Antrag vom 18.02.2025, OF 1168/6 Betreff: Höchst: Robert-Bunsen-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild "Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren" - StVO Deutschland Verkehrszeichen-Nr. 208a am Eingang von der Kurmainzer Straße aus in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen und zu klären, in wieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zwei-Richtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird.
Begründung:
Bürger beobachten häufiger, dass Konflikte beim Begegnungsverkehr in der engen Straße bestehen. Es scheint den von der Kurmainzer Straße Einfahrenden nicht klar zu sein, dass sie zum Ausweichen verpflichtet sind, da sie das Hindernis "Parkende Autos" auf ihrer Seite haben. Es bestehen 3 Ausweichmöglichkeiten durch Einfahrten im Verlauf der Straße. Die Straße ist zwar eng, aber keine Durchfahrtsstraße, obwohl sie gern zur Abkürzung genutzt wird, auch um einen Stau auf der Zuckschwerdtstraße zu umfahren. Rettungsfahrzeuge können durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht weiterfahren: - Biegen sie von der Zuckschwerdtstraße aus ein, kann das Schild die Situation klären. - Biegen sie von der Kurmainzer Straße ein und begegnet ihnen ein von der Zuckschwerdtstraße aus einfahrendes Fahrzeug, dann muss dieses ausweichen, wenn das Rettungsfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) ist.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6620 2025 Die Vorlage OF 1168/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme