insbesondere im Interesse des Reit- und Fahrvereins sowie des Kerbevereins, aber auch für eventuelle Rettungs- und Brandschutzeinsätze (unter anderem mit Blick auf die neue Reithalle). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6059 2024 Die Vorlage OF 908/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 996/2 Betreff: "Wider das Vergessen I" - Benennung des Platzes vor der Festhalle der Frankfurter Messe nach Trude und Berthold Simonsohn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Frankfurter Festhalle nach der Zeitzeugin des Nationalsozialismus, der Sozialarbeiterin und ersten Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt/ Main - Trude - und ihrem Ehemann - Berthold - dem Juristen, Sozialarbeiter und Hochschullehrer in ‚Simonsohn-Platz' zu benennen. Von den Antragstellern vorgeschlagene Begrenzung für den zu benennenden Simonsohn-Platz (Datengrundlagen: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Darstellung des blau markierten Eingrenzungsbereichs durch die Antragsteller). Zudem sollen auf dem Platz Tafeln errichtet werden, die das Leben und Wirken der Simonsohns abbilden. Ziel ist, das Lebenswerk von Trude und Berthold gestalterisch ansprechend und niedrigschwellig didaktisch darzustellen, zu würdigen und somit dauerhaft im Stadtteil zu verankern. Die inhaltliche Vorbereitung und Bearbeitung soll primär durch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Schulen (Goethe- und Bettinagymnasium, Max-Beckmann-Schule, Falk-Realschule, Elsa-Brandström - und Lichtigfeldschule, Paul-Hindemith-Schule, etc.) erfolgen. Es ist geplant, die entsprechende Ansprache der Schulen bzw. den pädagogischen Zugang hierfür u.a. in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 2, der Familie sowie Freundinnen und Freunden der Familie, der Jüdischen Gemeinde FFM, der Bildungsstätte Anne Frank, der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in FFM sowie dem Städtischen Schulamt gemeinsam zu gestalten. Weiterhin ist angedacht, neben den oben aufgeführten Mitstreitern Mitglieder des Magistrats, insbes. den Oberbürgermeister, sowie das Stadtarchiv in das Projekt einzubinden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Die Antragsteller würden es sehr begrüßen, dass die Festhalle künftig die Adresse ‚Simonsohn-Platz 1' trägt, die Entscheidung hierzu möge die Messe Frankfurt treffen. Begründung: Trude Simonsohn (1921-2022) in Olmütz (damalige Tschechoslowakei) geborene Holocaustüberlebende, wurde als Jüdin nach dem Einmarsch der Wehrmacht eine Ausbildung verweigert. Sie geriet 1942 wegen angeblichen Hochverrats und illegaler kommunistischer Tätigkeit in Haft, wurde später ins Ghetto Theresienstadt und 1944 ins KZ Auschwitz deportiert, ehe sie am 09.05.1945 durch die Rote Armee im KZ Merzdorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Groß-Rosen befreit wurde. Ab 1948 betreute sie traumatisierte Kinder und berichtete seit 1975 als unermüdliche Zeitzeugin über ihre Erlebnisse an Schulen und in Vereinen. Von 1989 bis 2001 war sie Gemeinderatsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde FFM. Aufgrund ihrer Verdienste um die Erinnerungsarbeit wurde Trude Simonsohn vielfach ausgezeichnet und im Oktober 2016 zur ERSTEN EHRENBÜRGERIN Frankfurts ernannt. Trude Simonsohn befindet sich bereits auf der Vorschlagsliste der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen Frankfurt/ M. Prof. Dr. Berthold Simonsohn (1912-1978) geb. in Bernburg/ Saale. Jurist, Sozialarbeiter, Hochschullehrer, Leiter der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und Holocaustüberlebender. Jura- und Volkswirtschaftsstudium in Halle und Leipzig, 1934 Promotion. Seit 1938 Arbeit an der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Nach dem Novemberpogrom 1938 Verhaftung in Stettin, Freilassung nach wenigen Wochen. 1941 Deportation nach Theresienstadt, später nach Dachau und Auschwitz. Nach dem Krieg Zusatzstudium der Soziologie und Staatsphilosophie in Zürich. Seit 1951 Geschäftsführer der wiederbegründeten Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, seit 1961 Professur/ erster Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften (Sozialpädagogik und Jugendrecht) an der Goethe Universität FFM. Darüber hinaus langjähriges Mitglied des städtischen Jugendwohlfahrtsausschusses. Besondere Verdienste erwarb sich Simonsohn um den Aufbau der Hebräischen Universität in Jerusalem. 1957 gehörte er in FFM zu den Mitbegründern der "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem". Seit 1962 Vorsitzender dieses Gremiums, bemühte er sich vor allem um die Gründung des "Franz-Oppenheimer-Instituts" an der Jerusalemer Universität. Nach seinem Tod rief die "Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem" 1978 einen Simonsohn-Stipendienfond für israelische Studierende ins Leben. Die Familie Simonsohn ist über das Projektvorhaben informiert und mit der Benennung einverstanden. Die Antragsteller stehen mit ihr in Kontakt. Antragsteller: CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2024, OF 945/2 Nebenvorlage: Antrag vom 29.11.2024, OF 1044/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-, FDP- und Linke-Fraktion wird die Sitzung von 22:25 Uhr bis 22:30 Uhr unterbrochen. 1. Die CDU-, die FDP und die Linke-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 998/2 um eine Runde zurückzustellen. 2. Die GRÜNE-Fraktion stellt bei der Beratung der Vorlage OF 998/2 den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2024 1. Die Vorlage OF 945/2 wird durch die Einbringung der Vorlage OF 996/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 997/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "den Antragsstellern/Initiatoren" sowie der Wortlaut "auf dem künftigen Reich-Ranicki-Platz mit höchster Priorität" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der Rest der Begründung nach dem Satz "Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen." ersatzlos gestrichen. 4. 1. Der erste Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Dem zweiten Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 998/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu 1. GRÜNE, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP und Linke (= Zurückstellung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 1 CDU, SPD und BFF gegen 3 CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und bei Abwesenheit 1 CDU; Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil. 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 912/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle Alt Bonames sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zurecht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder, eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Fußgängerüberweg auf Höhe Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6062 2024 Die Vorlage OF 912/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 916/10 Betreff: Turngerät im Grünzug Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt gebeten, die im Grünzug Feldscheidenstraße bereits vorhandene hohe Reckstange nunmehr über zwei bisher noch nicht vorhandene Ketten mit jeweils einem robusten Ring für die Freizeit-sportlerinnen und Freizeitsportler zu optimieren. Das Dranhängen an das Turngerät soll so verbessert werden. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Begründung: Die Fitnessgeräte an der südlichen Seite des Grünzuges hin zum Brandschutz- und Katastrophenzentrum werden sehr gut angenommen. Es gibt dazu diesen kleinen Verbesserungswunsch analog eines am Riedberg vorhandenen vollständigen Gerätes, dem nun entsprochen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 358 2024 Die Vorlage OF 916/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 906/10 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und umgehend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, das ebentuell bisher vor Ort nicht bekannte Brandschutz- und Katastrophenschutz-Konzept für den Bereich der Bahnlinie in Berkersheim in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorstellen zu lassen. Dabei sind auch die umliegenden Bereiche und Nutzungen um die S-Bahnstation Berkersheim einschließlich der künftigen Omega-Brücke sowie um den Bahndurchgang "BÜ99 Wiesengarten" einschließlich der Reitanlagen im Niddatal mit zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6057 2024 Die Vorlage OF 906/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1002/2 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen in unserem Ortsbezirk gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob es und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt; insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc. 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren? 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z.B. Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege nicht eingehalten werden. 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt, und Kinder / Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert? 7. an welche Stelle im Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an uns herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6039 2024 Die Vorlage OF 1002/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 444/7 Betreff: Teilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff "Alte Bäckerei" In der Nacht auf den 26.08.2023 kam es zu einem Brand im Eingangsbereich der "Alten Bäckerei", dem Jugendclub in Westhausen. Dadurch konnte der Jugendclub ca. ein Jahr lang nicht genutzt werden und fand im Nachbarschaftstreff "nebenan" Unterschlupf. So war es möglich, dass er auch während dieser Zeit drei Nachmittage pro Woche geöffnet haben konnte. Mittlerweile konnte die Wiedereröffnung der altbekannten Räumlichkeiten gefeiert werden. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil ist das enorm wichtig. Einen Großteil der durch den Schaden entstandenen Kosten werden von der Nassauischen Heimstätte, als Eigentümerin, und ihrer Versicherung getragen. Für das Material und den Einbau des neuen Bodens, sieht das allerdings anders aus. Dies ist Sache des Mieters. Der Verein SAZ-ROCK e.V. kann diese allerdings nicht allein tragen. Es entstehen Kosten von insgesamt 4.851,42 €. Der der Ortsbeirat beschließt, den Neueinbau des Bodens mit 2.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 350 2024 Die Vorlage OF 444/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1432/1 Betreff: Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Schutzräume im Ortsbezirk 1 noch intakt/nutzbar sind und ob die Einrichtung neuer Schutzräume geplant ist. Begründung: Im Notfall ist es wichtig, über ausreichend Schutzräume zu verfügen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit bringen können. Diese müssen den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Brandschutzes und Belüftung genügen sowie den Aufenthalt für eine ausreichend lange Dauer ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1432/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 435/4 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Station "Habsburgerallee" Der Ortbeirat bittet den Magistrat, für die U-Bahnstation Habsburgerallee über die VGF eine Sonderreinigung der Deckenlamellen der Station sowie der Wandmosaike zu veranlassen, Begründung: Durch die verzögerte Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme von 2017 bis 2022 und die zwischenzeitliche Zwischenlagerung in der B-Ebene wurden die ausgebauten Lamellen stark verdreckt und wieder schmutzig an die Decke montiert. Darüber hinaus sind die Wandmosaike der Station schon länger nicht mehr in der vollen Länge gereinigt worden. Durch beleidigende oder hetzerische Graffiti verunstaltete Stellen wurden zwar entsprechend gesäubert, doch diese Stellen weisen umso deutlicher auf die Verschmutzung der restlichen Mosaikbereiche hin. Bei einer außerordentlichen Reinigung der Station sollten somit auch diese Teile nicht vergessen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6017 2024 Die Vorlage OF 435/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 176/13 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Strasse/ Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): hier befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des Rewe gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5875 2024 Die Vorlage OF 176/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, StVO, nicht Neuver dichtung von Böden, Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und nur begrenzt verfügbaren, legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatische bzw. innovative Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (s. auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle ). In der 30er-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreise, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort, wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine VZ 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreise einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße. Weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten VZ 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten "Kreiseln" um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen, südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens 3 idealerweise 4 legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine "pseudo" Verkehrsinseln mit aufgestellten VZ 222. Diese werden nach Wahrnehmung das Ortsbeirates nicht mal als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung", neben den "pseudo" Verkehrsinseln mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung" (der quasi Einbahnstraße), innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z.B. unter der Anwendung "Wendekehre" oder "scharfe Kurve" nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund 4 Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5907 2024 Die Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 172/13 Betreff: Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, eine sensorgesteuerte Beleuchtung am Fußweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. anzubringen. Es ist vollkommend ausreichend, wenn die Lampen ca. 0,70 m hoch sind, gerade so viel, dass man gesehen wird und sehen kann. Gerade in jüngster Zeit haben die Versuche dort einzubrechen zugenommen. Begründung: Wenn jetzt die dunkle Jahreszeit wieder beginnt, ist es auf dem Verbindungsweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. sehr finster. Um zwielichtigen Gestalten das Einsteigen in die Grundstücke nicht noch einfacher zu machen, ist eine Beleuchtung sinnvoll. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die diesen Verbindungsweg häufig nutzen, würden sich über eine Beleuchtung sehr freuen, da das Sicherheitsgefühl enorm erhöht werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5871 2024 Die Vorlage OF 172/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 732/3 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßen- beleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voran zu treiben. Die Egenolffstraße/ Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunke Achsen zuerst angegangen werden. Aber auch die Rotlint-, Vogelsbergstraße, Martin-Luther-Straße, u. a. sind dunkel. Begründung: Geht mensch von der Glauburgstraße in die Weberstraße Richtung Neuhofstraße sieht er die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, er geht in ein dunkles Loch. Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr so dunkel, das die Unfallgefahr zu nimmt. Besonders ältere Menschen gehen im Eckgrundstück Neuhofstraße/ Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 481 2024 Anregung an den Magistrat OM 5721 2024 Anregung an den Magistrat OM 5722 2024 1. Die Vorlage B 73 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 481 zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 731/3 wird mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass in der Begründung die Wörter "Die Ablehnung" in "das Votum ‚Kenntnis als Zwischenbericht'" geändert werden. 3. Die Vorlage OF 732/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 733/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 284/16 Betreff: Nutzung "kleiner Sportplatz" Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den "kleinen Sportplatz" Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle, wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5695 2024 Die Vorlage OF 284/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1340/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 2177/20; ST 1196/21; V 641/23 OBR 1; ST 767/24 Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage ist seiner Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden. Begründung: Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag M 192 vom 11. November 2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024 nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 641 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1005 2024 Die Vorlage OF 1340/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 632/11 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Pos. 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Pos. 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der fußläufige Verkehr an dem Übergang mit Ampelanlage in Nord-Südrichtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Pos. 3) bereits Grün hat. Dies kann z.B. durch weitere Signal-Leuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger so wie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2024 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.06.2024, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 04.06.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Bericht B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-)Shuttlebusse nach Bergen als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb, wenn es bis dahin technisch möglich ist; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal-Nord - auch, um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen, letzteres neben den auf der Hand liegenden Vorteilen für Seckbach, auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) prüfen, ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, indem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30 auf 15 Minuten bzw. von 60 auf 30 Minuten erhöht oder - eine weitere Buslinie von Offenbach/Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel/Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg/Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten-Taktung in 15-/30-minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) eingerichtet werden kann. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5 bis 7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr" lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP, 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des Ortsbeirats 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit - in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 16 das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und des dicht besiedelten Enkheims mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Der Ortsbeirat 16 erwartet, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Der Ortsbeirat fordert, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen mit einfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7-/5-Minuten-Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Ziff. 1. Ablehnung, Ziff. 2. bis 4. Annahme bei Streichung Variante 1, OA 465 = Ziff. 1., 2. u. 3c) Annahme, Ziff. 3 a) u. b) Ablehnung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 = Annahme, OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 946 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 465 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= Annahme ohne Zusatz) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu Ziffer 1.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Ablehnung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu den Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954, OA 465 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme im Rahmen der Vorlage NR 954) AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933, NR 946 und OA 465 = Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Ziffern 2. und 3c Annahme, Ziffern 3a und 3b Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 128 = Kenntnis, NR 933 und OA 465 = Annahme, NR 946 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Ablehnung, NR 946 und OA 465 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und OA 465 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 128 = Zurückweisung, NR 933 und NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 128 = Kenntnis, NR 933 = Annahme, NR 946 = Ablehnung, OA 465 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 946 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 465 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 465 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) zu 4. a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) b) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 933 und mit der Maßgabe, dass die Variante 1 ausgeschlossen wird) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 465 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4998, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5358, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2024, OF 1035/6 Betreff: Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, so dass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft. Denn die Immobilien befinden sich i.d.R. in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massive auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt bspw. zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-) Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis 2 Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insb. Sprinter), die Ausfahrten, Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße, in die Hinterhöfe und Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Von Seiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben. Und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Sind dem Magistrat die Unterkünfte und in die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? - Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? - Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? - An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft wenden, bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? - Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen liegt konkret für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? Zudem wird der Magistrat gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insb. in der Schaumburger Straße - kontrolliert wird (Bspw. durch regelmäßige Bestreifung mit dem Ordnungsamt, der Landespolizei etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5525 2024 Die Vorlage OF 1035/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 1145/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße (II) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Absprache mit der Stadt Offenbach bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und des Neubaus des Funktionsgebäudes zu beginnen, um das Konzept im Anschluss an den Abzug der Leibnizschule umsetzen zu können. Begründung: Auf die Frage 25.04.2024, F 2450, wie der der aktuelle Sachstand zur Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße ist, antwortete der Magistrat, dass das "Funktionsgebäude auf der Sportanlage, das auf der Gemarkung Offenbach steht, [...] abgerissen [wurde]. Auf dieser Fläche wird zur Zeit die angrenzende Leibnizschule ausgegliedert- Sobald das Gelände frei ist, wird in Absprache mit der Stadt Offenbach der Neubau eines Funktionsgebäudes sowie die Revitalisierung der Sportfläche geprüft." Der Ortsbeirat hält es für zielführend, dass bereits in 2024 mit der Prüfung der Revitalisierung der Sportanlage Brandsbornstraße und dem Neubau des Funktionsgebäudes begonnen wird, damit nach dem Abzug der Leibnizschule unmittelbar mit der Umsetzung des Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße begonnen werden kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5622 2024 Die Vorlage OF 1145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 265/16 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber im Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur 4 Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass abgelehnte Erstwünsche in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried ggf. sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine 5-Zügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5566 2024 Die Vorlage OF 265/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1022/6 Betreff: Schwanheim - Sperrung des Weges Agendawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu veranlassen, dass die Durchfahrt zur Agandawaldschneise westlich der Schwanheimer Bahnstraße durch einen Poller gesperrt wird, damit keine Kraftfahrzeuge mehr in dem Naturschutzgebiet beidseitig der Agendawaldschneise parken können. Die Absperrung ist so anzubringen, dass eine ungehinderte Zufahrt zu dem Parkplatz an dieser Stelle möglich bleibt (siehe Karte). Begründung: An schönen Tagen mangelt es an Parkplätzen, um die Fahrzeuge aller Besucherinnen und Besucher des Schwanheimer Forstes auf den vorhandenen Parkplätze aufnehmen zu können. In solchen Fällen suchen die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge nach alternativen Stellplätzen in dem Naturschutzgebiet. Im Hochsommer geht damit eine Brandgefahr einher, wenn die Fahrzeuge auf ausgedörrtem Gras geparkt werden. (c) Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5518 2024 Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1018/6 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1) Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße "An der Steinmühle" in Nied nur noch für PKW zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden. 2) Die Straße in die bestehende Tempo 30-Zonierung im Quartier Nied-West einzubeziehen. 3) Maßnahmen zu ergreifen, damit der benachbarte KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße "An der Steinmühle" nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4) Ggf. einen Ortstermin mit den Anwohnern zu vereinbaren. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße "An der Steinmühle". Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussage von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es 2 Probleme: Zum einen wird hier trotz Sackgasse vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, so dass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter PKW, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-PKWs in die Straße "An der Steinmühle", steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-PKW den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken dann die ganze Nacht dort. Die Parkplätze dort sind aber nicht für defekte Autos der KFZ-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von PKW erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden KFZ-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5515 2024 Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 700/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Austausch Beleuchtung Sandweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert aus o.g. Produktgruppe EUR 30.000,00 für den Austausch der Leuchten im Sandweg einzustellen. Begründung: Die Vereinheitlichung der Beleuchtung ist energetisch und stadtgestalterisch ein Gewinn und von den Ortsbeiräten 3 und 4 bereits seit 2012 immer wieder gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 144 2024 Die Vorlage OF 700/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 5 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 704/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Konzept zur Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe zusätzliche Mittel in Höhe von EUR 10.000 für die Erarbeitung eines Konzept zur Alarmierung der (Nordend)Bevölkerung im Katastrophenfall und die Ausweisung ausreichender Schutzräume vorzusehen Begründung: Im aktuellen Haushalt stehen u.o. Haushaltsstelle lediglich EUR 10.000 für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Eventuell gibt es weitere Haushaltsstellen. Diese Summe wird allerdings den Aufgaben, die damit verbunden sind in keiner Weise gerecht. Beginnend mit einem entsprechenden Warnsystem muss es auch Informationen für die Bevölkerung geben, welche Schutzräume im Katastrophenfall aufgesucht werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 148 2024 Die Vorlage OF 704/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 67-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 812/10 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist beim Austausch oder Neustellen von Abfallbehälter, die Modelle mit integriertem Aschenbecher, zu stellen. Besonders an höher frequentierten Stellen im OBR 10. Begründung: Es ist leider zu beobachten das an höher frequentierten Stellen besonders stark das achtlose Wegwerfen der Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine weiteren Möglichkeiten vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern in dem man zukünftig beim Austausch veralteten oder Neustellen von neuen Abfallbehälter, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese ZB Weilbrunnstraße Höhe Netto und Spielcasino, Nähe Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5385 2024 Die Vorlage OF 812/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1205/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Chanukka-Beleuchtung finanzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den jährlich aufgestellten Chanukka-Leuchter auf dem Opernplatz werden die nötigen Mittel in Höhe von 2500 Euro (pro Jahr) in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Ortsbeiräte 1 und 2 haben in den vergangenen Jahren mit ihren Finanzen dazu beigetragen, dass der Chanukka-Leuchter auf dem Opernplatz aufgebaut werden konnte. Die Finanzen wurden für Auf- und Abbau, sowie für den Strom verwendet. Die Stadt hat mit der Weihnachtsbeleuchtung und der Beleuchtung zum Ramadan gezeigt, dass ihr die Feier von religiösen Festen wichtig ist. Deshalb sollten die Kosten für den am jüdischen Fest Chanukka aufgestellten Leuchter ebenso von der Stadt getragen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 86 2024 Die Vorlage OF 1205/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 1091/5 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 73 v. 28.03.2024 zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in der Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 460 2024 Anregung OA 461 2024 1. Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1056/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1091/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 1242/1 Betreff: Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten Vorgang: V 1614/20 OBR 1; ST 524/21 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Prüfung der Kabel in den unterirdischen Räumlichkeiten (Stromverteilung) und die dazugehörige Kostenermittlung inzwischen durchgeführt wurde. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer für die mangelhafte Kabelverschraubungsmontage verantwortlich war und ob der Stadt insoweit Mängelgewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 524 vom 26. Februar 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Leuchtvorrichtung am Gutenbergdenkmal inzwischen geprüft worden sei. Die im Boden eingelassenen Leuchten einschließlich der Anschlüsse seien nicht mehr funktionstüchtig und müssten ausgetauscht werden. Wegen Feuchtigkeit und mangelhaft montierter Kabelverschraubungen müsse die Elektronik ebenfalls ausgetauscht werden. Nach der ausstehenden Prüfung der Kabel in den unterirdischen Räumlichkeiten könne eine Kostenermittlung stattfinden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2020, V 1614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5414 2024 Die Vorlage OF 1242/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1236/1 Betreff: Illegales und gefährliches Parken verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die diversen im Verkehrsraum befindlichen, nicht bebauten Flächen im Bereich Theatertunnelmündung, Weißfrauenstraße und Münzgasse vor gefährlichen Falschparkenden durch Poller und/oder Findlinge wirkungsvoll schützen und idealerweise entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Vermeintlich "freie" Bereiche werden immer wieder rücksichtslos mit Autos zugeparkt. Teilweise muss der Fußverkehr auf die Fahrbahn ausweichen. In fast allen Fällen werden die Sichtbeziehungen von und zu Fußgehenden und Radfahrenden durch das illegale Parkverhalten gestört. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5409 2024 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 398/4 Betreff: Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Straßenschild des Ernst-Achilles-Platzes eine ergänzende Hinweisbeschilderung auf den Namensgeber als Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main anzubringen. Begründung: Der Platz trägt den Namen von Ernst Achilles (1929-1999), der ab 1963 Brandrat, von 1966 bis 1989 als Direktor der Branddirektion Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und ein international anerkannter Experte in Brandschutzfragen war. Es sollte über Achilles zumindest in Form einer Hinweisbeschilderung am Straßenschild informiert werden, zumal er für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben hat und neue Standards setzte. So gilt Achilles beispielsweise als Vorreiter der medizinischen Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehren. Die Erinnerung an die Tätigkeit von Ernst Achilles, deren Etablierung im öffentlichen Gedächtnis kann in einer Zeit, in der Feuerwehr und Rettungskräfte vermehrt Angriffen ausgesetzt sind, deren wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen helfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 398/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 898/2 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung Hülya-Tag 2024 zum 31. Jahrestag des Solinger Brandanschlags, stellt der Ortsbeirat 2 dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e.V. einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 EUR zur Verfügung. Die Mittel werden u.a. für Druckkosten und Veranstaltungs-Equipment verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 29. Mai 2024 jährt sich der Brandanschlag von Solingen zum 31. Mal. Damals starben fünf Menschen, unter ihnen die neunjährige Hülya Genç. Wie jedes Jahr, ist auch in diesem Jahr wieder eine Kundgebung auf dem Hülya-Platz geplant. U.a. mit Redebeiträgen und Diskussionsrunden soll ein deutliches Zeichen gegen Rassismus gesetzt werden. Die Veranstalter hatten sich mit der Bitte eines Beitrags in Höhe von 500 EUR an den Ortsbeirat gewandt. Die Mittel des Ortsbeirats leisten einen Beitrag zur Finanzierung der Gedenkveranstaltung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 315 2024 Die Vorlage OF 898/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2024, OF 1192/1 Betreff: Auf den Personalmangel im ÖPNV reagieren Seit dem 27. Januar 2024 dünnt die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ ihr Fahrangebot im Stadtbereich Frankfurt aufgrund akuten Personalmangels und hohen Krankenstands aus. Die U 5 fährt verkürzt nur noch bis zur Konstablerwache, die Tram 14 nur noch bis zum Gustavsburgplatz, mehrere Buslinien und Trams verkehren seltener und sind überfüllt und die Haltestelle Dom/Römer wird nur noch von einer U-Bahn-Linie angebunden. Der Mobilitätsdezernent spricht von einer "Stabilisierung" des Angebots. Tatsächlich aber sollen die Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Preise eine deutlich schlechtere Leistung erhalten. Die Verkehrswende kann aber nur gelingen, wenn der ÖPNV bei steigenden Nutzerzahlen ausgebaut wird. Der Ortsbeirat lehnt sowohl die Streckenkürzung der U 5 und Tram 14 als auch die Ausdünnung im Takt der U- und Straßenbahnen sowie im Busfahrplan entschieden ab. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der Fahrplanausdünnung hinsichtlich seines Ziels, den motorisierten Individualverkehr in Frankfurt zu reduzieren? 2. Kann der Magistrat sicherstellen, dass es in Zukunft nicht zu weiteren Streichungen im Fahrplan kommt? 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass er nach den Sommerferien den alten Fahrplan wie versprochen wieder wird bedienen können? 4. Welche Personalkapazitäten und -ressourcen nutzt der Magistrat während der Fußball-EM, wenn dort der ausgedünnte Fahrplan nicht gilt, insbesondere um die Fanmeilen im Zentrum der Stadt anzusteuern? 5. Welche Strategien verfolgt der Magistrat, um trotz Fachkräftemangels ausreichend Fahrpersonal für die Verkehrsbetriebe zu gewinnen? 6. Welche Strategien verfolgt der Magistrat angesichts des demografischen Wandels mittelfristig, um eine steigende Nachfrage aufgrund einer immer älter werdenden und zunehmend mobilitätseingeschränkten Bevölkerung bedienen zu können, wenn zugleich die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt? 7. Welche Auswirkungen hat der Fahrpersonalmangel auf den geplanten Ausbau des ÖPNV? 8. Wie sichert der Magistrat die Umsetzung von Projekten wie die Erweiterung der U 5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel zu, wenn er aktuell nicht in der Lage ist die U 5 bis zu ihrer Endhaltestelle in Betrieb zu halten? 9. Wie bewertet der Magistrat die Forderung die U 5 in ihrer Funktion als "Bildungslinie" bis zum wichtigen Umsteigepunkt Willy-Brand-Platz insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden fortzuführen, um zahlreichen Schülerinnen und Schülern einen kürzeren Schulweg zu ermöglichen? 10. Wie bewertet der Magistrat den Wegfall der U5 an der Haltestelle Dom/Römer als Ankunftspunkt im historischen Zentrum der Stadt für Touristinnen und Touristen? 11. Was tut der Magistrat, um gegen den hohen Krankenstand beim bestehenden ÖPNV-Personal anzukämpfen? 12. Was tut der Magistrat, um geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern eine Anerkennung ihrer ukrainischen Busführerscheine zu ermöglichen, damit sie in Frankfurt Busse steuern dürfen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 894 2024 Die Vorlage OF 1192/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer "13. Wie sehen die Pläne aus das autonome Fahren voranzutreiben?" sowie das die Ziffer 12 des Antrags folgenden Wortlaut enthält: "12. Was tut der Magistrat, um Geflüchteten die Anerkennung ihrer Busführerscheine zu ermöglichen, damit sie in Frankfurt Busse steuern können?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2024, OF 1002/5 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Sachsenhausen - Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, in Ergänzung zur ST 5 / 2024 eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Altsachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist möglich z.B. am von der Messe Frankfurt betriebenen Parkhaus "Rebstock", Römerhof 1. Begründung: Die in der ST 5 / 2024 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Altsachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Altsachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus verwendet werden kann, als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5178 2024 Die Vorlage OF 1002/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574/23 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seinem Antrag OM3687 har der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in STE1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort aus dem Juli 2023 wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöste gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: zügig eine wie in OM3687 erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird hier vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5032 2024 Die Vorlage OF 660/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Unsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.
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Weiter lesen auf FFM.DEBergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEInnerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html
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Weiter lesen auf FFM.DEJede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet. Lösungsvorschlag: Eine Geschwindigkeitsmessanzeige mit Kindermotiv, die ein gewisses Bewusstsein schafft.
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Weiter lesen auf FFM.DESo ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png
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Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html
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Weiter lesen auf FFM.DEDarf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDarf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDen asphaltierten Weg Westerbachstr. 247 zur Kleingartenanlage und zum Gartencenter als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Im Falle eines Brandes ist dieser Weg durch wild parkende Fahrzeuge versperrt. Feuer in dem angrenzenden Wohnhaus, Kleingarten, Hundeplatz und Gartencenter sind dann erschwert erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEBrüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!
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Weiter lesen auf FFM.DE"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DE"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DELeise Musik in U Bahnhöfen sorgt für besseres Wohlbefinden, geringe Kosten. Ggf mit Ortsbezug z.B am Willy Brandt Platz klassische Musik wegen Oper und Schauspiel.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist in der Diskussion, ob der TV Tower wiedereröffnet wird. Brandschutzbestimmungen und deren Kosten hinderten offenbar die Eigentümer bisher daran, sich zu engagieren. Warum kommt niemand auf die Idee, den Schaft zu ummnanteln mit Wohnungen, rund nicht eckig, ähnlich dem Henninger Turm. Nicht alle Probleme wären gelöst, aber ein Investor und Architekten sollten darüber nachdenken. Es könnte ein neues spektakuläres Wahrzeichen für Frankfurt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Wim-Duisenberg-Platz (Ostend) stehen oftmals sehr viele Autos. Eine Zufahrt im Brandfall durch die Feuerwehr wäre nicht mehr möglich. Lösung: Parkverbot einrichten und stark kontrollieren!
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEUnsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.
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Weiter lesen auf FFM.DEBergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEInnerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html
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Weiter lesen auf FFM.DEJede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet. Lösungsvorschlag: Eine Geschwindigkeitsmessanzeige mit Kindermotiv, die ein gewisses Bewusstsein schafft.
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Weiter lesen auf FFM.DESo ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.
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Weiter lesen auf FFM.DENach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png
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Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html
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Weiter lesen auf FFM.DEDarf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDarf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEBrüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!
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Weiter lesen auf FFM.DE"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
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