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Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 02.09.2025, OA 566
entstanden aus Vorlage: OF 1697/1 vom 12.08.2025

Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 auf ihre Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite zu überprüfen; - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts, mindestens auf Tempo 30, beschildern zu lassen.

Begründung:

Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den zu Fuß Gehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Zu Fuß Gehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025