Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf?Beratung im Ortsbeirat: 6