Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, StVO, nicht Neuver dichtung von Böden, Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und nur begrenzt verfügbaren, legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatische bzw. innovative Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (s. auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle ). In der 30er-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreise, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort, wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine VZ 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreise einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße. Weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten VZ 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten "Kreiseln" um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen, südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens 3 idealerweise 4 legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine "pseudo" Verkehrsinseln mit aufgestellten VZ 222. Diese werden nach Wahrnehmung das Ortsbeirates nicht mal als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung", neben den "pseudo" Verkehrsinseln mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung" (der quasi Einbahnstraße), innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z.B. unter der Anwendung "Wendekehre" oder "scharfe Kurve" nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund 4 Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straßedazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5907 2024 Die Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme