U60311

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Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.06.2024, OF 1340/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 2177/20; ST 1196/21; V 641/23 OBR 1; ST 767/24 Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage ist seiner Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden.

Begründung:

Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag M 192 vom 11. November 2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024 nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 641 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1005 2024 Die Vorlage OF 1340/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei