Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Betreff: Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Im Jahr 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu erhöhen, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Die Finanzhilfen können für städtebauliche Gesamtmaßnahmen und zur Stabilisierung der Stadt- und Ortsteile eingesetzt werden, die "auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind" (vgl. § 171e BauGB). Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" geht eindeutig hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Stadtbezirk 482 liegt sogar auf Platz 11 der Stadtbezirke mit dem höchsten Benachteiligungsindex. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind. Auch die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, ist vielerorts in die Jahre gekommen und macht besonders aus energetischen Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der aber die Bewohner:innen der bestehenden Wohnungen vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und sind zum Teil verwahrlost. Auch der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz sowie das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen ist mangelhalft. Im Anschluss an das existierende Programm "Aktive Nachbarschaft" und in enger Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden Quartiersmanagement soll der integrative Ansatz des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt, die lokale Identität und die interkulturelle Integration gefördert sowie die öffentliche Wahrnehmung auf die Siedlung positiv geprägt werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat um Prüfung und Stellungnahme gebeten: 1. Kommen die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Sollte die Prüfung von Punkt 1 positiv ausfallen: Wie und wann können die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmegebiet nach § 171 e Absatz 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Kommt der Magistrat nach umfassender Untersuchung von Punkt 1 zu dem Schluss, dass eine Aufnahme der Nordweststadt in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, so bittet der Ortsbeirat um eine ausführliche Begründung und um Bericht, welche Maßnahmen stattdessen unternommen werden können, um den vergleichsweise hohen Benachteiligungsindex und somit die sich verschärfenden Missstände, die die Bewohner:innen der Nordweststadt zunehmend belasten, zukünftig zu senken. Wie können in der Nordweststadt gleichwertige Lebensverhältnisse im Vergleich zu den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk geschaffen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützt und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt werden?Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme