Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1088/6 Betreff: Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten Viele Bürger*innen nutzen Miet-E-Scooter, um in das Main-Taunus-Zentrum in Sulzbach zu gelangen. Da man den Mietvorgang des E-Scooter nicht außerhalb des Geschäftsgebietes abschließen kann, werden diese noch auf Frankfurter Stadtgebiet vor der A66 abgestellt. Die letzte Meile zum Einkaufszentrum legen die Nutzer*innen ungewollt zu Fuß zurück. Das Abstellen der Fahrzeuge noch vor dem Sulzbacher Stadtgebiet führt zudem dazu, dass besonders an Freitagen und Samstagen sich dort an Straßenrand bis zu 25-30 E-Scooter sammeln. Dies führt zu Behinderung für Radfahrende, Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrende. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den E-Scooter-Anbietern und dem Zentrums-Management Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebiet für Frankfurter E-Scooter auf das Main-Taunus-Zentrum auszuweiten. Begründung: Die Ermöglichung der Fahrt bis zum Main-Taunus-Zentrum liegt nicht nur im Interesse der E-Scooter-Nutzer*innen, sondern vermeidet ungewollten Parkverkehr an der Königsteiner Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 1084/6 Betreff: Höchst: Verkehrssituation entlang der Holzlachstraße (IGS 15) zeitnah verbessern Der Ortsbeirat wurde von mehreren Bürgern auf die verkehrliche Situation entlang der Holzlachstraße angesprochen. Gerade zu den Schulzeiten entsteht hier täglich ein Verkehrschaos. Wildgewachsene Hecken, rechtswidrig abgestellte Schrottautos sowie unübersichtlich gekennzeichnete Parkverbotszonen führen dazu, dass der Verkehr kaum fließen kann. Aufgrund des mangelnden Verkehrsflusses können zudem im weiteren Verlaufe der "Holzlachstr." und "Am Strandbad" belegene Betrieb nicht adäquat angeliefert werden. Zusätzlich ist es für Radfahrer kaum möglich, den Straßenabschnitt zu befahren. Immer wieder wird der Radverkehr auf den geschotterten Randbereich des Straßenverlaufs gedrängt. Aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen Straßenbelag und Schotterbereich ist die Gefahr von Stürzen nicht zu unterschätzen. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die wildgewachsenen Hecken entlang der städtischen Gebäude zurückzuschneiden - die Eigentümer der nicht städtischen Grundstücke aufzufordern, den Heckenschnitt ebenfalls vorzunehmen - das bestehende Halteverbot auch vor dem Schulparkplatz fortzuführen, um den Kreuzungsbereich für den Durchgangsverkehr freizuhalten - die Haltverbotszone regelmäßig zu kontrollieren (auch auf abgemeldete Fahrzeuge) und nach eigenem Ermessen ggf. beidseitig bis zum Feldanfang zu erweitern - das Beparken des Schulparkplatzes mit Ausgabe von Berechtigungsscheinen nur für Schulangehörige zu erlauben - die Parkflächen auf dem Parkplatz sauber zu kennzeichnen Bilder (Quelle Michael Schneider/ Maps) Bild I Beparkung des Kreuzungsbereichs (Höhe Mercedes A-Klasse) unterbinden, sodass besserer Verkehrsfluss erzielt wird. Bild II Wildgewachsene Hecken zurückschneiden sowie über die Anordnung weiterer Halteverbote ab Feldanfang bis zum Kreuzungsbereich (Holzlachstr. / Parkplatz Schule) in Richtung Palleskestraße nachdenken, um Verkehrsabschnitt befahrbarer zu machen. Bild III Straßenabschnitt in der Gesamtschau (betroffener Bereich mit Pfeil gekennzeichnet) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5811 2024 Die Vorlage OF 1084/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2024, OF 1377/1 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge die Mittel für E 64 aus 2024 in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten worden, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (10 km). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von 10 Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären, und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit als auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssitation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 490 2024 Die Vorlage OF 1377/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und Die Partei gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2024, OF 1076/6 Betreff: Höchst: Schild Andreasplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wir gebeten, in Höchst am bekannten Andreasplatz, Ecke Emmerich Josef-Straße/Kasinostraße, ein Schild mit dem Namen "Andreasplatz" anzubringen und zu erläutern, wer der Namensgeber ist. Begründung: Der Platz ist in Höchst und Umgebung unter dem Namen "Andreasplatz" bekannt, erscheint auch auf Google-Suche, nur vor Ort weist kein Schild darauf hin. Ein Schild müsste auch problemlos anzubringen sein, da es keine Postanschrift mit dieser Adresse gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5803 2024 Die Vorlage OF 1076/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) und Haltebereichen um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten, - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet) - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der Bäderbetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben) - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso, wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwären, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch), steigt zu Marktzeiten ebenso, wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in Melchior-, Antoniter- und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u.a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr über den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2024, OF 1050/6 Betreff: Höchst: Schulwegsicherung in der Gerlachstraße vor der Robert-Blum-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Schulwegkommission zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen in der Gerlachstraße getroffen werden können, damit Schülerinnen und Schüler der Robert-Blum-Schule ohne Gefährdung durch den Verkehr zu ihrer Schule und wieder nachhause gelangen und auch andere Passanten dort sicher verkehren können. Begründung: Die Gerlachstraße in Höchst ist zwischen Zuckschwerdtstraße und Hospitalstraße, wo sich die Robert-Blum-Schule befindet, relativ schmal und bietet keinen ausreichenden Platz für haltende Fahrzeuge. Dennoch werden zu Schulbeginn und Schulende zahlreiche Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern zur Schule gefahren bzw. abgeholt, was regelmäßig zu einer chaotischen Verkehrssituation führt, durch die nicht nur die Schülerinnen und Schüler selbst, sondern auch Passanten massiv gefährdet werden. Hier sind daher dringend Maßnahmen zur Schulwegsicherung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5657 2024 Die Vorlage OF 1050/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1018/6 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1) Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße "An der Steinmühle" in Nied nur noch für PKW zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden. 2) Die Straße in die bestehende Tempo 30-Zonierung im Quartier Nied-West einzubeziehen. 3) Maßnahmen zu ergreifen, damit der benachbarte KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße "An der Steinmühle" nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4) Ggf. einen Ortstermin mit den Anwohnern zu vereinbaren. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße "An der Steinmühle". Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussage von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es 2 Probleme: Zum einen wird hier trotz Sackgasse vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, so dass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter PKW, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-PKWs in die Straße "An der Steinmühle", steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-PKW den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken dann die ganze Nacht dort. Die Parkplätze dort sind aber nicht für defekte Autos der KFZ-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von PKW erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden KFZ-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5515 2024 Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2024, OF 1016/6 Betreff: Höchst: Markierungen der Fußgängerüberwege und Radwege am Dalbergkreisel erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wir gebeten, die Fußgängerüberwege an den Einmündungen zum Dalbergkreisel, (Kasinostraße, Königssteiner Straße, Dalbergstraße und Hostatostraße) sowie die Radsymbole auf den Radwegen und die Furten neu zu markieren. Begründung: Die Markierungen im Bereich des Kreisels sind sehr abgenutzt und müssen neu markiert werden, damit die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer wieder hergestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5513 2024 Die Vorlage OF 1016/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1077/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung der "Seilerbahn Kunst & Kultur e. V." Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zuschuss für die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." von 0.000 € um 30.000 € auf 30.000 € zu erhöhen und den Betrag zu verstetigen und die Mittel in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 178 2024 Die Vorlage OF 1077/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 941/6 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, so dass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 t zu befahren. Der Bus dürfte mindestens 12 t haben. Siehe Fotos (von Michael Falk / Die Grünen). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Hostato-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird 2. an dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) - die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. - Die zeitliche Begrenzung (werktags 9-18 h) auf Montag -Samstag 9-18 h zu ändern oder ganz aufzuheben Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behinderten-Parkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1150/1 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße - die Plastik "Die Lesenden" - die sog. "Ackermänner" (10 große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden, hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat die Antragsteller die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5098 2024 Die Vorlage OF 1150/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesem Behinderten-Parkplatz. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1120/1 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1 / Ecke Mainzer Landstraße freigehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von Fußgehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden Fußgehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5077 2024 Die Vorlage OF 1120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in OM 3943 unter 1. gefordert die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in ST 2317 erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel des ursprünglichen Antrags (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 85 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2023 Die Vorlage OF 1078/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2023, OF 896/6 Betreff: Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße Mit OM 863 vom 26.10.2021 hatte der Ortsbeirat auf den schlechten Zustand der Wegführung der Fußgängerzone Königsteiner Str. hingewiesen und alsbald um eine Sanierung dieser gebeten. Umso mehr freut es den Ortsbeirat, dass die geforderte Sanierung der Fußgängerzone nun seitens des Magistrats forciert wird. Unter Bezugnahme auf die am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvarianten möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: - im Hinblick auf die Baumumrandungen, der Entwässerungsrinnen und der Gehwegplatten die Vorzugsvarianten zu verwirklichen. - die bestehenden Mosaike durch Vorschlag Nr. 2 zu ersetzen - die notwendigen Einbauten zu sanieren und im Hinblick auf die Fragestellung, welche Einfassungen für Fahnenmaste und Weihnachtsbeleuchtungen erhalten bleiben sollten, Kontakt mit dem Vereinsring Höchst aufzunehmen. - die Fußgängerzone mit weiteren Mülleimern auszustatten - bei der Sanierung in eigenem Ermessen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, den Kreuzungsbereich (Mitte der Fußgängerzone) für die Fußgängerinnen und Fußgänger übersichtlicher/ sicherer zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2023, OF 881/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2023 Anregung an den Magistrat OM 4770 2023 1. Die Vorlage OF 881/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 896/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2023, OF 724/10 Betreff: Müssen Fernwärmekunden im Ortsbezirk 10 mit Lieferausfällen und drastischen Preissteigerungen der Fernwärme rechnen? Vorgang: B 383/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. 2026 sollen neue Erdgaskraftwerke im Heizkraftwerk West in Betrieb gehen und die Kohleverbrennung beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentralen warnt dringend vor einer Kostenfalle durch Erdgas. Das gilt ganz besonders für die Mainova AG. Bereits ab Januar 2024 werden die Erdgaspreise u.a. durch EU-Vorgaben erheblich steigen. Die Mainova AG muss diese drastischen Preissteigerungen zwingend an ihre Fernwärmekunden weitergeben. Wie will denn die Mainova AG die Fernwärmepreise in naher Zukunft bezahlbar halten? 2. In der B 383 vom 18.10.2023 sieht der Magistrat keine Möglichkeit, vorherzusagen, wann grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, obwohl solche Vorgaben im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wärmeleitplanung vorgesehen sind. Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, wenn kurzfristig kein wirtschaftlich vertretbares Erdgas mehr zur Verfügung steht oder die gesetzlichen Vorgaben einen schnelleren Umstieg vorschreiben? 3. Der Einsatz von blauen und türkisen Wasserstoff (hergestellt durch den Rohstoff Erdgas - siehe B 383) birgt erhebliche Umweltgefahren. Die mit diesen Wasserstoff-Herstellungsverfahren verbundene CO2-Endlagerung im Boden erfolgt dann wahrscheinlich auf dem Frankfurter Stadtgebiet. Sind hierfür auch Stadtteile im Ortsbezirk 10 betroffen? Begründung: Weder Versorgungssicherheit noch bezahlbare Fernwärmepreise sind mit der weiteren Verbrennung von fossilen Brennstoffen gesichert. 1. Umstieg von Kohle auf Erdgas 2026: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-im-wandel-wie-soll-di e-stadt-in-zukunft-aussehen-19172172/heizkraftwerk-west-19193032.html 2. Transport und Produktion von flüssigem Erdgas produziert mindestens genauso viel CO2 wie eine weitere Kohleverbrennung. https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-kritik-am-heizkraftwerk-west-92140757.html 3. Video: Die Farben vom Wasserstoff https://youtu.be/JAgMq909q7A Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.10.2023, B 383 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 724/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 879/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke so schnell wie möglich zu errichten. Insbesondere - im I. Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zu Umsetzung vorzulegen - im I. Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern - Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten - alle Möglichkeiten zu einer beschleunigten Umsetzung zu nutzen - keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen - eine örtlichen Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitung über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien (54 und 59) innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei Einführung des S-Bahn Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang Alte Falterstraße - Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen: lange Rampen auf beiden Seiten, Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen, fehlende Anbindung der Anlieger in der Alte Falterstraße, städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen sind bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann dort die Zufahrt in den unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Verfasser nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 m und 1,8 m sowie zwei je 1,5 m breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 m sowie zwei baulich getrennte Radwege von je 2 m Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 416 2023 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 1038/1 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404-410 zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404-410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 m langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4799 2023 Die Vorlage OF 1038/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere der Radwege zu sorgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 1040/1 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gehwegparken an der Ecke Kostheimer Straße / Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch der Gehweg behindert wird. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4801 2023 Die Vorlage OF 1040/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und die Bordsteinabsenkung am Fußgängerüberweg so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 890/6 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busse während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem Gemeinsamen Fuß- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsweg, d.h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahren hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100-150 Meter, um das Parken auf dem Gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2023 Die Vorlage OF 890/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1068/1 Betreff: Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die Bedürftige, welche seitens des Sozialrathauses betreut werden, stationär aufnehmen, das Sozialrathaus entsprechend informieren. Begründung: Es ist wichtig, sich um alleinstehende Seniorinnen und Senioren zu kümmern, insbesondere, wenn sie bedürftig sind, da sie oft ein erhöhtes Risiko für soziale Isolation und Einsamkeit haben. Regelmäßige soziale Interaktion und Unterstützung sind entscheidend für ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Zudem kann die Fürsorge für ältere Menschen dazu beitragen, deren Lebensqualität zu verbessern, ihre geistige Gesundheit zu fördern und das Risiko von Gesundheitsproblemen zu verringern. Es ist auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, ihre Lebenserfahrung und ihre Beiträge zu würdigen. Sozialpflegerinnen und -pfleger leisten einen wichtigen Beitrag hierzu, insbesondere bei der Bewältigung besonderer Aufgaben (Bearbeitung von Mahnungen, Zusammenarbeit mit eventuellem gesetzlichem Betreuer, Tipps zur Bewältigung diverser Angelegenheiten, Ausfüllung von Anträgen u.a. für: Leistungen, Kuren, Pflegestufe, betreutes Wohnen, Pflegeheimplatz, Seniorenwohnheim). Es gibt jedoch Fälle, wo der Kontakt plötzlich abbricht. Teilweise erfährt man Monate später zufällig von Nachbarn, dass sich die Person in einem Krankenhaus oder sogar Hospiz befindet, teilweise sogar außerhalb Frankfurts, oder bereits verstorben ist. Weder Krankenhäuser, Pflegeheime noch Hospize hatten Kontakt zum Sozialrathaus aufgenommen. Teilweise versterben Personen ohne jegliche Information, sodass Zahlungen seitens des Sozialrathauses nicht eingestellt werden können, sondern monatelang weiterlaufen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verschlechtert, ist es wichtig, dass der Kontakt zu vertrauten Personen wie Sozialpflegern nicht abreißt und die Person weiterhin in dieser schwierigen Phase optimal betreut werden kann. Nicht alle Einrichtungen verfügen über einen sozialen Dienst. Wenn man die Person nicht mehr erreichen kann, bleibt das mulmige Gefühl, dass etwas passiert sein könnte und die Person eventuell Hilfe benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1068/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 893/6 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße / Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1) Mitzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll. 2) Die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4782 2023 Die Vorlage OF 893/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 882/6 Betreff: Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße? Aus diverser Presseberichtserstattung ist zu entnehmen, dass die avisierte, längst überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. frühstens erst ab dem Jahre 2026 vollzogen werden kann. Laut Medien wurden hierfür sogar bewusst Fristsetzungen zur Beantragung weiterer, nicht aus dem städtischen Haushalt stammender Fördermittel nicht eingehalten und mithin keine Förderungsanspruch erworben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich daraus aufdrängende Fragestellungen entsprechend zu beantworten: - Welche Kapazitäten fehlen dem Magistrat, um die überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. zu verwirklichen? - In welche bedeutenderen Programme wurden stattdessen die Kapazitäten eingesetzt, die einen Verfall der Fördermittel rechtfertigen? - Beabsichtigt der Magistrat die fehlenden Kapazitäten entsprechend aufzustocken, um künftig sicherzustellen, dass keine erneuten Fördermittel verfallen? - Besteht die Chance, zukünftig erneute außerstädtische Förderungen zu erhalten? - Gibt es konkrete Zeitangaben zur Umgestaltung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2023 Die Vorlage OF 882/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 884/6 Betreff: Höchst: Wann wird die Einmündung der Zuckschwerdtstraße zur Hospitalstraße sicherer gestaltet? Vorgang: OM 1096/21 OBR 6; ST 2103/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der OM 1096/2021 geforderten Maßnahmen, insbesondere die Fußgängerüberquerung, umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2021 (ST 2103) heißt es: "Der Anregung wird entsprochen", leider ohne Zeitangabe. Daher die Frage, wann die Maßnahme denn, nachdem über ein Jahr vergangen ist, umgesetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4772 2023 Die Vorlage OF 884/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1036/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Verlauf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße stadteinwärts über die Kreuzung mit der Rebstöcker Straße hinweg die Markierung der Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte seitlich der Straßenbahnschienen markieren zu lassen, um die Kreuzung für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: Radfahrende sollen nach Empfehlung von Fachkundigen einen Meter Abstand zu parkenden PKW halten, um nicht Dooring-Unfällen zum Opfer zu fallen. Beim Überholen müssen Autos innerorts 1,5m Seitenabstand zu Radfahrenden gemäß §5 Abs. 4 StVO halten. Immer wieder müssen Radfahrende jedoch feststellen, dass Mindestabstände von Autofahrenden nicht eingehalten werden. Die Fahrbahn auf Höhe der Mainzer Landstraße 405 ist ca. 4,50m breit. Ein Radfahrender dürfte damit nicht überholt werden, was jedoch ständig geschieht. Mittig angebrachte Fahrradpiktogramme würden Radfahrenden anzeigen, an welcher Stelle sie sicher vorankommen und Autofahrenden signalisieren, auf Radfahrende zu achten und sie nicht "nach rechts" abzudrängen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4797 2023 Die Vorlage OF 1036/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durch zu markieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf, und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewährleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht unseres Ermessens nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2023, OF 869/6 Betreff: Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, durch weitere Poller, das verbotene Parken auf dem Gehweg, zwischen der Einfahrt zum Penny-Markt und Kleider am Alleehaus, zu verhindern. Begründung: Fast täglich, oft über das ganze Wochenende, parken dort PKW und noch breitere Transporter der Anlieger (s. Fotos), die Fußgänger zwingen, diese Fahrzeuge gefährlicherweise auf dem Radweg zu umrunden. Mehrere Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen, die wohl in der Menge der täglichen rund 7.000 Anzeigen unbeachtet blieben, konnten bisher keine Abhilfe schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4760 2023 Die Vorlage OF 869/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2023, OF 881/6 Betreff: Höchst: Sanierung der Fußgängerzone in der Königsteiner Straße der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat begrüßt die in der Sitzung am 10.10.2023 vorgestellten Sanierungsvorschläge und freut sich über eine zeitnahe Umsetzung der dringend erforderlichen Maßnahmen. Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen zügig umzusetzen: 1. Baumumrandung: Vorzugsvariante 2. Entwässerungsrinnen: Vorzugsvariante 3. Mosaike: Ersetzen durch Vorschlag 2 4. Gehwegplatten: Vorzugsvariante 5. Einbauten: nur notwendige Einbauten reparieren, Überprüfen der Notwendigkeit der Fahnenstangen beim Vereinsring Begründung: Die Fußgängerzone bedarf dringend der Sanierung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2023, OF 896/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2023 Anregung an den Magistrat OM 4770 2023 1. Die Vorlage OF 881/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 896/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 10.10.2023, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 858/6 vom 14.09.2023 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße in "An der Schelteich" zu benennen. Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen Gründen sowie Orientierungsgründen geändert werden. Wohnadressen selbst befinden sich in dieser Straße zurzeit nicht, sodass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche), womit sich der Kreis zu einer Benennung nach einem Baum wieder schließen würde. Auf den beigefügten Bildern findet man die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 866/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Besserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: - Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderung stärker für die Umfahrung über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Nord und Osten zu werben. - Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße zu vereinbaren, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können - In möglich vielen Abschnitten der Autogenstraße das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Zeichen 315) zu erlauben. - Zu Beginn der Autogenstraße eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für LKW über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtung und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße aus Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von LKW über 7.5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der LKW Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4563 2023 Dem dritten Spiegelstrich wird zugestimmt Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 860/6 Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt zügig unzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholwunsch ist durch geeignete Maßnehmen, z.B. Beschilderung, klar zu machen, dass zum Überholen ein Abstand von 1,5 m erforderlich ist, bzw. hier ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooringzonen sind zu markieren. Dies betrifft u.a. : - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule) - Gebeschussstraße (Leibniz-Schule, Friedrich Dessauer-Gymnasium) - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst), - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdt/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße) Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4561 2023 Die Vorlage OF 860/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 964/1 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an einer Ampel, um diese bei grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4398 2023 Die Vorlage OF 964/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Betreff: Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Sanierung des Gebäudes endlich selbst in Angriff zu nehmen oder eine Sanierung durch einen Nutzer zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf den desolaten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht (OF 474/6 022 und OM 2173 2022). Die Stadt hat dann vor knapp einem Jahr berichtet, das Gebäude solle per Erbpacht vergeben werden, wobei der Pächter die Sanierung übernehmen solle (ST 2291 2022). Inzwischen ist durch einen Sturm rückwärtig aus dem Garten ein Baum Richtung Ettinghausen Platz gefällt worden, der ein Auto zerstört hat. Das kaputte Auto steht immer noch dort, außerdem ist jetzt auch von der Rückseite der desolate Zustand des Gebäudes noch deutlicher zu erkennen. Der Höchster Markt ist ein zentraler Ort mit Anziehungskraft weit über Höchst hinaus. Der angrenzende Ettinghausen Platz hat zudem als ehemaliger Standort der von den Nazis zerstörten Höchster Synagoge eine besondere historische Bedeutung. Angesichts dessen sollte das Bild eines baufälligen Hauses im städtischen Besitz Anwohnern und Besuchern nicht länger zugemutet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4360 2023 Die Vorlage OF 825/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 251/15 Betreff: Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Begründung: Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4280 2023 Die Vorlage OF 251/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bereich Eschborner Landstraße, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke durch eine Verschwenkung der Fahrbahn (ähnlich Abbildung) verkehrsberuhigt gestaltet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Darüber hinaus könnte durch eine baulich gestaltete Verschwenkung der Fahrbahn eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Von der Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren und die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) belastet sind. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 307/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf der Josef-Emmerich-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Josef-Emmerich-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, aber nur auf den zweiten Blick zu finden, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westlicher Richtung nahe, so dass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf dem östlichsten Stück der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und den Andreas Platz auf die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die offenbar auch häufiger genutzt wird, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen, was aber so nicht erlaubt ist, dafür ist dieser Radweg auch zu schmal. Eine bessere Anbindung und Orientierung ist daher notwendig. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Betreff: Park statt Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Mainzer Landstraße südlich der Tramhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln, für den motorisierten Verkehr zu sperren und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Besonders zu prüfen ist, ob die Einrichtung eines "Tiny Forest"1 möglich ist. Begründung: Der etwa 1400 m2 große Parkplatz wird hauptsächlich als Abstellplatz für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für abgemeldete Fahrzeuge genutzt. Er ist in einem sehr verwahrlosten Zustand. Müll und Essensreste haben Ratten angezogen, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die Kleingartenanlage ist mit Bus und Straßenbahn gut erreichbar, der Parkplatz ist an der Stelle nicht notwendig und sollte einem der Allgemeinheit besser dienenden Zweck zugeführt werden. Die Fläche ist gut geeignet für eine Entsiegelung und die Einrichtung einer Grünfläche. Dadurch würde sich auch das Müll- und Rattenproblem erledigen. Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Parteien: LINKE., Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 770/6 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1) Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr 50 km/h fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2) Tram-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg von der Trinkhalle die Gleise der Tram überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz Blinken laut Berichten der Eltern Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Tram überqueren, um zur Trinkhalle / Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Tram kommt, und eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle Tillystraße lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4003 2023 Die Vorlage OF 770/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 779/6 Betreff: Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, - auch an den Einfahrten in der Königsteiner Straße 56a, 56c und 64 beidseitig Pfosten oder Steine gegen Befahren zu setzen, so wie es an den anderen Auffahrten bereits gemacht wurde. - die Erde an allen Baumbuchten entlang der Königsteiner Straße zu lockern, wo nötig aufzufüllen und zu bepflanzen. Begründung: Nachdem die Königsteiner Straße neu gestaltet und saniert wurde, sind an vielen Baumscheiben Steinblöcke oder Pfosten gesetzt worden, um ein illegales Parken zu verhindern und die Bäume zu schützen. Dies soll auch an den fehlenden Stellen noch geschehen. Die durch Parken und Bauarbeiten verdichtete Erde um die Baumbuchten muss nun überall hergerichtet werden, auch um das neue Erscheinungsbild der Straße weiter zu verbessern. Quelle : Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4010 2023 Die Vorlage OF 779/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNEN-Fraktion in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 814/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern, 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden, 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. 1-2 Lieferzonen einzurichten, 4. zu prüfen und berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, so dass für Fußgänger*innen kaum noch Platz übrigbleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrer*innen, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgänger*innen behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegelt und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier ist eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestatten es komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3943 2023 Die Vorlage OF 814/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 799/1 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351-367b in regelmäßigen Abstän-den Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsie-geln und Pflanzbeete herzustellen gemäß ursprünglicher Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bä-ckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Car-Sharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahr-zeugendes Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden wer den. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" (siehe ST 839/22). Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für PKW genutzt. Die Ver-kehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgänger*innen sehr gefährlich. Um mit dem PKW auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie que-ren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passant*innen und Kund*innen. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, so dass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren werden kann, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in ST 839/22 bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt werden und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkei-ten für Fahrräder für die Kund*innen geschaffen werden. Eine Car-Sharing-Station kompensiert die entfallenden PKW-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragsteller: GRÜNE Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3929 2023 Die Vorlage OF 799/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 747/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionelle Förderung des Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Seilerbahn Kunst Kultur e.V. institutionell zu fördern und diese Förderung in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die "Seilerbahn Kunst Kultur e.V." zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen wird ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk., um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zur Arbeit wird eine institutionelle Förderung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 163 2023 Die Vorlage OF 747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 765/6 Betreff: Höchst: Falsches Parken auf der Königsteiner Straße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, falsches Parken vor der Königsteiner Straße 64 zu verhindern. Dazu wäre, wie vor angrenzenden Häusern, die Platzierung eines Findlings auf dem Grünstreifen vor dem entsprechenden Haus geeignet. Begründung: Vor diesem Haus wird regelmäßig auf dem Grünstreifen geparkt, wie sich aus der Beschwerde einer Bewohnerin ergibt. Weil auf der Straße ohnehin geparkt werden kann, ergibt sich so ein doppelreihiges Parken (s. Foto), das nicht erlaubt und störend ist. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 765/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird erneut gebeten, zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße sind und diese dem OBR und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der ST 1539 vom 03.09.2021 spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der OBR nun Antworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3934 2023 Die Vorlage OF 804/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2023, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 699/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkraumkonzept für Pkw und Fahrräder für den o. g. Bereich zu erarbeiten und es den Bürgern vor Ort vorzustellen. Begründung: Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und Weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohem Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss Folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für Pkws auf dem Gelände der ABG sowie Flächen zum Abstellen von Carsharing-Autos, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen, als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, durch die hoher Parkdruck entsteht, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken zu können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mindestens zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass der Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die zu Fuß Gehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1631 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3187, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 703/6 Betreff: Höchst: Anwohnersituation in der Storchgasse Im Rahmen mehrerer Anwohnergespräche wurde dem Ortsbeirat die derzeitige Bewohnersituation in der Storchgasse verdeutlicht. Demnach liegen immer wieder massive Beeinträchtigungen im Bereich der Vermüllung sowie des rechtswidrigen Parkens vor. Gerade die überreichten Fotodokumentationen der Anwohnerschaft zeigen im Hinblick auf die Vermüllung auf, dass durch die akute Müllsituation Ungeziefer in Form von Ratten, Mäusen etc. angelockt wurden (auch vor Ladenlokalen). Die Vermüllung wurde seitens der Bewohnerschaft stetig an die betroffenen Stellen gemeldet. Leider ohne nachhaltigen Erfolg. Auch im Bereich der Beparkung ist anhand der übergebenen Fotodokumentation ersichtlich, dass immer wieder rechtswidrig Fahrzeuge abgestellt werden. U.a. führt dies den Bildern nach dazu, dass eine Befahrbarkeit des Straßenzugs regelmäßig ausgeschlossen ist (auch für Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst). Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird alsbald gebeten: - Regelmäße Hygiene- und Müllkontrollen abzuhalten um die betreffenden Betriebe/ Bewohnerinnen und Bewohner aufzufordern, die Mülltonnen nur am Leerungstag am vorgesehenen Abstellplatz abzustellen. - Regelmäßige Verkehrskontrollen abzuhalten, um die Befahrbarkeit der Storchgasse sicherzustellen - In eigenem Ermessen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Anwohnersituation in Punkto Vermüllung und Beparkung (Poller)nachhaltig verbessern. Immer wieder ist eine Durchfahrbarkeit ausgeschlossen. In mehreren Fällen auch für den Rettungsdienst. Akute Vermüllung, die auch die Befahrbarkeit der Straße einschränkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der LINKEN.-Fraktion wird der dritte Spiegelstrich getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3673 2023 Die Vorlage OF 703/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Dritter Spiegelstrich: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796 geht der Magistrat "davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel sowie zwei Fahr-spuren angesprochen werden." Das war nicht der Fall - Es war, wie im Antrag auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diesen Antrag nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle ca. 7 m. Gemäß den sog. Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o.g. Lichtsignalanlage beträgt ca. 3 s. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet 6 s sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie, genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3668 2023 Die Vorlage OF 695/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2023, OF 704/6 Betreff: Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Ist die Auflösung des Erbpachtvertrags und der Erwerb des ehemaligen Gemeindehauses und der Ruferkirche in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant? - Wie ist der aktuelle Stand? - Welche Nutzung ist für die Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant oder möglich? - Besteht die Möglichkeit, die Liegenschaft der Erweiterten Schulischen Betreuung der Robert-Blum-Schule für Bewegungs- und Sportangebote zur Verfügung zu stellen? Begründung: Die Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde hat das ehemalige Gemeindezentrum mit der Ruferkirche seit dem 14. Juni 2020 geschlossen. Das Gebäude steht auf einem großen Erbpachtgrundstück. Die Erbpacht besteht noch max. 10 Jahre. Außer dem Kirchsaal im OG gibt es eine ca.100m2 große 4-Zimmer-Wohnung, im EG und 1.OG je eine Küche, ein kleiner Saal im EG und 3 Kellerräume. Ein Treppen-Lift ist ebenfalls vorhanden. Die Gemeinde möchte gern aus dem Erbpachtvertrag aussteigen und hat das Haus auch schon der Stadt angeboten. Zwischenzeitlich fanden dort auch Veranstaltungen der Stadt Frankfurt, z.B. zum Projekt "gut geht ́s" statt. Die Räume und das Außengelände könnten gut für Veranstaltungen für Höchster Bürger:innen, Vereine oder Einrichtungen genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 630 2023 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
An die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
An der Hans-Böckler-Straße vorne Ecke Königsteiner Straße in Höchst stehen die Autos meistens lange vorne um irgendwann auf die Hauptstraße fahren zu können. Die wartenden Autos versperren dafür meistens die Ecke, so dass es für Fußgänger schwierig ist die Straße dort zu überqueren, besonders für eingeschränkte Passanten mit Rollstuhl/Rollator/Kinderwagen. Ein Zebrastreifen an der Ecke oder in unmittelbarer Nähe wäre sehr hilfreich. Dies ist ein direkter Weg um von dieser Straßenseite aus zum Main-Taunus-Zentrum zu gehen.
Mein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
An der Ecke Königsteiner Straße/Burgunderweg in Höhe der Tankstelle ist dringend ein geschützter Fußgängerüberweg (Zebrastreifen oder Ampel) nötig! Hier laufen täglich viele Kinder, Eltern mit Kinderwagen und weitere Fußgänger über die Straße, die durch die Auffahrt in Richtung Autobahn gerade zu den Stoßzeitrn des Berufsverkehrs viel befahren ist.
Die Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden.
Die Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Der Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Seit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt.
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Reaktion der Stadt: Gesetzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden vorgeschrieben. Ein Überholverbot bei geringen Fahrbahnbreiten gilt deshalb ohnehin schon. Das neue Verkehrszeichen 277.1 StVO (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) stellt aktuell eine nicht zulässige Überbeschilderung dar, da dieses lediglich die bereits bestehende Regelung wiederholt. Noch in diesem Jahr erscheinen im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO klare Ausführungsvorschriften für eine eindeutige Rechtslage. Bis dahin werden keine weiteren derartigen Überholverbote beschildert. Die veränderte Verkehrsführung in der Schloßstraße gab Anlass zur neuen Beschilderung, weil der zuvor markierte - und aufgrund der fehlenden Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen gefährliche - Radfahrstreifen entfernt werden musste. Nach der Neumarkierung ließ sich nicht klar erkennen, dass das Überholen nicht erlaubt ist. Die Beobachtungen des Verkehrsverhaltens seit Einführung der Regelung in der Schloßstraße zeigen deutlich, dass das neue Verkehrszeichen keine signifikante Verhaltensänderung bewirkt. Eine Verbesserung der subjektiven wie objektiven Sicherheit lässt sich nicht feststellen. Im Gegenteil: Vor kurzem wurde eine Rad fahrende Person von einem Auto beim Überholvorgang berührt und zu Fall gebracht. Mit dem Wissen um die Bedeutung des Verkehrszeichens, beziehungsweise mit der Erkennbarkeit dessen Regelungsgehalts scheint es ähnlich gelagert zu sein wie mit dem kaum bekannten Mindest-Überholabstand. Bei den unerlaubten Überholvorgängen handelt es sich meistens um ein bewusstes Fehlverhalten, was sich mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindern lässt. Im Rahmen der stattfindenden Verkehrskontrollen lassen sich die Verkehrsverstöße lediglich ahnden. Darüber hinaus sei angemerkt, dass das Überholverbot, beziehungsweise der damit verbundene Mindestabstand ausschließlich für überholende Fahrzeuge gegenüber Radfahrenden gilt und nicht umgekehrt.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
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Reaktion der Stadt: Aufgrund der zahlreichen Hinweise aus der Bevölkerung wurde die Örtlichkeit durch das Straßenverkehrsamt begutachtet. Dabei wurde ein sehr hoher Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden über die Mainzer Landstraße festgestellt. Aufgrund der komplexen Verkehrssituation ist eine signaltechnische Sicherung angezeigt. Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe.
Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Die Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
Bleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
Guten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße.
Das Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an.
Wenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
Wir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.
Meiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.
Öffentliche Toiletten in der sehr gut besuchten Bruno-Asch-Anlage. Durch die Verdrängung der Trinker vom Mainberg (dort gibt es öffentliche Toiletten) hoch zur Bruno Asch Anlage, ist das Problem immer mehr geworden. Ich sehe täglich Menschen in die Büsche pinkeln. Für alle vorbeigehenden kein schöner Anblick und auch eine üble Geruchsentwicklung bei hohen Temperaturen.
Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.
In der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Aktuell gibt es dort keinen Fußgänger-Passage. Um zum Rewe oder zum Spielplatz Quäkerwiese zu gehen, überqueren viele Personen die Mainzer Landstraße durch. Es ist insbesondere für Kinder gefährlich.
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Reaktion der Stadt: Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Mainzer Landstraße käme hier als „Fußgänger- Passage" nur eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für zu Fuß Gehende in Frage. Aufgrund der gestiegenen verkehrlichen Bedeutung des Kreuzungsbereiches für Fußgänger wird der Bau der Lichtsignalanlage (LSA) in die Vormerkliste mit aufgenommen. Der Bau der LSA im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Krifteler Straße und die dadurch notwendigen Anpassungsarbeiten an den benachbarten LSA sind abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Daher kann zurzeit keine Aussage darüber getroffen werden, wann eine Umsetzung erfolgen kann.
Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.
Die Eisenbahnbrücke über die Königsteiner Straße in Höchst ist dauerhaft von Tauben bevölkert. Dies schadet dem Bauwerk und führt dazu, dass Hinterlassenschaften der Tauben auf den Geh- und Radweg fallen. Dies stellt eine deutliche Beeinträchtigung der Nutzung dar und bietet ein unansehnliches Bild. Hier sollten, auch zur Eindämmung des Taubenbestandes, entsprechende Netze unter der Brücke angebracht werden und die Besiedlung unterbinden.