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Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 5116/24 OBR 14; ST 1134/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten.

Begründung:

Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5116 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 14