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Meine Nachbarschaft: Friedrich-Stampfer-Straße

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Antrag Ortsbeirat 10

Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit Ortsbeirat 10 und 15 vom 17.09.2024, nebst Präsentation

16.12.2024 | Aktualisiert am: 27.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 947/10 Betreff: Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit Ortsbeirat 10 und 15 vom 17.09.2024, nebst Präsentation Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgrund von neu aufgekommenen Lösungsansätzen, gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der seit langem erhoffte Kinderbücherschrank nun doch noch im Bereich der Kita zum Beispiel neben dem Eingang, ggf. auch auf oder vor dem Kita-Gelände, in der Theodor-Thomas-Straße in Bonames realisiert werden kann. Dazu empfiehlt sich dringend eine zeitnahe Begehung mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 und den beteiligten Stellen. Ggf. ist mit den beteiligten Stellen eine Nutzungs- und / oder besser noch eine einmalige Überlassungsvereinbarung für den Standort mit dem ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) zu treffen. Denkbar ist dabei, dass zur Vereinfachung einmalig ein Quadratmeter für den Kinderbücherschrank in die Zuständigkeit des ASEs übertragen wird, um vermeidbare stadtinterne Bürokratie bzw. regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsaufwand weitgehend zu vermeiden bzw. in die Zuständigkeit des für Bücherschränke zuständigen ASEs zu bringen. Begründung: Offenbar wurden bisher final nicht alle geeigneten Standorte geprüft. Der süd-östlich der Kita gelegene Bereich in Bonames weist entsprechenden Bedarf für einen Kinderbücherschrank auf. Die bisherige Beschlussfassung bzw. der bisherige Wunsch des Ortsbeirates 10 soll bitte beachtet und berücksichtigt werden. Der zuletzt geplante und im Ortsbezirk 15 liegende Standort am Quartierseingang "Nord-Ost, Ladenzeile" wird insbesondere auch als alleinige Maßnahme des OBR 10 kritisch gesehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6307 2025 Die Vorlage OF 947/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche

16.12.2024 | Aktualisiert am: 27.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 950/10 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahntrasse ein Unterstand (analog dem Unterstand am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas "Abseits" liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden, bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden. Mit der Folge von nichtgewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt. Auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu der allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6309 2025 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames

18.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 927/10 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob - entgegen der ST 1643 vom 9.9.24 - nicht auch zumindest im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen, wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen, warum diese Gebäude leer stehen, sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde: mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist, bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist, diese und insbesondere bis wann getroffen wurde, wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2024 Die Vorlage OF 927/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 879/10 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, StVO, nicht Neuver dichtung von Böden, Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und nur begrenzt verfügbaren, legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatische bzw. innovative Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (s. auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle ). In der 30er-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreise, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort, wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine VZ 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreise einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße. Weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten VZ 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten "Kreiseln" um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen, südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens 3 idealerweise 4 legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine "pseudo" Verkehrsinseln mit aufgestellten VZ 222. Diese werden nach Wahrnehmung das Ortsbeirates nicht mal als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung", neben den "pseudo" Verkehrsinseln mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken "in Fahrtrichtung" (der quasi Einbahnstraße), innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z.B. unter der Anwendung "Wendekehre" oder "scharfe Kurve" nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund 4 Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5907 2024 Die Vorlage OF 879/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kreisel Verkehrssicherheit Parkplätze

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames

21.05.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 836/10 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie der GWH um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann? 2. an welchen Stellen im Bereich der Garagen oder der Verkehrsinsel durch platzsparende Maßnahmen Stellplätze in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig ausgewiesen werden können? Begründung: Die betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Zu berücksichtigen dabei ist, dass auch in Bonames Menschen künftig auf das Auto angewiesen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 770/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 770/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 836/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 836/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5890 2024 Die Vorlage OF 836/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD und Linke

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames

26.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 770/10 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann? Begründung: Die teils sehr betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Parken Hugo-Sinzheimer-Straße Bonames

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Umbau der Straße Homburger Hohl

10.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10

Umbau Straße Planung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring

05.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 759/10 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 2369/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gemäß seiner "vorläufigen" Stellungnahme ST 2369 vom 24.11.2023 auch um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann und mit wieviel öffentlichen Mitteln die Immobilie im südlichen Ben-Gurion-Ring gekauft wurde? 2. warum der Schulstandort bereits seit Jahren ungenutzt leer steht? 3. welche Leerstands-Kosten bisher angefallen sind bzw. noch anfallen werden? 4. wann mit Inbetriebnahme der Schule zu rechnen ist? 5. ab wann, wie und wo dazu gedeckte und ungedeckte Flächen für Schul- und Vereinssport ermöglicht werden und ob dies zeitgleich mit dem Schulgebäude erfolgt? Begründung: Auch diese städtische Investition darf NICHT auch künftig Makel behaftet bleiben! Zu viele städtisch erworbene Immobilien für Frankfurter Schulstandorte stehen viele Jahre und zudem ungenutzt leer. Schulsportflächen sind meist nicht oder nicht auskömmlich vorgesehen. Sportmöglichen sind für die hier lebenden und arbeitenden Menschen sehr wichtig. Deshalb sollen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 aus gegebener Veranlassung und bitte ab sofort zudem NICHT mehr ohne auskömmlich nutzbare sowie auch ohne zur Verfügung stehende Sportflächen in Betrieb gehen! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5114 2024 Die Vorlage OF 759/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulstandort Sportstandort Leerstands-Kosten

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

01.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 287/15 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma, am Straßenrand des "Ben-Gurion-Rings" vor der Ladenzeile/Ärztehaus Haus Nr: 52 (TEDI-Markt) entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der "Ben-Gurion-Ring" einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr, sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 287/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sichtbehinderung Altkleidercontainer Ladenzeile

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt

03.01.2024 | Aktualisiert am: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Investitionen Schulen Kitas

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Umbau der Straße Homburger Hohl

02.01.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Umbau Straße Investitionskosten

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung BenGurionRing im Ortsbeirat 15

17.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 272/15 Betreff: Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 15 Vorgang: OM 292/21 OBR 15; ST 1510/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, zu prüfen und zu berichten, wann die geplante Umgestaltung der Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Sinne der ST 1510 im Ortsbeirat 15 vorgestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 292 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1510 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4857 2023 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Umgestaltung Müllplätze Wohnsiedlung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Auskunft Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b

30.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 253/15 Betreff: Auskunft Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben und mitzuteilen, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4454 2023 Die Vorlage OF 253/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Fertigstellung und der" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kita Ben-Gurion-Ring Fertigstellung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

21.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 241/15 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29 sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4129 2023 Die Vorlage OF 241/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

23.03.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Betreff: Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu verbessern, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main", das dem Ortsbeirat im Herbst 2022 vorgestellt wurde, geht hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind und die wirtschaftlich prekäre Situation einer großen Anzahl an Menschen in der Nordweststadt (auch laut Informationen der sozialen Organisationen) deutlich verschärft haben. Darüber hinaus ist die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, vielerorts in die Jahre gekommen und macht auch aus energetischen und barrierefreien Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der die Bewohner:innen möglichst vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und bieten keine ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen mangelhalft. Der integrative Ansatz des Förderprogramms kann die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt sowie die lokale Identität und die Integration gefördert werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Kommt die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Wie und wann könnten die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Wird die Einschätzung des Ortsbeirats geteilt, dass eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren durch das Förderprogramm und die damit verbundenen Verfügungsfonds realisiert werden können? Maßnahmen wie z.B.: Neugestaltung & Sanierung bestehender Spielplätze, Neugestaltung & Aktivierung von Freiflächen der Wohnungsbaugesellschaften, Anlage neuer Spiel-, Sport- & Freizeitflächen, Anlage von Mieter:innen- & Gemeinschaftsgärten, energetische Sanierung & Modernisierung von Wohngebäuden ohne Anstieg der Mietkosten, Verlängerung der Mietpreisbindung öffentlich geförderter Wohnungen, barrierefreier Umbau von Wohngebäuden, Durchführung von Stadtteilfesten & -events, Erarbeitung eines integrierten Freiraumkonzept sowie Nahmobilitäts-, Verkehrs- & Parkraumkonzept, Verbesserung der Abfallentsorgung & Neugestaltung der privaten Müllsammelplätze, Ansiedlung neuer Kindertagesstätten, Schaffung von Quartiersplätzen, Einrichtung öffentlicher sozialer Treffpunkte für alle Jahreszeiten, Förderung bestehender sozialer Einrichtungen & gemeinnütziger Vereine, etc. 4. Besteht bei der Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit an das bestehende Quartiersmanagement aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft", angegliedert beim Dezernat für Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen, anzuknüpfen bzw. mit dem bestehenden Quartiersmanagement parallel zusammen zu arbeiten? 5. Wie würde die frühzeitige und konstante Einbindung des Ortbeirats sowie anderer Akteur:innen und der Bewohner:innenschaft der Nordweststadt sichergestellt werden? 6. Können die in Punkt 3 aufgezählten Maßnahmen zeitnah mit anderen Mitteln umgesetzt werden? 7. Welche sofortigen Hilfsmaßnahmen schlägt der Magistrat unabhängig von der Aufnahme in das Förderprogramm als Reaktion auf den im stadtweiten Vergleich sehr hohen Benachteiligungsindex (siehe "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main") der Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, sowie auf die sich seit Herbst 2022 verschärfende Situation aufgrund der hohen Inflationsrate und dem starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen vor, um den Menschen vor Ort zu helfen und das Quartiersmanagement des Programms "Aktive Nachbarschaft" zu unterstützen? (Insbesondere bezogen auf die Themen: Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Altersarmut, Unterstützung für Alleinerziehende Eltern und Sicherung des geförderten Wohnraumbestands) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerampel BenGurionRing Einmündung Berner Straße

16.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3704 2023 1. Die Vorlage OF 220/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 223/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

16.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Die Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße (Höhe Hausnummer Ben-Gurion-Ring 21) sollte bereits 2019 aus Altersgründen ausgetauscht werden. Auf Antrag des Ortsbeirates sollte damit auch die Installation eines Klick-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020), da viele Blinde und Sehbehinderte genau diese Ampel nutzen, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen. Die taktilen Bodenplatten wurden mittlerweile entgegen der Angabe in der ST 875 verlegt. Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Austausch der Fußgängerampel inklusive Installation des Klick-Signals demnächst vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3704 2023 1. Die Vorlage OF 220/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 223/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 216/15 Betreff: Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. was bislang unternommen wurde, um der Raumnot der örtlichen Grundschule entgegenzuwirken; 2. welche, anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022 angekündigten Versprechungen zur Linderung der Raumnot, bislang umgesetzt wurden. Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022, wurde in der Bürgerfragestunde intensiv über die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule berichtet. Die eigentlich 3-zügige Schule ist mittlerweile vier bis fünf-zügig. Die Fachräume sind zu Klassenräumen umgewandelt worden, was den Kindern Raum zum Lernen und den Lehrerinnen und Lehrern Raum zum Lehren nimmt. Frau Weber hatte anlässlich ihres Besuchs in Aussicht gestellt zu prüfen, ob in dem kleineren der beiden angemieteten Gebäude am Ben-Gurion-Ring eine zweite Grundschule eingerichtet werden kann. Frau Weber führte aus, dass dies besser sei, als die Michael-Grzimek-Grundschule irgendwann in der Zukunft mit weiteren Containern aufzustocken. Dem stimmen wir zu! Jetzt ist es an der Zeit den Versprechungen Taten folgen zu lassen. Denn der nächste fünf-zügige Jahrgang steht für das kommende Schuljahr schon in den Startlöchern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2023 Die Vorlage OF 216/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

03.02.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Betreff: Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Im Jahr 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu erhöhen, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Die Finanzhilfen können für städtebauliche Gesamtmaßnahmen und zur Stabilisierung der Stadt- und Ortsteile eingesetzt werden, die "auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind" (vgl. § 171e BauGB). Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" geht eindeutig hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Stadtbezirk 482 liegt sogar auf Platz 11 der Stadtbezirke mit dem höchsten Benachteiligungsindex. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind. Auch die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, ist vielerorts in die Jahre gekommen und macht besonders aus energetischen Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der aber die Bewohner:innen der bestehenden Wohnungen vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und sind zum Teil verwahrlost. Auch der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz sowie das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen ist mangelhalft. Im Anschluss an das existierende Programm "Aktive Nachbarschaft" und in enger Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden Quartiersmanagement soll der integrative Ansatz des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt, die lokale Identität und die interkulturelle Integration gefördert sowie die öffentliche Wahrnehmung auf die Siedlung positiv geprägt werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat um Prüfung und Stellungnahme gebeten: 1. Kommen die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Sollte die Prüfung von Punkt 1 positiv ausfallen: Wie und wann können die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmegebiet nach § 171 e Absatz 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Kommt der Magistrat nach umfassender Untersuchung von Punkt 1 zu dem Schluss, dass eine Aufnahme der Nordweststadt in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, so bittet der Ortsbeirat um eine ausführliche Begründung und um Bericht, welche Maßnahmen stattdessen unternommen werden können, um den vergleichsweise hohen Benachteiligungsindex und somit die sich verschärfenden Missstände, die die Bewohner:innen der Nordweststadt zunehmend belasten, zukünftig zu senken. Wie können in der Nordweststadt gleichwertige Lebensverhältnisse im Vergleich zu den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk geschaffen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützt und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Was bringt der neue Schulentwicklungsplan sowie die zweite IGS den Menschen im Ortsbezirk 10?

22.11.2022 | Aktualisiert am: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Betreff: Was bringt der neue Schulentwicklungsplan sowie die zweite IGS den Menschen im Ortsbezirk 10? Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 1845/21; ST 657/22 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Schuldezernentin in eine Sitzung des Ortsbeirates 10 im Januar 2023 oder im Februar 2023 zum Thema "Was bringt der neue SEP sowie die zweite IGS den Menschen im Ortsbezirk 10?" einzuladen. Sollte die Schuldezernentin nicht zusagen beziehungsweise teilnehmen können, wird die Ortsvorsteherin gebeten, zu einer entsprechenden öffentlichen Anhörung des Ortsbeirates 10 einzuladen - mit dem gebotenen Respekt bitte noch vor der anstehenden OB-Wahl. Dabei sollen die vielen offenen Fragen unter anderem zu den jeweiligen Planungen, zu den Grundstücken, zu Verkehrserfordernissen sowie zum etwaigen Zeitplan geklärt werden. Ferner sollen für den Ortsbezirk 10 wichtige Fragen zu dem bisher noch nicht realisierten Gymnasium für den Norden sowie zu dem ebenfalls noch final zu klärenden Schulstandort im Ben-Gurion-Ring (die erbetene öffentliche Vorstellung im Ortsbeirat 10 steht leider noch immer seit der OM 177 vom 1.6.2021 aus) beantwortet werden, die letztlich auch im Zusammenhang mit der offenen Frage der etwaigen zweiten IGS in Preungesheim stehen. Begründung: Ein Hinauszögern oder Aussitzen der bisher fehlenden wichtigen Antworten und Informationen zu den Planungsgrundlagen für den Ortsbezirk 10 insgesamt zum neuen Schulentwicklungsplan und insbesondere zu der etwaigen zweiten Integrierten Gesamtschule in Preungesheim bis nach der OB-Wahl im März 2023 sollte vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.10.2022, OF 448/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, dass zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden soll. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, dieses in die Wege zu leiten. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3223 2022 Anregung an den Magistrat OM 3224 2022 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 468/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 469/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 467/10 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10

25.10.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 462/10 Betreff: Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10 Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weist wichtige und dringliche Schulentwicklungsprojekte für den Ortsbezirk 10 aus, etwa die Übersiedlung des Gymnasiums Nord in den Ortsbezirk, die Schaffung einer weiteren Gesamtschule und eine weitere Grundschule für Bonames. Gleichzeitig stehen am Ben-Gurion-Ring von der Stadt für den Schulbetrieb beschaffte Liegenschaft seit geraumer Zeit zu hohen Kosten leer. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung dieser Schul-Bedarfe im Ortsbezirk 10 in Umsetzung des Schulentwicklungsplans aussieht. Begründung: Der Ortsbezirk 10 weist mit der Carlo-Mierendorff-Schule gerade eine weiterführende Schule auf und ist durch seine vielen Neubaugebiete ein Ortsbezirk mit besonders vielen zu beschulenden Kindern. Deshalb ist ein genauer Zeitplan für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans für den Ortsbezirk 10 besonders wichtig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 462/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhalten soll: "Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung welcher konkreten Schulbedarfe im Ortsbezirk 10 und weiterer in Umsetzung des Schulentwicklungsplanes aussieht." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3225 2022 1. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU (= Annahme); LINKE (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU (= Ablehnung); LINKE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Überdachung für die Haltestelle „Ben-Gurion-Ring West“

19.10.2022 | Aktualisiert am: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 195/15 Betreff: Überdachung für die Haltestelle "Ben-Gurion-Ring West" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bushaltestelle Ben-Gurion-Ring West der Line 29 in Richtung Nordwestzentrum überdacht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3045 2022 Die Vorlage OF 195/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

22.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 182/15 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring / Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2852 2022 Die Vorlage OF 182/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 12

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

09.09.2022 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Zebrastreifen an der Haltestelle „Kalbach“

30.08.2022 | Aktualisiert am: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2022, OF 374/10 Betreff: Zebrastreifen an der Haltestelle "Kalbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Anbringen von einem Zebrastreifen am oberen Kalbacher Weg von der Grünanlage zur Haltestelle Kalbach (s. Screenshot) der Weg für zu Fuß gehende sicherer wird. (Quelle: Geoportal) Begründung: Durch die Einmündung des Weges aus dem Grünzug nördlich des Ben-Gurion-Rings entsteht sehr viel Fußgängerverkehr zur Haltestelle Kalbach, welcher keinen geregelten Übergang hat. Ein Zebrastreifen würde Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2690 2022 Die Vorlage OF 374/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten

29.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 164/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer Erneuerung und attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren, unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten, erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spielplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund veralteter und teilweise defekter Spielgeräte nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte nutzbare Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2725 2022 Die Vorlage OF 164/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße

18.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Illegale Abladung von Müll im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 verhindern

15.06.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 153/15 Betreff: Illegale Abladung von Müll im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen und der Vonovia Immobilien Treuhand GmbH den entsprechenden Hausanschriften einen festgelegten, umzäunten oder ummauerter Müllplatz zuzuweisen, der ausschließlich von den berechtigten Mietern genutzt werden kann. Begründung: Die illegale Abladung von Müll durch Ortsfremde ist im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 zunehmend ein Problem. Immer wieder wird von Anwohnern beobachtet, dass ortsfremde Kleinlaster die Müllcontainer mit ihren Abfällen füllen. Dies führt zum Ärger der Mieter dazu, dass diese bereits nach kurzer Zeit übervoll sind, so dass die eigentlich Berechtigten ihren Müll nicht mehr loswerden können. Die Nebenkosten in der Siedlung sind im Verhältnis zur Miete sehr hoch. Es ist den Mietern auf Dauer nicht zu vermitteln, dass sie für etwas zahlen sollen, was sie nicht nutzen können. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass die Müllcontainer umzäunt und nur den Berechtigten zugänglich gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2520 2022 Die Vorlage OF 153/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Anbringung von zwei größeren Mülltonnen am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord

27.05.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2022, OF 150/15 Betreff: Anbringung von zwei größeren Mülltonnen am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord, gegenüber des Bügelsees zwei größere und vor Krähen sichere Mülltonnen anzubringen (siehe Bild 1). Die Anwohner*innen sind bemüht, ihren Abfall zu entsorgen, doch leider sind die Kapazitäten der aktuellen Mülltonnen nicht ausreichend (siehe Bilder 2 und 3). Ferner entleeren Vögel die Tonnen auf der Suche nach Nahrung und verteilen den Müll auf dem Rasen (aktuell Krähen und Wildgänse). Bild 1 Bild 2 Bild 3 (Bilder: Sabine Klopp) Begründung: Es handelt sich bei dem angegebenen Ort um einen beliebten Treffpunkt für Jung und Alt. Die Covid Zeit hat uns bewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene einen Treffpunkt an der frischen Luft brauchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2519 2022 Die Vorlage OF 150/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

17.05.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 242/12 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: B 97/22 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Da die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben wurde, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ richte eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und Eschersheim Bahnhof am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf die B 97 ein. Begründung: Da im Zuge des 4 spurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2022, OF 262/12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 242/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 242/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Richter gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung OA 237 2022 1. Die Vorlage OF 242/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Unterflurbehälter für Altglas

22.02.2022 | Aktualisiert am: 05.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 131/15 Betreff: Unterflurbehälter für Altglas Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortskern und am Bügel Unterflurbehälter für Altglas aufgestellt werden können. Als Standort wird der Bereich in unmittelbarer Nähe der Supermärkte angeregt. Der Standort wird mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring sind bereits solche Unterflurbehälter im Rahmen des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt geplant. Hierbei stimmt der Magistrat nur solchen Standorten zu, bei denen kein öffentlicher Parkplatz verloren geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1849 2022 Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; BFF und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsspiegel Berner Straße/Ben-Gurion-Ring

22.02.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 128/15 Betreff: Verkehrsspiegel Berner Straße/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kreuzung Berner Str. / Ben-Gurion Ring (siehe Standort unten) einen Verkehrsspiegel für Linksabbieger anzubringen. Für die Maßnahme werden maximal 500 € aus dem Ortsbeiratsbudget bereitgestellt. Bei der Anbringung ist darauf zu achten, dass kein Parkplatz verloren geht. (google maps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1847 2022 Die Vorlage OF 128/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Verlängerung der Buslinie 24

28.01.2022 | Aktualisiert am: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 169/12 Betreff: Verlängerung der Buslinie 24 Nach Vorstellung der neuen Nahverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der M 163 vom 23.10.2020 mit der Änderung einer veränderten Linienführung der Buslinie 29 zum Hilgenfeld am 02.12.2020 ist festzustellen, dass im Hinblick auf die dort fehlende Bebauung die Linie 29 unverändert verkehrt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der TraffiQ zu prüfen und zu berichten, ob Buslinie 24, die von der U-Bahn-Station Kalbach das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" bedient bis zur S Bahn Haltestelle Frankfurter Berg verlängert werden kann. Begründung: Aktuell besteht keine Verbindung von Kalbach, bzw. dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zur S-Bahn. Einzig mit längerem Fußweg ist von Kalbach kommend ein Umstieg in die Linie 27 zur S-Bahn möglich. Da die Linie 24 an der U-Bahn Station endet, könnte dort ein Umstieg sowohl aus Kalbach oder in einigen Bereichen von Bonames/Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring) über die Linie 29 zur S-Bahn Station Frankfurter Berg die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen. Die OBR' e 10 und 15 sind hiervon in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 11 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Richter gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1735 2022 Die Vorlage OF 169/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass die Buslinie 29 auch nach dem Linientausch die S-Bahn-Station ‚Frankfurter Berg' als Zwischenhalt bedient." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

28.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 111/15 Betreff: Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring für eine sichere Fußgängerquerung an der abgesenkten Bordsteinkante in der Höhe Berner-Straße 119 (Chinarestaurant) zu sorgen. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Der abgesenkte Bürgersteig wird kaum als solcher erkannt, da er trotz generellen Halteverbotes zu 99% zugeparkt ist. Die Stelle wird u.a. von in der Nähe wohnenden älteren Menschen der gegenüber befindlichen Seniorenwohnanlage benutzt. Bewohner mit und ohne Behinderungen (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) benutzen diesen Übergang, um zu Restaurantbetrieben mit Mittagstisch und zu einem Gartenmarkt zu gelangen. Sie müssen oft gefährliche Umwege über die Fahrbahn in Kauf nehmen, bis sie eine Lücke zwischen den Falschparkern zum Gehweg nutzen können. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist diese Einmündung stark von Lastkraftwagen und Linienbussen frequentiert und zudem unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine notwendige Verkehrszählung verwiesen, die sich aber durch die Pandemie verzögern könne (bis heute). Wir sind der Meinung, dass eine solche überflüssig ist, da die Anzahl gefährdeter Fußgänger keine Rolle spielen darf. Hier wird das absolute Halteverbot stetig missachtet und von der Verkehrsüberwachung anscheinend nicht geahndet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1613 2022 Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 2 SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Ziegelsteingabionen, bestehend aus Ziegelsteinen der alten Ziegelei in Nieder-Eschbach, im Freiraumkonzept Ben-Gurion-Ring berücksichtigen

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 104/15 Betreff: Ziegelsteingabionen, bestehend aus Ziegelsteinen der alten Ziegelei in Nieder-Eschbach, im Freiraumkonzept Ben-Gurion-Ring berücksichtigen Wenn in diesem Jahr das 1250jährige Jubiläum von Nieder-Eschbach gefeiert wird, gehören zur Geschichte des Ortes auch die alte Ziegelei. Erst 2019 wurden an der Straße "An der alten Ziegelei" die Überreste eines Ringofens freigelegt. Alte Ziegelsteine wurden sichergestellt. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die gefundenen Ziegelsteine der alten Ziegelei in Gabionen gefasst im Freiraumkonzept des Ben-Gurion-Ring in Seenähe berücksichtigt und mit einer Informationstafel zur Geschichte der alten Ziegelei versehen werden. Begründung: Nieder-Eschbach feiert im kommenden Jahr sein 1250jähriges Jubiläum. Zur Geschichte des Stadtteils gehört auch die alte Ziegelei. Die Vorrichtung zum Brennen von Ziegeln stammt aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Am 19.01.2022 wurde den interessierten Vertretern des Ortsbeirats das Freiraumkonzept für den Ben-Gurion-Ring vorgestellt. Das Konzept ist aus Sicht der CDU-Fraktion gelungen, sollte jedoch mit dem geschichtlichen Element der Ziegelsteingabionen mit Informationstafel angereichert werden. Es wäre im Jahr des 1250jähriges Jubiläum Nieder-Eschbachs passend, wenn der Magistrat die Berücksichtigung veranlassen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1606 2022 Die Vorlage OF 104/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung wie folgt lautet: "Nieder-Eschbach feiert in diesem Jahr sein 1250-jähriges Jubiläum." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 106/15 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dichtbesiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impfexpress). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leerstehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür, die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso, wie die sog. Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Und die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2022 Die Vorlage OF 106/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 107/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah Auskunft über folgende Fragen die ST 74 betreffend zu erteilen: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. Es wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist hier nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. Es wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg "Homburger Landstraße" vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu. 3. Welche Kriterien/ Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a) Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b) Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild "Stadt Frankfurt", um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1609 2022 Die Vorlage OF 107/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

18.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 61/15 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der öffentliche Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Bernerstraße/ Genferstraße) wird regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin überprüft. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der entsprechenden Frist entfernt. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2021 Die Vorlage OF 61/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz

16.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 48/15 Betreff: Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem "Seespielplatz" in der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring neben der Seilbahn und neben der Reifenschaukel weitere, abwechslungsreiche Spielgeräte aufgestellt werden können. Ferner wird der Magistrat auch gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Sandkasten sowie für die dazugehörigen Bänke ein Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel installiert werden kann. Begründung: Der Seespielplatz am Weiher in der Wohnanlage ist gerade in den Sommermonaten sehr gut besucht und wird von immer mehr Kindern regelmäßig besucht. Die Kinder und die Eltern wünschen sich, dass das Spielplatz-Angebot dementsprechend auch erweitert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 423 2021 Die Vorlage OF 48/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring

29.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

27.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

27.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring

18.05.2021 | Aktualisiert am: 16.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 38/10 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 10 vorstellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren und zu organisieren. Begründung: Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Denn der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner im Ortsbeirat als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 177 2021 Die Vorlage OF 38/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring

10.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 27/15 Betreff: Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring eine Haltestelle für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek einzurichten und ferner aktive Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot zu organisieren. Als Standort wird der Platz gegenüber der Ladenzeile am Ärztehaus angeregt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 291 2021 Die Vorlage OF 27/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Bolzplatz am Bügel

10.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 26/15 Betreff: Bolzplatz am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten am Bügel - insbesondere im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring - ein neuer Bolzplatz errichtet werden kann und ob dieser aus den allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 290 2021 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Zusätzlich wird der Ortsvorsteher gebeten, den Quartiersmanager einzuladen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring

10.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 28/15 Betreff: Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft und der FES soll der Magistrat dafür sorgen, dass in der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring kleinere umzäunte Müllplätze eingerichtet werden, die nur den Mietern der jeweiligen Häuser zugänglich sind. Als Blaupause soll das Konzept der Wohnsiedlung Heinrich Lübke in Praunheim dienen. Begründung: Bewohner beobachten seit langem, dass immer häufiger Fremde ihr Müll in der Siedlung entsorgen. Dies führt dazu, dass die Müllcontainer häufig überfüllt sind und sich der Müll durch den Wind in der Siedlung verteilt. Siehe Fotos in der Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 292 2021 Die Vorlage OF 28/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg

26.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 3/12 Betreff: Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 37/21 Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 genutzt werden können. Begründung: Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37/2021). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 119 2021 Die Vorlage OF 3/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "soll" die Worte "in Abstimmung mit der Schulleitung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

22.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 10

Kfz-Stellplätze in Bonames

20.04.2021 | Aktualisiert am: 29.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 20/10 Betreff: Kfz-Stellplätze in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zu ständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann, wo und von wem in Bonames unter anderem im Bereich Hugo-Sinzheimer-Straße, Friedrich-Stampfer-Straße und Theodor-Thomas-Straße mehr Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können, 2. wann das stadtweit vorgesehene Anwohnerparken schnellstmöglich auch in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 eingerichtet werden kann, 3. wann und wo diesbezüglich Elektroladestationen errichtet werden können. Begründung: Die Stellplatzsituation insbesondere in Bonames ist leider seit geraumer Zeit nennenswert überlastet. Da bekanntlich in den außenliegenden Stadtteilen auf das Auto kaum verzichtet werden kann, der ÖPNV auf Jahre ausgereizt ist und für die Offenhaltung der Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sowie Müllabtransporte bereits Abschleppdienste unterwegs sind, besteht das dringende Erfordernis, weitere Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Auf Vorschlag der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 61 2021 1. Die Ziffer 1. wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Stellplätze" die Worte "ggf. Quartiersgaragen" eingefügt werden. 2. Die Ziffer 2. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Bonames

23.02.2021 | Aktualisiert am: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2021, OF 1153/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks am Kinderzentrum Theodor-Thomas-Straße aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag i.H.v. bis zu 7000 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit der Leitung des KiZ sowie dem Bonameser Kinderbeauftragten errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Vor Ort ist bereits ein konkreter Standort avisiert. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 520 2021 Die Vorlage OF 1153/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 1

Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen

06.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1545/1 Betreff: Den mittleren Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benennen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass der mittlere Teil des Bahnhofsvorplatzes in Oskar-Schindler-Platz benannt wird. Begründung: Der am 28. April 1908 in Zwittau geborene und am 9. Oktober 1974 verstorbene deutschmährische Unternehmer Oskar Schindler bewahrte - historisch vielfach belegt - während des Zweiten Weltkrieges gemeinsam mit seiner Frau Emilie mit Herz, Mut, List und Chuzpe etwa 1.200 bei ihm angestellte jüdische Zwangsarbeiter vor der sicheren Ermordung in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten. Der Staat Israel erklärte im Jahre 1993 Oskar Schindler für die Rettung der Zwangsarbeiter zum Gerechten unter den Völkern. Im selben Jahr setzte der amerikanische Filmregisseur Steven Spielberg mit seinem Film Schindlers Liste ein filmisches Denkmal. "Wer nur ein einziges Leben rettet, rettet die ganze Welt" - dieser aus dem Talmud stammende Spruch ist eingraviert in den Ring, den die von ihm geretteten Juden Oskar Schindler als Geschenk übergaben. Aus echtem Zahngold gemacht, war der Ring am Kriegsende das Einzige, was sie besaßen, um Schindler zu danken. Zu den von ihm geretteten und oft sogenannten "Schindlerjuden" gehören unter anderem der spätere Richter am Obersten Gerichtshofes Israels Moshe Bejski (verstorben 2007) und die Eltern des Frankfurter Rechtsanwalts, Politikers und Publizisten Michel Friedman, der die Benennung eines Platzes im Zentrum Frankfurts ausdrücklich begrüßt. Genauso wie Ursula Trautwein, die seinerzeit mit ihrem Mann, dem evangelischen Propst Dieter Trautwein, Oskar Schindler in Frankfurt wiederentdeckte und sich dafür einsetzte, sein Wirken bekannt zu machen. Nach ihren eigenen Worten war sie "wohl die Letzte, die Oskar Schindler näher kannte". Schließlich wird die Benennung auch von der Jüdischen Community Frankfurts befürwortet. Der Entwicklungsprozess Oskar Schindlers von einem anfänglichen Mitläufer, der - wie unzählige andere - als Geschäftsmann finanziell und gesellschaftlich vom Holocaust profitieren wollte zum beherzten Retter ("vom Saulus zum Paulus") steht auch als hoffnungsvolles Beispiel dafür, dass es nie zu spät ist, das Richtige zu tun, Zivilcourage zu zeigen, zu handeln und sich einzumischen. Und damit für eine Haltung, die leider heute wieder mehr denn je gefragt ist, im Großen wie im Kleinen. Und nicht zuletzt dafür, dass einzelne Menschen auch gegen Widerstände etwas bewirken können im komplizierten Räderwerk des Großen und Ganzen. Trotz seiner Heldentaten erinnert Frankfurt am Main - wiewohl eine Stadt mit einer langen jüdischen Tradition und einer überaus lebendigen Jüdischen Community - außer mit einer leicht zu übersehenden Bronzetafel am oben genannten letzten Wohnsitz Schindlers "lediglich mit einer Kleinstraße am Ortsrand" an Oskar Schindler. Dies würdigt seine Verdienste nicht annähernd und ist zudem unserer Mainmetropole mit seiner multikulturellen Vielfalt als deutsche "Melting-Pot" und seiner internationalen Tradition, die sich immer wieder darin äußert, dass hier Rassismus und Antisemitismus öffentlich stets mit aller Entschiedenheit entgegen getreten wird (wie etwa die gescheiterte Fragida-Demonstrationen im Jahr 2015 eindrücklich belegen) nicht angemessen. Es ist an der Zeit, dass Oskar Schindler mitsamt seiner zutiefst humanistischen Haltung, mit seiner Mitmenschlichkeit und seinem Mut im zentralen Innenstadtbereich an prominenter Stelle ein Gedenken erhält, das seine hoffnungsvollen und selbstlosen Rettungstaten angemessen würdigt; überdies immer wieder mahnt, dass sich etwas annähernd vergleichbares wie der Holocaust niemals wiederholen darf und schließlich dazu aufruft, jeglichen immer wieder aufkommenden antisemitischen Worten und Taten jederzeit rechtzeitig die Stirn zu bieten. Dies gilt erst recht in diesen Zeiten, in denen sich - vor allem in den letzten Jahren - an mehreren Ereignissen in Deutschland deutlich zeigt, wie antisemitische Gewalt erstarkt, auch weil der Staat allzu oft versagt. [1] Seine letzten Lebensjahre verbrachte Oskar Schindler in eher einfachen Verhältnissen in einer kleinen Wohnung im obersten Stockwerk eines Wohnhauses (Am Hauptbahnhof 4) unmittelbar gegenüber dem Hauptbahnhof, von wo aus er über den Bahnhofsvorplatz blicken konnte. Einen passenderen Ort, um ihn auch in Frankfurt posthum mit einem eigenen zentral gelegenen Platz für seine Verdienste für mehr Humanität zu ehren, gibt es daher nicht. Obgleich der betreffende Platz im Eigentum der Deutschen Bahn steht, sodass letztlich nicht der Ortsbeirat über die Benennung entscheidet, wäre ein eindeutiges Votum des ansonsten für Platzbenennungen im Ortsbezirk zuständigen und demokratisch legitimierten Gremiums ein wichtiges Signal für die daraufhin vom Magistrat zu führenden Gespräche mit der Deutschen Bahn, die dieser Benennung nach Vorgesprächen ebenfalls sehr positiv und aufgeschlossen gegenüber steht. Der neue "Oskar-Schindler-Platz" wäre keine eigene Adresse und somit nicht mit weiteren Kosten verbunden. Die bereits vorhandene oben erwähnte Kleinstraße (Oskar-Schindler-Straße) am Stadtrand in Nieder-Eschbach ist nach der mehrfach geübten Praxis des Stadtvermessungsamtes keinerlei Hinderungsgrund für eine entsprechende Platzbenennung im Zentrum Frankfurts, wie das jüngste Beispiel Bertha Pappenheim zeigt, die nach einem Beschluss dieses Ortsbeirates vom September 2018 sodann im Oktober 2020 mit einem "Bertha-Pappenheim-Platz" vor dem Jüdischen Museum in der Frankfurter Innenstadt geehrt wurde, obwohl bereits am Riedberg ein Bertha-Pappenheim-Weg nach ihr benannt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21:37 Uhr bis 21:47 Uhr. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1545/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1545/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, BFF und U.B. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 12

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

27.11.2020 | Aktualisiert am: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29

20.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1092/10 Betreff: Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die geplante integrierte Gesamtschule am Ben-Gurion-Ring einen besonderen Raumbedarf, gerade an Freiflächen und in der Umgebung, hat und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist. Begründung: Die geplante und ja bereits laufende integrierte Gesamtschule soll ein besonderes Konzept aufweisen, das den Schülern besonders viel Frei- und Bewegungsräume anbieten soll. Hierfür scheint ein ehemaliges Bürogebäude mit sehr begrenzten Freiflächen auf den ersten Blick wenig geeignet. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1842 2020 Die Vorlage OF 1092/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Halbsatz "und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist" und in der Begründung der zweite sowie dritte Satz entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1093/10 Betreff: Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr kommt, wenn die Baumaßnahmen eigentlich nur im nördlichen Teil stattfinden und ob dies abgestellt werden kann. Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern kommt es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr, was schwer nachvollziehbar erscheint, weil hier keine Baustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner vermieden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1845 2020 Die Vorlage OF 1093/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Erneuerung Berner Straße

05.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 10

Erwerb von Belegungsrechten

04.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße

25.09.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in „Werner-Waniek-Weg“

12.06.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach

01.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern!

09.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 238/15 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner-Strasse in den Ben-Gurion-Ring) ein Blinklicht in Richtung Berner-Straße bei "KfZ-Verkehr rot / Fußgänger grün" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstrasse als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2019 Die Vorlage OF 238/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Blinklicht" das Wort "gelbes" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

09.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring

08.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 240/15 Betreff: Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes Ben-Gurion-Ring regelmäßig überquer nach Nutzung der Fußgänger-Ampel über den Ben-Gurion-Ring, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen u.a. zu den Firmen Sunflower und McDonalds aber auch anderen. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird dies jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Auto durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20-30 Meter bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2019 Die Vorlage OF 240/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Ausbau des Breitbandnetzes in Nieder-Eschbach

28.08.2019 | Aktualisiert am: 25.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 232/15 Betreff: Ausbau des Breitbandnetzes in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Breitbandnetzes in NiederEschbach (Ortskern, Wohngebiet Am Bügel und Ben-Gurion-Ring, Autobahnmeisterei, Siedlung An der Steinern Straße) bekannt und auch bereits geplant sind. 2. Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der Telekom in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, damit die Einwohner über die Ausbaupläne informiert werden. Begründung: Stellenweise ist die Netzqualität und damit die Datenübertragungsrate in NiederEschbach deutlich verbesserungswürdig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2019 Die Vorlage OF 232/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der in Klammern stehende Wortlaut des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße

01.08.2019 | Aktualisiert am: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 223/15 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage (täglich arbeitsbedingt) nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewießen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der KFZ-Verkehr ist tagüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll aber noch zeitnah dieses Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-GurionRing mit der Seniorenanlage BGR 20 Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus, sowie die Einkaufmärkte Aldi und Lidl, eventuell weiters wichtige Anlaufstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2019 Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring

17.04.2019 | Aktualisiert am: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 744/10 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende, auch gemeinsame Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium, sollen die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, so dass im weiteren Umfeld sich das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4564 2019 Die Vorlage OF 744/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor im ersten Satz nach "Freiflächen" um die Worte "insbesondere für den Sport (ungedeckt)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames

04.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 716/10 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah: die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4384 2019 Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

25.10.2018 | Aktualisiert am: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord

15.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring

10.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

09.10.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring

04.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 171/15 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße "Ben-Gurion-Ring" ein neues aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 "nördlich des Ben-Gurion-Rings" ist im Verkehrskonzept einzubeziehen und zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 (Nieder-Eschbach) zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither bis heute nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30% öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mind. 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von ca. 25.000 EUR gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort eine Garage leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und deren Abstellmöglichkeiten der Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3840 2018 Die Vorlage OF 171/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes)

04.10.2018 | Aktualisiert am: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Radwegeverbindung Bonames - Kalbach

05.01.2018 | Aktualisiert am: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring

04.01.2018 | Aktualisiert am: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring

22.08.2017 | Aktualisiert am: 19.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2017, OF 122/15 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über freilaufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen und b) zu prüfen ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2131 2017 Die Vorlage OF 122/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um Buchstabe c) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: ". . den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten

13.06.2017 | Aktualisiert am: 24.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2017, OF 323/10 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, den bisher unbeschrankten U-Bahnübergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestalten zu lassen, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahnunfalls vom 24.05.2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 323/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2002 2017 Die Vorlage OF 323/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 15

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße

19.05.2017 | Aktualisiert am: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 19.05.2017, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 21.02.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die im Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße in "An der Alten Ziegelei" zu benennen. Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die Siebzigerjahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherrin der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.05.2017 Aktenzeichen: 62 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße

21.02.2017 | Aktualisiert am: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames

17.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung

19.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring

19.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 55/15 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der B-Plan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung integriert in der geplanten Wohnbebauung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren mit dem Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des B-Planes Nr. 894 "Ben-Gurion-Ring" , ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, in Verhandlungen zu treten und zu unterstützen. So empfiehlt es sich bspw. weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Im Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 850 2016 Die Vorlage OF 55/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten

21.09.2016 | Aktualisiert am: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 46/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 46/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 678 2016 Die Vorlage OF 46/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter den Worten "bis 14 Jahren" die Worte "unter Beteiligung der Kinderbeauftragten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring

15.09.2016 | Aktualisiert am: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherung von Ziegelsteinen der Alten Ziegelei Am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude

23.08.2016 | Aktualisiert am: 14.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 39/15 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der Alten Ziegelei Am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans B894 Ben-Gurion-Ring sind teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, Teile der sogenannten Fuchslöcher, die unter Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen "Tunnel" bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zur Zeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichen Gelände präsentiert werden kann. Die GWH, zur Zeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasche Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (cirka 2 Meter, Duchmesser etwas 40-50 Zentimeter). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichen Gelände zu ermöglichen, sofern dies nicht auf dem geländer der GWH erfolgen kann. eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs zu erarbeit und dem Ortsbeirat vorzustellen. Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. einen Bereich am Bügelweiher für die Lagerung der Betonsäule vorzusehen, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 568 2016 Die Vorlage OF 39/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Die anhaltende Verschmutzung nahe dem Smart-Markt endlich beseitigen

01.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 937/10 Betreff: Die anhaltende Verschmutzung nahe dem Smart-Markt endlich beseitigen Vorgang: OM 4414/15 OBR 10; ST 23/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen endlich aktiv zu werden. Mit der Anregung OM 4414 wurde auf diesen doch recht desolaten Zustand hingewiesen. Der Fußweg, welcher zwischen dem neu entstanden Café und der "Altbebauung" hindurchführt, wird am Ende des Weges, zum Wendelsgarten hin, unvermindert als Toilettenanlage verstärkt genutzt. Dies steht nicht nur mit der milderen Witterung in Verbindung. Eine kurzfristige Lösung, in Form einer mobilen Toilette wurde entgegen vorheriger Zusagen nicht umgesetzt. Der Zustand der Verunreinigung ist nicht mehr zu ertragen und erfordert hier eine kurzfristige, sofortige Lösung. Auf dem verbreiteteren Gehweg Richtung Homburger Hohl, zwischen SMART- und PENNY- Markt lässt sich, ohne Beeinträchtigungen zu verursachen, als Interimslösung ein mobiles WC aufstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4414 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5033 2016 Die Vorlage OF 937/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff hinter dem Wort "Markt" die Worte "in Bonames" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring

19.01.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 305/15 Betreff: Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Spielplatzes Ben-Gurion-Ring am Weiher (Am Bügel) entsprechend der Vorstellung im Ortstermin am 13. Januar 2016 vorzunehmen das bisher nicht gepflasterte Teilstück des Weges durch den Spielplatz so zu verbessern, dass es auch bei Regenwetter matsch- und pfützenfrei passierbar bleibt. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Maßnahme zu 1 4.000,- Euro für die Maßnahme zu 2 4.000,- Euro bereit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 305/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herr Drephal erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2016 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die von den Vertretern des Grünflächenamtes vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Am Weiher/Ben-Gurion-Ring dient zur Kenntnis. 2. Der Neugestaltung des Spielplatzes wird in der vorgestellten Form zugestimmt. 3. Die Anschaffung der Spielgeräte unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. 4. Die Verbesserung des Gehweges durch den Spielplatz unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verwendung der Fördergelder .Soziale Stadt. für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring

10.11.2015 | Aktualisiert am: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 298/15 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms Soziale Stadt sowie ergänzender Begleitförderung durch die Stadt und dem Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro wurden zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel / Ben-Gurion-Ring bereit gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und das Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der Wohnungsbaugesellschaft GWH und dem vor kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend Ende 2016 alle zwei Jahre über den Sachstand zu berichten, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt bzw. finanziert wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 298/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4754 2015 Die Vorlage OF 298/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt.

13.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 15

Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach

18.09.2015 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 662 entstanden aus Vorlage: OF 285/15 vom 26.08.2015 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. 2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von ihnen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der Freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürgerinnen und Bürger hat der Ortsbeirat - unter Federführung der CDU - seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV-Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen, öffentlichen Grünflächen und der Kinderspiel- und Bolzplätzen (zum Beispiel innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte, sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte, wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen sowie Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potenzielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des Freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte - nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk 15 zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier zumindest in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere, sondern bleibt weiterhin eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Polizeidienstes, zum Beispiel im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche und -gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 547 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 16.11.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Beschlussausfertigung(en): § 6541, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 32

Keine Partei

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Ideen

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78

Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

09.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

Unterstützer: 78

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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